Protocol of the Session on June 17, 2015

Der Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen korrigiert in der Frage, wo Verträge mit wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften betroffen sind, sodass dort ein Vertrag mit einer Beschäfti

gung bis zu sechs Monaten möglich ist. Dieser Abänderungsantrag verdeutlicht die Selbstverwaltungsautonomie von Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Er korrigiert auch bei der Frist für das Inkrafttreten des Gesetzes.

Die Koalitionsfraktionen haben bei der Zweiten Lesung einen weiteren Abänderungsantrag eingereicht. Das erfolgte nach Abstimmung im Präsidium. Dieser Abänderungsantrag sieht einen neuen Artikel 4 vor. Dieser Artikel 4 verlängert die Befristung des Saarländischen Krankenhausgesetzes von Juni bis September. Das ist notwendig. Wir sind dort noch im parlamentarischen Verfahren. Das Gesetz war bis zum 30. Juni befristet. Um dem parlamentarischen Verfahren gerecht zu werden, ist dieser Abänderungsantrag - im Präsidium abgestimmt - noch einmal vorgelegt worden.

Meine Damen und Herren! Ich gehöre schon elf Jahre dem saarländischen Landtag an. Ich habe in diesen elf Jahren schon manches sehr gute Gesetzgebungsverfahren erlebt, aber bei diesem Gesetz war es etwas Besonderes. Der gesamte Prozess der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes war von Anfang an geprägt durch Transparenz und Kooperation im Verfahren. Es fing an unter dem damals zuständigen Minister Andreas Storm und der damals zuständigen Staatssekretärin Gaby Schäfer, die auch die Arbeitsgruppe leitete. Dort waren viele Frauen an Bord, die in den Fragen des Landesgleichstellungsgesetzes, der Gleichstellungspolitik und deren Umsetzung in den Behörden tagtäglich unterwegs sind.

Das wurde durch die jetzt zuständige Ministerin Monika Bachmann fortgesetzt. Sie ist bereits seit 1994 im Parlament und hat das Landesgleichstellungsgesetz von Anfang an begleitet. Es wurde durch die Ministerpräsidentin und die anderen Mitglieder der Landesregierung unterstützt. Von daher herzlichen Dank an Sie alle, aber auch ganz herzlichen Dank an all die Männer und Frauen, die an der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes mitgewirkt haben. Das reichte von der Erarbeitung der Eckpunkte bis zur heutigen Verabschiedung in der Zweiten Lesung. Vor allen Dingen schicke ich einen Dank voraus an all die, die das Landesgleichstellungsgesetz in den nächsten Jahren mit Leben erfüllen müssen und die mit dem Landesgleichstellungsgesetz als Instrument arbeiten werden. Damit werden wir dem Wunsch der Verbesserung der Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst gerecht. Wir werden darüber hinaus weiter daran arbeiten. Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

(Abg. Heib (CDU) )

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Mitstreiterinnen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Änderungen zum Landesgleichstellungsgesetz sind notwendig, sie sind längst überfällig. Es gab aus unserer Sicht im Ausschuss ein Verfahren, das wir kritisieren wollen. Das möchte ich hier tun. Wie immer wurden reflexartig die Änderungsvorschläge der Opposition abgelehnt. Das finde ich vor dem Hintergrund dessen, um was es heute geht - nämlich um eine große Änderung des LGG -, schade. Es gab Irritationen und zu späte Benachrichtigungen. Wir hätten uns gewünscht, dass noch einige Gespräche mehr stattgefunden hätten. Aber ich möchte deutlich machen - und wir haben uns dazu eben beraten -, dass wir trotzdem dem Gesetz in Gänze zustimmen möchten, weil wir das Signal setzen wollen, dass wir es in weiten Teilen mittragen.

(Beifall.)

Danke. - Es gab ja auch in weiten Teilen ein großes Miteinander in der Vorbereitung in den letzten Jahren und in der Diskussion für mehr Gleichstellung im öffentlichen Dienst unseres Landes. Nach fast 20 Jahren Landesgleichstellungsgesetz stellen wir immer wieder fest, dass es in Sachen Gleichstellung immer noch endlos viel zu tun gibt. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So heißt es, an höchster Stelle formuliert: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. So heißt es in Artikel 3 Grundgesetz. Das hört sich gut an, aber wir alle wissen, dass es in vielen Bereichen noch ein reiner Wunschtraum ist.

