Petra Fretter
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Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass ich heute noch die Gelegenheit bekomme, in der sich zu Ende neigenden Legislaturperiode eine Stellungnahme für die CDU zu einem jugendpolitischen Thema zu übernehmen. Es ist meine erste Rede und für mich etwas Besonderes. Ich freue mich darüber.
Danke sehr. - Die heutigen Anträge von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN und von den PIRATEN, unterstützt von der Fraktion DIE LINKE, so hat es heute in der SZ gestanden, betreffen ebenfalls etwas Besonderes, nämlich unsere Demokratie in etlichen Facetten.
Demokratie kommt aus dem Griechischen und bedeutet Herrschaft des Volkes. Demokratie garantiert freie Wahlen, Gewaltenteilung, Schutz der Grund-, Bürger- und Menschenrechte. Unabdingbar dazu gehört auch die Meinungsfreiheit ebenso wie die Pressefreiheit. Sie garantiert jedem Bürger, sich in den gesellschaftlichen und politischen Bereichen einzubringen. Unsere Form der Demokratie in Deutschland ist die parlamentarische Demokratie. Berechtigte Bürgerinnen und Bürger bestimmen in Wahlen ihre Vertreterinnen und Vertreter in zukünftigen Parlamenten. Sie bestimmen damit, wer sich für alle in unserer Gesellschaft nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle und im positivsten Sinne einsetzt und wer gestaltet, womit ich überleite auf die Forderung der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.
Der spanische Philosoph José Ortega y Gasset hat zur Bedeutung des Wahlrechtes Folgendes gesagt: „Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab - vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär.“ Damit ist, so glaube ich, explizit ausgedrückt, wie wichtig das Wahlrecht für eine demokratische Gesellschaft und ihren freiheitlichen Fortbestand ist. Es ist eines der wichtigsten Mosaiksteine in diesem Konstrukt.
Es ist auch dargestellt, welchen Wert dieses Wahlrecht hat, nämlich einen extrem hohen. Das zieht unweigerlich die Folge nach sich, dass auch die Anforderungen daran höher gestellt werden müssen. Um diesen Anforderungen im Hinblick auf das Wahlrecht gerecht zu werden, muss der Gesetzgeber auch die abstrakte, generelle Reife und das Verantwortungsbewusstsein von Altersgruppen in seine
Beurteilung und Entscheidung mit einbeziehen. Ich glaube, es ist extrem wichtig, sehr sorgsam und verantwortungsbewusst an das Thema Wahlalterabsenkung heranzugehen, sind die Folgen doch weitreichend.
Zurzeit ist die Grenze laut Artikel 64 in der Verfassung des Saarlandes bei 18 Jahren angesetzt. 18 Jahre bedeutet, die Jugendlichen haben die Volljährigkeit erreicht, sie dürfen ihr Leben mit allen Rechten und Pflichten eigenständig gestalten. Sie sind nun geschäftsfähig und können Verträge abschließen. Sie dürfen ohne Begleitung Auto fahren. 16Jährige dürfen dies nach unseren geltenden Gesetzen nicht. Sie dürfen kein Auto fahren.
Ja, Herr Kollege, aber ich spreche vom Autofahren.
Wie gesagt, wir sprechen vom Autofahren. Herr Ulrich, danke für den Hinweis, aber das passt jetzt nicht. - Noch einmal: Sie dürfen kein Auto fahren und keinen Vertrag abschließen. Sie dürfen keinen hochprozentigen Alkohol trinken und vieles mehr. Verstoßen sie gegen das Gesetz, greift das Jugendstrafgesetz. Das ist mit 18 nicht mehr der Fall. Hier fällt der Jugendliche unter das Erwachsenenstrafrecht. In der Realität sieht das etwas anders aus, das wissen Sie. Richter urteilen oft bis zum 21. Lebensjahr noch nach Jugendstrafrecht. Das zeigt, dass Gerichte und Gesellschaft noch ein gewisses Maß an Rücksichtnahme gegenüber Jugendlichen walten lassen. Es trägt dem der Tat zugrundeliegenden Entwicklungszustand Rechnung, ein Aspekt, den man in unserer Diskussion heute auch nicht außer Acht lassen sollte.
Frau Kollegin Freigang hat schon gesagt, wir sind Vertreter des ganzen Volkes. Meine Erfahrung ist und ich habe mit etlichen Jugendlichen gerade über dieses Thema gesprochen -, dass es auch Jugendliche gibt, die nicht für das Wahlrecht mit 16 sind. Das ist die Realität. Ich verstehe aber das Anliegen sehr gut und möchte an der Stelle auch nicht verschweigen, dass ich Sympathie und Verständnis für Jugendliche empfinde, die das Wahlalter mit 16 einfordern. Viele davon sind sehr aktiv in Verbänden, Organisationen und Vereinen tätig. Davon konnte ich mich selbst in den letzten Monaten ausgiebig überzeugen, es hat mich sehr beeindruckt. Die Kinder und Jugendlichen lernen dort, sich zu engagieren, gemeinsam etwas zu bewegen und zu erreichen. Sie lernen, soziale Netzwerke zu bilden, sprich Demokratie zu erleben. Hier wird von allen exzellente Arbeit geleistet, was nicht hoch genug anzuerkennen ist.
