Protocol of the Session on February 12, 2020

Wir warten die Anhörung ab und werden uns dann entsprechend äußern. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN.)

Danke, Frau Abgeordnete. - Das Wort für die CDUFraktion hat nun der Kollege Raphael Schäfer.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal gibt es von mir ein herzliches Wort des Dankes an die Gesundheitsministerin. Ich glaube, der heutige Gesetzentwurf, der soeben von der Regierung eingebracht wurde, zeigt, dass die Gesundheit das wichtigste Gut ist, das wir alle haben. Deswegen kann ich die Ministerin in ihrer Kritik, die sie soeben an dem einen oder anderen Journalisten, der dieses Vorgehen mit Romantik bezeichnet, geübt hat, mit den gleichen Worten unterstützen. Gesundheit ist das wichtigste, was wir alle haben. Deswegen steht die Gesundheitspolitik an oberster Stelle.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich habe den aktuellen Versorgungsbericht der Kassenärztlichen Vereinigung mitgebracht. Dort wird ganz klar ausgeführt, dass die fachärztliche und insbesondere die hausärztliche ambulante medizinische Versorgung eine der zentralen Zukunftsaufgaben für uns alle in diesem Land sein wird. Ich glaube, wenn uns eine Sache in diesem Hohen Hause eint, dann ist es der Umstand, dass wir uns alle eine bestmögliche, wohnortnahe und natürlich ambulante medizinische Versorgung wünschen.

Wenn man den Blick auf die Zuständigkeiten wirft, dann ist es in der Tat so, dass der Sicherstellungsauftrag eben nicht bei der Landesregierung liegt, sondern bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Aber ich habe es eben schon angedeutet, wir sitzen bei diesem wichtigen Thema doch alle in einem Boot: wir als Landesparlament, die Landesregierung und eben auch die Kassenärztliche Vereinigung. Ich glaube, deswegen müssen wir losgelöst von irgendwelchen formaljuristischen Betrachtungsweisen an einem Strang ziehen. Ich hoffe, dass wir das mit dem heutigen Gesetzentwurf - ich darf sozusagen schon im Vorfeld um Zustimmung bitten - gemeinsam tun werden.

Die aktuelle Versorgungslage - die Ministerin ist auch schon ausführlich darauf eingegangen, ich rekurriere noch einmal auf den entsprechenden Versorgungsbericht der KV - stellt sich wie folgt dar: Wir haben landesweit über 2.000 Fachärztinnen und Fachärzte, die im ambulanten Bereich die Versorgung sicherstellen. Davon sind über 608 als Haus

(Abg. Schramm (DIE LINKE) )

ärzte zugelassen. Wenn man das damit vergleicht, wie es fünf Jahre vorher ausgesehen hat, also in dem Fall im Jahr 2013, sieht man, dass es noch 55 Hausärzte mehr gab.

Die Ministerin ist auch auf die demografische Entwicklung eingegangen, aktuell stellt sich die Situation wie folgt dar: Der Altersdurchschnitt liegt jetzt schon bei über 55 Jahren bei allen Hausärztinnen und Hausärzten. Ein weiterer Umstand ist, dass bereits fast 40 Prozent das 60. Lebensjahr überschritten haben. Insoweit zeigt diese statistische Betrachtungsweise noch einmal, vor welchen großen Herausforderungen wir tatsächlich in Zukunft stehen und welche gemeinsamen Kraftanstrengungen erforderlich sind, um diese Problemlage zu lösen.

Von einer Unterversorgung spricht man ab einem Versorgungsgrad von 75 Prozent. Wenn man den aktuellen Blick in einzelne Bereiche wirft, sieht man, dass es tatsächlich so ist, dass wir im Bereich Lebach, also in meinem Heimatlandkreis, bereits jetzt schon von einer akuten Unterversorgung bedroht sind. Dort beträgt der Versorgungsgrad 85 Prozent. Wenn man den Blick Richtung Wadern wirft, erkennt man, dass es dort leider noch schlechter aussieht.

Deswegen, Frau Ministerin, möchte ich Ihnen auch ein herzliches Wort des Dankes sagen für die Maßnahmen, die Sie bisher getroffen haben. Das ist eine ganze Reihe, das sind Maßnahmen, die haben Sie als Landesregierung getroffen, die wurden aber auch gemeinsam mit oder flankierend von der Kassenärztlichen Vereinigung getroffen.

