In seiner Sitzung am 03. November 2016 hat der Ausschuss für Inneres und Sport einstimmig und ohne Enthaltung diesen ergänzenden Abänderungsantrag zur Annahme empfohlen. Der Ausschuss hat sodann das Gesetz unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig und ohne Enthaltung zur Annahme in Zweiter und letzter
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat mit der Drucksache 15/1993 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1993 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1993 einstimmig angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1918 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1918 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages einstimmig angenommen ist.
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Sozialen Wohnungsbau fördern - Zuschussmodell etablieren (Drucksache 15/1989)
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD- Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Sozialen Wohnraum fördern - Land, Kommunen und Wohnungswirtschaft fordern (Drucksa- che 15/1999)
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Wiederbelebung des kommunalen und genossenschaftlichen sozialen Wohnungsbaus (Drucksache 15/2000)
Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Hubert Ulrich das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute hier erneut einen Antrag eingebracht, den wir im Kern bereits im Februar dieses Jahres in diesem Hause diskutiert haben. Es geht darum, dass wir der Meinung sind, dass die Zuschusspraxis für den sozialen Wohnungsbau im Saarland verbessert werden soll nach dem Modell anderer Bundesländer, zum Beispiel Bayerns, um gleich mal ins Detail zu gehen.
Wir haben im Saarland das Problem, dass wir zwar ausreichend Wohnraum haben, aber nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum, insbesondere nicht für Menschen, die aus sozial schwächeren Verhältnissen kommen. Das Problem im Saarland ist aber, dass die Anzahl dieser Menschen in Zukunft deutlich weiter steigen wird, was auch mit dem Problem des demografischen Wandels zusammenhängt. Der demografische Wandel wird hier bei uns im Saarland deutliche Spuren hinterlassen. Wir werden beispielsweise im Jahr 2030 nach den heutigen Zahlen über 11 Prozent weniger Einwohner haben als heute. Das macht in der Summe über 117.000 Menschen aus, das ist schon eine ganze Menge. 2030 wird auch jede zweite Saarländerin, jeder zweite Saarländer älter als 51 Jahre sein. 2009 lag dieser Median noch bei 46,1 Jahren. Wir gehen also wirklich auf deutliche Veränderungen zu. Dazu kommt, dass wir im Saarland eine Quote von 17,2 Prozent Menschen aus ärmeren Verhältnissen haben; der Bundesdurchschnitt liegt bei 15,7. Auch hier, ich sagte es eben bereits, haben wir ein Problem.
Im Moment haben wir im Saarland zwar noch 21.000 Wohnungen mehr als Haushalte, aber diese Zahl bringt uns nicht viel, denn dieses Mehr an Wohnungen erfüllt eben bei Weitem nicht die Bedürfnisse, die erfüllt werden müssten. Diese Wohnungen sind nämlich in der Regel für Menschen aus sozial schwächeren Verhältnissen zu teuer, zu groß und sie sind in aller Regel auch nicht barrierefrei. Letzteres wird in den nächsten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Auch geht im Saarland - das ist ein bundesweiter Trend, der aber auch hier ganz deutlich zu verfolgen ist - die Zahl der Wohnungen mit Sozialbindung immer mehr zurück. Auch hier zwei Zahlen: 2007 hatten wir noch rund 4.000 Wohnungen mit Sozialbindung im Saarland, 2016 sind es gerade mal noch 1.100, und die Zahl geht rapide weiter nach unten. Das heißt, an dieser Stelle hat die Landesregierung ihren Schwerpunkt falsch gesetzt. Sie hat nämlich in den letzten Jahren die 6,5 Millionen Euro, die dem Saarland vom Bund zur Verfügung gestellt werden, um sozialen Wohnraum zu fördern, nicht komplett in diese Förderung hineingesteckt. Von den 6,5 Millionen Euro gingen nur 5 Millionen Euro in den sozialen Wohnungsbau, 1,5 Millionen Euro wurden für
den allgemeinen Bauhaushalt abgezweigt. Das muss man ändern, darüber haben wir bereits im Februar diskutiert.
