Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forderung nach mehr direkter Demokratie steht spätestens seit „Stuttgart 21“ auf der Tagesordnung,
und wir haben uns heute ja schon in einem anderen Zusammenhang mit dem Thema „mehr Demokratie“ auseinandergesetzt. Ja, Herr Kollege Ulrich, aber es gibt nun einmal immer wieder gewisse Themen, die in der Politik im Trend sind. Und im Moment stellt man in unserem Land auch einen Trend zu mehr direkter Demokratie fest. Einige Parteien springen nun auf dieses Thema auf und wollen daraus politisches Kapital schlagen.
Der Gesetzentwurf der PIRATEN und der GRÜNEN zielt auf eine Novellierung des Schulmitbestimmungsgesetzes. Meine Fraktion steht ausdrücklich hinter der Demokratisierung aller Lebensbereiche, sei es in der Wirtschaft, sei es in der Volksgesetzgebung, wie wir das heute Morgen besprochen haben, sei es in der Schule. Bereits in meiner Rede betreffend die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre habe ich darauf hingewiesen, dass Schulen und Aus
bildungsbetriebe Keimzellen der Demokratie sind. In diesen Institutionen lernen Jugendliche, was es bedeutet, sich an demokratischen Prozessen zu beteiligen. Deshalb werden wir alles tun, um auch insoweit die Demokratisierung voranzutreiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bereits in der Anhörung zum Schulordnungsgesetz, meine Kollegin Gisela Rink hat es schon erwähnt, wurde deutlich, dass auch eine Novellierung des Schulmitbestimmungsgesetzes ausdrücklich gewünscht wird und notwendig ist. Die Gesamtlandesschülervertretung forderte unter anderem die Abschaffung der einzelnen Landesschülervertretungen, die Absenkung des Quorums zur Erleichterung der Wahl einer Landesschülervertretung, die Verpflichtung der Schule, Direktwahlen zum Schülersprecher durchzuführen.
Der Gesetzentwurf der PIRATEN und der GRÜNEN nimmt sich eine Forderung aus dem Katalog der Forderungen der Gesamtlandesschülervertretung heraus und möchte nun also die Verpflichtung zur Direktwahl des Schülersprechers einführen. Während bisher durch § 32 lediglich die Option besteht, Schülersprecher direkt zu wählen, soll nunmehr eine Verpflichtung zur Direktwahl eingeführt werden. Die Direktwahl des Schülersprechers bietet mehrere Vorteile. So hätte der Schülersprecher voraussichtlich einen höheren Bekanntheitsgrad und die Schüler hätten bereits in der Klassenstufe 5 eine erste Konfrontation mit direktdemokratischen Entscheidungen.
Es genügt allerdings nicht, nur einen Teil des Schulmitbestimmungsgesetzes zu betrachten. Das hat meine Kollegin Rink bereits richtig angemerkt. Sie haben sich mit Ihrem Gesetzentwurf lediglich den Aspekt der Direktwahl des Schülersprechers herausgepickt, während die Gesamtlandesschülervertretung derzeit doch von viel größeren Sorgen geplagt wird. So ist das Zustandekommen einer Gesamtlandesschülervertretung - da sind wir uns ja wohl, liebe Kolleginnen und Kollegen, alle einig - der wichtigste Schritt auf dem Weg hin zu einer legitimierten Vertretung aller Schülerinnen und Schüler in unserem Land. Zu diesem Zweck ist es in einem ersten Schritt notwendig, das Quorum zur Wahl der Gesamtlandesschülervertretung herabzusetzen, nicht aber, die Direktwahl des Schülersprechers einzuführen. Momentan kommen nicht genügend Landesschülervertretungen zustande, um die Gesamtlandesschülervertretung zu legitimieren - zumindest nach meinem Demokratieverständnis ausreichend zu legitimieren. Die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen im Schulmitbestimmungsgesetz bezüglich der Direktwahl greifen erst ab dem Schuljahr 2014/2015. Wir von der Koalition sind hingegen daran interessiert, der Schülervertretung umgehend zu mehr Legitimation zu verhelfen. Betrachtet man sich
die Gesetzgebung anderer Bundesländer, wird man zudem feststellen, dass wir mit den geplanten Änderungen Vorreiter in Sachen Schulmitbestimmung und direkter Demokratie an Schulen sein werden.
Wir werden zügig handeln und im nächsten Plenum im Oktober, Kollegin Rink hat es bereits angemerkt, wichtige und umfängliche Änderungen des Schulmitbestimmungsgesetzes einbringen. Wir werden die Forderungen der Landesschülervertretung umfänglich in eine Novellierung einfließen lassen. Und ich schließe auch nicht aus, dass es sich im Laufe dieser Legislaturperiode noch herausstellt, dass wir noch weitere Verbesserungen in Sachen Schulmitbestimmung haben müssen, dass wir die Schulen noch ein Stück weit stärker demokratisieren müssen, als es mit dem nächsten Gesetzesentwurf geschehen wird.
