Protocol of the Session on November 11, 2015

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Um was geht es denn? Es geht um eine praxisnahe Ausgestaltung des Datenschutzes, nicht zuungunsten der betroffenen Schülerinnen und Schüler, son

dern gerade zugunsten der Betroffenen. Unser Anliegen ist es doch - Herr Kollege Kessler, Sie haben es eben doch selbst gesagt -, diese oftmals schwierige Schülerklientel nicht durchs Netz fallen zu lassen, sondern an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Jugendlichen die beste Unterstützung zu gewähren und ihnen den Weg in den Beruf zu erleichtern.

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) : Ich bin ja nicht dagegen.)

Wir reden nicht von den Jugendlichen allgemein, sondern wir reden hier insbesondere von Jugendlichen, die besondere Unterstützungsangebote benötigen. Herr Kollege Augustin, es tut mir schrecklich leid, aber Ihren Ausführungen konnte ich nicht entnehmen, was Sie wirklich sagen wollen. Vielleicht haben Sie sich auch nicht ausführlich mit der Materie befasst oder vielleicht ist Ihnen nicht bewusst, welche Schülerinnen und Schüler diese Angebote benötigen und wie das soziale Umfeld dieser Betroffenen aussieht. Wir versuchen, hier eine Möglichkeit für alle Betroffenen zu schaffen, und zwar zu deren Gunsten, nicht zu deren Ungunsten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Es geht nicht darum, dass Daten an wer weiß wen weitergegeben werden. Es ist ausdrücklich festgelegt, dass die Daten an die Jugendberufsagentur weitergegeben werden. Es muss sich doch jedem erschließen, was damit gemeint ist. Ich habe festgestellt, dass wir zum Teil inhaltlich beieinander sind. Das halte ich für sehr gut. Wir werden natürlich eine Anhörung im Ausschuss durchführen. Wenn die Opposition das beantragt, haben wir es noch nie abgelehnt. Das ist ja auch die Arbeit des Ausschusses.

Herr Kollege Augustin, ich erlaube mir noch eine Anmerkung. Ich muss Ihnen schon sagen, dass Ihr Vergleich hinkt. Es geht darum, dass Jugendliche unterschreiben, dass ihre Daten weitergegeben werden. Wenn Sie das mit Wahlmündigkeit oder Religionsmündigkeit, die Sie eben angesprochen haben, gleichsetzen, dann können wir diesen Vergleich nicht mittragen, denn er hinkt. Datenweitergabe ist für mich etwas völlig anderes als Wahlmündigkeit. Wir sollten diesen Gesetzentwurf an der Sache orientiert beraten. Ich freue mich darüber, dass dies hier eine große Mehrheit findet und wir die Dinge zugunsten der Schülerinnen und Schüler umsetzen können. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat Minister Ulrich Commerçon.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle zunächst einmal fest, dass wir in der Sache bei diesem Gesetzentwurf offenkundig große Übereinstimmung im Hause haben. Das will ich zunächst einmal begrüßen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Gesetzesänderung werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen sollen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Schulordnungsgesetz und in der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Schulen praxisnah gestaltet werden und an die verfassungsrechtlich relevanten Standards des Landesdatenschutzes angeglichen werden. Deswegen vorab vielleicht zwei oder drei Bemerkungen zu diesem Thema.

Ich bin den Koalitionsfraktionen außerordentlich dankbar, dass sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Denn damit schließen wir eine Lücke, die nicht nur mit dem konkreten Anlass zu tun hat. Es geht nämlich um die Fragestellung, wie wir auf der einen Seite in Zukunft datenschutzrechtliche Bestimmungen einhalten, auf der anderen Seite geht es auch darum, Rücksicht darauf zu nehmen, dass es ein informationelles Selbstbestimmungsrecht als Teil des Persönlichkeitsrechtes gibt, das gar nicht an andere überantwortet werden kann, zumindest dann nicht, wenn die Einsichtsfähigkeit der jungen Menschen gegeben ist. Insofern stimme ich Ihnen zu. Ich bin persönlich sehr aufgeschlossen, was das Thema Religionsmündigkeit angeht. Man kann mit mir auch über das Wahlrecht reden, aber es hat mit der Sache hier überhaupt nichts zu tun. Es geht hier um ein bestehendes Recht, nämlich das Persönlichkeitsrecht und das informationelle Selbstbestimmungsrecht, das einsichtsfähigen Personen unabhängig vom Alter gewährt werden muss. Allein deswegen ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten, diese Änderung vorzunehmen.

