Protocol of the Session on February 15, 2017

gemeinsam hier im Plenum standen. Es gab die Frage einer Schülerin, was mit dem Wahlrecht ab 16 sei. Da haben wir festgestellt, dass eigentlich große Einigkeit besteht, das wir dass alle befürworten. Dann haben wir gemerkt, dass die CDU fehlt. Und daran liegt es, hier wird blockiert. Ich bitte Sie, diese Blockadehaltung zu überdenken. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE und PIRATEN.)

Danke schön, Herr Abgeordneter. - Zur Begründung des Antrags der PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Jasmin Freigang das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Wahlrecht ab 16 ist in diesem Landtag in dieser Legislaturperiode nicht neu. Bereits im Jahr 2013 haben wir PIRATEN einen Gesetzentwurf zum Thema Absenkung des Wahlalters eingebracht. Der ist damals leider an der Großen Koalition gescheitert. Aber wir geben Ihnen jetzt noch mal die Möglichkeit, den Fehler von damals rückgängig zu machen. Ihr habt noch mal die Möglichkeit, dem Wahlalter ab 16 zuzustimmen. Das gibt es ja auch nicht jedes Mal.

Am 26. März, das wissen wir alle, sind Landtagswahlen. Aufgrund der demografischen Entwicklung überwiegen halt die Wähler im Alter von 60 plus stark gegenüber den Wählern im Alter von 25 Jahren und jünger. Die Politik richtet sich mehr und mehr nach den Interessen der älter werdenden Bevölkerung. Die Gefahr ist groß, dass die Interessen von jüngeren Menschen, von Kindern, von Jugendlichen in den Hintergrund geraten. Aber das ist nur einer der Gründe, warum wir ein Wahlrecht ab 16 wollen.

Kinder und Jugendliche interessieren sich immer mehr für Politik. Sie wollen ihre Welt mitgestalten und nicht einfach nur darin leben. Es ist vor allem ein Prozess, den man unterstützen muss. Man muss Jugendlichen die Möglichkeit geben, sich aktiv am politischen Geschehen zu beteiligen und sich in demokratische Prozesse einzubringen. Das, meine Damen und Herren, beugt Politikverdrossenheit vor!

(Beifall von PIRATEN und B 90/GRÜNE.)

Zudem gibt es eigentlich gar keinen ersichtlichen Grund, der einer Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten auf 16- und 17-Jährige entgegenstehen würde, im Gegenteil. Wir Politiker im Landtag, im Bundestag, über alle Ebenen hinweg sind Vertreter des gesamten Volkes. Wir sind Vertreter von 50-, 60- oder 30-Jährigen, wir sind aber auch die Vertreter von Kindern und Jugendlichen. Warum schließen wir so viele Teile der Bevölkerung davon aus, ihre

Vertreter zu wählen? Das ist kein Gedanke, der erst den GRÜNEN und PIRATEN gekommen ist, auch der Landesjugendring hat dieses Thema schon öfter angesprochen. Der Jugendhilfeausschuss hat kürzlich ein Positionspapier veröffentlicht, das die Absenkung des Wahlalters beinhaltet.

Es gibt aber noch weitere Punkte. Ich nenne einmal die Bildungspolitik. Bildungspolitik ist Ländersache. Wer ist direkt davon betroffen? - Natürlich die Schüler. Sie dürfen derzeit groteskerweise erst dann wählen, wenn sie die Schule gerade verlassen oder verlassen haben, das heißt, sie sind wahlberechtigt, wenn sie von der Schule, die sie so stark betroffen hat, gar nicht mehr betroffen sind. Es geht noch weiter: Unter 18-Jährige dürfen bereits in Ausbildung und Beruf, das bedeutet, sie zahlen Steuern, sie dürfen aber nicht mitentscheiden, was mit ihren Steuergeldern passiert. Ab 14 Jahren sind Kinder und Jugendliche strafmündig, sie dürfen aber nicht wählen gehen.