Entsprechende Zusagen in Richtung der Landesschülervertretung, der Gesamtlandesschülervertretung, wurden bereits vonseiten der Koalitionsfraktionen und des Bildungsministeriums abgegeben. Damit macht die Koalition einen wichtigen und weitreichenden Schritt in Richtung des Ziels größerer Mitbestimmung an saarländischen Schulen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da Ihr Antrag aus den genannten Gründen nicht weit genug geht, wird meine Fraktion dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute ist in der Tat der „Tag der direkten Demokratie“ in diesem Parlament. Herr Kollege Thul, ich kann Ihnen aber nur teilweise zustimmen: Für mich ist die direkte Demokratie, ein Mehr an direkter Demokratie, nicht nur ein Trend, sondern eine dringende Notwendigkeit. Das zeigt sich auch wieder an dieser Debatte. Bis vorhin hoffte ich, man könnte die Gunst der Stunde nutzen mit Blick auf die Festschreibung der Direktwahl des Schülersprechers. Vor allem aber auch nach dem Redebeitrag der Kollegin Rink hat sich diese Hoffnung zerschlagen. Frau Kollegin, ich finde es ja lobenswert, wenn nun im Oktober ein großes Paket zum Thema „mehr Schulmitbestimmung“ kommt, mit vielen wichtigen Änderungen. Nicht nachvollziehen kann ich aber, dass man sagt, wir lehnen deshalb, weil wir im Oktober eh was machen, diesen Entwurf, der in der Sache genau richtig ist, ab. Das kann ich nicht nachvollziehen!
Ich muss nun aber auch einmal das relativieren, was hier zum in der Anhörung Gesagten dargestellt wurde: Der Landesschülersprecher hat sich schon ganz klar und ganz gezielt zu eben dieser Frage geäußert. Es ging ihm schon darum, dass hier etwas verändert wird. Wenn wir hier die Direktwahl in dieser Form regeln, so ist das ein Schritt in die richtige Richtung, hin zu einer besseren demokratischen Schulkultur. Darum geht es wirklich. Und insoweit greift der Entwurf eins zu eins die Forderungen der Gesamtlandesschülervertretung auf. Das muss man klar sagen.
Auch ich habe mir die Niederschrift der Ausschusssitzung noch einmal durchgelesen, und das war, wie gesagt, das zentrale Anliegen. Er hat im Ausschuss gesagt - und wir sehen das auch, wir wissen das -, dass es zurzeit im Schulmitbestimmungsgesetz, wie Sie eben auch gesagt haben, schon die Möglichkeit der Direktwahl gibt, aber gewisse Hürden vorhanden sind. Und diese Hürden könnten nach unserer Auffassung einfach entfallen. Es ist zurzeit ein Beschluss der Schülervertretung erforderlich. Aber alle, mit denen wir gesprochen haben, auch aus der Gesamtlandesschülervertretung heraus, haben gesagt, dass das in der Praxis ständig dazu führt, dass von der Möglichkeit der Direktwahl viel zu selten Gebrauch gemacht wird. Das kann nun wirklich nicht im Sinne der Sache sein, und das haben die Vertreter im Ausschuss auch ganz klar moniert.
Derzeit läuft das faktisch immer noch so, dass die Klassensprecher wählen. Und vor diesem Hintergrund sind wir der Meinung, dass es unser Ziel sein muss, die Wahl insgesamt demokratischer, transparenter und für alle Schüler interessanter zu gestalten. Jeder Schüler soll wahlberechtigt und wählbar sein. Die Direktwahl der Schülersprecher ist nach unserer Meinung ein guter Ansatz - die Kollegin Maurer hat das eben ja schön dargestellt -, die Akzeptanz und das Interesse an der Schülervertretung einer Schule zu steigern.
Schauen wir einmal nach Thüringen; auch darauf wurde im Ausschuss hingewiesen: In Thüringen ist die Regelung längst im Schulordnungsgesetz verankert, und die Landesschülervertretung Thüringen hat mit dem Verfahren wohl auch gute Erfahrungen gemacht. Es geht ja auch immer um die Frage des Aufwandes, und aus Thüringen ist zu hören, der Aufwand sei überschaubar. Dort wird das Verfahren jedenfalls schon zum zweiten Mal durchgeführt, wie uns Herr Zeyer im Ausschuss gesagt hat.
Ich will aber, Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle nicht verhehlen, dass die Organisation der Direktwahl an großen Schulen mit vielen Schülerinnen
und Schülern durchaus eine gewisse Herausforderung darstellt. Ich meine aber, man sollte sich dieser Herausforderung stellen, und man kann sich ihr auch stellen, wenn man die richtigen Instrumente an der Hand hat. Der Weg dorthin wird mit dem heute auf dem Tisch liegenden Gesetzentwurf aufgezeigt.
