Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Verfassungsschutz berührt uns natürlich auch. Wir treten für Bürgerrechte ein und das ist ein Thema, bei dem das Bürgerrecht in Konflikt gerät mit den Prinzipien der wehrhaften Demokratie. Die anhaltende Affäre um den selbst ernannten Nationalsozialistischen Untergrund hat die Arbeit der Inlandsgeheimdienste und hier besonders der Verfassungsschutzbehörden in die öffentliche Diskussion gebracht und deren Zusammenarbeit mit der Bundesebene und mit den Polizeibehörden in ein öffent
liches Licht gerückt. Der Verfassungsschutz ist für uns in einer freiheitlichen Demokratie ein heikles Thema, denn der Verfassungsschutz überwacht Bürger mit geheimdienstlichen Mitteln, ohne Richtervorbehalt. Das ist sein Auftrag, dem er nachkommt. Der Verfassungsschutz hört zu, wenn sich Bürger am Telefon unterhalten, der Verfassungsschutz kann E-Mails und Briefe lesen, der Verfassungsschutz wirbt Informanten an, die dann ihre Freunde oder Familien bespitzeln sollen.
Das ist alles für eine freiheitliche Gesellschaft schwer zu ertragen, aber nach den Erfahrungen der Weimarer Republik haben wir uns eben eine wehrhafte Demokratie gegeben. Und das Mittel, das wir dazu wählen, ist unter anderem der Verfassungsschutz. Unsere Gesellschaft erwehrt sich der Feinde der Demokratie und erwehrt sich der Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auf die wir zu Recht stolz sind. Es gibt nämlich - und das ist leider auch eine traurige Wahrheit - Gruppen, die sich außerhalb unserer Ordnung bewegen, die sich aber in unserer Gesellschaft bewegen und die auf einen Umsturz oder terroristische Anschläge hinarbeiten. Gerade die Mördergruppe der NSU zeigt, dass es das gibt.
Bei der Aufarbeitung dieser Ereignisse wird die Diskussion dann leider etwas schizophren, denn auf der einen Seite beklagen wir die mangelnde Kontrolle der Dienste. Durch die Untersuchungsausschüsse kommen immer neue Versäumnisse und Skandale hervor, die die Dienste in ein schlechtes Licht rücken; sie haben auch keine gute Presse in der Richtung. Auf der anderen Seite bemängeln wir die mangelnde Effizienz der Dienste und sagen: Die haben nicht mit den Polizeibehörden zusammengearbeitet, wie konnten diese Mörder so lange unbeobachtet in diesem Land agieren? Das ist auch ein Teil der unangenehmen Wahrheit: Die Balance ist gewünscht. Wir wollen keine übereffizienten Dienste und - das wurde hier auch schon gesagt - wir wollen keine neue Geheime Staatspolizei.
Bereits in ihrer heutigen Form sind die Dienste also von ihrer Arbeit her schwer erträglich, aber eben notwendig. Wir akzeptieren die Arbeit, die diese Dienste verrichten, eben weil es eine strikte Trennung von der Polizei gibt und weil es eine strikte Trennung von Landes- und Bundesbehörden gibt und weil es auch eine strikte parlamentarische Kontrolle gibt. In diesem Punkt bin ich auch völlig aufseiten des Antrags der GRÜNEN-Fraktion. Die parlamentarische Kontrolle sollte immer in den Bereichen gestärkt werden, wo es möglich ist. Und es freut mich, hier noch einmal die Signale zu hören, dass wir das jetzt gemeinsam umsetzen wollen, wie es am Anfang der Legislaturperiode schon einmal angesprochen wurde.
Was aber die Zusammenlegung der verschiedenen Behörden angeht, kann ich den gedanklichen Schritt auch nicht nachvollziehen, dass eine Zusammenlegung, beispielsweise des saarländischen und des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, eine Effizienzverbesserung oder eine bessere Kontrolle ermöglichen sollte. Von daher gesehen ein klares Ja zu mehr parlamentarischer Kontrolle, aber auch ein klares Nein zur Neugliederung, denn das föderalistische Element ist auch ein Teil der Kontrollstruktur, die wir den Diensten gegeben haben. Im Zweifel - so schmerzhaft das jetzt auch für die CDU vielleicht sein mag - ist ein weniger effizienter, aber besser kontrollierter Dienst eben doch besser.
Ich werde mich folgerichtig bei diesem Antrag enthalten, möchte aber an dieser Stelle auch keine Empfehlung für meine Fraktion abgeben, da die Untersuchungen nicht abgeschlossen sind und es momentan tatsächlich eine persönliche Meinung darstellt, wie man zu den Diensten in unserem Land steht. Von daher gesehen ist das eine Frage des Gewissens. - Danke schön.