Kolleginnen und Kollegen, ich sage es noch einmal. Wir erleben gut ausgebildete und hochqualifizierte Frauen, die auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor weniger Chancen haben als Männer, Frauen, die es trotz gleicher Eignung, Befähigung und Leistung nie in die Führungsetagen schaffen. Ob in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst, die Männer bleiben lieber unter sich, wenn man sie denn lässt. Das sollten wir nicht.

(Vereinzelt Beifall.)

Appelle an das Verantwortungsbewusstsein der Chefs nutzen wenig. Das haben wir alles erlebt. Die reine Freiwilligkeit hat uns Frauen absolut nicht viel gebracht. Freiwillig wird sich diese Unkultur - auch das habe ich schon gesagt - nämlich nie ändern. Wir brauchen leider feste Regelungen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entwurf und die Änderungen gehen in die richtige Richtung, aber es gibt eben noch Punkte, bei denen wir uns mehr wünschen. Das war Inhalt unserer Änderungsvorschläge. Es ist wichtig - das betone ich -, dass endlich die Stellung und die Rechte der Frauenbeauftragten gestärkt werden. Wir haben lange darum gerungen. Das ist eine langjährige Forderung unserer Partei und Fraktion, aber auch von mir persönlich als ehemalige Frauenbeauftragte.

Als es um die sogenannte Gesamtfrauenbeauftragte, die als Stufenvertretung eingerichtet wird, ging, haben wir im Ausschuss formuliert, dass sie Unterstützung durch Mitarbeiterinnen an ihrer Seite erhält. Das hätten wir uns sehr gewünscht. Sie hat einen viel größeren Arbeitsaufwand zu bewältigen, wie der Begriff Gesamtfrauenbeauftragte schon sagt. Hier hängt ganz viel an der Koordination, Abstimmung und Beteiligung der Frauenbeauftragten im nachgelagerten Bereich sowie die Wahrnehmung von Terminen. Das alles ist ohne Hilfe ganz schwer zu schaffen. Da braucht man sich keine Illusionen zu machen. Das wird sehr schwer. Wir hätten uns deswegen eine zusätzliche Stelle zur Unterstützung gewünscht. Wir hätten das für sinnvoll gehalten. Ich meine, wer die Gleichstellung will, der muss auch den Gleichstellungsbeauftragten die bestmöglichen Rahmenbedingungen einräumen, damit das alles funktioniert.

(Vereinzelt Beifall bei der LINKEN.)

Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen das Klagerecht - auch dafür haben wir gekämpft - und die Einführung einer Schlichtungsstelle in Anlehnung an das Personalvertretungsgesetz. Auch das sind langjährige Forderungen. Eines möchte ich noch herausgreifen, eine Anregung beziehungsweise eine Forderung der kommunalen Frauenbeauftragten. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen - das habe ich hier schon einmal gesagt -, dass der Begriff Familienpflichten weiter gefasst werden muss und dass auch Verpflichtungen, die nicht aus dem klassischen Familienmodell erwachsen, berücksichtigt werden müssen. Wir wissen, dass es heute viele PatchworkFamilien - so nennt man sie - gibt. Menschen übernehmen Verantwortung für Kinder und Angehörige, für den Partner und die Partnerin. Es gibt auch viele schwule und lesbische Paare; das ist auch gut so. Dem gilt es, Rechnung zu tragen.

Notwendig wäre aus unserer Sicht zudem - auch das möchte ich in die Debatte werfen; es ist ebenfalls eine Forderung der kommunalen Frauenbeauftragten -, dass die vorgeschriebene Einwohnergrenze für die Bestellung einer Frauenbeauftragten unter den derzeitigen Grenzwert von 20.000 Einwohnern gesenkt wird. Wir haben die Befürchtung, dass es Kommunen geben könnte, die dann vielleicht einfach das Amt der kommunalen Frauenbeauftragten

abschaffen, wenn diese Grenze knapp nicht erreicht ist, und somit das Amt unter den Tisch fällt. Das ist für uns eine Unsicherheitsstelle, da gilt es nachzubessern. Die Grenze bei 15.000 zu ziehen, wäre richtig gewesen, das hätte auch mit Blick auf den demografischen Wandel wirklich Sinn gemacht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nichtsdestotrotz, mit alledem alleine ist es nicht getan, das wissen wir auch. Wir brauchen grundsätzlich mehr Kinderbetreuung, flexiblere Arbeitszeiten. Die Familie von heute sollte sich nicht länger den Regeln des Arbeitsmarktes beugen müssen, es müsste vielmehr umgekehrt sein, dafür müssen wir politisch weiter streiten. Meine Damen hier im Hohen Hause, es war richtig, fraktionsübergreifend gegen die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst vorzugehen. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam fortsetzen, es hat Spaß gemacht. Wenn es dann noch etwas bringt, ist es erst recht gut. - Danke.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen und bei der SPD.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Margriet Zieder-Ripplinger von der SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Gäste, vor allem liebe Frauenbeauftragte, liebe Vertreterinnen der Frauenorganisationen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach einem anstrengenden Arbeitstag eilt meine Freundin Steffi gehetzt nach Hause. Sie kauft noch schnell ein, holt ihren Sohn von der Schule ab, bereitet das Mittagessen, anschließend wird Mathe geübt und dann geht es zum Fußballtraining in den Nachbarort. Steffi hat vor neun Jahren gemeinsam mit ihrem gleichaltrigen Kollegen in ihrer Abteilung als Referentin angefangen. Er hat in der Zwischenzeit die Karriereleiter erklommen, sie ist heute noch Referentin und wird es wohl bleiben bis ans Ende ihres Arbeitslebens.

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir heute ändern, denn wir verabschieden das Landesgleichstellungsgesetz. Dadurch werden wir in Zukunft die Fähigkeiten und Erfahrungen von Frauen wie Steffi nutzen, die sie mit ihrer Familienarbeit gesammelt haben, nämlich Menschen Ziele zu geben, sie zu motivieren und zu fördern, Streit zu schlichten, zu planen, zu organisieren und zu kontrollieren, eben Menschen zu führen. Das wird unsere Verwaltung im Saarland erfolgreicher machen, aber nicht nur das.

Das neue LGG macht unser Saarland gerechter, denn Männer wie Frauen können sich künftig im Saarland gleichermaßen entwickeln oder gar Top

Jobs erreichen. Damit kommen auch die am besten ausgebildeten Frauen in der Geschichte unseres Landes endlich zum Zuge. Gleichzeitig erhalten die Männer die Chance, über die neuen Teilzeitmodelle mehr Zeit für Familie und Partnerschaft aufbringen zu können.

Das neue LGG macht unser Land weiblicher. In rund 18 Prozent der Fälle führen heute Frauen die saarländische Verwaltung. In Vierjahresschritten werden wir die Zahl solange anheben, bis ebenso viele Frauen wie Männer die Spitzenjobs ausüben. Die gemischten Leitungsteams und das Plus an weiblicher Lebenserfahrung werden die saarländische Verwaltung erfolgreicher machen und ihr ein weiblicheres Gesicht geben.

Das neue LGG macht unser Saarland zukunftssicher. Wer fehlende Fachkräfte beklagt, darf nicht gleichzeitig ein Geschlecht von Teilen des Arbeitsmarktes strukturell ausschließen.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen und der SPD.)

Danke. - Er würde nämlich sonst auf mehr kollektive Intelligenz, auf mehr Lebensqualität und auf mehr Zukunft verzichten. Das neue LGG öffnet den Frauen das Tor zu neuen Arbeitsmöglichkeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben trotz Haushaltsnotlage ein modernes, wirksames Gesetz für mehr Gleichstellung in der saarländischen Verwaltung auf den Weg gebracht. Mit dem neuen Gesetz erreichen wir vier zentrale Ziele: Wir erhöhen die Zahl an Frauen in den Spitzenjobs der saarländischen Verwaltung, wir sorgen dafür, dass Frauen und Männer Familie und Beruf besser unter einen Hut bekommen, wir stärken die Rechte und die Stellung der Frauenbeauftragten und schließlich erhöhen wir die Zahl an Frauen in Gremien der Verwaltung.

Liebe Frauenbeauftragte, Sie erhalten heute ein neues Landesgleichstellungsgesetz, ein neues Instrument, um unser Land gerechter, weiblicher und zukunftssicherer zu machen. Das Gesetz wird sich jetzt in der Praxis bewähren müssen. Wir wünschen Ihnen bei Ihrer wichtigen Arbeit viel Erfolg. Unserer Unterstützung können Sie gewiss sein.

(Beifall bei allen Fraktionen.)

Liebes Publikum, lassen Sie mich zum Schluss noch zweimal Danke sagen. Bedanken möchte ich mich für das frühe Einbinden der Spezialistinnen für Frauenförderung durch das zuständige Ministerium. Ohne Reibungsverluste konnte der runde Tisch die bestehenden Hürden für weibliche Führungskräfte offenlegen und entsprechende Werkzeuge entwickeln, um sie zu beseitigen. Ich finde diese Art der Gesetzgebung vorbildlich. Gut gemacht, Frau Bachmann. So sollten wir in Zukunft öfters Gesetze ma

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

chen. Zum Schluss möchte ich mich bei all denen bedanken, die am neuen LGG mitgewirkt haben. Da ist zunächst wieder die Frauenministerin, aber in den Zuschauerrängen sehe ich auch ganz viele Weggefährtinnen, die mit uns gemeinsam am runden Tisch gesessen haben, die mit uns gemeinsam die Eckpunkte formuliert haben. Am meisten bedanken möchte ich mich allerdings bei Karin Weindel, auch wenn sie heute nicht da sein kann. Sie leitet das Frauenreferat im Sozialministerium und sie hatte mit dem neuen Gesetz die meiste Arbeit. Trotzdem, vielleicht wird es ihr ja weitergegeben: Herzlichen Dank, liebe Karin, für die hervorragende Arbeit!

(Beifall bei allen Fraktionen.)

All dies erlaubt uns ein gemeinsames Fazit: Das neue LGG macht unser Saarland ein gutes Stück moderner, ein gutes Stück gerechter, ein gutes Stück leistungsfähiger. Über dieses Gesetz können wir uns heute alle gemeinsam freuen. In Richtung der Frauenbeauftragten möchte ich gerne noch eine kleine Einladung aussprechen. Gemeinsam mit der Kollegin Heib werden wir jetzt im Anschluss an die Plenardebatte noch ein Gläschen Sekt auf das neue Gesetz trinken. Ich denke, wir werden damit der Sache gerecht. Wir haben lange zusammen gekämpft, lange zusammen gearbeitet und das soll auch entsprechend gemeinsam gefeiert werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD.)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Klaus Kessler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frauenbeauftragte! An dem Sektempfang würde ich auch gerne teilnehmen, weil wir vom Grundsatz her - das wird das Ergebnis meines Redebeitrags sein - dem Gesetz trotz einiger Wermutstropfen auch zustimmen werden. Der Entwurf enthält zahlreiche Verbesserungen, das ist unübersehbar. Wir haben aber als GRÜNE dennoch die Befürchtung, dass eine nachhaltige Beseitigung von weiter bestehenden Benachteiligungen der Frauen über dieses Gesetz noch nicht vollständig erfolgt, das muss man sagen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns ein bisschen gewundert, dass wir als GRÜNE die Einzigen waren, die dazu ein Anhörungsverfahren wollten. Die anderen wollten das gar nicht, so toll war das Gesetz im ersten Entwurf entwickelt. Das war gut so, denn im parlamentarischen Anhörungsverfahren hat sich ergeben, dass durchaus noch Verbesserungsbedarf am Gesetzentwurf gesehen wurde. Das zeigen auch die Abänderungsanträge, das eine oder andere ist ja auch von der Großen Koalition aufgenommen worden.

Insofern war das Anhörungsverfahren richtig und wichtig. Der gravierendste Punkt ist, dass im ursprünglichen Entwurf die Besonderheiten einer demokratischen Wahl von Vorständen durch Mitglieder einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes überhaupt nicht berücksichtigt waren. In diese Richtung haben wir als GRÜNE noch einmal einen Abänderungsantrag geschrieben. Kritisch sehen wir, dass die Umsetzung des Gesetzes ohne Stellenausweitung auskommen soll. Das ist wiederum die berühmte Kostenneutralität bei Verbesserungen im Rahmen von Gesetzesänderungen dieser Landesregierung. Das muss ich als kritische Note anmerken. Es ist ein bisschen ein Armutszeugnis, wenn dort der Satz steht, dass es hierdurch zu Arbeitsverdichtungen bei den übrigen Beschäftigten kommen kann. Dann nämlich, wenn Frauenförderpläne umgesetzt werden und Frauenbeauftragte ihren Tätigkeiten nachgehen. Im Umkehrschluss heißt das ja, die Frauenförderung kann ein Stück weit auch durch eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Übrigen erkauft werden. Das ist eine gewisse Unwucht, auf die ich an dieser Stelle hinweisen möchte.