Deshalb noch einmal meine Bitte: Geben Sie als Große Koalition diesem Entwurf eine Chance! Lassen Sie ihn passieren! Sie müssen in ja nicht ablehnen, und wir könnten dann Ihr Paket gemeinsam mit dem heute vorgelegten Entwurf beraten. Das wäre im Sinne der Sache. Das wäre endlich auch einmal eine konstruktive Vorgehensweise. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über die Reform der Wahl von Schulsprecherinnen und Schulsprechern. Das passt natürlich sehr gut in die heutige Diskussion für mehr Bürgerbeteiligung in diesem Land. Der Vorstoß der PIRATEN hat uns GRÜNEN sehr gut gefallen, wir halten ihn für richtig und sind deshalb diesem Gesetzentwurf beigetreten. Natürlich muss man, wie die Vertreter der Regierungsseite sagen, noch mehr tun, zum Beispiel die Quoren senken. Das ist alles gut und richtig, aber ich schließe mich dem Argument der Vertreterin der LINKEN an, man könnte trotzdem dieses Anliegen aufgreifen und sagen, wir sind uns an dieser Stelle einig, man könnte das zumindest an den Ausschuss überweisen und zusammen mit dem Entwurf der Regierungsfraktionen beraten. An dieser Stelle beweist die Opposition, dass sie durchaus konstruktiv am Prozess im Parlament mitwirken will und mitmacht. Es wäre ein schönes Signal der Großen Koalition, die Oppositionsfraktionen auf diese Art und Weise mit einzubinden und zumindest den Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Ich bitte Sie herzlich darum.
Der Antrag ist auch in der Sache begründet, das ist von allen Seiten bestätigt worden. Mithilfe dieser kleinen Reform könnte man Schülerinnen und Schüler früher und direkter an Demokratie heranführen, als das bisher der Fall ist. Man könnte Jugendlichen deutlich machen, dass ihre Stimme etwas zählt und Gewicht hat. Es ist ein wichtiger Schritt, um Demokratie in der Schule zu erleben und praktisch zu erlernen. Das ist auch eine alte Forderung der Gesamtlandesschülervertretung, das ist ebenfalls be
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Abgeordnete! Herr Thul, ich hoffe, dass Mitbestimmung für Sie wirklich ein Herzensanliegen ist und nicht einfach nur ein Trend. Ich glaube, Sie haben es nicht so gemeint, wie Sie das gesagt haben, denn Mitbestimmung muss weitaus mehr sein als einfach nur ein Trend.
Ein Herzenstrend - oh! Das werden alle, denen sehr viel an Demokratie liegt, gerne hören, dass es für Sie wirklich eine Herzenssache ist.
Das Quorum hat eigentlich nichts mit der Urwahl des Schulsprechers zu tun. Das sind zwei unterschiedliche Dinge, die beide im Schulmitbestimmungsgesetz geregelt werden.
Das mag sein, aber es hindert trotzdem nicht daran, das eine jetzt anzunehmen und das andere in das nächste Plenum einzubringen. Wir Neuparlamentarier wissen, dass eine Initiative, die in Erster Lesung angenommen wird, nicht automatisch beim nächsten Plenum verabschiedet werden muss. Es besteht die Möglichkeit, zu warten und den Entwurf erst dann in den Ausschuss zu bringen, wenn Ihr Entwurf ebenfalls in der Ersten Lesung war. Ich begrüße es, dass Sie uns am Freitag angerufen und angeboten haben, unseren Entwurf zurückzuziehen und mit Ihnen einen gemeinsamen Entwurf auszuarbeiten. Das Angebot begrüßen wir sehr. Unsere Fraktion wird darauf eingehen, allerdings war es für uns trotzdem kein Grund, unseren Gesetzentwurf zurückzuziehen. Wir stehen heute auch dazu.
Ich muss allerdings sagen, wenn Sie hier einen Gesetzentwurf ablehnen, den Sie zweifelsohne für richtig halten, dann hat das - Entschuldigung, wenn ich das so sage - wenig mit Sachpolitik, sondern mit reinem Machtkampf zu tun.
Ich finde es in erster Linie schade, dass es immer noch so gehandhabt wird, dass eine Große Koalition eine Oppositionsarbeit mit reinen Machtgedanken so stark ausbremst. Das war es von mir. - Danke sehr.
Ich muss an dieser Stelle doch nachhaken, Frau Maurer. Wie Sie richtigerweise gesagt haben, gab es von uns ein Gesprächsangebot, Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen und einen gemeinsamen einzubringen. Jetzt frage ich die PIRATEN-Partei: Wie ernst ist es Ihnen mit der Schulbestimmung wirklich? Auf das Angebot unserer Fraktion, Ihren Entwurf zurückzuziehen, gab es wiederum das Angebot der PIRATEN, den Entwurf zurückzunehmen, wenn wir einem völlig anderen Gesetzentwurf zustimmen, den Ihre Fraktion innerhalb der nächsten drei Monate einbringt. Liebe Frau Maurer, das ist eigentlich ein Deal, das ist das, was Sie den „Großen“ immer vorwerfen! Aber Sie haben anscheinend schnell gelernt, liebe Kollegin und Kollegen. Ich würde sagen, das ist wohlfeil, was Sie da gemacht haben. Sie werfen uns Machtspielchen vor, während Sie selber irgendwelche Deals aufstellen, und das noch zu sachfremden Themen!