Es ist aber noch sehr viel mehr nötig, als nur das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken. Das Kommunalselbstverwaltungsgesetz muss dringend dahingehend geändert werden, dass Kinder und Jugendliche auf kommunaler Ebene bei allen Entscheidungen der jeweiligen Gemeinde, die sie betreffen, angemessen beteiligt werden - und zwar verpflichtend. Es soll eine Pflichtformulierung in das Gesetz und nicht nur eine Kann-Formulierung. Denn derzeit ist es noch sehr oft der Fall, dass Kinder und Jugendliche bei wichtigen Entscheidungen nicht gebührend berücksichtigt werden.

Ebenso gehen wir beim Antrag der GRÜNEN mit, die verpflichtende Einrichtung von Jugendbeiräten auf kommunaler Ebene zu fordern. Wir haben Seniorenbeiräte für die Belange von Seniorinnen und Senioren, warum nicht auch Jugendbeiräte für die Belange von Jugendlichen? - So weit zum Antrag der GRÜNEN. Wir werden ihm zustimmen. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.

Unser Antrag geht sogar noch ein bisschen weiter. Wir sind der Meinung, dass es für Kinder und Jugendliche nicht nur wichtig ist, mitzugestalten, sondern es ist genauso wichtig, dass Kinder und Jugendliche auch wissen, wie sie dies im Land tun können. Im Gemeinschaftskunde-, Sozialkundeoder Politikunterricht wird die Begeisterung für Europa und die Demokratie geweckt. Es wird über den Bundestag gesprochen, es wird geklärt, was der Bundesrat macht, aber welche Beteiligungsmöglichkeiten Kinder und Jugendliche hier vor Ort haben, sei es, in die Jugendverbände von Parteien einzutreten, sei es die Schülervertretung oder sei es einfach nur die Tatsache, eine Petition zu schreiben, so etwas wird derzeit viel zu wenig behandelt.

(Abg. Neyses (B 90/GRÜNE) )

Das Gleiche gilt für Gesetze, die Kinder und Jugendliche momentan betreffen. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf, die Lehrpläne sind anzupassen. Es ist keine große Änderung. Es werden nicht 10 oder 20 Stunden dafür nötig sein. Es ist vielleicht eine Unterrichtsstunde, aber wenn man sie gut strukturiert aufbaut, dann ist es ein Plus für die Demokratie, es ist ein Plus für die Jugendlichen, die sich für Politik interessieren. Sie wissen dann, wie sie sich bei uns politisch engagieren können. Und wenn auf niederschwelliger Ebene dargestellt wird, wie Kinder und Jugendliche sich beteiligen können, beteiligen sich vielleicht auch mehr Kinder und Jugendliche politisch und die Politikverdrossenheit wird zurückgehen.

(Beifall von den PIRATEN und bei B 90/GRÜNE.)

Das Ganze wollen wir stützen, indem die Rechte von Kindern und Jugendlichen Staatszielbestimmung werden, insbesondere deren besondere Schutzbedürftigkeit. Dies würde ein richtiges Zeichen für eine kinderfreundliche Gesellschaft setzen. Durch die verfassungsrechtliche Stellung wird gezeigt, welchen gesellschaftlichen Stellenwert Kinder und Jugendliche einnehmen und dass die Angelegenheiten, die sie betreffen, auch ernst genommen werden. Wie in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention vorgesehen, sollen sie bei den sie betreffenden Angelegenheiten angemessen beteiligt werden. Das wird dann auch bedeuten, dass sie in Sachen Bildungspolitik, welche ja Landespolitik ist, mit abstimmen, also wahlberechtigt sind. Also ist auch das Wahlalter auf 16 abzusenken.

(Sprechen.)

Wer jetzt sagt, das geht doch alles gar nicht, die Rechte von Kindern und Jugendlichen kann man nicht in die Verfassung aufnehmen, dem sage ich, er soll einmal über die Landesgrenzen schauen. Das Land Baden-Württemberg hat es bereits in die Landesverfassung aufgenommen.