In den Jahren 2000 bis 2013 - man muss bei dieser Debatte viel mit Zahlen arbeiten, um die Problematik klarzumachen - wurden im Saarland gerade mal 1.063 Sozialwohnungen saniert. Neu gebaut wurden in diesen 13 Jahren gerade mal 76 Wohnungen! 76 in 13 Jahren, das macht klar: Hier besteht ganz akuter Handlungsbedarf!
Nötig wäre natürlich auch auf Bundesebene eine Neuauflage der Wohngemeinnützigkeit. Aber das ist eben nicht im Lande zu entscheiden, hier ist die Landesregierung gefordert, auf Bundesebene entsprechend aktiv zu werden.
Man muss in die konkreten Zahlen vor Ort einsteigen, um sich die Problematik klarzumachen. Ich habe mich gestern mit der Führung der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungs-Gmbh in Saarlouis unterhalten, wie das konkret aussieht. 4,60 Euro darf die Miete in der Sozialbindung betragen. Um aber eine Miete in dieser Dimension darzustellen, muss es mindestens einen Zuschuss von 600 Euro pro Quadratmeter geben. Heute gibt es gar keinen. Es gibt eine Förderung, die aber völlig ins Leere läuft vor dem Hintergrund der geringen Zinsbelastungen, die alle, gemeinnützige wie private, Wohnungsbaugesellschaften haben. Das heißt, der Zuschuss ist unabdingbar. Der Bau einer Sozialwohnung kostet 2.000 Euro pro Quadratmeter. Das bedeutet eine Miete von 9 Euro pro Quadratmeter, das können sich die Menschen nicht leisten, und die Agentur für Arbeit finanziert das auch nicht! Wir haben hier ein echtes, konkretes Problem, das angepackt werden muss.
Dazu kommt: Jeder Euro, der von der öffentlichen Hand in den sozialen Wohnungsbau investiert wird, zieht entsprechende Summen aus der Privatwirtschaft oder aus dem Bereich des sozialen Wohnungsbaus vonseiten der Kommunen nach sich. Das muss man sich auch klarmachen. Mit einer solchen Förderung machen wir nicht nur einen Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit, in Richtung der Erfüllung einer dringenden Notwendigkeit hier in diesem Lande, nein, wir fördern auch ganz nebenbei die heimische Bauwirtschaft. Auch das sollte man nicht aus dem Auge verlieren.
Man sollte aber die Förderung nicht nur auf die Gruppe der sozial Schwachen, die vom Staat komplett finanziert werden, fokussieren. Es gibt ja auch noch die Schicht dazwischen. Mir wurde gesagt, man bräuchte noch eine zweite Förderebene, bei der 300 Euro Zuschuss pro Quadratmeter genügen würden. Das betrifft Menschen mit geringem Einkommen, die Geringverdiener. Auch die haben ein Problem, sich Wohnungen für 8 bis 9 Euro pro Qua
dratmeter leisten zu können. Für die liegt die vertretbare Miete um 6 Euro. Und diese 6 Euro sind eben erreichbar mit einem Zuschuss um die 300 Euro. Auch das bitte ich die Landesregierung, in ihre Überlegungen mit einzubeziehen.
Die Große Koalition hat zu unserem Antrag einen ergänzenden Antrag eingebracht. Diesem Antrag können wir als GRÜNE zustimmen, er folgt im Wesentlichen dem, was wir in unserem Antrag formuliert haben. Er hat als Hintergrund das, was vor zwei Wochen auf der großen Konferenz zu diesem Thema in Saarbrücken diskutiert wurde. Die LINKE hat ebenfalls einen Antrag eingebracht, dem wir im Prinzip auch zustimmen könnten, der in die richtige Richtung geht. Sie fordern 10 Millionen Euro vom Land mehr. Wir als GRÜNE haben in den Haushaltsberatungen vor einem Jahr und ich glaube auch vor zwei Jahren 6 Millionen Euro mehr vom Land als ergänzende Finanzierung für den sozialen Wohnungsbau gefordert. Leider hat die Große Koalition das abgelehnt. Aber wir können auch mit Ihrer Forderung nach 10 Millionen Euro leben.
