Protocol of the Session on June 20, 2012

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Geben wir gemeinsam den Schulen die Chancen und hören wir auf, sie ständig schlechtzureden!

Ich möchte jetzt noch zwei Dinge zu den Abänderungsanträgen sagen. Das eine war die Fristverkürzung, wie Sie sie angesprochen haben, das andere waren die Berufsschulen. Frau Kollegin Spaniol, da hat es mich schon gewundert, welche Aussagen Sie getroffen haben. Wir haben mit den Berufsschulen in der Anhörung sehr viel diskutiert. Ich fand das auch gut so. Wir haben die vorgetragenen Argumente nicht einfach vom Tisch gewischt und gesagt, interessiert uns nicht, machen wir nicht, sondern wir haben gesagt, wir müssen sehen, dass wir jetzt in relativ kurzer Zeit dieses Gesetz verabschieden, damit die neue Gemeinschaftsschule auf ordentlichem Gleis steht und am 01. August beginnen kann. Bei der Berufsschule ist es anders. Wir haben ein sehr vielfältiges, qualitativ hochwertiges und sehr ausdifferenziertes Berufsbildungssystem. Wir haben ein solch gutes Berufsbildungssystem, dass wir alle miteinander sehr stolz darauf sein können. Aber die angesprochene Änderung in der Kürze der Zeit umzusetzen, ist einfach nicht gut. Wenn Sie in der Anhörung aufmerksam zugehört haben, werden Sie festgestellt haben, dass man auch innerhalb der Verbände nicht unbedingt eine einheitliche Meinung hatte. Die einen haben gesagt, wir wollen weiterhin Zweizügigkeit für die beruflichen Gymnasien. Die anderen haben gesagt, nein, die beruflichen Gymnasien könnten auch einzügig laufen. Dann wurde das Berufsgrundjahr angesprochen, das BGJ. Aber auch dort waren die Meinungen nicht alle einheitlich. Wir haben über Klassengrößen diskutiert. Auch das wurde angesprochen. Ich empfehle einfach in diesem Bereich eine genaue und differenziertere Betrachtung. Wir sollten Zahlen und Fakten haben, mit denen wir diese Dinge unterlegen können.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Haben wir seit Jahren, Frau Kollegin!)

Dann sollten wir entscheiden. Aber das, was Sie gesagt haben, es gebe jetzt schon dringenden Handlungsbedarf, wurde nicht gesagt.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Das ist ganz deutlich geworden!)

Es ist kein Standort - Standorte sind es bei den BBZ ohnehin nicht -, es ist auch keine Sparte oder kein Fachbereich gefährdet. Auch das war eine Aussage bei der Anhörung gewesen. Von daher sage ich ganz klar, wir werden den Abänderungsantrag heute ablehnen. Das heißt aber nicht, dass damit das Thema für uns beendet ist. Wir werden uns weiter damit befassen und werden das Thema neu aufrufen.

(Abg. Rink (CDU) )

Wenn es dort Handlungsbedarf gibt, glaube ich, sind wir als Parlament in der Lage, diesem Handlungsbedarf gerecht zu werden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Auch das Anliegen der Landesschülervertretung haben wir ernst genommen. Wir haben im Ausschuss am Montag nachgefragt, ob irgendeine Wahl der Gesamtlandesschülervertretung dadurch gefährdet ist, dass andere Quoren festgelegt werden müssen. Das wurde verneint. Wir haben es im Ausschussprotokoll festgehalten. Der Kollege Thomas Schmitt hat es eben auch in der Berichterstattung erwähnt. Ich glaube, bei der Novelle des Schulmitbestimmungsgesetzes werden wir uns noch einmal damit befassen.

Aber ich bitte heute um Zustimmung für die Zweite Lesung unseres Schulordnungsgesetzes. Ich sage es noch einmal: Wir stellen heute die Weichen für die neue Schulform Gemeinschaftsschule. Wir beenden die Schulstrukturdebatte. Ich glaube, wir stellen die Weichen für eine zukunftsfähige Bildungslandschaft in unserem Land. Das sind wir unseren Kindern, das sind wir aber auch den Eltern und den Lehrern schuldig. Daher bitte ich nochmals um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN Frau Abgeordnete Jasmin Maurer.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal sei gesagt, dass die PIRATEN die Einführung des zweigliedrigen Schulsystems begrüßen.

Die Gemeinschaftsschule, welche das Abitur nach 13 Jahren anbietet, bietet Eltern und Schülern eine gute Alternative zum Gymnasium mit dem G-8-Modell. Das finden wir sehr begrüßenswert. Das ist richtig so. Wir haben in sehr vielen Schülergesprächen wahrgenommen, dass es dazu eine Alternative geben muss. Ferner begrüßen wir auch, dass die Hürden für einen ordentlichen Schulbetrieb herabgesetzt wurden.

