Protocol of the Session on November 9, 2016

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abgeordnete Birgit Huonker das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Gesetze, mit denen wir uns in diesem Jahr beschäftigt haben, waren überfällig. Zunächst wurde das strikte Konnexitätsprinzip zugunsten unserer Kommunen in der Verfassung verankert. Vorliegend befassen wir uns mit dem Konnexitätsausführungsgesetz. Das bedeutet, wenn Aufgaben durch Gesetze und Verordnungen des Landes auf die Kommunen übertragen werden, müssen die kommunalen Spitzenverbände beteiligt werden - Herr Luckas, ich grüße Sie sehr herzlich -, und wenn Kommunen durch ein neues Gesetz Kosten entstehen, ist das Land verpflichtet, diese Kosten zu schätzen und Regelungen zu treffen, wie diese zu decken sind.

Dieses Konnexitätsprinzip - wer etwas bestellt, bezahlt auch - markiert einen wichtigen Wendepunkt in den Finanzbeziehungen zwischen Land und unseren Kommunen und ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Fraktion DIE LINKE hat dieses Konne

xitätsprinzip seit Jahren gefordert. Deshalb sind wir natürlich grundsätzlich zufrieden, dass es nun endlich kommt. Das war wirklich überfällig, denn in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wurde das strikte Konnexitätsprinzip bereits vor zwölf Jahren eingeführt. Deshalb werden wir den heutigen Gesetzentwurf nicht ablehnen, sondern uns enthalten und allen Änderungsanträgen zustimmen. Wir sind nämlich auch nach der Anhörung im Ausschuss der festen Überzeugung, dass es einfach noch Ungereimtheiten gibt, die nicht gelöst wurden.

Meine Damen und Herren, nirgendwo in Deutschland haben die Kommunen pro Kopf so viele Schulden wie hier im Saarland. Hauptursachen für die Schuldenberge sind sinkende Einnahmen durch eine falsche Steuerpolitik und steigende Ausgaben durch Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene. Diese falsche Steuerpolitik hat dazu geführt, dass die saarländischen Städte und Gemeinden seit dem Jahr 2000 Jahr für Jahr 132 Millionen Euro verloren haben. Das hat die Arbeitskammer errechnet. Dazu kommt, dass Bund und Land Entscheidungen getroffen haben, die für die Kommunen mit erheblichen Kosten verbunden sind, ohne dass diese Kosten übernommen oder ausgeglichen werden würden. Deshalb war das Konnexitätsprinzip überfällig, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag haben in der Anhörung einige Kritikpunkte formuliert und Verbesserungsvorschläge gemacht. Wie anerkennen ausdrücklich, dass daraufhin einige Verbesserungen in den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen vorgenommen wurden, bedauern aber, dass einige Anregungen nicht übernommen wurden. So wird zum Beispiel in § 2 Abs. 5 des Gesetzentwurfs geregelt, wann eine wesentliche Belastung der Kommunen vorliegt, die ausgeglichen werden soll. Das ist nämlich dann der Fall, wenn die geschätzte jährliche Mehrbelastung im Durchschnitt einen Betrag in Höhe von 25 Cent pro Einwohner oder landesweit 250.000 Euro überschreitet. Der Landkreistag hat deutlich gemacht, dass eine Einzelfallbetrachtung bei den Kommunen wesentlich sinnvoller wäre.

Die Beträge sollen außerdem regelmäßig angepasst werden. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war von einer jährlichen Anpassung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes die Rede. Im nunmehr vorliegenden Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist eine Anpassung spätestens in drei Jahren erforderlich und dies unter Berücksichtigung der Entwicklung der saarländischen Beamtengehälter.

Meine Damen und Herren, das ändert aber doch nichts am grundsätzlichen Problem. Auch die sogenannten Bagatellgrenzen lassen Kämmerer in manchen Kommunen immer noch schwitzen. Ich möchte daran erinnern, dass im Saarland die 25 Cent pro

(Abg. Meyer (CDU) )

Einwohner gelten sollen. Im reichen Baden-Württemberg sind es 10 Cent.

