Protocol of the Session on December 8, 2020

Eines hat mich geärgert: Ich fand es nicht zeitgemäß und finde es auch nicht hinnehmbar, dass vor diesem Hintergrund Stromsperren vollzogen wurden. In der Zeit des harten Lockdowns, in der den Bürgerinnen und Bürgern sehr viel abverlangt wurde, hat das Umweltministerium sich engagiert. Es hat mit vielen Energieunternehmen geredet und gebeten, Stromsperren nicht durchzuziehen und bestehende Stromsperren, wo immer möglich, kurzfristig aufzuheben. Das fand ich sehr gut!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Thema der Vermeidung von Stromsperren wird das Umweltministerium weiter verfolgen. Neben dem bereits vorhandenen runden Tisch zur Vermeidung von Stromsperren wird es in Zukunft einen Notfallfonds für Stromsperren geben. Das ist eine Maßnahme, die gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf den Weg gebracht wurde, eine Maßnahme im Katalog zur Bekämpfung von Armut im Saarland. Das Projekt ist bundesweit einmalig. Insofern gibt es auch keine Erfahrungen mit solch einem Fonds, auf die wir im Saarland zurückgreifen könnten. Wir hoffen aber, dass mit diesem Projekt Stromsperren noch wirksamer verhindert werden können und dass dadurch ein wesentlicher Beitrag für eine grundsätzliche Daseinsvorsorge in einkommensschwachen Haushalten geleistet werden kann. Der Fonds ist mit 200.000 Euro pro Jahr vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ausgestattet und wird von der Verbraucherzentrale des Saarlandes e. V. umgesetzt.

Ich denke, dieser kurze Einblick hat gezeigt, wie viel in unserem Land für Arbeits- und Verbraucherschutz geleistet wird. Ich bedanke mich noch einmal nicht nur bei Ihnen, Herr Minister, sondern bei allen Ak

teuren im Ministerium, mit denen es immer sehr viel Spaß macht, zu diskutieren, zusammenzuarbeiten und nach Wegen zu suchen, wie wir die Probleme lösen können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Danke, Herr Abgeordneter. - Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Kollegen Günter Heinrich das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns in den beiden Debattentagen zum großen Teil mit der Pandemie, wie wir es bereits in den vorvergangenen Landtagssitzungen getan haben. Dabei haben die Grundrechte und unsere Verfassung eine tragende Rolle gespielt. Ich habe für mich einmal in Anspruch genommen, mich ein Stück weit mit der Verfassung auseinanderzusetzen, bin dann aber bei einem Artikel der saarländischen Verfassung gelandet, zu dem ich von der Intention her überhaupt nicht wollte. Ich darf ihn zitieren. Es ist Art. 55 Satz 1 der saarländischen Verfassung: „Der Staat hat die Landwirtschaft als Grundlage der Volksernährung, insbesondere die Erhaltung eines selbstständigen Bauernstandes mit allen geeigneten Mitteln zu fördern.“ Meine Damen und Herren, das ist mit Sicherheit ein Satz, der in der Bevölkerung wenig präsent ist, der wenig im Bewusstsein der Gesellschaft ist. Ich glaube, er ist auch sehr wenig im Bewusstsein von vielen Abgeordneten in diesem Hause. Es handelt sich um eine in Zeiten der Globalisierung von einer Wohlstandsgesellschaft weitestgehend vergessene Erkenntnis.

Wir haben die Pandemie. Sie hat nicht nur etwas Schlechtes, sie hat uns auch etwas gelehrt. Sie hat uns gelehrt, mit den Ressourcen sorgfältiger umzugehen, uns auf die Quellen und auf unsere Wurzeln zu besinnen. In dieser Zeit gewinnt der eben zitierte Satz aus unserer Verfassung wieder ein besonderes Gewicht und eine besondere Bedeutung. Die Menschen erkennen wieder, wie wichtig Landwirtschaft vor der eigenen Haustür ist. Ich sage das insbesondere in Hinblick auf die Regionalität der Landwirtschaft. Das ist ein großes Vorhaben der Landesregierung und des Landwirtschaftsministeriums und hat auch großen Erfolg. Die Landwirtschaft im Saarland ist zwar nicht geeignet, die gesamte Bevölkerung zu ernähren, sie kann aber einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. Ich darf aus gegebenem Anlass, weil ich mich wie gesagt mit der Verfassung beschäftigt habe, auch einen Kommentar der saarländischen Verfassung von keinem Geringeren als dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes, Professor Rixecker, assistiert von den Landtagsjuristen Dr. Zeyer und Catrein, zitieren:

(Abg. Kurtz (SPD) )

„Das Ziel der Sicherstellung der Versorgung wird heute in einer langjährigen Perspektive gesehen, gleichwohl darf im Bereich der grundlegenden Versorgung mit Nahrungsmitteln auch der Aspekt der Daseinsvorsorge nicht übersehen werden. Angesichts einer steigenden wirtschaftlichen Attraktivität alternativer Bodennutzungen und angesichts der nicht mehr zu leugnenden Klimaveränderung könnte das Ziel der Versorgungssicherheit in Zukunft erneut in den Vordergrund treten.“ Ich glaube, das ist ein vielbedeutender Kommentar, der gerade in unserer heutigen Zeit zutrifft.

Ich darf feststellen, dass die Landwirtschaft heute zur Daseinsvorsorge gehört. Sie ist gerade in Zeiten der Pandemie systemrelevant. Deshalb haben wir heute wie in der Vergangenheit mit großem Engagement und in einem zugegebenermaßen schwierigen Umfeld einen Beitrag zur Existenz und zur Förderung der Landwirtschaft im Saarland geleistet. Dies tun wir weiterhin nicht nur mit diesem Doppelhaushalt, sondern auch mit unseren politischen Entscheidungen, die der Landwirtschaft im Saarland einen Rahmen geben, der ihre wirtschaftliche Existenz abzusichern in der Lage ist. Dazu gehört eine Flächenvorsorge im Landesentwicklungsplan, den wir wahrscheinlich in Kürze beschließen werden, ebenso wie die Mittelvorsorge im Haushaltsplan des Saarlandes für die Aufgaben im Rahmen einer Gemeinsamen Agrarpolitik und damit zusammenhängenden Verpflichtungen für eine dem Gemeinwohl dienende Umwelt- und Klimapolitik. Die Kolleginnen Fretter und Döring haben dazu entsprechende Ausführungen gemacht. Es ist in diesem Zusammenhang auch erfreulich festzustellen, dass der Verteilungsschlüssel bezüglich der Mittel des europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ebenfalls zugunsten des Landes verändert wird. Davon werden die Landwirtschaftsbetriebe im Saarland profitieren.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch ein wenig bei der Verfassung bleiben. Ich zitiere einen weiteren Satz: „Die Nutzung des Bodens ist Pflicht des Besitzers gegenüber der Gemeinschaft.“ So steht es ebenfalls in Artikel 55 der saarländischen Verfassung. Dies ist ein Satz, dem in der Verfassungsgeschichte wohl nie eine so große Bedeutung beizumessen gewesen ist wie in der heutigen Zeit. Wir leben in Zeiten des Klimawandels. Ich brauche auf die Problematik nicht näher einzugehen, sie war vielfach Gegenstand von Tagesordnungen im Plenum. Ich erinnere nur daran, dass die Landwirtschaft einerseits Opfer des Klimawandels ist, sie wird aber auch als Verursacher gesehen, und zwar für 10 bis 12 Prozent der weltweiten anthropogenen Treibhausgasemissionen. Der Anteil der Landwirtschaft an der gesamten Lachgasemission liegt sogar bei 60 Prozent, bei der Methanemission bei 50 Prozent. Lachgas entsteht hauptsächlich durch die künstliche Düngung, die dem Boden entweicht, die Hauptrolle

für die Emission von Methan spielen die Rinderzucht und der Reisanbau. Beide spielen zugegebenermaßen im Saarland eine eher untergeordnete Rolle.

