Staatliche Aufgaben entziehen sich unserer Meinung nach weitestgehend den Regelmechanismen, wie diese in der Wirtschaft durch Angebot und Nachfrage sowie Gewinnmaximierung gelten. Völlig zu Recht wurde der vorliegende Gesetzentwurf beispielsweise von Verdi abgelehnt. Zutreffend verweist Verdi auf eine unerträgliche Personalnot und einen Notstand in der Pflege, auf einen Personalabbau und illegale Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern sowie auf Gefahren für die Versorgungsqualität. Ich möchte hier nur am Rande auf den aktuellen Fall der Keimbelastung der Neugeborenenintensivstation eines Saarlouiser Krankenhauses verweisen, der uns auch im letzten Gesundheitsausschuss beschäftigt hat.
Nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene und des Aktionsbündnisses Patientensicherheit sind mangelnde Hygiene und fehlendes Personal, insbesondere Reinigungspersonal, maßgebliche Gründe für die jährlich 400.000 bis 600.000 Krankenhausinfektionen in Deutschland und die bis zu 30.000 Toten. Die beispielsweise von Verdi wie aber auch von dem Landespflegebeauftragten in der Anhörung zum Gesetzentwurf geforderte Mindestpersonalfestlegung für den Pflegebereich stößt bei der Großen Koalition hingegen auf taube Ohren. In den Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen wurde dies bewusst nicht aufgenommen. Es wäre aber ein wirksamer Schritt in die richtige Richtung, nämlich der Qualitätsverbesserung, gewesen.
Durch Messen und Dokumentieren alleine wird die Qualität nicht besser. Ich möchte an dieser Stelle nur am Rande bemerken, dass wir im Bereich der Pflege bereits im Gesundheitsausschuss ausgiebig die Nachteile einer aufwendigen und ressourcenbindenden Dokumentation diskutiert haben. Als Ergebnis wurde die Notwendigkeit einer Minderung des Dokumentationsaufwandes erkannt, wie wir alle gehört haben. Die Qualität wird dann besser, wenn zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden und alle in der Pflege Tätigen unter guten Arbeitsbedingungen ihre Arbeit verrichten können. Dies sage ich aber insbesondere in Richtung des Kollegen Schmidt, der anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes im März dieses Jahres davon sprach, ich würde in Bezug auf unsere Krankenhäuser den Untergang des Abendlandes an die Wand malen und gar abstruse Thesen formulieren.
Gerade deshalb erscheint es mir wichtig, auch heute noch einmal an die bundesweite Aktion von Verdi im Juni dieses Jahres zu erinnern. Gerade aufgrund des skandalösen Personalmangels in den Krankenhäusern wurde diese Großdemonstration durchgeführt, unterstützt von der Saarländischen Krankenhausgesellschaft und mit allein im Saarland 4.000 Demonstrationsteilnehmern weitgehend aus den Reihen des Klinikpersonals. Auch möchte ich an die an alle Landtagsfraktionen in diesem Monat überreichte gemeinsame Erklärung der Personalvertreter aller saarländischen Krankenhäuser erinnern. Darin wurde nochmals eine gesetzlich festgelegte Personalbemessung gefordert. Aber auch das Anliegen der scharf kritisierten Pflegekräfte, das mit ihrer Gesundheit Schindluder getrieben werde und deshalb dringend Abhilfe geschaffen werden müsse, haben Sie, Herr Kollege Schmidt, wie es nachzulesen war, unterstützt, obwohl Sie im Parlament ständig anders abstimmen.
Bei den mehr als 6.000 zusätzlichen Pflegestellen, die bundesweit mithilfe des Pflegestellenförderpro
gramms der Großen Koalition in Berlin geschaffen werden, handelt es sich nach Meinung von Experten jedoch nur um einen Tropfen auf den heißen Stein, insbesondere, wenn man sich vor Augen führt, dass in den letzten zehn Jahren durch eine verfehlte Gesundheitspolitik 25.000 Pflegestellen in den Krankenhäusern abgebaut wurden.
Ich empfehle der Großen Koalition einen Blick in den aktuellen Bericht des Pflegebeauftragten. Dort können Sie amtlich, schwarz auf weiß, Ihren Denkzettel der Expertengruppe „Pflege im Krankenhaus“ entgegennehmen und die Feststellung nachlesen, dass die Krankenhauspflege unter massiven finanziellen und strukturellen Defiziten leidet. Die Rede ist hier von total überlastetem Personal, von einer hohen Abwanderungsrate in andere Berufsbranchen sowie den schlechten Arbeitsbedingungen. Es ist festgestellt, dass der Verbleib der Pflegekräfte im Beruf drastisch zurückgeht. Nach zehn Jahren sind nur noch 44 bis 50 Prozent der Altenpflegefachkräfte in ihrem Beruf. Das bedeutet, jede zweite Pflegekraft hat dem Beruf den Rücken gekehrt. Bei den Altenund Krankenpflegehelfern ist die Situation noch dramatischer, dort ist weniger als jeder Dritte in seinem Beruf geblieben.