(Anhaltendes Sprechen.)

Es wird jetzt hier vorne ein wenig laut!

Kolleginnen und Kollegen! Bitte stellen Sie die Gespräche ein. Das stört sehr. Die Rednerin hat das Wort.

Ich belasse es jetzt einmal dabei. Ich bitte Sie, unserem Antrag und dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion zuzustimmen, aber ich denke, ich werde nachher noch einmal zu Wort kommen.

(Beifall von den PIRATEN und bei B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion die Kollegin Petra Fretter.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass ich heute noch die Gelegenheit bekomme, in der sich zu Ende neigenden Legislaturperiode eine Stellungnahme für die CDU zu einem jugendpolitischen Thema zu übernehmen. Es ist meine erste Rede und für mich etwas Besonderes. Ich freue mich darüber.

(Beifall des Hauses.)

Danke sehr. - Die heutigen Anträge von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN und von den PIRATEN, unterstützt von der Fraktion DIE LINKE, so hat es heute in der SZ gestanden, betreffen ebenfalls etwas Besonderes, nämlich unsere Demokratie in etlichen Facetten.

Demokratie kommt aus dem Griechischen und bedeutet Herrschaft des Volkes. Demokratie garantiert freie Wahlen, Gewaltenteilung, Schutz der Grund-, Bürger- und Menschenrechte. Unabdingbar dazu gehört auch die Meinungsfreiheit ebenso wie die Pressefreiheit. Sie garantiert jedem Bürger, sich in den gesellschaftlichen und politischen Bereichen einzubringen. Unsere Form der Demokratie in Deutschland ist die parlamentarische Demokratie. Berechtigte Bürgerinnen und Bürger bestimmen in Wahlen ihre Vertreterinnen und Vertreter in zukünftigen Parlamenten. Sie bestimmen damit, wer sich für alle in unserer Gesellschaft nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle und im positivsten Sinne einsetzt und wer gestaltet, womit ich überleite auf die Forderung der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.

Der spanische Philosoph José Ortega y Gasset hat zur Bedeutung des Wahlrechtes Folgendes gesagt: „Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab - vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.“ Damit ist, so glaube ich, explizit ausgedrückt, wie wichtig das Wahlrecht für eine demokratische Gesellschaft und ihren freiheitlichen Fortbestand ist. Es ist eines der wichtigsten Mosaiksteine in diesem Konstrukt.

Es ist auch dargestellt, welchen Wert dieses Wahlrecht hat, nämlich einen extrem hohen. Das zieht unweigerlich die Folge nach sich, dass auch die Anforderungen daran höher gestellt werden müssen. Um diesen Anforderungen im Hinblick auf das Wahlrecht gerecht zu werden, muss der Gesetzgeber auch die abstrakte, generelle Reife und das Verantwortungsbewusstsein von Altersgruppen in seine

(Abg. Freigang (PIRATEN) )

Beurteilung und Entscheidung mit einbeziehen. Ich glaube, es ist extrem wichtig, sehr sorgsam und verantwortungsbewusst an das Thema Wahlalterabsenkung heranzugehen, sind die Folgen doch weitreichend.

Zurzeit ist die Grenze laut Artikel 64 in der Verfassung des Saarlandes bei 18 Jahren angesetzt. 18 Jahre bedeutet, die Jugendlichen haben die Volljährigkeit erreicht, sie dürfen ihr Leben mit allen Rechten und Pflichten eigenständig gestalten. Sie sind nun geschäftsfähig und können Verträge abschließen. Sie dürfen ohne Begleitung Auto fahren. 16Jährige dürfen dies nach unseren geltenden Gesetzen nicht. Sie dürfen kein Auto fahren.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Sie dürfen aber ohne Begleitung Moped fahren!)

Ja, Herr Kollege, aber ich spreche vom Autofahren.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Moped zu fahren ist viel gefährlicher!)

