Protocol of the Session on October 16, 2012

Das Personal-Service-Center führt auch weiterhin die Aufgaben gemäß Einrichtungserlass fort, wodurch den Zielvorstellungen des Parlaments dahingehend Rechnung getragen werden kann, dass so

wohl die Ressorts in ihren Personalbedarfs- und einsatzplanungen als auch in der Vermittlung von Überhangpersonal durch das Personal-Service-Center unterstützt werden.

Wegen der seit 01.01.2011 geltenden Wiederbesetzungssperre dürfen externe Einstellungen nur noch dann erfolgen, wenn zuvor eine landesinterne Ausschreibung zu keinem Ergebnis geführt hat. Der Ausschuss erwartet insoweit, dass die Durchlässigkeit des landeseigenen Arbeitsmarktes gefördert und ressortübergreifende Personalwechsel positiv begleitet werden.

In einem weiteren Fall hatte sich der Ausschuss nach einer bereits mehrjährigen Prüfung der Kosten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Versorgung dafür ausgesprochen, mittels einer Wirtschaftlichkeitsprüfung festzustellen, ob die Leistungserbringung durch das Land eine günstige Alternative zu dem derzeit praktizierten Outsourcing darstellt.

Nach dem Ergebnis der Arbeit einer ressortübergreifenden Projektgruppe kommen ab 2013 mehrere Betreuungsmodelle in Frage.

Für alle Varianten ist eine entsprechende Datenerhebung in den Dienststellen durchzuführen und eine Auswertung der konkreten Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Verfahren vorzunehmen.

Die Auswertung soll zugleich auch Grundlage für den Entwurf eines Konzeptes zur Qualitätssicherung der Betreuung im Landesdienst sein.

Der Ausschuss wird sich über den weiteren Verfahrensstand berichten lassen.

Darüber hinaus hat sich die Landesregierung der kritischen Haltung von Parlament und Ausschuss hinsichtlich des Umfangs der Privatisierung in der Hochbauverwaltung weitgehend angeschlossen.

Durch die absehbare Reduzierung der Anzahl öffentlicher Neubauprojekte muss ein Umwandlungsprozess stattfinden, bei dem der Fokus vor allem auf die Sanierung und den Erhalt von bestehenden Gebäuden gelegt wird. Dazu ist die Fachkompetenz der Mitarbeiter zwingend zu bewahren und durch Schulungen und Fortbildungen ständig zu verbessern.

Der Ausschuss begrüßt in diesem Zusammenhang die Erarbeitung eines Schulungskonzeptes durch die Hochbauverwaltung.

Auch die Einstellungspraxis wird sich dieser Entwicklung anpassen müssen, da der künftige Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern mit Spezialwissen weiter steigen wird.

In einem weiteren Fall hat die Landesregierung zugesichert, auf Empfehlung des Parlaments für die Neukonzeption eines mittelständischen Beteiligungsprogramms künftig eine intensive Überwachung der Beteiligungsgesellschaft zu gewährleisten.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

der Minister für Finanzen hat beantragt, der Regierung des Saarlandes für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2009 gemäß Art. 106 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen.

Der Ihnen als Drucksache 15/156 vorliegende Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen beruht im Wesentlichen auf den im Jahresbericht 2010 getroffenen Feststellungen des Rechnungshofes über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und der Haushaltsrechnung 2009.

Der Rechnungshof hat im Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass die in der Haushaltsrechnung und den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge übereinstimmen; die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben, die einer Entlastung durch das Parlament entgegenstehen würden.

Bei Betrachtung der bereinigten Gesamtausgaben im Haushaltsjahr 2009 hat sich erneut gezeigt, dass die zur Finanzierung des jahresbezogenen Defizits erforderlichen Einnahmen aus Krediten höher sind als die Ausgaben für eigenfinanzierte Investitionen.

Damit hat sich die Unterdeckung gegenüber dem Vorjahr ganz erheblich, nämlich um 364 Millionen Euro, erhöht. Das strukturelle Haushaltsungleichgewicht hat damit deutlich zugenommen.

Der Unterausschuss musste - wie seit Jahren - bei der Bewertung der Ausgabereste erneut feststellen, dass diese vorjahresbezogen um 14 Millionen Euro gestiegen sind. Damit ist das Resteaufkommen gegenüber 2008 erneut um 3,2 Prozent angewachsen und im Verhältnis zum Gesamthaushalt ungewöhnlich hoch.

Der Unterausschuss hat daher die Auffassung vertreten, dass dieser Entwicklung mit dem Ziel des Abbaus von Ausgaberesten verantwortungsvoll gegen

zusteuern ist. Allerdings muss dabei verhindert werden, dass ein unerwartet hoher Abbau von Resten das tatsächliche Haushaltsdefizit über die in der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund festgelegte Defizitobergrenze hebt und deshalb der Anspruch auf die Auszahlung der Konsolidierungshilfe von 260 Millionen Euro verfällt.

Auch bei den Verpflichtungsermächtigungen ist festzustellen, dass der Verpflichtungsrahmen im Jahr 2009 mit 21,6 v.H. deutlich geringer als im Vorjahr ausgeschöpft worden ist. Das Volumen der im Haushalt ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen bleibt - gemessen an der tatsächlichen Inanspruchnahme - weiterhin viel zu hoch.

Der Unterausschuss räumt allerdings ein, dass es im Interesse des Landes in vielen Fällen eines gewissen zeitlichen und quantitativen Handlungsspielraumes bedarf. Der Ausschuss wird das Thema auch in den Folgejahren aufmerksam verfolgen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

die betrachteten Haushaltskennzahlen verdeutlichen - insbesondere im Vergleich zu den Durchschnittswerten der übrigen Bundesländer - das extreme Ausmaß der Haushaltsnotlage des Saarlandes. Hinzu kommt eine im Vergleich ungünstige demografische Ausgangslage, da das Land als einziges westdeutsches Flächenland bereits seit 1993 einen Einwohnerrückgang aufweist.

Der Unterausschuss unterstützt daher nachdrücklich alle Bemühungen der Landesregierung, mit dem eingeschlagenen Sanierungskurs die Haushaltskennzahlen schrittweise zu verbessern.

Insgesamt war das Rechnungsjahr 2009 gekennzeichnet durch die negativen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den Landeshaushalt. Deutlich gesunkenen Einnahmen standen krisenbedingt - höher als in den Vorjahren - gestiegene Ausgaben gegenüber.

Sowohl der Fehlbetrag der laufenden Rechnung als auch die Nettokreditaufnahme stiegen 2009 im Haushaltsvollzug aufgrund des Vorliegens eines außerordentlichen Bedarfs, auch wegen der seit 2009 erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gegenüber dem Vorjahr merklich an. Das Bruttoinlandsprodukt des Saarlandes brach massiv ein, es betrug nominal 6,8 v.H. weniger als im Jahr zuvor. Preisbereinigt ergibt sich eine reale Wirtschaftsentwicklung von - 7,4 v.H.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund würde eine für das Saarland nachteilige Veränderung des Rege

lungsmechanismus des Länderfinanzausgleichs wie regelmäßig von verschiedenen Geberländern gefordert - das angestrebte Ziel eines Haushalts ohne strukturelle Neuverschuldung bis zum Jahr 2020 grundlegend konterkarieren und trotz der belegten restriktiven Haushaltspolitik des Landes voraussichtlich unerreichbar machen.

Der Unterausschuss hält es für notwendig, dass die Landesregierung in ihre zukünftigen Mittelfristigen Finanzplanungen auch einen Ausblick auf das Haushaltsjahr 2020 mit aufnimmt.

Dieser sollte den Anpassungspfad zur Einhaltung der verbindlichen Schuldengrenze 2020 und damit auch notwendige Konsolidierungsbedarfe beinhalten, aber auch - soweit möglich - Umsetzungsmaßnahmen aufzeigen.

Mit Blick auf die nachhaltig angespannte Haushaltslage des Landes teilt der Unterausschuss die Einschätzung des Rechnungshofes, dass die Realisierung der Haushaltsvorgaben und der eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen im Haushaltsvollzug zwingend geboten ist, das Konsolidierungspotenzial vollständig erfasst und darin liegende Einsparmöglichkeiten realisiert werden müssen und der eingeschlagene Kurs einer strikten Ausgabendisziplin verstärkt fortgeführt werden muss.

