richtsurteile abwarten, sagte der Fraktionsvorsitzende. Das ist eine bundesweite Premiere. Wir hoffen, dass dieser Öffnungskurs weitergeht.
Am Freitag hat sich das Saarland im Bundesrat enthalten, als es um die vollständige Gleichbehandlung der Ehe von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren ging, also um eine Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben. Sinngemäß wurde seitens der SPD erklärt, dass es nicht mehr nötig sei, wenn sich der Landtag heute mit der Zulassung der Ehe für lesbische und schwule Paare beschäftige, weil die Bundesratssitzung ja schon gelaufen sei. Meine Damen und Herren, aber gerade weil die Abstimmung im Bundesrat so gelaufen ist und gerade weil sich das Saarland enthalten hat, ist es uns wichtig, dass wir uns in unserem Hohen Haus heute damit beschäftigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss es noch einmal sagen: Die eingetragenen Lebenspartnerschaften sind in vielen Punkten noch deutlich schlechter gestellt als die Ehe zwischen Mann und Frau. Trotz vieler Verbesserungen ist es immer noch so. Über hundert Regelungen in verschiedenen Gesetzen diskriminieren noch immer homosexuelle Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, auch hier bei uns im Saarland. Eine völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare und ein Adoptionsrecht widersprechen nicht dem Grundgesetz. Im Gegenteil. Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes gebietet eine völlige Gleichstellung. Das Bundesverfassungsgericht hat das mehrmals deutlich gemacht. Ich zitiere aus dem Urteil des ErstenSenats vom 19. Februar 2013: „Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schützt nicht nur verschiedengeschlechtliche Eltern, sondern schützt auch zwei Elternteile gleichen Geschlechts.“
Meine Damen und Herren, wenn es um die Öffnung der Ehe mit dem Verweis auf das Kindeswohl geht und wenn es darum geht, dass das abgelehnt wird ein oft genanntes Argument -, und wenn erklärt wird, dass für die Entwicklung von Kindern Vater und Mutter die beste Konstellation seien, dann - so finde ich - muss man sich ein paar Fragen gefallen lassen. Was stützt die Behauptung, nur verschiedengeschlechtliche Eltern täten Kindern gut? Definiert sich das Kindeswohl wirklich über das Geschlecht der Eltern? Oder geht es nicht vielmehr darum, dass Kinder in einem kindgerechten, liebevollen und fürsorglichen Umfeld aufwachsen? Was ist mit dem Wohl der Kinder, die bereits heute mit schwulen und lesbischen Eltern aufwachsen? Wäre hier nicht mehr Rechtssicherheit nötig? Warum dürfen homosexuelle Partner nur einzeln, nicht aber gemeinsam als Paar Kinder adoptieren?
Im vergangenen Jahr hat im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Mehrheit der von Union und SPD eingeladenen Sachverständigen eindeutig erklärt - vielleicht erinnern Sie sich -, dass die sexu
elle Orientierung der Eltern für die Entwicklung eines Kindes unbedeutend ist. Entscheidend seien vielmehr die Qualität und die Festigkeit einer Partnerschaft. Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls im letzten Jahr erklärt, es sei davon auszugehen, dass die behüteten Verhältnisse einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern können wie in einer Ehe. Kolleginnen und Kollegen, das sind die Fakten! Da braucht es keine taktischen Bauchschmerzen!
Ich möchte Ihnen auch nicht immer wieder Ihren Koalitionsvertrag vor Augen halten. Sie wissen selbst, was drinsteht, nämlich, dass Sie für die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften eintreten. Dann lassen Sie das auch zu! Dann setzen Sie das auch um! Lassen Sie uns heute wenigstens ein Zeichen setzen und eine starke Stimme - das Wort starke Stimme ist eben auch gefallen - und ein starkes Signal für die Öffnung der Ehe abgeben. Ich verdeutliche, wir haben bereits in unserem Antrag versucht, hier eine Brücke zu bauen, damit ohne Konfrontationen im Sinne der Sache eine Zustimmung für alle möglich ist. Darum bitte ich. - Ganz herzlichen Dank.