Ich will nur einige wenige noch einmal nennen, beispielsweise die finanzielle Förderung von Praxisübernahmen oder auch Neuzulassungen, die mit bis zu 20.000 Euro von der Regierung gefördert werden, aber natürlich auch flankierend von der KV mit, glaube ich, bis zu 60.000 Euro. Ein Stipendienprogramm wurde von der Landesregierung aufgelegt. Junge Studenten erhalten 300 Euro pro Monat, gedeckelt auf maximal vier Jahre, wenn sie sich im Nachgang verpflichten, fünf Jahre als Hausarzt tätig zu sein. Es wurde auch gemeinsam mit der KV ein Kompetenzzentrum Weiterbildung für die Allgemeinmedizin eingerichtet. All das sind ganz wichtige Bausteine - die Kollegin Schramm ist auch darauf eingegangen -, um die Problematik zu entschärfen beziehungsweise Verbesserungen herbeizuführen.

All das reicht natürlich noch nicht. Deswegen ist der heutige Tag ein guter Tag für die ambulante Versorgung in unserem Land, denn das Landarztgesetz setzt ja genau dort an. Die Ministerin ist auf die Einzelheiten schon eingegangen, deshalb nur in aller Kürze: 7,8 Prozent aller Studienplätze im Saarland

werden im Rahmen einer Vorabquote für Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, die sich eben für die Dauer von zehn Jahren verpflichten, in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Bereichen als Hausarzt tätig zu sein. Das Ganze muss natürlich auch in einen rechtlichen Rahmen gerückt werden, deswegen muss ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem einzelnen Bewerber, der einzelnen Bewerberin und dem Land abgeschlossen werden. Ganz klar ist natürlich auch, dass am Ende der ärztlichen Ausbildung auch der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung im hausärztlichen Bereich stehen muss.

Dass das Ganze auch mit Sanktionen bewehrt sein muss, liegt auf der Hand. Jungen Menschen wird es ermöglicht, losgelöst von einem Numerus clausus diesen Beruf zu ergreifen. Ich glaube, es ist richtig, wenn die Regierung dort einen gewissen Rahmen festsetzt. Wenn auf der Zeitachse der eine oder andere vertragsbrüchig werden sollte, dann muss das auch entsprechend sanktioniert werden. Die Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro ist da ein richtiger Ansatzpunkt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die eine Seite für mich. Die andere Seite der Landarztquote ist für mich aber auch die sozialpolitische Betrachtungsweise. Ich glaube, und die Ministerin ist auch darauf eingegangen, dass es wirklich eine sinnvolle Maßnahme für ganz viele junge Bewerberinnen und Bewerber darstellt, die diesen Beruf ergreifen möchten, denen es aber bisher verwehrt gewesen ist, weil sie eben kein Top-Abitur abgelegt haben, weil sie eben den Numerus clausus nicht erfüllt haben. Insoweit kann man es aus sozialpolitischer Betrachtungsweise nur absolut begrüßen, dass bis zu 22 Studienplätze von den insgesamt 280 eben künftig jungen Menschen zur Verfügung stehen, die sich durch andere Fähigkeiten, durch andere Qualifikationen in ihrem bisherigen Leben ausgezeichnet haben und von denen ich sicher bin, dass sie am Ende wirklich sehr gute Hausärztinnen und Hausärzte sein werden und eine Bereicherung für die Versorgungsstruktur in diesem Land darstellen werden.

(Beifall von der CDU.)

Insoweit darf ich auch jetzt schon um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten und natürlich um die Überweisung in den zuständigen Ausschuss.

Ich möchte die heutige Sitzung aber auch nutzen, ein paar Worte zur stationären medizinischen Versorgung sagen zu dürfen. Ich glaube, in den vergangenen Wochen sind da ja die einen oder anderen Ideen, so möchte ich es einmal nennen, unterbreitet

(Abg. Schäfer (CDU) )

worden, der Öffentlichkeit vorgestellt worden, unter anderem ein Vorschlag des Kollegen Dr. Magnus Jung und der Kollegin Martina Holzner. Der dortige Vorschlag sieht vor, dass die beiden Landkreise, in dem Fall Merzig-Wadern und St. Wendel, den Bau einer Nordsaarland-Klinik realisieren sollen. Hintergrund ist, dass von den Kollegen wohl das Engagement eines privaten Betreibers infrage gestellt beziehungsweise negiert wird. Deswegen möchte ich dazu ein paar Bemerkungen machen.

