Protocol of the Session on February 24, 2016

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) (Drucksa- che 15/1694)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Großes entsteht immer im Kleinen. Unter dieser Überschrift könnte der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf stehen. Er stellt einen zugegebenermaßen kleinen, aber gleichsam sehr bedeutsamen Beitrag zum großen Ziel des Bürokratieabbaus in der Landesverwaltung dar.

Im Mittelpunkt des Entwurfs steht der Verzicht auf ein Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte der Rechtsanwaltskammer. Worum geht es bei diesen Verfahren? Im Grunde genommen geht es dabei um alle Kompetenzen, die die Bundesrechtsanwaltsordnung der Kammer in berufsständischen Angelegenheiten zuweist. Dazu zählt zuvörderst die Zulassung zum Beruf des Rechtsanwalts, die Überwachung der Einhaltung der Berufspflichten von Anwälten, die Vermittlung von Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und vieles mehr, ein überschaubares Gebiet zwar, aber eines, das für eine geordnete Rechtspflege unverzichtbar ist, sind die Kammern doch Ausdruck der bewährten und gut funktionierenden Selbstverwaltung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Die Verwaltungsgerichtsordnung sieht vor, dass grundsätzlich alle Verwaltungsakte in einem Widerspruchsverfahren auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit überprüft werden können, gibt gleichzeitig den Ländern jedoch eine Öffnungsklausel für die Fälle an die Hand, wo Sinn und Zweck dieses Widerspruchsverfahrens anderweitig erreicht werden können. Worin bestehen Sinn und Zweck eines Widerspruchsverfahrens? Hier sind die Selbstkontrolle der Verwaltung auf Recht- und Zweckmäßigkeit ihres Handelns, ein möglichst breiter Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger durch eine weitere Entscheidungsinstanz und nicht zuletzt auch die Entlastung der Gerichte zu nennen.

Der vorliegende Gesetzentwurf geht auf einen schon lange und oftmals vorgetragenen Wunsch der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes zurück. Die Kammer hat nämlich überzeugend dargelegt, dass die oben beschriebenen Zwecke nicht nur anderweitig erreicht werden können, sondern die gegenwärtige Rechtslage vielmehr zu einem Mehr an Bürokratie und zu längeren Laufzeiten führt. Denn im Ausgangs- wie im Widerspruchsverfahren entscheidet nicht nur die gleiche Behörde, also die Kammer, sondern es entscheiden sogar die gleichen Personen, nämlich der hierfür zuständige Kammervorstand. Da aber alle Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens in Anwaltssachen Volljuristen sind, werden in aller Regel die entscheidungserheblichen Tatsachen und Argumente bereits im Ausgangsverfahren erschöpfend vorgetragen und berücksichtigt. Außerdem entspricht es ständiger Praxis der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, als rechtswidrig erkannte Bescheide unabhängig von einem Widerspruch von Amts wegen aufzuheben.

Eine Kontrolle im Widerspruchsverfahren durch die Rechtsanwaltskammer verspricht daher weder eine höhere Richtigkeitsgewährung für die Entscheidung noch eine nennenswerte Entlastung der Berufsgerichtsbarkeit. Dokumentiert wird diese Einschätzung durch die Praxis. So ist es seit 2009 in Zulassungsund Widerrufsangelegenheiten in keinem einzigen Widerspruchsverfahren zu einer Aufhebung des Ausgangsbescheids gekommen.

Dieser weitgehenden Funktionslosigkeit des Widerspruchsverfahrens in Anwaltssachen steht ein erheblicher Aufwand der Kammer sowie häufig eine nicht unwesentliche Verzögerung der Verwaltungsverfahren gegenüber, ohne dass eine Verbesserung des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger oder eine Entlastung der Gerichte festzustellen wäre. Aus diesem Grunde ist mein Haus nach eingehender Prüfung der Anregung der Rechtsanwaltskammer gerne nachgekommen und hat den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf ausgearbeitet. Ich bitte Sie daher um Zustimmung, den Entwurf dem zu

ständigen Ausschuss zur Beratung zuzuleiten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1694 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Das ist einstimmig. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1694 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (Drucksache 15/1624)

Zur Berichterstattung über die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Günter Heinrich, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes, Drucksache 15/1624, wurde vom Plenum in seiner 44. Sitzung am 20. Januar 2016 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Vorgaben von Art. 2 Nr. 2 der Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union. Diese Richtlinie wird im Landesrecht durch das geltende Saarländische Umweltinformationsgesetz umgesetzt. Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung des Zugangs zu Umweltinformationen zur Ermöglichung einer wirksamen Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltbezogenen Tätigkeiten und Maßnahmen. Danach sind Ministerien, die an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind, nur während der Dauer dieses Verfahrens in keinem Fall zur Herausgabe von entsprechenden Informationen verpflichtet, und Ministerien, die an einem Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung beteiligt sind, auch während der Dauer dieses Verfahrens grundsätzlich zur Herausgabe von entsprechenden Informationen verpflichtet. Die Befristung des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes entfällt zu

(Minister Jost)

künftig. Soweit zu den Zielsetzungen des Gesetzentwurfes.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen. Auf die Durchführung einer Anhörung wurde verzichtet. Die Anregung der Abgeordneten Maurer, eine schriftliche Stellungnahme des Unabhängigen Datenschutzzentrums einzuholen, wurde zurückgezogen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes, Drucksache 15/1624, in Zweiter und letzter Lesung. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1624 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung einstimmig - mit den Stimmen aller Fraktionen - angenommen ist.

Wir kommen zu den Punkten 3 und 10 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Öffentlich-rechtliches Telemedienangebot für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler verbessern - Sieben-Tages-Frist für die Depublizierung von Inhalten abschaffen (Drucksache 15/1698)

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Öffentlich-rechtliche Telemedienangebote zeitgemäß weiterentwickeln (Drucksache 15/1704)

Zur Begründung des Antrages der PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Michael Hilberer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wirft man einen Blick in den Rundfunkstaatsvertrag, so kann man lesen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem Programm verpflichtet ist, das die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten hat. Im Zuge seines Programmauftrages wird dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auferlegt, im Interesse von Informationsfreiheit und Demokratie ein vielfältiges, umfassen

des und ausgewogenes mediales Angebot zu schaffen.

Ausgewogene und unabhängige Berichterstattung ist eine zentrale Säule unserer demokratischen Ordnung. Wir erachten diese Säule als so wichtig in der Bundesrepublik, dass wir es uns richtig viel Geld kosten lassen, diese Säule zu erhalten. So brachten die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler im Jahre 2014 mehr als 8 Milliarden Euro zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf, und das für eine Dienstleistung, die - wie man oft in Kommentaren lesen kann - die privaten Rundfunkanstalten den Medienkonsumentinnen und Medienkonsumenten scheinbar kostenlos zur Verfügung stellen. Also stellt sich doch die Frage: Warum tun wir uns das als Gesellschaft an?

Wenn Sie auf der Straße eine Befragung durchführen, dürfte der Rundfunkbeitrag in etwa so beliebt sein wie die Steuern. Wieso gibt es also den breiten politischen Konsens, dass dieser Beitrag, den wir zu leisten haben, notwendig ist? Die Antwort ist oberflächlich einfach, im Detail ist sie sehr kompliziert. Wir sind als Gesellschaft zu der Überzeugung gekommen - das ist auch eine Lehre, die wir aus unserer Geschichte ziehen -, dass es uns die Unabhängigkeit schlicht und ergreifend wert ist, dass wir uns ein komplexes gebührenfinanziertes, öffentliches Rundfunksystem leisten müssen - ein System unabhängig von den Vorlieben und Ansichten eines Eigentümers, ein System weitgehend unabhängig von Marktzwängen. Das ist ein hoher Wert, den wir uns wie ich meine - zu Recht teuer erkaufen. Das funktioniert zumindest im Großen und Ganzen. Über mögliche Detailverbesserungen können wir gerne an anderer Stelle diskutieren, da ist immer noch Luft nach oben.

Bisher sind wir mit diesem System in der Bundesrepublik Deutschland aber auch recht gut gefahren bisher, denn heute stehen die Öffentlich-Rechtlichen vor einem großen Problem, ein Problem, das sich schon längere Zeit ankündigt und langsam akut wird. Das lineare Fernsehen, der lineare Rundfunk liegen im Sterben. In einigen Jahrzehnten werden wir das Konzept des zentralen Senders mit festen Zeiten vermutlich nur noch als Randerscheinung kennen. Für mich persönlich ist bereits heute der Gedanke, meinen Tagesablauf nach einem Programmschema auszurichten, absurd. Ich weiß, dass viele Menschen in der jungen Generation das genauso sehen und genauso handeln.

