Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute in Zweiter Lesung - das ist schon mehrfach gesagt worden - um eine Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes, im Wesentlichen um zwei Punkte: Erstens um die Ausstattung mit Körperkameras bei den Polizeivollzugsbeamten, den sogenannten Bodycams, und um die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Bild- und Tonaufnahmen. Zum Zweiten soll den Hilfspolizisten im Polizeilichen Ordnungsdienst zur Eigensicherung die Befugnis erteilt werden, Reizstoffe und Fesseln einzusetzen. Das sind die zwei Punkte. Beim zweiten Punkt geht es um die 30 neu eingestellten Mitarbeiter im Polizeilichen Ordnungsdienst, die derzeit, glaube ich, noch in der dreimonatigen Ausbildung sind und im Juni ihren Dienst antreten sollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es vorab ganz klar: Wir GRÜNEN lehnen beide Maßnahmen nicht grundsätzlich ab. Wir sehen allerdings vor allem beim Einsatz der Körperkameras noch einen Regulierungs-, um nicht zu sagen einen Präzisierungsbedarf für das Gesetz. Das hatten wir in unserem Abänderungsantrag im Ausschuss schon vorgelegt,
das ist leider abgelehnt worden. Ich werde gleich noch einmal erläutern, was wir da wollen. Zuvor aber noch einmal zur Klarstellung unserer Grundsatzposition zu diesem Polizeilichen Ordnungsdienst: Wir lehnen den POD, so das Kürzel, zwar nicht grundsätzlich ab, aber der POD darf natürlich kein Ersatz sein für die Einstellung von regulären Polizistinnen und Polizisten. Das muss klar sein.
Wir müssen uns angesichts einer veränderten Sicherheitslage in erster Linie darauf konzentrieren, dass wir mehr Einstellungen von Polizistinnen und Polizisten, mehr Einstellungen von Kommissaranwärterinnen und -anwärtern in diesem Land brauchen. Das heißt für uns natürlich: Machen Sie endlich Schluss mit dem Stellenabbau bei der Polizei und stellen Sie mehr Kommissaranwärter ein!
Wir hatten im letzten Plenum dazu einen Antrag gestellt, dieser ist von den Regierungsfraktionen geschlossen abgelehnt worden. Sie hatten vor einem Monat in dieser Sitzung noch nicht einmal den Mut, um nicht zu sagen die Ehrlichkeit, in Ihrem Antrag zu schreiben, dass der Stellenabbau bei der Polizei zumindest überprüft werden sollte, um dann zu gegebener Zeit Nachjustierungen für Neueinstellungen vorzunehmen, auch in Richtung eines notwendigen Stellenpools, der ja immer wieder gefordert worden ist.
Der Minister Bouillon sieht das heute völlig anders. Er hat ganz offensichtlich die Situation und die Notlage bei der Polizei, anders als die Regierungsfraktionen vor einem Monat im Plenum, die unseren Antrag noch abgelehnt haben, erkannt. Seine Ankündigung, die Zahl der Neueinstellungen von jetzt 90 auf 100 zu erhöhen, ist natürlich zu begrüßen und entspricht zumindest der Richtung unseres damaligen Antrags. Wir wollten damals zwar 150 einstellen, um dadurch auch mehr Einsatzmöglichkeiten zur Flexibilisierung bei Elternzeit und Schwangerschaftsvertretungen zu schaffen. Aber immerhin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ankündigung von Minister Bouillon, jetzt auf 100 hochzugehen, ist vom Grundsatz her ja doch die Verabschiedung des Stellenabbaus bei der saarländischen Polizei. Das hat zwar lange gedauert, doch besser spät als nie. Das ist zwar auch nicht schnell, Herr Pauluhn, das ist langsam, aber wir unterstützen diesen Weg, denn er ist richtig, wenngleich er auch noch weiter ausgebaut werden muss.
Was den Polizeilichen Ordnungsdienst angeht, bleibt abzuwarten, inwiefern er wirklich zu einer Entlastung der regulären Polizei beiträgt. Auf jeden Fall tragen wir die Ermächtigung im Gesetz mit, dass zur Eigensicherung Fesseln und Reizstoffe mitgeführt werden können und dürfen. Auch dem Einsatz der Körperkameras stimmen wir vom Grundsatz her zu, da er der Eigensicherung und dem Schutz der Polizeivollzugsbeamten dient und damit natürlich auch dem Schutz von Dritten. Daraufhin ist der Gesetzentwurf auch ausgeweitet worden. Wir schlagen aber - darauf sind die Vorredner schon eingegangen - mit unserem Abänderungsantrag zwei Änderungen vor, nicht weil wir sie erfunden haben, sondern in Anlehnung an Regelungen in Hessen und auch in Hamburg, auf die hier immer verwiesen wird.
