Protocol of the Session on November 9, 2016

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Monika Bachmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung durch das Erste Pflegestärkungsgesetz werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz zum 01. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbe

griff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Damit erhalten erstmals alle pflegebedürftigen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig davon, ob ihre Pflegebedürftigkeit durch körperliche Einschränkungen, kognitiv oder psychisch bedingt ist.

Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch im Recht der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und im Bundesversorgungsgesetz eingeführt werden. Des Weiteren soll die Pflege vor Ort gestärkt werden.

Diese gesetzliche Neuregelung erfordert einen nicht unerheblichen Umsetzungs- und Anpassungsbedarf auf landesrechtlicher Ebene, der natürlich auch das saarländische Blindheitshilfegesetz nicht ausnimmt. Der Anpassungsbedarf im Bereich der Blindheitshilfe rührt daher, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff die Pflegesituation pflegebedürftiger Menschen künftig in fünf Pflegegraden statt in bisher drei Pflegestufen abbildet. Unsere Blindheitshilferegelungen nehmen jedoch bei der Anrechnung von Pflegeversicherungsleistungen auf die Blindheitshilfe noch auf die Einteilung in drei Pflegestufen Bezug.

Der Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode des Landtages des Saarlandes beinhaltet, dass das Landesblindengeld in der bisherigen Form beibehalten wird. Bei der vorliegenden Anpassung des saarländischen Blindheitshilfegesetzes haben wir daher auf der Basis des geltenden Koalitionsvertrages einen Weg gewählt, der die Verbesserungen im Bereich der häuslichen Pflege auch und gerade blinden Menschen, die gleichzeitig Leistungen der Pflegeversicherung und der Blindheitshilfe beziehen, grundsätzlich in voller Höhe zukommen lässt.

Meine Damen und Herren, im Saarland leben zurzeit 1.434 Personen, denen Blindheitshilfe gewährt wird. Darunter befinden sich 488 Personen, die gleichzeitig Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Ihnen soll die Blindheitshilfe auch künftig in bisheriger Höhe ausbezahlt werden. Der Status quo wird damit beibehalten und es wird keine Verschlechterung geben. Dies ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sichergestellt.

Bei den Änderungen des Blindheitshilfegesetzes haben wir es auch geschafft, die Interessen des Landeshaushalts im Auge zu behalten, und dafür gesorgt, dass die vorgesehenen Änderungen für den Landeshaushalt kostenneutral sind. Aus diesem Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Überweisung in den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1986 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/ 1986 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen ist.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Regelung eines Kostenfolgeabschätzungs- und Beteiligungsverfahrens gemäß Artikel 120 der Verfassung des Saarlandes (Konnexitätsausfüh- rungsgesetz Saarland - KonnexAG SL)

(Drucksache 15/1898) (Abänderungsanträge: Drucksachen 15/1992, 15/1997 und 15/2005)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Waluga, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der von der CDU-Landtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Plenum in seiner 50. Sitzung am 13. Juli 2016 in Erster Lesung einstimmig, bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen, angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Durch Änderung von Artikel 120 der Verfassung des Saarlandes, der Einführung des Konnexitätsprinzips, wurde festgeschrieben, dass bei Übertragung oder Veränderung von Aufgaben durch das Land auf die kommunale Ebene ein Kostenausgleich vorzunehmen ist. Die Grundsätze dieser Kostenfolgeabschätzung und der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sind, wie es Artikel 120 der saarländischen Verfassung ausdrücklich vorschreibt, Gegenstand des hier vorliegenden Gesetzentwurfes.

Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner 113. Sitzung am 06. Oktober dieses Jahres eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt. Der Entwurf wurde von beiden Verbänden grundsätzlich begrüßt, es wurde aber noch Änderungsbedarf in mehreren Einzelbereichen gesehen. Teile dieser Änderungswünsche, insbesondere der

(Ministerin Bachmann)

Wunsch nach einer Revisionsklausel hinsichtlich der Höhe der Bagatellgrenze und die Forderung nach zeitnaher Überprüfung der Kostenprognose, waren Gegenstand eines Abänderungsantrages der Koalitionsfraktionen, der am 03. November einstimmig, ohne Enthaltung, angenommen wurde.

