Protocol of the Session on June 21, 2017

Wahl von Mitgliedern und Stellvertretern für den Rundfunkrat nach § 27 Absatz 1 Saarländisches Mediengesetz und von Mitgliedern und Stellvertretern für den Medienrat nach § 56 Absatz 1 Saarländisches Mediengesetz

von der Tagesordnung abgesetzt werden. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann ist Punkt 6 von der Tagesordnung abgesetzt.

Zu Punkt 7 der Tagesordnung. Zwischenzeitlich liegen die Wahlvorschläge für die Sportplanungskommission als Drucksache 16/37 vor.

Wir kommen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung:

Erste und Zweite Lesung des von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung urlaubsrechtlicher Bestimmungen (Drucksa- che 16/29)

Erste und Zweite Lesung des von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfDLandtagsfraktion eingebrachten 26. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages (Abgeordnetengesetz) (Drucksache 16/28)

Zur Begründung des Beamtenbesoldungsgesetzes Drucksache 16/29 erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Tobias Hans das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Am 14. März dieses Jahres haben sich Landesregierung und Gewerkschaften in einem Spitzengespräch ganz in der Tradition der Fortschreibung unseres saarländischen Weges darauf geeinigt, dass die Dienst- und Versorgungsbezüge im Saarland zum 01. Mai 2017 um 2 Prozent und zum 01. September 2018 um 2,25 Prozent zu erhöhen sind. Im Jahre 2017 werden zusätzlich dann 0,2 Prozent den Versorgungsrücklagen zugeführt, sodass sich die Erhöhung für die öffentlichen Haushalte des Saarlandes im Jahre 2017 mit insgesamt 2,2 Prozent auswirkt.

Ferner wurde vereinbart, die Anwärtergrundbeträge in den Jahren 2017 und 2018 entsprechend dem Tarifergebnis jeweils zum 01. Januar um 35 Euro zu erhöhen. Darüber hinaus wird der Urlaubsanspruch der Anwärterinnen und Anwärter ab dem Jahre 2017 von 28 auf 29 Urlaubstage erhöht. Die Amts- und Versorgungsbezüge aus einem Amtsverhältnis zum Land erhöhen sich aufgrund des Saarländischen Ministergesetzes gleichzeitig mit den Dienst- und Versorgungsbezügen.

Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, wir wissen alle, dass die Übertragung des Tarifergebnisses der Angestellten auf die Beamten einen

Kraftakt für das Saarland darstellt. Einerseits befinden wir uns, was unseren Haushalt anbelangt, auf einem strikten Konsolidierungskurs unter dem Diktat der Schuldenbremse. Ein Verlassen dieses erfolgreichen Kurses kann auch nicht zur Debatte stehen. Andererseits war es uns als Regierungsfraktionen wichtig und ein Herzensanliegen, dass wir den saarländischen Beamtinnen und Beamten, auf deren Schultern letztendlich auch sehr viel Verantwortung in unserem Land ruht und durch die auch maßgeblich die Zukunftsfähigkeit des Landes gestaltet wird, weiterhin eine angemessene Besoldung zugestehen.

Meine Damen und Herren, wer gutes Personal will, wer motivierte Beamtinnen und Beamte in unserem Land will, der muss diesen Schritt gehen, der muss ihnen eine finanzielle Perspektive geben. Das ist uns mit diesem Gesetz gelungen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Beamten im Saarland werden im Ländervergleich in der Folge dieses Gesetzes nicht abgehängt. Seit 2015 können wir dank konstruktiver Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften die Tarifergebnisse tatsächlich wirkungsgleich auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen - und das als Haushaltsnotlageland. Auch in der Einkommensrunde 2017/2018 ist uns diese Übertragung gelungen. Wir sind froh, dass wir mit der Einbringung dieses Gesetzes unseren Ankündigungen aus dem März nun auch gesetzgeberisch Taten folgen lassen können. Ich bin sicher, dass dieser Gesetzentwurf deshalb zustimmungsfähig ist, und bitte um Unterstützung in Erster und in Zweiter Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich komme nun zur Begründung des Abgeordnetengesetzes Drucksache 16/28. Einem guten Brauch entsprechend folge ich gerne der Bitte der Fraktionen und bringe ihren gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Inhaltlich geht es um eine Erhöhung der Entschädigung für die Abgeordneten.

Der saarländische Landtag hat sich einen Maßstab für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung gegeben. In einem einstimmigen Beschluss am 24. November 1993 wurde festgelegt, Erhöhungen der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten inhalts- und zeitgleich auf die Diäten zu übertragen. Soeben hat die Landesregierung das Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen für die Jahre 2017 und 2018 eingebracht. Die Besoldung der Landesbeamten und Kommunalbeamten sowie die Versorgung der Pensionäre werden linear um 2 Prozent ab dem 01. Mai 2017 und um 2,25 Prozent zum 01. September 2018 angehoben. Das ist also unser Maßstab. Daran hält

sich der Gesetzentwurf der vier Landtagsfraktionen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung zunächst über das Beamtenbesoldungsgesetz Drucksache 16/29. Wer für die Annahme der Drucksache 16/29 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/29 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über das Abgeordnetengesetz Drucksache 16/28. Wer für die Annahme der Drucksache 16/28 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/28 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist.

In der heutigen Sitzung soll zu beiden Gesetzen auch die Zweite Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung der Gesetzentwürfe durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird.

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf des Beamtenbesoldungsgesetzes, Drucksache 16/29. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/29 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf des Abgeordnetengesetzes, Drucksache 16/28. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stim

(Abg. Hans (CDU) )

me? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/28 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes (SSpG) (Drucksache 16/31 - neu)

Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Jochen Flackus das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Präsident, ich bedanke mich für die Vorbemerkung. Es ist in der Tat so, dass das meine erste Rede im saarländischen Landtag ist. Ich gestehe, dass ich nicht damit gerechnet habe, dass das Saarländische Sparkassengesetz mal so eine wichtige Rolle in meinem beruflichen Leben spielen würde. Gleichwohl komme ich jetzt zur Sache.

Bei der von meiner Fraktion heute vorgeschlagenen Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes geht es um zwei zentrale Punkte. Wie bereits in den Jahren 2012 und 2015 bitten wir um Zustimmung für eine gesetzliche Begrenzung des Zinssatzes bei Überziehungskrediten. Aktuell müssen Sparkassenkunden bis zu 14 Prozent an Dispozinsen zahlen. Angesichts der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank bis hin zu Negativzinsen auch für Privatkunden ist dies aus unserer Sicht eine völlig inakzeptable Geschäftspolitik der Banken.

(Beifall von der LINKEN.)

Bereits im Jahr 2014 haben 5.000 Saarländerinnen und Saarländer ein Volksbegehren zu diesem Gesetzespunkt beantragt. Obwohl damals gescheitert, belegt es heute noch einmal ausdrücklich den politischen Handlungsbedarf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie heute, vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinspolitik Ihre Position aus 2014 zu überdenken und unserem Vorschlag für eine Begrenzung des Dispozinssatzes auf maximal 5 Prozentpunkte über dem geltenden Leitzinssatz der EZB zuzustimmen. Ich bin sicher, dass eine parteiübergreifende Zustimmung des Landtages zu diesem Punkt von einer großen Mehrheit der Saarländerinnen und Saarländer begrüßt würde.

Die zweite vorgeschlagene Änderung betrifft die neuerdings geführte Diskussion über Gebühren für das Geldabheben am Geldautomaten. Wir wollen eine solche Gebühr gesetzlich ausschließen. Es kann nicht sein, dass Bankkunden für die Abhebung ihres

eigenen Geldes von ihrem eigenen Konto von ihrer eigenen Bank zur Kasse gebeten werden.

Die bereits angesprochene Niedrigzinspolitik der EZB sorgt besonders bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken für Diskussionen. Die geltenden Geschäftsmodelle der Sparkassen sind aufgrund der fehlenden Zinseinnahmen mittelfristig nicht mehr in der Lage, die gewünschten Beiträge zur Grundfinanzierung der Sparkassen zu sichern. Und das ist ohne Zweifel ein Problem.

In Deutschland gibt es insgesamt 400 kommunale Sparkassen mit etwa 25.000 Geldautomaten, das bei Weitem dichteste Netz für die Bargeldversorgung der Bevölkerung in Deutschland. Im Saarland sind es bei über 200 Geschäftsstellen rund 350 Geldautomaten. Das ist auch gut so, denn die Sparkassen haben in unserem Gemeinwesen eine wichtige Funktion. Die Kunden legen bei ihnen Geld an, die Sparkassen verteilen das Geld wieder in Form von Krediten in der Region. Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, der öffentliche Auftrag von Sparkassen: Dienstleistungen für Privatkunden und für Unternehmen der Region. So ist es übrigens auch in § 2 des Sparkassengesetzes formuliert: „Mit ihrer Aufgabenerfüllung dienen die Sparkassen dem Gemeinwohl.“

Natürlich wird es für die Sparkassen und auch für die Genossenschaftsbanken, wenn es bei der beschriebenen Zinspolitik bleibt, immer schwieriger, diesen Auftrag auch auszufüllen. Nur ist die Idee, einfach an der Gebührenschraube zu drehen, Mitarbeiter zu entlassen und Filialen zu schließen, völlig unakzeptabel.

(Beifall von der LINKEN.)

Sie widerspricht auch zentral der sozialen, gesellschaftlichen und der gesetzlichen Funktion der Sparkassen und schädigt nachhaltig den Wirtschaftsstandort. Ein bisschen mehr Kreativität, verehrte und gut bezahlte Sparkassenvorstände, darf es schon sein - zum Beispiel neue Dienstleistungen für Kunden, Vereinfachungen für Investitionskredite und direkter persönlicher Kundenservice. Das würde für weit mehr Akzeptanz sorgen.

Die Sparkassen im Saarland haben, nachdem die Pläne für Gebühren am Geldautomaten zu öffentlichen Protesten geführt haben, dementiert, an der Gebührenschraube drehen zu wollen. Sehr glaubwürdig ist das nicht. Hat doch der oberste deutsche Sparkassenverbandspräsident Fahrenschon unlängst „seine“ Sparkassen ermuntert, die „einzelnen Leistungen rund ums Konto richtig zu bepreisen“. Und „seine“ Sparkassen folgen ihm gehorsam. Bereits über 40 regionale Geldinstitute in Deutschland erheben mittlerweile Gebühren für das Abheben des eigenen Geldes am Geldautomaten - bis zu 2 Euro pro Abhebung! Die Strategie der Sparkassen ist klar.

(Präsident Meiser)

Einige wagen sich vor. Die anderen schauen, was passiert. Wenn's gut geht, wird nachgezogen. Die Pläne liegen allerorts bereits in der Schublade.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Spiel mit den Kunden und mit dem Wirtschaftsstandort gleichermaßen. Wir brauchen aus vielerlei Gründen funktionierende Sparkassen im Saarland, die allerdings durch Kundennutzen überzeugen.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll in den zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Wir sind ausdrücklich offen für weitere Anregungen und Veränderungen unseres Vorschlages. Setzen wir doch gemeinsam ein Zeichen für kundennahe und funktionierende Sparkassen im Saarland. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN und vom Abgeordneten Dörr (AfD).)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Isolde Ries.