Dieser Mann war im Ausschuss und hat dort ohne Bezahlung - das hat das Land nichts gekostet außer den Reisekosten - eine Expertise hingelegt, an der man sich orientieren kann. Er hat - das war so vernichtend für das, was PwC gemacht hat - an dem Gutachten von PwC kein gutes Haar gelassen.
Ich habe es eben formuliert, das Einzige, was er rausgelesen hat, was effektiv rausgekommen ist, war, zwei Großgeräte nicht anzuschaffen. Das war alles. Dafür haben wir dann dieses teure Gutachten erstellen lassen. Da sollte man bei der Argumentation schon mal die Kirche im Dorf lassen. Ich finde auch die Logik, die hier eben von Ihrer Seite aus bemüht wurde, etwas seltsam, nämlich zu sagen, dass man das am Ende vielleicht doch so machen könnte, wie der Professor Nöhle das vorgeschlagen hat. Was ist denn das für eine Vorgehensweise? Tut mir leid, das heißt, jedes Mal mache ich ein kleines Stückchen, hole mir neue Gutachten, gebe dafür Geld aus, mache eine neue Struktur, werfe alles
durcheinander, gebe dafür noch einmal Geld aus, ändere noch einmal Stück für Stück. Tut mir leid, ich habe bereits im Studium gelernt, dass das die ineffektivste Vorgehensweise ist, um eine Organisation neu zu strukturieren. Da macht man direkt einen großen Wurf, insbesondere, wenn er von kompetenter Seite empfohlen wird!
Das wäre der richtige Schritt, dazu sollten Sie sich durchringen, lieber Herr Minister. Und so ganz einfach scheint auch das, was Sie Moment in Ihrem Hause durchführen, im Hause selbst nicht zu laufen. Mir wurde vom Personalrat zugetragen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort klagen, dass der Personalrat selber das alles abgelehnt hat und auch klagt. Also, Herr Jost, das, was Sie da machen, scheint nicht so ganz die Zustimmung der Betroffenen zu finden.
Ich finde es auch nicht korrekt - das ist eben auch hier gemacht worden, auch von Frau Ries -, den Verband der Lebensmittelchemiker im Saarland einfach so zu desavouieren, denn das sind die kompetenten Leute, die die Untersuchung durchführen, die wissen, wovon sie reden,
die deutlich mehr davon wissen als zum Beispiel eine Dame in der Verbraucherzentrale, die keine Fachfrau ist, die einen völlig anderen Blick darauf hat; das ist eine ganz andere Diskussion. Was soll denn das? Dürfen die keine eigene Meinung dazu haben, zumal wenn es eine fachlich abgesicherte Meinung ist? Das finde ich, das sage ich ganz offen, schon ziemlich daneben.
Vor diesem Hintergrund kann man Sie nur auffordern, über das, was Sie hier machen, noch einmal gründlich nachzudenken und es noch einmal neu zu diskutieren. - Vielen Dank.
Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/1459. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/1459 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1459 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 15/1468. Wer für die Annahme des Antrages Drucksache 15/1468 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1468 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Oppositionsfraktionen.
Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen eingebrachten Antrag betreffend: Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2012 (Drucksache 15/1453)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich weiß ja, wie sehr ihr euch jedes Jahr auf diesen Bericht freut.
Im Ernst, ich trage ihn trotz der fortgeschrittenen Zeit auch dieses Jahr vor, denn zum einen, finde ich, erfordert es der Respekt vor der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen des UA-HHR und zum anderen können wir auch feststellen, dass sich inzwischen sehr wohl einiges getan hat. Während wir in den letzten Jahren in den Berichten oftmals das Wort „wiederholtes“ Monitum des Rechnungshofes lesen mussten - trotz Gelobes von Besserung tauchte es wieder auf -, sind wir inzwischen an einem Punkt angelangt, wo diese Formulierung Gott sei Dank nicht mehr erscheint. Wir haben heute aus dem besonderen Teil nicht nur negative Punkte, sondern wir haben zwei negative und zwei positive Punkte aufgeführt, um euch zu zeigen, dass diese Arbeit doch auch fruchtbringend ist.
Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung für das Jahr 2012 auf der Grundlage des Berichts des Rechnungshofes des Saarlandes 2013 zur Erteilung der Entlastung für die Haushaltsrechnung des Haushaltsjahres 2012.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Grundlage für die von der Landesregierung beantragte Entlastung von Landesregierung und Rechnungshof für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2012 ist der Bericht des Unterausschusses zur Prüfung der Haushaltsrechnung, den ich im Auftrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen erstatte. Der Landtag hat in seiner 28. Sitzung am 16.07.2014 der Landesregierung Entlastung für die Haushaltsrechnung 2011 erteilt und diese gebeten,
die Feststellungen und Bemerkungen in dem mündlichen Bericht des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen zu beachten und dem Landtag über das Veranlasste zu berichten. Die Landesregierung ist diesem Auftrag nachgekommen und hat mit Schreiben des Ministers für Finanzen und Europa vom 21.10.2014 zu den in dem Bericht des Ausschusses angesprochenen Empfehlungen detailliert Stellung genommen.