Alles andere ist wirklich der Versuch, „Krümel im Käse“ zu finden. Aber es handelt sich hier gar nicht um „Käse“, sondern - das ist der zweite Punkt - um ein ganz wesentliches Modellprojekt, das ermöglicht wird. Diese Änderung ist eine entscheidende Grundlage für ein sehr innovatives Modellprojekt zur frühzeitigen und lückenlosen Betreuung aller Jugendlichen am Übergang von der Schule in den Beruf. Wenn wir schon eine Debatte darüber haben, will ich auch etwas zu dem Inhalt des Projektes sagen. Im Kern sollte es uns um die Inhalte gehen und darin sind wir uns bei diesem Projekt offenkundig einig. Bei dem Projekt der lückenlosen Betreuung geht es darum, junge Menschen, die keine klare berufliche Zukunft haben, in besonderer Weise zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, auf dem saarländischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Es geht darum, diese Schülerinnen und Schü

(Abg. Rink (CDU) )

ler bei dem wichtigen Übergang von der Schule in den Beruf zu begleiten und ihnen eine erfolgreiche berufliche Perspektive aufzuzeigen. Ein herzliches Dankeschön an die Koalitionsfraktionen, dass sie uns diesen Weg ermöglichen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Im Übrigen will ich darauf hinweisen, dass das Saarland bei diesem Thema mit Hamburg an der Spitze steht. Es gibt ansonsten in anderen Bundesländern noch keine vergleichbaren Ansätze. Bereits seit einigen Jahren unterstützt und begleitet Hamburg noch während der Schulzeit solche Jugendliche durch die Berufsagentur, die nach dem Verlassen der allgemeinbildenden Schulen weder in Ausbildung noch in eine weitere schulische Laufbahn einmünden. Das ist die Idee des Projektes. Wir wollen mit diesem Projekt verhindern, dass junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf verloren gehen. Ich möchte an dieser Stelle den Projektpartnerinnen und -partnern danken, dem Wirtschaftsministerium, der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland der Bundesagentur für Arbeit, der IHK, der Handwerkskammer und dem Landkreis Neunkirchen, der als Träger der Maßnahme fungiert. Es war in den vergangenen Monaten ein sehr gutes Zusammenwirken. Wir haben es in sehr kurzer Zeit auf den Weg gebracht. Wir müssen nun diese datenschutzrechtliche Grundlage setzen. Der Modellversuch ist gestartet. - Keine Sorge, alle Bestimmungen sind eingehalten. Bisher sind noch keine Daten übermittelt worden.

Deswegen will ich an dieser Stelle noch einmal zu dem Thema der Daten kommen. Es ist schon ein Unterschied, ob wir in einer solchen Konstruktion mit der Bundesagentur für Arbeit, der Jugendberufsagentur, dem Landkreis Neunkirchen, dem Bildungsministerium und dem Wirtschaftsministerium untereinander Daten abgleichen oder ob wir Daten für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung stellen, die dann womöglich auch in Veröffentlichungen erscheinen. An dieser Stelle sollte die Realität anerkannt werden. Es macht nämlich einen Unterschied. Völlig klar ist: Bevor Daten veröffentlicht werden, müssen höhere Hürden gesetzt werden als nur bei der Fragestellung, ob es dem Zweck dient, junge Menschen auf ihrem weiteren Lebensweg möglichst gut unterstützen zu können. Denn genau das ist Ziel des jetzigen Projektes.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Studien aus Hamburg haben gezeigt, dass der Verbleib von 30 Prozent der Jugendlichen nach dem Abgang aus den allgemeinbildenden Schulen unklar ist. Wir wissen doch alle, was dann vielfach mit diesen Jugendlichen geschieht. Es sind die gleichen Jugendlichen, die mit 25 Jahren in den Leistungsbezug gefallen sind und dann viele Jahre, nachdem sie ihren Schulabschluss gemacht oder auch keinen Schulab

schluss erworben haben, gewissermaßen gar nicht mehr anders können, als als Kostgänger des Staates aufzutreten. Genau das wollen wir verhindern. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir mit dem Modellversuch der lückenlosen Betreuung starten konnten. Wir können gar nicht früh genug anfangen, die jungen Menschen zu unterstützen und sie auf ihrem weiteren Weg zu begleiten.