Weitergehende Änderungswünsche insbesondere in Richtung einer Erweiterung auf bundes- und europarechtliche Aufgabenübertragungen waren Gegenstand eines Abänderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE, der mehrheitlich bei Zustimmung der Oppositionsfraktionen und Ablehnung der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde.

Der Ausschuss hat das Gesetz unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages sodann einstimmig - bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen - zur Annahme in Zweiter Lesung empfohlen.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass heute auch ein weiterer Abänderungsantrag seitens der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion vorgelegt wurde, der zur Abstimmung kommen soll. Hier geht es um das Inkrafttreten des Gesetzes. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Ruth Meyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was glauben Sie, wie oft das Konnexitätsprinzip bereits Thema in diesem Plenarsaal war? Die Landtagsverwaltung war so freundlich, das einmal zu recherchieren. Ich wollte es zunächst kaum glauben: Seit der 11. Wahlperiode - das ist die Zeit, seit der Protokolle digitalisiert vorliegen - 56 Mal!

Demnach forderte im Januar 1996 im Zuge der Debatte über die Kommunalisierung staatlicher Landesbehörden die CDU-Landtagsfraktion in Person von Karl Rauber erstmals die Verankerung eines strikten Konnexitätsprinzips in der saarländischen Verfassung. Wir wissen, dass er damals mit dieser Forderung ebenso wenig erfolgreich war wie all jene Abgeordnetenkollegen, die sich nach ihm und auch nach dem Regierungswechsel 1999 um das Thema bemüht haben. Aber wir, meine Damen und Herren, haben diese Verfassungsänderung genau am 13. Juli diesen Jahres vorgenommen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wenn eine parlamentarische Entscheidung das Prädikat „historisch“ verdient, dann sicher eine Reform,

die seit über zwanzig Jahren von der jeweiligen Opposition gefordert und von den jeweiligen Regierungsfraktionen abgelehnt wurde. Dass es so lange gedauert hat, hat zum einen sicherlich damit zu tun, dass es durchaus nicht trivial ist, hier eine vernünftige, faire und praktikable Lösung vorzulegen. Dass wir aber heute dieses Kapitel mit einem durchdachten Konnexitätsausführungsgesetz zur Verfassungsnorm zumindest vorläufig schließen, ist sicher in weiten Teilen der Konstellation einer Großen Koalition zu verdanken.

Wir können jedenfalls mit Stolz sagen: Wir sind die Regierungsfraktionen, die sich getraut haben, diese seit Jahrzehnten formulierte Forderung in die Tat umzusetzen. Dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir uns heute beglückwünschen.

Zur Ehrlichkeit gehört aber auch das Eingeständnis, dass unsere kommunalen Akteure uns das Versprechen einer strikten Konnexität im Zuge des Kommunalpaktes ein Stück weit abgerungen haben. „Wirkungsgleich mit NRW“ hieß der Wunsch. Daran haben wir uns gehalten und zusätzlich anwendungsfreundliche Konkretisierungen auf Basis der Erfahrungswerte in Nordrhein-Westfalen sowie Forderungen der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung einfließen lassen. „Wir kriegen NRW, aber besser“, so hat es mir gestern ein Bürgermeister gesagt. Das bringt es auf den Punkt. Und ich denke, Martin Luckas als Vertreter der Landkreise, den ich hier herzlich begrüße, wird das so bestätigen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ab dem 01. Januar 2017 - das ist das Datum des Inkrafttretens, das wir Ihnen heute noch per Änderungsantrag vorschlagen - ist Kommunalfreundlichkeit nicht mehr alleine das vornehmliche Anliegen unserer Ministerpräsidentin und des Innenministeriums oder der Kommunalpolitikerinnen und -politiker in diesem Parlament. Ab dem nächsten Jahr müssen alle Ressorts und Abteilungen der Ministerialbürokratie und alle Abgeordneten dieses Hauses vor dem Einbringen oder vor der Beschlussfassung über ein Gesetz dieses auf relevante Kostenmehrung für unsere Kommunen untersuchen.

