Protocol of the Session on September 23, 2015

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, wir haben mit dem heute in Zweiter Lesung vorgelegten Abänderungsantrag ein gutes Saarländisches Krankenhausgesetz. Es ist ein Gesetz, das den Menschen im Land gerecht wird. Sie können nach wie vor eine gute medizinische Versorgung in diesem Land erwarten. Wir von der CDU-Landtagsfraktion meinen, dass wir in der Koalition gute Arbeit geleistet haben und dass das Ressort von Ministerin Bachmann gute Arbeit geleistet hat und dass wir auch im Parlament gute Beratungen hatten. Ich glaube, dass wir heute hier ein gutes Gesetz verabschieden können, und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Danke, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun für die Fraktion B 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Klaus Kessler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das derzeitige Saarländische Krankenhausgesetz vom 13. Juli 2005 verliert mit Ablauf des 30. September 2015 seine Gültigkeit. Die Zeit drängt also und das Gesetz

(Abg. Hans (CDU) )

muss heute verabschiedet werden, damit dieses Land weiterhin eine ordentliche Rechtsgrundlage für die Krankenhausplanung hat. Die Krankenhausplanung ist eigentlich Ländersache. Es ist Aufgabe der Länder, eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung im stationären und teilstationären Bereich sicherzustellen. Allerdings können die Länder nur einen Teil der Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser schaffen. Weite Bereiche werden auf Bundesebene geregelt, wie es zurzeit auch bei dem in der Planung befindlichen Krankenhausstrukturgesetz auf Bundesebene der Fall ist.

Auf Landesebene geht es darum, die medizinische Versorgung der Bevölkerung im Krankenhaus auch für die Zukunft sicherzustellen und sich an die verändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Es gibt gesellschaftliche, aber auch medizinische Veränderungen, die für die künftige Krankenhausplanung zu berücksichtigen sind. Das ist einerseits die demografische Entwicklung, die Bevölkerung wird im Durchschnitt immer älter. Dies wird dazu führen, dass wir auch in Zukunft höhere Bedarfe an Behandlungsmöglichkeiten, insbesondere an altersspezifischen Erkrankungen haben werden. Stichworte sind Alzheimer und Demenz. Es ist zu befürchten, dass bis zum Jahr 2020 jeder fünfte Krankenhauspatient an einer Demenz erkrankt sein wird.

Ein weiterer Punkt, der zu den Rahmenbedingungen zählt, ist der medizinische Fortschritt. Die Verweildauer im Krankenhaus wird weiter gesenkt werden. Das ist in der Regel dem medizinischen Fortschritt geschuldet. Heute werden Eingriffe, die früher einen langen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatten, oftmals auch ambulant vorgenommen. Auch solchen Veränderungen muss die Krankenhausplanung zukünftig Rechnung tragen. Im Saarland stehen wir vor der Aufgabe, besondere Probleme in der Krankenhausversorgung anzugehen. Aus unserer Sicht sind dies die mangelnde Investitionsfinanzierung, der Abbau bestehender Überkapazitäten und auch kostspieliger Doppelstrukturen, die Verbesserung und Sicherung der Qualität des Krankenhausangebots, insbesondere Verbesserungen der Bedingungen in der Pflege, aber auch die Probleme beim Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung.

Unserer Meinung nach verlangen diese Umstände eine Flexibilisierung in der Krankenhausplanung, was der Gesetzentwurf der Regierung so auch vorsieht. Auch wir halten das geplante zweistufige Verfahren zur Aufstellung des Krankenhausplans für sinnvoll, gleichfalls die Möglichkeit, im Abweichungskorridor nach § 25 durch eine Einigung der Leistungs- und Kostenträger bei der Bettenzahl um 5 Prozent vom bestehenden Plan abweichen zu können. Allerdings fehlt unserer Meinung nach ein geeignetes Verfahren für den Fall, dass sich die Sozialpartner, also die Leistungserbringer, hier nicht eini