Der Unterausschuss ist der Auffassung, dass die Konsolidierungsmaßnahmen durch nachhaltige Verbesserungen der Einnahmesituation des Landes flankiert werden müssen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

aus dem besonderen Teil der Rechnungsprüfung darf ich einige Sachverhalte vortragen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen für wesentlich erachtet hat.

Tz. 25 Neubau der Straßenbrücke an der Heerstraße und der Fußgängerbrücke über die Blies in Ottweiler

Der Rechnungshof hat bei der Prüfung von aus dem Förderprogramm zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an kommunalen Straßen bezuschussten Maßnahmen Mängel festgestellt.

So hat er bei der Straßenbrücke an der Heerstraße eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Anerkennung der Zuwendungsfähigkeit des zwischen der Deutschen Bahn und der Stadt Ottweiler vereinbarten Vorteilsausgleichs beanstandet. Aus diesem Grunde hat der Rechnungshof nicht nur empfohlen, die der Stadt Ottweiler entstandenen Kosten als zuwendungsfähig einzustufen und so de

ren Zuschuss von circa 220.000 Euro zu erhöhen, sondern eine generelle Änderung der Zuwendungsberechnung beim Ministerium angeregt.

Die vom Rechnungshof bezüglich des Vorteilsausgleichs getroffenen Feststellungen hat das Ministerium nicht geteilt und die Folgekosten im Falle einer generellen Anerkennung der Kosten eines Vorteilsausgleichs als aus GVFG-Mitteln nicht finanzierbar bewertet.

Der Unterausschuss vermochte wie der Rechnungshof keine Gründe zu erkennen, warum ein Vorteilsausgleich, der von der Deutschen Bahn an die Kommunen gezahlt wird, bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten berücksichtigt wird, wohingegen ein von der Kommune an die Bahn gezahlter Ausgleich bei der Beratung der Zuwendung außer Acht bleiben soll.

Insoweit konnte die Argumentation der Stadt Ottweiler wegen festgestellter Widersprüche nicht überzeugen.

Der Unterausschuss hat auf bereits mehrfach vom Rechnungshof festgestellte Beanstandungen hingewiesen, dass mit Landesmitteln geförderte Maßnahmen im Verhältnis zu dem erbrachten Zweck nicht angemessen, unverhältnismäßig aufwändig, nicht sinnvoll und damit unwirtschaftlich waren. Er hat sich insoweit der Empfehlung des Rechnungshofes angeschlossen, in derartigen Fällen eine Förderung zumindest zu begrenzen.

Soweit sich das Ministerium auf seine fehlende Sachkompetenz als Bewilligungsbehörde beruft, erwartet der Ausschuss, dass das Ministerium entweder entsprechendes Personal einstellt, um seiner Prüfungsverpflichtung nachkommen zu können, oder sich kompetenter Fachdienststellen bedient. Erforderlichenfalls müssen die Zuwendungsrichtlinien der Landeshaushaltsordnung novelliert werden und sollen analoge Anwendung finden.

Im Übrigen hat der Unterausschuss empfohlen, dass die zuschussbewilligenden Ministerien künftig eigene Stellungnahmen gegenüber dem Rechnungshof abgeben und nicht die Stellungnahmen der Zuwendungsnehmer lediglich unkommentiert weitergeben.

Tz. 26 Steuerliche Betriebsprüfung

Der Rechnungshof hat die Präsenz der Betriebsprüfung der Finanzverwaltung bei Unternehmen im Prüfungszeitraum von 1990 - 2008 als unzureichend bewertet und eine Verbesserung des Betriebscontrollings angeregt.

Nach seinen Feststellungen hat sich die Anzahl der Prüfungen, die zu Mehr- und Mindersteuern führten, weitgehend parallel zur Anzahl der durchgeführten Prüfungen entwickelt. Ein Teil der Prüfungen hatte allerdings außerhalb des Prüfungszeitraumes oder für andere Unternehmen steuerliche Auswirkungen, die arbeitsstatistisch nicht erfasst wurden.

Naturgemäß kann die Betriebsprüfung mit der vorhandenen Personalausstattung nicht alle Betriebe prüfen. Ziel muss es daher sein, diejenigen Betriebe auszuwählen, bei denen der größte Prüfungsbedarf besteht, also die Betriebe mit den mutmaßlich höchsten Steuernachforderungen.