Es gibt aber auch zahlreiche Verbesserungen, die ich aus Zeitgründen jetzt nicht in Gänze aufführen möchte. Ich nenne nur einige: Die Erweiterung des Geltungsbereiches, dass zum Beispiel die Regelungen des Gesetzes auch bei einer wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand gelten müssen, die Synchronisierung der Wahlen mit den Personalratswahlen und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle mit den Möglichkeiten, die eine Schlichtungsstelle hat. Das geht bis zu Klagemöglichkeiten bei der Verletzung der Rechte der Frauenbeauftragten. Positiv ist auch, dass es jetzt verbindliche Zielvorgaben gibt, die in der Frauenförderung eingehalten werden müssen. Weiter positiv ist auch die Pflicht, den Frauenförderplan nach jeweils zwei Jahren wieder den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Ebenso begrüßenswert ist die Verpflichtung, dass bei der Ausschreibung von leitenden Positionen vorher zu prüfen ist, ob eine Stelle nicht auch in Teilzeit oder in Arbeitsteilung ausgeschrieben werden kann. Das ist eine sehr vernünftige und gute Regelung. - So weit ausschnittsweise die positiven Aspekte, die uns veranlassen, dem Gesetz zuzustimmen.

Einen Kritikpunkt halten wir jedoch aufrecht. Er betrifft nicht das LGG an sich, sondern eine Änderung bei einem Artikel eines anderen Gesetzes. In der Gesetzestechnik kann man das so vornehmen. Es handelt sich um eine Verschlechterung im KSVG. Es geht um die Streichung des bisherigen Rechts der kommunalen Frauenbeauftragten, im Rahmen ihrer Tätigkeit auch frauenspezifische Öffentlichkeitsarbeit durchführen zu dürfen. Unseres Erachtens ist dies eine deutliche Verschlechterung der Stellung der Arbeit der Frauenbeauftragten in den Kommunen. Auch hierzu haben wir einen Abänderungsantrag

(Abg. Zieder-Ripplinger (SPD) )

formuliert, den wir trotz der Ablehnung im Ausschuss auch heute wieder aufrechterhalten.

Fazit: Wir sehen im Gesetzentwurf sehr viele Verbesserungen, haben aber nach wie vor noch Zweifel an der tatsächlichen Wirksamkeit dieser Gesetzesänderung. Das hindert uns jedoch nicht, diesem Gesetzentwurf heute in Zweiter Lesung die Zustimmung zu erteilen, weil die Verbesserungen gegenüber dem alten Gesetz deutlich überwiegen. Die Vorteile überwiegen die von mir angeführten Kritikpunkte. Dann ist es in der Politik vernünftig, wenn man einem solchen Gesetz zustimmt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen und bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Kessler. - Jetzt hat die Abgeordnete Jasmin Maurer von der Fraktion der PIRATEN das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste, ganz besonders liebe Frauenbeauftragte! Ich möchte etwas weiter ausholen. Ich bin zweifellos hier im Raum die Jüngste. Wenn ich mich mit meiner Mutter oder Großmutter über die Rechte der Frau und generell die Stellung der Frau in der Gesellschaft zu der Zeit, als sie in meinem Alter waren, unterhalte, dann erfahre ich immer Dinge, die für mich unvorstellbar sind. Man muss einfach einmal sehen, wie sich die Rechte und die Stellung der Frau in der Gesellschaft Schritt für Schritt verbessert haben, wie sie sich weiter entwickelt haben bis zu dem heutigen Tag, an dem wir die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes beschließen können. Es freut mich, sagen zu können, dass wir auf eine gute Entwicklung zurückschauen, es ist aber auch eine Entwicklung, die nicht stehenbleiben sollte, sondern die kontinuierlich fortgeschrieben werden muss, um die Rechte der Frauen beziehungsweise die Gleichstellung der Geschlechter zu sichern und weiter voranzutreiben.