gen sollten. Auch die Festschreibung des Ziels der Sicherstellung der qualitativen Versorgung ist im Grunde positiv. Aber hier fehlt es unserer Meinung nach an sogenannten flankierenden Maßnahmen, um die Sicherung der Qualität der Krankenhausversorgung auch tatsächlich zu gewährleisten. Es gibt zwar in § 22 Abs. 5 des Entwurfs die Vorschrift, dass die Leistungen eines Krankenhauses in Organisationseinheiten, das sind die Fachabteilungen, zu erbringen sind, die von mindestens einer hauptamtlich tätigen Fachärztin oder einem hauptamtlich tätigen Facharzt in Leitungsfunktion geführt werden müssen. Unserer Meinung nach ist dies zur Qualitätssicherung nicht ausreichend. Ein Facharzt pro Abteilung ist uns zu wenig, um die Versorgung der Patienten auf Facharztniveau sicherzustellen. Da stellt sich die Frage: Wie ist das zur Nachtzeit, während des Urlaubs, während der Fortbildung des Facharztes? Wir meinen, dass hier auch Stellvertreter der Fachärzte eingesetzt werden sollten, wie dies im Übrigen auch der Marburger Bund fordert.

Dann fehlen uns auch für den gesamten Bereich der Pflege Vorschriften zur Qualitätssicherung. Es ist zwar auf Bundesebene im kommenden Krankenhausstrukturgesetz geplant, Vorschriften zur Qualitätssicherung in der Pflege zu schaffen, unserer Meinung nach wäre es aber auch hier durchaus möglich gewesen, im Zuge des Verfahrens für das Saarländische Krankenhausgesetz beispielsweise über eine personelle Mindestbesetzung in den Pflegeabteilungen zu sprechen und dies gesetzlich zu regeln. Das wäre eine Chance gewesen. Bedauerlicherweise ist diese Chance für das Saarländische Krankenhausgesetz nicht genutzt worden.

Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass das Land seiner Verpflichtung zur Finanzierung der Krankenhäuser im Bereich der Investitionskostenzuschüsse nicht ausreichend nachkommt. Die Investitionskostenzuschüsse zur Förderung der Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter wurden im Haushalt 2014 von 17,5 Millionen Euro auf knapp 14 Millionen Euro gekürzt. Die Kürzung betrug immerhin mit 3,5 Millionen Euro 20 Prozent. Und diese Kürzung wurde im Haushalt 2015 auch noch fortgeschrieben. Insofern sind unsere Krankenhäuser in einem noch viel größeren Ausmaß als zuvor dazu gezwungen, die Kosten für notwendige Investitionen aus den eigentlich für die Betriebs- und Personalkosten gedachten Zahlungen der Krankenversicherungen zu finanzieren. Dies kritisieren wir und wir sind der Auffassung, dass sich das Land an dieser Stelle nicht aus der Verantwortung stehlen darf.

(Beifall bei den Oppositionsparteien.)

Ich komme zum Schluss. Der Gesetzentwurf zeigt durchaus richtige und wichtige Ansätze, geht insofern nach unserer Meinung durchaus in die richtige Richtung, insbesondere beim Flexibilisierungskorri

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

dor in der Krankenhausplanung. Es fehlt uns allerdings noch an effektiveren Maßnahmen zur Sicherung der Behandlungsqualität. Deshalb werden wir uns heute sowohl bei der Abstimmung über den Abänderungsantrag als auch bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Volker Schmidt.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Hans hat es eben schon betont: Wir führen heute die Debatte anlässlich der Zweiten Lesung des Saarländischen Krankenhausgesetzes, liebe Kollegin Schramm, nicht eine Debatte über einen Globalantrag zum Gesundheitswesen im Allgemeinen und im Allfertigen. Auch darüber können wir uns gerne einmal unterhalten, allerdings ist die heutige Debatte dafür nicht der richtige Zeitpunkt. Sie sollten einfach einmal einen entsprechenden Antrag einbringen!