Trotz allem stellt sich die folgende Frage: Soll man Rechte und Pflichte wirklich voneinander trennen, sie noch weiter auseinanderdividieren? Ich glaube, dies sollte man nicht tun. Die Altersgrenze von 18 hat sich in vielen Bereichen bewährt. Mit der Volljährigkeit erhalten die Jugendlichen das Wahlrecht, aber auch ihre Pflichten als vollwertiger Bürger. Eine Absenkung der Volljährigkeit wurde selbst von Befürwortern des Wahlrechtes mit 16 eben noch nicht eingefordert. Wie muss man diese Feststellung hinsichtlich der betroffenen Jugendlichen bewerten? Sich darüber Gedanken zu machen, überlasse ich jedem selbst. Entkoppelt man das Wahlalter von der Volljährigkeit, sind Rechte und Pflichten nicht mehr eins. Wir hätten dann Wahlrecht ja, Strafmündigkeit nein. Würde in der Folge dann auch noch die vollständige Lösung von einer Altersgrenze, die willkürliche Festlegung einer solchen oder gar keine Altersgrenze ins Gespräch gebracht? Das hatten wir auch schon in den Medien nachlesen können.
Womit dann auch das Thema Familienwahlrecht ins Spiel käme. Ich glaube, dass die angesprochenen Möglichkeiten nicht mit unserem derzeit hohen Anspruch an unser Wahlrecht konform gehen. Rechte und Pflichte gehören nun einmal zusammen und werden so dem genannten Anspruch gerecht. Diese beiden Aspekte sind untrennbar mit einer funktionierenden, verantwortlichen Gesellschaft verwoben und garantieren Stabilität.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, immer wieder wird die Shell-Jugendstudie zitiert oder wie im Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion die europaweite Studie Generation What von 2016. In der ShellStudie wird seit Jahren explizit dargestellt, dass das Interesse an einer Absenkung des Wahljahres und nachfolgend die Beteiligung an Wahlen nicht so ausgeprägt sind, wie es vielleicht von manchen Kolleginnen und Kollegen der antragstellenden Parteien gewünscht wäre.
Ich habe hier ein etwas anderes Zahlenwerk als Sie, Herr Kollege Neyses. Ich will es gerade noch verlesen. Die Zustimmung der Bevölkerung für ein Wahlrecht mit 16 Jahren wächst laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung von 2015 nur sehr langsam, von 9 auf 13 Prozent. Knapp 80 Prozent sprechen sich für die Beibehaltung des Wahlalters mit 18 aus. In der Shell-Studie von 2015 wird zwar eine Steigerung des Interesses der Jugendlichen an Politik von 36 Prozent in 2010 auf 41 Prozent in 2015 beschrieben, auch die gestiegene Bereitschaft, sich an politischen Aktivitäten zu beteiligen. Demgegenüber steht aber die Aussage, dass Jugendliche den politischen Parteien wenig Vertrauen entgegenbringen. Über eine Forderung nach Absenkung des Wahlalters auf 16
Jahre im Rahmen der Infratest-Interviews von rund 2.500 Jugendlichen im Alter von 12 bis 25 Jahren ist hier nichts berichtet worden.
In vorherigen Shell-Studien wird auch ein typischer Wahllebenszyklus verdeutlicht. Ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: Nach einem bereits unterdurchschnittlichen Einstiegsniveau der Erstwähler erreicht die Wahlbeteiligung in der Altersgruppe der 21- bis 29-jährigen Zweit- und Drittwähler ihren ersten Tiefpunkt, um dann im Laufe des Lebens kontinuierlich anzusteigen und erst bei den über 70-Jährigen wieder leicht abzuflauen.
Die europaweite Studie Generation What, eine Umfrage bei Jugendlichen im Alter von 18 bis 34 Jahren aus 35 Ländern, wirft die Frage auf, ob man das Ergebnis auf das Saarland eins zu eins umlegen kann, da die Schlussfolgerungen nur auf einer Datenbasis von circa 1,2 Prozent basieren. Ich glaube nicht, dass das repräsentativ für das Saarland ist und hier angewendet werden kann.
