Protocol of the Session on November 14, 2012

Auf Initiative der Landesregierung ist eine Arbeitsgruppe „Fluglärm“ im Jahr 2008 eingerichtet worden. Das heißt, es geht uns darum, mit dem Land Rheinland-Pfalz zusammen eine Arbeitsgruppe zu haben, an der die andere Seite beteiligt ist. Da sind das Bundesverteidigungsministerium, das Luftwaffenamt und auch die US Air Force mit dabei. Diese Arbeitsgruppe ist sozusagen der Sammelpunkt und das Gremium, in dem wir unter anderem unsere Anliegen deutlich machen und vertreten können. Im Mo

ment geht es darum, die Inanspruchnahme der TRA Lauter weiter zu reduzieren, einmal in Richtung, den Fluglärm in der Mittagszeit und den Ferien zu begrenzen, damit dort weniger Belastung stattfindet, und auch in der Adventszeit weniger zu fliegen, oder gar nicht zu fliegen, das heißt, diese Nutzungszeiten der TRA Lauter weiter einzuschränken.

Die Initiative der Landesregierung geht zurück auf ein Gespräch, das unsere Ministerpräsidentin mit der Bürgerinitiative „Gegen Fluglärm“ hatte. Dieses Gespräch hat vor gut einem Jahr stattgefunden. Die Landesregierung hat das zum Anlass genommen, genau diese weiteren Anliegen in diese Arbeitsgruppe einzubringen. Ein weiteres Anliegen ist eben schon angeklungen. Es geht darum, künftig die Betroffenheit der touristisch genutzten Gebiete unseres Landes in dieser Arbeitsgruppe gegenüber dem Bundesverteidigungsministerium und den Amerikanern deutlich zu machen mit dem Ziel, eine weitere Einschränkung der Nutzung dieser TRA Lauter zu erreichen.

Bei allen Anstrengungen, die wir unternommen haben und die wir auch künftig unternehmen werden, gebietet es aber die Redlichkeit zu sagen: Solange wir militärische Verteidigung wollen - dazu stehen wir -, sind Übungsflüge notwendig und werden nicht ganz reduziert werden können. Sie werden weiterhin stattfinden. Wir werden, was den Fluglärm angeht, sicherlich eine weitere Entlastung dadurch erfahren, dass die US Air Force für das Jahr 2013 den Abzug der A-10-Staffel aus Spangdahlem angekündigt hat. Aber ganz wegfallen wird der Fluglärm bedingt durch militärische Übungsflüge nicht. Wir werden und wollen uns in der nächsten Zeit weiter für Verbesserungen einsetzen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten. Ich habe den Eindruck, dass wir da, Landtag und Landesregierung, gemeinsam an einem Strang ziehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Von daher schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zu den Abstimmungen. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion. Das ist die Drucksache 15/211. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, bei Ablehnung der Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen. Wer für die Annahme des An

(Minister Toscani)

trages Drucksache 15/221 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag der Koalitionsfraktionen mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfaktionen. Abgelehnt haben die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN. Enthalten hat sich die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion, Drucksache 15/224. Wer für die Annahme dieses Antrages ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Abgelehnt haben die Koalitionsfraktionen, zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und PIRATEN bei Enthaltung der GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der DIE LINKELandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Residenzpflicht abschaffen (Druck- sache 15/213 - neu 2)

Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Simone Peter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuletzt hat uns der Hungerstreik von Flüchtlingen am Brandenburger Tor die miserablen Zustände von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Deutschland vor Augen geführt, sei es der Zustand in den Heimen, die Beschränkungen der Bewegungsfreiheit oder die quälende Untätigkeit, zu der die Flüchtlinge gezwungen sind. All das lässt die Forderung der Flüchtlinge nach Abschaffung der Residenzpflicht, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Arbeitsverbotes, des Sachleistungsprinzips sowie die Forderung nach einer fairen und zügigen Bearbeitung ihrer Asylanträge nachvollziehen. Dies findet unsere volle Unterstützung.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Wir haben jüngst im Innenausschuss im Zusammenhang mit den Erläuterungen zum Verfassungsgerichtsurteil zum Asylbewerberleistungsgesetz erneut unsere Bedenken gegen das Sachleistungsprinzip im Saarland vorgebracht. Dieses Taschengeld, das den Flüchtlingen im Saarland gezahlt wird, wird zwar jetzt etwas erhöht, aber das Sachleistungsprinzip bleibt leider. Dabei ist es doch entmündigend, wenn die Menschen nicht selber bestimmen können, was sie zum Leben benötigen. Das Bundesverfassungs

