erklärung der Kollegin Maurer von der PIRATENFraktion vorlesen. Hier steht: Daher fordern wir die Abschaffung von Religionsunterricht als ordentliches Fach an Schulen. Wenn Sie auf der einen Seite die Abschaffung des Religionsunterrichts fordern, dann frage ich mich natürlich, wie ich mit Ihrem Antrag umgehen soll. Die Presseerklärung war herausgegeben worden nach der Berichterstattung im Bildungsausschuss. Wir sagen ganz klar Ja zum Religionsunterricht an den Schulen und wir sagen auch Ja zum Ethikunterricht an den Schulen.
Ich gehe noch kurz auf die aktuelle Situation im Bereich des Ethikunterrichts ein. Wir haben hier eine stärkere Zunahme, das ist völlig klar. Wir haben auch - ich glaube, Kollege Kessler, das ist ganz wichtig und das gilt es auch zu beachten - eine unterschiedliche Inanspruchnahme von konfessionellem Religionsunterricht und auch von Ethikunterricht, wenn er als Arbeitsgemeinschaft angeboten wird. Denn es ist nicht in allen Schulen so, dass wir sehr viele Schüler haben, die keine christliche Konfession haben oder die keinen Religionsunterricht in Anspruch nehmen. Demgegenüber haben wir auch städtische Strukturen, wo andere Gegebenheiten sind. Von daher sage ich ganz klar: Ethikunterricht ist wichtig.
Ich brauche jetzt nicht noch einmal die Inhalte zu wiederholen, die hat der Minister bereits vorgetragen. Es ist wichtig, dass wir die Unterrichtung im Fach Ethik den Schulen überlassen, vor allem wie es vor Ort organisiert wird. Schulen entscheiden selbst, ob sie das Fach anbieten. Denn je nach Schulstandort schwankt die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die den konfessionellen Unterricht annehmen und anderen, die ein Interesse an Ethik hätten. Eines ist auch klar, Herr Kollege: Wenn vor Ort die Nachfrage nach konfessionellem Unterricht sinkt, dann werden natürlich Kapazitäten frei, die man für den Unterricht im Fach Ethik nutzen kann. Wenn ich eine Schule habe, wo sehr viele Schülerinnen und Schüler christlichen Glaubens sind, habe ich natürlich eine starke Nachfrage nach konfessionellem Unterricht. Wenn ich aber eine Schule habe, wo wenige Schüler christlichen Glaubens sind oder wenig Interesse an einem konfessionellem Religionsunterricht besteht, dann habe ich ganz andere Kapazitäten frei - das ist im Rahmen des Schulbudgets auch logisch - und dann kann man natürlich überlegen, wie das Fach Ethik anzubieten ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen. Ich hatte eben gesagt, dass wir das Schritt für Schritt machen werden. Und natürlich spielt auch die Lehrplangestaltung eine Rolle. Auch das gilt es zu beachten.
Sie sagen, wir hatten einen Lehrplan. Das ist klar, das würde ich jetzt auch sagen. Aber, es gibt seit dem Schuljahr 2014/15 eine Lehrplankommission, die den Auftrag hat, einen kompetenzorientierten Lehrplan für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen, aufwachsend von Klasse 5 bis 9 beziehungsweise 10, zu entwickeln.
Ich glaube schon, dass es wichtig ist, dass der Ethikunterricht auf der Basis eines kompetenzorientierten Lehrplans erfolgt. Auch das stellt einen wichtigen Schritt nach vorne dar. Wir sollten in diesem Sinne Schritt für Schritt voranschreiten, das ist der Weg auch im Bereich der Bildung, und das betrifft auch dieses erweiterte Angebot des Ethikunterrichts, der für alle sinnvoll ist.
Lassen Sie mich noch einige weitere Punkte ansprechen. Stichwort Bundeskinderschutzgesetz: Das wurde eben schon von allen Seiten befürwortet und natürlich wird es auch von unserer Seite für sehr wichtig erachtet. Vielleicht auch noch eine kurze Anmerkung betreffend die Durchsetzung der Schulpflicht: Es steht in den Ausführungen, bei Verletzung der Schulpflicht könne ein Zwangsgeld angedroht werden, dies sowohl bei den Eltern als auch, bei volljährigen Schülern, den Schülern selbst. Wir werden diesen Aspekt in der Anhörung diskutieren, ich kann das aber schon nachvollziehen. Wir werden diese Regelung selbstverständlich mittragen.
