Protocol of the Session on August 28, 2019

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 9) (Drucksache 16/911)

Ich eröffne die Aussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 16/911 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag 16/911 einstimmig angenommen ist. Wiederum haben alle Abgeordneten zugestimmt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Sitzung angelangt. Das war eine intensive lange Sitzung. Ich danke für die gute Beratung und schließe die Sitzung.

(Abg. Speicher (CDU) )

Anlage Bericht

(in der Fassung der Vorlage an den UA-HHR)

des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2016

auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofes des Saarlandes 2017 zur Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2016

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Grundlage für die von der Landesregierung beantragte Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2016 ist der Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, den ich im Auftrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen erstatte.

Der Landtag hat der Landesregierung in seiner 16. Sitzung am 13. Juni 2018 Entlastung für die Haushaltsrechnung 2015 erteilt und sie gebeten, die in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen getroffenen Feststellungen und Bemerkungen zu beachten und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten.

Die Landesregierung hat die erbetene Stellungnahme zu den in der 16. Landtagssitzung angesprochenen Sachverhalten des Jahresberichts des Rechnungshofes und den Empfehlungen des Landtages fristgerecht vorgelegt.

Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat sich in seiner Sitzung am 05. April 2019 eingehend mit den Ausführungen der Landesregierung befasst und konnte dabei feststellen, dass den Empfehlungen des Parlaments weitgehend Rechnung getragen worden ist.

So hat die Landesregierung zugesichert, dass das Land seine Anstrengungen zur Erschließung von Konsolidierungsbeiträgen im Bereich der Förderprogramme fortsetzen wird. Zudem werden bestehende Programme - der Empfehlung des Parlaments entsprechend - künftig mit Blick auf Effektivität und Effizienz evaluiert werden.

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport teilt die Einschätzung von Rechnungshof und Parlament, bei der Betreuung der Baumaßnahmen des Landes eine Bestandsaufnahme aller Liegenschaften durchzuführen und den abgeleiteten Baubedarf nach rechtlichen, substanziellen und nutzerbedingten Kriterien zu priorisieren. Die permanente Aktualisierung der Bestandsdaten ist eine wichtige Grundlage für die Entwicklung übergreifender und langfristiger

Strategien zur strukturellen Lenkung von Baumaßnahmen. Das Ministerium hat zugesagt, diesen Aspekt bei der Vorbereitung eines zentralen Liegenschaftsmanagements mit bewerten zu wollen.

Das Ziel, auch im Landesbereich wieder eine Eigenplanung von Baumaßnahmen zu ermöglichen, scheitert bisher noch an den dafür noch nicht vorhandenen, aber dringend benötigten Personalressourcen. Das eingesetzte Personal ist derzeit ausnahmslos damit beschäftigt, Kapazitäten zu erhalten und bestehende Vakanzen in den Bereichen Vertragsmanagement, Nachtragsmanagement und Brandschutz zu beseitigen.

Das Ministerium hat darauf hingewiesen, dass durch die Einführung des Vergabe- und Vertragsmanagementsystems IHV-Bau und eine Stärkung der juristischen Kapazität im Vertragswesen zwischenzeitlich eine deutliche Qualitätssteigerung bei der Bearbeitung von Verträgen mit Freischaffenden erzielt werden konnte.

Insofern konnte der Ausschuss feststellen, dass grundlegende Reformen der vorhandenen Strukturen und Verfahrensabläufe bereits angeschoben und vieles bereits erreicht wurde.

Einer weitergehenden Umsetzung werde derzeit jedoch vor allem durch die personelle Situation Grenzen gesetzt.

Hinsichtlich der zum Talsperrenverband Nonnweiler getroffenen Feststellungen hat die Landesregierung einen umfangreichen Sachstandsbericht vorgelegt, dessen Ausführungen vom Ausschuss gewürdigt worden sind.

Im Rahmen der gesetzgeberischen Novellierung werde die eingesetzte Arbeitsgruppe zusammen mit den Mitgliedern des Verbandes auch satzungsmäßige Regelungen zu den Rückzahlungen der Baukostenzuschüsse durch die Nutzer des Wasserbezuges ausarbeiten, die bisher von der Vertreterversammlung beschlossen wurden. Den Mitgliedern der Vertreterversammlung wurde empfohlen, auch die Satzung des Verbandes entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls zu novellieren.