Zur Begründung des Antrages der PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Jasmin Maurer das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir befassen uns heute mit einem Thema, das derzeit in Deutschland und in anderen Ländern viel und heiß und mit so vielen Emotionen wie kaum ein anderes Thema diskutiert wird. Es geht um das Thema Ehe für alle. Gleichzeitig geht es in unserem Antrag, der noch einen Schritt weitergeht, aber auch um die Beseitigung der Diskriminierung von homo-, bi-, trans- und intersexuellen Menschen.
Zunächst einmal möchte ich etwas anderes ausführen. Es ist für mich völlig unvorstellbar, dass Homosexualität einst als Krankheit gelistet war. Doch erst vor 25 Jahren, nämlich am 17.05.1990, hat die Weltgesundheitsorganisation WHO Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten gestrichen. Erst weitere vier Jahre später wurde der § 175 StGB, welcher Homosexualität unter Männern unter Strafe stellte, aufgehoben. Der Kampf für die Rechte Homosexueller sollte da jedoch nicht enden.
2001 wurde ermöglicht, dass homosexuelle Menschen in Deutschland eine sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen können. Diese Homo-Ehe oder auch Ehe light war zu der damaligen
Zeit ein Riesenerfolg. Es war ein Erfolg, auf dem man sich aber nicht ausruhen darf, was die Rechte für Homosexuelle angeht.
Auf diesem Erfolg hat man sich auch nicht ausgeruht, denn seit Anfang dieses Jahrzehnts wird die Ehe-Öffnung für homosexuelle Paare - eine Ehe ohne Einschränkungen - gefordert. Es wäre eine komplette Gleichstellung zu heterosexuellen Paaren. In vielen Ländern auf der Welt ist die Ehe bereits für alle geöffnet. Diese Länder sind Argentinien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Island, Luxemburg, Kanada, Kolumbien, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, Südafrika, Uruguay und kürzlich auch Irland.
Nach der Eheöffnung in Irland im Mai dieses Jahres wurde das Thema auch in Deutschland wieder mehr diskutiert, und das mit Recht. Wenn man sieht, wie ein durchweg katholisch geprägtes Land wie Irland ein Ja zur Ehe für alle ausspricht, dann machen einen die Äußerungen unserer Ministerpräsidentin leider sprachlos, aber darauf diese möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
Häufig wird das Argument gebracht, dass es eine eingetragene Lebenspartnerschaft gibt, die die Bereiche Unterhaltsrecht, Güterrecht, Erbrecht sowie Steuerrecht regelt, und somit die wichtigsten Dinge vor dem Gesetz eigentlich geklärt sind. Aber die Diskriminierung ändert sich bei diesen Gesetzen nicht. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft fällt nicht unter den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz nach Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes. Es gibt kein verfassungsmäßiges Recht auf eine Lebenspartnerschaft, stattdessen wird dieses Recht vom Gesetzgeber erteilt und kann dementsprechend auch vom Gesetzgeber wieder aufgehoben werden. Eine Eheöffnung hingegen würde zahllose gesetzliche Regelungen überflüssig machen. Die eingetragene Lebenspartnerschaft und die Ehe unterscheiden sich in rund 150 Punkten, in 54 Gesetzen. Neben dem fehlenden verfassungsrechtlichen Schutz, auf den ich bereits eingegangen bin, gibt es noch Benachteiligungen in der Hinterbliebenenversorgung und dem Adoptionsrecht. Männer und Frauen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben anders als Eheleute nicht das Recht, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Bisher besteht lediglich die Möglichkeit, ein bereits adoptiertes Kind oder ein leibliches Kind des Partners mit zu adoptieren oder einzeln ein Kind zu adoptieren. Das Bundesverfassungsgericht selbst hält diese aktuelle Situation nicht für gut. Auch ich frage mich, ob es wirklich so entscheidend ist, welches Geschlecht die Adoptiveltern haben? Gibt es nicht andere Werte, die für Kinder wichtig sind? Wenn man das so weiter denkt und sagt, zu einem Kind gehören Mann und Frau in der Erziehung, dann diskriminiert man damit nicht