Der Unterausschuss zur Prüfung der Haushaltsrechnung hat sich in seiner Sitzung am 16.06.2015 mit der Stellungnahme der Landesregierung befasst. Er konnte dabei feststellen, dass den Empfehlungen des Parlaments zum großen Teil Rechnung getragen worden ist - geht doch. Beispielhaft darf ich auf das Monitum des Rechnungshofes zu dem Großprojekt „Stadtmitte am Fluss“ verweisen und in Erinnerung rufen, dass die Europäische Kommission den Änderungsantrag zum damaligen EU-Großprojekt, der unter Verzicht auf das Teilprojekt „Tunnel“ eingereicht wurde, als nicht zulässig eingestuft hat. Der saarländische Ministerrat hat daraufhin am 20.08.2013 beschlossen, sich aus dem EU-Großprojekt zurückzuziehen, um den Verfall der für das Großprojekt bewilligten EU-Mittel zu verhindern. Das landesinterne Großprojekt unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt Saarbrücken wurde jedoch fortgeführt. Die Teilprojekte des ehemaligen Großprojektes werden als Einzelprojekte realisiert, sobald sie finanziell darstellbar und förderfähig sind. Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat bisher 22 Zuwendungsanträge eingereicht, aufgrund derer bisher zwölf Zuwendungsbescheide erlassen worden sind. Im Jahr 2015 würden weitere Anträge beschieden, womit dem Ausgangsbeschluss des Ministerrates, den der Ausschuss als sachgerecht eingeschätzt hat, Rechnung getragen werde. Im Haushalt wurde für die Kofinanzierung aus Landesmitteln ausreichend Vorsorge getroffen, um das Projekt bis zu einer Höhe von 15,9 Millionen Euro fortzuführen. Bis zu dieser Obergrenze ist auch die Förderung von Teilprojekten allein aus Landesmitteln möglich. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Notwendigkeit einer Priorisierung der noch durchzuführenden Teilprojekte, was dazu führen kann, dass nachrangige Teilprojekte nicht mehr realisiert werden.
Die Landesregierung hat sich auch zu den Teilprüfungsergebnissen der Großbetriebsprüfung der Steuerverwaltung geäußert, einem Thema, das auch in der laufenden Prüfung Gegenstand der Beratungen war. Die in der damaligen Prüfungsmitteilung dargestellten Feststellungen und Empfehlungen zur saarländischen Großbetriebsprüfung wertet die Landesregierung in weiten Teilen als sehr sinnvoll und zielführend. Sie wurden bereits weitestgehend umgesetzt. Soweit die Empfehlungen nur im Einvernehmen mit dem Bund und den anderen Bundesländern
Allerdings hat die Landesregierung den vom Rechnungshof gerügten hohen Anteil ungeprüfter Zeiträume bei den G3-Betrieben aus ihrer Sicht relativiert und darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine nur im Jahr 2013 eingetretene Sonderentwicklung gehandelt habe. Bei der weitaus größten Anzahl der Großbetriebe finde bundeseinheitlich keine Anschlussprüfung mehr statt. Vielmehr indiziere grundsätzlich das voraussichtliche Mehrergebnis den Prüfungsbedarf. Das Ministerium hat inzwischen veranlasst, dass die ausschlaggebenden Gründe für Aussparungen und Absetzungen von nicht prüfungswürdigen Betrieben künftig nachvollziehbar dokumentiert werden.
Ein weiteres Monitum befasste sich mit dem Industriepark Holz der Gemeinde Losheim. Wesentlicher Kritikpunkt war dabei die Einschätzung des Rechnungshofes, dass die Gesellschaft zur Realisierung der Maßnahme auch Grundstücke und Bauwerke erworben hat, die für die Realisierung der Maßnahme nicht notwendig waren. Die Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme darauf abgestellt, dass der Großteil der den Unternehmen offerierten und letztlich nicht mehr in Anspruch genommenen Flächen weiteren Ansiedlungsinteressenten angeboten und damit wirtschaftlich vermarktet würden. Um der Nachfrage nach den vorwiegend kleinparzelligen Grundstücken künftig besser gerecht werden zu können, sei inzwischen ein Nacherschließungskonzept entwickelt worden, das zurzeit umgesetzt werde. Die Landesregierung sieht sich aber auch weiterhin nicht in der Lage, allen Empfehlungen des Rechnungshofes zu entsprechen. Insoweit besteht auch weiterhin zwischen Landesregierung und Rechnungshof ein offener Dissens.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Minister für Finanzen und Europa hat beantragt, der Regierung des Saarlandes gemäß Art. 108 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung für die Haushaltsrechnung des Rechnungsjahres 2012 Entlastung zu erteilen. Der Ihnen als Drucksache 15/ 1453 vorliegende Antrag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen beruht im Wesentlichen auf den im Jahresbericht des Rechnungshofes getroffenen Feststellungen über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Saarlandes und den Bemerkungen der Landeshaushaltsrechnung 2012.
