Protocol of the Session on March 16, 2016

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Haushaltsverabschiedung haben wir wichtige Weichenstellungen für die Polizei vorgenommen: mehr Personal im Tarifbereich und merkliche Erhöhung der Einstellungsquote. Ein Thema wurde heute noch gar nicht genannt: Nie war das Beförderungsbudget bei der Polizei höher als heute. Es bleibt mit 300.000 Euro im Jahr gleich hoch. Das ist auch ein

Signal in die Polizei und eine Wertschätzung für Ihre Aufgaben, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Personalvertretungen. Nehmen Sie das mit. Es ist uns wichtig, dass das bei den Kolleginnen und Kollegen beim Personal der Polizei ankommt.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Damit komme ich zum Schluss. Mit der Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes schaffen wir weitere notwendige Voraussetzungen wie die kurzfristige Unterstützung durch den POD und das gefahrenabwehrende Instrument der Bodycams. Beides ist notwendig. Beides wird von den Beamtinnen und Beamten gefordert. Deshalb werbe ich mit ruhigem Gewissen und mit innerer Überzeugung für diese beiden Instrumente. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung dieses Hauses, zumindest eine solche, die über die Ansätze der Großen Koalition hinausgeht. Es ist schon gesagt worden, dass sich die LINKE zumindest in der Ersten Lesung enthalten wird. Alles Weitere wird die Beratung zeigen. Insofern vielen Dank für die Debatte.

Ich bin zuversichtlich, dass wir mit den beiden Instrumenten unserer Polizei ein Rüstzeug auf den Weg geben, den Herausforderungen dieser Zeit zu begegnen. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Klaus Kessler das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute in Erster Lesung eine Änderung des saarländischen Polizeigesetzes. Es geht dabei im Wesentlichen um zwei Punkte. Erstens soll eine Rechtsgrundlage für die Vollzugspolizei zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen mit sogenannten Bodycams geschaffen werden. Das sind die in bestimmten Gefahrensituationen am Körper mitgeführten Kameras. Zweitens soll den Hilfspolizisten im Polizeilichen Ordnungsdienst, der neu eingeführt werden soll, zur Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben zur Eigensicherung die Befugnis erteilt werden, Reizstoffe und Fesseln einzusetzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, um es vorweg zu sagen: Wir als GRÜNE lehnen diese beiden Maßnahmen nicht grundsätzlich ab. Wir sehen aber insbesondere bei der Einführung der Bodycams noch eine Menge Detailprobleme und Regelungsbedarf. Ich werde gleich noch näher darauf eingehen, soweit mir die Zeit bleibt.

(Vizepräsidentin Ries übernimmt den Vorsitz.)

(Abg. Pauluhn (SPD) )

Aber was den Polizeilichen Ordnungsdienst POD und den Einsatz der Hilfspolizisten angeht, möchte ich in aller Deutlichkeit unsere Grundsatzposition zum Ausdruck bringen; in diese Richtung war auch der Zwischenruf von Hubert Ulrich gemeint: Hilfspolizisten können keine regulär ausgebildeten Polizeikräfte ersetzen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Zuruf des Abgeordneten Pauluhn (SPD).)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sicherheitslage in diesem Land hat sich gegenüber früher deutlich verändert; das wissen wir alle. Die Aufgaben und Anforderungen an die Polizei sind gewachsen. Die Grenze der Belastbarkeit ist mittlerweile erreicht. Die Gewerkschaften haben das immer wieder herausgestellt. Die Kollegin Huonker hat darauf hingewiesen, dass der Überstundenberg mittlerweile mehr als sage und schreibe 270.000 Stunden umfasst. Das ist eine deutliche Sprache zur Belastungssituation der Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Polizei. Deshalb sagen wir, es ist falsch, in dieser Situation am Stellenabbau der saarländischen Polizei festzuhalten. Es ist nämlich im Doppelhaushalt festgelegt worden, bis zum Jahr 2017 20 reguläre Polizeistellen zu streichen und stattdessen 30 Hilfspolizisten einzustellen. Das ist doch keine Lösung!