Zum Ersten wollen wir eine Konkretisierung in der Formulierung der Eingriffssituation zum Einsatz der Kameras. Es ist von der Kollegin Huonker erläutert worden. Statt der Formulierung einer „konkreten Gefahr“, die einer unbestimmten Datenüberwachung doch sehr nahe kommt, denn diese Formulierung ist doch sehr unbestimmt, soll ein konkreter Bezug in den Gesetzentwurf hineingeschrieben werden. Es
soll heißen: Es muss eine „Gefahr für Leib und Leben“ den Einsatz der Kameras voraussetzen. Das ist unser erster Vorschlag. Auch das Unabhängige Datenschutzzentrum hat darauf hingewiesen, dass wir eine solche Änderung vornehmen sollten.
Zum Zweiten sollen Aufzeichnungen in den Bereichen von Berufsgeheimnisträgern wie beispielsweise Ärzten und Rechtsanwälten untersagt werden, damit das Berufsgeheimnis auch gewahrt bleiben kann. Hier schlagen wir eine Präzisierung in § 27 Abs. 3 vor. Wir wollen einen ergänzenden Hinweis haben. Dieser soll Bezug nehmen auf § 53 Abs. 1 der Strafprozessordnung. Es ist vorhin dagegen argumentiert worden. Ich halte dem entgegen: Was in Hamburg in dieser Regelung differenziert besteht, ist auch nicht vom Himmel gefallen. Und was in Hamburg gesetzlich möglich sein soll, das kann auch im Saarland möglich sein. Deshalb bitten wir um Aufnahme. Auch das entspricht im Übrigen einem Vorschlag des Unabhängigen Datenschutzzentrums in der Anhörung.
Bedauerlicherweise hat die Große Koalition unsere beiden Abänderungsvorschläge, die ich gerade erwähnt habe, abgelehnt. Es sei aber dennoch aus unserer Sicht klargestellt, dass der Gesetzentwurf schon in die richtige Richtung geht, denn er schafft Möglichkeiten einer deutlichen Verbesserung in den Bereichen Prävention, Schutz und auch Gefahrenabwehr, insbesondere für die Polizei.
In zwei Punkten wollten wir Nachbesserungen im Sinne einer Konkretisierung und eines besseren Datenschutzes, nicht im Sinne einer Verwässerung, Herr Pauluhn, sondern im Sinne einer Verbesserung des Gesetzentwurfs. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. Beim Gesetzentwurf insgesamt werden wir uns enthalten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Pauluhn! Ihre Unterstellungen und bewusste Falschdarstellungen weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Ich möchte das hier ganz deutlich sagen: Wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie genau verstanden, dass wir nicht per se gegen den Einsatz von Körperkameras sind. Ich habe das ausdrücklich in der Ersten Lesung gesagt und wir haben uns daher auch bei der Abstimmung enthalten. Wir wollten, dass die Erfahrungen aus der Expertenanhörung hier einfließen. Wenn ich in einer Stellungnahme lese, es sei verfassungs
Wir wollten nichts weiter als eine juristisch saubere Formulierung. Wenn Sie sich die Sache schönschwätzen, wie toll und wunderbar das alles ist, dann hätte man auch nicht die Evaluierung der Polizeireform 2020 von der Gewerkschaft der Polizei benötigt. Ich empfehle sie Ihnen als Lektüre. Da kommt nämlich etwas ganz anderes heraus als das, was Sie uns erzählen wollen.
Noch etwas: Dass angesichts von 270.000 Überstunden und einem hohen Krankenstand bei der saarländischen Polizei reagiert werden musste, ist doch klar.
Wenn wir diese Zahlen nicht abgefragt hätten, dann wären sie wahrscheinlich bis heute nicht bekannt. Danke schön.
Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich um Ruhe und Gelassenheit bitten. Ich denke, das Thema ist zu ernst. Sicherheit ist das höchste Gut, das wir in dieser Demokratie brauchen. Wir brauchen sie alle - die Menschen, der Landtag, der Bundestag, wir alle.
Jawohl! - Das Gesetz, für das ich werbe und das wir heute hoffentlich verabschieden, ist ein gutes Gesetz. Es sorgt dafür, dass die Polizei geschützt wird, dass die Menschen geschützt werden und wieder Respekt in diese Republik einkehrt. Die Älteren werden wissen, dass Dinge, die seit einigen Jahren eingerissen sind, vor 20 Jahren unvorstellbar waren. Wenn man sieht, wo wir stehen, mit der stetig steigenden Anzahl von Angriffen gegenüber der Polizei - verbal, tätlich, Spucken, Stinkefinger zeigen und vieles mehr -, so muss man feststellen, dass wir bisher nicht reagiert haben. Wenn man weiß, dass Länder wie Hessen positive Erfahrungen gemacht haben, dann gibt es aus meiner Sicht kein Argument, die Körperkameras nicht einzusetzen. Man kann natürlich darüber diskutieren, in welcher Form man dies tun soll und wie viele es sein sollen. Aber Sie werden sehen, dass auch auf der Innenministerkonferenz im Juni dieses Jahres in Perl im Saarland fast
Meine Damen und Herren, das ist auch höchste Zeit! Herr Pauluhn hat es zutreffend und blendend formuliert. Wir müssen diejenigen schützen, die den Staat schützen. Wir stehen doch in der zweiten Reihe. Ich empfehle denjenigen, die Bedenken haben, sich etwa bei Fußballspielen einmal in die erste Reihe zu stellen. Wir müssen doch die Polizei motivieren. Was sagen wir denn den jungen Menschen, wenn sie angegriffen werden?