Wir wollen Information, Bildung und Unterhaltung zeitsouverän genießen. Das heißt, wir entscheiden selbst, was wann Programm ist. Das ist heute dank des Internets technisch auch problemlos möglich, außer ich möchte auf die von uns teuer bezahlten qualitativ hochwertigen Angebote der ÖffentlichRechtlichen zurückgreifen. Dann stolpere ich näm

(Abg. Heinrich (CDU) )

lich plötzlich über den historischen Fehler des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der die Depublizierung von Inhalten vorschreibt, also das Verhindern, dass öffentlich-rechtliche Inhalte länger als sieben Tage im öffentlichen Internet verbleiben. Die Rundfunkanstalten müssen im Regelfall - es gibt Ausnahmen - ihre Inhalte innerhalb von sieben Tagen der Öffentlichkeit entziehen.

Diese Regelung ist seit nunmehr sechs Jahren in Kraft und wir können konstatieren: Sie ist nicht gut und sie ist vor allen Dingen nicht mehr angemessen. Die Zeit ist nicht stehen geblieben und immer mehr Menschen nutzen Medien zeitsouverän. Vor allem aber - das ist auch eine neue Entwicklung - wird es immer einfacher, auch selbst online zu publizieren. Es ist auch immer einfacher, so zu publizieren, dass das Ganze professionell wirkt, dass es wie ein hochwertiger Beitrag aussieht, obwohl gar nicht klar ist, ob es wirklich ein hochwertiger Beitrag ist.

Eigentlich ist das gut. Das ist ein Erfolg für die Meinungspluralität. Ich bin auch überzeugt, dass das langfristig unsere Demokratie stärken kann. Kurzfristig stellen sich damit aber ungeahnte Herausforderungen, die man eben im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht bedacht hat oder nicht bedenken konnte. Schauen Sie sich nur um in den sogenannten sozialen Netzwerken, was lesen wir denn da heute? Statt informiertem Meinungsaustausch sehen wir im Moment ein riesiges Problem, das Entstehen von rechtsradikalen Parallelgesellschaften Menschen, die sich gegenseitig und allen anderen Lügen erzählen, um Hass zu schüren und gegen unsere freiheitlich demokratische Ordnung zu agitieren. Das ist die Realität da draußen im Internet.

Es kommt ja nicht von ungefähr, dass sich der kleine Vollidiot - verzeihen Sie das unparlamentarische Wort - mit seinem Brandsatz in der Hand als legitimer Retter seines Vaterlandes fühlt, denn er kann es bei Facebook jeden Tag nachlesen. Es ist in dieser Situation hochgefährlich, dass wir uns als Gesellschaft dann einen Arm auf den Rücken binden und unsere unabhängigen Rundfunkanstalten de facto von diesem Basar der Meinungen ausschließen. Hintergrundberichte, Analysen, Dokumentationen, Podiumsdiskussionen, auch Talkshows im Internet sind eben gerade die probaten Mittel, der Selbstradikalisierung im Internet entgegenzutreten. Es ist nicht das Allheilmittel, aber es ist ein ganz wichtiger Schritt, um auch vonseiten der ÖffentlichRechtlichen in diesem Meinungskanon überhaupt vorzukommen. Hier besteht akuter Handlungsbedarf, meine Damen und Herren, die Depublizierung muss weg,

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Im Juli 2014 forderte das Abgeordnetenhaus von Berlin fraktionsübergreifend den Senat auf, die fünf

Jahre bestehende Praxis zu überprüfen und die Pflicht zur Depublikation abzuschaffen. Ich bin im engen Austausch mit meinen Fraktionskollegen in Berlin, unsere Partei hat dieses Thema damals im Abgeordnetenhaus angestoßen. Man hat einen breiten, fraktionsübergreifenden Konsens gefunden, dass dieses Depublizieren gefährlich ist, aus der Zeit gefallen ist und abgeschafft werden muss. Wenn wir es schaffen, Bundesland für Bundesland ein Umdenken zu erreichen, kann die schädliche Depublikation endlich aufhören und die ÖffentlichRechtlichen können auf Augenhöhe im Internet agieren. Diese Möglichkeit dürfen wir ihnen nicht länger entziehen, das ist zu gefährlich. Deshalb bitte ich Sie auch um Unterstützung für unseren Antrag.