Es ist schon etwas zynisch, meine Damen und Herren, wenn aus dem Lager der Regierungsfraktionen die Behauptung aufgestellt wird, es gebe auf dem Markt überhaupt kein ausreichendes Personal.
Dann muss man natürlich die unzureichende finanzielle Ausstattung des Systems angehen und für attraktive Arbeitsbedingungen Sorge tragen. Sie sind doch bei der Krankenhausfinanzierung hier im Land mit im Boot und Sie wissen doch auch, dass hier Querfinanzierungen zulasten des Personalbereichs erfolgen. Es ist doch kein Wunder, wenn die Pflegebeschäftigten in andere Berufsbranchen abwandern oder sich der eine oder andere gar nicht erst für eine Ausbildung in der Pflege entscheidet! Wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, hilft die beste Marketingstrategie nichts, meine Damen und Herren.
Sie können es doch nachlesen: In der Berichterstattung der Saarbrücker Zeitung am vergangenen Freitag über den dritten Pflegekongress mahnt die Präsidentin des Landespflegerates eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege an, da trotz Verdoppelung der Ausbildungsplätze viele junge Menschen nicht im Beruf bleiben.
In diesem Zusammenhang geben mir die unterschiedlichen Positionen der Großen Koalition zu denken. Einerseits haben Sie, Herr Kollege Schmidt,
bei der Ersten Lesung des Gesetzes uns vorgeworfen, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Welchen Sinn macht es, wenn diese Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden sind, vehement zu fordern, dass die Stellen besetzt werden?“ Gleichzeitig beteuert die Sozialministerin anlässlich des in der vergangenen Woche durchgeführten Pflegekongresses, dass kein Fachkräftemangel in der Pflege drohe und die Pflege im Saarland gut aufgestellt sei. Fakt ist aber, dass jeder, der in den letzten Monaten, ob als Patient oder als Besucher vor Ort, ein Krankenhaus aufgesucht hat, feststellen konnte, dass das Pflegepersonal überlastet, gehetzt und ausgebrannt ist.
Der Stress wird immer schlimmer und das Personal wird immer weniger. Ohne eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser, ohne eine Mindestpersonalfestlegung insbesondere für den Pflegebereich und ohne deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten werden wir keine für den Patienten spürbare Qualitätsverbesserung erreichen.
Entgegen Ihrer Darstellung scheinen Ihre Kollegen auf Bundesebene auf dem Boden der Tatsachen anzukommen. Hier sollen zusätzliche 500 Millionen Euro für den drohenden Pflegenotstand bereitgestellt werden. Das zeigt, mit unserer Kritik stehen wir nicht alleine da. Hinzu kommt, dass auch die Saarländische Krankenhausgesellschaft sowie der Landespflegerat anlässlich der Anhörung auf die Widersprüchlichkeit des Gesetzentwurfes hingewiesen hat. Es kann nicht mehr Qualität gefordert werden, wenn immer weniger Geld im System ist. Auch der Verband der Ersatzkrankenkassen hat in der Anhörung auf die Problematik der Mangelverwaltung hingewiesen. Es bleibt also festzuhalten: Die Stoßrichtung des Gesetzentwurfes zielt in die völlig falsche Richtung. Nicht die Wirtschaftlichkeit darf im Zentrum stehen, vielmehr müssen der Patient und das ihn betreuende Personal im Zentrum stehen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Schramm, nachdem Sie diese Rede bereits bei der Ersten Lesung zum Saarländischen Krankenhausgesetz gehalten haben, hatte ich die Hoffnung,
dass Sie nach den Beratungen im Ausschuss einen gewissen Erkenntnisprozess durchmachen würden, was die Regelungstatbestände dieses Gesetzes anbelangt. Aber offensichtlich Fehlanzeige, liebe Frau Schramm. Man bleibt doch verwundert zurück, wenn man sieht, was Sie hier für Reden halten.
Liebe Frau Kollegin, wir können ja gerne, wenn Sie möchten, über die Situation in der Pflege diskutieren. Da können wir auch durchaus kontrovers diskutieren, wobei wir alle der Auffassung sind, dass es sehr schwer ist für die Menschen, die in unseren Krankenhäusern in der Pflege tätig sind. Aber wenn Sie darüber diskutieren wollen, dann stellen Sie doch bitte einen Antrag, der darauf Bezug nimmt. Heute diskutieren wir über das Saarländische Krankenhausgesetz und da geht es nicht primär um die Situation in der Pflege. Ich erkläre Ihnen auch, wieso das so ist.