Wir sind in unserer Landwirtschaft auf eine extensive Landwirtschaft ausgerichtet. Anbau und Anbaumethoden im Saarland sind weitgehend klimaverträglich. Das ist auch das Ergebnis einer Landwirtschaftspolitik, die auf Transparenz, Kooperation und Beratung setzt. Ich darf daran erinnern, dass 20 Prozent ökologische Landwirtschaft bundesweit ein einmaliger Wert ist. Es ist weiterhin festzustellen, dass sich auch die konventionelle Landwirtschaft an der Saar bei den Anbaumethoden zunehmend ökologischen Grundsätzen verpflichtet fühlt. All das macht ein Haushalt möglich, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, der auf Nachhaltigkeit und Effizienz getrimmt ist, gepaart mit einer klaren Zielstruktur für die Landwirtschaft im Saarland.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zu einem Anliegen, das mir ganz besonders wichtig ist und das in diesem Landeshaushalt eine besondere Berücksichtigung findet und auch schon erwähnt wurde: Ich darf darauf hinweisen, dass Artensterben und Insektenschutz zentrale Thema einer interessierten Öffentlichkeit sind. Die Ursachen und die Verantwortung für den eklatanten Rückgang des Insektenbestandes versucht man ausfindig zu machen. Im Fokus stehen der Verkehr und die Landwirtschaft. Bezogen auf die Landwirtschaft im Saarland darf man aber grundsätzlich einmal zu den bisherigen Maßnahmen zum Insektenschutz feststellen: Ein Konzept zum Erhalt der regionalen Biodiversität wurde 2007 erstellt. Natura-2000-Gebiete wurden ausgewiesen, ich glaube, es sind 126 an der Zahl. Es gibt seit 2015 die Saarländische Biodiversitätsstrategie. In der ökologischen Landwirtschaft belegen wir einen Spitzenplatz, ich erwähnte es bereits. Es gibt das Streuobstwiesen-Programm, das gut angenommen und vom Land bezuschusst wird. Wir haben das Blühflächenprogramm, ebenfalls mit großem finanziellem Aufwand initiiert vom Umweltministerium. Mit den Landschaftsverbänden gibt es eine gute Zusammenarbeit; ich nenne hier insbesondere die Vereinigung der Jäger des Saarlandes und den Verband der Obst- und Gartenbauvereine.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das alles sind Initiativen, das alles sind Maßnahmen, die im Ergebnis eine wesentliche Verbesserung bei unserem Insektenbestand mit sich bringen müssen. Bei einer Umweltausschusssitzung, bei der dieses Thema intensiv beraten wurde, sind wir zum Ergebnis kommen, dass wir eine valide wissenschaftliche Grundlage dafür finden müssen, wie es um den tatsächlichen Bestand bestellt ist. Dies geschah auch vor dem Hintergrund, dass zum einen die Landwirtschaft verantwortlich gemacht wird vonseiten des Umweltschutzes, zum anderen die Landwirtschaft Argumente gegen den Umweltschutz anführt. Nur

(Abg. Heinrich (CDU) )

die Schaffung einer validen wissenschaftlichen Basis wird uns in die Lage versetzen, die Fakten und Defizite zu erkennen, zu erkennen, wo wir nachbessern müssen. Das wird uns aber auch in die Lage versetzen, klarer darzustellen, dass wir in zentralen Bereichen, was den Insektenbestand betrifft, wesentlich besser dastehen als andere Bundesländer. Für die Schaffung dieser wissenschaftlichen Basis sieht der vorliegende Haushalt im Einzelplan 09 nun auch die entsprechenden Mittel vor.

Ich bitte deshalb darum, den Haushalt zu unterstützen und ihn zu beschließen. Damit helfen wir dem Umweltschutz, aber auch der Landwirtschaft, die hier im Saarland eine besondere Stellung genießt. Obwohl wir nur einen kleinen Teil der Landesfläche landwirtschaftlich nutzen, genießt sie eine besondere Stellung auch deshalb, weil sie, sei sie ökologisch angelegt, sei sie konventionell betrieben, mehr und mehr dem Umweltschutz genügt. Ich glaube, um das klar feststellen zu können, um auch hiergegen angeführte Argumente entkräften zu können, müssen wir eine valide wissenschaftliche Grundlage schaffen. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Einzelplan.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Danke, Herr Kollege Heinrich. - Das Wort hat nun für die CDU-Fraktion die Kollegin Gabriele Herrmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeden Tag beschäftigen wir alle uns mehr oder weniger bewusst mit Fragen, die direkt oder indirekt den Verbraucherschutz betreffen: Was kann ich essen? Was ist gesund, was nicht? Welche digitalen Angebote kann ich nutzen? Sind meine Daten sicher? Oder gerade jetzt im Winter: Wie kann ich Energie sparen? Dabei stellt insbesondere die Flut an Informationen in unserer heutigen Gesellschaft und die Vielzahl an neuen Produkten und Dienstleistungen aus dem In- und Ausland den Verbraucher vor große Herausforderungen.

Mit ihrer Verbraucherschutzpolitik möchte die Landesregierung daher die Bürgerinnen und Bürger schützen, schützen vor Fehlinformationen, vor Betrug, insbesondere aber auch vor gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden. Ziel ist und bleibt es, den Bürger als Verbraucher in seiner Fähigkeit zu selbstbestimmten Entscheidungen bestmöglich zu unterstützen. Dafür ist die Bereitstellung unabhängiger Beratung und Information vonnöten.

