Die in der Drucksache vorgestellte Lösung sieht vor, dass die Landesarbeitsgemeinschaft insgesamt acht Vertreter in den Landesseniorenbeirat entsenden wird. Das werden neben der oder dem Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft noch sieben weitere Vertreter sein. Wir haben das Anliegen in die Drucksache aufgenommen, dass es Vertretungen möglichst aus jedem Landkreis beziehungsweise dem Regionalverband geben soll, damit sich das Saarland im Landesseniorenbeirat regional widerspiegelt.
Die von uns aufgenommenen Gruppen, Institutionen und Verbände sind Garanten, um die Aufgaben des Landesseniorenbeirates mit zu gestalten. Ich verzichte an dieser Stelle auf die Aufzählung; die Drucksache liegt Ihnen allen vor. Sie können das nachlesen, falls Sie es nicht schon getan haben. Dem Landesseniorenbeirat wird weiterhin freigestellt sein, darüber hinaus beratende Mitglieder zu kooptieren beziehungsweise im Einzelfall Sachverständige zu berufen.
Das Einzige, wo ich geschluckt habe, war die Tatsache, dass das Mindestalter im Landesseniorenbeirat 55 Jahre beträgt - das, wenn man gerade 54 geworden ist! Aber das ist eine rein persönliche Sache. Ich glaube, es ist eine gute Sache, dass wir das so festschreiben.
Wir waren und sind im Sozialausschuss einstimmig der Meinung, dass diese Anpassung dem Landesseniorenbeirat weiterhin die Möglichkeit einer vitalen Vertretung der seniorenpolitischen Interessen geben wird, ganz in der Tradition einer saarländischen Seniorenpolitik. Ich bin mir bewusst, dass gerade die Senioren von vielen pflegepolitischen Fragestellungen betroffen sind, das wissen wir alle. Sie sind und werden das bleiben. Die Anzahl der Pflegebedürftigen in unserem Land beträgt annähernd 40.000 Menschen. Die Zahl der Hochbetagten steigt auch. Wir wissen also, dass das weiter ein Thema sein wird, ein Thema für uns alle, ein Thema, das alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land betrifft. Es war ein Thema im Landesseniorenbeirat in den vergangenen Jahrzehnten und wird gerade in diesem Gremium auch ein Thema bleiben.
Dennoch möchte ich sagen, dass eine Seniorenpolitik an einer aktivierenden und gesellschaftlichen Teilhabe ausgerichtet sein soll. Meine Damen und Herren, in diesem Sinn verstehe ich unseren Antrag und die Ausrichtung, die der Landesseniorenbeirat haben wird. Ich glaube, es wird weiterhin die Möglichkeit gegeben sein, eine Politik zu gestalten, die alle Bedürfnisse und Bedarfe der Senioren in unserem Land im Blick hält. Meine Damen und Herren, das ist wichtig, damit der Zusammenhalt in unserem Land gestärkt wird. Ich danke den Fraktionen und bin froh, dass wir das gemeinsam auf den Weg gebracht haben. - In dem Sinne vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Heib. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Kollegin Heike Kugler.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Ballas! Unsere Gesellschaft besteht aus einem immer größeren Anteil älterer Menschen. Das ist gut so. Von daher gewinnt die Seniorenarbeit stets an Bedeutung. Dies muss natürlich auch Konsequenzen für die Politik und die Einbeziehung älterer Menschen haben. Deshalb ist ein Landesseniorenbeirat natürlich sehr wichtig; das gehört entsprechend verankert.
Mit dem vorliegenden Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, die Arbeit des Landesseniorenbeirates weiterzuentwickeln und die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Das ist wichtig und richtig. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es in anderen Bundesländern weitergehende Strukturen gibt, die man sich zum Vorbild nehmen sollte. Es gibt Seniorenmitwirkungsgesetze, in denen die gesetzlichen Mitwirkungsrechte und -pflichten geregelt sind. Dabei geht es darum, nicht nur über Senioren zu sprechen, sondern mit ihnen zu sprechen und von ihnen zu hören, wo der Schuh drückt.
Dass dies nicht das Ende der Fahnenstange ist, zeigen uns andere Bundesländer. In mehreren Bundesländern gibt es zur stärkeren Einbeziehung der Senioren in die politischen Entscheidungen sogar Altenparlamente. Zum Beispiel in Schleswig-Holstein gibt es dieses sogenannte Altenparlament.
Siehst du so alt aus? - In Schleswig-Holstein gibt es das bereits seit 1989. Das ist also keine neue Erfindung. Es hat dort schon Tradition und ist entsprechend besetzt. Dieser Landtag tagt einmal im Jahr und auch dort, wo der andere Landtag immer sitzt. Delegierte des Landesseniorenrates werden durch Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände, Gewerkschaften, Beamtenvertretungen und Parteien des Altenparlaments gewählt. Anträge werden formuliert und in Arbeitsgruppen beraten sowie Empfehlungen entwickelt, die schließlich von allen Teilnehmern in einer abschließenden Debatte diskutiert, überarbeitet und schließlich vom Plenum übernommen werden. Den gesamten Tag über sind Abgeordnete des Landtages vertreten. Sämtliche Fraktionen sind auch vor Ort, sachkundige Berater und interessierte Zuhörer natürlich auch. Ich möchte damit aufzeigen, dass die Sache so weitergehen könnte. In Schleswig-Holstein ist es so, dass die Beschlüsse des Altenparlaments den im Landtag vertretenen Parteien, der Landesregierung und den Bundestagsabgeordneten des Landes zugestellt werden.
Ich möchte es kurz machen. Im Saarland müssen wir auf der kommunalen Ebene noch an der Umsetzung der Mitwirkungsmöglichkeiten arbeiten, denn
noch lange nicht alle Kommunen haben Vertreterinnen und Vertreter in die Landesarbeitsgemeinschaft Kommunaler Seniorenbeiräte entsendet. Ich schaue in meinen Kreis St. Wendel: Dort sind noch sehr wenige Vertreter nominiert worden, da muss noch einiges getan werden.
Wir machen uns mit dem heutigen gemeinsamen Antrag auf den Weg. Es gibt noch viel zu tun. Die LINKE unterstützt daher natürlich den Antrag. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Alltagskompetenzen, Förderteilhabe und Integration stärken den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Die heutigen Senioren sind im Durchschnitt gesünder, besser ausgebildet und vitaler als frühere Generationen. Sie möchten ihr Engagement in Beruf, Wirtschaft und Gesellschaft fortsetzen. Auch möchten sie, wenn es um ihre gesellschaftspolitischen Belange geht, beraten, mitbestimmen und mitgestalten.
Seniorenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die frühzeitig in andere gesellschafts-, wirtschafts-, sozial-, familien-, kultur-, umwelt- und bildungspolitische Felder eingreift. Ein wichtiges Instrument dabei ist der Landesseniorenbeirat, um politische Entscheidungsträger für die besonderen Bedarfslagen und Problemsituationen älterer Menschen zu sensibilisieren und sie zu beraten. Der Beirat ist kein Gremium, in dem Fachleute über die Interessen von Senioren beraten oder etwas für Senioren aufbauen und entwickeln. Es geht vielmehr um die Beteiligung der älterer Bürgerinnen und Bürger selbst.
Die Gründung des Landesseniorenbeirats des Saarlandes wurde durch Beschluss des Landtags vom 12.11.1997 initiiert. Der Landesseniorenbeirat gründete sich 1998, also vor 19 Jahren. Seit dieser Zeit leisten der Landesseniorenbeirat, die Beiräte und die Seniorenbeauftragten in den Kommunen eine sehr gute Arbeit. Dafür möchte ich mich auch im Namen unserer Fraktion recht herzlich bedanken.
Heute liegt ein Antrag aller Landtagsfraktionen vor, der das Ziel hat, die Arbeit des Landesseniorenbeirats auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen des Landesseniorenbeirats weiterzuentwickeln und die rechtlichen Rahmenbedingungen herzustellen, um die Arbeit des Landesseniorenbeirats zu optimieren. Um eine effizientere Arbeitsweise zu gewährleisten,
soll der Landesseniorenbeirat zukünftig aus maximal 21 Mitgliedern bestehen. Mit einer Aktualisierung der Zusammensetzung des Rates haben wir eine repräsentative Auswahl getroffen, die sowohl das regionale Spektrum als auch die gesellschaftlichen Akteure des Landes, aber auch eine ausgewogene Zusammenstellung hauptberuflicher und erfahrener ehrenamtlicher Personen garantiert. Besonders hervorheben möchte ich noch einmal die übergreifende Einigkeit bei der Verbesserung beim Landesseniorenbeitrat. Alle aktuell im Landtag befindlichen Parteien haben sich sehr konstruktiv eingebracht und stehen dem Antrag positiv gegenüber.
