Protocol of the Session on August 28, 2019

Hieraus lässt sich ersehen, dass keine Lücken beim Defizitabbaupfad bestehen. Es sind keine Überschreitungen der haushaltsmäßig zulässigen Obergrenzen für Nettokreditaufnahmen mit Handlungsbedarfen ersichtlich.

Der Ausschuss hält es für sachgerecht, die Langfristprojektion mit den für den Kernhaushalt einschließlich der Extrahaushalte ab 2020 geltenden Berechnungsmodalitäten im zukünftigen Finanzplan fortzuschreiben.

Angesichts der Bedeutung der in den Berichten des Stabilitätsrates enthaltenen Informationen erwartet

der Ausschuss, im Laufe der jährlichen Haushaltsberatungen - und nicht mehr getrennt davon - über den Inhalt der Stabilitätsberichte unterrichtet zu werden.

Inzwischen hat der Landtag das Gesetz zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenbremse und zur Haushaltsstabilisierung beschlossen, das die stetige Rückführung des Schuldenstandes durch zwei neue haushaltsrechtliche Instrumente, die Sondervermögen „Konjunkturausgleichsrücklage“ und „Zinsausgleichsrücklage“, unterstützt.

Die Landesregierung wird aufgefordert, ihre Bemühungen um weitere Konsolidierungsbeiträge durch die kontinuierliche kritische Überprüfung von Subventionen bei den Förderprogrammen fortzusetzen.

Das Saarland hat auch im Jahr 2016 von der äußerst deutlichen Niedrigzinsphase profitiert, die sich in den Jahren 2017 und 2018 durch günstige Refinanzierungsmöglichkeiten fortgesetzt hat.

Bei einer zu erwartenden Normalisierung der europäischen Geldpolitik und des künftigen Zinsumfeldes drohen allerdings auf der Zeitschiene wieder ansteigende Zinsausgaben. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit einer Altschuldentilgung. Realisierte Steuermehreinnahmen und Zinsersparnisse sind zur Altschuldentilgung einzusetzen.

Der Ausschuss begrüßt, dass das Land sein bis 2020 verlängertes Sanierungsprogramm aufgrund günstiger Rahmenbedingungen und erheblicher Eigenanstrengungen im Bewertungszeitraum erfolgreich umgesetzt hat.

Er hält die Fortführung der Sanierungsbemühungen im gesamten Landesbereich für erforderlich. Zukünftig werden auch weiterhin strukturelle Maßnahmen unvermeidlich sein, um eine stetige Gesundung der öffentlichen Finanzen des Landes zu erreichen.

Weiterhin günstige haushaltspolitische Rahmenbedingungen in Verbindung mit den Sanierungshilfen und einer sparsamen Haushaltswirtschaft hatten eine positive Perspektive auf eine langfristige Sanierung der Landesfinanzen eröffnet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

aus dem Besonderen Teil der Rechnungsprüfung möchte ich nun einige Sachverhalte ansprechen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen für berichtenswert erachtet hat.

zu Tz 23 Öffentliches Marketing und Großveranstaltungen

Der Rechnungshof hat die Großveranstaltungen und das Öffentliche Marketing der Staatskanzlei geprüft

und sich neben einer Reihe von Empfehlungen auch zu den finanziellen Auswirkungen verschiedener politischer Entscheidungen geäußert, sofern er die hierfür aufgewendeten Ausgaben für zu hoch beziehungsweise für nicht angemessen erachtet hat. Hierzu hat sich der Rechnungshof lediglich beratend geäußert.

Im Bereich der Vergabeverfahren wurden zum Teil erhebliche, insbesondere auf die Vergabe von Dienstleistungen bezogene Mängel festgestellt. Nahezu alle derartigen Aufträge wurden an den gleichen Bieter vergeben.

Sowohl der Rechnungshof als auch der Ausschuss halten es daher für sachgerecht, dass künftig alle durch die Staatskanzlei erteilten Vergaben zentral durch Mitarbeiter erfolgen, die nicht mit der späteren Durchführung der Maßnahme befasst sind.

Auf Empfehlung des Rechnungshofes hat die Staatskanzlei inzwischen eine interne Beschaffungsrichtlinie erarbeitet.

