Protocol of the Session on June 17, 2015

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste, ganz besonders liebe Frauenbeauftragte! Ich möchte etwas weiter ausholen. Ich bin zweifellos hier im Raum die Jüngste. Wenn ich mich mit meiner Mutter oder Großmutter über die Rechte der Frau und generell die Stellung der Frau in der Gesellschaft zu der Zeit, als sie in meinem Alter waren, unterhalte, dann erfahre ich immer Dinge, die für mich unvorstellbar sind. Man muss einfach einmal sehen, wie sich die Rechte und die Stellung der Frau in der Gesellschaft Schritt für Schritt verbessert haben, wie sie sich weiter entwickelt haben bis zu dem heutigen Tag, an dem wir die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes beschließen können. Es freut mich, sagen zu können, dass wir auf eine gute Entwicklung zurückschauen, es ist aber auch eine Entwicklung, die nicht stehenbleiben sollte, sondern die kontinuierlich fortgeschrieben werden muss, um die Rechte der Frauen beziehungsweise die Gleichstellung der Geschlechter zu sichern und weiter voranzutreiben.

In der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes werden bestehende geschlechtsspezifische Benachteiligungen im öffentlichen Dienst weiter abgebaut. Das ist gut und richtig. Besonders freut es mich, dass die Position der Frauenbeauftragten gestärkt wird, zum einen, was das Klagerecht angeht, zum anderen aber auch, was die Gelegenheiten für Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen anbelangt, sich weiterzubilden. Die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen im öffentlichen Dienst ist wichtig und auch richtig. Es wurde eben bereits angesprochen. Unser öffentlicher Dienst und unsere Verwaltung können nicht auf gut ausgebildete und qualifizierte Frauen verzichten. Gerade in ei

nem Haushaltsnotlageland brauchen wir kluge Köpfe. Wir brauchen die klügsten Köpfe - und das sind nicht immer unbedingt die der Männer.

(Beifall. - Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Das stimmt!)

Dass wir uns im Saarland nicht verstecken müssen, was die Stellung der Frau angeht, sehen wir schon hier im Saal. Wir haben eine Ministerpräsidentin, die erste Frau im Saarland, die dieses Amt ausübt. Wir haben zwei Vizepräsidentinnen im Landtag. Das kann auch nicht jedes Bundesland in Deutschland von sich behaupten. Allein daran sehen wir, dass die Frauen im Saarland durchaus schon länger sehr geschätzt sind. Es freut mich, dass wir dies im Landesgleichstellungsgesetz nun noch stärker in Stein meißeln beziehungsweise auf Papier schreiben.

(Beifall.)

Mit diesem Gesetz gehen auch verbindlichere Frauenförderprogramme einher, aber auch eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die nicht nur Frauen zugutekommt, sondern auch den Männern. Die Frage von Telearbeit beziehungsweise Teilzeitarbeit bei Erziehungs- und Pflegeaufgaben stellt sich nicht nur den Frauen, sondern auch immer mehr Männer wünschen sich, mehr Zeit mit der Familie zu verbringen, die Kinder aufwachsen zu sehen oder einen Verwandten, der gepflegt werden muss, vielleicht selbst zu betreuen.

Die einzige Kritik, die wir an diesem Gesetz haben, ist die Grenze von 20.000 Einwohnern bei den kommunalen Frauenbeauftragten. Wir sehen hier die Gefahr, dass im Rahmen des demografischen Wandels mit einer immer niedrigeren Bevölkerungsdichte in einigen Gemeinden die Zahl von 20.000 Einwohnern eventuell unterschritten wird, sodass daraufhin mehrere Stellen von kommunalen Frauenbeauftragten, wie meine Kollegin bereits sagte, unter den Tisch fallen. Entsprechend haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht, für den wir um Zustimmung werben möchten. Nichtsdestotrotz sehen wir, dass diese Novellierung eine deutliche Verbesserung zum bisherigen Gesetz ist. Wir werden dem Gesetz zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen und bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Monika Bachmann.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frauenbeauftragte! Heute ist ein guter Tag. Ich würde lügen, wenn ich sagen würde, ich würde

(Abg. Kessler (B 90/GRÜNE) )

mich nicht freuen. Ich freue mich riesig. Ich freue mich darüber - und ich lasse mir diesen Gesetzentwurf in keiner Weise schlechtreden -, dass wir endlich so weit sind. Das bedeutet Folgendes: 1996 saß ich bei der Verabschiedung des damaligen Gesetzes hier als Abgeordnete. Damals haben wir schon miteinander gekämpft und versucht, das Richtige zu finden und es in einem Gesetz zu festigen. Aber auch ein Gesetz, das verabschiedet ist, ist irgendwann einmal in der Situation, dass Handlungsbedarf besteht. Das haben wir hier gesehen. Wir haben nämlich gesehen, dass wir inhaltlich und strategisch anders vorgehen müssen. Deshalb ist es schön zu sehen, dass so viele Verbündete, weiblich und männlich, getrieben von der Ministerpräsidentin, die immer wieder gesagt hat, wir wollen es in diesem Jahr verabschieden, zusammengearbeitet haben. Auch die Staatssekretärin Gaby Schäfer hat sehr viel Arbeit in dieses Gesetz gesteckt. Herr Heyd ist hier, er kann es beurteilen. Auch die Grüße an Frau Weindel werde ich selbstverständlich weitergeben.

Der öffentliche Dienst des Landes muss im Wettbewerb mit den klügsten Köpfen ein attraktiver und moderner Arbeitgeber sein und werden. Zwar haben wir inzwischen bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Geschlechterparität erreicht. Wir alle wissen aber, dass es dort Handlungsbedarf gibt und dass wir den gleichen Zugang von Frauen zu Beförderungsstellen sowie zu Leitungspositionen und Entscheidungsgremien tatsächlich brauchen.

Vor diesem Hintergrund waren wir uns einig, dass das Landesgleichstellungsgesetz in seiner Grundstruktur beibehalten werden soll, aber durch verbindliche ergänzende Regelungen gestärkt werden soll. Hier möchte ich in aller Kürze die drei Punkte ansprechen. Erstens, die Festlegung verbindlicher Zielquoten zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen. Zweitens, die weitere Verbesserung der Vereinbarung von Familie und Beruf für Frauen und Männer. Drittens, die Stärkung der Stellung und der Rechte der Frauenbeauftragten. Das war ein ganz wichtiger Punkt, und ich bin wirklich stolz darauf, dass es uns gelungen ist, uns in einem breiten Beteiligungsprozess auf Maßnahmen zu einigen, von denen wir davon überzeugt sind, dass sie wesentlich dazu beitragen werden, die Potenziale der gut ausgebildeten Frauen besser nutzen zu können.

Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf, der kurz vor der Verabschiedung steht, haben wir die Grundlage geschaffen. Wenn ich sage „wir“, meine ich natürlich auch Sie, die jetzt unsere Zuschauer sind und über Monate an diesem Gesetzentwurf als Fachleute mit uns gearbeitet haben. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle bei jedem Einzelnen von Ihnen bedanken. Ich möchte mich bedanken bei denjeni

gen, die in den Gewerkschaften, in den Kommunen, in den Ministerien diese Arbeit leisten und die aufmerksam sein müssen in dem Moment, wo Frauen Probleme haben - sei es, wenn sie gemobbt werden, sei es, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen und vieles andere mehr; ich könnte viele Beispiele aus dem Alltag aufzählen. Deshalb haben wir mit dem Gesetzentwurf einen guten Schritt nach vorne gemacht. Herzlichen Dank für die von Ihnen geleistete Arbeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Mein Eindruck ist, dass uns dies gelungen ist, wofür ich allen meinen Dank aussprechen will. Ich danke auch denjenigen, die im Rahmen der Ausschussberatungen angehört wurden, für die konstruktive Kritik, die es auch gegeben hat. Nicht zuletzt danke ich den praxiserfahrenen Fachfrauen und all denjenigen, die immer wieder den Finger in die Wunde gelegt haben und gesagt haben, an dieser Stelle müsst ihr einfach aufpassen. Herzlichen Dank für das große Engagement.

Wir stehen jetzt am Ende des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes und weiterer Gesetze. Es war ein langer Weg, der manchmal steinig war. Aber zurückblickend war die Arbeit an diesem Gesetz getragen von wirklich sachlicher Auseinandersetzung. Die Abänderungsanträge, die in Zweiter Lesung beschlossen wurden, sind eher formaler Art und dienen der Klarstellung. Über die großen Linien der Reform herrscht meinem Eindruck nach weitgehend Einigkeit.

Herzlichen Dank. Wenn das Gesetz in ein, zwei Minuten verabschiedet sein wird, müssen wir es schaffen, Leben hineinzubringen, denn von alleine geschieht gar nichts. Insoweit müssen wir das, was im Gesetz steht, auch lebendig machen. Alles Gute für Sie in Ihrer täglichen Arbeit. - Ich danke dem Parlament.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie hat mit der Drucksache 15/1399 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1399 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1399 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.

(Ministerin Bachmann)

Die Koalitionsfraktionen haben mit der Drucksache 15/1430 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages Drucksache 15/ 1430 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1430 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.

Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit der Drucksache 15/1428 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/1428 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1428 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen.

Schließlich hat die PIRATEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1432 einen Abänderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag Drucksache 15/1432. Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1432 mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten hat sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dafür gestimmt haben die PIRATEN und die Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1282. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1282 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung der angenommenen Abänderungsanträge ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1282 in Zweiter und letzter Lesung unter Berücksichtigung der beiden angenommenen Abänderungsanträge einstimmig angenommen wurde, mit Zustimmung aller Fraktionen.

(Beifall des Hauses.)

Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes und weiterer Gesetze im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur (Drucksache 15/1331) (Abän- derungsantrag: Drucksache 15/1429)

Zur Berichterstattung über die Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, dem Abgeordneten Thomas Schmitt, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Schulordnungsgesetzes und weiterer Gesetze im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur, der uns als Drucksache 15/ 1331 vorliegt, in seiner 36. Sitzung am 22.04.15 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Der Gesetzentwurf nimmt im saarländischen Schulrecht an mehreren Stellen Anpassungen an neue Gegebenheiten vor. So soll im Schulordnungsgesetz die Möglichkeit eröffnet werden, im Rahmen schulischer Ressourcen das Fach Ethik nicht erst ab Klassenstufe 9, sondern bereits ab Klassenstufe 5 als verbindliches Ersatzfach zu unterrichten. Ferner erfolgt im Schulordnungsgesetz eine Bezugnahme auf das neue Kinderschutzgesetz des Bundes. Hintergrund ist eine bundeseinheitliche Regelung der Befugnis zur Weitergabe gefährdungsbezogener Informationen an das Jugendamt. Der ebenfalls im Schulordnungsgesetz verankerte Begriff der beruflichen Handlungskompetenz als Teil des Bildungsauftrages der Berufsschule erfährt durch den Gesetzentwurf eine definitorische Anpassung an neue Vorgaben auf Bundesebene. Durch eine Änderung des Schulpflichtgesetzes soll eine rechtssichere Ermächtigung für Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht geschaffen werden. Schließlich schlägt der Entwurf eine Änderung des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetzes vor. Dadurch soll Lehramtsbewerbern, die die beamtenrechtlichen Staatsangehörigkeitsvorgaben nicht erfüllen, die Ableistung ihres Vorbereitungsdienstes im Rahmen eines sogenannten öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ermöglicht werden.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat sich in drei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. An einer Anhörung, die der Ausschuss zu dem Entwurf durchgeführt hat, haben sich 13 Organisationen, die in unterschiedlicher Weise von der Rechtsmaterie betroffen sind, in mündlicher oder schriftlicher Form beteiligt. Die Änderungsvorschläge des Entwurfs sind in der Anhörung ausnahmslos auf Zustimmung gestoßen. Kritische Nachfragen gab es an einigen Stellen mit Blick auf Aspekte der Umsetzung. So betonten mehrere Lehrerverbände etwa die Notwendigkeit, genügend fachliche und personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um das gewünschte Zusatzangebot in

(Vizepräsidentin Ries)

Ethikunterricht auch tatsächlich erbringen zu können. In diesem Zusammenhang hat die Landesregierung die Schaffung eines entsprechenden Lehramtes angekündigt und darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Einführung des Unterrichts der Lehrplan für die Klassenstufe 5 vorliegen werde.

Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion hat nach Auswertung der Anhörung im Ausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht. In diesem Antrag wird gefordert, die Erteilung des neuen Ethikunterrichtes als allgemeine Soll-Vorschrift zu fassen und damit von der Ausgestaltungsebene der einzelnen Schulordnung, die im Gesetzentwurf verankert ist, abzukoppeln. Darüber hinaus zielt der Antrag auf eine Herabsetzung des Alters, ab dem Schülerinnen und Schülern ein selbstständiges Wahlrecht zwischen Religions- und Ethikunterricht zusteht, von 18 auf 14 Jahre.