Der Rechnungshof hat im Ergebnis seiner Prüfung festgestellt, dass die in der Haushaltsrechnung und den Büchern der Landeshauptkasse aufgeführten Beträge übereinstimmen. Die Belegführung der geprüften Einnahmen und Ausgaben hat keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen gegeben, die einer Entlastung entgegenstehen würden. Unter Be
rücksichtigung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen ergibt sich eine Unterdeckung von 369,3 Millionen Euro. Die Unterdeckung gegenüber dem Vorjahr hat sich damit um rund 264 Millionen Euro erhöht. Nach der unter Einbeziehung des Nachtragshaushalts festzustellenden Unterdeckung werden rund 10,3 v. H. der nicht investiven Ausgaben durch Kredite finanziert.
Das Haushaltsungleichgewicht im Kernhaushalt hat damit wieder erheblich zugenommen. Das Resteaufkommen ist im Verhältnis zum Gesamthaushalt gegenüber 2011 um 6,4 v. H. gesunken. Im Investitionsbereich beliefen sich die Reste auf einen Umfang von rund 43 v. H. der jährlichen Investitionsausgaben. Das Volumen der Ausgabereste ist gegenüber dem leichten Anstieg im Vorjahr 2012 im Kernhaushalt dagegen wieder rückläufig. Mit der Festlegung des Finanzministeriums, dass die Gesamtsumme der beantragten Reste je Ressort den Wert der übertragenen Reste 2010 nicht übersteigen darf, hat das Ministerium die zur Einhaltung des Defizitabbaupfades erforderliche Haushaltsdisziplin der Ressorts sichergestellt, sodass das angestrebte Ziel der vollständigen Auszahlung der Konsolidierungshilfen für 2012 erreicht worden ist.
Der 2012 ausgewiesene Rahmen für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen wurde 2012 mit 24,2 Prozent geringer ausgeschöpft als noch im Vorjahr. Damit ist festzustellen, dass das Volumen der in den Haushaltsplänen ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigung - gemessen an der tatsächlichen Inanspruchnahme - weiterhin viel zu hoch ist. Hintergrund dieser Diskrepanz sind im Wesentlichen drei Finanzierungsprojekte, die von Investoren gebaut und vorfinanziert wurden und die nach erfolgter Übergabe der jeweiligen Gebäude in Jahresraten abgezahlt werden.
2012 stagnierte die saarländische Wirtschaft. Aufgrund nachlaufender Effekte aus 2011 setzte sich im Saarland der Anstieg der steuerabhängigen Einnahmen des Haushaltsjahres 2012 um rund 1 Prozent fort. Die finanzwirtschaftliche Entwicklung 2012 war wesentlich durch eine Vorfinanzierung des Kommunalen Entlastungsfonds gekennzeichnet, der zur finanziellen Entlastung notleidender Kommunen dienen sollte. Hierfür wurden 120 Millionen Euro über eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme für das Sondervermögen finanziert.
Der Gesamtschuldenstand des Landes wird absehbar weiter anwachsen. Die prognostisch sinkenden, jedoch fortbestehenden Defizite sowie ein weiterer Anstieg der Verschuldung verdeutlichen das Fortbestehen der extremen Haushaltsnotlage des Saarlandes. Ausgehend von 1,25 Milliarden Euro im Jahr 2010 hat das Saarland sein strukturelles Finanzierungsdefizit bis Ende 2013 mit 653 Millionen Euro
Bei einer Gegenüberstellung der Einnahmen aus Konsolidierungshilfen mit den tatsächlichen beziehungsweise den voraussichtlichen Zinsausgaben wird allerdings deutlich, dass die Konsolidierungshilfen die jährlichen Zinsbelastungen des Landeshaushaltes betragsmäßig nur etwa zur Hälfte abdecken. Auch hieraus lässt sich die unabdingbare Notwendigkeit einer weiteren Rückführung der jährlichen Neuverschuldung und somit der Vermeidung eines weiteren Anstiegs der Zinsausgabenbelastung ersehen.