Sie stellen es so dar, als wäre dieses Saarländische Krankenhausgesetz rein an Kriterien der Wirtschaftlichkeit orientiert. Zunächst einmal muss man feststellen, dass die Situation in der Pflege in einem Krankenhaus nicht gut sein kann, wenn das Krankenhaus nicht wirtschaftlich arbeitet. Deshalb haben wir doch die schlechte Situation in der Pflege.
Das muss man doch einmal zur Kenntnis nehmen! Wir haben doch die Situation, dass wir nicht ausreichende Investitionskostenregelungen bei den Ländern haben, das gebe ich ja zu. Das ist so aufgrund der Haushaltsnotlage in fast allen Bundesländern. Wir befinden uns dort im Schnitt und wir brauchen eine stärkere Beteiligung des Bundes an eben diesen Kosten, weil die Kosten, die derzeit über die Fallpauschalen reinkommen, nicht ausreichen, um das Personal zu finanzieren. Das ist die Grundannahme. Wenn wir dann davon ausgehen, dass das, was reinkommt, nicht auskömmlich ist und deshalb am Personal gespart werden muss, müssen wir feststellen, dass die Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses sehr wohl ein wichtiger Aspekt ist, dem man als Politik nachgehen muss.
Das zum einen. Zum anderen, Frau Kollegin Schramm. Sie stellen es so dar, als würden nach dem neuen Krankenhausgesetz nur noch Leistungen erbracht, die irgendwie wirtschaftlich sind, aber das seien gar nicht die Leistungen, die die Men
schen wollten, und die wohnortnahe Versorgung gehe dabei flöten. Liebe Frau Schramm, Sie haben es nicht richtig gelesen oder Sie haben es nicht richtig verstanden. Das Gegenteil ist doch der Fall! Wir gehen doch mit diesem Gesetz hin und flexibilisieren die Krankenhausplanung, was nichts anderes bedeutet als: In Phase 1 wird weiterhin ein Gutachten gemacht, das genau hinschaut, welche Leistungen man vor Ort braucht. Dann tritt die Krankenhauskonferenz zusammen und nur am Ende, in der Phase 2 werden in den Hauptfachabteilungen, die vorher festgelegt werden, die Bettenzahlen in einem Korridor verteilt. Nichts anderes ist das. Es bleibt dabei, dass vorher in einer Rahmenplanung festgelegt wird, welche Leistungen wo notwendig sind, wohnortnah, bezogen auf die Bevölkerung und die entsprechenden Notwendigkeiten. Es besteht also überhaupt keine Gefahr. Sie fabulieren hier von Dingen, die überhaupt nicht der Realität entsprechen! Das muss man einmal klarstellen.
Frau Kollegin Schramm, Sie haben vielleicht auch den Abänderungsantrag gelesen, in dem die Koalition noch einmal klarstellt, was es bedeutet, wenn man ein Krankenhaus nach dem Saarländischen Krankenhausgesetz sein will. Man braucht zwei Hauptfachabteilungen, von denen eine entweder eine Innere Medizin oder eine Chirurgie ist. Damit stellen wir klar, dass der Bürger, wenn er in ein Krankenhaus kommt, auch erwarten darf, dass ihm umfassend geholfen werden kann. Von daher greift auch Ihr Argument, dass die wohnortnahe Versorgung nicht gewährleistet sei, überhaupt nicht. Im Übrigen haben Sie gesehen, Frau Kollegin, dass wir einen Abänderungsantrag eingebracht haben. Es ist verwunderlich, wieso, wenn Sie so viel Kritik an dem Gesetz üben, Sie nicht selbst einen Abänderungsantrag stellen. Fehlanzeige! Von daher ist das, was Sie hier betreiben, alles Augenwischerei. Ihnen geht es gar nicht darum, mit uns das Saarländische Krankenhausgesetz zu diskutieren, das heute in Zweiter Lesung beraten wird.
Sie wollen mit den Befindlichkeiten der Menschen in der Pflege spielen und Debatten über den Pflegenotstand führen, darum geht es Ihnen. Wir können das gerne tun, aber dann bitte beim nächsten Mal unter einem eigenen Tagesordnungspunkt und nicht an dieser Stelle, wo es überhaupt nicht hingehört.