Der SPD sind eine lebendige Demokratie und die Partizipationsmöglichkeiten aller immer ein besonderes Anliegen gewesen. Dazu gehört eben auch die Teilhabe von älteren Menschen an unserer Gesellschaft und den politischen Prozessen. Die Einrichtung und die kontinuierliche Verbesserung des Landesseniorenbeirats ist eine konkrete Ausprägung dessen. Die SPD dankt ausdrücklich allen Menschen, die sich hierfür engagieren und für die Belange ihrer Mitmenschen einsetzen, und freut sich weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenbeirat. Wir stimmen dem Antrag natürlich zu. - Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Michael Neyses.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen gemeinsamen Antrag vorgelegt, der zum Ziel hat, den Landesseniorenbeirat neu zusammenzusetzen, die bisherige Arbeit weiterzuentwickeln, um insgesamt in Zukunft eine effizientere Arbeit zu gewährleisten.
Wie sieht die Zukunft der Bevölkerungsentwicklung aus? Wir Saarländer werden immer älter. Unsere Lebenserwartung steigt bei einer gleichzeitig relativ geringen Geburtenquote. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung kam im Jahr 2011 zu dem Ergebnis, dass bis 2030 jeder Zweite älter als 51,5 Jahre sein wird. Zum Vergleich: 2009 lag dieses sogenannte Medianalter noch bei 46 Jahren. Darüber hinaus werden fast 10 Prozent der Bevölkerung im Saarland über 80 Jahre alt sein. Das bedeutet, dass bei einer zunehmenden Alterung der Bevölkerung auch die Gruppe der Seniorinnen und Senioren, deren Bedürfnisse und Interessen ebenso einer zunehmenden Beachtung und Interessenvertretung bedür
fen. Insofern ist die Einrichtung eines Seniorenbeirats, der die Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Politik für ältere Menschen berät, eine sinnvolle und wichtige Einrichtung.
Es muss unser Ziel sein, die Teilhabe älterer Menschen am sozialen Leben zu fördern, die Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden zu gewährleisten und vor allem das Miteinander der Generationen zu organisieren. Dazu kann der Seniorenbeirat einen wichtigen, um nicht zu sagen unverzichtbaren Beitrag leisten, insbesondere dann, wenn es um ganz lebenspraktische Angelegenheiten und Themen geht wie Wohnen im Alter, die Gestaltung von altersgerechten Freizeitaktivitäten, Mobilität im Alter oder auch wenn es um das Thema Alter und Pflege geht.
Der Seniorenbeirat muss sich deshalb aus engagierten Interessenvertretern zusammensetzen, die aufgrund ihres Alters und der Lebens- und Berufserfahrung Kompetenzen und Wissen mitbringen, die für die Seniorenarbeit hilfreich und nützlich sind. Das sollen sowohl ehrenamtliche als auch hauptamtliche Mitarbeiter sein. Er muss aber auch in seiner Zusammensetzung neben der Repräsentanz von Sozialverbänden, Kranken- und Rentenversicherungen und kommunalen Beiräten auch eine Größe haben, die eine effiziente Arbeit gewährleistet.
Der Landesseniorenbeirat wurde bereits im Jahre 1997 durch die damalige Landesregierung ins Leben gerufen. Mitglieder waren die kommunalen Seniorenbeiräte sowie Institutionen und Verbände, die seniorenpolitische Interessen wahrnehmen und vertreten. Die Ziele der Arbeit des Landesseniorenbeirates sind bis heute, die Anliegen älterer Menschen zu formulieren und nach außen zu tragen, ihre Partizipation am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten und ihre Berücksichtigung und Einbeziehung bei politischen Entscheidungsprozessen sicherzustellen. Dementsprechend gestalten sich auch die Aufgaben des Landesseniorenbeirats. Er steht dem Landtag und der Landesregierung in generellen Fragen der Politik für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Rat und Tat zur Seite. Er spricht Empfehlungen aus, fördert die Zusammenarbeit von Verbänden, Institutionen und Behörden und ist vor dem Erlass von Gesetzen und Verordnungen, die Seniorinnen und Senioren betreffen, zu hören.
Bisher sind die kommunalen Beiräte immer auch automatisch Mitglied im Landesseniorenbeirat gewesen. Da ihre Anzahl aber stetig ansteigt, wächst auch die Mitgliederzahl im Seniorenbeirat, was dazu führt, dass ein zu großes Gremium entsteht, das nicht mehr arbeitsfähig ist. Deshalb soll die Zahl der Vertreter im Seniorenbeirat auf maximal 21 Personen begrenzt werden, wie es heute im gemeinsamen Antrag vorgeschlagen wird. Im Wesentlichen bedeutet das, dass die Landesarbeitsgemeinschaft
kommunaler Seniorenbeiräte - im Oktober 2013 gegründet - insgesamt sieben Vertreter zusätzlich zum Vorsitzenden in den Landesseniorenbeirat entsendet und dabei eine entsprechende Verteilung in Bezug auf die Landkreise, den Regionalverband und die Städte und Gemeinden sicherstellt. Neu hinzu kommen ein Beauftragter für Seniorensicherheit und ein Vertreter der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe.
