Protocol of the Session on June 17, 2015

sagen auch nicht, dass es Schulen gibt, die das nicht können. Es gibt ganz bestimmt Schulen, die können Ethik sehr gut mit den schulinternen finanziellen Mitteln anbieten. Aber das ist einfach nicht flächendeckend im Saarland der Fall! Wenn wir ein weiteres Unterrichtsfach ab Klassenstufe 5 anbieten, wie jetzt das Fach Ethik, müssen wir dafür sorgen, dass saarlandweit in allen Schulen die gleichen Bedingungen dafür geschaffen werden, dass vor allem auch im ganzen Saarland die gleiche Qualität für das Fach garantiert ist. Das ist wichtig, das muss einfach gesichert sein, meine Damen und Herren!

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Nicht zuletzt sehen wir natürlich, dass mit der Ausweitung des Faches Allgemeine Ethik auf die Klassenstufen 5 bis 8 trotzdem ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht wird, denn das Interesse an dem Fach Allgemeine Ethik steigt jährlich an, besonders in den städtischen Bereichen. Das hängt auch damit zusammen, dass immer mehr Kinder verschiedener Glaubensrichtungen hier bei uns im Saarland zu Hause sind. Insofern werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Wir sehen, er geht in die richtige Richtung, aber wir lehnen eine Umsetzung zum Nulltarif ab. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Minister für Bildung und Kultur Ulrich Commerçon.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den heute in Zweiter Lesung zu beratenden Gesetzesänderungen schaffen wir neben einigen anderen rechtlichen Anpassungen vor allem die Grundlage dafür, dass der Ethikunterricht, der ja bislang im Saarland als Ersatzunterricht für den konfessionellen Religionsunterricht erst ab Klassenstufe 9 erteilt wurde, nun auch auf die Klassenstufen 5 bis 8 ausgeweitet werden kann. Das Saarland war viele Jahre und Jahrzehnte im Vergleich der Bundesländer das Schlusslicht, was den Ethikunterricht angeht. Diese Position lassen wir mit dieser Reform hinter uns. Ich finde, das ist zunächst mal ein großer Grund zur Freude am heutigen Tage.

(Beifall von der SPD.)

Wir bieten damit unseren Kindern und Jugendlichen künftig einen möglichst früh einsetzenden und zeitgemäßen weltanschaulichen Unterricht. Wir leisten über eine frühe Werteerziehung auch einen wichtigen Beitrag für die Persönlichkeitsentwicklung unserer jungen Menschen. Dazu kommt, dass wir in den letzten Jahren ein steigendes Interesse am Fach Ethik zu verzeichnen haben. Zugleich nimmt eine

(Abg. Rink (CDU) )

immer größer werdende Anzahl von Schülerinnen und Schülern nicht am Religionsunterricht teil; für einige Glaubensgemeinschaften wird überhaupt kein Religionsunterricht angeboten.

Ich sage das jetzt auch mal im Blick auf die Diskussion: Nein, ich bin nicht der Auffassung, dass der Ethikunterricht die erste Wahl sein sollte. Ich bin persönlich sehr der Überzeugung, dass es wichtig ist, dass junge Menschen, dass Kinder in unseren Schulen sich im konfessionsgebundenen Religionsunterricht über ihre eigene Glaubensüberzeugung in einem besonders geschützten Raum unterhalten können, dass sie sich damit befassen können. Deswegen ist das gerade eben kein Signal am heutigen Tage, vom Religionsunterricht auf den Ethikunterricht umzuschwenken. Das Gegenteil ist der Fall. Ich will ganz besonders den Religionsunterricht stärken - das ist mir bisher in der öffentlichen Debatte ein bisschen zu kurz gekommen - und damit eben auch dafür sorgen, dass es nicht nur deswegen attraktiv sein könnte, sich womöglich vom Religionsunterricht abzumelden, weil man dann eine Freistunde hat. Ich finde, auch das ist ein wichtiges Signal, mir ist wichtig, dies in der heutigen Diskussion noch anzusprechen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung sollten die Gemeinschaftsschulen und die Gymnasien ab dem kommenden Schuljahr die Möglichkeit erhalten, das Fach Allgemeine Ethik als ordentliches Lehrfach schrittweise in allen Klassenstufen der Sekundarstufe I als Ersatzfach für den konfessionellen Religionsunterricht einzuführen.