Die letztgenannte Forderung, die Herabsetzung des Wahlrechtes auf 14 Jahre, ist auch Gegenstand eines von der PIRATEN-Fraktion vorgelegten Abänderungsantrages gewesen. Die Koalitionsfraktionen hatten bei diesem Abänderungsantrag verfassungsrechtliche Bedenken. Sie verwiesen auf die Regelung in der saarländischen Landesverfassung. Diese Regelung könne man nur durch Verfassungsänderung beseitigen. Diese sei aber im Laufe des Verfahrens und in Zweiter Lesung nicht möglich und müsse auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Der Ausschuss hat die beiden Abänderungsanträge jeweils mit der Stimmenmehrheit der beiden Koalitionsfraktionen abgelehnt, bei Zustimmung aller drei Oppositionsfraktionen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mit Stimmenmehrheit, unter Zustimmung der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD, bei Ablehnung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der beiden Fraktionen von PIRATEN und DIE LINKE, die Annahme des überwiesenen Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja bei der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs die Argumente eigentlich weitestgehend ausgetauscht. Grundsätzlich hat sich seitdem aus meiner Sicht nicht so viel verändert und darum fasse ich mich kurz - ich versuche es zumindest.

Wir begrüßen es, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Ethikunterricht ab Klassenstufe 5 möglich sein soll. Echte Wahlfreiheit ist auch unser Anliegen. Dass der Bildungsminister dieses Thema angeht, ist ein Fortschritt, und ab Klasse 5 ist auch besser als ab Klasse 9. Ich glaube, das ist unstreitig. Nach jedem Lob für die Regierung kommt natürlich auch ein Aber. Aber die Regierung bleibt hinter ihren Möglichkeiten zurück; das muss ich schon deutlich machen. Auch ein Angebot an den Grundschulen wäre wünschenswert. Das hatte ich auch bei der Ersten Lesung ausgeführt. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Das haben uns Lehrer quasi von Anfang an mitgeteilt. Wenn Sie also das Angebot ausweiten, warum dann nicht wirklich von Anfang an? Wir sehen, dass der Bedarf auf jeden Fall da ist. Vor allem aber - und das ist das Hauptproblem - wird das alles mit immer weniger Lehrern nicht umzusetzen sein. Das ist uns allen bekannt und das ist bei den Protesten auch immer das Riesenthema: Neue Aufgaben und Fächerangebote mit weniger Personal, Herr Minister, das geht nicht zusammen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Sie formulieren in der Begründung des Entwurfs zur Ausweitung des Ethikunterrichts, dass die Einführung nur im Rahmen des schulischen Budgets erfolgen kann. Auch hierfür gab es zu Recht Kritik, denn dann können manche Schulen den Ethikunterricht erst gar nicht anbieten - das ist doch klar -, weil die Ressourcen zu knapp sind. Das ist auf jeden Fall eine Frage, die sich gestellt hat. Wenn dann Ethik hinzukommt, sollen dann andere Förder- und Unterrichtsstunden oder AGs gestrichen werden? Wie stellen Sie sich das vor? Vielleicht können Sie dazu gleich noch etwas sagen. Ich finde, das ist an dieser Stelle ein halbherziger Schritt und das ist eigentlich ziemlich schade. Wenn Ethik und Religionsunterricht parallel angeboten werden sollen, dann wird das ohne zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer, ohne zusätzliches qualifiziertes Personal, schwer zu machen sein. Darüber brauchen wir uns wirklich keine Illusionen zu machen.

Punkt 2 ist die Durchsetzung der Schulpflicht durch Zwangsmittel. Auch dazu hatte ich bereits in der Ersten Lesung etwas gesagt und das hat auch die SZ aufgegriffen. Ich bin da nach wie vor skeptisch. Natürlich muss es klare Regelungen für die Teilnahme am Sportunterricht geben, die als Beispiel angeführt wurden, aber das grundsätzliche Problem, das muss uns auch klar sein, wird nicht durch zwangsweise Zuführungen und schon gar nicht durch Bußgelder in den Griff zu bekommen sein. Hier ist die Schule, die Jugendhilfe, die Sozialarbeit, ja die ganze Gesellschaft gefragt. Prävention statt Sanktion, das sollte die Devise sein und dafür brauchen wir

(Abg. Schmitt (CDU) )

auch mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an unseren Schulen. Das Argument der GEW brauche ich auch nicht noch einmal zu wiederholen. Die GEW hat auch gesagt, Ordnungsstrafe als Ultima Ratio, das ist doch äußerst fraglich. Es sind also erhebliche Zweifel angebracht. Das wurde auch in der Anhörung deutlich. Erst einmal pädagogische Mittel statt Zwangsmittel - so müsste es gehen. Das wäre aus unserer Sicht der richtige Weg.