Aus diesem Grund haben wir uns dem Antrag der GRÜNEN-Landtagsfraktion angeschlossen und wir werden auch dem der Fraktion DIE LINKE zustimmen. Wir wollen eine Eheöffnung für alle. Doch kommen wir nun zu unserem Antrag, der weiter geht als der von der LINKEN und den GRÜNEN. Unser Antrag soll die komplette Diskriminierung von schwulen, lesbischen, bisexuellen sowie trans- und intersexuellen Menschen aufheben. Im Jahr 2011 wurde die saarländische Verfassung geändert. Das Diskriminierungsverbot von homo-, bi- und transsexuellen Menschen wurde in der Verfassung verankert. Somit darf niemand mehr im Saarland aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt werden. Mit dieser Verankerung hat das Saarland bereits einen Meilenstein in der Gleichstellung von Homo- und Heterosexuellen gelegt. Daher sollte sich auch das Saarland auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert wird, so wie es im Koalitionsvertrag der Großen Koalition steht. Mit der Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes werden viele Diskussionen im Land hinfällig, wir müssen dann nicht mehr über die Eheöffnung diskutieren. Wir müssen dann auch nicht mehr über das Blutspendeverbot diskutieren. Das ist ohnehin eine völlige Idiotie - wenn ich das als regelmäßige Blutspenderin sagen darf -, denn es sollte nach Risikoverhalten und nicht nach sexueller Orientierung entschieden werden, wer Blut spenden darf und wer nicht.
Ein seit Jahrzehnten monogam lebendes homosexuelles Paar ist weniger risikobehaftet, als ein sich riskant verhaltender heterosexueller Mensch, nur um ein Beispiel zu nennen. Wir diskutieren dann auch nicht mehr darüber, welche Rechte Homosexuelle wann bekommen sollen, sondern wissen dann, dass ihnen diese Rechte per Grundgesetz zustehen. Wir müssen nur noch zusehen, dass wir die Gesetze anpassen, und das möglichst schnell.
Ich denke, es ist nicht meine Aufgabe zu sagen, warum Homosexuelle die gleichen Rechte haben sollten wie Heterosexuelle. Für mich ist eine Gleichstellung selbstverständlich. Ich und meine Partei möchten, dass alle Menschen gleichberechtigt, selbstbestimmt und diskriminierungsfrei leben können. Der Staat muss sich aus den Schlafzimmern und Liebesbeziehungen von erwachsenen mündigen Menschen heraushalten. Stimmen Sie unserem Antrag für eine Änderung von Artikel 3 des Grundgesetzes zu und setzen Sie mit uns gemeinsam ein Zeichen für eine bunte, vielseitige Gesellschaft und gegen Diskriminierung. - Vielen Dank.
Zur Begründung des Antrages der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Klaus Kessler das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Vertreter vom Lesben- und Schwulenverband! Die aktuelle Diskussion über das Thema „Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare“ - kurz gesagt: Ehe für alle - hat in der öffentlichen Diskussion seit dem Volksentscheid in Irland deutlich an Fahrt aufgenommen. 62 Prozent der Menschen haben für die Möglichkeit der Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern gestimmt. Damit reiht sich Irland in eine Reihe zahlreicher Länder ein, die die Kollegen vorher schon alle aufgeführt haben, das kann ich mir jetzt sparen. Allein in Europa sind es jetzt mit Irland zwölf Länder, die das Institut der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in ihrem jeweils nationalen Recht verankert haben.
Auch in Deutschland wurden in den letzten Jahren Fortschritte bei der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gemacht. Mit der Schaffung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2001 hat die damalige rot-grüne Bundesregierung das erste Fundament für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gelegt und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, war schon eine wichtige Etappe auf dem Weg von der Rechtlosigkeit gleichgeschlechtlicher Paare hin zum Ziel einer vollständigen Gleichstellung durch die Öffnung der Ehe.
Auch im Saarland gab es Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung. Die Jamaika-Koalition hatte 2011 erreicht, dass im Landtag einstimmig einer Verfassungsänderung im Artikel 12 zugestimmt wurde, wonach das Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität in die Verfassung dieses Landes aufgenommen worden ist. Heute geht es darum, auch die letzten konsequenten Schritte einer Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare zu vollziehen und das Institut der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu öffnen. Bereits am vergangenen Freitag - es wurde erwähnt - hat im Bundesrat mit der Annahme eines Entschließungsantrages der rot-grünen Bundesländer sowie Thüringens nochmals ein deutliches Zeichen für eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren stattgefunden, bei Ablehnung der CDU-regierten Länder hat sich das Saarland enthalten. Ein entsprechend weiter gehender Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen heute mit unserem Antrag erreichen, dass sich das Saarland bei den jetzt anstehenden weiteren Beratungen zur vollen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare nicht mehr querstellt, um es mal so zu formulieren, sondern sich endlich auch zur Ehe für alle bekennt und entsprechende Initiativen unterstützt.
Gründe dafür gibt es genug. In Deutschland sprechen sich zwei Drittel der Bevölkerung für die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partner in der Ehe aus. Es gibt keinen tragfähigen sachlichen Grund, weshalb eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft anders behandelt werden soll, als die Partnerschaft verschiedengeschlechtlicher Menschen. Die Grundwerte unserer Verfassung fordern die Wahrung der Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und natürlich auch die Gleichheit vor dem Gesetz. Eine aus Liebe geborene Partnerschaft mit dem Willen, auch gegenseitig Verantwortung zu übernehmen, muss auch für gleichgeschlechtliche Paare eine volle rechtliche Anerkennung finden. Wir wollen keine Diskriminierung lesbischer und schwuler Paare durch das Eheverbot. Solange dies besteht, werden die lesbischen und schwulen Paare eigentlich wie Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse behandelt. Das wollen wir nicht und das steht auch nicht im Einklang mit unserer Verfassung. Das betrifft insbesondere das Recht zur Adoption von Kindern, aber auch im Sozial- und im Erbrecht gibt es noch zahlreiche Nachteile für gleichgeschlechtliche Paare.
Eigentlich müssten wir die gesellschaftlichen Realitäten anerkennen, dass es heute mittlerweile neben einem traditionellen Familienbild eine Vielzahl von Lebensentwürfen und Familienmodellen gibt, denen wir auch Rechnung tragen müssen. Es ist heute bei Weitem nicht mehr so, dass jede Ehe auf die Weitergabe von Leben, auf das Kinderzeugen ausgerichtet ist. Auf der anderen Seite gibt es auch in zahlreichen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Kinder. Diese Kinder werden genauso beschützt und verantwortungsvoll aufgezogen wie Kinder in traditionellen Ehen und Familien.
Das Bundesverfassungsgericht, Kollegin Spaniol, hat darauf hingewiesen, es hat im Februar 2013 festgestellt, dass die behüteten Verhältnisse in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft das Aufwachsen von Kindern genauso fördern können wie die einer Ehe. Weiter hat das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von Entscheidungen die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften einerseits und der Ehe andererseits beanstandet. Es
betrifft die Hinterbliebenenversorgung, das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, es gibt Entscheidungen zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag und der Grunderwerbssteuer - alles Ungleichbehandlungen der Verhältnisse. Dies bedeutet unseres Erachtens, dass nicht nur in gesellschaftspolitischer Hinsicht, sondern auch in rein rechtlicher Hinsicht dringender Handlungsbedarf besteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diesen Handlungsbedarf mag vielleicht unsere Ministerpräsidentin nicht so sehen, die mit ihrer Interview-Äußerung zur Möglichkeit einer Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen in der Tat für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt hat, bedauerlicherweise aber nicht unbedingt mit positiven Effekten. Auch große Ressentiments können im kleinen Saarland entstehen, wenn die Ehe gleichgeschlechtlicher Partner in einen Zusammenhang mit Inzest und Polygamie gestellt wird. Durch solche Äußerungen, Frau Ministerpräsidentin, beleidigen Sie nicht nur Betroffene in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, nein, Sie schüren in populistischer Weise auch Vorurteile und diffuse Angst- und Abwehrreaktionen gegenüber Lesben und Schwulen in diesem Land. Dafür sollten Sie sich eigentlich entschuldigen.