In der Diskussion der letzten Monate wurde immer wieder gesagt, dass die Entscheidung über die Ausweitung des Ethikunterrichtes bei den Schulen liegen wird. Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen, auch das halte ich für eine notwendige und richtige Entscheidung. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die den Religionsunterricht nicht besuchen, schwankt je nach Schulstandort erheblich. Ich bin deswegen der Auffassung, dass es absolut sinnvoll und notwendig ist, die Entscheidung über die Ausweitung des Ethikunterrichts gerade den Schulen selbst zu überlassen. Dass die Schulen den Ethikunterricht im Rahmen ihres schulischen Budgets anbieten, ist deswegen ebenfalls folgerichtig. Wenn vor Ort die Nachfrage nach Religionsunterricht sinkt, können die bislang dafür verwendeten Ressourcen in den wertebildenden Unterricht des Faches Ethik eingebracht werden. Diese Entscheidung, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann aber sachgerecht nur vor Ort getroffen werden, nicht von der Schulaufsicht. Wir dürfen nicht alle Schulen in diesem Land über einen Kamm scheren, schon gar nicht in Zeiten der selbstständigen Schule, die wir uns an anderer Stelle alle überein

stimmend wünschen. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass dieser Schritt auch an dieser Stelle der richtige ist.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Kollegin Spaniol anders argumentiert und sagt, noch mehr und noch mehr. Dafür habe ich Verständnis. Frau Kollegin Spaniol war aber auch nie in der Situation, dass sie es auch wirklich umsetzen musste. Das will ich heute auch mal sagen. Lieber Kollege Kessler, ich finde es schon befremdlich, dass Sie heute kritisieren, wir gehen nicht weit genug. Ich habe im Haus keine einzige Position vorgefunden, woraus zu ermitteln gewesen wäre, dass Sie auch nur den Hauch einer Anstrengung unternommen hätten, den Ethikunterricht überhaupt einzuführen. Deswegen wäre es an dieser Stelle zu dem Thema besser gewesen, Herr Kollege Kessler, wenn Sie dazu geschwiegen hätten.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Frau Kollegin Spaniol hat das Thema „zwangsweise Vorführung“ oder „Ordnungsgelder“ angesprochen. Wir sind uns völlig einig, Kollegin Spaniol, dass es keine neue Formulierung ist, die wir ins Gesetz einbringen, es gibt eine ähnliche Formulierung auf niedrigschwelliger Ebene. Es gibt aber auch ein Gerichtsurteil aus Hessen, das hatte ich bei der Einbringung erwähnt, wonach die bisherigen rechtlichen Regelungen an dieser Stelle nicht tragend gewesen wären. Selbstverständlich kann es nur die absolute Ultima Ratio sein. Ich sage aber auch, wir brauchen eine gewisse Kulisse, wir schauen nicht einfach tatenlos zu, wenn Eltern ihrer Fürsorgepflicht ihren Kindern gegenüber nicht nachkommen. Wir sagen ganz deutlich, das kann negative Folgen für euch haben. Das finde ich deswegen richtig, weil es im Interesse der Kinder ist, weil es dem Schutz der Kinder dient. Deswegen bin ich der Überzeugung, dass es richtig ist, das jetzt in dieser gesetzlichen Regelung klarzustellen.

Ich will zu dem Thema Absenkung des Mindestalters auf 14 Jahre etwas sagen. Ich bin persönlich völlig offen. Es ist seitens der Koalitionsfraktionen angeboten worden, dass wir darüber diskutieren. Es ist eben aber auch gesagt worden, dass die Religionsmündigkeit in Deutschland unterschiedlich geregelt ist. In Bayern und im Saarland haben wir ein Verfassungsrecht, das vorlaufend ist. Wir können deshalb diese Frage auf schulordnungsrechtlicher, also auf einfachgesetzlicher Ebene nicht klären. Der Verfassungsgesetzgeber ist gefordert, das kann man nicht im Rahmen einer einfachen Schulrechtsnovelle regeln. Das muss anschließend in den Diskussionen zwischen den Fraktionen geklärt werden.

