Protocol of the Session on November 30, 2016

Abgesehen davon habe ich eben schon darauf hingewiesen, dass die reinen Fahrtzeiten zu Gericht für die allermeisten gar nicht so bedeutsam sind. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass die allermeisten Saarländerinnen und Saarländer - Gott sei Dank - nur selten das Gericht aufsuchen müssen. Nicht zu vergessen ist dabei auch, dass sich im Einzelfall zwar Fahrtzeiten erhöhen, aber durch die neuen Strukturen wird es ermöglicht, dass sich die Bearbeitungszeiten gerade auch in Vertretungsfällen reduzieren. Auch das ist Bürgernähe, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Bezeichnenderweise haben der Saarländische Städte- und Gemeindetag, aber auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die von ihm repräsentiert werden, gerade keine Bedenken hinsichtlich der entstehenden Entfernungen erwähnt. Auch die IHK und die Handwerkskammer, die immerhin rund 70.000 Unternehmen im Saarland repräsentieren, sehen insoweit keine Probleme. Noch einmal: Wir haben alle Bedenken ernst genommen und wohl abgewogen, aber die Anhörung hat mich darin bestärkt, dass wir eine sehr gelungene Reform haben, die die amtsgerichtlichen Strukturen bei größtmöglicher Wahrung der Bürgernähe stärkt. Ich darf Sie daher ermutigen, uns für das Reformprojekt grünes Licht zu geben.

In diesem Zusammenhang möchte ich ganz herzlich denen danken, die das Thema in den vergangenen Monaten sehr intensiv aufgearbeitet und begleitet haben. Das ist insbesondere Herr Lafontaine als zuständiger Mitarbeiter in meinem Hause, aber auch Staatsekretärin Anke Morsch und die beteiligten Verbände und Organisationen. Ich danke aber auch dem Parlament für die ausführliche Debatte im Rahmen der Anhörung. Ich sage in diesem Zusammenhang herzlichen Dank für die konstruktive Begleitung. Ich gehe davon aus, dass die Justiz in diesem Land mit dieser Struktur zukunftsfest sein wird. Herzlichen Dank für die gute Begleitung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung hat mit der Drucksache 15/2031 einen Abänderungsantrag zu dem Entwurf des Gerichtsstrukturreformgesetzes Drucksache 15/1882 eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/2031 mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion sowie die Fraktion

(Minister Jost)

der PIRATEN, dagegen gestimmt hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion DIE LINKE hat sich enthalten.

Wir kommen zur Abstimmung über das Gerichtsstrukturreformgesetz. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1882 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des gerade angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1882 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen wurde. Zugestimmt haben CDU- und SPD-Fraktion sowie die Fraktion der PIRATEN, dagegen gestimmt haben die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland, Drucksache 15/1881. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1881 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen wurde. Zugestimmt haben SPD- und CDUFraktion, die DIE LINKE- Fraktion und die PIRATENFraktion. Dagegen gestimmt haben BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Abschaffung der Verzinsungspflicht für hinterlegte Geldbeträge (Drucksache 15/1953)

Zur Berichterstattung über die Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich der Vorsitzenden, Frau Abgeordneter Christiane Blatt, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meines sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 52. Sitzung am 05. Oktober 2016 in Erster Lesung einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung überwiesen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Verzinsungspflicht für hinterlegte Geldbeträge, wie in nahezu allen anderen Bundesländern auch, abgeschafft werden. Für eine solche besteht kein Grund, da eine Hinterlegung ausschließlich den Interessen des Hinterlegenden und etwaiger weiterer Hinterle

gungsbeteiligter dient und dieses Verfahren zudem bereits gebührenfrei ausgestattet ist. Weitere wirtschaftliche Vorteile, die durch den Staat gewährt werden, erscheinen hierbei nicht als sachgerecht.

Der Ausschuss hat deshalb in seiner 101. Sitzung am 10. November 2016 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen, die Annahme in Zweiter und letzter Lesung empfohlen. - Vielen Dank.

(Beifall.)

Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen, ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1953 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1953 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.