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Zu den Bodycams. Ihre Einführung hat das Ziel, die zunehmende Gewalt gegenüber Polizeibeamten durch eine abschreckende und deeskalierende Wirkung zu reduzieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Grundsatz stimmen wir dieser Zielrichtung zu. Die angespannte Lage der saarländischen Polizei unter anderem infolge der Sparmaßnahmen im Personalbereich, aber auch durch die Wahrnehmung neuer und zusätzlicher Aufgaben darf nicht noch durch eine wachsende Zahl tätlicher Übergriffe, die wir zur Kenntnis genommen haben, verschärft werden. Insofern ist es legitim, zur Eigensicherung der Polizei auf eine solche Maßnahme zu setzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies darf nicht dazu führen, dass wir leichtfertig mit Datenschutzaspekten umgehen. Immerhin - das muss man wissen - ist die vorgesehene Regelung eine starke Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. In dem Zusammenhang darf natürlich nicht nur das Interesse und die Perspektive der Polizei eine Rolle spielen. Der Einsatz von Bodycams muss der Schutzbedürftigkeit Dritter dienen, aber auch der Aufzeichnung von möglichem Fehlverhalten der Polizei selbst Rechnung tragen. Ich bin dem Kollegen Hans dankbar, dass er in seiner Rede vorhin darauf hingewiesen hat.

Allerdings werden die wirklich konkreten Fragen, die sich beim Einsatz dieser Bodycams stellen, in dem Gesetzentwurf leider nicht beantwortet. Es ist aus unserer Sicht problematisch, wichtige einsatz-, anwendungs- und datenschutzrechtliche Regelungen in diesem Gesetz nicht zu regeln und somit einer parlamentarischen Kontrolle zu entziehen. Zu diesen Gesichtspunkten wird im Gesetz leider nichts gesagt. Es wird noch nicht einmal ein Hinweis auf eine notwendige Ausführungsverordnung gegeben.

Wir haben beispielsweise Klärungsbedarf zu folgenden Fragen. Wie ist der Einsatz von Bodycams geregelt in Bezug auf Anlass, Ort und Zeit? Gibt es vorher festgelegte Ereignisse, bei denen diese Kameras zum Einsatz kommen? Oder macht man das von der jeweiligen Lage abhängig? Wird eine ganzheitliche Situation berücksichtigt oder wird nur ein Ausschnitt gefilmt, beispielsweise eine Auseinandersetzung zwischen zwei Einzelpersonen? Oder wird eine Gesamtsituation aufgezeichnet? Wer hat die Einschaltbefugnis? Wie ist die Benutzerverwaltung der Daten geregelt? Wer hat den Löschzugriff? Durch wen erfolgt die Datenauswertung? Eine wichtige Frage: Wer kontrolliert eigentlich das Ganze? Abschließend noch eine Frage: Welche Möglichkeiten haben die Bürgerinnen und Bürger, Auskunft über ihre Daten zu erhalten oder auch Beschwerden dazu einzulegen? Das alles sind Fragen, zu denen wir im Gesetz keinerlei Aussagen finden. Vielleicht erhalten wir zu diesen Gesichtspunkten in den notwendigen Anhörungsverfahren die eine oder andere Antwort. Wir sind gespannt darauf.

Noch ein Wort zu den Erfolgen der Bodycams in anderen Bundesländern, beispielsweise in Hessen. Das wollen wir gar nicht bestreiten. Die Erfolge gibt es! Wir müssen aber auch sehen, in Hessen gibt es ganz andere Gefahrenbrennpunkte und -szenarien. Vor allen Dingen ist die Polizeiausstattung in Hessen doch eine deutlich bessere als bei uns im Saarland.

Grundsätzlich müssen wir auch wissen, dass zum Einsatz der Bodycams ein Kameraführer gehört, das heißt, wir müssen auch an eine Personalverstärkung in dieser Situation denken. Beispielsweise brauchen zwei Streifenpolizisten, wenn ein Bodycam-Kameraführer dabei ist, natürlich noch eine dritte Person, um ihrem Auftrag gerecht zu werden. Wir sind also wieder bei der Personalausstattung der Polizei, und da habe ich vorher gesagt, dass wir die Sparmaßnahmen in diesem Bereich nicht akzeptieren können.

(Beifall von den GRÜNEN.)