Vielen Dank Herr Abgeordneter Hilberer. - Das Wort hat nun Dr. Simone Peter von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Becker, lieber Kollege Magnus Jung! Ja, ich glaube wir unterscheiden uns eklatant in der Folgewirkung, auch wenn wir zum selben Schluss kommen, dass es beim Verfassungsschutz eklatante Fehler gegeben hat, dass es in einzelnen Bundesländern einen aus den Fugen geratenen Verfassungsschutz gegeben hat und dass es eine mangelnde Abstimmung zwischen den einzelnen Behörden gegeben hat. Ich glaube, wir haben den Ernst der Lage alle erfasst. Es geht nicht darum, das Ganze ernst oder unernst einzuschätzen, aber wir schätzen unterschiedlich ein, ob wir nur Verbesserungen wollen oder einen Neustart, eine wirkliche Umstrukturierung. In diesem Sinne - ich darf unseren eigenen Antrag einmal zitieren - haben wir geschrieben, dass wir im Sinne einer Neustrukturierung der Bundeseinrichtungen die Zusammenlegung der beiden Behörden oder die Abschaffung prüfen können sollten, weil eben -
Natürlich steht das hier drin. Es steht hier: eine Zusammenlegung des saarländischen und rheinlandpfälzischen Landesamtes für Verfassungsschutz oder gar eine Abschaffung des Landesamtes für
Verfassungsschutz des Saarlandes im Hinblick einer möglichen Neustrukturierung der Bundeseinrichtung zu prüfen. - Wir sollten uns hier keine Denkverbote auferlegen, wenn wir überlegen, wie man eine solche Umstrukturierung hinbekommt. Diese eklatanten Fehler sind passiert und es kommt einem so vor, dass diese Neustrukturierungsdebatte einen Mantel über die Debatte über den Verfassungsschutz legen soll. Ich finde das wirklich eine Ungehörigkeit. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Simone Peter, ich darf das jetzt mal vorlesen, damit wir alle wissen, was hier steht: Eingereicht wurde das unter dem Titel „Kontrolle des Verfassungsschutzes stärken und Reformen vorbehaltlos prüfen“ von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion. Und da steht: „(...) unvoreingenommen eine Zusammenlegung des saarländischen und rheinland-pfälzischen Landesamtes für Verfassungsschutz (...)“ -
Das gibt es schon gar nicht! In Rheinland-Pfalz gibt es kein Landesamt. Das ist dort an das Innenministerium angegliedert. Das vielleicht vorab; ich komme auf die Punkte zurück. Ich fahre fort: „(...) oder gar eine Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz des Saarlandes (...)“
(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Es geht doch noch weiter: „in Hinblick (...)“ - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Da kommt noch etwas!)
(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ja nun, das ist eine entscheidende Passage! - Zuruf von der LINKEN: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!)
Und eben deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lehnt die Landesregierung den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab, kann ihn nicht unterstützen; denn wir glauben, dass Ihre zum Teil überzogenen Forderungen die Aufklärungsarbeit vollkommen ignorieren. Es gibt nämlich zurzeit in allen Bundesländern und im Bund zu diesem Zweck eingesetzte Gremien. Sie aber verschließen sich einer fundiert aufgearbeiteten Fehleranalyse und blenden grundsätzliche Vorgaben, aber auch gewichtige praktische Erwägungen aus.
Wir alle waren erschüttert - und sind es immer noch - über die Tatsache, dass eine Gruppe von Rechtsextremisten über Jahre hinweg ungehindert Morde begehen konnte, ohne entdeckt zu werden. - Herr Ulrich, würden Sie mir zuhören, können Sie nachher besser antworten.
Dies hat der Landtag, und Sie alle waren ja dabei, in einer Resolution nach Aufdeckung der Taten im November vergangenen Jahres deutlich hervorgehoben. Zugleich, meine Damen und Herren Abgeordneten, hat er die Erwartung formuliert, dass die Morde mit aller Konsequenz und zügig aufgeklärt werden. Bezüglich der Arbeit der Sicherheitsbehörden haben damals die Abgeordneten in diesem Landtag die Unverzichtbarkeit einer umfassenden Fehleranalyse betont. Diese Fehleranalyse ist derzeit, da hat Herr Hilberer vollkommen recht, in vollem Gange. Ich sage hier ganz deutlich, dass ich es für wenig zielführend halte, nun mit Schnellschüssen aus der Hüfte, indem man hier mal kurz einen Antrag macht, Verfassungsschutzstrukturen zu diskutieren, ohne überhaupt, liebe Simone Peter, die Ergebnisse der Gremien zu kennen. Auch Sie haben das damals mitbeschlossen.