gericht hat die bisherigen Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und für Kriegsflüchtlinge für menschenunwürdig erklärt. Das Lager Lebach ist auch nicht menschenwürdig, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Wer sich das Lager anschaut - ich empfehle das; ich war vor Kurzem noch einmal mit unserer Landesarbeitsgemeinschaft „Migration“ vor Ort -, der ist über die baulichen Zustände dort entsetzt, und er ist entsetzt darüber, in welchem desolaten Zustand sich die Menschen teilweise befinden. Gehen Sie hin, schauen Sie es sich an!

(Zurufe von den Regierungsfraktionen. - Abg. Schmitt (CDU) : Der Landtag war dort. Wir waren dort!)

Für mich ist es nach diesem Eindruck unfassbar, dass die Mittel, die wir für die Verbesserung der Lebensumstände im Lager Lebach im letzten Haushalt in der Jamaika-Koalition durchgesetzt haben, nun wieder zusammengestrichen werden. Schauen Sie sich Einzelplan 03 an, im Haushalt ein Minus von 50.000 Euro beim Lager Lebach.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das macht die SPD mit? - Abg. Dr. Jung (SPD): Erst einmal vor der eigenen Tür kehren!)

Im Übrigen unterstützen wir in diesem Kontext bei der Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse auch die Überlegungen der rheinland-pfälzischen Integrationsministerin Irene Alt, bald ein menschenwürdiges Alternativkonzept anstelle der Abschiebehaft in Ingelheim vorzulegen. Wenn an der Stelle für das Saarland vielleicht Geld eingespart werden kann, dann wäre es gut investiert, hier in Lebach die notwendigen Verbesserungen herbeizuführen, falls es nicht endlich gelingt, die Aufenthaltsdauer in Lebach auf drei Monate zu begrenzen und diese Menschen endlich dezentral in den Kommunen unterzubringen. Auch hier muss man die feste Bindung der SPD an die CDU lösen. Es besteht offenbar Konsens unter den Bürgermeistern, dass man diese Lasten der Asylbewerberinnen und Asylberber nicht tragen will. Wir sagen, eine dezentrale Unterbringung ist die menschenwürdigere.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Bundesweit wollen wir darauf hinwirken, dass die Residenzpflicht abgeschafft wird, die den Asylbewerbern den Aufenthalt nur in dem Bezirk und dem Landkreis gestattet, in dem die für sie zuständige Ausländerbehörde liegt. Das ist im Saarland etwas anders. Hier ist das Reisen innerhalb des Landes erlaubt. Aber es ist zum Beispiel nicht erlaubt, Freunde oder Verwandte in Trier und Kaiserslautern zu besuchen. Auch der Zugang zu rechtlicher und sozialer Beratung und Betreuung im Asylverfahren, zu

(Präsident Ley)

Bildungseinrichtungen, zum Arbeitsmarkt oder zu medizinischer Versorgung wird erheblich erschwert, wenn der Bewegungsradius in der Form eingeschränkt wird. Der wiederholte Verstoß gegen die Residenzpflicht wird sogar mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mit Geldbuße bestraft. Das ist heutzutage vollkommen unzeitgemäß und diskriminierend, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Da es die Residenzpflicht innerhalb der EU auch nur in Deutschland gibt - mal wieder überregelt -, haben die GRÜNEN auf Bundesebene in der vergangenen Woche einen Antrag zu deren Abschaffung in den Bundestag eingebracht, der leider abgelehnt wurde. Wir fordern mit dem heutigen Antrag die Landesregierung auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Ich bin mir sicher, dass sich eine Reihe von Ländern dem anschließt. Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, sogar Bayern nutzen in jüngster Zeit bestehende Spielräume, um die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und Geduldeten auszuweiten. Doch das sind nur ganz kleine Schritte zu mehr Freizügigkeit. Auch die im sogenannten Zwangsheiratsbekämpfungsgesetz - es ist unglaublich, welche Gesetzesbegriffe es auf Bundesebene gibt - von der Bundesregierung gerade beschlossene minimale Lockerung der Residenzpflicht im Falle einer Arbeitsaufnahme reicht hier natürlich nicht aus.