Erstens. Das Interessenbekundungsverfahren, das im Auftrag unseres Ministerpräsidenten durch die Gesundheitsministerin initiiert wurde, ist der absolut richtige Weg. Es ist richtig, mit einer Vielzahl potenzieller Interessenten, mit einer Vielzahl potenzieller Träger dort das Gespräch zu suchen.

Zweitens. Für uns als CDU und auch für mich persönlich ist es ganz wichtig, dass wir die stationäre medizinische Versorgung im Nordsaarland sicherstellen. Sicherlich wünschenswert ist es, dass dort ein freigemeinnütziger oder ein caritativer Träger analog zu unserer bestehenden Trägerstruktur hier im Saarland den Zuschlag erhalten wird. Aber sollte sich kein Träger oder keine Trägergemeinschaft finden, darf natürlich auch kein privater Träger ausgeschlossen werden. Das wäre der falsche Weg. Unser Ziel muss es sein, die medizinische Versorgung dort stationär sicherzustellen.

Drittens. Die Standortfrage. Diese muss natürlich offen bleiben, ganz klar. Als Saarlouiser Abgeordneter sage ich, es ist für mich inakzeptabel, dass ein Standort wie Lebach im Vorfeld einer etwaigen Entscheidung infrage gestellt wird. Deswegen möchte ich noch einmal in aller Klarheit für meine Person als Abgeordneter aus dem Landkreis Saarlouis sagen, dort gilt es, insgesamt die stationäre medizinische Versorgung im Landkreis Saarlouis flächendeckend sicherzustellen.

Viertens. Wenn man sich die aktuelle Gesetzeslage ansieht und in § 3 des Krankenhausgesetzes schaut - ich zitiere: „Sie“, also die Landkreise, „müssen die Pflichtaufgabe“, Errichtung eines Krankenhauses, „nur dann erfüllen, soweit sich kein freigemeinnütziger, privater oder anderer geeigneter öffentlicher Krankenhausträger findet“. Das muss insoweit erst einmal abgewartet werden. Die zweite Voraussetzung: „und ohne die Übernahme eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung gefährdet wäre.“ Insoweit ist klar, dass der gemachte Vorschlag abzulehnen ist und dass vielmehr das Interessenbekundungsverfahren der richtige Weg ist. Das muss man abwarten. Dabei wünschen wir der Ministerin viel Fortune in unser aller Interesse, vor allem im Inter

esse der Menschen im Nordsaarland, damit dort die medizinische Versorgung auch in Zukunft sichergestellt ist. - Vielen Dank!

(Beifall von der CDU.)

Danke schön, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Kollege Magnus Jung für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erinnere noch einmal daran, dass wir heute gefordert sind, zum Thema Landarztquote zu sprechen. Darauf will ich mich zunächst einmal konzentrieren. Das Thema Hausarzt ist für alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sicher ein sehr wichtiges, nicht nur, was die medizinische Versorgung als solche betrifft, sondern auch, was das Vertrauen in das Gesundheitswesen und in die Ärzteschaft an sich betrifft. Der Hausarzt ist für die meisten Menschen im Saarland die wichtigste Bezugsperson, wenn es darum geht, wie es um die eigene Gesundheit bestellt ist, oder wenn man Hilfe und Rat braucht, wenn man gesundheitliche Probleme hat.

Deshalb ist es sehr, sehr wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land in ihrer Wohnortnähe einen Hausarzt haben und dieser Hausarzt nicht so viele Menschen betreuen muss, dass er für den einzelnen keine Zeit mehr hat. Bis dato können wir fast überall im Saarland davon ausgehen, dass diese Betreuung gewährleistet ist. Wir haben aber - wie schon gesagt - bereits eine Region mit einer Unterversorgung und eine weitere Region mit einer drohenden Unterversorgung. Wenn wir uns das Durchschnittsalter der Ärzteschaft im Saarland anschauen, wissen wir, dass sich diese Situation in den nächsten 10 bis 15 Jahren dramatisch verschärfen könnte. Deshalb müssen wir als Politik ganz deutlich sagen, dass die medizinische Versorgung der Bevölkerung überall im Saarland, also auch im ländlichen Raum, eine Pflichtaufgabe ist, für die wir als Politik gemeinsam mit der Ärzteschaft die Verantwortung tragen. An diesem Ziel lassen wir nicht rütteln.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Wie kommt es aber dazu, dass wir uns heute ernsthaft Sorgen darüber machen müssen, dass die Versorgung in Zukunft möglicherweise nicht mehr gewährleistet sein könnte? - In der Tat fangen in jedem Jahr fast 280 Studierende im Saarland ein Medizinstudium an. Damit bilden wir eigentlich deutlich über den Bedarf des Saarlandes hinaus aus. Es handelt sich auch um einen sehr teuren Studiengang, den

(Abg. Schäfer (CDU) )

wir hier anbieten. Wir bilden also deutlich über Bedarf aus. Trotzdem fehlen uns in Zukunft die Ärzte dort, wo wir sie brauchen, im Übrigen vielleicht nicht nur in den Hausarzt- und Facharztpraxen, sondern möglicherweise auch in den Krankenhäusern.