Allerdings gibt es in dem Schulordnungsgesetz auch einige Dinge, die wir kritisieren. Wir sehen ebenfalls die Gefahr, dass sich sehr viele Gemeinschaftsschulen nach so kurzer Zeit, nämlich nach zwei Jahren, nicht etablieren können. Unserer Meinung nach ist es verfrüht, die Kriterien des geordneten Schulbetriebs bereits zum Schuljahr 2013/14 anzuwenden. Gemeinschaftsschulen, die bereits jetzt besser

strukturiert sind, werden logischerweise stärker frequentiert werden.

Allerdings werden Gemeinschaftsschulen, die noch kein so ausgereiftes Konzept haben - da wird es, denke ich, doch einige geben -, wohl nicht so starke Schülerzuläufe bekommen. Daher ist es zu befürchten, dass diese Gemeinschaftsschulen anfänglich rückläufige Schülerzahlen haben und so eventuell die Mindestschülerzahl für einen geordneten Schulbetrieb unterschreiten. Allerdings sehen wir, dass diese Schulen, denen zunächst ein ausgereiftes Konzept fehlt, nach etwas Zeit dieses Konzept haben können. Wir sind der Meinung, dass nach etwas mehr Zeit, nach drei oder vier, bestenfalls fünf Jahren diese Schulen mit ihren Schülern die Schülerzahl, die nötig ist, sogar überschreiten werden.

(Beifall bei den PIRATEN und bei B 90/GRÜNE.)

Ferner brauchen die Gemeinschaftsschulen nicht nur mehr Zeit, um sich zu etablieren, sondern auch mehr Deputatstunden, um ein ordentliches Konzept zu entwickeln. Aus diesem Grund haben wir den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mitgetragen.

Wir kritisieren im Entwurf zum Schulordnungsgesetz aber auch, dass die Berufsschulen in § 9 leider nicht berücksichtigt wurden. Unserer Meinung nach haben auch Schulstandorte im beruflichen Bereich einen Anspruch, an der demografischen Rendite teilzuhaben. Im Zuge einer Steigerung der Unterrichtsqualität sehen wir das als dringend erforderlich an. Gerade in berufsbildenden Schulen, in denen oftmals Schüler mit teilweise sehr unterschiedlicher Vorbildung zusammenkommen - die einen kommen von der Realschule, die es jetzt noch gibt, die anderen haben Abitur, wieder andere haben vorher bereits studiert -, ist für uns sehr wichtig, dass durch kleinere Klassen besonders auf die Lerndefizite der Schüler eingegangen wird.

Ich darf Ihnen ein Beispiel nennen, und das sind jetzt keine Märchen, das sind wirklich Erfahrungsberichte, die so an mich herangetragen wurden. Es gibt in einigen berufsbildenden Schulen, besonders in IT-Fächern, Klassen mit über 30 Schülern. Einige von diesen Schülern im IT-Bereich haben bereits vorher Informatik studiert und können bereits programmieren und auch die anderen Dinge, die man so mit dem Computer machen kann. Für andere ist das Neuland. Da treffen wirklich Schüler mit sehr unterschiedlichen Kenntnissen aufeinander.

Meine Damen und Herren, ich glaube, Sie können sich vorstellen, dass es gerade für die Schüler, die in diesem Themenbereich weniger Vorwissen haben, sehr schwierig ist, dem Unterricht zu folgen. In einer Klasse mit 30 Schülern kann ein einzelner Lehrer gar nicht wirklich auf die Defizite einzelner Schüler eingehen. Andererseits langweilen sich dann die mit sehr viel Vorwissen und können nicht

(Abg. Rink (CDU) )

entsprechend gefördert werden. Hinzuzufügen ist noch, dass sehr viele Computerräume gar nicht für so große Klassen ausgestattet sind. Gerade im Saarland, wo wir über einen Fachkräftemangel klagen, sehen wir es als notwendig an, durch kleinere Klassen die Unterrichtsqualität zu steigern, was zu einer wesentlich besseren Ausbildung künftiger Arbeitnehmer führt, denn nicht wenige Berufsschulabsolventen erreichen durch ihre Berufsausbildung auch eine Hochschulzugangsberechtigung. Das heißt, dass wir dadurch sehr viel mehr Fachkräfte an die Universitäten bekommen, die danach einen Abschluss machen.

(Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN.)

