Protocol of the Session on November 9, 2016

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Dr. Jung. - Für die Fraktion der PIRATEN hat nun der Abgeordnete Andreas Augustin das Wort.

Danke. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal für die doch recht konstruktive Debatte bedanken und auf das eingehen, was gesagt wurde. Es gibt insbesondere einen Punkt, den Herr Gläser angesprochen hat. Er hat eine Frage gestellt, die ich nicht unbeantwortet im Raum stehen lassen kann, nämlich die nach den persönlichen Daten der Nutzer.

Dazu sind zwei Dinge zu sagen. Zum einen fordern wir einen Mängelmelder auf Landesebene. In dem Moment, in dem so etwas auf Landesebene eingerichtet wird, greift automatisch das Saarländische Datenschutzgesetz. Die dort bereits vorhandenen Speicherfristen für Daten und so weiter müssten natürlich auch in dem Fall gewahrt bleiben. Tatsächlich reicht dafür heute ein Antrag, kein Gesetzentwurf, der solche Gesetze mit ändern würde, weil wir nicht irgendwie neuen Fristen für neue Sachverhalte dort einpflegen müssten. Die bestehende Gesetzeslage gibt all das bereits her.

Zum Zweiten. Wenn Sie genau aufgepasst haben, dann haben Sie vielleicht gehört, was ich gesagt habe, was an Daten übermittelt wird. Weder bei der Position noch einem Foto von einem Mangel - sei es ein Schlagloch oder ein defektes Straßenschild handelt es sich um persönliche Daten. Wenn Sie eine Person fotografieren, dann haben wir natürlich immer Persönlichkeitsrechte bei Bildern, aber wenn Sie ein kaputtes Straßenschild fotografieren, dann gibt es diese Probleme nicht.

Sofern man nicht über den eigentlichen Sachverhalt hinaus unnötigerweise weitere Daten speichert, also mehr als Foto, Position, Beschreibung, dann geht

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

das. Wenn Sie die Handynummer speichern, obwohl die für die Bearbeitung des Mangels nicht erforderlich ist, dann ist das etwas anderes. Aber so etwas habe ich auch nicht gefordert. Wenn Sie das allerdings aus welchen Gründen auch immer trotzdem tun, greift wieder das Saarländische Datenschutzgesetz. Das sagt Ihnen, dass spätestens mit Erledigung des Vorgangs dieses Datum nicht mehr erforderlich ist und gelöscht werden muss.

(Sprechen.)

Sie haben das Thema nicht teilnehmender Kommunen angesprochen und auch den eGo-Saar. Das ist eine Kritik, die ich durchaus annehme. Ich hätte dazu allerdings einen Vorschlag. Ich meine, ich kann es alleine probieren, aber es nützt keinem etwas. Ich schlage an dieser Stelle vor, wir überweisen den Antrag in den zuständigen Ausschuss. Meines Erachtens wäre das der Ausschuss für Inneres und Sport Günter, hör zu, ich rede gerade über deinen Ausschuss. Dann könnten wir dort nämlich eine Anhörung machen, bei der wir sowohl den eGo-Saar dazu hören als auch die kommunalen Spitzenverbände, um festzustellen, wie die Stimmung ist. Ich könnte mir nämlich bei der Art, wie das Thema hier aufgegriffen wurde, gut vorstellen, dass auch bei den Kommunen niemand wirklich etwas dagegen hat. Dementsprechend schlage ich vor, den Antrag in den zuständigen Ausschuss zu überweisen, und beantrage das hiermit.

Noch etwas zu dem, was Kollege Dr. Magnus Jung gesagt hat. Ich habe vorhin ausdrücklich gesagt, dass es um verschiedene Wege geht. Das war der Punkt 1. Ich verlange ja nicht, dass man in Zukunft so etwas nur noch per App machen soll. Natürlich kann man immer noch bei der Behörde anrufen oder beim Ortsvorsteher persönlich vorstellig werden. In ländlichen Gebieten wird es eher beim Ortsvorsteher landen, in städtischen Gebieten wird man wohl eher per Telefon die betreffende Behörde verständigen. Aber keine dieser Möglichkeiten soll abgeschafft werden; es geht ja um etwas Zusätzliches.

Bezüglich der Erwartungshaltung, dass man nach der Meldung eines Mangels erwartet, dass er behoben wird, ist genau das der Punkt, den ich genannt habe. In meiner ursprünglichen Liste war es der Punkt 3 - das Feedback. Das ist nämlich das, was die Saarbrücken-App so eben nicht hat - eine Liste mit Bearbeitungsstatus.