Ich komme zu einem zweiten Punkt. Oftmals müssen wir mit Sorge beobachten, dass viele Verfahren eingestellt werden. Das kann so nicht weitergehen. Deshalb ist dieses Gesetz ein gutes Gesetz, was die Kameras angeht. Es ist auch ein gutes Gesetz, was den Polizeilichen Ordnungsdienst angeht. Aber die Diskussion, die geführt wird, ist mir zu kurz. Diese Landesregierung hat seit Januar des vergangenen Jahres viel mehr getan, als viele vielleicht wissen. Wir werden mehr einstellen, nämlich 100 statt 80.
Wir haben im Januar des vergangenen Jahres ein Sicherheitspaket geschnürt und finanziert. Wir haben angefangen mit 23 Ruhestandsbeamten, die in den Wach- und Pförtnerdienst eingetreten sind. Für diese voll ausgebildeten Polizisten, die dann die Möglichkeit haben, Geld dazuzuverdienen, sind voll ausgebildete Polizisten frei geworden und in der Fläche eingesetzt worden. Wir haben 19 weitere voll ausgebildete Polizisten über die Verlängerung der Lebensarbeitszeit weiterbeschäftigt. Wir haben Ausschreibungen aufgehoben und 31 Polizisten in der Administrative gelassen. Dies bedeutet, in einem ersten Schritt haben wir 70 bis 73 Personen mehr. Darüber sollte man auch einmal diskutieren.
Aber damit nicht genug. Wir haben im November des vergangenen Jahres das Sicherheitspaket 2 aufgelegt - wiederum eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit von 25 Personen. Jetzt sind wir schon bei 48 Personen mehr und ich bin noch nicht fertig. Wir haben 15 Sachbearbeiter eingestellt, die 15 voll ausgebildete Polizisten entlasten. Natürlich ist es im Prinzip eins zu eins, wenn ich Angestellte dort einsetze und ausgebildete Oberinspektoren, sprich Oberkommissare wieder in den Dienst auf die Straße schicke.
Die Einstellung von 30 Personen im Polizeilichen Ordnungsdienst wird dazu führen, dass auch dies sich bewährt. Es hat sich in Hessen und Berlin bewährt. Einige Kollegen überlegen. Wenn wir dies tun, haben wir wiederum etwas erreicht. Wir werden wiederum 20 pensionierte Polizeibeamte in den Wachdienst schicken, dies haben wir bereits im November erreicht. Es sind also schon 40 Kräfte, die wir aus den Wachdiensten herausgeholt haben. Die Einstellungszahl von 80 Anwärtern wurde erhöht auf
Was hat man geschimpft über die Sparbemühungen dieser Landesregierung. Aber Sie sehen ja, dass ich bei Paket 1 und 2 jetzt schon bei 175 Personen bin. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Es ist immer nur diskutiert worden, dass wir von 100 auf 80 heruntergefahren haben. Hier sind die Fakten.
Aber wir sind noch nicht fertig. Mit dem heutigen Paket, dem Sicherheitspaket 3, haben wir 40 Personen, und da kommen wir auf eine Zahl, die viele verblüfft. In der Öffentlichkeit herrscht der Eindruck vor, wir hätten gespart, wir würden an der falschen Stelle sparen. Wie sagt man so salopp, Frau Ministerpräsidentin? Pustekuchen! Wir haben Geld ausgegeben, wir haben nicht gespart. Bei den Forderungen der Gewerkschaften und aller auf 100 reden wir bei der Einstellung von 20 Anwärtern über drei Jahre von 800.000 Euro - nicht mehr! Durch die Maßnahmen, die wir getroffen haben, 100 Personen mehr, investieren wir 7 Millionen Euro bis zum Jahre 2017. Das ist die Realität.
Damit nicht genug. Durch die Einrichtung der Operativen Einheit werden wir die Fläche deutlich verstärken. 108 Personen, 108 Polizisten stehen zu 70 Prozent in der Fläche zur Verfügung. Das heißt, aus meiner Sicht hat die Landesregierung zweigleisig, effektiv und gut gearbeitet.
Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1821 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1821 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD.
Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 15/1824 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1824 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1824 mit
Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD.