„Länderfonds Saarland für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ initiiert. Die Fördersumme für dieses Jahr ist 20.000 Euro. Es werden sowohl innovative Projekte mit beispielhafter Wirkung gefördert als auch Grundlagenprojekte, die beteiligungsorientierte Arbeitsformen erproben, auch der Landesjugendring. Wie oft bin ich in diesem Hause und überreiche die Schecks, wenn es innovative und gute Projekte sind. Gerade im Landesjugendring vereinen sich die Jugendlichen von vielen Organisationen, um letztendlich ihre Jugend- und Kinderprojekte dort vorzustellen.
Ein entsprechender Förderfonds kann Fachkräfte und Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit aus meiner Sicht motivieren, sich kreativ mit der Thematik, egal welche, auseinanderzusetzen und vor allen Dingen neue Projekte auszuarbeiten, die durch den Länderfonds Saarland unterstützt werden. Das kann ich natürlich nur machen - das müssten Sie eigentlich wissen -, weil Sie, die Abgeordneten, den Haushalt verabschieden und weil Sie mir diese Gelder zur Verfügung gestellt haben.
Die saarländischen Kinder- und Jugendverbände, die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die Kommunen sind aufgefordert, Anträge zu stellen. Gewünscht ist, dass die Projekte Mädchen und Jungen in ihren unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten einbeziehen und altersgemäße Mitwirkung auch für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche möglich machen. Die Einzelheiten werden dazu in Kürze, in wenigen Tagen, auch der Öffentlichkeit vorgestellt. Die interessierten jungen Menschen müssen auch und gerade in einer älter werdenden Gesellschaft von der Politik angemessen berücksichtigt werden.
Deshalb sage ich, konkrete Maßnahmen sind wichtig. Viel Gerede hilft den Jugendlichen auch nichts. Es werden einzelne mit uns aufstehen und sagen, wir wollen das, und andere werden sich nicht angesprochen fühlen. Deshalb ist es die Aufgabe von uns, den politischen Parteien, junge Menschen zum Engagement einzuladen. Dazu sind wir bereit. Deshalb würde ich Sie gerne alle dazu einladen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Herr Fraktionsvorsitzender Ulrich hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Ich lasse diese zu. Sie erfolgt aus dem Saal und die Erwiderung der Ministerin unter Umständen direkt am Rednerpult. - Bitte schön.
Frau Ministerin, Sie haben sich eben etwas über die Forderung lustig gemacht, das Wahlalter ab 16 einmal auf kommunaler Ebene einzuführen und dort
auszuprobieren. Sie haben das so dargestellt, als wäre das eine Abwertung dieser Idee, dieser Möglichkeit, das Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren einzuführen. Ich habe eben dazwischengerufen, wie das mit den Bürgern der Europäischen Union ist, aber Sie haben ja nicht darauf reagiert. Die dürfen doch bei uns nur auf kommunaler Ebene wählen. Bedeutet das denn aus Ihrer Logik heraus, dass alle EU-Bürger dann demokratisch abgewertet sind bei uns in Deutschland oder europaweit - diese Regelung gilt ja europaweit -, weil sie eben nur auf kommunaler Ebene wählen dürfen? Meine Frage geht dahin: Hinkt der Vergleich nicht irgendwo, wie Sie da argumentieren?
Erstens, ich habe mich nicht lustig gemacht. Zweitens, ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich mich in Ihrer Abwesenheit lustig gemacht hätte, weil ich das ernst nehme. Ich habe Ihnen drittens Studien von Universitäten und anderen Bundesländern vorgelegt, in denen sich eben zeigt - wie ich es Ihnen dargestellt habe -, dass leider Gottes auch dort der Gang zur Wahlurne nicht größer war als in anderen Bundesländern, wo es das nicht gibt.
(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das ist gar nicht meine Frage. Meine Frage war, wie das mit den EU-Bürgern ist.)
Aus diesem Grund sage ich Ihnen, ich spreche mich dagegen aus, weil ich der Meinung bin, wir müssten uns verständlich machen, wir müssten die jungen Leute anlocken. Die jungen Leute bestimmen unsere Zukunft, aber nicht durch ein Wahlrecht mit 14, 15 oder 16, vielmehr müssen wir verständlicher reden und genau zu diesem Zeitpunkt auch die Initiative ergreifen.
(Beifall von der CDU. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜ- NE) : Wer redet denn von 14? Das ist keine Antwort auf meine Frage.)