Ich hatte vorhin etwas salopp das Thema Ticketsystem angesprochen. Gerade ich als Informatiker wollte Sie nicht mit technischen Details langweilen. Aber ich sage Ihnen, man kann über ein solches System hinaus auch aufwendigere Dinge einsetzen, die es ebenfalls kostenlos und völlig legal zur Nutzung gibt, insbesondere wenn kein kommerzielles Interesse dahinter steht, was die öffentliche Verwaltung eben

nicht hat. Da kann man solche Software kostenlos nutzen. Es gibt Programme, bei denen über den reinen Status hinaus auch so etwas geht wie: Das Ding ist eingegangen, es wird geprüft, es ist an eine bestimmte Behörde zur Behebung zugewiesen, die Behörde hat ein Datum festgesetzt, wann sie sich darum kümmert. Und am Schluss sagt die Behörde, wir haben es behoben. Im Extremfall könnte der ursprüngliche Melder noch einmal bestätigen, nachdem er nachgeschaut hat: „Ja, ich als derjenige, der das Problem ursprünglich gemeldet hat, bestätige, dass es behoben ist.“ Auch solche Prozesse werden mit der entsprechenden Software abgebildet. Das könnten Sie machen.

Wenn es also um die Mängelbeseitigung geht, dann ist es ja gerade ein Vorteil, wenn ich das Feedback habe: Ja, es ist noch nicht behoben, aber auf der Homepage steht, sie wollen es im nächsten Monat angehen. Dementsprechend ist das verständlich. Genau das ist der Punkt des Antrags.

Zur Konnexität. Ich fordere einen Mängelmelder auf Landesebene. Natürlich ist es so, wenn ein Mangel auf kommunaler Ebene eintritt und die Kommune diesen behebt, dann sind das Kosten der Kommune. Das ist richtig. Das ist aber auch jetzt schon so. Das sind keine zusätzlichen Kosten, die der Kommune dadurch entstehen, dass das Land hier irgendetwas Neues beschließt. Die Kommune wird aber schneller darauf aufmerksam. Im Gegenteil. In dem Moment, in dem wir das Ganze auf Landesebene machen, hat das Land die Kosten für den zentralen Dienst. Die Beseitigung liegt vorher wie nachher bei den Kommunen. Das sehe ich nicht als etwas, was die Kommunen oder die Konnexität betrifft.

Last but not least: Sie haben an einer Stelle von nicht unerheblichen Mitteln gesprochen. Das sehe ich an der Stelle ausdrücklich anders. Die Kosten für die reine Infrastruktur sind entsprechend niedrig. Die Software ist größtenteils kostenlos verfügbar. Die Infrastruktur in Form eines IT-Dienstleistungszentrums ist bereits vorhanden. Ich behaupte, dass sich der Arbeitsaufwand sehr in Grenzen halten wird, wenn es schon bestehende Lösungen gibt, die man nur anpassen muss. Deswegen kann ich den Begriff „nicht unerhebliche Mittel“ so nicht stehen lassen. Das hält sich sehr in Grenzen.

Noch einmal der Vorschlag von mir, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Danke, Herr Abgeordneter. - Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

Es ist Überweisung in den zuständigen Ausschuss beantragt. Darüber werden wir zuerst abstimmen. Wer für die Überweisung in den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die Überweisung in den zuständigen Ausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1991 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke schön. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1991 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend: Veräußerung des ehemaligen DRK-Krankenhauses St. Arnual (Drucksache 15/1983)

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Minister für Finanzen und Europa hat mit Schreiben vom 06.10.2016 mitgeteilt, dass er beabsichtige, den für landeseigene Zwecke entbehrlichen Grundbesitz zu dem in einem öffentlichen Verkaufsverfahren ermittelten Meistgebot in Höhe von 1,85 Millionen Euro an eine Saarbrücker Projektgesellschaft zu veräußern.

Das Anwesen steht seit der Schließung des DRKKrankenhauses im Jahre 2006 leer. Verschiedene Verkaufs- und Nutzungsangebote wurden bisher nicht wahrgenommen. Auch Überlegungen zur Nutzung des Mitteltraktes der Immobilie zur Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge wurde zugunsten

besser geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten nicht weiterverfolgt. Aufgrund eines durch eine Pflegegesellschaft unterbreiteten Kaufangebots wurde die Liegenschaft am 08.04.2016 öffentlich zum Kauf angeboten.

Zur Ermittlung des Meistangebotes fand am 23.06.2016 eine Ausbietungsverhandlung auf der Grundlage eines durch den Erwerber abgegebenen Höchstangebotes von 1,85 Millionen Euro statt. Im Verlaufe der Ausbietungsverhandlung wurde kein das Höchstangebot übersteigendes Angebot abgegeben. Die ortsansässige Projektgesellschaft, an die die Liegenschaft nunmehr veräußert werden soll, verfügt über Erfahrungen in der Umsetzung von Grundstücksprojekten und ist auf die Vermittlung von Wohngrundstücken und Wohnungen an Dritte spezialisiert.

Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat sich in seiner Sitzung am 26.10.2016 mit dem Veräußerungsvorhaben befasst und empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Antrages des Finanzministers, der Ihnen als Drucksache 15/1983 vorliegt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall des Hauses.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1983 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1983 einstimmig, bei Zustimmung aller Fraktionen im Hohen Hause, angenommen ist.

Damit sind wir am Ende der Sitzung angelangt. Ich wünsche Ihnen allen noch einen schönen Tag ohne Wintereinbruch und schließe die Sitzung.

(Vizepräsidentin Spaniol)