Wir werden dem Antrag der Koalitionsfraktionen ebenfalls zustimmen. Allerdings muss ich hinzufügen, dass er uns zu schwammig formuliert ist. Wir brauchen einen klaren Auftrag, um die Depublizierung abzuschaffen. Ich bin davon überzeugt, dass es uns gut ansteht, wenn das Parlament diesen Auftrag klar in einem Antrag benennt. Im Antrag der Koalition ist das eher in einem Prüfauftrag versteckt. Ich bin zwar sicher, dass die Prüfung im Endeffekt ergeben wird, dass die Depublizierung fallen muss, aber man hätte das schon direkt reinschreiben können. Nichtsdestotrotz werden wir auch Ihrem Antrag zustimmen. Ich werbe natürlich dafür, dass Sie auch unserem Antrag zustimmen und freue mich auf die folgende Debatte. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Zur Begründung des Antrages der Koalitionsfraktionen erteile ich Herrn Abgeordneten Uwe Conradt das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Hilberer, Sie haben ausgeführt, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden. Ich glaube, das zeigt ein großes Maß an Übereinkunft bei diesem Tagesordnungspunkt. Ich glaube, es ist in dieser Sache gut, denn es geht um die Rundfunkfreiheit. Es geht dabei um ein Gut, das uns allen als Demokraten zu schützen am Herzen liegt. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es in unserem Land gute Tradition ist, die Freiheit des Rundfunks ebenso wie die Freiheit der Presse keiner Gruppe und auch nicht dem Staat auszuliefern. Dazu verpflichtet uns Artikel 5. Gerade mit Blick auf anhaltende Diskussionen, die wir sehen und erkennen, ist es so, dass wir mit dem Rundfunk, wie wir ihn in unserem Land organisieren, ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung verbinden. Ich glaube, wir sind gut beraten, diese Werte zu

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

schützen und heute vom Landtag aus ein Signal in diese Richtung zu geben.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Auch im Internet - das gilt selbstverständlich auch für die öffentlich-rechtlichen Angebote - hat der Rundfunk einen Beitrag als dienende Freiheit zu leisten. Es ist ein Beitrag für eine freie und umfassende Meinungsbildung. Diesen Auftrag hat er von den Landesgesetzgebern bekommen; diesem Auftrag kommt er nach. Er hat Angebote zur Unterhaltung, Beratung, Bildung und Information in vielfältiger Weise, auch bei den Telemedien - sprich, in seinem Internetangebot.

Sie weisen zu Recht darauf hin, dass es Einschränkungen gibt. Allerdings müssen wir an der Stelle Ihren Antrag und unseren Antrag gegenüberstellen. Wir als Landesgesetzgeber entscheiden mit dem Rundfunkstaatsvertrag über das allgemeine Recht, Sendungen auf Abruf zur Verfügung zu stellen. Da gibt es eine generelle Frist von sieben Tagen für alle Sendungen. Es gibt auch noch Ausnahmen für gewisse Sportgroßereignisse. Da liegt die Frist sogar bei 24 Stunden. Man muss dies aber als eine allgemeine Zulässigkeit betrachten, die es sozusagen jedem Sender ermöglicht, fern von sonstigen Überlegungen jedes Angebot sieben Tage ins Internet zu stellen.

Das andere ist die Frage, was ist, wenn es darüber hinaus einen Informationsanspruch gibt. Sie haben dazu gesagt, dass es die Regel ist. Man muss an der Stelle deutlich sagen, es gibt schon heute Möglichkeiten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, gerade die Angebote, die einen Beitrag zu Information, Bildung und Beratung leisten, längerfristig im Internet anzubieten. Durch den Rundfunkrat muss dazu ein entsprechendes Telemedienkonzept über den sogenannten Drei-Stufen-Test verabschiedet werden. Das schreibt der Gesetzgeber so vor. Er will darüber austesten, ob es durch dieses zusätzliche Internetangebot Auswirkungen auf bestehende Angebote im Markt gibt. Das ist das eine. Zum Zweiten. Auch für Archive mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten gibt es die Regel, dass sie unbegrenzt im Internet zur Verfügung stehen können.

Worum geht es also in der Substanz? In der Substanz geht es um die Frage der unterhaltenden Angebote. Es geht also um die Frage, ob die vielen guten Produktionen - ich sage, sehr viele gute und teure Produktionen - bei den fiktionalen Produktionen länger als sieben Tage, vielleicht sogar - wie Sie es fordern - ohne Begrenzung, zur Verfügung stehen. Dabei müssen wir verschiedene Rollen betrachten. Es gibt denjenigen, der das Programm sehen will. Er hat ein gutes Recht dazu. Er wird das sagen, was Sie schon gesagt haben: Ich habe das schon bezahlt.

Es gibt aber auch die Sicht derer, die das Programm erstellen. Die Urheber fragen sich sehr wohl: Wie ist meine Vergütung? Wann ist sie angemessen? Es ist eben ein Unterschied, ob sie heute durch einen weiteren und wiederholten Aufruf ihres Angebots im Internet eine fortlaufende Vergütung bekommen oder ob sie einmal zu Beginn eine Vergütung bekommen. Das sollten wir berücksichtigen.