Ich darf Ihnen zunächst die Eidesformel vorsprechen. Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe. - Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten. Ich bitte Sie, die rechte Hand zu erheben und die Eidesformel zu wiederholen.
Herr Schmit: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Wahlvorschlag der Mitglieder und Ersatzmitglieder der 16. Bundesversammlung (Drucksache 15/2035)
Nach § 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten wählt der Landtag die auf das Saarland entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung. Wer für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder gemäß der uns vorliegenden Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass die Mitglieder und Ersatzmitglieder einstimmig gewählt sind.
Zweite Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Saarländischen Hochschulrechts (Druck- sache 15/1835) (Abänderungsanträge: Druck- sachen 15/2015, 15/2026 und 15/2032)
Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Thul, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPDLandtagsfraktion zur Neuregelung des saarländischen Hochschulrechts Drucksache 15/1835 wurde vom Plenum in seiner 49. Sitzung am 15.06.2016 in Erster Lesung bei Zustimmung der einbringenden Fraktionen und der PIRATEN-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen.
Mit dem am 18.03.2015 durch den Landtag verabschiedeten Landeshochschulentwicklungsplan für die Jahre 2015 bis 2020 wurde eine Zusammenführung von gesetzlichen Hochschulregelungen beschlossen. Das Saarländische Hochschulgesetz tritt nunmehr an die Stelle des bestehenden Universitätsgesetzes und des Fachhochschulgesetzes; Musik- und Kunsthochschulgesetz gelten fort. Basierend auf den Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes vom Dezember 2013 durch den Wissenschaftsrat sollen insbesondere die für die HTW geltenden Organisationsstrukturen modernisiert, eine neue Rechtsgrundlage für die Errichtung von Kooperationsplattformen geschaffen und die Rahmenbedingungen für kooperative Promotionen verbessert werden. Die Kompetenzverteilung auf zentraler wie dezentraler Hochschulebene wird auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit von Organisationsnormen zur Hochschulselbstverwaltung mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes nachjustiert.
Das neue Modell zur Kompetenzverteilung folgt dem Leitgedanken, strukturelle Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit zu vermeiden und gleichzeitig die dynamische Steuerungsund Handlungsfähigkeit der saarländischen Hochschulen zu sichern. Hinsichtlich weiterer Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs verweise ich auf die sehr detaillierte Einbringungsrede des Kollegen Thomas Schmitt in Erster Lesung.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde eine sehr umfangreiche Anhörung durchgeführt, an der unter anderem beteiligt wurden:
Präsidium, Senat und Universitätsrat der Universität des Saarlandes, der Rektor der HTW einschließlich des wissenschaftlichen Beirats sowie des Senats, die Frauenbeauftragten, die Studierendenvertretungen, die Personalräte, die Berufsakademien, die Forschungseinrichtungen und Technologietransferstellen, die Kammern sowie die Gewerkschaften und Berufsverbände. Diskutiert wurden auch Einzelaspekte wie die Fragen nach einer gesetzlichen Verankerung tierversuchsfreier Forschung sowie der Transparenz im Bereich der Drittmittelforschung. Die zahlreichen Stellungnahmen, die dem Ausschuss vorgelegt wurden, spiegelten die jeweiligen Interessenlagen wider und enthielten entsprechende punktuelle Abänderungsvorschläge.
Auf einen Aspekt, der in der Anhörung vorgetragen wurde, möchte ich gesondert hinweisen. Es geht um die Regelung, welche Rechte die alten, noch bestehenden Gremien haben. Hier möchte ich klarstellen, dass die Kompetenzen der Gremien, auch wenn sie noch nach dem alten Recht gebildet wurden, jetzt nach dem neuen Gesetz gelten. Das heißt insbesondere, dass der wissenschaftliche Beirat künftig die Rechte eines Hochschulrates hat.
Ergebnis der Beratungen im Ausschuss ist der Ihnen als Drucksache 15/2015 vorliegende Abänderungsantrag, der auf eine Abstimmungsvorlage der Koalitionsfraktionen zurückgeht und der Ihnen einstimmig, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PIRATENLandtagsfraktion sowie Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, zur Annahme empfohlen wird.
Hinsichtlich der vielfältigen Änderungsvorschläge verweise ich an dieser Stelle auf die Erläuterungen im Abänderungsantrag. Ich weise der Vollständigkeit halber darauf hin, dass im Abänderungsantrag das Inhaltsverzeichnis infolge des neu eingefügten § 99 redaktionell angepasst werden muss.