Ich glaube, es ist schon richtig, zu hinterfragen, ob die Kriterien, nach denen wir die Studierenden aussuchen, tatsächlich die richtigen sind. In der Vergangenheit hat man quasi ausschließlich nach dem Numerus clausus ausgesucht. Da haben wir wahrscheinlich die Schlauesten gefunden oder zumindest die, die bei den Testmethoden der Schulen die besten Ergebnisse erzielt haben. Ob das aber die besten Ärztinnen und Ärzte sein müssen, dahinter mache ich doch ein Fragezeichen. Es gibt wahrscheinlich wenige Berufe, bei denen die Berufung so wichtig und bedeutsam für die Ausübung des Berufes ist wie bei dem Berufsbild des Arztes. Empathie, eine entsprechende Persönlichkeit, Leidenschaft und Leistungsbereitschaft, die über das Normale hinausgehen, sind wichtige Voraussetzungen. Es ist übrigens vergleichbar mit den vielen Krankenschwestern und -pflegern, die sich mit ihrer ganzen Persönlichkeit in ihren Dienst einbringen. So wünschen und erwarten wir es natürlich auch von den Ärztinnen und Ärzten. Wir sehen auch bei ganz, ganz vielen, dass sie in dieser Art zu ihrem Beruf stehen.

Die Auswahlkriterien, die in der Vergangenheit angewandt wurden, waren aus unserer Sicht also durchaus nicht ausschließlich die richtigen. Sie sind verbesserungswürdig. Das ist das eine Problem. Das zweite Problem ist, dass offensichtlich eine mangelnde Attraktivität des Hausarztberufes festzustellen ist. Woran liegt das? - Es liegt einerseits daran - die Klagen hören und kennen wir ja alle ‑, dass dieser Beruf mit sehr viel Arbeit verbunden ist. Es bedeutet, dass man morgens früh in der Praxis ist, meist schon vor 08.00 Uhr, dass man abends spät noch in der Praxis ist, häufig bis 20.00 Uhr, dass man an den Wochenenden hin und wieder Bereitschaftsdienste hat, dass man in jedem Fall auch Verwaltungsarbeiten hat, denn eine Arztpraxis ist ein kleines Unternehmen, das geführt werden muss, mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Es bedeutet Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand. Man muss mit Post zum Finanzamt und zum Steuerberater. Alles drum herum gehört eben auch zur hausärztlichen Verantwortung. Es handelt sich um eine sehr arbeitsintensive Tätigkeit.

Außerdem stellt natürlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine große Herausforderung dar. Diese beantworten Ärztinnen und Ärzte heute anders, als das noch vor 30 oder 40 Jahren der Fall war. Schließlich stellt auch das unternehmerische Risiko

oder zumindest die Verantwortung, eine eigene Praxis zu führen, für mehr Leute, als es früher der Fall war, einen Hemmschuh dar, diese Entscheidung tatsächlich zu treffen. Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzentwurf, den wir heute in Erster Lesung beraten und der Schritten folgt, die auch einige andere Bundesländer schon gegangen sind beziehungsweise zu gehen begonnen haben, ein guter und richtiger Baustein, um die hausärztliche Versorgung in Zukunft zu sichern. Aber - und das hat auch die Ministerin schon gesagt - es wird sicherlich mindestens zehn Jahre und möglicherweise noch länger dauern, bis die Ersten, bei denen dieses Auswahlkriterium, also die Verabredung, greift, auch tatsächlich in der Praxis ankommen. Dennoch - auch wenn es lange dauert - muss der erste Schritt irgendwann gegangen werden. Dafür ist heute ein guter Tag. Es gibt keinen Grund, noch länger damit zu warten.