Wenn Sie aber, wie Sie eben ausführten, grundsätzliche Bedenken gegen die Zielrichtung dieses Gesetzes haben, ja nun, dann ist es doch parlamentarischer Brauch, in den entsprechenden Ausschüssen Anträge zu stellen, insbesondere, wenn zuvor auch noch eine Anhörung stattgefunden hat. Es wäre dann an Ihnen, die grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der Zielsetzung beziehungsweise der Ausrichtung dieses Gesetzes in Form eines Antrags zu dokumentieren, in den Sie aber bitte auch reinschreiben müssten, was denn nach Ihrer Auffassung die Zielsetzung eines Krankenhausgesetzes sein sollte. Denn darüber haben Sie nichts gesagt. Sie haben nur gesagt, Sie hätten grundsätzliche Bedenken beim Ziel. Aber welche Ziele Sie haben, dazu haben Sie kein Wort gesagt. Wenngleich es natürlich in der Tat immer schwierig ist zu verstehen, welche Ziele Sie überhaupt haben.

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Eines, was auch der Kollege Hans schon erwähnt hat, möchte ich noch einmal ansprechen, denn für mich ist das schon ein bisschen ein dicker Hund: Sie haben die Fragestellung der Hygiene auf der Kinderintensivstation in Saarlouis in einen Zusammenhang mit dem Krankenhausgesetz gebracht, in einen Zusammenhang damit, dass es in saarländischen Krankenhäusern dreieinhalb- bis viereinhalbtausend Stellen zu wenig gäbe. Ich muss schon sagen: Es ist schlimm, was Sie da machen! Sie waren, Kollege

Hans hat es erwähnt, in der einschlägigen Sitzung des Ausschusses anwesend. Auch ich war anwesend. Der zuständige Abteilungsleiter des Gesundheitsministeriums hat mit großer Sachlichkeit und mit aller Fachlichkeit - er ist ja ein hervorragender Mediziner - ausgeführt, wie es zu solchen Infektionen kommen kann. Er hat ausgeführt, dass 60 Prozent aller Erwachsenen diesen Keim sozusagen still in sich tragen und dass er so natürlich in eine solche Station eingetragen werden kann. Schon kurz, nachdem die Ausschusssitzung beendet war, haben Sie eine Presseerklärung losgelassen. Ich habe mich allerdings schon gefragt, in welcher Ausschusssitzung ich wohl gewesen bin - jedenfalls nicht in der gleichen Sitzung, in der Sie wohl waren.

(Abg. Schramm (DIE LINKE) : Sie haben nur nicht zugehört!)

Ich habe, ich will das klar sagen, weil ich dieses Vorgehen nicht für in Ordnung halte, den Eindruck, dass es Ihnen nicht um die Sache geht, sondern Sie einfach nur irgendetwas suchen, um skandalisieren zu können. Das dient dem saarländischen Gesundheitswesen, den Menschen, den Patientinnen und Patienten nun wirklich nicht!

(Beifall von den Koalitionsfraktionen.)

Ich habe es beim letzten Mal ja schon gesagt - Sie haben oft zitiert aus meiner letzten Rede, da hätten Sie das ruhig auch zitieren können -, die Patientinnen und Patienten, die in Krankenhäuser gehen, haben ja schon genug Angst. Sie sind krank. Irgendetwas haben sie, andernfalls würden sie nicht ins Krankenhaus gehen. Dann muss man doch nicht noch vonseiten der Politik in unverantwortlicher Art und Weise suggerieren, unsere Krankenhäuser wären der letzte Mist und jeder, der dort reingehe, könne froh sein, wenn er noch einmal lebend herauskomme!

(Abg. Schramm (DIE LINKE) : Das ist nicht gesagt worden!)

Ich sage es hier noch einmal: Deutschland hat eines der besten, eines der effektivsten Gesundheits- und Krankenhauswesen dieser Welt.

(Abg. Kugler (DIE LINKE) : Nicht wegen, sondern trotz allem!)