In Ihrem Antrag ist aber ein zweiter Punkt enthalten, der uns eine Zustimmung schwer macht. Sie konzentrieren Ihre Forderung nur auf Zuschüsse für gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften. In Ihrem Antrag sind die Privaten völlig außen vor. Das halten wir nicht für richtig. Auch wenn Private sozialen Wohnungsbau schaffen, sollten sie diese Zuschüsse kriegen. Das fehlt bei Ihnen ganz. Wir stimmen nicht gegen Ihren Antrag, wir werden uns aber aus diesem Grund enthalten. Wir sind der Meinung, diese Bezuschussung muss an die gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften genauso gehen wie an private Träger, die sozialen Wohnraum schaffen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Zur Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen erteile ich Frau Abgeordneter Gisela Kolb das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren in diesem Jahr zum zweiten Mal über das wichtige Thema, wie die Mieten im Saarland für Menschen mit geringerem und mittlerem Einkommen bezahlbar bleiben. Ich glaube, wir als Koalitionsfraktionen haben heute mit unserem Antrag wichtige Ziele formuliert, die hoffentlich auch die Zustimmung der Opposition finden.
Lassen Sie mich eines vorweg sagen, wie auch schon in unserer Februar-Debatte: Leider können wir als SPD-Fraktion dem Antrag der LINKEN nicht
zustimmen. Der Kollege Hubert Ulrich hat den Grund bereits angedeutet. Sie stellen in Ihrem Antrag fest - mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE -: „Der Landtag des Saarlandes fordert die Regierung des Saarlandes auf, mit einem landesweiten Wohnungsbauprogramm in Höhe von 10 Millionen Euro den sozialen Wohnungsbau durch kommunale Wohnungsbauunternehmen und gemeinnützige Genossenschaften zu fördern.“ - Ich bin wohl der gleichen Meinung wie der Kollege Ulrich, das habe ich im Februar bereits gesagt, ich möchte nicht, dass die Investitionstätigkeit auf die öffentlichen Unternehmen beschränkt wird. Es ist von uns ausdrücklich gewünscht, dass sich auch private Unternehmen im Bereich des Wohnungsbaus und des bezahlbaren Wohnungsbaus engagieren und dass sie dort investieren. Kommunale Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen gibt es nämlich nicht flächendeckend in diesem Land, und dann würde man einen Teil der Menschen ganz einfach von dem Entstehen von preisgünstigem Wohnraum ausschließen. Das haben wir im Februar nicht gewollt, das wollen wir auch heute nicht.
Lassen Sie mich kurz auf die derzeitige Situation im Saarland eingehen, wie die Ausgangslage ist, vor welchem Hintergrund wir uns bewegen. Ich beziehe mich auf Zahlen des Verbandes der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Im Saarland sind die Baukosten seit 2005 um rund 25 Prozent gestiegen. Die Nettokaltmieten sind jedoch laut den Zahlen des Verbandes im gleichen Zeitraum um etwa 5 Prozent gestiegen. Ein weiterer Preistreiber beim Wohnen sind die Kosten für Heizung, Strom, Gebühren und Steuern, die in den letzten zehn Jahren um rund 40 Prozent gestiegen sind. Wenn wir also von preisgünstigem Wohnen reden, kann man es nicht nur auf die Bauseite verkürzen, sondern man muss auch die gestiegenen Nebenkosten des Wohnens im Blick behalten.
Wie sieht es im Saarland aus? Laut dem Statistischen Landesamt stehen im Saarland zurzeit knapp 20.000 Wohnungen leer, was etwa 4 Prozent des Bestandes entspricht. Allerdings kann niemand von uns sagen, in welchem Zustand sich diese Wohnungen befinden und ob sie überhaupt noch zu vermieten sind. Ich halte die bisherige Förderpraxis auch in der Rückschau für richtig. Ich halte es für richtig, dass der Förderschwerpunkt bisher in der Sanierung des Bestandes gelegen hat. Vergegenwärtigen wir uns, dass jede neue Wohnung erstmal eine Umzugskette in Gang setzt, an deren Ende meistens ein Leerstand steht. Deshalb, wie gesagt, war und ist es richtig, die Förderpraxis vor allem in den Bestand, in die Modernisierung des Bestandes zu investieren.