Die heftigen Gegenreaktionen in der Öffentlichkeit, natürlich auch im Internet, haben überhaupt nichts mit Intoleranz oder gar einer Gefahr für die freie Meinungsäußerung zu tun, wie sich Professor Gröpl in der Saarbrücker Zeitung geäußert hat. Nein, sie sind Ausdruck einer massiven öffentlichen Empörung in einer Zeit, in der dies auch über Internet artikuliert wird, einer öffentlichen Empörung angesichts einer grandiosen Fehlleistung einer Spitzenpolitikerin, die ganz bewusst eine gesellschafts- und familienpolitisch rückwärtsgewandte Klientel bedienen will. Das können wir nicht akzeptieren. Dies können auch mittlerweile viele Personen in der CDU nicht so ohne Weiteres akzeptieren. Die öffentlichen Äußerungen der Kolleginnen und Kollegen im Land und im Bund hierzu sind bekannt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen die Anerkennung der rechtlichen Gleichstellung aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer sexuellen Identität. Das ist keine Koalitionsfrage, sondern eine Grundrechts- und letztendlich auch eine Gewissensfrage. Deshalb sollten Sie heute auf die Koalitionsdisziplin verzichten und die Abstimmung zu unserem Antrag und auch zu den anderen Anträgen ganz einfach freigeben. - Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat Klaus Meiser, der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diskriminierung von Homosexualität, Intoleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, Herabsetzung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität - das war Jahrzehnte, man muss fast sagen Jahrhunderte das Klima, von dem die Diskussion um das Thema Homosexualität geprägt war. In einem Punkt besteht Einigkeit: Das will heute keiner mehr, schon gar nicht in diesem Hause. Deshalb sage ich einleitend gerade mit Blick auf das, was Kollege Kessler dargelegt hat: Umso bedauerlicher ist es, dass das Eintreten - und ich denke, es ist genauso vertretbar wie die andere Haltung - für das Bewahren der traditionellen Ehe von Mann und Frau von einem Shitstorm und einem unerträglichen Klima der Intoleranz begleitet worden ist gerade von denen, die Toleranz sonst vehement einfordern. Ich zitiere hier die Medien, nicht ich selbst sage das, bestätige es jedoch gerne.
Ich stelle klar, dass damit die Interessenverbände nicht gemeint sind. Ich sage ausdrücklich unserem Lesben- und Schwulenverband Dank dafür, dass in diesem Zusammenhang mit großem Augenmaß und im Sinne der Sache reagiert worden ist.
In diesem Zusammenhang darf man schon das Thema Kultur einer Debatte ansprechen und darauf hinweisen, dass wir ein hochsensibles Thema mit unglaublichen Wechselwirkungen in die Gesellschaft hinein diskutieren und dass wir sehen müssen, dass Beteiligte und Betroffene über Jahrhunderte unter einem Klima der Intoleranz, Diskriminierung und unter bösen Unterstellungen gelitten haben. Die aktuelle Debatte darf genau dorthin nicht abgleiten, nach dem Motto: „Es gibt welche, die die alleinige Wahrheit haben“, nach dem Motto: „Wir stellen sie mal schnell in die gesellschaftliche Schmuddelecke“ oder, Herr Kessler, nach dem Motto: „Wir stellen böswillige Zusammenhänge her“, was aber die Äußerung unserer Ministerpräsidentin nicht hergibt.
Deshalb war ich sehr positiv davon angetan, dass die Medien in großen Teilen dankenswerterweise gerade unter der Überschrift, die andere verneinen wollen, nämlich Meinungsfreiheit und Toleranz diese Debatte aufgearbeitet und deutlich gemacht haben, dass es weder diskriminierend ist, das Institut der