(Zurufe von der CDU.)

Hören Sie mal auf die Vorschläge Ihrer eigenen Flüchtlingsbeauftragten der Bundesregierung, Maria Böhmer! Auch die hat gerade empfohlen, diese Regel außer Kraft zu setzen. Sie ist nicht mehr hinnehmbar, sie ist nicht mehr zeitgemäß. Wir fordern, die Residenzpflicht bundeseinheitlich und vollständig abzuschaffen. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung für unseren Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Günter Becker.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte als Erstes festhalten, dass wir in Lebach kein Lager haben, sondern eine Landesaufnahmestelle.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Was hier zur Landesaufnahmestelle geschildert wurde, hat mit der Lebenswirklichkeit und mit den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht viel zu tun.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Peter (B 90/GRÜ- NE).)

Ich war vielleicht öfter dort als Sie, aber ich mache die Augen auf.

(Zurufe von B 90/GRÜNE und der LINKEN.)

Deutschland ist ein weltoffenes Land. Wir haben in Bezug auf die gesetzlichen Regelungen, sowohl was die Zuwanderung im Allgemeinen betrifft als auch was das Verfahren im Rahmen des Asylrechts angeht, die liberalsten Bestimmungen in der ganzen Welt. Deutschland hat im Vergleich zu anderen Ländern in der Vergangenheit weltweit die meisten Flüchtlinge aufgenommen. Vor dem Hintergrund unserer besonderen Geschichte ist dies auch in Ordnung so. Aber wir sollten diese Leistungen auch einmal anerkennen und sie nicht nur schlechtreden. Wenn alles so schlecht wäre, wie dies immer wieder von interessierten Gruppen dargestellt wird, frage ich mich noch viel mehr, warum so viele Menschen hier bleiben wollen. Kolleginnen und Kollegen, auch ich weiß, dass es nichts gibt, was nicht noch zu verbessern wäre. Ich weiß, dass wir in diesem Bereich sicherlich auch noch das ein oder andere tun können. Aber im Vergleich zu anderen können wir uns absolut sehen lassen - das muss auch mal gesagt werden.

Wie jeder demokratische Staat hat auch Deutschland Regelungen aufgestellt, wie Zuwanderung erfolgen soll und wie Asylverfahren durchzuführen sind. Asylbewerber, deren Verfahren läuft, werden demnach in der Landesaufnahmestelle Lebach untergebracht und müssen für die Zeit des laufenden Verfahrens in Lebach wohnen bleiben. Ein Blick ins Gesetz hilft auch hier. Nach § 56 des Asylverfahrengesetzes dürfen sich Asylbewerber im laufenden Asylverfahren grundsätzlich nur im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten. Um den örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen, kann nach § 58 Abs. 6 des Asylverfahrengesetzes die Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass sich die Asylbewerber ohne Erlaubnis vorübergehend in einem die Bezirke mehrerer Ausländerbehörden umfassenden Gebiet beziehungsweise im ganzen Land aufhalten können. Im Saarland ist das Landesverwaltungsamt alleinige Ausländerbehörde und somit für den gesamten Landesbereich zuständig, sodass sich die dem Saarland zugewiesenen Asylbewerber auch ohne Rechtsverordnung im ganzen Land aufhalten dürfen.

Gegen eine generelle Abschaffung der Residenzpflicht, wie dies die GRÜNEN und die Oppositionsparteien in ihrem Antrag vorschlagen, bestehen aber unsererseits erhebliche Bedenken. Die räumliche Beschränkung dient vor allem dazu, das Asylverfahren schnellstmöglich durchzuführen und hierzu Asylbewerber jederzeit an einem bestimmten Ort errei

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) )

chen zu können. Das heißt, es gibt nicht nur eine formelle Meldeanschrift, sondern der Asylbewerber hat sich auch im zugewiesenen Bereich aufzuhalten. Ziel dieser Vorschrift ist nicht, die Integration zu fördern, sondern das Asylverfahren schnellstmöglich durchzuführen und abzuschließen.

Darüber hinaus liegt eine gleichmäßige soziale Lastenteilung sowohl im föderalen Interesse als auch im Interesse unserer Kommunen. So können überproportionale Ballungen von Asylbewerbern vermieden werden. In diesem Zusammenhang sollte auch nicht unerwähnt bleiben, dass auch Problemgruppen und die soll es ja geben - in den Genuss der völligen Freizügigkeit gelangen würden. Ein zusätzlicher Aufenthalt dieser Personen an bestimmten Orten könnte zu Spannungen innerhalb der Bevölkerung führen.

Kolleginnen und Kollegen, nun kann es durchaus Gründe geben, die zwangsläufig dazu führen, dass ein Asylbewerber während des Verfahrens das Saarland verlassen muss. Hierfür sieht § 58 Asylverfahrengesetz Ausnahmemöglichkeiten vor. So ist beispielsweise eine Erlaubnis zum Verlassen des Geltungsbereiches der Aufenthaltsgestattung zu erteilen, wenn hieran ein dringendes öffentliches Interesse besteht, zwingende Gründe es erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde. Darüber hinaus ist die Erlaubnis in der Regel zu erteilen, wenn einem Asylbewerber hierdurch die Ausübung einer erlaubten Beschäftigung ermöglicht werden soll oder wenn dies zum Zwecke des Schulbesuchs, der betrieblichen Ausund Weiterbildung oder des Studiums an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erforderlich ist. Ich glaube, dass diese Regelung alle Umstände umfasst, um auf berechtigte und wichtige individuelle Bedürfnisse reagieren zu können.

Dem Grunde nach fordern Sie dies auch in Ihrem Antrag. Sie wollten es allerdings unabhängig von einer Genehmigung machen. Wir sagen, diese Genehmigungspflicht hat, solange sich jemand im Asylverfahren befindet, auch ihre Berechtigung. Die Personen, um die es in Ihrem Antrag geht, befinden sich alle noch im Asylverfahren. Es ist insoweit noch keine Entscheidung für ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet ergangen, eine grundsätzliche Beschränkung des Aufenthaltsrechts auf das Land ist deshalb sachgerecht. Sachgerecht auch deshalb, weil - und da verrate ich auch kein Geheimnis - weit über 90 Prozent der Fälle im Asylverfahren abgelehnt werden. Über 90 Prozent erfahren keine Anerkennung. Abgelehnte Asylbewerber sollen das Land wieder verlassen. Sie sind dann ausreisepflichtig. Eine weitere Lockerung der Residenzpflicht würde die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise, aber auch die

zwangsweise Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung erheblich erschweren.

Zurzeit befinden sich rund 500 Menschen im Asylverfahren. Von diesen 500 kommen rund 180 Menschen aus Serbien und Mazedonien. Diese Anträge werden praktisch zu 100 Prozent abgelehnt, und zwar in einem relativ kurzen Zeitraum. Somit verbleiben noch 320 Menschen in einem echten Asylverfahren. Die jüngsten Zahlen belegen, dass die Entscheidung über einen Asylantrag innerhalb von 5,5 Monaten erfolgt. Für Folgeanträge benötigen wir im Saarland rund zwei Monate. Das bedeutet, dass der Personenkreis, um den es hier geht, lediglich die ersten siebeneinhalb Monate in Lebach verbringen muss. Für jemanden, der hier angibt, dass er in seinem Heimatland an Leib und Leben bedroht ist, ist es doch nicht in erster Linie entscheidend, ob er zwischen Hamburg und Saarbrücken hin- und herreisen kann - von welchem Geld auch -, sondern es müssten ganz andere Kriterien eine Rolle spielen.

Ich nenne mal ein Beispiel. Ich habe mich bei der Vorbereitung der heutigen Rede daran erinnert, dass ich an einer vom Flüchtlingsrat veranstalteten Podiumsdiskussion teilgenommen habe. Da wurde mir die Frage gestellt, ob Günter Becker gerne in der Landesaufnahmestelle Lebach wohnen würde. Günter Becker hat geantwortet: Nein, er wohnt in einem sehr schönen Haus, das er mit seiner Frau 25 Jahre lang abbezahlt hat. Es gehört jetzt ihm und nicht mehr der Bank, und er ist froh, dass er dort wohnt. Würde der Günter Becker aber in einem Land wohnen, in dem er täglich Angst haben müsste, dass irgendjemand sein Haus in die Luft sprengt, dass nachts die Tür eingetreten wird, dass Milizen reinkommen, seine Frau vergewaltigt wird, Kinder erschossen werden, ich selbst erschossen werde, wäre der Günter froh und dankbar, wenn er nach Lebach kommen und dort in Ruhe und Frieden mit seiner Familie leben könnte.