Die GRÜNEN haben in ihrem Abänderungsantrag zwei wichtige Anregungen aufgegriffen, deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen. Die entsprechende Kritik kam auch von den kommunalen Spitzenverbänden. Selbstverständlich sollte der Ausgleich auch dann gelten, wenn auf Bundes- oder auf europäischer Ebene Aufgaben neu geregelt werden und wenn mehrere verschiedene Gesetzesvorhaben zusammen zu einer wesentlichen Belastung für die Kommunen führen würden.

Liebe Kolleginnen und Kolleginnen, ich fasse zusammen. Wir begrüßen es, dass die Regelung „Wer bestellt, bezahlt“ im Grundsatz umgesetzt wird. Die saarländischen Städte und Gemeinden haben lange darauf warten müssen. Wir bedauern allerdings, dass einige Empfehlungen nicht aufgegriffen wurden. Das Konnexitätsprinzip kann die saarländischen Kommunen, die Städte und Gemeinden, aus ihrer finanziellen Not zwar nicht retten, zumindest wird aber dadurch eine Verschärfung vermieden. Daher stimmen wir allen Abänderungsanträgen zu. Bei der Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf wird sich unsere Fraktion unter Berücksichtigung der Änderungen enthalten. - Danke schön.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Klaus Kessler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Grundsatz des strikten Konnexitätsprinzips lässt sich auf den einfachen Nenner bringen, es ist schon mehrfach vorher gesagt worden: Wer bestellt, bezahlt. Schon jetzt gilt das strikte Konnexitätsprinzip nach den Regelungen des Artikels 120 in der saarländischen Verfassung. Allerdings hinterlässt diese Regelung noch erhebliche Risiken für die Kommunen, die jetzt mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf beseitigt werden sollen. Es geht heute um die Regelung eines Kostenfolgeabschätzungs- und eines Beteiligungsverfahrens mit dem Ziel, die Kommunen finanziell zu entschädigen, wenn sie staatliche Aufgaben wahrnehmen, die ihnen vom Land übertragen worden sind. Die bisherige Regelung gilt nur, wenn per Gesetz den Kommunen eine Aufgabe übertragen worden ist. Im neuen Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass auch Kompensationsmittel an die Kommunen geleistet werden müssen, auch wenn eine Aufgabenübertragung auf dem Verordnungswege erfolgt.

Wir GRÜNE begrüßen diese Regelung, da es der Umsetzung eines strikten Konnexitätsprinzips entspricht, so wie es auch - und das ist ja die Blaupause für dieses Gesetz - der Regelung in NordrheinWestfalen entspricht. Grundsätzlich geht also dieser Gesetzentwurf mit dem Konnexitätsausführungsgesetz in die richtige Richtung, da er Regelungen zur Kostenfolgeabschätzung sowie zum Belastungsausgleich und der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände trifft. Diese Regelungen kommen insgesamt unter dem Strich den Kommunen zugute, das begrüßen wir.

Das ist auch in den Stellungnahmen - das hat das Anhörungsverfahren gezeigt - tendenziell bei den kommunalen Spitzenverbänden, beim Landkreistag und beim Städte- und Gemeindetag, was die Richtung des Gesetzentwurfes angeht, so zum Ausdruck gekommen. Gleichwohl muss ein solcher Gesetzentwurf auch danach beurteilt werden, ob dieses Prinzip der strikten Konnexität auch wirklich strikt greift oder ob es an der einen oder anderen Stelle noch sogenannte Schutzlücken gibt, die zulasten der Kommunen gehen. Aus unserer Sicht bestehen bei diesem Gesetz noch einige Schutzlücken und deshalb haben wir einen Abänderungsantrag gestellt, der sich durchaus auch an den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände orientiert. Insofern muss ich die Aussage, dass der Geschäftsführer des saarländischen Landkreistages - wie die Kollegin Meyer gesagt hat - dieses Gesetz natürlich begrüßt, dahingehend ergänzen, dass er dies durchaus auch nicht vorbehaltlos getan hat, sondern dass die eine oder andere kritische Anmerkung aus den Stellungnahmen deutlich wird, die wir in vier Punkten auch aufgegriffen haben.

Beispielsweise wollen wir in § 2, der den Geltungsbereich des strikten Konnexitätsprinzips regelt, den Geltungsbereich auch auf europa- und bundesrechtliche Regelungen einer bereits den Gemeinden oder Gemeindeverbänden übertragenen Aufgabe ausweiten. Die im Gesetz vorgesehene Einschränkung auf einen inhaltlichen Gestaltungsraum des Landes, wonach nur dann ein Ausgleich erfolgt, wenn dieser vorliegt, ist aus unserer Sicht praxisfremd. Ein solcher Gestaltungsspielraum ist eigentlich bei europaund bundesrechtlichen Regelungen nie vorhanden. Durch unseren Abänderungsantrag haben die Kommunen Planungssicherheit und sind zudem vor unvorhergesehenen zusätzlichen finanziellen Belastungen geschützt.

Wir wollen zweitens, dass ein Belastungsausgleich erfolgt, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehrere Gesetzvorhaben zu einer wesentlichen Belastung der Kommunen führen. Laut Gesetzentwurf müssen diese Gesetzentwürfe allerdings in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen. Aus unserer Sicht kann mit dem unbestimmten

(Abg. Huonker (DIE LINKE) )

Rechtsbegriff des inhaltlichen Zusammenhangs das Konnexitätsprinzip umgangen werden und deshalb wollen wir das in unserer Änderung schlicht und einfach streichen. Das gibt es im Übrigen auch nicht in den Regelungen von Nordrhein-Westfalen.

In § 7 ist im Absatz 7 der Belastungsausgleich geregelt, der erfolgen muss, wenn nachträglich Kostenprognosen unzutreffend oder grob unangemessen sind. Dann ist eine erneute Entscheidung über den Belastungsausgleich zu treffen. Wir wollen mit unserer Änderung auch den kommunalen Spitzenverbänden ermöglichen, auf Antrag ebenso eine Kostenfolgenabschätzung schon vor Ablauf dieser Fünfjahresfrist zu ermöglichen. Außerdem ist im Gesetzentwurf der Begriff „grob unangemessen“ zu streichen, da dieser in der Gesetzesbegründung nicht näher erläutert wird und somit in verschiedener Hinsicht Auslegungsmöglichkeiten bietet und damit vom Grundsatz her dem strikten Konnexitätsprinzip widerspricht.

In unserem letzten Änderungsvorschlag geht es um die Fristen, die den kommunalen Spitzenverbänden zur Abgabe von Stellungnahmen gewährt werden. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, eine Frist von vier Wochen einzurichten. Wir sind der Auffassung, dass diese Frist zu knapp ist. Wir wollen das auf sechs Wochen ausdehnen. Im Abänderungsantrag der Koalition geht es um veränderte Anträge, die mit einer Frist von einer Woche vorgesehen waren, diese Frist soll jetzt nach Koalitionsvorschlag auf zwei Wochen verlängert werden. Dem stimmen wir zu. Es fehlt uns aber die Verlängerung bei neuen Gesetzentwürfen von vier auf sechs Wochen.

Fazit: Die Änderungen der Großen Koalition gehen alle in die richtige Richtung, das sage ich hier auch unumwunden. Den Abänderungsanträgen - Kollege Jung, Sie werden es vielleicht auch gleich begrüßen - stimmen wir zu, aber weiter gehende Änderungen von uns nehmen Sie leider nicht auf. Deshalb werden wir uns bei der Gesamtabstimmung des Gesetzes enthalten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Dr. Magnus Jung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen seit vielen Jahren das Klagen der Städte, Gemeinden und Landkreise, dass ihnen immer wieder Aufgaben übertragen worden sind, die zusätzliche Ausgaben in den kommunalen Haushalten zur Folge hatten und dass dafür nicht das ent

sprechende Geld zur Verfügung stand und dass das einer der wesentlichen Gründe dafür sei, dass die Kommunen sich nicht nur im Saarland, sondern bundesweit in einer finanziell schwierigen Situation befinden würden. Beispiele dafür aus der Vergangenheit sind die Einführung der Schulbuchausleihe oder Veränderungen in Standards im Bereich der Kindertageseinrichtungen und vieles mehr.

Für die Zukunft kann man im Saarland sagen, dass es diese Klagen nicht mehr geben wird, denn wir haben die Verfassung des Saarlandes geändert, das strikte Konnexitätsprinzip eingeführt und wir beschließen heute in Zweiter Lesung das Konnexitätsausführungsgesetz. Oder, um es vielleicht etwas anschaulicher zu machen: Wir machen einen Schutzschild für die kommunalen Haushalte. Das Land legt sich an dieser Stelle selbst die Fesseln an.

Das Gesetz ist damit der zweite Schritt nach der Verfassungsänderung. Was wir heute abschließen, haben wir vor einiger Zeit versprochen, als wir mit den Kommunen im Land einen Kommunalpakt geschlossen haben. Es ist ein umfangreiches Werk, mit dem der Weg dazu geebnet wird, dass zum Ende dieses Jahrzehnts oder zum Anfang des nächsten Jahrzehnts alle Kommunen im Saarland einen ausgeglichenen Haushalt haben sollen. Wir halten damit Wort. Das, was wir heute abschließen, ist auch ein historisches Ergebnis, denn jahrzehntelang haben die Kommunen die Einführung eines strikten Konnexitätsprinzips gefordert. Wir setzen dies heute um.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Nun klingt der Begriff Konnexitätsausführungsgesetz nicht besonders sexy und er verheimlicht zunächst einmal, um was es hier geht. Deshalb will ich mich bemühen, auch den Bürgerinnen und Bürgern, die zuhören, noch einmal zu erklären, worum es überhaupt geht und was wir überhaupt verändern wollen.

Eines der größten Probleme für die Entwicklung unseres Landes ist die schwierige finanzielle Situation, in der sich viele Kommunen im Saarland nach wie vor befinden. Wir sind das Bundesland, in dem die Kommunalfinanzen im bundesweiten Vergleich die schlechtesten sind. Die Frage der Aufgabenübertragung ist in der Vergangenheit eine der wesentlichen Ursachen dafür gewesen, so sagen es zumindest viele kommunale Vertreter. Wir wollen, dass sich die Finanzsituation der Kommunen im Saarland deutlich verbessert. Da geht es nicht nur um die Frage, welche Farbe und Zahl am Ende eines Haushaltes steht, sondern es geht auch um ganz konkrete Lebensumstände für die Menschen in unseren Städten und Gemeinden.

Es geht darum, wie es bei Kindergärten und Schulen aussieht, was in die Straßen investiert werden kann, wie die Infrastruktur bei Wasser und Abwasser ist,

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

was für soziale Einrichtungen und Kultur ausgegeben werden kann, ob in moderne Infrastruktur wie DSL investiert werden kann, ob die Verwaltung personell und sachlich ordentlich aufgestellt ist und ob es ausreichend Investitionen in Wirtschaft und Arbeit gibt. Bei diesem Gesetz geht es nämlich darum, die Kommunen in Zukunft in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben ordentlich zu erfüllen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir zeigen damit, wir sind handlungsfähig. Das Thema hatten wir gar nicht im Koalitionsvertrag verabredet, sondern wir haben diese Sache aus Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden aufgenommen. Wir haben das Thema in den Fraktionen aufgegriffen. Im Parlament sitzen in allen Fraktionen auch Abgeordnete, die selbst vor Ort in den Kommunalparlamenten Verantwortung tragen und die deshalb mit diesem Thema schon seit vielen Jahren befasst waren.

Ich möchte an dieser Stelle auch gerne sagen, dass es für mich persönlich eine befriedigende Sache ist, dass wir heute abschließend zu dieser Entscheidung kommen. Über viele Jahre war ich durch die unterschiedlichen Funktionen in der Landespolitik, aber auch in der Kommunalpolitik immer wieder mit diesem Thema befasst. Ich erinnere mich - Martin Luckas sicherlich auch - an eine Klausurtagung, die wir gemeinsam mit dem Vorstand des saarländischen Landkreistages und mit Professor Henneke hatten, in der wir uns intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Ich erinnere mich, dass in der Folge unter anderem bei uns, in der sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik, dieses Thema intensiv diskutiert worden ist. Ich erinnere auch an Hans-Heinrich Rödle, jemand, der dieses Thema immer wieder nach vorne gebracht hat.

Wir haben anschließend auf der Saarland-Klausur entsprechende Beschlüsse gefasst. Wir haben es in der Großen Koalition miteinander beraten. Wir haben Einigung erzielt, dass wir entsprechende Gesetzesinitiativen in den Landtag einbringen. Wir haben es gemeinsam mit dem Innenministerium beraten. Heute kommt dieses Verfahren zu einem guten Ende.

Es ist auch für einen Abgeordneten, der einen solchen Prozess über viele Jahre mit begleitet hat, am Ende ein schönes Ergebnis und eine gute Sache, wenn man sagen kann, bei dem, was wir jahrelang diskutiert haben, und dort, wo wir uns jahrelang gemeinsam eingebracht haben, haben wir etwas zustande gebracht. Das zeigt, dass die Politik bei uns im Lande etwas bewegen kann!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Zu den wesentlichen Inhalten dieses Gesetzes will ich nicht sehr viel sagen. Die Kollegin Ruth Meyer ist schon auf sehr viele Details eingegangen. Wichtig

ist, den Grundsatz herauszustellen: Wer bestellt, bezahlt. Wenn wir im Land wollen, dass die Kommunen etwas tun, dann müssen wir ihnen auch das Geld dafür geben.

Wir haben zweitens den Grundsatz in das Ausführungsgesetz hineingeschrieben, dass die Kommunen frühzeitig beteiligt werden. Wenn wir ein Gesetz planen, das Kostenbelastungen, Mehrausgaben bei den Kommunen vorsieht, dann sind sie sehr früh in die Planungen einzubeziehen. Sie haben sehr starke Instrumente, auch gegenüber der Regierung, eigene Stellungnahmen einzubringen und Gutachten zu fordern, wenn man sich nicht über die Frage einigen kann, wie der Finanzausgleich ist.

Wir haben Wert darauf gelegt, dass die Ministerien nicht tricksen können, dass man nicht das eine mit dem anderen irgendwie so verrechnet, dass diese strikte Konnexität umgangen werden kann. Wir haben in den Beratungen die Wünsche der kommunalen Spitzenverbände an vielen Stellen nicht nur ernst genommen, sondern auch aufgenommen. Ich will mich an dieser Stelle bedanken bei Martin Luckas und dem Landkreistag, aber auch beim Städte- und Gemeindetag und bei den kommunalpolitischen Vereinigungen von CDU und SPD, mit denen wir während des Gesetzgebungsverfahrens einen sehr engen Dialog weit über die normale Beteiligungsform in den Ausschüssen des Landtages hinaus geführt haben, also bevor das Gesetz überhaupt eingebracht worden ist. Wir hatten auch immer wieder ganz viele Gespräche in den Details. Da ist handwerklich sehr viel und gut miteinander gearbeitet worden. Deshalb möchte mich an dieser Stelle bedanken. Ich möchte mich auch ganz herzlich dafür bedanken, dass wir für diese gute Zusammenarbeit im Ausschuss schon ein entsprechendes Lob der kommunalen Spitzenverbände bekamen. Das ist nicht allzu häufig und deshalb umso schöner, wenn man es bekommt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Eine Bemerkung in der Sache will ich allerdings noch zu einem Punkt machen, den wir ebenfalls diskutiert haben. Grundsätzlich gilt ja, dass Be- oder Entlastungen miteinander verrechnet werden. Wenn wir als Land an der einen Stelle etwas tun, was Belastungen mit sich bringt, aber an der anderen Stelle auch etwas tun - und das sollen wir ja tun -, was zu Entlastungen für die Kommunen führt, dann kann das miteinander verrechnet werden.

Wir haben aber auch gesagt, wenn es Belastungen gibt, die der Bund zu verantworten hat, dann kann das Land nicht für entsprechende Entlastungen sorgen. Das heißt umgekehrt aber auch, wenn der Bund für Entlastungen sorgt, dann können wir uns das als Land nicht anrechnen lassen, um das gegenrechnen zu lassen, wenn wir wiederum Belas

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

tungen an anderer Stelle haben. Das klingt ein bisschen kompliziert, am Ende geht es aber um eine Menge Geld. Um auch das noch einmal klarzustellen: Wir werden im Geiste dieses Gesetzes auch an dieser Stelle natürlich fair mit den Kommunen im Saarland umgehen.