Frau Präsidentin, ich habe mich auch noch einmal zu Wort gemeldet, um hier etwas klarzustellen, was mir an der Argumentation von Frau Bachmann doch etwas komisch vorkommt. Die Position der CDU ist ja irgendwo klar, aber wenn man eine Beteiligung auf kommunaler Ebene als Experiment bezeichnet, kommen mir doch einige Fragen.
Ein Experiment - Sie sagen, klar reden, deutlich reden -, ich übersetze es einmal für Sie. Frau Kollegin
Eder-Hippler bemüht hier immer die Sendung mit der Maus. Machen wir einmal die Sendung mit der Maus für Minister an dieser Stelle. Ein Experiment ist zumindest einmal etwas Neues. Ich habe Ihnen das eben vorgelesen oder vorgetragen, welche Bundesländer bereits ein Wahlrecht ab 16 auch auf kommunaler Ebene haben. Dann stellen Sie fest, das sind mehr als die, die es nicht haben. Daher kann das hier kein Experiment sein. Das an dieser Stelle zur Klarstellung. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Abgeordneter. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe dann die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/2094. Wer für die Annahme dieses Antrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/2094 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/2098. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/2098 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Landesseniorenbeirat
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! So wie das Leben ist, so sind die Debatten im saarländischen Landtag. Wir sprachen vorhin von den Jugendlichen und kommen jetzt zu den Senioren. Das sie Verbindende ist Familie. Aber ich glaube, das wissen wir alle und für uns alle ist wichtig, dass alle Generationen am politischen Geschehen teilhaben.
Der saarländische Landtag hat vor nunmehr zwanzig Jahren, Frau Ministerin, einen Beschlussantrag entschieden, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, den Landesseniorenbeirat ins Leben zu rufen. Der Landesseniorenbeirat arbeitet nun seit fast zwanzig Jahren bei uns im Saarland. Ich freue mich, dass der derzeitige Vorsitzende, Herr Gerhard Ballas, heute bei uns im Parlament zu Gast ist und dieser Debatte folgen wird. Ich werde nachher noch mal auf Sie zu sprechen kommen.
Lieber Gerhard Ballas, Ihnen und natürlich allen Mitgliedern im Landesseniorenbeirat ein herzliches Danke schön von uns allen, da bin ich mir sicher. Ich möchte Sie auch bitten, diesen Dank und die Grüße von uns allen weiterzutragen. Wir treffen uns ja in der nächsten Sitzung des Beirates dann auch wieder.
Das Entscheidende bei zwanzig Jahren Arbeit für die Belange unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ist, dass es zwanzig Jahre Arbeit mit den Beteiligten und mit den Betroffenen selbst ist, die im Landesseniorenbeirat erfolgt. Der Antrag wurde damals von der CDU-Fraktion eingebracht. Die damals zuständige Sprecherin ist auch heute in diesem Saal und wird nachher ebenfalls das Wort zu der Thematik ergreifen. Es ist Monika Bachmann, die damals dieses Thema federführend begleitet hat. Ich denke, da schließen sich auch noch mal Kreise. Damals genau wie heute steht die CDU auch dafür, dass die Erfahrungswerte, die Kompetenzen und der Sachverstand von unseren Seniorinnen und Senioren genutzt werden müssen.
Wenn ich die Zahlen des Statistischen Landesamtes zum Stichtag 31.12.2015 betrachte, so hatten wir im Saarland 227.630 über 65-Jährige, das entspricht einer Quote von 22,86 Prozent, davon 57 Prozent Frauen. Meine Damen und Herren, mehr als jeder Fünfte ist heute bereits über 65 Jahre alt. In zwanzig Jahren rechnet man damit, dass es gemessen an der Gesamtbevölkerung 31 Prozent sein werden.
Das sind Zahlen, die uns allen zu denken geben müssen. Jedenfalls ist für uns alle klar, dass wir hier eine Bevölkerungsgruppe haben, deren Kompetenz und deren Erfahrungsschatz es gilt mitzunehmen und weiterhin in unsere Arbeit einzubringen.
Damals wie heute steht die CDU dafür, ältere Menschen zu hören, mit ihnen zu diskutieren, sich mit ihnen auszutauschen, sie ernst zu nehmen. Denn nur wenn die Menschen ernst genommen werden - das ist unabhängig vom Alter -, sind sie auch bereit, sich zu beteiligen und Verantwortung zu übernehmen. Diese Potenziale müssen wir wecken und sichern, um im Saarland für unsere Senioren und Seniorinnen, für alle Bürger weiterhin gute Arbeit zu leisten.