Da können Sie so viel skandalisieren, wie Sie wollen, Ihre Äußerungen treffen einfach nicht zu. Natürlich gibt es, das will ich gar nicht leugnen, viele Punkte, bei denen man Dinge verbessern könnte. Völlig klar. Natürlich wäre es schön, wäre mehr Geld vorhanden. Ich komme gleich noch auf das Geld zu sprechen, denn Sie argumentieren ja immer so, als würde Geld überhaupt keine Rolle spielen, als würden wir bei der Fragestellung der Krankenhausfinanzierung im ökonomischen Nirwana herumschweben. Aber zunächst einmal, und auch das ist eine Wahr

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

heit, sicherlich eine traurige Wahrheit: Es ist leider nicht so, dass wir beim Personellen aus dem Vollen schöpfen könnten. Dem ist nicht so, und auch das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Ich bin gerne bereit, gemeinsam mit Ihnen und vielen anderen dafür zu kämpfen, dass sich auch diesbezüglich die Situation ändert. Ich bin aber eben nicht bereit, auch das alles nur zu skandalisieren, einfach nur zu sagen: Das ist so, weil da Tausende von Leuten fehlen, und deshalb ist dieses System marode und am Ende.

Herr Kessler, vielleicht auch noch zu Ihnen zwei Sätze.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Aber nur zwei!)

Zu Ihnen, Herr Ulrich, sage ich heute gar nichts.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Ich habe auch nichts bestellt!)

Herr Kessler, zwei Sätze, was den Aspekt der Leitung der Abteilung, was die Frage der Fachärztinnen und Fachärzte anbelangt: Man kann sicherlich darüber nachdenken. Wichtig war aber klarzustellen, dass die Leitung einer Abteilung Fachärztin beziehungsweise Facharzt sein muss. In der Praxis ist, wie Sie auch wissen, jedes Krankenhaus bemüht, für eine Abteilung mehr als nur eine Fachärztin oder einen Facharzt einzustellen. Man weiß ja, dass man beispielsweise eine Innere Abteilung mit 50 Patienten nicht mit einem Facharzt fahren kann. So gesehen handelt es sich also, was die Leitung anbelangt, um eine Mindestquote. Aber natürlich hat man den Wunsch und die Hoffnung und natürlich entspricht es dem, was die Krankenhausträger machen, dass für diese Abteilungen mehrere Fachärztinnen und Fachärzte eingestellt werden.

Was die Investitionskosten anbelangt: Ich kann mich erinnern - ich weiß nicht, ob Sie sich noch daran erinnern -, dass Sie ja einmal in einem hiesigen Kabinett vor ein paar Jahren Minister waren, und damals waren die Investitionen auch nicht viel höher.

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) : Doch!)

Die drei Millionen!

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : 20 Millionen.)

Das war damals auch nicht viel höher.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : 20, das ist vorne eine 2 und hinten eine 0!)

Jetzt muss ich mich doch mit dem Kollegen Hubert Ulrich auseinandersetzen; er ruft immer irgendwelche Dinge dazwischen, die jetzt draußen und auch hier letztlich niemand nachprüfen kann. Es ist Quatsch, was Sie hier erzählen! Das ist völliger Quatsch, weil es dabei um die Ausfinanzierung eines bestimmten Projektes ging, das hatte aber

nichts mit der Finanzierung der allgemeinen Investitionskosten zu tun. Es ist so!

Natürlich wäre es schön, wenn wir in diesen Bereichen mehr als die 50 Prozent hätten. Das haben wir aber nicht.

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Ul- rich (B 90/GRÜNE).)

Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass wir nicht das einzige Bundesland sind, das diese Finanzmittel nicht zu 100 Prozent aufbringt. Wir stehen dabei in Deutschland auch gar nicht am Ende der Skala. Es ist so, wie es ist.

Sie sagten auch, die Mittel seien 2015 weiter gekürzt worden. Nein, die sind nicht gekürzt! Wir haben gesagt, es wird ab 2015 nichts mehr gekürzt. Wir haben die Kürzung bis 2017 eingefroren! So wird ein Schuh draus!