Zurück zum Ethikunterricht. Die Entwicklung der Lehrpläne für die Klassenstufen 5 und 6 wurde, das

(Minister Commerçon)

hat Kollegin Rink zu Recht angesprochen, von mir zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 beauftragt und von einer gemeinsamen Lehrplankommission für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien erarbeitet, sodass wir zum kommenden Schuljahr pünktlich starten können. Die Lehrpläne berücksichtigen dabei die Vorgaben der Kompetenzorientierung, sie sind jahrgangsübergreifend und modular aufgebaut. Inhaltlich sind die Lehrpläne für die Gemeinschaftsschulen und die Gymnasien identisch. Die schulformspezifische Differenzierung ergibt sich selbstverständlich aus der unterrichtlichen Umsetzung und der Tiefe der Behandlung der Themen. Auch da müssen wir sachgerecht drangehen.

Die Lehrpläne der Klassenstufen 7 und 8 sowie der Klassenstufen 9 und 10 der Gemeinschaftsschulen beziehungsweise der Klassenstufe 9 der Gymnasien werden jeweils in den nächsten beiden Jahren ausgestaltet. Weil es dazu Nachfragen gegeben hat, sage ich, nein, wir konnten nicht den Lehrplan des Schengen-Lyzeums übernehmen, es gibt dort nämlich keinen Lehrplan. Am Schengen-Lyzeum ist eine sehr schulspezifische Arbeitsplanung vorgenommen worden, es gibt keinen kompetenzorientierten Lehrplan. Deswegen war es auch notwendig, einen eigenen Lehrplan zu entwickeln. Ich finde, wir sollten so viel Selbstbewusstsein haben, auch eigene Lehrpläne zu machen. Eine mögliche Übernahme aus Rheinland-Pfalz wäre nicht sachgerecht gewesen, weil die Lehrplanstruktur in Rheinland-Pfalz eine völlig andere ist. Wir werden darüber hinaus ab dem nächsten Schuljahr Fortbildungsveranstaltungen zum Lehrplan anbieten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem jetzt früher einsetzenden Ethikunterricht erhalten die Verhaltens-, die Demokratie- oder die Friedenserziehung und die Regeln des Zusammenlebens der Geschlechter, der Ethnien und der Generationen in unseren Schulen einen deutlich höheren Stellenwert als bisher. Ich glaube, das ist angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung heute wichtiger denn je. Die Schülerinnen und Schüler lernen den Wert der Freiheit zu schätzen, ihre Verantwortung für die Gemeinschaft wahrzunehmen und den Respekt für andere Lebensstile und Kulturen. Ich bin fest überzeugt, das ist mit das Wichtigste, was Schulen leisten können. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Herzlichen Dank. - Das Wort hat nun Klaus Kessler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben noch 55 Sekunden Redezeit.

Ich habe mich nochmal zu Wort gemeldet, weil ich es einfach nicht stehen lassen kann, wenn der Vorwurf formuliert wird, dass wir in unserer Amtszeit und insbesondere ich im Amt in dieser Richtung nichts unternommen hätten. Ich möchte nur der Redlichkeit halber klarstellen: Es hat zu meiner Amtszeit zu dem Thema Einführung des Ethikunterrichtes zwei Gespräche mit dem Fachverband Philosophie gegeben mit der Zielsetzung und der Zusage, dass Ethikunterricht im Saarland im Laufe der Legislaturperiode eingeführt wird. Über die Form der Einführung kann man dann durchaus noch einmal diskutieren. Ich lasse mir aber nicht vorwerfen, was in zwei Jahren nicht geleistet werden konnte. Man kann das auch umdrehen. Wenn ich aufzählen würde, was bislang von dieser Landesregierung in der Bildungspolitik in drei Jahre nicht geleistet worden ist, dann würde die Redezeit auch nicht ausreichen. Ich möchte das klarstellen. Das war bei uns auf der Agenda, wenn auch anders, und zwar verbindlich für alle im Stufenplan ab dem 8. Schuljahr. Das hätte Lehrerstellen gekostet, aber wir hätten die gehabt, weil wir keine abgebaut haben. - Vielen Dank.

