Protocol of the Session on October 16, 2012

Naturgemäß kann die Betriebsprüfung mit der vorhandenen Personalausstattung nicht alle Betriebe prüfen. Ziel muss es daher sein, diejenigen Betriebe auszuwählen, bei denen der größte Prüfungsbedarf besteht, also die Betriebe mit den mutmaßlich höchsten Steuernachforderungen.

Der Rechnungshof hat daher der Finanzverwaltung empfohlen, die Betriebsprüfung anzuhalten, sich eingehender mit der Fallauswahl zu befassen und die Gründe für die Prüfungen angemessen zu dokumentieren.

Nach Durchführung der Prüfungen sollten die Begründungen im Rahmen eines aktiven strategischen Controllings mit den tatsächlichen Prüfungsergebnissen abgeglichen und die Erkenntnisse aus der Analyse der Abweichungen in die künftigen Prüfungsplanungen einfließen.

Die Landesregierung teilt die Auffassung des Rechnungshofes, dass eine Verbesserung der Fallzahlen erfolgen sollte, hält jedoch die Vorschläge des Rechnungshofes für nicht geeignet. Das Controlling werde durch das Fachreferat bereits zeitnah, das heißt monatlich und verstärkt durchgeführt.

Bei der Auswahl der Prüfungsfälle müsse die Steuerverwaltung auf eine angemessene Betriebsprüfungspräsenz in allen Betriebsgrößenklassen achten, um ihrem Auftrag, über den konkreten Fall hinaus generalpräventiv wirken zu können, gerecht zu werden.

Der Unterausschuss hat sich dafür ausgesprochen, der Landesregierung zu empfehlen, für eine gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung der Unternehmen durch alle Veranlagungsfinanzämter zu sorgen. Dabei sollte die Steuerverwaltung bei der Auswahl der Prüfungsfälle auch das zu erwartende Ergebnis der Prüfungen angemessen berücksichtigen.

Tz. 28 Niederschlagung von Steuerrückständen durch die Finanzämter

Der Rechnungshof hat bei zwei Finanzämtern die Niederschlagung von Steuerrückständen geprüft und dabei festgestellt, dass gesetzliche Bestimmungen und Verwaltungsanweisungen nur unzureichend beachtet wurden und dass im Zuge vorangegange

ner Vollstreckungsverfahren nicht immer mit der gebotenen Konsequenz gehandelt wurde.

Zur Verbesserung der Arbeitsqualität hat der Rechnungshof Vorschläge unterbreitet mit dem Ziel, die organisatorischen Abläufe zur Informationsbeschaffung zu optimieren und möglichst automationstechnisch zu unterstützen. Darüber hinaus hat sich der Rechnungshof für eine sachgerechte Personalausstattung der Vollstreckungs- und Haftungsstellen ausgesprochen.

Der Unterausschuss begrüßt die Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungshofes und erwartet, dass das Finanzministerium die Vorschläge beachtet und zusätzlich in einem Erlass, in Dienstbesprechungen und Fachgeschäftsprüfungen thematisiert.

Tz. 29 Bau eines neuen Haft- und Werkstattgebäudes auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken

Der Rechnungshof hat im Ergebnis seiner Prüfung erhebliche Kostensteigerungen im Vergleich zu den im Haushaltsjahr für die Maßnahme veranschlagten Kosten festgestellt. Die Mehrkosten waren zum einen im Vergabeverfahren, zum anderen durch erhebliche Schlechtleistungen bei den freiberuflich Tätigen verursacht.

Daneben führten nachträgliche Nutzerwünsche zur Erhöhung des Kostenbudgets.

Die ursprünglich vom Landtag genehmigten Kosten in Höhe von 22,673 Millionen Euro wurden bereits durch einen Nachtrag um mehr als 5 Millionen Euro erhöht. Der Rechnungshof befürchtet eine weitere Kostensteigerung mit Vorlage der Schlussabrechnung.

Er hat die Auffassung vertreten, dass die nachträglich notwendig gewordenen Änderungen bei sorgfältiger Planung in die ursprüngliche HU-Bau hätten einfließen müssen.

Der Unterausschuss erwartet, dass die überzahlten Planungshonorare zur Behebung des finanziellen Schadens durch die Inregressnahme der verantwortlichen Beteiligten geltend gemacht werden.

Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass unter Wahrung der Kostendisziplin - die Nutzer künftig in die weiteren Planungs- und Ausführungsprozesse eingebunden werden. Der Unterausschuss geht davon aus, dass den Forderungen nach Intensivierung des Kostenmanagements durch das Amt für Bau- und Liegenschaften - insbesondere durch die Weiterbildung der Mitarbeiter - Rechnung getragen wird. Er erwartet nach Abschluss der juristi

schen Aufarbeitung des Falles eine abschließende Stellungnahme der Landesregierung.

Tz. 32 Zuschüsse zu den Baukosten von Kindertageseinrichtungen an kommunale und sonstige Träger

Zielvorgabe des Ministeriums ist der Ausbau der Tagesbetreuung, der für 35 Prozent der Unter-3-Jährigen jedes Geburtsjahrganges in jeder saarländischen Kommune je einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellt.