Wir kommen zu den Punkten 14 und 18 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Mehr Demokratie in saarländischen Kommunen - Hürden für Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide senken (Drucksache 15/2021)

Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Direkte Demokratie stärken - mehr Bürgerbeteiligung in Land und Kommunen ermöglichen (Drucksache 15/2033)

Zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Birgit Huonker das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Antrag unternehmen wir erneut einen Vorstoß, um Saarländerinnen und Saarländern die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen zu erleichtern. Wir wollen die hohen Hürden für einen Einwohnerantrag, für ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid senken. Die Zeit dafür ist überfällig, meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der LINKEN.)

(Vizepräsidentin Ries)

Das Saarland muss wieder einmal die rote Laterne tragen, wir landen zum wiederholten Male auf dem letzten Platz beim kürzlich veröffentlichten Ranking des Vereins Direkte Demokratie. Wie der Verein berichtete, wurden in den letzten beiden Jahren pro Jahr 292 beziehungsweise 348 Bürgerbegehren und Ratsreferenden verzeichnet, die Gesamtzahl der Bürgerbegehren 1956 bis Ende 2015 liegt bundesweit bei 6.985 Verfahren. Während in Bayern in dieser Zeit sage und schreibe fast 2.730 Bürgerbegehren und in Rheinland-Pfalz 200 zustande kamen, waren es im Saarland gerade mal 16. Während es in Bayern in besagtem Zeitraum 1.651 Bürgerentscheide gab und bei unseren Nachbarn in RheinlandPfalz noch 89, konnte das Saarland auf eine traurige Null verweisen. Zugegebenermaßen ist Bayern größer als das Saarland, daher ist dort auch eine höhere Anzahl zu verzeichnen. Trotzdem landen wir, auch was die Hürden anbelangt, im Saarland immer wieder auf dem letzten Platz.

Meine Damen und Herren, auch nicht ein einziger Bürgerentscheid kam im Saarland zustande! Das ist bundesweit einmalig. Ich finde, es ist höchste Zeit für Veränderungen.

(Beifall bei LINKEN und PIRATEN.)

Die Linksfraktion hat zahlreiche Anträge im Landtag eingebracht, um die Hürden für mehr direkte Demokratie zu senken und um die Bürgerinnen und Bürger stärker an diesen Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Diese wurden aber von der jeweils herrschenden Mehrheit im Landtag abgelehnt. Meine Damen und Herren, es wird so viel von Politikverdrossenheit und von sinkender Wahlbeteiligung gesprochen - das sind doch auch Ergebnisse vollkommen ungenügender Einflussmöglichkeiten auf politischer Ebene! Wenn man die Bevölkerung von mehr Mitbestimmung durch hohe Hürden und verstaubte Quoren ausschließt, wenn man sie durch viele Themenverbote, beispielsweise bei Bauleitplänen, ausschließt, dann braucht das doch niemanden zu wundern!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist exakt zwei Monate her, da wurde im Thüringer Landtag von den Fraktionen von SPD, der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Gesetz über das Verfahren beim Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beschlossen, welches bundesweit einmalig ist. So ist es in Thüringen im Zuge von Bürgerbegehren möglich, über die Beteiligung von Gemeinden an Unternehmen zu entscheiden oder man höre und staune - auch die Abwahl eines Bürgermeisters zu beantragen. Versuchen Sie das mal im Saarland! Ich erinnere an den Fall Schiffweiler. Versuchen Sie es mal!

Auch Bürgerbegehren in einzelnen Ortsteilen oder auf Kreisebene werden durch das Gesetz in Thürin

gen ermöglicht. Mit einem Einwohnerantrag können Bürger ein Thema auf die Tagesordnung von Gemeinderat oder Kreisrat setzen. Damit der Rat sich damit befasst, muss in Thüringen mindestens 1 Prozent der Gemeinde dafür unterschreiben. Beim Thüringer Einwohnerantrag gibt es auch überhaupt keine Themenbegrenzung oder Fristen, und die Initiative kann ohne Antragstellung an die Verwaltung durch Unterschriftensammlung gleich beginnen. Auch beim Bürgerbegehren gibt es einen gravierenden Unterschied: In Thüringen sind dafür Unterschriften von 7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger nötig, im Saarland mehr als das Doppelte, nämlich 15 Prozent, wobei es noch die abweichende Regelung gibt - das muss man fairerweise dazusagen -, dass es hier auch abhängig ist von der Größe der Kommune.

Meine Damen und Herren, die Liste der direktdemokratischen Elemente für die Thüringer Bevölkerung ist lang. In diesen Genuss sollten auch die Saarländerinnen und Saarländer endlich kommen dürfen. Für eine funktionierende Demokratie sollte die Beteiligung der saarländischen Einwohner an Angelegenheiten, die ihren unmittelbaren Alltag betreffen, doch bitteschön eine unerlässliche Voraussetzung sein. Ich habe mir noch einmal den Koalitionsvertrag angesehen und möchte daraus zitieren: „Die direktdemokratische Teilhabe an politischen Prozessen muss verbessert werden. Beim bundesweiten Ranking ist das Saarland hier eines der Schlusslichter.“ Und weiter unten heißt es: „Mehr Teilhabe wollen wir auch über e-Demokratie fördern.“ Geht doch! Genau das ist es doch, was wir alle wollen! Lassen Sie uns das gemeinsam angehen. Unterstützen Sie daher unseren Antrag!

(Beifall von den Oppositionsfraktionen. - Abg. La- fontaine (DIE LINKE) : Du bist wahrscheinlich die Einzige, die den Koalitionsvertrag gelesen hat. Sprechen und Heiterkeit. - Zuruf: Ich muss ihn auch mal lesen. - Ministerin Rehlinger: Jetzt brauchst du ihn auch nicht mehr zu lesen! - Weiterer Zuruf: Der ist abgearbeitet.)

Dem Antrag der GRÜNEN werden wir ebenfalls zustimmen, denn er ist unserem ja sehr ähnlich. Er beinhaltet zusätzlich die Möglichkeit der Briefwahl oder die Möglichkeit einer Stimmabgabe im OnlineVerfahren. Auch das sind Schritte zum Hürdenabbau. Daher bitte ich hier um Zustimmung für beide Anträge.

(Beifall von der LINKEN und B 90/GRÜNE.)

Zur Begründung des Antrags der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Klaus Kessler das Wort.

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir haben heute einen Antrag gestellt, der zum Ziel hat, die direkte Demokratie insbesondere in den Kommunen zu stärken. Wir wollen damit unseren Bürgerinnen und Bürgern vom Grundsatz her mehr Mitspracherechte eröffnen, zu diesem Zweck auch die formellen Hürden zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden absenken. Insofern ist die Zielrichtung unseres heutigen Antrages exakt die gleiche wie die des LINKEN-Antrages. Um es vorweg zu sagen: Diesem LINKEN-Antrag stimmen wir deswegen auch zu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer Zeit der zunehmenden Politikverdrossenheit, aber auch der Radikalisierung an den gesellschaftlichen Rändern, und angesichts einer Zunahme von Extremismus und Gewalt ist es uns wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern mehr direktdemokratische Möglichkeiten der politischen Einflussnahme zu geben. Unsere Demokratie lebt von Akzeptanz und Beteiligung. Wir kommen, die Entwicklung betrachtend, zur Auffassung, dass beides im Schwinden begriffen ist. Deshalb dürfen wir uns in unserer Demokratie nicht darauf reduzieren, dass die Bürgerinnen und Bürger alle paar Jahre einmal ein Kreuzchen auf einem Zettel machen.

Im Grundgesetz, in Artikel 20, heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Das umfasst nicht nur die direkte, sondern auch die indirekte Demokratie, also die Volksvertretungen, die Parlamente. Wir wollen nun die direkte Demokratie stärken. In dieser Passage des Grundgesetzartikels heißt es ja auch: Sie - die Staatsgewalt - wird vom Volke in Wahlen und in Abstimmungen ausgeübt. - Wir sind der Meinung, diesem zweiten Gedanken der Abstimmungen durch die Bürgerinnen und Bürger sollten wir auf allen staatlichen Ebenen in Zukunft stärker Rechnung tragen. Dies gilt insbesondere für die kommunale Ebene, denn gerade auf kommunaler Ebene, im unmittelbaren Umfeld der Bürgerinnen und Bürger, ist es wichtig, mehr Abstimmungsmöglichkeiten im Rahmen einer stärkeren direkten Beteiligung der Betroffenen zu schaffen.

Diese Beteiligung, auch das wollen wir mit unserem Antrag erreichen, darf nicht durch unnötige formelle Hürden erschwert werden. Schauen wir uns die derzeitige Rechtslage an. Sie ist durchaus differenziert, um es aber auf einen einfachen Nenner zu bringen: Für ein Bürgerbegehren müssen grundsätzlich 15 Prozent der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen, damit die Fragestellung überhaupt zugelassen wird. Hinzu kommen formelle Anforderungen an den Bürgerentscheid, mit dem über das Anliegen selbst entschieden werden kann.

In anderen Bundesländern sind die Unterschriftenquoren deutlich niedriger als im Saarland angesetzt. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel genügen die Unterschriften von 5 bis 9 Prozent der Einwohner, abhängig von der Einwohnerzahl einer Gemeinde. In Thüringen sind 6 bis 7 Prozent als Quorum ausreichend, je nachdem, ob die Unterschriften in einer freien Sammlung oder per Amtseintrag getätigt werden. Das Saarland bildet, Kollegin Huonker hat schon darauf hingewiesen, mit seinen unnötig hohen Anforderungen an Bürgerbegehren in dieser Hinsicht das traurige Schlusslicht. Das gilt sowohl für die Landesebene als auch für die kommunale Ebene, um die es uns heute in erster Linie geht.

Aktuell hat die Initiative „Mehr Demokratie“ in einer Presseinformation am 16. November anlässlich der Vorstellung einer Studie noch einmal darauf hingewiesen, dass das Saarland in dieser Hinsicht die Note „mangelhaft“ erhalte. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann doch nicht so bleiben! Dies wollen wir ändern. Und Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, haben ja selbst im Koalitionsvertrag zum Ausdruck gebracht, dass Sie diese Platzierung deutlich verbessern wollten. Es hat sich aber in dieser Hinsicht nichts getan.

Auch die Art der Unterschriftensammlung ist eine wesentliche Hürde. Es gibt nicht nur die 15 ProzentHürde, vielmehr ist im Kommunalwahlgesetz auch geregelt, dass die Unterstützung eines Vorhabens durch Unterschrift auf einem sogenannten Unterstützungsblatt zu erfolgen hat. Dieses Unterstützungsblatt muss die entscheidende Frage, eine Begründung und einen Vorschlag zur Deckung der Kosten der begehrten Maßnahme enthalten. Wir sind der Auffassung, dass das eine weitere Hürde ist, die der direktdemokratischen Beteiligung entgegensteht. Wir setzen uns dafür ein, dass es auch eine einfachere Möglichkeit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger per Unterschrift geben muss.

Warum sollte nicht auch eine Form zugelassen werden, wie sie auch bei Wahlen üblich ist? Ich denke an die Stimmabgabe per Brief. Oder warum sollte es nicht möglich sein, die Stimmabgabe online vorzunehmen? Alle reden ja gerne vom digitalen Zeitalter. In diese Richtung geht, meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Antrag. Wir wollen die direkte politische Meinungsbildung und Mitbestimmung nicht nur auf der Straße oder im Rathaus stattfinden lassen, sie muss vielmehr auch von zuhause aus möglich sein, sie muss auch älteren Menschen möglich sein. Diese Hürde abzuschaffen, das wäre auch ein Beitrag zu mehr Barrierefreiheit. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Ruth Meyer von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag, die Hürden für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf kommunaler Eben abzusenken, wollen uns die LINKE- und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion zu mehr Partizipation auf kommunaler Ebene ermuntern.