Kurz zusammengefasst: Wir werden natürlich den Änderungen im Schulordnungsgesetz in Erster Lesung zustimmen und werden im Ausschuss eine Anhörung durchführen. Den Antrag der PIRATEN-Fraktion werden wir ablehnen, zum einen aus juristischen Gründen - die Kollegin Gisela Kolb hat das ja schon begründet -, zum anderen auch, weil man bei einer Anhörung im Bildungsausschuss nicht auch kurz noch eine Verfassungsänderung mit abarbeiten kann, also überlegen kann, ob man die Verfassung ändert. So etwas setzt voraus, dass man, Frau Kollegin Maurer, weiß, ob man nun Religionsunterricht in den Schulen möchte - ja oder nein. Erst dann kann man sich mit der weiteren Thematik auseinandersetzen. Es bedürfte hier also einer anderen Vorgehensweise.
Ich bitte Sie um Zustimmung für unseren Gesetzentwurf, den Antrag der PIRATEN werden wir ablehnen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Frau Rink, Sie müssen mir meine Pressemitteilung nicht zitieren.
Ich möchte einfach noch einmal darauf hinweisen, dass es nichts bringt, Äpfel mit Birnen zu vergleichen; das eine Thema hat mit dem anderen Thema gar nichts zu tun. Wir sind natürlich dafür, Religion als ordentliches Schulfach abzuschaffen. Ja, das steht in dieser Pressemitteilung. Ja, dafür sind wir. Das weiß ich, das weiß auch meine Partei, diesbezüglich steht auch meine Partei hinter mir. Aber darum geht es ja bei dem uns nun vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung nicht. In ihm geht es darum, das Fach Allgemeine Ethik auszuweiten. Ich denke, es ist Ihnen sehr wohl bewusst, was unsere Maximalforderung ist: die Abschaffung des Religionsunterrichts als ordentliches Schulfach. In unserem heutigen Antrag hingegen geht es um eine Kompromisslösung, die wir mitgehen können.
Abg. Rink (CDU) mit einer Zwischenfrage: Ich frage mich allerdings schon: Weshalb wollen Sie bei einem Fach, das Sie abschaffen möchten, etwas verändern? Diesbezüglich ist für mich die Logik nicht erkennbar. Ich sage ganz klar: Wenn ich ein Fach nicht möchte, dann schaffe ich es ab, dann schlage ich aber nicht einfach irgendeine Veränderung vor.
(Amüsierter Zuruf von der SPD: Das ist aber jetzt sehr schwarz-weiß betrachtet! - Abg. Rink (CDU) : Das ist nicht schwarz-weiß, das ist logisch. - Abg. Augustin (PIRATEN): Der Terminus technicus wäre „hilfsweise“.)
Ich weiß nicht, ob Ihnen bewusst ist, was „Abschaffung als ordentliches Schulfach“ meint. „Ordentliches Schulfach“ bezieht sich auf Fächer, die benotet werden, die versetzungsrelevant sind. Ein „nicht ordentliches Schulfach“ wird unterrichtet, es ist aber nicht versetzungsrelevant.
(Abg. Schmitt (CDU) : Das ist jetzt aber abenteuerlich argumentiert! - Zuruf der Abgeordneten Rink (CDU).)
Das ist natürlich das, was wir wollen. Das steht keineswegs in einem inneren Widerspruch zueinander. Insoweit kann ich nun Ihre Argumentation nicht verstehen.
Mir scheint, dass Sie nicht verstehen können, dass es Schüler gibt, die lieber das Fach Ethik machen als das Fach Religion. Dabei bleiben wir aber: Wir wollen natürlich das Fach Ethik als verpflichtendes Schulfach haben. Nun wissen wir aber, dass wir das mit einer großen Koalition, bei der die CDU an der Regierung beteiligt ist, nicht durchbringen können. So realistisch sind wir. Deshalb legen wir einen Kompromissantrag vor, der uns machbar erscheint. In diesem Sinne haben wir unseren Antrag formuliert. - Danke sehr.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1331 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen wurde. Zugestimmt haben die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die PIRATEN-Fraktion, enthalten haben sich DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/1347. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/ 1347 ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1347 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt die Koalitionsfraktionen.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Nationalparkgesetzes Hunsrück-Hochwald (Druck- sache 15/1328)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Meiser! Am 12. November wurde das Nationalparkgesetz Hunsrück-Hochwald hier im Landtag verabschiedet; Sie erinnern sich sicherlich daran. Durch dieses Gesetz wurde gemein
sam mit dem Land Rheinland-Pfalz der 16. Nationalpark in Deutschland errichtet. Das Nationalparkamt, das unmittelbar dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium untersteht, hat die Aufgabe, den Nationalparkplan und den Wegeplan zu erstellen, fortzuschreiben und umzusetzen. Es überwacht die Einhaltung der Regelungen im Nationalpark und ist Ansprechpartner für Kommunen, Bürger und Besucher.