Vor diesem Hintergrund bin ich sehr froh, dass dieser Modellversuch jetzt starten konnte. Ich danke dem Parlament dafür, dass das Thema heute in die Erste Lesung gebracht wurde. Selbstverständlich kann dazu eine Anhörung stattfinden. Das ist das Recht des Parlamentes. Ich unterstütze und begrüße dies sogar, weil wir dann auch die Möglichkeit haben, das Modellprojekt insgesamt näher vorzustellen. Wir wollen es zum Erfolg bringen. Es ist ja manchmal das Problem bei Modellprojekten, dass es eben beim Modell bleibt. Wir wollen das Projekt deshalb möglichst bald im ganzen Land verbreiten. Dieser Gesetzentwurf ebnet den Weg dafür, dass wir junge Menschen in Zukunft besser unterstützen können. Darüber freue ich mich und deswegen ein herzliches Dankeschön für die heutige Debatte.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1570 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Dann ist der Gesetzesentwurf Drucksache 15/1570 bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den PIRATEN einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes im Saarland (Saarländisches Klimaschutzgesetz) (Drucksache 15/1567)

Zur Begründung erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Hubert Ulrich das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bringen heute zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode ein Klimaschutzgesetz in diesem

(Minister Commerçon)

Hause ein, weil wir kurz vor der nächsten Weltklimakonferenz in Paris stehen. Sie wissen alle, dass die Geschichte dieser Weltklimakonferenzen eine sehr traurige Geschichte ist, dass dort im Vorfeld immer wieder über hehre Ziele diskutiert wird, in der Realität aber so gut wie nichts vereinbart wird.

Die Klimaerwärmung schreitet voran. Wir merken es deutlich in dieser Woche. Wir haben Temperaturen, die in diesen Novembermonat einfach nicht hineingehören. Das ist leider Gottes so. Und wir haben im Moment noch eine andere Debatte landauf landab, nämlich die Flüchtlingsdebatte, die uns in ganz starkem Maße in diesem Lande befasst. Wir reden von Flüchtlingszahlen von 1 Million, 2 Millionen, 3 Millionen Menschen, die im Moment aufgrund von Bürgerkriegssituationen in unser Land drängen. Wenn wir aber einmal 10, 20 oder 30 Jahre weitergehen und uns das Fortschreiten der Klimaentwicklung vergegenwärtigen, muss uns klar sein, dass wir in diesen Zeiträumen über ganz andere Flüchtlingszahlen reden werden. Da wird es um 10 Millionen gehen, um 100 Millionen, um mehr. Dann wird ein großer Teil Schwarzafrikas nach Norden drängen und auch nach Süden, weil die Temperaturen insbesondere im Äquatorialgürtel nicht mehr zu ertragen sein werden. Das ist die Zukunft, über die wir uns Gedanken machen müssen.

Die Weichen für diese Zukunft werden heute gestellt. Die werden auf Bundesebene gestellt, die werden weltweit gestellt, die werden aber auch vor Ort gestellt. Das ist der Grund, warum wir heute hier erneut das Klimaschutzgesetz einbringen in der Hoffnung, dass es zumindest vor dem Hintergrund der anstehenden Problematik in den Ausschuss verwiesen wird, damit wir dort darüber diskutieren können. Ich sage ganz offen, dass wir als GRÜNE bei den vorgegebenen Zielen, die wir in diesem Klimaschutzgesetz formuliert haben, flexibel sind, falls im Ausschuss andere Vorschläge gemacht werden. Uns kommt es vor allem darauf an, dass wir überhaupt einmal im Saarland ein Klimaschutzgesetz verabschieden, weil es einfach dringend nottut.

Das 2-Grad-Ziel bis zum Ende des Jahrhunderts wird immer wieder formuliert. Alle, die sich mit der Thematik ernsthaft befassen, wissen: Dieses 2Grad-Ziel ist bereits heute Utopie. Es wird mehr sein. Es werden 4 Grad sein, es werden vermutlich sogar 6 Grad sein. Wenn das eintritt, haben wir global katastrophale Folgen zu befürchten. Das ist eine traurige Realität.

