Fazit: Die Privatisierung öffentlichen Eigentums führt zur Verschlechterung für die Kundinnen und Kunden, führt zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und - auch das spielt eine Rolle für uns - ist verbunden mit einem Abbau von Demokratie. Das kann jeder, der in der Kommunalpolitik tätig war oder noch ist, nachverfolgen.
In früheren Jahren hatten die Stadträte das Recht, die Energiepreise zu bestimmen. Sie hatten das Recht, Wohnungsmietpreise sowie Parkgebühren zu bestimmen, und sie hatten das Recht, andere Preise festzulegen, die heute längst der Privatisierung unterworfen sind. Ich denke etwa an die Abfallentsorgung - nicht in jedem Fall, aber in einer ganzen Reihe von Fällen - und könnte das weiter vertiefen. Insbesondere wenn man die europäische Entwicklung sieht, wo zur Sanierung von Staaten mittlerweile gefordert wird, Kulturgüter dieser Staaten der Allgemeinheit zu verkaufen, der Privatisierung zuzuführen, stellt sich die Frage, ob es nicht notwendig ist, ein Stopp-Signal zu setzen.
Dieses Stopp-Signal soll nach unserer Auffassung darin bestehen, dass die Veräußerung öffentlichen Eigentums an bestimmte Quoren in den Parlamenten gebunden ist. Das heißt, es ist immer noch möglich, öffentliches Eigentum zu veräußern, aber nicht mehr mit einfachen Mehrheiten, sondern mit einer Zweidrittelmehrheit. Ich glaube, dass dieser Vorschlag eine richtige Schlussfolgerung aus der Tatsache ist, dass wir in den letzten Jahren diese negative Entwicklung hatten. Ich bitte Sie daher, diesem Verfassungsartikel zuzustimmen.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Peter Strobel.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Abgeordnete der Linksfraktion, ich nehme es gleich vorweg: Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung der saarländischen Verfassung wird von der CDU-Fraktion abgelehnt werden.
Ich möchte Ihnen das auch begründen. Zum einen lehnen wir die Thesen in Ihrer Antragsbegründung ab. So zum Beispiel die von Ihnen behauptete Machtverschiebung zwischen Staatsmacht und privatem Eigentum. Was Sie hier unter dem Deckmäntelchen „Schutz des öffentlichen Eigentums“ einbringen, ist alter Klassenkampf. Ich hatte eigentlich geglaubt, dass Sie darüber hinweg wären. Zum anderen haben wir ein funktionierendes System, das auf Selbstbestimmung und Freiheit setzt, gleichzeitig aber jederzeit in der Lage ist, auf Fehlentwicklungen angemessen zu reagieren. Ich rede von der Marktwirtschaft, genauer gesagt von der sozialen Marktwirtschaft.
Ich darf mit Einverständnis des Herrn Präsidenten Ludwig Erhard zitieren, denn seine Aussagen sind sozusagen allgemeinverbindlich und haben an Aktualität bis zum heutigen Tage nichts verloren: „Es ist nicht Aufgabe des Staates, unmittelbar in die Wirtschaft einzugreifen. Auch passt es nicht in das Bild einer auf unternehmerischer Freizügigkeit beruhenden Wirtschaft, wenn sich der Staat selbst als Unternehmer betätigt.“
Diese Maxime hat der Bundesrepublik Deutschland und damit auch dem Saarland zu Frieden, Freiheit und Wohlstand verholfen. Einflussnahme des Staates so viel wie nötig, staatliche Regulierung so wenig wie möglich. Was Sie wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Linksfraktion, ist Staatswirtschaft. Dass Sie da ein bestimmtes Vorbild verfolgen, ist einfach nachzulesen.
Herr Präsident, ich zitiere nochmals mit Ihrer Erlaubnis: „Die DDR (...) ist unter Erich Honecker ein wirtschaftlich leistungsfähiger, innenpolitisch stabiler und außenpolitisch selbstbewusster Staat geworden (...).“ Oskar Lafontaine im SPIEGEL 1987. Zwei Jahre später war es vorbei mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der DDR. Meine Damen und Herren, so sieht die Realität aus.
Staatswirtschaftliche Strukturen sind nicht nur in der DDR, sondern praktisch weltweit gescheitert, und das nicht nur in Bezug auf Nationalstaaten, sondern auch in Bezug auf eine Vielzahl staatlicher Unter
nehmen wie beispielsweise die frühere staatliche Fluggesellschaft Austrian Airlines. Als die Lufthansa diese quasi in letzter Minute übernommen hat, war sie schon zahlungsunfähig, also pleite.