Wir wollen heute also diesen ersten Schritt gehen. Wir wollen dieses Gesetz zügig beraten. Ganz persönlich will ich mir bei der Anhörung noch einmal die Sache mit der Strafzahlung anschauen, weil es schon ein bisschen schwierig ist, sich vorzustellen, eine Verpflichtung einzugehen, bei der es zu einer Strafzahlung von 250.000 Euro kommt - was ja eine beträchtliche Summe ist -, wenn man es nicht fertig macht oder sich verändert. Allerdings haben andere Länder das auch so gemacht. Da müssen wir uns, glaube ich, im Rahmen der Anhörung einfach einmal genau anschauen, was es an Argumenten gibt. Es geht darum, es machbar und zumutbar für diejenigen zu machen, die wir in das Programm aufnehmen können.

Wichtig zu erwähnen ist aber auf jeden Fall, dass schon jetzt weitere Maßnahmen getroffen worden sind. Die Förderprogramme durch das Land sind angesprochen worden. Die Förderung durch die Kassenärztliche Vereinigung ist angesprochen worden, ebenso das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Saarland. Das heißt, wir gehen heute einen Schritt, aber nicht den ersten Schritt. Es sind bereits einige Schritte im Saarland gegangen worden, um in diesem Bereich in Zukunft Versorgungssicherheit zu ermöglichen.

Ich will darüber hinaus daran erinnern, dass auch andere hier noch etwas tun können. Beispielsweise können sich die Kommunen gerade in den Bereichen, in denen eine Unterversorgung droht, zumindest moderierend einbringen, um für Ärzte attraktive Plätze zu schaffen, um attraktive Verbünde mit anderen Ärzten, Apotheken und Dienstleistern aus der Gesundheitswirtschaft zustande zu bringen und medizinische Versorgungszentren sozusagen zu organisieren. Auch da sehe ich eine kommunale Mitver

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

antwortung, wobei ich auch deutlich sagen will, dass ich die Kommunen nicht in der Verantwortung sehe, die Sicherstellung zu garantieren. Das haben in der Vergangenheit auch schon einige diskutiert. Da sollte es bei den bisherigen Verantwortlichkeiten bleiben. Wir sollten die Kommunen nicht in die Pflicht nehmen, dass sie dort, wo keine Versorgung gewährleistet ist, auch finanziell dafür sorgen müssten, eine entsprechende Versorgung sicherzustellen. Das wäre der falsche Ansatz.

Wir müssen uns sicherlich auch noch stärker darum kümmern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade im haus- und fachärztlichen Bereich - sicherzustellen. Ich glaube, dass größere Gemeinschaftspraxen oder Praxen, in denen man möglicherweise in Teilzeit angestellt sein kann, gute Lösungen sein könnten. Das sind Modelle, die gemeinsam mit der Ärzteschaft und ihren Organisationen entwickelt werden müssen.

Ich will am Ende sagen - und damit komme ich noch einmal auf das Thema Berufung zurück -, dass nicht jede Erwartung an das Leben und das Einkommen eines Arztes in der Form, wie sie geäußert wird, immer nachvollziehbar für mich ist. Ich denke jetzt an manche Äußerungen bezüglich Attraktivität von Wohnumfeld und Äußerungen darüber, was man als Arzt gerne alles so hätte. Das war heute ja auch in der Zeitung nachzulesen. Das sind Wünsche, die man haben kann, die aber auch andere in der Gesellschaft haben können. Eine derartige Privilegierung, dass Ärzte es einfach immer besser haben müssen als andere, sehe ich an dieser Stelle eben auch nicht. Man kann von denjenigen, die den Arztberuf wählen, schon erwarten, dass sie auch bereit sind, ein Stückchen mehr zu leisten. Es wird am Ende ja immer noch gut vergütet.

Kollegin Schramm, wenn ich das eben richtig verstanden habe, haben Sie die Befürchtung geäußert, dass es im Hochwald möglicherweise nicht attraktiv genug zum Leben sei. Ich lade Sie gerne einmal ein, es ist eine der schönsten Regionen des Saarlandes. Ich kann allen Ärzten im Saarland nur empfehlen, in diesem schönen Teil des Saarlandes zu leben. Die Lebensqualität ist außerordentlich hoch. Die Menschen sind sehr, sehr freundlich.

(Ministerin Rehlinger: Immer weiter, immer weiter. Sie sind hübsch, sie sind freundlich, sie leben lange. - Heiterkeit.)

Man sieht, dass man dort in jeder Hinsicht gut leben kann.

(Ministerin Rehlinger: Applaus! - Beifall von der SPD und bei der CDU.)