Protocol of the Session on June 21, 2017

Ja, das ist manchmal so in Demokratien, mich schmerzt das manchmal auch, dass man den Laden nicht so im Griff hat, aber es ist so.

(Heiterkeit.)

Aber es wird ja auch einigen anderen so gehen, ich kucke mich hier mal im Plenarsaal um. - Insofern haben Sie da völlig recht, ich bedauere das. Aber was wären wir denn für eine Parteiendemokratie, wenn wir dann, wenn irgendwo mal eine Entscheidung gefallen ist, alle die gleiche Meinung hätten und sie mit Zähnen und Klauen verteidigen würden? Das gab‘s in anderen Systemen, das wollen wir hier nicht.

Wir sind auf der Seite derjenigen, die mehrere Aspekte verbinden wollen. Da ist einmal natürlich die Erneuerung unserer Energielandschaft. Hier gibt es viele technologische Möglichkeiten. Gerade ist Willy Leonhardt, ein ehemaliger Umweltminister, gestorben, ich möchte kurz an ihn erinnern. Er hatte sich große Verdienste um die Solarenergie erworben. Wir haben damals ein Dächer-Programm aufgelegt, um diese Form der erneuerbaren Energien zu fördern. Es gibt eben nicht nur die eine Möglichkeit. Ich bin persönlich der Auffassung, dass in der Energieeinsparung das größte Potenzial liegt. Daneben müssen wir unsere Umwelt und unsere Natur schützen und gleichzeitig die sozialen Belange der Menschen berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund halten wir die jetzige Form der Nutzung der Windenergie für den falschen Weg. Wir sind froh darüber, dass es mit diesem Gesetzentwurf geringe Fortschritte gibt, aber wir hätten uns einen stärkeren Schutz des Waldes gewünscht.

(Beifall von der LINKEN.)

Herr Lafontaine, der Präsident hat seinen Laden im Griff.

(Heiterkeit.)

Ich darf das Wort weitergeben an die AfD-Fraktion. Das Wort hat Herr Abgeordneter Lutz Hecker.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der

Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, in historisch altem Wald keine Windkraftanlagen zu errichten, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse für die Errichtung vorliegt. Das öffentliche Interesse wiederum liegt vor, sofern das Gelände bereits erschlossen ist und eine entsprechende Windleistungsdichte gemäß Windpotenzialstudie 2009 zu erwarten ist.

Zur Position der AfD-Fraktion. Offensichtlich hat nun die Landesregierung erkannt, dass ein weiterer Ausbau der Windkraftnutzung im Saarland auf entschiedenen Widerstand der Bevölkerung trifft. Die zum Jahresende 2016 durchgepeitschten Genehmigungen von Windparks eben auch in Waldgebieten werden Gegenstand kritischer Betrachtung sein. Wir haben immer deutlich gemacht, dass ein weiterer Ausbau der Windkraft die Energieversorgung im Land weder zuverlässiger noch kostengünstiger oder umweltverträglicher macht. Im Gegenteil - jedes weitere Windrad erhöht tendenziell die notwendigen Eingriffe der Versorgungsnetzbetreiber und treibt letztlich die Kosten beim Verbraucher in die Höhe.

Andere - Herr Kollege Lafontaine, Sie haben das angedeutet - sind in ihren Überlegungen entschieden weiter. Ich zitiere den Koalitionsvertrag in NordrheinWestfalen: „Wir wollen die privilegierte Netzeinspeisung des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern für Neuanlagen beenden und die Preisbildung für jeden Anbieter wieder am Strommarkt ermöglichen.“ Das ist nicht mehr und nicht weniger als eine Abkehr von grundlegenden Prinzipien der Energiepolitik der letzten Jahre! Wir hingegen fangen erstmal an, die Bremse zu suchen.

Eine Absurdität ist, dass seit dem EEG 2014 gerade die weniger windhöffigen Gebiete überproportional gefördert wurden, nun aber ein öffentliches Interesse mit einer mittleren Mindestleistungsdichte begründet wird. Es kann kein öffentliches Interesse sein, Windräder in einem Wald zu bauen! Auch dann nicht, wenn eine Windpotenzialstudie im Jahre 2009 eine mittlere Leistungsdichte von 321 Watt pro Quadratmeter ermittelt hat.