Bei 250.000 Euro in Summe landesweit beziehungsweise bei 25 Cent je Einwohner liegt die sogenannte Wesentlichkeitsschwelle für durch Gesetz oder Rechtsverordnung hervorgerufene kommunale Mehrbelastungen. Ab dieser Schwelle muss dann jeweils festgelegt werden, wie viel welcher Kommune aufgrund welcher Berechnungsgrundlage und auch auf welchem Weg erstattet wird. Hier haben wir noch eingebaut, dass diese Schwelle spätestens alle drei Jahre an die Entwicklung der Beamtengehälter angepasst werden muss, um einer schleichenden Entwertung dieser Bagatellgrenze entgegenzuwirken.

(Abg. Waluga (SPD) )

Ein wichtiger Punkt in den Stellungnahmen war auch die Frage, wie man damit umgeht, wenn deutlich würde, dass die Kosten in der Realität maßgeblich von der Kostenschätzung und vom Kostenausgleich im Ausgleichsgesetz abweichen. Ein solcher Fehler sollte aufgrund des vorgeschalteten Abstimmungsund Einigungsprozesses mit den Kommunen eher die Ausnahme darstellen. Dennoch können - so unser Änderungsvorschlag - die kommunalen Spitzenverbände bei nachweislichen Fehlkalkulationen bereits nach zwei Jahren eine Überprüfung verlangen. Andernfalls ist spätestens nach fünf Jahren eine Überprüfung der Kostenerstattungsbeträge garantiert.

Einbezogen haben wir weiterhin den Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, zu konkretisieren, wie genau kommunale Investitionen in die Kostenermittlung einzubeziehen sind, nämlich auf Basis der linearen Abschreibung ihres Anschaffungs- oder Herstellungswertes, und dafür Sorge zu tragen, dass die Dauer der Vorfinanzierung neuer Aufgaben bei den Kommunen möglichst gering gehalten wird, indem wir den Kostenausgleich zeitnah zahlbar machen.

Nicht zuletzt wollen wir die Frist für ein kommunales Veto zu einer vorgeschlagenen Kostenerstattungsregelung im Falle der Änderung bestehender Rechtsgrundlagen von einer auf zwei Wochen verlängern. Bei neuen Aufgabenübertragungen halten wir aber die vier Wochen nach wie vor für ausreichend. Die Fraktion der GRÜNEN fordert hier sechs Wochen. Wie gesagt, es geht an dieser Stelle alleine darum, einen Widerspruch begründet darzulegen, und nicht bereits darum, einen abgestimmten Alternativvorschlag vorzulegen. Ich bin überzeugt, das kriegen unsere Kommunen im Zeitalter der elektronischen Kommunikation hin. Denn schließlich müssen wir ja auch dafür sorgen, dass die materielle Gesetzgebung durch den Konnexitätsprozess nicht durch unnötig lange Fristen verzögert wird.

Bewusst außen vor gelassen haben wir bundes- und europarechtliche Regelungen. Sofern sich diese auf den Kommunen übertragene Aufgaben auswirken, haben alle im parlamentarischen Prozess Beteiligten, insbesondere die Dachverbände der kommunalen Spitzenverbände, aber bei Bundesratsvorlagen sicher auch die Länder, eine Verantwortung, ein Augenmerk auf solche Mehrbelastungen zu richten und sich entsprechend zu positionieren. Aber die Forderung der GRÜNEN, dass das Land für Regelungen, die es nicht gestalten und nicht verhindern kann, finanziell geradestehen soll, geht uns eindeutig zu weit. Was wir nicht bestellt haben, werden wir auch nicht bezahlen.