Zurück zur Sache. Der Kollege Hermann Scharf hat in seiner Berichterstattung detailliert ausgeführt, was das Gesetz macht. Das Gesetz regelt eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten, an die aktuellen Bedürfnisse in der Krankenhausplanung. Die
Rahmenbedingungen haben sich nun mal geändert. Man muss heute schneller und flexibler reagieren können auf Veränderungen. Wir haben die Situation, dass Krankenhäuser nicht mehr so ausgerichtet sind, wie es der Bedarf hergibt, und dann an das Ministerium herantreten, weil sie Änderungen brauchen. Das ist nach der aktuellen Gesetzgebung nicht möglich. Deshalb haben wir es flexibilisiert. Man kann künftig auf diese Veränderung eingehen. Da geht es genau um das, Frau Schramm - - Sie schütteln den Kopf! Es geht um wohnortnahe Versorgung. Genau darum geht es, dass man heute flexibel nachsteuern kann, damit das auch funktioniert. Vielleicht nehmen Sie es einmal zur Kenntnis!
Ausgangspunkt dafür war auch nicht ein Hirngespinst von irgendwem, Ausgangspunkt dieser neuen Gesetzgebung war ein Kurzgutachten von Professor Wille, das das Ganze vorbereitet hat. Dieses Gutachten wurde in den einzelnen Gremien mit den Krankenhausträgern diskutiert. Man ist zu der Überzeugung gelangt, dass es sinnvoll ist, diese Flexibilisierung in einem engen Rahmen - wir sind ein kleines Land, wir können es nicht völlig freigeben wie in anderen Bundesländern - vorzunehmen.
Der Vorteil ist ganz klar: Die Patientenversorgung bleibt vor Ort gesichert, Frau Schramm. Auch außerhalb der regulären Krankenhausplanung können wir jetzt eingreifen, sozusagen unterperiodisch zeitnah reagieren. Wir können Kapazitäten anpassen, das heißt ausweiten oder auch verringern, so wie es notwendig ist. Im zukünftigen Verfahren stärken wir dadurch die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser vor Ort. Wir fördern Zentrenbildung, was am Ende wiederum der Qualität im Krankenhaus dient, Frau Schramm, denn um Qualität geht es in erster Linie, nicht nur darum, dass jeder alles anbieten kann, so wie Sie dies hier möglicherweise propagieren.
Ich bitte um Verzeihung, aber es treibt mir wirklich die Zornesröte ins Gesicht, wenn Sie aktuelle Schwierigkeiten bei der Hygiene in Saarlouis tatsächlich in einen Zusammenhang mit dem Personalnotstand bringen. Das sagen Sie wider besseres Wissen! Sie waren in dem entsprechenden Ausschuss, wo darüber Bericht erstattet wurde. Es hat überhaupt nichts mit Personalnotstand zu tun, dass es dort zu einem Hygieneproblem gekommen ist. Das ist übertragbar und das sind Dinge, die zwischen Menschen eben passieren. Das hat nichts mit Personalnotstand zu tun. Das können Sie doch nicht durch eine andere Personalplanung verhindern, sondern das sind Dinge, die in einem Krankenhaus passieren können! Und wir brauchen gute Krankenhäuser, um diese Dinge in den Griff zu bekommen.
Sachverständigengutachten der Bedarf zur konkreten Versorgungssituation erhoben wird. Es erfolgt dann die Erarbeitung der Grundsätze der Krankenhausplanung. Dabei geht es darum, welche Krankenhäuser in den Krankenhausplan kommen, wie hoch die Zahl und welcher Art der Krankenhausabteilungen sind und wie hoch die Gesamtzahl der Krankenhausbetten ist. Wir legen also genau fest, wie hoch die Zahl der Betten in einem bestimmten Krankenhaus ist. Das ist also überhaupt nicht irgendwelchen Dingen preisgegeben. Es wird auch festgelegt, wie hoch die Gesamtzahl der Ausbildungsplätze ist. Auch das ist ein wichtiger Aspekt, weil wir die Ausbildungsplätze brauchen, um die Situation in der Pflege zu verbessern. Schließlich wird der sogenannte Korridor festgelegt, eine Bandbreite, was die bedarfsnotwendige Mindestbettenzahl anbelangt. Danach, wenn der Krankenhausrahmenplan erstellt ist, wird das Ganze wie bisher mit der Saarländischen Krankenhauskonferenz abgestimmt. Alle Krankenhäuser sind vor Ort dabei und diskutieren miteinander, ob das so sinnvoll ist. In der Phase 2 erfolgt dann in der Tat die Bettenverteilung durch die Selbstverwaltungsplaner in dem gegebenen Rahmen in den einzelnen Abteilungen. Und da kann auch nichts passieren. Falls man sich nicht einigen könnte, wovon wir nicht ausgehen, könnte das Ministerium wie bisher die Entscheidungen treffen und dafür Sorge tragen, dass die Menschen vor Ort gut und flächendeckend versorgt werden.