Dass sich an der Stelle der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand respektive der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen eine ideologische Betrachtung, wie Sie sie gerne anstellen, Herr Lafontaine, nicht lohnt, erkennen wir sehr leicht unter Würdigung der Fakten eines einfachen Beispiels aus der Praxis. Zum einen ist die Übernahme der frei werdenden Anteile an der VSE nicht durch private Investoren, sondern durch saarländische Kommunen beziehungsweise deren Stadt- oder Gemeindewerke anerkanntermaßen ein Schritt in die richtige Richtung, wenn Sie so wollen, eine kleine Verstaatlichung. Das wird übrigens nicht nur von Teilen der Politik, sondern auch von Experten der Energiewirtschaft so gesehen. Zum anderen war der Verkauf von 20 Prozent der Anteile an der Stadtwerke Saarbrücken AG an die Bietergemeinschaft aus VSE und Enovos ein ebenso richtiger Schritt, glasklar eine Privatisierung. Durch die gemeinsame Netzleitwarte und eine Reihe positiver Synergien arbeiten die Partner heute mit vereinten Kräften und verbesserten Ergebnissen. Also, wir sehen schon, ein einfaches Schwarz/Weiß, wie DIE LINKE es in Ihrem Antrag formuliert, gibt es nicht. Damit machen Sie sich die Sache viel zu leicht, differenzierte Betrachtungen sind gefragt.
Ihr Antrag dagegen ist eindimensional. Er folgt den Ansichten des überzeugten Keynesianers Oskar Lafontaine, der immer noch die Einflussnahme des Staates bis hin zur Verstaatlichung von Banken propagiert. Was Sie nach wie vor vertreten, hat die Wirtschaftswissenschaft längst zum Alteisen gelegt, es entbehrt jeglicher ökonomischer Vernunft und ist rein ideologisch begründet. Der gesunde Menschenverstand ist an der Stelle ein viel besserer Berater, Herr Lafontaine.
Ein regulierendes Eingreifen des Staates in Fehlentwicklungen der Finanzwirtschaft, wie die hochriskanten Finanzwetten der Spekulanten oder die sogenannten Leerverkäufe, ist sicher geboten. Aber die Verstaatlichung eines gesamten Wirtschaftszweiges zu fordern, zeugt wahrlich nicht von großer Realitätsnähe, meine sehr verehrten Damen und Herren der LINKEN. Auch in bestimmten Bereichen der Energiewirtschaft ist eine begrenzte staatliche Lenkung sinnvoll. Und trotzdem: Insgesamt betrachtet gibt es keinen generellen Regulierungsbedarf über alle Branchen hinweg.
Wenn man eine ausgewogene Regelung sucht, lohnt sich der Blick in den Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Saarland. Dort heißt es: „Die saar
ländische Landesregierung wird die kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Betätigung von Städten und Gemeinden in einer Weise verbessern, die nicht zu Lasten der regionalen mittelständischen Wirtschaft geht. Wir wollen für den Bereich der Daseinsvorsorge, insbesondere bei der Energiewirtschaft, eine Erleichterung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen erreichen. Eine darüber hinaus gehende Öffnung ist nicht vorgesehen.“
Die Daseinsvorsorge ist der Betätigungsbereich des Staates. Darüber hinausgehende Betätigungen führen zu Marktverzerrungen, von denen keiner etwas hat. Der Wettbewerb mit privaten Anbietern hinkt zugunsten öffentlicher Unternehmen. Sie tragen kein unternehmerisches Risiko, weil die Allgemeinheit haftet, und häufig zahlen sie nicht einmal Umsatz-, Körperschafts- oder Gewerbesteuer. Sie haben dadurch eklatante Wettbewerbsvorteile und generieren nicht einmal ein Steueraufkommen.
Wir haben ein bewährtes Gleichgewicht zwischen Staat und Privat und sind gut beraten, daran festzuhalten. SPD und CDU sind sich darin einig: Es gibt keinen Veränderungsbedarf, wie ihn DIE LINKE an dieser Stelle sieht. Und damit Sie nicht glauben, ich sei Verfechter einer hemmungslosen Privatisierungswut, sage ich Ihnen ganz deutlich: Privatisierung ist weder Allheilmittel noch Wunderwaffe und an vielen Stellen unangebracht oder falsch. Mithin hat es auch Fehlentscheidungen gegeben. Jedoch der Umkehrschluss, also sein Heil in der Verstaatlichung zu suchen, ist der fatalste aller Irrwege. Das Subsidiaritätsprinzip ist einer der Pfeiler unserer freiheitlichen Grundordnung. Es hat sich in allen Bereichen der demokratischen Gesellschaft bewährt, nicht nur im Wirtschaftsleben - und gerade deshalb muss es auch auf allen Ebenen verteidigt werden.