Wir GRÜNEN begrüßen diese neue Zusammensetzung als eine gute und praktikable Neuregelung, da sie zeitgemäß ist und die Arbeit des Seniorenbeirats effizienter macht. Die Neuregelung ist auch vom Verfahren her zu begrüßen, sie ist mit allen Beteiligten abgestimmt worden, um einen möglichst großen Konsens zu erzielen. Dafür möchte ich der Kollegin Heib noch ausdrücklich danken.
Anschließend möchte ich mich auch noch für die Arbeit des Seniorenbeirates ganz herzlich bedanken. Durch Ihre Arbeit wird die ältere Generation im Saarland hervorragend vertreten und erhält qualifizierte Hilfe und Unterstützung. Seien Sie versichert, dass Sie mit seniorenpolitischen Anliegen bei uns GRÜNEN immer ein offenes Ohr finden werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Für die PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich das Wort der Kollegin Jasmin Freigang.
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine lieben Damen und Herren Abgeordnete! Jetzt haben wir das Ganze praktisch noch ein fünftes Mal. Der saarländische Landtag hat im November 1997 die Landesregierung zur Einrichtung eines Seniorenbeirats aufgefordert und diese ist dem auch nachgekommen. Seitdem nimmt der Landesseniorenbeirat wichtige Aufgaben für die Seniorinnen und Senioren in unserem Land wahr. Er berät den Landtag und die Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Seniorenpolitik, er gibt Empfehlungen ab, zu denen Landtag und Landesregierung regelmäßig Stellung nehmen, er fördert die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbänden und die Ausarbeitung seniorenpolitischer Initiativen. Zudem ist der Seniorenbeirat bei Gesetzen und Verordnungen, die sich auf Senioren auswirken, anzuhören. In der Vergangenheit bekamen wir dadurch viele entscheidende Impulse. Ich möchte mich für die komplette PIRATEN-Fraktion beim Landesseniorenbeirat ganz herzlich bedanken.
Die fast 20 Jahre Erfahrung mit dem Seniorenbeirat geben aber auch Anlass, die Arbeit des Landesseniorenbeirats zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Um eine effiziente Arbeitsweise zu gewährleisten, soll der Beirat künftig aus maximal 21 Mitgliedern bestehen. Das ist einfach eine Anpassung an die neue Gegebenheit. Wir kennen das: Wenn immer mehr Menschen vertreten sind, wird es schwieriger zu diskutieren. Und wichtig ist doch, dass der Landesseniorenbeirat arbeitsfähig bleibt, so wie er jetzt ist.
Der Beirat soll ausgewogen zusammengestellt sein mit hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Seniorenhilfe. Kommunale Seniorenbeiräte beziehungsweise die Seniorenbeauftragte der Städte und Gemeinden entsenden jeweils einen Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin in die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Seniorenbeiräte. Die Landesarbeitsgemeinschaft entsendet zusätzlich zum Vorsitzenden insgesamt sieben weitere Vertreter und deren Stellvertreter. Dabei ist sicherzustellen, dass jeder Landkreis und der Regionalverband sowie die Seniorenbeauftragten der Städte und Gemeinden vertreten sind. Die weiteren Mitglieder stehen im Antrag. Ich werde sie nicht noch einmal gesondert aufzählen. Das Mindestalter soll 55 Jahre sein, die Mitarbeit ist ehrenamtlich. Hier ist also sichergestellt, dass sich wirklich die Menschen um die Seniorenpolitik kümmern, die Erfahrung darin haben, welche besonderen Hürden es für Senioren gibt, und die einfach wissen, wie das Leben älterer Menschen in unserem Land ist.
Der Landesseniorenbeirat und die Arbeitsgemeinschaft geben sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsführung liegt beim Sozialministerium. Ich freue mich auf die weitere konstruktive Arbeit und bin mir sicher, dass wichtige Themen, welche die Belange unserer Seniorinnen und Senioren betreffen, behandelt werden. Dazu gehört zum Beispiel das Thema Senioren-WG. Wie wird das Zusammenleben älterer Menschen gestaltet? Vor allen Dingen ist zu fragen, wie ältere Menschen in unserem Land möglichst lange selbstständig zusammenleben können. Es geht auch um die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs. Da haben ältere Menschen nun mal ganz andere Erfahrungen als jüngere. Auch die Barrierefreiheit allgemein ist zu nennen. Ich freue mich, dem gemeinsam Antrag, den alle Fraktionen eingebracht haben, zustimmen zu können. - Danke sehr.