Die saarländischen Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich darauf verlassen können, dass starke Institutionen ihre Interessen vertreten. Deshalb

unterstützen wir auch die Arbeit der unabhängigen Verbraucherzentrale des Saarlandes in den kommenden beiden Jahren mit jeweils mehr als einer halben Million Euro. Ich meine, das ist gut angelegtes Geld.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Kostendeckend soll und wird eine Verbraucherberatung aber nie arbeiten können, deshalb muss für diese Aufgabe dauerhaft öffentliches Geld zur Verfügung gestellt werden. Denn gerade diese öffentliche Förderung ist es doch, die die Interessenneutralität und die Unabhängigkeit der Verbraucherberatung sicherstellt und zudem eine Beratung zu geringen Gebühren ermöglicht, damit diese Beratung uneingeschränkt von allen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden kann.

Nicht unerwähnt soll an dieser Stelle auch die hervorragende Arbeit des Landeamtes für Verbraucherschutz bleiben, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen effektiven und transparenten Verbraucherschutz hier im Saarland gewährleisten. Herzlichen Dank dafür!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Digitalisierung birgt für Verbraucher ein immenses Potenzial, auch und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie. Bereits im Rahmen des Nachtragshaushalts wurden 90.000 Euro für die Digitalisierung der Verbraucherberatung zur Verfügung gestellt. Damit konnte auch die Möglichkeit der Beratung per Videochat bei der Verbraucherzentrale geschaffen werden. Mit diesem niedrigschwelligen und flexiblen neuen Angebot sollen zusätzliche Verbrauchergruppen erschlossen werden, insbesondere sollen Personen angesprochen werden, die von den herkömmlichen Angeboten bisher keinen Gebrauch gemacht haben. Zudem soll der Online-Zugang zur Beratung künftig auch Menschen die Gelegenheit zu einer persönlichen Beratung ermöglichen, die andernfalls längere Wege zurücklegen müssten. Dabei ist wichtig, dass das digitale Angebot die persönliche Beratung ergänzen soll, aber keinesfalls ersetzen soll.

Viele Verbraucher hat die Corona-Krise hart getroffen, Corona verändert die Lebenswirklichkeit und das Kaufverhalten der Verbraucher. Von Leistungen der Grundversorgung sollte aber wegen der CoronaPandemie niemand abgeschnitten werden. Zu diesen Leistungen zählt insbesondere auch die Versorgung mit Strom. Verbraucherinnen und Verbrauchern wurde durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie ein Leistungsverweigerungsrecht in Bezug auf alle wesentlichen Dauerschuldverhältnisse, also solche, die zur Eindeckung mit Leistungen der angemessenen Daseinsvorsorge erforderlich sind, bei pandemiebedingten Zahlungsschwierigkeiten eingeräumt. Dieses gesetzliche Recht auf einen Zahlungsaufschub ist je

(Abg. Heinrich (CDU) )

doch Ende Juni ausgelaufen. Um die Bereitstellung von Strom als Teil der Grundversorgung auch in Notsituationen zu gewährleisten und um Stromsperren zu vermeiden, wurde der Nothilfefonds Stromsperren hier bei uns im Saarland ins Leben gerufen. Damit nehmen wir, meine Damen und Herren, bundesweit eine Vorreiterrolle ein.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wir sind wirklich sehr froh und dankbar, dass dieses Projekt so auf den Weg gebracht werden konnte. Denn nun haben wir im Saarland ein wirksames Mittel an der Hand, um vielen Menschen, die sich in einer Notsituation befinden, aus dieser heraushelfen zu können. Davon sind wohl mehr Menschen betroffen, als man vielleicht meinen sollte.

Der Nothilfefonds wird von zwei Institutionen flankiert, zum einen von der Energiesicherungsstelle als unabhängigem Expertengremium, das über die Vergabe von Mitteln aus dem Nothilfefonds entscheidet, zum anderen von der Melde- und Steuerungsstelle, die bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes angesiedelt ist und Mitte Oktober ihre Arbeit aufgenommen hat. Von Stromsperren bedrohte Personen können per Telefon oder Internet mit der Melde- und Steuerungsstelle Kontakt aufnehmen, von der sie Hilfe und Beratung erhalten. Nach Annahme des Falles wird von den Energieversorgungsunternehmen eine vierwöchige Frist zur Bearbeitung eingeräumt. Sollte sich keine Lösung zur Vermeidung einer Stromsperre ergeben, wird die Energiesicherungsstelle tätig. Dabei ist zu beachten, dass Mittel aus dem Notfallfonds nachrangig sind und grundsätzlich nur einmal bezogen werden können. Im Falle der Inanspruchnahme des Nothilfefonds beteiligt sich die saarländische Energiewirtschaft ebenfalls an der Niederschlagung von Forderungen.