Wie gesagt, wir sprechen vom Autofahren. Herr Ulrich, danke für den Hinweis, aber das passt jetzt nicht. - Noch einmal: Sie dürfen kein Auto fahren und keinen Vertrag abschließen. Sie dürfen keinen hochprozentigen Alkohol trinken und vieles mehr. Verstoßen sie gegen das Gesetz, greift das Jugendstrafgesetz. Das ist mit 18 nicht mehr der Fall. Hier fällt der Jugendliche unter das Erwachsenenstrafrecht. In der Realität sieht das etwas anders aus, das wissen Sie. Richter urteilen oft bis zum 21. Lebensjahr noch nach Jugendstrafrecht. Das zeigt, dass Gerichte und Gesellschaft noch ein gewisses Maß an Rücksichtnahme gegenüber Jugendlichen walten lassen. Es trägt dem der Tat zugrundeliegenden Entwicklungszustand Rechnung, ein Aspekt, den man in unserer Diskussion heute auch nicht außer Acht lassen sollte.

Frau Kollegin Freigang hat schon gesagt, wir sind Vertreter des ganzen Volkes. Meine Erfahrung ist und ich habe mit etlichen Jugendlichen gerade über dieses Thema gesprochen -, dass es auch Jugendliche gibt, die nicht für das Wahlrecht mit 16 sind. Das ist die Realität. Ich verstehe aber das Anliegen sehr gut und möchte an der Stelle auch nicht verschweigen, dass ich Sympathie und Verständnis für Jugendliche empfinde, die das Wahlalter mit 16 einfordern. Viele davon sind sehr aktiv in Verbänden, Organisationen und Vereinen tätig. Davon konnte ich mich selbst in den letzten Monaten ausgiebig überzeugen, es hat mich sehr beeindruckt. Die Kinder und Jugendlichen lernen dort, sich zu engagieren, gemeinsam etwas zu bewegen und zu erreichen. Sie lernen, soziale Netzwerke zu bilden, sprich Demokratie zu erleben. Hier wird von allen exzellente Arbeit geleistet, was nicht hoch genug anzuerkennen ist.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und Minis- terin Bachmann.)

Trotz allem stellt sich die folgende Frage: Soll man Rechte und Pflichte wirklich voneinander trennen, sie noch weiter auseinanderdividieren? Ich glaube, dies sollte man nicht tun. Die Altersgrenze von 18 hat sich in vielen Bereichen bewährt. Mit der Volljährigkeit erhalten die Jugendlichen das Wahlrecht, aber auch ihre Pflichten als vollwertiger Bürger. Eine Absenkung der Volljährigkeit wurde selbst von Befürwortern des Wahlrechtes mit 16 eben noch nicht eingefordert. Wie muss man diese Feststellung hinsichtlich der betroffenen Jugendlichen bewerten? Sich darüber Gedanken zu machen, überlasse ich jedem selbst. Entkoppelt man das Wahlalter von der Volljährigkeit, sind Rechte und Pflichten nicht mehr eins. Wir hätten dann Wahlrecht ja, Strafmündigkeit nein. Würde in der Folge dann auch noch die vollständige Lösung von einer Altersgrenze, die willkürliche Festlegung einer solchen oder gar keine Altersgrenze ins Gespräch gebracht? Das hatten wir auch schon in den Medien nachlesen können.

Womit dann auch das Thema Familienwahlrecht ins Spiel käme. Ich glaube, dass die angesprochenen Möglichkeiten nicht mit unserem derzeit hohen Anspruch an unser Wahlrecht konform gehen. Rechte und Pflichte gehören nun einmal zusammen und werden so dem genannten Anspruch gerecht. Diese beiden Aspekte sind untrennbar mit einer funktionierenden, verantwortlichen Gesellschaft verwoben und garantieren Stabilität.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, immer wieder wird die Shell-Jugendstudie zitiert oder wie im Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion die europaweite Studie Generation What von 2016. In der ShellStudie wird seit Jahren explizit dargestellt, dass das Interesse an einer Absenkung des Wahljahres und nachfolgend die Beteiligung an Wahlen nicht so ausgeprägt sind, wie es vielleicht von manchen Kolleginnen und Kollegen der antragstellenden Parteien gewünscht wäre.