Ein weiterer Schwerpunkt der Prüfung lag auf dem Einsatz von Servicekräften bei internen Veranstaltungen der Staatskanzlei. Für diese Servicekräfte wurde die Art des Beschäftigungsverhältnisses fehlerhaft eingeschätzt und die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge wurden erst nach der Feststellung des Sachverhaltes durch den Rechnungshof nachentrichtet.

Mit Blick auf die Planung und Durchführung von Großveranstaltungen, die Teilnahme an Messen und die Durchführung von Empfängen erwartet der Ausschuss weiterhin, dass auf ein angemessenes Kostenbewusstsein geachtet wird.

Gleichzeitig vertritt der Unterausschuss die Ansicht, dass es auch die Aufgabe der Landesregierung ist, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Dazu zählen auch besondere Ereignisse, wie beispielsweise im Bericht die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik. Wer, wenn nicht die Landesregierung oder auch der Landtag, sollte hierzu öffentliche Veranstaltungen durchführen, besondere Jubiläen auch bürgeröffentlich begehen? Es sollte nach Auffassung des Ausschusses auch in Zukunft Wert darauf gelegt werden, einer breiten Öffentlichkeit hier die Teilnahme zu ermöglichen. Davon unberührt bleibt die zwingende Notwendigkeit, bei allen Veranstaltungen kostenbewusst zu planen und zu handeln und die angemahnten, insbesondere vergaberechtlichen Vorgaben und Hinweise strikt einzuhalten.

Die Staatskanzlei hat die vom Rechnungshof gerügten Sachverhalte zum Anlass genommen, das Ver

gabewesen grundlegend neu zu strukturieren und eine Revisionsstelle „Vergabe“ einzurichten.

Neben den bestehenden Rahmenverträgen wurden für die gesamte Landesregierung zusätzliche Rahmenverträge für die unterschiedlichsten Leistungen abgeschlossen. In geeigneten Fällen wurden auch mehrjährige Verträge für bestimmte wiederkehrende Leistungen ausgeschrieben.

Die Staatskanzlei hat versichert, die Aspekte Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit selbstredend mit in die Planungen einzubeziehen.

Der Ausschuss hat das Verhalten der Staatskanzlei begrüßt und die Reaktion auf die Monita des Rechnungshofes als beispielhaft gewürdigt.

zu Tz 31 Erstattung von Fahrgeldausfällen an Unternehmen, die zur unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im Nahverkehr verpflichtet sind

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass zwei Drittel der saarländischen Verkehrsunternehmen regelmäßig die Ausgleichszahlungen für Fahrgeldausfälle beantragen, die ihnen durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen entstehen. Bei entsprechendem Nachweis kann auch ein über den pauschalen Prozentsatz hinausgehender Erstattungsbetrag geltend gemacht werden.

Der Rechnungshof übt Kritik daran, dass das Landesamt für Soziales trotz einer deutlichen Erhöhung der Ausgleichszahlungen um nahezu 34 Prozent keine sorgfältige und intensive Kontrolle der Erstattungsbeträge durchgeführt sowie auf eigenständige Vorrat-Kontrollen verzichtet hat.

Gleichzeitig musste der Rechnungshof feststellen, dass die Nachweiserbringung durch die Verkehrsunternehmen auf einem nicht mehr zeitgemäßen, fehleranfälligen und sogar manipulierbaren Verfahren basiert, woraus sich deutliche Risiken einer zu hohen Erstattung von Fahrgeldausfällen ergeben.

Sowohl der Rechnungshof als auch der Unterausschuss haben sich vor diesem Hintergrund für eine intensivere Kontrolle der Verkehrsunternehmen durch die Erstattungsbehörde ausgesprochen.

Zielführend ist es, im Vorfeld einer Verkehrszählung die Einsatzpläne der Zählkräfte bei den Verkehrsunternehmen zur Verfügung zu stellen, um unangemeldete Kontrollen zu ermöglichen. Dabei könnten nach Einschätzung des Ausschusses auch eine digitale Unterstützung entsprechende Verbesserungen ermöglichen.

Der Ausschuss erwartet, dass das Ministerium zu den offenen Kritikpunkten angemessene Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

zu Tz 34 Zuschuss an Kinder- und Jugendtheater - Zuwendungsverfahren und Verwendung der Zuwendungen

Bei der Prüfung des Zuwendungsverfahrens und der Verwendung von Zuwendungen beim Ministerium für Bildung und Kultur hat der Rechnungshof Schwachstellen und Mängel in verschiedenen Bereichen festgestellt, die unter anderem auf eine unzureichende Aufklärung des Zuwendungsempfängers zurückzuführen waren.