Der Landesseniorenbeirat ist seit seiner Konstituierung ein Sprachrohr der älteren Menschen im Land. Er ist auch ein Bindeglied zwischen Senioren und öffentlichen Stellen, aber auch zwischen den Seniorinnen und Senioren und der Landespolitik. In dem uns heute vorliegenden Antrag, über den wir nachher abstimmen werden, haben wir die Aufgaben wie folgt beschrieben: Erstens Beratung des Landtages und der Landesregierung in allen grundsätzlichen Fragen der Politik für Seniorinnen und Senioren, zweitens Abgabe von Empfehlungen, zu denen die Landesregierung wie auch der Landtag regelmäßig Stellung nehmen und auch über die seniorenpolitischen Konsequenzen berichten, drittens die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbänden und Ausarbeitung seniorenpolitischer Initiativen.
Das sind die Aufgaben, die wir in unserem Antrag aufgegriffen haben. Herr Ballas war im September vergangenen Jahres im zuständigen Sozialausschuss zu Gast und hat uns dort zum einen von der Arbeit des Landesseniorenbeirates berichtet und uns auch Anregungen mitgegeben. Diese Anregungen wurden aufgegriffen. Wir haben dann einen Antrag entworfen, den ich den anderen Fraktionen im Landtag zugeleitet habe. Ich freue mich, dass alle Fraktionen diesen Antrag teilen, wir gemeinsam Ihre Anregungen aufgreifen und sie jetzt mit dieser Drucksache zur Abstimmung gestellt werden.
Ich danke den Fraktionen auch, dass ich die Gelegenheit habe, unseren gemeinsamen Antrag hier einzubringen.
Ich habe auch den alten Antrag aus dem Jahr 1997 dabei. Ich möchte eine große Änderung ansprechen, die uns auch Herr Ballas nahegelegt hat. Nach zwanzig Jahren ist es ganz legitim und vernünftig, dass man die aktuelle Situation reflektiert und dann -
Ich bitte um etwas mehr Ruhe im Saal und darum, die Hintergrundgespräche und Telefonate während der Rede einzustellen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es ist sinnvoll, die Sache aufzugreifen und zu reflektieren, wie die aktuelle Situation ist, wie die Arbeitsabläufe sind, wie die Prozesse sind, um im Gremium vernünftig arbeiten zu können. Eine grundsätzliche und gute Entscheidung ist, dass wir eine Begrenzung der Köpfe auf 21
In der ersten Drucksache 1997 wurde aufgenommen, dass kommunale Seniorenbeiräte beziehungsweise Seniorenbeauftragte der Städte und Kommunen Mitglied im Landesseniorenbeirat werden, und zwar jeder Kommune. Jeder Beauftragte sollte im Landesseniorenbeirat vertreten sein, das war damals auch eine sinnvolle Entscheidung. Damals hatten wir zwei oder drei Seniorenbeiräte in den saarländischen Kommunen. Wir haben inzwischen eine andere Wirklichkeit. Mittlerweile haben 39 Kommunen im Saarland entweder einen kommunalen Seniorenbeirat oder einen Seniorenbeauftragten, der in der Kommune die entsprechenden Interessen vertritt.
Von daher ist es eine gute Lösung - das ist auch aus dem Landesseniorenbeirat zu hören -, dass man die Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Seniorenbeiräte gegründet hat. Dass es mittlerweile 39 Kommunen sind, hat auch damit zu tun, dass wir im Hohen Hause im Jahr 2014 gemeinsam das Kommunalselbstverwaltungsgesetz im Saarland geändert haben, indem wir eine Soll-Bestimmung gesetzlich normiert haben, dass es nämlich in den Kommunen zu den Einrichtungen kommen sollte. Auch das hat mit dazu beigetragen, dass wir jetzt die stolze Zahl 39 haben. Da fehlen noch ein paar. Aber ich denke, das ist auch auf einem guten Wege.
Dazu wird auch - davon bin ich überzeugt - die Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Seniorenbeiräte beitragen. Diese Landesarbeitsgemeinschaft ist eine sinnvolle Vernetzung, eine Plattform für Information und Erfahrungsaustausch. Dies wird dazu führen, dass die Kommunen, die jetzt noch außen vor sind, sich auch bewegen und es dort ebenfalls kommunale Vertretungen, Beiräte oder Beauftragte, geben wird. Das ist eine gute Entwicklung gerade für die Seniorinnen und Senioren im Saarland.
An der Stelle danke ich all denjenigen, die in den Kommunen dazu beitragen, dass diese Arbeit geleistet wird. Wir alle wissen, dass das hauptsächlich im Ehrenamt geschieht.