Ich habe hier ein etwas anderes Zahlenwerk als Sie, Herr Kollege Neyses. Ich will es gerade noch verlesen. Die Zustimmung der Bevölkerung für ein Wahlrecht mit 16 Jahren wächst laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung von 2015 nur sehr langsam, von 9 auf 13 Prozent. Knapp 80 Prozent sprechen sich für die Beibehaltung des Wahlalters mit 18 aus. In der Shell-Studie von 2015 wird zwar eine Steigerung des Interesses der Jugendlichen an Politik von 36 Prozent in 2010 auf 41 Prozent in 2015 beschrieben, auch die gestiegene Bereitschaft, sich an politischen Aktivitäten zu beteiligen. Demgegenüber steht aber die Aussage, dass Jugendliche den politischen Parteien wenig Vertrauen entgegenbringen. Über eine Forderung nach Absenkung des Wahlalters auf 16

(Abg. Fretter (CDU) )

Jahre im Rahmen der Infratest-Interviews von rund 2.500 Jugendlichen im Alter von 12 bis 25 Jahren ist hier nichts berichtet worden.

In vorherigen Shell-Studien wird auch ein typischer Wahllebenszyklus verdeutlicht. Ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: Nach einem bereits unterdurchschnittlichen Einstiegsniveau der Erstwähler erreicht die Wahlbeteiligung in der Altersgruppe der 21- bis 29-jährigen Zweit- und Drittwähler ihren ersten Tiefpunkt, um dann im Laufe des Lebens kontinuierlich anzusteigen und erst bei den über 70-Jährigen wieder leicht abzuflauen.

Die europaweite Studie Generation What, eine Umfrage bei Jugendlichen im Alter von 18 bis 34 Jahren aus 35 Ländern, wirft die Frage auf, ob man das Ergebnis auf das Saarland eins zu eins umlegen kann, da die Schlussfolgerungen nur auf einer Datenbasis von circa 1,2 Prozent basieren. Ich glaube nicht, dass das repräsentativ für das Saarland ist und hier angewendet werden kann.

Demokratie leben bedeutet nicht einfach nur, wählen zu gehen. Das ist einfach zu kurz gedacht. Politische Beteiligung und Engagement ist nicht nur in Verbänden und Vereinen möglich, nein. Auch in den Jugendorganisationen der Parteien wird politische Bildung erlebt, erfahren, erlernt und eingeübt. Auch Geschehnisse werden erlebt. Viele Jugendliche sind dort aktiv. Als CDUlerin darf ich hier natürlich insbesondere die Junge Union nennen. Das ist die mitgliederstärkste Jugendorganisation in Deutschland und Europa insgesamt mit rund 120.000 Mitgliedern.

In Ihren Anträgen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wird auch das Recht der Mitbestimmung und Mitsprache von Kindern und Jugendlichen angesprochen, ein wichtiges Recht, welches insbesondere auch von der UN-Kinderrechtskonvention und im SGB VIII gesetzlich festgehalten ist. Da sind wir als CDU voll bei Ihnen und teilen dieses Ziel mit wohl allen Fraktionen hier im Plenum. Allerdings reicht unserer Meinung nach ein Stimmzettel alleine nicht, um Jugendliche für Politik und demokratische Entscheidungsschritte zu begeistern. Wahlrecht alleine weckt kein politisches Interesse. Partizipation bedeutet, sich zu beteiligen, mitmachen können, wenn man mitmachen möchte, und nicht, wenn man in Jugendbeiräten auf kommunaler Ebene gesetzlich verpflichtet wird.

Erstens würde hier in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen, das Gemeinden gestattet, Gremien und Vertretergruppen selbst zu bestimmen. Im KSVG gibt es unter § 49a Abs. 1 und 2 auch schon die Regelung, Kinder und Jugendliche bei Planungen ihre Interessen betreffend zu beteiligen.