Die Mittel für die Arbeit der Melde- und Steuerungsstelle und die Mittel zur Ausstattung des Nothilfefonds werden durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in erheblicher Höhe, nämlich mit 200.000 Euro pro Jahr - es ist eben schon angeklungen - aus dem Sonderfonds zur Armutsbekämpfung, bereitgestellt. Zur Absicherung des Projekts sollen im Jahr 2022 zusätzlich 50.000 Euro im Einzelplan 09 des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bereitgestellt werden. Die Einrichtung des Nothilfefonds Stromsperren ist übrigens Bestandteil des zweiten Aktionsplans zur Armutsbekämpfung im Saarland.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Verbraucherschutz stärkt die Demokratie, denn er stellt der Macht der Anbieter die Macht informierter Konsumenten entgegen. Daher ist jeder Euro, den wir für den Verbraucherschutz bereitstellen, gut investiert. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Mir liegt eine Wortmeldung vor, darauf steht „de Jooschd“. Ich gehe einmal davon aus, sie stammt vom Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Reinhold Jost. Bevor ich aber dem Herrn Minister das Wort erteile, möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass die Landesregierung auf freiwilliger Basis ein Redezeitkontingent vereinbart hat. Von diesem sind nun noch 13 Minuten und 5 Sekunden übrig. Wird die Redezeit der Regierung überzogen, wird, wie bekannt, die entsprechende Redezeit auf die Fraktionen verteilt und kann von diesen in Anspruch genommen werden. Das sollte erwähnt werden. - Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zuallererst einmal Ihnen, dem Parlament, Danke sagen. Sie haben uns in den zurückliegenden Jahren überhaupt erst durch Gesetz und durch personelle und finanzielle Ressourcen die Möglichkeit gegeben, die Arbeit, die wir zu leisten haben, überhaupt leisten zu können. Daher geht mein erster Dank an Sie.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich verbinde das mit dem Hinweis, dass eine solche Leistung nur als Team möglich ist. Deswegen sage ich das an dieser Stelle auch mit einem herzlichen Wort des Dankes an die Kolleginnen und Kollegen im Kabinett: Wir haben in den zurückliegenden Monaten, auch hinsichtlich des Themas Corona, gesehen, dass es dort nicht nach dem Motto „Wer ist zuständig und hat das zu leisten?“ geht, dass man sich vielmehr unterhakt. Deshalb geht mein zweiter Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Kabinett, die, wie ich finde, in ausgezeichneter Art und Weise zusammengearbeitet haben und damit auch gezeigt haben, dass es um die Lösung von Problemen geht, nicht um das Jammern über Probleme. Herzlichen Dank dafür!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der dritte Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen in meinem Ministerium und in den nachgeordneten Dienststellen. Dabei möchte ich zwei Personen, die heute zu uns gekommen sind, ganz besonders Danke sagen, nämlich meinem ehemaligen Staatssekretär Roland Krämer und dem amtierenden Staatssekretär Sebastian Thul. Danke für eure tolle Unterstützung! Ohne euch wäre das so nicht möglich gewesen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, müsste ich fünf Punkte herausgreifen, die die Arbeit meines

(Abg. Herrmann (CDU) )

Hauses unterstreichen und die als Zwischenbilanz taugen, fände sich darunter das Thema Wald. Dieses findet sich unter dem Aspekt der Zukunftssicherung im uns vorliegenden Haushaltsentwurf mit mehr als 15 Millionen Euro wieder. Das zweite Thema wäre die Entwicklung der ländlichen Räume, mit Blick auf die Perspektive, die wir den kleineren Orten in unserem Land geben wollen, mit mehr als 12 Millionen Euro versehen. Das dritte Thema ist der Ökolandbau, der sich mit 9 Millionen Euro im Haushalt niederschlägt. Viertens folgt das Thema Gewässerschutz mit mehr als 16 Millionen Euro, fünftens das Thema Ernährung mit mehr als 2 Millionen Euro. Das sind, wenn man so sagen möchte, die herausragenden Kennzahlen, die verdeutlichen, dass wir nicht nur über Probleme reden, sondern sie angehen, um sie zu lösen. Das macht mich durchaus stolz, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)