(Oh-Rufe und Sprechen. - Beifall von B 90/GRÜ- NE.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit der Drucksache 15/1429 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 15/1429 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/1429 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1331 in Zweiter und letzter Lesung. Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1331 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und DIE PIRATEN, dagegen gestimmt hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

(Minister Commerçon)

Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeskindergeldgesetzes (AGSGB II/BKGG)

(Drucksache 15/1376)

Zur Berichterstattung über die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Bernd Wegner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag des Saarlandes hat den von der Regierung eingebrachten und als Drucksache 15/1376 vorliegenden Gesetzentwurf zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeskindergeldgesetzes in seiner 37. Sitzung am 20. Mai dieses Jahres in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr überwiesen.

Der Gesetzentwurf regelt die Ausführung zweier Bundesgesetze, des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Teile des Bundeskindergeldgesetzes im Zuständigkeitsbereich des Landes. Das bisherige Ausführungsgesetz, das sich allein auf den Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bezieht, wird durch ein neues Ausführungsgesetz ersetzt, das zusätzlich auf Bestimmungen des Bundeskindergeldgesetzes Bezug nimmt.

Hintergrund der Neufassung des Ausführungsgesetzes sind umfangreiche Änderungen im Regelungsbereich der beiden Bundesgesetze. Diese Änderungen betreffen insbesondere das Leistungsrecht im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie die Übertragung der dort neu eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe auf einen weiteren Personenkreis im Regelungsbereich des Bundeskindergeldgesetzes.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 03. Juni dieses Jahres mit dem Gesetzentwurf befasst. Er hat für die Durchführung einer Anhörung keine Notwendigkeit gesehen und unter Zustimmung aller Fraktionen den Beschluss gefasst, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung zu empfehlen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1376 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1376 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, angenommen wurde.

Wir kommen nun zu Punkt 7 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Transparenz im Bundesrat - Abstimmungsverhalten des Saarlandes öffentlich machen (Drucksache 15/1422 - neu)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit dem Antrag, dem dankenswerterweise auch die beiden anderen Oppositionsfraktionen, die PIRATEN-Landtagsfraktion und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion, beigetreten sind, wollen wir etwas erreichen, das für uns außerordentlich wichtig ist im Hinblick auf die Transparenz des politischen Handelns hierzulande. Wir wollen, dass das Abstimmungsverhalten der saarländischen Landesregierung im Bundesrat zeitnah deutlich gemacht wird, dokumentiert wird, sodass es auch nachgelesen werden kann, praktischerweise auf der Internetseite der Staatskanzlei. Ich glaube, ich brauche hier nicht zu betonen, wie wichtig der Bundesrat gerade für uns ist. Der Bundesrat ist ja bekanntlich die Länderkammer. Über den Bundesrat nehmen die Länder Einfluss auf die Bundesgesetzgebung.

Für uns ist das außerordentlich wichtig. Wir sehen es in den verschiedensten Debatten. Ich glaube, da herrscht Übereinstimmung. Ich glaube, es ist einfach ein Gebot der Transparenz, dass dann das Abstimmungsverhalten, das sehr wichtig ist - auch in der politischen Auseinandersetzung, in der politischen Bewertung - entsprechend dokumentiert wird, da es ja in den Protokollen des Bundesrates nicht dokumentiert wird. Dort haben wir nur Mehrheit/Minderheit, aber nicht die Voten einzelner Länder.

Wir bitten darum, dass auch die Koalitionsfraktionen dem zustimmen. Ich glaube, wir sind uns durchaus einig, dass Demokratie Transparenz braucht, dass das eine Grundlage für eine rationale Auseinandersetzung abgibt. Deswegen bitten wir darum, unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Vizepräsidentin Ries)