Ich komme zum Schluss. Wir sind nicht grundsätzlich gegen diesen Gesetzentwurf, aber zahlreiche offene Fragen - einige davon habe ich gerade angesprochen - sind nicht beantwortet worden. Vieles ist

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

nicht im Gesetz geregelt und eine Anhörung wird zeigen, wie wir weiter mit diesem Gesetz zu verfahren haben. Aus diesem Grunde enthalten wir uns heute in Erster Lesung bei diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen und verein- zelt bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Minister für Inneres und Sport, Klaus Bouillon.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst einmal meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass grundsätzlich auch bei den GRÜNEN Einigung besteht, was die Bodycams und den Polizeilichen Ordnungsdienst angeht. Die Argumente der Redner unserer Koalition, die kontrovers, aber überwiegend positiv diskutiert wurden, darf ich unterstützen. Es steht für uns fest, dass diese Gesetzesänderung die Polizei stärkt, dass sie die Polizistinnen und Polizisten schützt und dass sie die Täter abschreckt. Dies kann man aufgrund der Erfahrungen, die in anderen Bundesländern gemacht wurden, unisono sagen. Auch die Tatsache, dass andere Bundesländer folgen, zeigt, dass es der richtige Weg ist, mit diesen Dingen anzufangen. Selbst die Bundespolizei wird in den nächsten Monaten die Dinge auf den Weg bringen, weil klar ist, dass wir damit Beweismaterial und Abschreckungsmöglichkeiten haben.

Ich kann Ihre Ansicht nicht teilen, Herr Kessler, dass es andere Brennpunkte in Hessen gibt. Wir liegen an fünfter Stelle nach den Stadtstaaten. Wir haben leider Gottes auch im Saarland Brennpunkte, was Kriminalität und vieles mehr angeht. Das heißt, wir sollten es tun, und ich bin sicher, die Zweifel, die Sie - völlig berechtigt - haben, können wir in der Anhörung ausräumen. Natürlich haben wir Dienstpläne, natürlich gibt es Ausführungsverordnungen, natürlich müssen wir sicherstellen, in welchen Situationen die Kamera angeschaltet wird. Natürlich muss festgestellt werden, wann gelöscht wird. Wir brauchen im Sinne des Datenschutzes konkrete Verantwortlichkeiten: Wer trägt die Verantwortung, wer sagt, dass sofort oder erst nach 14 Tagen gelöscht wird?

Was den Polizeilichen Ordnungsdienst angeht, wissen wir alle: Wenn wir jetzt Anwärter für den Polizeidienst einstellen, dann dauert es drei bis vier Jahre, bis sie uns nützen. Sie nützen nichts im Jahre 2016, sie nützen nichts im Jahre 2017, 2018 und vielleicht nützen sie auch im Jahr 2019 noch nichts. Wenn Sie dann sagen, die Landesregierung würde sparen, dann darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Maßnahmen lenken, die wir seit 2015 getroffen haben. Diese Landesregierung unterliegt dem Sparzwang, wir ste

hen unter der Knute von Berlin, aber wir haben gleichwohl vieles aufgefangen und werden noch vieles auffangen. Ich darf daran erinnern - das sind ungefähr die Zahlen, die mir alle Fachleute bestätigt haben -: Wir haben bisher ungefähr 135 Stellen bei der Polizei eingespart, 65 in der Operative, ungefähr 70 in der Etappe, wobei man, wenn man die Dinge genau kennt, Etappe nicht als Verwaltung interpretieren darf, sondern auch als operatives Geschäft.

Aber, das ist bisher zu kurz gekommen, wir haben seit 2015 138 Leute in die Sicherheitsstruktur der Polizei eingestellt. Wir haben Ruhestandsbeamte verlängert Dienst ausüben lassen, wir haben die Lebensarbeitszeit über das 65. Lebensjahr hinaus verlängert, wir stellen jetzt diese 30 Leute ein plus 15 weitere in der Verwaltung, Dolmetscher, Administrationssachbearbeiter, Fachleute, die zum Verfassungsschutz wechseln. Es klingt etwas überraschend: Wir haben eigentlich mehr Menschen eingestellt, als bisher eingespart wurden. Hinzu kommen noch 45 450-Euro-Jobs und es werden weitere 450-Euro-Jobs folgen.