Wenn Sie sich die Karte anschauen, in welchen Gebieten die entsprechende Windleistungsdichte im Jahr 2009 erreicht wurde, werden Sie feststellen, dass ein großer Teil dieser Gebiete im Biosphärenreservat Bliesgau liegt. Nun hat die vorletzte Landesregierung auch die Entwicklungszone der Biosphärenregion für die Windkraftnutzung freigegeben. Ein erster Windpark wurde in der vergangenen Woche bei Webenheim offiziell eingeweiht. Die Presse hat ausführlich darüber berichtet, dass die Windräder momentan stillstehen. Es muss erst noch Gras über die Sache wachsen, damit der Rotmilan - dessen Vorkommen eigentlich ein Ausschlusskriterium für die Errichtung einer Windkraftanlage ist - im hohen Gras seine Beute nicht mehr sieht und er des

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

halb nicht in die Rotoren gerät und dort geschreddert wird.

Nach der Änderung des Landesentwicklungsplans Umwelt durch die damalige Regierung im Jahr 2011 hat die Organisation Man and Biosphere der UNESCO im September 2012 in Blieskastel Kriterien für die Nutzung von Windkraft in Biosphärenreservaten entwickelt. Ich zitiere Auszüge: „Deshalb müssen an die Errichtung von Windenergieanlagen in der Entwicklungszone hohe Anforderungen gestellt werden. Nach Ansicht des MAB-Nationalkomitees sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Kommunalen beziehungsweise regionalen Betreibern oder kleineren Bürgerwindparks wird der Vorzug gegeben, um die regionale Wertschöpfung zu steigern.“ Der Windpark in Blieskastel wird von einem großen, überwiegend im Landesbesitz befindlichen Energieunternehmen betrieben.

Ein weiteres Zitat: „Die Projekte werden von der Mehrheit der ortsansässigen Bevölkerung befürwortet.“ Das wurde niemals festgestellt! Zitat: „Den europäischen Schutzgebieten und dem nationalen Arten- und Habitatschutz, insbesondere Vögel und Fledermäuse, wurde im Planungsverfahren in vollem Umfang Rechnung getragen.“ Ich will gar nicht bezweifeln, dass das passiert ist. Aber heute pflanzen wir Gras, damit der unbedingt schützenswerte Rotmilan nicht in die Rotoren fliegt. Ich habe diese Beispiele angeführt, um aufzuzeigen, wie im Zweifel im Saarland die Belange von Mensch und Natur beachtet werden, wenn es um die Errichtung von Windparks geht.

Eine direkte Folge der widersprüchlichen Energiepolitik von Bundes- und Landesregierung ist das langsame Sterben unserer Kohlekraftwerke. Diese Landesregierung und ihre Vorgängerregierungen lassen die klassische Energieerzeugung, früher ein Eckpfeiler der Wirtschaft dieses Landes, bewusst am langen Arm verhungern.

Der nun gelieferte Kompromiss zur Änderung des Waldgesetzes kann bestenfalls so verstanden werden, dass ein „Weiter so!“ nicht mehr erfolgen soll. Die Definition des „alten Waldes“ ist willkürlich. Das Kriterium muss lauten: „In jeglichen Waldgebieten ist eine Errichtung wie auch ein sogenanntes Repowering unzulässig.“ Wir erkennen an, dass die Landesregierung hier einen ersten Schritt unternimmt, die mit dem Ausbau der Windenergie einhergehende Umweltzerstörung im Saarland zu beenden. Der wachsweiche Kompromiss, der gefunden wurde, geht jedoch keineswegs weit genug und wird zu einem Wettbewerb zum kreativen Finden von Schlupflöchern führen. Wir können dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen, werden jedoch gegebenenfalls einen Abänderungsantrag für eine mögliche Zweite Lesung vorbereiten. - Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 16/32 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD, dagegen gestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und AfD.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern und Stellvertretenden Mitgliedern im Interregionalen Parlamentarierrat - IPR - sowie die Besetzung der Kommissionen im IPR (Drucksache 16/30)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 16/30 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/30 einstimmig angenommen ist bei Zustimmung aller Fraktionen.

Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bestimmung von Mitgliedern und ihren Stellvertretern für die Sportplanungskommission (Drucksache 16/ 37)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 16/37 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/37 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und der LINKEN, enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion.

(Abg. Hecker (AfD) )

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass wir uns um 18.00 Uhr im Landtagsgarten zu unserem Sommerfest sehen, und darf damit feststellen, dass wir am Ende der Sitzung angelangt sind.

(Präsident Meiser)