Da bei der Anhörung im Ausschuss sehr viele Verbände die gleiche Auffassung vertreten haben wie wir - ich sage dazu, nicht alle; wir wissen, dass es einige wenige Ausnahmen gibt -, ist es für uns unverständlich, dass über diese Stellungnahmen vorerst einfach hinweggesehen wird. Wir werden allerdings weiter beobachten, ob sich noch etwas tut. Ich denke, da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Ich werde Sie beim Wort nehmen, dass wir zu gegebener Zeit noch mal darüber reden. Das ist auch der Grund, weshalb wir diesem Antrag nicht zustimmen, sondern uns enthalten werden. Die Zukunft wird spannend und wir werden im Auge haben, wie sich die Schülerströme in nächster Zeit verteilen, wobei wir wissen, dass wir alle keine Glaskugeln haben. Danke sehr.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Faktionsvorsitzender Hubert Ulrich.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Schulordnungsgesetz, über das wir heute in Zweiter Lesung reden, ist von der Großen Koalition hinsichtlich der Konstruktion von der Jamaika-Koalition übernommen worden. Wir begrüßen das, es ist ganz einfach der richtige Weg, um die Schullandschaft im Saarland in Richtung Zwei-Säulen-Modell zu bewegen und um den Menschen im Land eine echte Wahlfreiheit zwischen G 8 und G 9 zu geben.

Die Zügigkeit - das wurde bereits dargestellt - wird ersetzt durch eine Mindestschülerzahl, auch das ist gut und richtig. Es ist auch ein Fortschritt, dass die Mindestschülerzahl von 250 auf 220 heruntergesetzt wird. Auch dass der jahrgangsübergreifende Unterricht nach wie vor - wie von Klaus Kessler ursprünglich intendiert - in dem Gesetz verankert ist, ist ein guter und richtiger Schritt. Das eigentliche Ziel dieses Gesetzes war ja, dass man Schulschließungen

insbesondere bei den Erweiterten Realschulen vermeiden wollte und will. Ich will die Zahl noch mal nennen. Von 47 Standorten der Erweiterten Realschule wären 25 Standorte bei der Dreizügigkeit von Schließung bedroht gewesen. Das war ein ganz wichtiger Kern, warum wir auf dieses Gesetz auch in der Jamaika-Koalition gesetzt haben.

Frau Rink, ich will ein paar Sätze zu Ihren Ausführungen sagen, wobei ich dasselbe kritisiere wie die Kollegin der LINKEN. Ein großes Problem ist natürlich, gerade wenn ich als Gesetzgeber im Kopf habe, Schulschließungen zu vermeiden, wenn ich das Gesetz dann so stricke, dass es dennoch zu Schulschließungen kommen wird. Das ist ja das Problem bei diesem Schulordnungsgesetz, weil Sie eben die Frist für die Gemeinschaftsschulen von fünf Jahren auf zwei Jahre heruntersetzen. Sie haben das eben ein wenig heruntergespielt, Frau Rink, und haben so getan, als wäre der große Wurf dieses Heruntersetzen der Schülerzahl von 250 auf 220 gewesen. Sie wissen aber selbst ganz genau, dass dies nicht der Fall ist. Sie nehmen mit dieser verkürzten Frist den von Schließung bedrohten Schulen fast jede Möglichkeit, sich real über die Zeit zu entwickeln, um Schülerinnen und Schüler zu werben und ihre Konzepte anzubieten.

Vor allen Dingen - das ist auch deutlich geworden bei den Stellungnahmen des Saarländischen Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages haben die Schulträger jetzt keine Orientierung mehr, wie sie investieren sollen. Auch das wird sich sehr negativ auf die bedrohten Schulstandorte auswirken. Frau Rink, das ist Ihnen genauso klar, wie es Herrn Commerçon klar ist. Deshalb ist dieses Gesetz ein potenzielles Schulschließungsgesetz. Das ist genau das Problem, das wir als GRÜNE mit diesem Gesetzentwurf haben.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Natürlich macht sich hier auch bemerkbar, was der rote Faden in der Bildungspolitik der Großen Koalition ist. Es fehlen in Zukunft Stellen für Pädagogen, weil Sie die demografische Rendite eben nicht im Schulsystem belassen. Sie haben Jahr für Jahr - Sie wissen das - weniger Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung, um alle erforderlichen Stellen in den Schulen nachzubesetzen; das ist doch Ihr Hauptproblem. Deshalb sind Sie dem Gedanken verfallen, die Frist von fünf Jahren auf zwei Jahre herunterzusetzen. Das ist ein reales Problem, und das ist im Ausschuss eindrucksvoll bestätigt worden, zum Beispiel von Herrn Strube von der Landeselterninitiative. Herr Strube ist ja keiner, der im Verdacht steht, den GRÜNEN nahe zu sein. Er steht der Sozialdemokratie, glaube ich, sehr nahe. Auch Herr Strube hat in seiner Stellungnahme ganz klar zehn Standorte benannt, die in zwei Jahren von Schließung bedroht sind.