Das Nationalparkgesetz Hunsrück-Hochwald, das im Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 19. Februar dieses Jahres veröffentlicht wurde, bedarf für die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen der Forstbehörde nach dem Landeswaldgesetz auf das Nationalparkamt entsprechend den Vorgaben nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 des Staatsvertrages einer förmlichen Ermächtigungsgrundlage durch Rechtsverordnung. Daher wird der § 2 des Nationalparkgesetzes, der die Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen regelt, um den Absatz 4 ergänzt. Es handelt sich bei der Übertragung um Aufgaben und Befugnisse zur forstlichen Rahmenplanung und zur Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungsmaßnahmen, zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes. Zur Organisation und zu Aufgaben der Forstbehörde, zur Forstaufsicht und zu Bußgeldbestimmungen werden ebenfalls Regelungen getroffen. Ausgenommen sind Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswaldgesetz und dem Landeswaldgesetz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie um Zustimmung bitten und lade Sie bereits jetzt zur Einweihung des Nationalparks an Pfingsten dieses Jahres herzlich ein! - Vielen Dank.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1328 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Danke. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1328 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz überwiesen ist.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Einsetzung eines Ausschusses für Grubensicherheit und Nachbergbau (Drucksache 15/1339 - neu)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Der saarländische Landtag beantragt mit den Stimmen aller Fraktionen heute einen Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau. Ich darf in diesem Zusammenhang nochmals an die vergangene Plenarsitzung erinnern, die am 18. März stattgefunden hat und bei der wir auch bereits unter Tagesordnungspunkt 21 - nachzulesen in der Drucksache 15/1304 - Position bezogen hatten. Ich möchte vorwegstellen, was in diesem Antrag als zentrale Aussage enthalten war. Ich zitiere aus diesem Antrag: „Oberstes Gebot bei allen Verfahrensschritten muss sein, dass Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sind. Alle Entscheidungsgrundlagen und im Laufe der Genehmigungsverfahren hierzu gewonnenen Erkenntnisse müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ Einige Sätze weiter heißt es: „Der Landtag wird zudem die Bildung eines eigenständigen Ausschusses für Grubensicherheit und Nachbergbau des Landtages des Saarlandes vorbereiten. Dieser Ausschuss soll sich mit allen Fragen der Stilllegungs-, Alt- und Ewigkeitslasten des Saarbergbaus, des bergbaulich verursachten Strukturwandels sowie des kulturellen Bergbau-Erbes befassen.“ So weit der Antrag, den wir vor vier Wochen hier beschlossen hatten. Wir sind nun vier Wochen weiter, die Vorbereitungen sind abgeschlossen. Wir können nun beantragen, dass dieser Ausschuss eingesetzt wird.
Dieser Ausschuss hat eine gewisse Geschichte. Er ist nicht völlig neu, es gab ihn schon einmal bis zum Jahr 2004, damals noch vor Ende des Bergbaus. Ich erinnere mich, dass der Kollege und SPD-Genosse Hans Albert Lauer aus Elversberg lange Zeit Vorsitzender dieses Ausschusses war. Wir haben festgestellt, dass im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit, der 2004 gebildet worden war, häufig Punkte bearbeitet wurden rund um das Thema Bergbau, die sich weniger auf die Vergangenheit bezogen, sondern mehr aus der Gegenwart in die Zukunft hinein wirkten. Da der
Ausschuss, wie sein Name schon sagt, noch viele andere Arbeitsbereiche hat, waren die Tagesordnungen permanent überlastet, so dass man den einzelnen Themen im Ausschuss gar nicht mehr richtig gerecht werden konnte. Aus diesen Gründen lag es eigentlich auf der Hand, dass eine spezielle Themenbearbeitung nötig ist. Wir sind diesem Wunsch nachgekommen und haben - auf Initiative ursprünglich von CDU und SPD, der inzwischen alle anderen Fraktionen beigetreten sind - jetzt diesen Antrag eingebracht.
Ich möchte ein paar Worte zu den Themen sagen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigen soll. Es ist ein bunter Strauß, das ist sehr anspruchsvoll. Da sind zum einen die Themen Stilllegungs- , Alt- und Ewigkeitslasten des Saarbergbaus. Allein der Begriff „Ewigkeitslasten“ lässt einen in Ehrfurcht erstarren, denn wer kann schon von sich sagen, dass er an der Ewigkeit arbeitet?