Auch das 40-Prozent-Reduktionsziel bis 2020 in der Bundesrepublik Deutschland - auch das wissen alle - ist heute bereits nicht mehr zu erreichen, auch das ist Utopie. Die reale Politik unserer Bundesregierung geht leider Gottes immer noch in Richtung Erhalt der Kohlekraftwerke. Die aktuelle Einigung mit Blick auf die Braunkohle, bei der man der RWE noch einmal

Milliardensummen zukommen lässt, um Braunkohlekraftwerke, die wir hatten und in Wirklichkeit nicht mehr brauchen, noch als Reserve zu halten, spricht eine deutliche Sprache.

Es ist auch ein Problem, dass die Bürgerenergiewende mittlerweile auf Bundesebene in den Wind geschrieben wird. Es ist auch ein großes Problem, dass wir im Saarland immer noch einen Kohlestromanteil von über 80 Prozent haben und die Landesregierung daran auch festhalten will. Frau Rehlinger, Sie haben sich bis zum heutigen Tage zumindest hier in diesem Hause nicht anders geäußert. Da gibt es noch nicht einmal eine Perspektive, wie wir im Saarland von diesem hohen Anteil wegkommen. Gerade hier im Saarland stehen wir ja nicht gerade gut da! Wir haben als Saarländer pro Kopf einen Verbrauch von 21,7 Tonnen CO2, 9,0 Tonnen ist der Durchschnittsverbrauch auf Bundesebene. Wir liegen also um weit mehr als das Doppelte darüber.

Auf der anderen Seite werden die erneuerbaren Energien im Saarland wo es geht gebremst. Das versteht man auch nicht mehr. Beispiel Stadtverband Saarbrücken. Da vorne sitzt der Kollege Schmidt, der zu den treibenden Kräften gehört, die die Windkraft blockieren, zusammen mit dem Regionalverbandspräsidenten Peter Gillo. Im Stadtverband wären 46 Windkraftanlagen möglich gewesen. Was hat man getan? Man hat insbesondere von SPD-Seite her in der Verwaltung im Stadtverband betrieben, dass die Grenze von 600 auf 800 Meter geschoben wird mit der Folge, dass wir noch 18 Anlagen kriegen. Die Zahl der Anlagen wurde um weit mehr als die Hälfte reduziert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das verstehe, wer will.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Erneuerbare Energien werden leider nach hinten geschoben. Deshalb wäre es dringend notwendig, dass wir im Saarland wenigstens einmal Minimalziele formulieren, um CO2 einzusparen. Vor diesem Hintergrund bringen wir erneut dieses Gesetz ein.

Ich möchte mir jetzt noch Redezeit sparen für den zweiten Beitrag in der Debatte. Die Begründung habe ich zunächst einmal geliefert. Ich bringe erneut die Hoffnung zum Ausdruck, dass Sie sich zumindest dazu durchringen können, dieses Gesetz in den Ausschuss zu verweisen - das wäre guter parlamentarischer Brauch -, damit dort fachlich und sachgerecht darüber diskutiert werden kann. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Das Wort hat für die SPD-Landtagsfraktion der Abgeordnete Dr. Magnus Jung.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Tata, tata, tata!)

Herr Kollege, um 11.11 Uhr können Sie dann in die lustige Jahreszeit einsteigen.

(Vereinzelt Beifall und Heiterkeit.)

Solange möchte ich Sie noch um Zurückhaltung bitten. Wie gesagt: Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN für ein Klimaschutzgesetz ist ein gutes Beispiel für diesen Satz. Es ist auch sehr erstaunlich, dass der Abgeordnete Ulrich in seiner Gesetzesbegründung auf einzelne Regelungen in diesem Gesetzeswerk mit keinem einzigen Satz eingegangen ist.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Egal, wie viel Redezeit man hat, wenn man ein Gesetz einbringt, sollte man auch auf die Regelungen des Gesetzes eingehen. Die Öffentlichkeit kann erwarten, dass sie von Ihnen erfährt, was Sie mit welcher Maßnahme tatsächlich erreichen wollen.