Von den Oppositionsfraktionen wurden ebenfalls Abänderungsanträge gestellt, über die wie folgt abgestimmt wurde: Der Abänderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt, bei Zustimmung des Antragstellers und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der PIRATENLandtagsfraktion. Die Abänderungsanträge der PIRATEN beziehungsweise von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, abgelehnt bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum mehrheitlich, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PIRATEN-Landtagsfraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und Ablehnung der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, die Annahme des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Saarländi
schen Hochschulrechts, Drucksache 15/1835, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages, Drucksache 15/2015, in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf zur Neuregelung des Saarländischen Hochschulrechts und der umfassende Abänderungsantrag der Koalition enthalten viele richtige Punkte. Das erkennen wir an. Mit vielem sind wir einverstanden, und das sage ich auch gerne an dieser Stelle, das kommt ja nicht so oft vor. Ich will auch nicht alles wiederholen, der Kollege Thul hat ja umfassend vorgetragen.
Einiges, was uns wichtig ist, greife ich dennoch auf, zum Beispiel die Zusammensetzung des künftigen Hochschulrates. Hier haben wir schon in der Ersten Lesung gesagt, dass wir die einseitige Einflussnahme von Unternehmen vermeiden wollen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht außen vor bleiben. Sie haben diese Anregung dankenswerterweise aufgegriffen in § 25, und das ist gut so.
Es ist auch aus unserer Sicht absolut notwendig, dass der Senat der Uni gestärkt werden soll, gerade mit Blick auf die vielbeschworene Machtbalance zwischen den Hochschulorganen. Das Votum des Senats als Gremium aus Professorinnen und Professoren, aus Studierenden und Mitarbeiterschaft, also der wichtigsten Unigruppen, muss künftig mehr wert sein.
Daher unterstützen wir ausdrücklich - und da bin ich beim nächsten markanten Punkt -, dass der Senat künftig mit Zweidrittelmehrheit quasi die Wahl einer Unipräsidentin, eines Unipräsidenten abschließend entscheiden kann. Ich mache aber auch keinen Hehl daraus, dass wir uns das auch für die jetzige Situation rund um die verfahrene Wahl des Unipräsidenten gewünscht hätten. Wir sehen zwar die damit verbundenen Schwierigkeiten, das haben wir diskutiert. Wir sehen auch die Bemühungen mit einer Übergangsregelung, aber ein gewisser Beigeschmack bleibt dennoch. All das war offenbar nicht wirklich einvernehmlich, zumindest haben einige öffentliche Äußerungen dies erahnen lassen, sie sprechen für sich. Dennoch wollen wir nach vorne blicken. Es gilt, dieses Dilemma zu beenden und einen Kompromiss zu finden im Sinne des Ansehens der gesamten Universität. Hoffen wir an dieser Stelle einmal das Beste.
Meine Damen und Herren, ein Wort noch zum Bibliothekssystem auf dem Unicampus. Die Literaturversorgung muss funktionieren, auch das war ein Thema im Rahmen der Anhörung. Es ist sicherlich auch der Hartnäckigkeit einiger Protagonisten zu verdanken, dass die Kompetenz großer Bereichsbibliotheken nicht ausgehöhlt wird und sie wie bisher Bestand haben. Auch das haben wir in unserem Abänderungsantrag zum Ausdruck gebracht. Genauso wie das große Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“. Davon kann oft keine Rede sein, wir wissen alle, die prekäre Beschäftigung nimmt vielmehr kontinuierlich zu. Wir sagen noch einmal: Für dauerhafte Aufgaben an den Hochschulen müssen auch Dauerstellen geschaffen werden. Das bleibt für uns ein Dauerthema und ist auch Gegenstand in unserem Antrag.