Eine solide Schwachstellenanalyse sollte auf validen Untersuchungsergebnissen beruhen. Solange diese Ergebnisse nicht vorliegen, meine Damen und Herren, sollten wir auch nicht über strukturelle Konsequenzen beim Verfassungsschutz philosophieren. Natürlich ist der Verfassungsschutz in die Kritik geraten. Das verschweigen wir doch überhaupt nicht! Und natürlich muss auf erkannte und offensichtliche Defizite möglicherweise auch mit strukturellen Anpassungen reagiert werden. Ich habe allerdings den Eindruck, dass diejenigen, die im Brustton der Überzeugung am lautesten schreien, die gar die Existenz des Verfassungsschutzes infrage stellen - das sind auch Sie, liebe Frau Dr. Peter -, verkennen, welche Bedeutung der Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch den Verfassungsschutz auch und gerade mit Blick auf die abscheulichen Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus hat.
Ich komme nun zu den Punkten, die Sie persönlich angesprochen haben. Zunächst zum Trennungsgebot. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion ein wenig zustimmen - aber nur ein klein wenig.
wert. Das sehen wir von der Landesregierung genauso. Wie Sie sicherlich wissen, gilt das Trennungsgebot nicht erst seit zwei Jahren, sondern seit 1949. Nach diesem Gebot sind Aufgaben und Befugnisse von Verfassungsschutz und Polizei derart strikt zu trennen, dass nur der Polizei exekutive Befugnisse übertragen werden können und der Verfassungsschutz ausschließlich für die nachrichtendienstliche Sammlung und Auswertung zuständig ist. Die Frage, ob diese Trennung auch unabdingbare Voraussetzung für die Existenz eines funktionierenden Rechtsstaats ist beziehungsweise sein muss, wird mitunter kontrovers diskutiert.
Trennungsgebot, meine Damen und Herren, heißt allerdings nicht auch Zusammenarbeitsverbot. Erfahrungen der Vergangenheit, gemacht insbesondere nach den Anschlägen am 11. September 2001, aber auch im Zusammenhang mit den Ereignissen um die NSU, machen deutlich, dass unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben ein Verständnis der Zusammenarbeit entstehen muss, das getragen ist von intelligenten Strukturen. Dies gilt auch mit Blick auf die immer knapper werdenden Ressourcen sowie mit Blick auf das gemeinsame Ziel aller Sicherheitsbehörden, für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und über unser Land hinaus Sicherheit zu produzieren und zu erhalten.
Natürlich hat die Landesregierung ein kritisches Auge auch auf den Aufbau der Behörde und die Abläufe. Wir werden strukturelle Anpassungen dort vornehmen, wo sie richtig und angebracht sind. Aber auch diesbezüglich wird es von uns keine Schnellschüsse geben.
Auch aus diesem Grund verstehe ich, liebe Simone Peter, Ihren Antrag überhaupt nicht. Nun gut, zum einen fordern Sie eine Zusammenlegung und Abschaffung, zum anderen fordern Sie, den Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes zu erweitern. Auf diesen Punkt will ich nun eingehen.
Gegenwärtig ist die Zahl der Mitglieder im Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes auf drei Mitglieder beschränkt. Es handelt sich um die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und der LINKEN. Die Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den PIRATEN sind als stellvertretende Mitglieder benannt und haben das Recht, an allen Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen und somit auch alle Informationen zu erhalten. Diese Aufteilung wurde - das ist hochinteressant, da man nun anderes fordert - übrigens von allen im saarländischen Landtag vertretenen Parteien im Mai dieses Jahres beantragt und so mit allen Stimmen, auch mit den Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beschlossen. Das muss man wissen, um Ihren Antrag ein klein wenig einordnen zu können. Es ist also keineswegs so, dass Sie, die GRÜNEN, von in diesem Bereich relevanten Informationen in irgendeiner Art
und Weise ausgeschlossen würden. Wie das nachher zusammenkommt, wie sich der Ausschuss zusammensetzt, das zu klären, ist Aufgabe des Parlamentes. Das haben die vor mir hier Redenden auch bereits mitgeteilt.