Die Landesregierung sieht in einer bis ins Jahr 2020 zielenden Planung, die die Effekte aus der erwarteten Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht angemessen berücksichtigt, keine geeignete Grundlage für die Quantifizierung und Konkretisierung künftiger Handlungsbedarfe, wie sie vom Rechnungshof gefordert worden ist. Bei den laufenden Neuverhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen muss auch für die Ablösung bestehender Altlasten der Länder eine nachhaltig tragfähige Lösung gefunden werden. Solange die Altschuldenproblematik ungelöst ist, wird das Saarland nur dann handlungsfähig bleiben und die neuen Schuldenregeln ab 2020 dauerhaft einhalten können, wenn die eigenen Sanierungsanstrengungen durch ausreichende, haushaltsunterstützende Maßnahmen seitens des Bundes beziehungsweise der Solidargemeinschaft der Länder ergänzt werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aus dem Besonderen Teil der Rechnungsprüfung möchte ich nun einige Sachverhalte ansprechen, die der Ausschuss bei seinen Beratungen für berichtenswert erachtet hat.
Erstens im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Finanzen und Europa. Da ging es um die steuerliche Betriebsprüfung, dritte Teilprüfung, die Bezirksbetriebsprüfung. Der Rechnungshof hat in einer dritten Teilprüfung der steuerlichen Betriebsprüfung die Arbeitsweise und die Arbeitsergebnisse der drei saarländischen Betriebsprüfungsstellen für den Statistikzeitraum 2009 bis 2011 abschließend geprüft. Dabei wurden zahlreiche Mängel in den statistischen Aufzeichnungen der Bezirksbetriebsprüfung festgestellt, die dadurch nur eingeschränkt für das Controlling und die darauf basierenden Steuerungsmaßnahmen des Finanzministeriums taugten.
Nach Überzeugung des Rechnungshofes führten die Zielvorgaben in Verbindung mit einem mangelhaften Fallauswahlverfahren dazu, dass hohe Prüfungskapazitäten für die Prüfung schnell zu prüfender, jedoch nicht prüfungswürdiger Betriebe eingesetzt worden sind. In der Folge seien die Mehrergebnisse im Bundesvergleich weit unterdurchschnittlich aus
gefallen. Der Rechnungshof hat die durch eine verbesserte Fallauswahl und effektivere Arbeitsweise erzielbaren Mehreinnahmen mit rund 15 Millionen Euro beziffert. Er hat mit dem Hinweis auf eine dringend notwendige, angemessene Personalausstattung vorgeschlagen, Maßnahmen zur Verkürzung des jeweiligen Prüfungsturnuses und zur Steigerung der Prüfungsqualität zu ergreifen. Der Rechnungshof befürchtet, dass sich die Situation in der Betriebsprüfung bei einem weiteren Personalabbau drastisch verschärfen wird und die Betriebsprüfung ihren Vollzugssicherungsauftrag künftig nicht mehr erfüllen kann.
Der Ausschuss hat die Auffassung vertreten, dass die Forderungen zur Personalentwicklung auf gesetzgeberischer Ebene ein besonderes Augenmerk erfahren sollen. Die Landesregierung hat den in verschiedenen Bereichen angestoßenen Optimierungsprozess in der Bezirksbetriebsprüfung unter dem Blickwinkel einer Verbesserung von Effizienz und Effektivität in vollem Umfang aufgegriffen, seither konsequent fortgeführt und bereits größtenteils umgesetzt.
Nach Einschätzung des Unterausschusses werden die Empfehlungen die bereits vollzogenen Optimierungsanstrengungen nachhaltig unterstützen. Eine weitere Verstetigung des Optimierungsprozesses erwartet der Ausschuss durch die beim Ministerium für Finanzen und Europa eingesetzten Arbeitsgruppen, die weitere Handlungsalternativen aufzeigen werden. Der Ausschuss wird sich über weitere Fortschritte zeitnah unterrichten lassen.
Zweitens im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur, hier Kunst- und Kulturpflege, Förderung der Musikschulen, Zuwendungsverfahren und Verwendung der Zuwendungen.
Herr Minister, es ist gar nicht so schlimm. Man hat vieles aus dem gelernt, was der Rechnungshof gesagt hat. - Der Rechnungshof hat das Zuwendungsverfahren zur Förderung der saarländischen Musikschulen geprüft und im Ergebnis der Prüfung gravierende Mängel festgestellt. Er hat die mehr als 30 Jahre alten gültigen Förderrichtlinien als nicht mehr zeitgemäß bewertet - was man bei 30 Jahren schon nachvollziehen kann -, weil sie so komplex seien, dass ihre Einhaltung mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht kontrolliert werden könne. Die Abhängigkeit der Zuwendungsbescheide von den Angaben anderer Musikschulen hatte dazu geführt, dass alle Zuweisungsbeträge fehlerhaft waren, wenn nur eine Musikschule falsche Meldungen abgegeben hat, was regelmäßig passiert ist.