(Abg. Maurer (PIRATEN) )

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Im Jahr 2017 kommen noch mal fünf Standorte hinzu. Das heißt, von den 47 ursprünglichen Erweiterten Realschulen sind fünfzehn spätestens im Jahr 2017 von Schließung bedroht, also knapp ein Drittel aller früheren Erweiterten Realschulen ist nach Ihrem Gesetzentwurf in Zukunft von der Schließung bedroht. Das ist ein Problem und das werden wir als GRÜNE auch so benennen und nicht mittragen. Dieses Gesetz ist - wie ich es eben bereits gesagt habe - ein Lehrereinspargesetz und de facto ein Schulschließungsgesetz.

Sie kommen nicht drum herum, Herr Minister und Frau Rink, dass ich die Standorte noch mal nenne. Ich denke, den Menschen in den betroffenen Kommunen sollte schon klar sein, was auf sie zukommt. Wir hatten ja vor einigen Jahren schon mal eine große Schulschließungsdebatte in diesem Lande. Quierschied zum Beispiel ist von der Schließung bedroht. Dort gibt es nach den aktuellen Zahlen des Ministeriums noch 203 Plätze. Bous ist bedroht, Spiesen-Elversberg, Namborn und Mandelbachtal. Alleine im Landkreis St. Wendel sind drei Schulen bedroht, Namborn, Nonnweiler und St. Wendel selbst. All dies muss man sehen.

Eine wunderliche Zahlenvermehrung erleben wir nur in der Stadt Püttlingen, wo die Ministerpräsidentin herkommt. Die Prognose im letzten Jahr lautete noch auf 192 Schülerinnen und Schüler, die aktuelle Prognose geht von 386 aus. Das ist eine wundersame Schülerinnen- und Schülervermehrung.

(Teilweise Heiterkeit.)

Frau Ministerpräsidentin, ich beglückwünsche Sie zu dieser wundersamen Vermehrung. Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir in den nächsten Jahren gerade die Entwicklung der Schülerzahlen in Püttlingen ganz genau beobachten werden. Insgesamt werden wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dieses Gesetz ablehnen, weil es zu Schulschließungen führt. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE und vom Abgeordneten Lafontaine (DIE LINKE).)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Gisela Kolb.

Herr Kollege Ulrich, für mich hat Ihr Beitrag nur eines gezeigt: Sie sind nicht in der Lage, differenzierte Sachverhalte auch differenziert wahrzunehmen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Ul- rich (B 90/GRÜNE) : Dann machen Sie das jetzt mal!)

Ja, ich mache das jetzt für Sie. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ulrich verallgemeinert hier einiges. Ich bin der Meinung und bleibe dabei, was ich in der Ersten Lesung gesagt habe: Schulstandorte zukunftssicher zu machen, ist die Hauptbotschaft des Gesetzentwurfes, den wir heute beschließen werden. Herr Ulrich, ich konnte einem Artikel der Saarbrücker Zeitung gestern Folgendes entnehmen, ich zitiere: „Führt der geplante neue Schulordnungsgesetzentwurf zu Schulschließungen im Saarland? Bevor der Landtag morgen erneut über den entsprechenden Entwurf der Großen Koalition berät, haben die Saar-Grünen ihre Befürchtungen wiederholt. Berechnungen hätten ergeben, dass bereits ab dem Schuljahr 2014/2015 zehn Schulen die Anforderungen des Gesetzes nicht mehr erfüllen könnten und schließen müssten“, so Ihre Aussage in der Saarbrücker Zeitung.

Das entspricht aber nicht der Realität und gibt nicht das wieder, was wir heute beraten und beschließen werden. Sie beziehen sich in Ihren Äußerungen auf eine Stellungnahme der Landeselterninitiative für Bildung. In dieser Stellungnahme liest sich das ganz anders: „Nach unseren Berechnungen auf der Basis von Prognosen der Schülerzahlen, die vom Ministerium zur Verfügung gestellt werden (…). Nach der derzeitigen Prognose tritt der Entwurf in Kraft. Bis zum Schuljahr 2017/2018 erfüllen 15 Erweiterte Realschulen für sich alleine nicht mehr die neuen gesetzlichen Anforderungen.“ Das ist die Feststellung der Landeselterninitiative und nicht die Tatsache, dass hier von Schulschließungen geredet wird.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Im Ergebnis ist es aber das Gleiche.)