Auch im Bereich der Organisation der Schulsozialarbeit wurde zur Umsetzung der Forderungen des Rechnungshofes und des damit korrespondierenden Auftrages des Koalitionsvertrages eine interministerielle Arbeitsgruppe der drei betroffenen Ressorts gebildet. Deren Ergebnisse stellen einen wichtigen Schritt zur Optimierung der Aufgabenwahrnehmung von Schulsozialarbeit im Saarland dar.

Eine Verschiebung in der bisherigen Finanzierungsstruktur zwischen Land und Kommunen setzt allerdings vorab eine Konkretisierung möglicher gesetzlicher Neuregelungen zur Schulsozialarbeit im Jugendhilfe- und Schulrecht voraus, um die hieraus erwachsenden Kostenfolgen beurteilen zu können.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

ich möchte meinen Ausführungen zur Prüfung der Haushaltsrechnung 2016 vorausschicken, dass die Abschlüsse der Landesämter gesondert geprüft wurden und bei der Bewertung zur Entlastung der Haushaltsrechnung berücksichtigt worden sind. Für alle Landesbetriebe wurden geprüfte Jahresabschlüsse vorgelegt.

Nach Verbuchung von Erträgen aus Verlustübernahmen aus dem Landeshaushalt in Höhe von rund 351 Millionen Euro wiesen die Jahresabschlüsse der Landesämter für das Geschäftsjahr 2016 einen Überschuss von rund 2,4 Millionen Euro aus. Die Bilanzen schließen im Berichtsjahr mit einer Gesamtbilanzsumme von 963 Millionen Euro.

Der Unterausschuss hat sich im Laufe seiner Beratungen ausführlich mit den im Allgemeinen Teil des Rechnungshofberichts dargestellten grundsätzlichen Feststellungen und Bemerkungen befasst, soweit sie für die Entlastung der Landesregierung hinsichtlich der Haushaltsrechnung 2016 von Bedeutung waren.

Die in der Haushaltsrechnung und den Bücher der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge stimmen überein. Die Belegung der geprüften Einnahmen und Ausgaben hat keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen gegeben.

Bei der Betrachtung der bereinigten Gesamtausgaben von 4,118 Milliarden Euro ergibt sich im Haushaltsjahr 2016 eine rechnerische Überschreitung des entsprechenden Ausgabensolls im Kernhaushalt von 4,035 Milliarden Euro um 83,7 Millionen Euro.

Dies ist das Resultat von Minderausgaben für Personal, für den Schuldendienst und bei den global veranschlagten Ausgaben einerseits sowie Mehrausgaben für sächlichen Verwaltungsaufwand, für Erstattungen und Zuweisungen nichtinvestiver Art und für Investitionen andererseits.

Unter Berücksichtigung der seit dem Haushaltsjahr 2012 vorgenommenen Umgruppierung der Kosten für Unterkunft und Heizung an die Kommunen von der Hauptgruppe 9 in die Hauptgruppe 6 ergibt sich indes eine tatsächliche Überschreitung des Ausgabesolls um 5,6 Millionen Euro.

Vorjahresbezogen sind die Ausgabenreste im Kernhaushalt gestiegen, im Verhältnis zum Gesamthaushalt gegenüber 2015 um 13 von Hundert.

Zum Verfahren für die Inanspruchnahme der Ausgabenreste hat das Finanzministerium mitgeteilt, dass der vorgegebene Defizitabbaupfad dazu zwang, die Bewilligung äußerst restriktiv zu handhaben.

Nach den Feststellungen des Ausschusses hat das Ministerium mit der praktizierten Verfahrensweise die erforderliche Haushaltsdisziplin der Ressorts während des laufenden Haushaltsjahres zur Einhaltung des Defizitabbaus sichergestellt. Das anvisierte Ziel der vollständigen Auszahlung der Konsolidierungshilfen wurde auch für das Jahr 2016 erreicht.