Was Sie mit Ihrem Antrag propagieren, meine sehr verehrten Damen und Herren der Linksfraktion, ist der Weg in die Staatswirtschaft, und die schadet insbesondere dem Mittelstand.
Dabei zeigen doch die Zahlen ganz eindeutig, dass eine mittelstandsfreundliche Politik für alle Bevölkerungsteile lohnenswert ist. Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft. Er beschäftigt 70 Prozent aller Erwerbstätigen, stellt 82 Prozent aller Ausbildungsplätze zur Verfügung und tätigt die Hälfte aller Investitionen. Kleine und mittlere Unternehmen sind die Keimzelle von Fortschritt und Innovation. Neben der Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist der Mittelstand Hauptsponsor von Kunst, Kultur, karitativen Einrichtungen und Sport. Somit gerät Ihr Antrag genau ins Gegenteil. Er führt, wie Sie es formuliert haben, zwangsläufig zu weni
Da Sie es aber nicht nur auf die Kontrolle des Landeseigentums, sondern auch auf das der Kommunen abgesehen haben, sind Sie sogar dazu bereit, per Verfassungsänderung in das kommunale Selbstverwaltungsrecht einzugreifen. Damit sprechen Sie den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Kolleginnen und Kollegen in den Räten die Fähigkeit ab, selbst die richtigen Entscheidungen für ihre jeweilige Kommune zu treffen. Das ist in jeder Hinsicht inakzeptabel, meine sehr verehrten Damen und Herren von der LINKEN. Alles in allem streben Sie eine Wirtschaftsordnung an, die den Menschen schadet. Genau deshalb lehnen wir diese ab, und genau aus diesem Grund lehnen wir auch Ihren Antrag ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Geschäftsordnung gilt für alle Abgeordneten. Ich weise noch mal darauf hin, dass in der Geschäftsordnung ausdrücklich drinsteht, dass sich ein Abgeordneter schriftlich zu Wort zu melden hat. Ich bitte jeden Kollegen und jede Kollegin, dies auch zu tun, damit hier ein vernünftiger Sitzungsablauf möglich ist. - Das Wort hat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mich entschuldigen für die nicht rechtzeitig abgegebene Wortmeldung. Ich war davon ausgegangen, dass sich vor mir noch ein Kollege aus der Sozialdemokratie zu Wort melden würde. Das war nicht der Fall.
Herr Lafontaine, Ihr Antrag in Richtung Reform der Verfassung in dieser nicht ganz unerheblichen Frage wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr differenziert betrachtet. Wir werden den Antrag auch nicht ablehnen. Wir werden uns enthalten, weil in Ihrem Antrag teilweise Dinge formuliert sind, die nicht ganz von der Hand zu weisen sind, insbesondere wenn es um die Bereiche der sogenannten Daseinsvorsorge geht. Das ist eine klare grüne Position. Wir sind der Meinung, dass zum Beispiel die Wasserversorgung nicht privatisiert werden sollte. Das ist ein klassischer Bereich der Daseinsvorsorge. Ich denke auch an den Justizbereich. Auch dort muss man mit Privatisierungen sehr vorsichtig sein. Wir lehnen sie ab, weil wir uns nicht vorstellen können, dass die Gerichtshilfe oder der Strafvollzug in private Hände übergehen.
Es gibt eine Reihe von Bereichen, wo Privatisierungen kritisch zu sehen sind. Wir sind zum Bespiel auch keine Freunde davon, bei Krankenhäusern Privatisierungen vorzunehmen. Hier hat die Realität zum Teil bereits ganz andere Fakten geschaffen. Mit diesen Fakten muss man sich dann auseinandersetzen.
Wir haben also eine sehr differenzierte Position bei diesem Thema. Eines muss man aber klar sagen. Wirtschaftliches Handeln des Staates muss sich in engen Grenzen halten, denn es gibt auch eine Reihe von Beispielen für schlichtes Staatsversagen, Stichwort Landesbanken mit Blick auf die Finanzkrise. Herr Lafontaine, es war kein Ruhmesblatt, was Landesbanken und auch andere Banken, an denen der Staat mit beteiligt war oder die Finger im Spiel hatte, teilweise abgeliefert haben. Das war nicht besser als das, was der private Sektor gemacht hat. Deshalb ist dies an der Stelle wieder eine völlig andere Diskussion.
Oder nehmen wir die aktuelle Diskussion um den EVS, auch nicht gerade ein klassischer privater Bereich. Dort erleben wir zurzeit ein Staatsversagen light. Viele Bürgerinnen und Bürger im Saarland erfahren am eigenen Leib, was Misswirtschaft in einem solchen Bereich bedeutet. Dort gibt es eine aus Sicht vieler Menschen in diesem Lande klar erkennbare Form von Misswirtschaft.