Demokratie leben bedeutet nicht einfach nur, wählen zu gehen. Das ist einfach zu kurz gedacht. Politische Beteiligung und Engagement ist nicht nur in Verbänden und Vereinen möglich, nein. Auch in den Jugendorganisationen der Parteien wird politische Bildung erlebt, erfahren, erlernt und eingeübt. Auch Geschehnisse werden erlebt. Viele Jugendliche sind dort aktiv. Als CDUlerin darf ich hier natürlich insbesondere die Junge Union nennen. Das ist die mitgliederstärkste Jugendorganisation in Deutschland und Europa insgesamt mit rund 120.000 Mitgliedern.
In Ihren Anträgen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wird auch das Recht der Mitbestimmung und Mitsprache von Kindern und Jugendlichen angesprochen, ein wichtiges Recht, welches insbesondere auch von der UN-Kinderrechtskonvention und im SGB VIII gesetzlich festgehalten ist. Da sind wir als CDU voll bei Ihnen und teilen dieses Ziel mit wohl allen Fraktionen hier im Plenum. Allerdings reicht unserer Meinung nach ein Stimmzettel alleine nicht, um Jugendliche für Politik und demokratische Entscheidungsschritte zu begeistern. Wahlrecht alleine weckt kein politisches Interesse. Partizipation bedeutet, sich zu beteiligen, mitmachen können, wenn man mitmachen möchte, und nicht, wenn man in Jugendbeiräten auf kommunaler Ebene gesetzlich verpflichtet wird.
Erstens würde hier in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen, das Gemeinden gestattet, Gremien und Vertretergruppen selbst zu bestimmen. Im KSVG gibt es unter § 49a Abs. 1 und 2 auch schon die Regelung, Kinder und Jugendliche bei Planungen ihre Interessen betreffend zu beteiligen.
Zweitens wurde bei zurückliegenden Landtagsberatungen auf eine verpflichtende Regelung verzichtet
mit der Begründung, dass Gemeinden im Sinne des Selbstverwaltungsrechtes selbst über die Einrichtung von Jugendräten entscheiden können. 2011 das ist zwar schon eine Weile her, ich möchte es trotzdem noch erwähnen - erfolgte diesbezüglich eine Umfrage in den saarländischen Kommunen, wie sich die Mitwirkung von Jugendlichen in solchen Gremien darstellt. Beteiligt haben sich damals 31 Städte und Gemeinden. Aus der Rückmeldung erfuhr man, dass sich diese Gremien sehr unterschiedlich zusammensetzen und darstellen. Ergebnis war: Es gibt 12 Kinder- und Jugendräte und 11 andere Vertretungsformen, Runder Tisch, Kinderund Jugendbeauftragter, Arbeitskreise etc. Fünf Jugendräte mussten wegen geringen Interesses leider aufgelöst werden und die Gründung von zweien scheiterte leider auch an fehlendem Interesse. 28 Gemeinden haben keine entsprechenden Gremien, warum auch immer. Man kennt die Gründe nicht, es wurde auch nicht explizit dargestellt.
Das soll im Folgeschluss aber nicht heißen, dass Kinder und Jugendliche nicht aktiv oder uninteressiert wären, ganz im Gegenteil. Wie ich schon erwähnte, durfte ich in den letzten Monaten durch zahlreiche Besuche bei Jugendorganisationen, -verbänden und -vereinen erleben, wie intensiv die Jugend gesellschaftliches und damit auch demokratisches Leben mitgestaltet. Hier werden soziale Kompetenzen erlernt, das Miteinander gefördert und damit Werte vermittelt, die in einer Gesellschaft wie der unseren nicht fehlen dürfen. Das hat mich sehr beeindruckt. Für mich steht außer Frage, dass wir dieses Engagement stärken und weiterhin fördern müssen. Das kann man erreichen, indem man die vorhandenen bestehenden Vertreterstrukturen stärkt und indem bewährte Jugendinstitutionen Kinder und Jugendliche engagiert und qualifiziert vertreten. Das wollen wir weiterhin umsetzen, weil es uns wichtig ist, die Jugendlichen zu fördern. Verehrter Kollege Thul, Sie hatten es heute in der SZ kurz angesprochen, wir sind nicht gegen moderne, frische Ideen. Im Gegenteil, wir wollen diese ebenso mit allen Fraktionen stärken, fördern und unterstützen.
Einen großen Dank sage ich an dieser Stelle allen, die sich hier in beispielhafter Weise ehrenamtlich engagieren. Sie leisten einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft. Herzlichen Dank dafür.
In einem weiteren Punkt sprechen Sie, liebe Kollegen der B 90/GRÜNE-Fraktion und der PIRATENFraktion, die Überarbeitung des Schulmitbestimmungsgesetzes an und die damit auszubauenden Mitgestaltungsrechte der saarländischen Schülerinnen und Schüler. Ich habe darüber mit Schülern und Lehrern unterschiedlicher Schulen gesprochen und
Folgendes erfahren: Die Regel ist, dass bei Problemen in Bezug auf das Schulmitbestimmungsgesetz oder bei irgendwelchen anderen Problemen zwischen Lehrern und Schülerschaft immer das Gespräch gesucht wird, dass sich ausgetauscht wird und damit meist auch ein Konsens beziehungsweise eine Lösung zu aller Zufriedenheit gefunden wird. Die Schulen von heute mit ihrem Lehrpersonal sind nicht mehr auf dem pädagogischen Stand der grauen Vorzeit. Schulen sind modern, kommunizieren mit ihren Schülern, lehren, vermitteln, moderieren, beteiligen und schlichten sogar.
Klassenräte sind da ein klassisches Beispiel. Schüler erfahren hier direkte Kommunikation. Sie können ihre Anliegen in einem vertrauten Rahmen vorbringen und besprechen. Der Klassenrat ist ein freiwilliges Instrument. Der Lehrer lädt zu den Sitzungen ein und die Schülerinnen und Schüler werden aktiv beteiligt. Auch hier habe ich die Rückmeldung von Schülern und Lehrern, dass es heute kaum eine Klasse gibt, in der kein Klassenrat existiert. Dieser Rat funktioniert auf pädagogisch höchstem Stand, hat Tradition, ist bewährt und außerdem ein transparentes System.
An der Gesamtkonferenz wie auch an der Schulkonferenz nehmen gewählte Schüler- und Elternvertreter teil. In der Gesamtkonferenz wird wie in einem Ausschuss vorberaten und ausdiskutiert. Die Ergebnisse werden dann in einer Schulkonferenz beschlossen. In beiden Gremien sind jeweils die gerade genannten Vertreter dabei. Auch hier ist Mitbestimmung also gewährleistet. Der Forderung nach Abschaffung der Gesamtkonferenz, wie es die Landesschülervertretung im Zusammenhang mit einer verbesserten Mitbestimmung bei der Anhörung in der Sitzung des Sozialausschusses im Juni 2016 vorgetragen hat, kann ich so nicht folgen. Wir alle kennen das Verfahren der Vorbesprechungen in Ausschüssen und dass die folgende Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien erfolgt. Dieses Vorgehen ist bewährt und daran ist meiner Meinung nach auch nicht zu rütteln. Ich denke, dass gerade bei diesem Verfahren mehr Mitbestimmung vollzogen wird.
Die PIRATEN-Fraktion hat außerdem beantragt, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen, insbesondere die Schutzbedürftigkeit, staatlich verankert und in die Verfassung des Saarlandes aufgenommen werden soll. Ich glaube, die in Ihrem Antrag aufgezählten Punkte werden im SGB VIII zurzeit schon ausreichend berücksichtigt. Ich meine, dass damit die Rechte und der Schutz von Kindern und Jugendlichen umfangreich abgesichert sind. Das soll nicht heißen, dass dieses Thema nicht nochmals diskutiert werden sollte.
Ob man die Lehrpläne anpassen sollte, die gerade in Sozialkunde und im Gesellschaftswissenschafts
unterricht der neunten Klasse mit dem Thema Partizipationsmöglichkeiten Jugendlicher an politischen Interessen und politischen Prozessen auf allen Ebenen schon breit politisch ausgerichtet sind, wage ich nicht zu beurteilen. Hierzu sollte man erst einmal die Schülerinnen und Schüler und die zuständigen Lehrer anhören, bevor man über diese weitreichenden Änderungen verantwortlich abstimmt. Das sind Aufgaben des Bildungsausschusses, dem ich hier auch nicht vorgreifen will.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, Jugendliche wollen sich einbringen und Jugendliche sollen sich einbringen. Sie sollen in Schulen und Jugendorganisationen politische Bildungsmaßnahmen erfahren und sie sollen sich politisch engagieren und beteiligen. Wenn gewünscht, sollen sie dabei aber auch verantwortungsvoll und sorgfältig begleitet werden. Dadurch erlernen sie die notwendige Sicherheit, um mit den Rechten und Pflichten unserer Gesellschaft, die mit 18 Jahren auf sie übertragen werden, speziell auch in Bezug auf das Wahlrecht umzugehen.
Ich bin nun am Ende meiner Rede, Sie haben meine Stellungnahme und die Begründung dazu gehört. Die Stellungnahme und die Begründung erfolgen im Namen der CDU-Fraktion, die deshalb den Anträgen der Fraktionen B 90/GRÜNE und PIRATEN nicht folgen und sie in allen Punkten ablehnen wird. - Ich danke Ihnen für Ihr aufmerksames Zuhören.