Der Rahmen für Verpflichtungsermächtigungen wurde mit 52,5 Prozent 2016 zwar umfassender als in den Vorjahren ausgeschöpft, allerdings stellt das Finanzministerium selbst fest, dass das Volumen der im Haushaltsplan ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen - gemessen an der tatsächlichen Inanspruchnahme - weiterhin viel zu hoch ist.

Allerdings hat der Ausschuss die Tatsache gewürdigt, dass dem Land durch die Nichtinanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen kein finanzieller Schaden entsteht.

Die Haushaltskennzahlen lassen erkennen, dass die Haushaltsnotlage des Landes fortbesteht, obwohl sich die Kennzahlen im Vergleich zum Vorjahr überwiegend verbessert haben.

Die Schulden des Landes am Kreditmarkt stiegen Ende 2016 im Kernhaushalt vorjahresbezogen um 89 Millionen Euro auf 14,2 Milliarden Euro. Auch hier wird deutlich, welch große finanzpolitische Probleme das Saarland bei dem eingeschlagenen Weg zu einer Haushaltskonsolidierung zu bewältigen hat.

Ziel der Landespolitik muss es daher bleiben, die Haushaltskennzahlen schrittweise weiter zu verbessern. Sowohl für das laufende Jahr als auch für 2020 ist jeweils eine Nettoschuldentilgung von etwas mehr als 80 Millionen Euro ausgewiesen und damit der Beginn eines zukünftigen substanziellen Schuldenabbaus begonnen worden.

In der Mittelfristigen Finanzplanung 2018 - 2020 wird die Entwicklung fortgeführt; sie entspricht insoweit den Vorgaben aus dem Sanierungshilfegesetz.

Im Rechnungsjahr 2016 wurde an die positive Einnahmeentwicklung angeknüpft. So ist das Finanzergebnis mit steuerabhängigen Einnahmen von 3,33 Milliarden Euro um 186,3 Millionen Euro angestiegen. Damit war es das Jahr mit dem bisherigen Höchststand an steuerabhängigen Einnahmen im

Landeshaushalt. Hinzu kam das Wirksamwerden von Sparmaßnahmen.

Das finanzwirtschaftliche Bild war allerdings auch wesentlich geprägt durch weitere, sehr hohe Zuführungen an das zum 01. Januar 2016 bereits mit einem Anfangsbestand von 194,7 Millionen Euro ausgestattete Sondervermögen „Zukunftsinitiative“. Es dient zur Abdeckung künftiger Investitionen und von Migrationsausgaben des Landes sowie der Kommunen über die Spitzabrechnung im Kommunalen Finanzausgleich.

Der Ausschuss begrüßt, dass der Vermögensbestand in einem erweiterten Wirtschaftsplan bei Kapitel 21 02 aufgenommen worden ist, der neben der aktuellen Ist-Entwicklung auch die entsprechenden Mittelbindungen darstellt. Damit wird dem Gesetzgeber ein transparenter Überblick über den aktuellen Stand ermöglicht.

Auf der Verwendungsseite neu hinzugekommen ist dabei insbesondere die Mitfinanzierung der Investitionsoffensive Saarland in Höhe von insgesamt 132 Millionen Euro. Die Landesregierung will parallel zum Schuldenabbau eine Investitionsoffensive starten, um die Zukunftssicherheit des Landes zu festigen.

Haushaltsrisiken, die sich aus unterlassenen Investitionen ergeben könnten, werden damit Jahr für Jahr reduziert.

Das Finanzministerium hat den Beschluss des Landtages umgesetzt, in einer Langfristprojektion den Anpassungspfad zur Einhaltung der Schuldenbremse bis zur endgültigen Umsetzung 2020 und ab dann jährlich darzustellen. Sie wurde auch mit einer Überleitungsrechnung in die Mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.

Den jährlichen Obergrenzen des strukturellen Finanzierungsdefizits wurden die jeweils geplanten Nettokreditaufnahmen (Kern- und Extrahaushalte) gegenübergestellt.

Hieraus lässt sich ersehen, dass keine Lücken beim Defizitabbaupfad bestehen. Es sind keine Überschreitungen der haushaltsmäßig zulässigen Obergrenzen für Nettokreditaufnahmen mit Handlungsbedarfen ersichtlich.