Insbesondere hat der Rechnungshof in Abstimmung mit dem Finanzministerium als Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei allen Zuwendungsempfängern den Erlass von Förderrichtlinien empfohlen. Die Richtlinie unterstützt die Strukturierung der Verfahren und dient der Ausgestaltung möglicher Ermessungsspielräume aber auch als Grundlage für die geforderte Effektivitäts- und Wirksamkeitskontrolle.

Nach Einschätzung des Unterausschusses konnten bereits viele der festgestellten Mängel dadurch beseitigt werden, dass die Abwicklung der Zuwendungsverfahren innerhalb des Kultusministeriums zentralisiert würde und Förderrichtlinien erstellt werden.

Der Ausschuss erwartet, dass die Richtlinie zeitnah sowohl ressortübergreifend als auch mit dem Rechnungshof abgestimmt wird.

Dazu muss allerdings sichergestellt werden, dass die den Zuwendungsempfängern am Jahresende zur Verfügung stehenden Geldbeträge im Rahmen des Verwendungsnachweises angegeben und überprüft werden.

Außerdem sollte das Ministerium die Zuwendungsempfänger dabei unterstützen, höhere Einnahmen durch Geldzuweisungen Dritter zu akquirieren.

Der Unterausschuss erkennt an, dass die zuständigen Mitarbeiter sowohl des Ministeriums als auch des Zuwendungsempfängers während der gesamten Vor-Ort-Prüfung äußerst bemüht waren, konstruktiv mit dem Rechnungshof zusammenzuarbeiten und alle Forderungen und Empfehlungen soweit wie möglich zeitnah umzusetzen.

Der Unterausschuss erwartet, dass dadurch das Zuwendungsverfahren effizienter und effektiver gestaltet wird. Er sieht das als wichtigsten Beitrag zur Sicherung der Förderung der Kinder- und Jugendtheater im Saarland.

zu Tz 36 Bauliche Entwicklung ‘Schulareal Lebach‘

Der Rechnungshof hat die bauliche Entwicklungsplanung im Schulareal Lebach geprüft. Gegenstand der umfangreichen Prüfung waren die Gebäude der landeseigenen Förderschulen ‘Hören und Sehen‘ mit ihren Außen- und Erschließungsanlagen sowie die Nikolaus-Groß-Schule, das Gebäude eines Privatschulträgers.

Der Rechnungshof ist im Detail der Frage nachgegangen, ob alle Aspekte einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Gesamtplanung unter Berücksichtigung weiterer Themen wie der Schulentwicklung, Demografie, Migration und Inklusion in einem koordinierten Gesamtkonzept zusammengeführt wurden.

Die Prüfbehörde hat im Ergebnis ihrer Prüfung sowohl klare Strukturen als auch eine effiziente Zusammenarbeit vermisst. Kurzfristige, nicht umfassend abgestimmte Planungen auf der Basis von Absprachen hätten zu erheblichen Bauverzögerungen und Mehrkosten geführt.

Die Grundschüler der Nikolaus-Groß-Schule wurden aufgrund der erweiterten Zweizügigkeit der Schule vorrübergehend in einer Containeranlage untergebracht; allerdings wurde die Anlage entgegen der ursprünglichen Planung sukzessive auf 20 Container erweitert und damit zur Dauerlösung. So sind bis zum Jahr 2017 bereits rund 400.000 Euro an Containermietkosten für fehlende Klassenräume angefallen.

Bei der derzeitigen Umsetzung zur Erweiterung des Gebäudes 006 hat der Rechnungshof mehrfach darauf hingewiesen, dass der Erhalt der landeseigenen Küche in diesem Gebäude weder wirtschaftlich noch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zu begründen sei.

Das Ministerium hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Anmietung der Container durch den privaten Schulträger veranlasst und vom Ministerium für Bildung und Kultur im Rahmen der staatlichen Finanzhilfe refinanziert werden musste.

Im Gegenzug dazu seien refinanzierbare Kosten für die Unterrichtsräume der Grundschule im gleichen Gebäude nicht entstanden. Seit dem 2. Schulhalbjahr 2018/19 stehe der Nikolaus-Groß-Schule nun ein kernsaniertes und technisch nach den neuesten Standards umgebautes Grundschulgebäude (Ge- bäude 006) zur Verfügung.