Ich darf sagen, dass ich für die Landesregierung und auch aus meiner Sicht als für diese Fragen zuständige Innenministerin ein klein wenig vor einer gesetzlichen Regelung warne, vor einer Regelung, wonach alle im Landtag vertretenen Fraktionen im Ausschuss vertreten sein können. Beim derzeitigen Sachstand wäre das wohl kein Problem. Aber es könnte ja durchaus sein, dass sich irgendwann eine extremistische Partei in diesem Parlament wiederfindet.
Damit würde ihr die Möglichkeit eröffnet, sich quasi aus erster Hand über den Kenntnisstand des Verfassungsschutzes in eigener Sache zu informieren. In Sachsen beispielsweise sitzt sogar ein Vertreter der NPD im dortigen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung rechtsterroristischer Netzwerke. Ich glaube, einen solchen Zustand kann von uns allen, die wir hier zusammensitzen, niemand wollen. Daher appelliere ich noch einmal aus Sicht der Innenministerin, die Frage der Erhöhung der Mitgliederzahl des Ausschusses für Fragen des Verfassungsschutzes mit Augenmaß und wohlüberlegt zu diskutieren.
Ich komme zum nächsten Punkt: Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz oder Zusammenlegung. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Verfassungsschutz als Teil unserer wehrhaften Demokratie einen unverzichtbaren Pfeiler bundesdeutscher Sicherheitsarchitektur darstellt, dies auch künftig sein muss. Schon die Gründer unserer schönen Bundesrepublik Deutschland haben sich zum Prinzip der wehrhaften Demokratie bekannt und, wie Sie alle als überzeugte Demokraten und Kenner unseres Grundgesetzes wissen, diese mit verschiedenen Schutzmechanismen ausgestattet. Neben der Unabänderlichkeit elementarer Verfassungsgrundsätze, dem Verbot von Parteien und sonstigen Vereinigungen wegen verfassungswidriger Aktivitäten oder der Verwirkung von Grundrechten, wenn diese zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht werden, gehört dazu auch die Notwendigkeit der Existenz der Verfassungsschutzbehörden. Das ist dort ausdrücklich festgeschrieben.
Ich wiederhole mich gerne, indem ich noch einmal sage, dass ich voll und ganz hinter einer föderalen Verfassungsschutzstruktur stehe. Ich stehe hinter unserem LfV, weil ich weiß, dass dort gute Arbeit geleistet wird. - Da brauchen Sie nicht zu blasen, Herr Ulrich! Dort wird gute, sehr gute Arbeit geleistet!
Ich will nur zwei Beispiele nennen. Sie erinnern sich alle an die Sauerland-Gruppe und ihre Anschlagsplanungen, das ist alles mehrfach angesprochen worden. Viele, so habe ich allerdings den Eindruck, vergessen dabei, dass es unser Verfassungsschutz war, der die entscheidenden Hinweise geliefert hat und durch die Polizei in die Lage versetzt wurde, einen Anschlag verheerenden Ausmaßes zu verhindern. Ich sage auch, es liegt in der Natur der Sache, dass der Verfassungsschutz seine Erfolge nicht an die große Glocke hängt. Sie erinnern sich an den Fall von Kevin S., der im Internet zur Teilnahme aufrief und mit den Mitgliedern der Sauerland-Gruppe sympathisierte. Durch den sehr frühzeitigen Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei und die intensive Zusammenarbeit in der Folge konnte dieser junge Mann festgenommen, später verurteilt und auch abgeschoben werden. Dieser Fall ist ein Musterbeispiel für die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz.
Natürlich gehört aufgrund der Ereignisse um den NSU und der über viele Jahre von den Sicherheitsbehörden unentdeckten Mordserie die deutsche Sicherheitsarchitektur ein wenig auf den Prüfstand. In dem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob der Verfassungsschutz noch zeitgemäß und effizient aufgestellt ist.
Mögliche Defizite in der Arbeit der Sicherheitsbehörden werden zurzeit von einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages und einer Expertenkommission der Innenministerkonferenz untersucht. Die Innenministerkonferenz hat sich in einer Sondersitzung am 28. August, also vor wenigen Tagen, mit der neuen Ausrichtung des Verfassungsschutzes beschäftigt und zehn Eckpunkte beschlossen, die derzeit in mehreren Arbeitsgruppen ausgearbeitet werden. Mein Haus ist ebenfalls daran beteiligt. Wie bereits eingangs erwähnt, halte ich es vor diesem Hintergrund als zuständige Ministerin für zielführend, zunächst einmal die Ergebnisse und Anregungen dieser Gremien abzuwarten, von denen wir uns alle wertvolle Hinweise für die Weiterentwicklung der deutschen Sicherheitsstruktur erwarten.