Vor dem Hintergrund der gestiegenen Entstehungskosten müssen wir uns aber die Frage stellen, ob unsere Förderinstrumente nicht erweitert werden müssten. Ich halte das, was in unserem Antrag steht, für die richtige Antwort, dass wir eben die Förderinstrumente um einen echten Tilgungszuschuss erweitern müssen. Die Wohnungsbaupolitik in der Bundesrepublik steht auch zum gesamtgesellschaftlichen Konsens des Klimaschutzes. Der Immobilienbereich musste auch zum Thema Klimaschutz und zur Energieeffizienz einen Beitrag leisten. Meine Damen und Herren, energiesparendes Wohnen muss aber für alle Menschen bezahlbar bleiben. Ich glaube, dass wir den Spagat hinkriegen und dass der Umweltschutz, der Klimaschutz Menschen Vorteile bringt, weil gerade Menschen mit wenig Einkommen in belasteten Gebieten leben. Das ist eine Initiative, in der sich Reinhold Jost stark engagiert. Also ein klares Stehen zum Klimaschutz, für Energieeffizienz. Ich glaube aber auch, dass wir in der Praxis Vorschriften haben, die überprüft werden müssen.
Deshalb ist mir der letzte Punkt in unserem Antrag ganz wichtig - ich zitiere aus unserem Antrag mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: „Die Landesregierung wird aufgefordert, ein ,Bündnis für Wohnen und Bauen‘ zu initiieren, in dem Land, Kommunen, Bauund Wohnungswirtschaft, Kammern, Sozialverbände und weitere thematisch betroffene Spitzenverbände gemeinsam Fragestellungen zur Wohnraumentwicklung bearbeiten.“ - Dieses Bündnis funktioniert auf Bundesebene, es wird auch im Saarland funktionieren. Mir ist wichtig, dass die Landesregierung dieses Bündnis initiiert, weil beim Thema sozialer Wohnungsbau, aber auch beim Wohnungsbau allgemein mehrere Ressorts betroffen sind. Da ist zuerst der Finanzminister, in dessen Ressortzuständigkeit auch der soziale Wohnungsbau liegt. Da ist aber auch der Innenminister, in dessen Ressortzuständigkeit die Bauvorschriften, aber auch Stadtentwicklung und Städtebauförderung fallen. Wir dürfen nicht den Wohnungsbau auf die reine Bautätigkeit des Gebäudes verkürzen, sondern müssen immer das Wohnumfeld und die Verbesserung des Wohnumfeldes im Blick haben.
Ich habe in den letzten Wochen viele Gespräche mit den Kammern und Verbänden der Immobilienwirtschaft geführt, die darauf warten, dass ihre Kompetenz abgerufen wird. Das sollten wir tun. Ich möchte auch, dass wir eben nicht sagen, okay, das ist jetzt der Part der Landesregierung. Ich vertraue natürlich dieser Landesregierung, aber wir sollten als Parlament den Prozess begleiten. Deshalb möchte ich, dass die Anträge der Koalitionsfraktionen und der GRÜNEN in den Ausschuss überwiesen werden, damit wir als Parlament das Thema Wohnungsbau und sozialer Wohnungsbau im Saarland nicht mit
dieser Debatte beenden. Wir wollen als Parlamentarier diesen Prozess begleiten unter dem Grundsatz: Mieten müssen im Saarland für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen bezahlbar bleiben. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordnetem Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal kann ich mich den letzten Worten der Kollegin Kolb anschließen, dass wir die Frage des sozialen Wohnungsbaus, des Wohnungsbaus generell natürlich nicht mit dieser Debatte hier abschließen wollen, sondern dass das wirklich eine bleibende Aufgabe ist, die uns alle angeht und bei der es verschiedenste Instrumente gibt.
Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass ein Neubau von sozialen Wohnungen erfolgt, und dies vor allen Dingen durch kommunale Träger und Genossenschaften. Das ist der erste zentrale Punkt, weil wir meinen, dass das eine öffentliche Angelegenheit ist, die von öffentlichen Unternehmen beziehungsweise von Genossenschaften wahrgenommen werden sollte. Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass sich auch andere im Bereich des sozialen Wohnungsbaus engagieren. Es spricht auch nichts dagegen, dass das Private tun, nur müssen wir klar sehen, dass private Unternehmen natürlich ein bestimmtes Interesse haben, was die Rendite des eingesetzten Kapitals angeht. Deswegen werden dann auch entsprechend Zuschüsse gefordert. Das halten wir nicht für den ausschließlichen Weg, sondern wir sind der Auffassung, dass gerade dieser öffentliche Bereich stärker in den Fokus rücken sollte.
Wir haben auch nichts dagegen, dass Mittel zur Modernisierung aufgewandt werden. Das Thema energetische Sanierung von Wohnungen ist durchaus ein wichtiges Thema, dem wir uns vollständig anschließen können. Wir sind allerdings der Auffassung, dass vorhandene Mittel, die vom Bund kommen und im sozialen Wohnungsbau bisher dafür nicht eingesetzt werden, jetzt im sozialen Wohnungsbau derart eingesetzt werden sollten, dass kommunale Unternehmen und Genossenschaften einen Anreiz erhalten, Sozialwohnungen zu bauen.
Ich will etwas zu den Zahlen sagen. Wir erhalten seit 2007 6,5 Millionen Euro für sozialen Wohnungsbau vom Bund. Über fünf Jahre gerechnet sind das 32,7
Millionen Euro. Davon werden heute 16,5 Millionen Euro in den Wohnungsbau investiert mit dem Schwerpunkt der Sanierung vorhandenen Wohnraums, 16,2 Millionen Euro bleiben übrig. 6,4 Millionen Euro werden in das Projekt „Wohnen im Alter“ gesteckt, das wir für sinnvoll halten. Solche Wohnformen sind auch, denke ich, notwendig. Der Kollege Ulrich hat beispielsweise auf den demografischen Wandel verwiesen. Ich glaube, dass das Thema altersgerechte Wohnungen ein zentrales Thema ist und wir deswegen auch begrüßen, dass in dieses Projekt Geld hineingesteckt wird. Aber es bleiben dann immer noch 10 Millionen Euro übrig, die vom Bund kommen. Genau diese 10 Millionen Euro wollen wir dazu verwenden, dass ein entsprechendes Landesprogramm aufgesetzt wird für kommunale Träger und für Genossenschaften im Interesse des Baus von Sozialwohnungen.
Das ist der Zusammenhang. Deswegen schließen diese Anträge einander gar nicht so aus, wie es hier dargestellt worden ist. Vielmehr besteht unser Fokus darin, dass wir sagen, diese 10 Millionen Euro vom Bund, die ja vorhanden sind, sollen für ein entsprechendes Programm verwandt werden. Das muss ein öffentliches Programm sein, auch von öffentlichen beziehungsweise von genossenschaftlichen Trägern.
Warum Wohnungsbau? Ich bin auch den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie das noch einmal aufgegriffen haben. Ich habe mich nur etwas über den Antragstext in der Begründung gewundert, wo drinstand, dass wir sozusagen im Saarland im Bereich des Wohnens fast die heile Welt haben. Dem ist nicht so. Wir haben natürlich nicht die Probleme wie in Ballungsgebieten. Wir sind nicht Frankfurt, wir sind auch nicht München oder Berlin. Wir haben im Bereich des Wohnungsmarktes hier im Saarland auch bezogen auf den Bundesschnitt geringere Probleme. Das ist durchaus richtig. Allerdings wird der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen unterschätzt. Er ist größer, als hier angenommen wird. Hier haben wir Mängel. Ich will nur darauf hinweisen, dass es etwa in Saarlouis oder in Saarbrücken Anträge von rund 400 Antragstellern auf bezahlbaren Wohnraum gibt. Das heißt, dieser Bedarf ist vorhanden. Es ist kein Bedarf, der herbeigeredet wird, sondern er ist vorhanden.