Wir haben vieles aufgefangen. Diese Landesregierung und die Koalition haben nicht gespart. Die Finanzierung von 10 Anwärtern wird ungefähr 400.000 Euro pro Jahr kosten. Dann reden wir in drei Jahren von 1,2 Millionen Euro. Aber was hat diese Landesregierung getan? Trotz der schwierigen Haushaltslage investiert sie in zwei Jahren 5 Millionen. Das sollte doch zeigen, dass wir auf einem guten Wege sind. Gehen Sie bitte davon aus, dass weitere Schritte folgen werden.

Wir arbeiten intensiv mit der Evaluierungskommission daran, die Dinge zu verbessern. Die ersten Zwischenergebnisse werde ich aller Voraussicht nach vor den Sommerferien verkünden und Sie werden sehen, dass wir weitere Fortschritte erzielen werden. Das Ziel bleibt nach wie vor - trotz der schwierigen Situation -, die Präsenz unserer Polizei in der Fläche zu verstärken. Das werden wir schaffen. - In diesem Sinne Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1734 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1734 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

wurde und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen wurde. Zugestimmt haben die CDU- und die SPD-Fraktion, dagegen gestimmt hat die Fraktion der PIRATEN, enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zu den Punkten 4, 9, 10 und 11 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: In die Zukunft des Landes investieren - Sanierungsstau an den Hochschulen des Saarlandes beheben (Drucksache 15/1729)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Investitionen in den Hochschulbau (Drucksache 15/ 1742)

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend Sanierungsstau an den Hochschulen beheben (Drucksache 15/1737)

Beschlussfassung über den von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Sanierungsstau an den Hochschulen anpacken - Übertragung der Bauherrenfunktion prüfen! (Drucksache 15/1743)

Zur Begründung des Antrages der DIE LINKE-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Barbara Spaniol das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Uni-Standort Saar präsentiert sich mit viel Licht, aber auch mit vielen dunklen Schatten. Auf der einen Seite sieht man tolle neue Gebäude, wie das Helmholtz-Institut und das Max-Planck-Institut oder die Science-Parks oder das neue Gebäude der Physiologie und Biophysik in Homburg. Das sind unbestritten Leuchttürme für Wissenschaft und Forschung. Das darf allerdings nicht über eine marode Infrastruktur in vielen anderen Bereichen hinwegtäuschen. Auf der anderen Seite fehlt für die Gebäude des alltäglichen Unibetriebes mit Tausenden von Studierenden das Geld für die Sanierung. Das wird deutlich sichtbar am Beispiel der Philosophischen Fakultät. Ich nenne hier den bröckelnden Putz, die Schimmelbildung, veralteten Brandschutz, Betonschäden, uralte Leitungen und Lüftungsanlagen. All dies ist leider eine Negativwerbung für unsere Uni

versität. All das hat einen Namen, nämlich „Sanierungsstau in Höhe von rund 400 Millionen Euro“, meine Damen und Herren!

Im Rechenzentrum bricht bei einem Stromausfall alles zusammen, weil es keine ausreichende Notstromversorgung gibt. Der Uni sind dadurch alleine in den letzten beiden Jahren nach eigenen Angaben Forschungsdaten im Wert von fast einer Viertelmillion Euro verloren gegangen. Insgesamt ist jedes zehnte Gebäude wegen Baumängeln akut von der Schließung bedroht. Die Uni hält die Nutzung teilweise für nicht mehr vertretbar. Sie kennen alle diese Schreckensszenarien. Um diese Gebäude auf einem gewissen Niveau zu halten, damit sie nicht ganz verfallen, müsste die Universität rund 33 bis 35 Millionen Euro ausgeben, und zwar jährlich. Im Bauhaushalt sind für dieses Jahr 22 Millionen Euro eingeplant, für nächstes Jahr 20 Millionen. Der größte Teil davon ist für Neubauten vorgesehen. Für Sanierungen bleiben letztlich gerade einmal 8 Millionen Euro, sagt die Universitätsleitung.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Es fehlen also jährlich zig Millionen Euro, Herr Kollege Schmitt, wenn dieser Doppelhaushalt so beibehalten wird. Das wäre fatal für die Universität. Es geht hierbei um zentrale Entwicklungszentren unseres Landes. Man darf sie nicht verrotten lassen. Deshalb muss dieser Investitionsstau dringend aufgelöst werden.