Übereinstimmung stelle ich dagegen bei einem anderen Punkt fest, dass wir nämlich ausschließen möchten, dass die Verantwortlichen innerhalb einer

Legislaturperiode durch eine Art Salamitaktik die Wesentlichkeitsschwelle umgehen. Wir reden dabei - um das noch mal zu verdeutlichen - bei einer Gemeindegröße von 10.000 Einwohnern über eine Mehrbelastung von 2.500 Euro pro Jahr durch ein einzelnes Gesetz oder auch durch mehrere Rechtsvorschriften, wenn diese inhaltlich miteinander in Zusammenhang stehen. Das halte ich für fair und das hat auch eine innere Logik. Ihr Vorschlag würde dagegen eine Aufaddierung sämtlicher Kostenfolgen auf kommunaler Ebene über fünf Jahre beinhalten. Dann müssen wir tatsächlich anfangen, jede einzelne Kopie mehr zu erfassen. Das kann nicht ernsthaft gewollt sein. Das wäre eine bürokratische Beschäftigungstherapie. Wir jedenfalls wollen das uns und unseren Verwaltungen nicht zumuten!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ab dem 01.01.2017 ist in diesem Land klar: Jede Regierung führt künftig ein - ich will es so formulieren - Kommunalkonto und hat dafür Sorge zu tragen, dass erforderliche Mehrbelastungen entweder finanziell oder durch materielle Entlastung an anderer Stelle ausgeglichen werden. Wir können hier und heute aber auch Folgendes feststellen. Diese Landesregierung hat kein striktes Konnexitätsprinzip gebraucht, um fair mit ihren Kreisen, Städten und Gemeinden umzugehen. In dieser Legislaturperiode wurden und werden die Kommunen nicht als Bittsteller behandelt, sondern als Partner auf Augenhöhe. Diese Landesregierung denkt und handelt kommunalfreundlich und hätte auf ihrem Kommunalkonto garantiert eine absolut positive Bilanz.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich kann hier nur für die CDU-Landtagsfraktion sprechen und sagen: Wir sind uns sehr bewusst, dass unser Land nur dann eine gute Zukunft hat, wenn es auch unseren Kommunen gut geht. Dazu brauchen wir einen konsequenten Schuldenabbau einerseits und mehr Spielräume für kommunale Investitionen andererseits. In diesem Sinne haben wir in dieser Legislaturperiode auch ohne strenge Konnexität und trotz erheblicher finanzieller Restriktionen auf Landesseite viele kommunalfreundliche Entscheidungen getroffen.

Ich will hier einige aufzählen: Die Zinshilfe durch den Kommunalen Entlastungsfonds in Höhe von 146 Millionen Euro, der Kommunalpakt mit all seinen weiteren Leitplanken und Hilfen zur kommunalen Haushaltssanierung und die im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr weitreichende Übernahme von Kosten der Flüchtlingsunterbringung sowie unterstützende Zuschussprogramme zum sozialen Wohnungsbau oder zur Integration. Die Beteiligung der Kommunen an den flüchtlingsbezogenen Bundesmitteln ist auch hervorzuheben. Diese kommt unter

(Abg. Meyer (CDU) )

Punkt 3 unserer Tagesordnung ja zur Abstimmung. Das macht im kommunalen Finanzausgleich für die Kreise, Städte und Gemeinden bare 62 Millionen Euro mehr aus. Es ist schließlich und vor allem die Einigung im Bund-Länder-Finanzausgleich, durch den unser Bundesland mit seinen Kommunen wieder eine echte Perspektive erhalten hat. Denn umgekehrt zum eben Gesagten gilt: Wenn es dem Land besser geht, dann hilft das auch unseren Kommunen. Das haben unsere Kreise, Städte und Gemeinden, etwa im Kommunalen Sanierungsrat, immer wieder anerkannt und den schwierigen, aber notwendigen Konsolidierungskurs mitgetragen. Weil dies alles andere als selbstverständlich ist, möchte ich unseren Kommunen an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich Danke sagen. Insofern war es nur konsequent, aber ebenso dankenswert, dass Annegret Kramp-Karrenbauer nach dem großen Erfolg bei den Bund-Länder-Finanzverhandlungen umgehend zugesichert hat, dass die kommunale Seite von den 500 Millionen Euro jährlich direkt spürbar profitieren wird.

(Sprechen bei der LINKEN.)

Meine Damen und Herren, all dies belegt, dass wir die strikte Konnexität nicht als Richtschnur gebraucht haben, aber wir hatten den Mut, sie in die Tat umzusetzen. Möge uns dies künftig ein maßvolles und handhabbares Instrument sein zum Wohle unserer Kommunen und unseres Landes! - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)