Das heißt, in den Bereichen der Daseinsvorsorge lehnen wir Privatisierungen ab. Stichwort „Rekommunalisierung der Stadtwerke“, da haben wir die Problematik, dass dort teilweise privatisiert wurde. Heute versucht man in vielen Bereichen mühsam und zu Recht, diese Privatisierung wieder zurückzudrehen. Aber man muss auch klar sagen, dass wir an dieser Stelle eine klare Trennung von Privatwirtschaft und Staatswirtschaft brauchen. Wir müssen sehr darauf achten, dass der private Bereich, wo die Masse des Steueraufkommens und die Masse der Arbeitsplätze in diesem Land und somit auch der Wohlstand herkommen, durch öffentliche Unternehmen nicht beeinträchtigt wird. Hierauf muss man ein ganz starkes Augenmerk haben. Herr Lafontaine, ich sage Ihnen ganz offen, dass uns Ihr Antrag an vielen Stellen zu ideologisch ist. Er geht zu weit. Das ist der Grund, warum wir ihm nicht zustimmen können und warum wir uns bei Ihrem Antrag zur Änderung der Verfassung enthalten werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute Morgen erleben wir wieder das eigentlich immer gleiche Spiel. Es wird eine Phantomdiskussion hochgezogen. Es wird eine völlige Verzerrung der Wirklichkeit im Handeln des Landes und vieler Städte und Gemeinden dargestellt. Das hat man am Montag in der Landespressekonferenz durch die Vertretung der Partei DIE LINKE gehört. Es wird so dargestellt, als wäre im Saarland durch das Land, aber auch durch die Städte und Gemeinden ein Verscherbeln des Tafelsilbers und ein Ausverkauf der jeweiligen kommunalen Interessen oder Landesinteressen an der Tagesordnung. Das ist mitnichten so. Das ist eine Phantomdiskussion, die einzig und allein dazu dienen soll, die eigenen Befindlichkeiten zu bedienen. Dafür sollten wir uns zu schade sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich sage das auch aufgrund der Art und Weise, wie diese Diskussion geführt und begründet wird. Wenn man in diesen Text einsteigt - das sollte man ja tun -, wird man feststellen, dass es keinerlei Bezug zu einem saarländischen Thema gibt, weder zu einem landes- noch zu einem kommunalpolitischen Thema. Nein, man muss sich schon sehr arg strecken und einen Spagat hinlegen. Exemplarisch wird im Antrag die Bahnprivatisierung in Großbritannien genannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen eines: Wenn es Ihnen tatsächlich um das Thema gegangen wäre, dann hätten Sie versucht, sich mit den saarländischen Interessen und der Lage hier im Land auseinanderzusetzen. Das haben Sie nicht getan. Das demaskiert diesen Antrag. Es geht Ihnen nicht um die Sache, es geht Ihnen um blanken Populismus und darum, ein Thema hochzuspielen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich sage dies im Hinblick darauf, welche Folgen Ihr Antrag hätte. Das ist eben vom Fraktionsvorsitzenden begründet worden, der ja, wie er immer wieder sagt, langjährige profunde Kenntnisse in den unterschiedlichen Bereichen der Politik hat, im Kommunalen genauso wie im Land und auf bundespolitischer Ebene. Ich stelle mir vor, wie damals ein Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken namens Oskar Lafontaine reagiert hätte, wenn man ihm einen Antrag vorgelegt hätte, der zur Folge hat, dass er nur noch dann Grundstücke veräußern kann - zum Beispiel gegenüber bauwilligen Bürgern seiner Stadt oder Unternehmern, die in ihrer Investitionsbereitschaft leiden würden, wenn sie gegebenenfalls ein Grundstück nicht bekommen -, wenn eine Zweidrittelmehrheit gegeben ist. Ich sage
das in der Diktion des Herrn Lafontaine: Man muss mit der Boll getuppt sein, wenn man auf eine solche Idee kommt.
Das wäre der wirkliche Niedergang sämtlichen Handels in den Städten und Gemeinden. Es würde am Ende die treffen, die es am wenigsten verdient haben: die Bürger und die Unternehmer, die investieren wollen. Das wären die Folgen Ihrer Politik! Die können wir nur ablehnen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist der völlig falsche Weg!
Man muss auch die Frage stellen, welches Denkmodell dahinter steht. Es wird nachgerade unterstellt, dass alle, die in den jeweiligen Städten und Gemeinden in der Verantwortung sind, im Grunde genommen ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Das betrifft beispielsweise auch diejenigen, die hier in der Landeshauptstadt Saarbrücken in einer Mehrheitskoalition sind.