Kolleginnen und Kollegen, in einem Landeshochschulgesetz soll es nicht nur um Rechte und Pflichten gehen, es muss auch um grundsätzliche Ziele und Werte gehen. Auch das habe ich in der Ersten Lesung schon gesagt und deshalb freue ich mich, dass ein Thema, das wir als LINKE seit Jahren vorantreiben, jetzt hier angegangen wird: Es geht um das Ziel „tierversuchsfreie Forschung“. In der Anhörung wurde dies durch Stellungnahmen bestätigt und sicher hat auch die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage des Kollegen Georgi hier einiges ins Rollen gebracht. Das war eindeutig. Wir begrüßen jedenfalls -
Ja gut, das ist eine durchaus ernste Angelegenheit. Wundert mich, dass Sie jetzt hier kichern, Herr Thul. Es ist wirklich so, dass sie eindeutig beantwortet wurde, und wir begrüßen den neuen Passus in Ihrem Abänderungsantrag. Schön, dass Sie unserem Anliegen folgen. Ich möchte mich an dieser Stelle vor allem bei der Kollegin Kolb bedanken, die hier mit Sicherheit im Sinne der Sache sehr stark die Initiative ergriffen hat.
Ein Punkt, der aus unserer Sicht nach wie vor fehlt, ist das klare Bekenntnis zu einer Hochschulforschung, die sich ausschließlich an friedlichen Zwecken orientiert. Auch darüber wird viel diskutiert, auch kontrovers, wir sagen aber, eine Zivilklausel, wie sie Länder wie Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen haben, hätte auch unseren saarländischen Hochschulen gutgetan. Hier wurde leider eine Chance vertan.
rungsantrag der Koalition jedoch durchaus richtige Schritte. Das begrüßen wir. Einiges fehlt aus unserer Sicht. Deshalb werden wir uns auch enthalten.
Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist die Spardebatte nicht Gegenstand der Hochschulrechtsänderung. Das ist schon klar. Ich meine aber, man kann eine Hochschuldebatte kaum führen, wenn man gleichzeitig ausblendet, warum die Gräben an der Universität so tief sind, wie sie sind. Das liegt auch und nicht zuletzt an der folgenschweren Kürzungspolitik, die gerade die Universität hart trifft. Wir konnten gerade wieder einmal schwarz auf weiß in der Saarbrücker Zeitung nachlesen, wo der Schuh drückt. An der Universität klafft eine Haushaltslücke von bis zu 7,5 Millionen Euro pro Jahr, so Vizepräsident Rolles.
Es ist sicherlich lobenswert, dass die Ministerpräsidentin und Wissenschaftsministerin im Vorfeld des IT-Gipfels den Hochschulen irgendwelche Gelder ab dem Jahr 2020 in Aussicht gestellt hat. Diese Aussagen sind aber letztendlich doch sehr nebulös, um es einmal so auszudrücken, und können nicht davon ablenken, dass die Hochschulen heute schon eine anständige Grundfinanzierung brauchen. Die Uni muss heute ihren extremen Sanierungsstau bewältigen können, nicht erst morgen oder ab 2020. Das ist alles viel zu spät, um ein attraktiver Hochschulstandort bleiben zu können.
Alles das sind die Herausforderungen, um die es wirklich geht und die es zu bewältigen gilt. Auch hier werden wir weiterhin genau hinschauen und im Sinne der Sache um die beste Lösung streiten. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung die größte Reform des Hochschulrechtes seit zwölf Jahren. Deshalb haben wir uns Zeit gelassen für eine gründliche Beratung, für eine umfangreiche Anhörung und haben viele Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen.
Ich habe es bereits in Erster Lesung gesagt: Es geht um eine Neujustierung nach zwölf Jahren Universitätsgesetz und nach 18 Jahren HTW-Gesetz. Es geht um die Auswertung der Erfahrungen mit einer starken Präsidialverfassung beziehungsweise einer starken Rektoratsverfassung. Wir wollen das Gute aus diesen Erfahrungen mitnehmen, dieses aber
durch stärkere Teilhabe und Partizipation verbinden. Wir setzen deshalb auf Transparenz und Mitgestaltung. Selbstverwaltungsorgane wie der Senat oder die der Studierenden bekommen eine stärkere Möglichkeit zur Mitwirkung und Information. Diese Neuerungen eröffnen Perspektiven zur Gestaltung der Hochschulen, ohne jedoch Entscheidungsprozesse zu behindern. Es geht nach den Erfahrungen der letzten Jahre sicher auch um neue Perspektiven im bundesweiten Vergleich. Das hat immer ein Stück weit mit Zeitgeist zu tun, es hat aber auch mit konkreten Erfahrungen vor ganz konkreten Hintergründen zu tun. Ich sage ebenfalls: Auch die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte spielt hier eine Rolle, da sie zu einer Neujustierung geführt hat. Ich sage aber ebenso deutlich: Alles, was wir an Neujustierung vornehmen, tun wir aus tiefster innerer Überzeugung.