Der Rechnungshof hat in seiner Prüfungsmitteilung festgestellt, dass ein strenges, an dieser prozentualen Vorgabe für alle Kommunen einheitlich festgelegtes Betreuungsangebot am tatsächlichen Bedarf vorbei geht.

Ein Gesamtkonzept, das sowohl das Ausbauziel als auch die Verwendung der finanziellen Mittel berücksichtigt, hat der Rechnungshof zum Zeitpunkt der Prüfung vermisst.

Bei einer Reihe der geprüften Maßnahmen wurde festgestellt, dass Fördermittel sowohl beim Land als auch bei den betroffenen Kreisen zu früh abgerufen wurden. Der Rechnungshof hat insoweit die Geltendmachung von Zinsen angemahnt.

Darüber hinaus hat der Rechnungshof beanstandet, dass Landesmittel für Hortgruppen in Kindergärten eingesetzt würden, obwohl für den Ausbau von Ganztagsschulen in unmittelbarer Nachbarschaft Bundesmittel bereitstanden.

Das Ministerium hat den Feststellungen des Rechnungshofes zu der erforderlichen Prioritätensetzung beim Krippenausbau grundsätzlich zwar zugestimmt, allerdings darauf aufmerksam gemacht, dass in erster Linie die Gebietskörperschaften für die Ausbauplanung zuständig seien. Das Bildungsministerium hat auch zu bedenken gegeben, dass Eltern ihre Kinder wegen sozialer Bindungen häufig lieber wohnortnah unterbringen wollen und darauf hingewiesen, dass die Landkreise und Kommunen gehalten seien, sozialraumorientiert zu planen.

Die Kritik des Rechnungshofes hinsichtlich eines fehlenden Gesamtkonzepts hält das Ministerium für nicht gerechtfertigt und hat darauf hingewiesen, dass die Größenordnung des Ausbaus sowie die Aufteilung auf Plätze in Tageseinrichtungen und in Tagespflege durch das Land vorgegeben werde. Die Landesregierung geht davon aus, dass die geplanten Betreuungsplätze in Tagespflege bis 2013 erreicht werden können.

Das Ministerium hat auch zugesichert, dass die Verwendungsnachweise künftig zeitnah geprüft werden.

Der Rechnungshof hat indes die Auffassung vertreten, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in manchen Kommunen Überkapazitäten geschaffen werden, denen ein nicht gedeckter Bedarf in anderen Städten und Gemeinden gegenüberstehe.

Der Unterausschuss unterstützt die Auffassung des Rechnungshofes, ein besonderes Augenmerk auf die arbeitsplatznahe Kleinkinderbetreuung zu legen. Er sieht in einer hochwertigen, arbeitsplatznahen Kinderbetreuung einen entscheidenden Standortvorteil für die saarländische Wirtschaft.

Tz. 39 Förderung kommunaler Fotovoltaikanlagen

Der Rechnungshof hat bei der Prüfung der Förderung kommunaler Fotovoltaikanlagen Fehler im Bewilligungsverfahren festgestellt, die dem Land einen finanziellen Gesamtschaden von knapp 1,5 Millionen Euro verursacht haben.

Weil abgezinste Einnahmen aus der Energieversorgung nicht berücksichtigt wurden, erhielten viele kommunale Zuwendungsempfänger nicht nur erheblich übersetzte Fördermittel, sondern konnten sogar Einnahmeüberschüsse zu Lasten des Landes erzielen.

Rückforderungen gegenüber den Kommunen waren wegen Verfristung rechtlich nicht mehr durchsetzbar.

Um bei künftigen Bewilligungsverfahren fehlerhafte Bescheide zum Nachteil des Landes zu vermeiden, hat sich der Unterausschuss den Empfehlungen des Rechnungshofes angeschlossen, unklare Regelungen in EU-Verordnungen frühzeitig zu klären, alle gesetzlich zugesicherten kumulierenden Einnahmen bei der Bemessung von Zuwendungsbeträgen angemessen zu berücksichtigen, erforderlichenfalls die Fördermittel in angemessener Höhe zu pauschalieren und klare und eindeutige Regelungen für die Kommunen zu schaffen.

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss dem zuständigen Finanzministerium, die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung entsprechend zu novellieren.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat nach eingehender Beratung des Berichts des Rechnungshofes, der dazu abgegebenen Stellungnahme der Landesregierung und unter Würdigung der vom Präsidenten des Rechnungshofes über die Verwendung der Haushaltsmittel verschie

dener Titel abgegebenen Erklärungen die abschließende Feststellung getroffen, dass die Prüfung keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben hat, die für die Entlastung der Landesregierung in Bezug auf die Haushaltsrechnung 2009 von Bedeutung sein könnten.

Der Beschlussantrag des Ausschusses hinsichtlich der Entlastung des Präsidenten des Rechnungshofes basiert auf der Prüfung, die der Unterausschuss am 07. Juni 2011 in den Räumlichkeiten des Rechnungshofes durchgeführt hat.

Beanstandungen, die einer Entlastung entgegenstehen würden, haben sich dabei nicht ergeben.

Ich bitte daher, dem Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen, der Ihnen als Drucksache 15/156 vorliegt, zuzustimmen und sowohl der Landesregierung als auch dem Präsidenten des Rechnungshofes Entlastung für die Haushaltsrechnung 2009 zu erteilen.