Protocol of the Session on April 22, 2015

Dabei sollte sich die Landesregierung nicht auf das verlassen, was die RAG vorträgt. Deshalb fordern wir unabhängige wissenschaftliche Gutachten über den Gesamtkomplex der geplanten Flutung im Bergwerk Saar. Auch dies ist im vorliegenden Antrag zu Recht vorgesehen. Deshalb werben wir um Zustimmung. Ich fasse zusammen: Die Sensibilität des Themas gebietet mittlerweile äußerste Vorsicht, die genaue Prüfung aller Risiken und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Hier sollte dann auch der vom Landtag eingesetzte Untersuchungsausschuss seinen Teil zur Aufklärung beitragen, sobald er sich konstituiert hat. - Vielen Dank.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Danke, Frau Abgeordnete. - Das Wort hat nun Herr Fraktionsvorsitzender Michael Hilberer von der PIRATEN-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns einmal mehr mit dem Thema der Grubenflutung, heute durch den dankenswerterweise von der GRÜNEN-Fraktion eingebrachten Antrag „Keine weitere Salamitaktik beim Grubenwasseranstieg zusätzlich Raumordnungsverfahren durchführen!“ Die Situation hat sich seit der letzten Plenardebatte wenig geändert. Wir haben noch immer keine wissenschaftliche Grundlage, die sich mit den Folgen der potenziellen Grubenflutung ausein

andersetzt. Wir wissen nicht, welche Gifte in welchen Mengen gelagert werden, wir wissen nicht, inwieweit sie auswaschbar sind. Wir kennen die Folgen des Austretens des Wassers nicht. Wir müssen mit Grubenbeben rechnen. Wir haben die Problematik austretenden Gases oder von Erdverwerfungen.

So weit nichts Neues, allerdings greift der Antrag der GRÜNEN nochmal einige Forderung auf, die man im Zuge dessen durchaus unterstützen kann. Da ist zum Einen, die Genehmigung für die Flutung zu widerrufen, einfach um Tabula rasa zu machen. Da ist das Stoppen dieses stufenweisen Genehmigungsverfahrens, weil es den Eindruck vermittelt, dass hier im Sinne einer Salamitaktik immer weiter vorangeschritten werden soll. Dann ist natürlich auch das Gesamtkonzept zu nennen, das gefordert wird, und auch die wissenschaftliche Expertise. Ich bin etwas skeptisch, inwieweit es überhaupt möglich sein wird, eine wissenschaftliche Expertise zu bekommen, die eine abschließende Beurteilung der Lage bringen kann. Schließlich und endlich geht es um das Raumordnungsverfahren. Das ist ein interessanter Punkt, denn wenn wir davon ausgehen, dass wir eine komplette Grubenflutung machen, wie es der langfristige Plan ist, dann müssen wir uns auch damit auseinandersetzen, inwieweit die Raumplanung auf kommunaler Ebene angepasst werden muss.

Wenn man sich die Thematik im Ganzen betrachtet, müssen wir uns auch einmal die Frage stellen - und vielleicht kann die mir der eine oder andere hier einmal ehrlich beantworten -: Werden die Pumpen nicht ohnehin früher oder später abgestellt? Glauben wir noch an das Prinzip der Ewigkeitslast? Gehen wir überhaupt noch davon aus, dass, wenn jetzt rauskommt, es gibt da gewisse Risiken, ewig gepumpt wird? Oder wird insgeheim schon davon ausgegangen, dass die Pumpen ohnehin abgestellt werden? Dann müssten wir uns mit ganz anderen Fragen beschäftigen, dann ginge es nämlich darum, die Folgen zu beherrschen und die Planbarkeit für die Anrainer sicherzustellen. Hier wäre es mir ganz recht, wenn wir in der Richtung noch einmal eine klare Aussage bekämen. Diese Frage steht nämlich durchaus im Raum. Nicht nur ich stelle sie, sie wurde auch mir gestellt. Ich würde mich freuen, wenn die zuständige Ministerin noch ein Wort dazu sagen könnte. Ansonsten empfehle ich die Annahme des Antrages der GRÜNEN und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Das Wort hat nun für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Eugen Roth.

(Abg. Ensch-Engel (DIE LINKE) )

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz mit meinen bescheidenen Fähigkeiten zur letzten Frage: Kollege Hilberer, ich gehe davon aus, dass das vertraglich vereinbart ist. Da gilt “pacta sunt servanda“. Jetzt zu sagen, vielleicht hält irgendjemand irgendwann den Vertrag nicht mehr ein, ist eine Spekulation, die nach meiner Beurteilung Stand heute keinen Nährboden hat. - Der Kollege Ulrich lacht mich an -

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Nach dem Motto „Ewig währt am längsten“.)

Das ist so wie bei „Theo gegen den Rest der Welt“, als der gesagt hat: „War echt ein schöner Abend, Enno. Schön, dass wir mal drüber geredet haben.“ Aber da gilt das geschriebene Wort, von daher muss man sich darauf verlassen. Da kann man drumherum diskutieren, aber das ist nun mal die Sachlage.

Zu der Geschichte Raumordnungsverfahren. Da möchte ich mich relativ kurz fassen und möchte mich im Wesentlichen den Ausführungen des Kollegen Wegner anschließen, der ja Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie, Verkehr und Grubensicherheit war, in dem wir mehrmals mit Expertinnen und Experten aus allen Bereichen darüber diskutiert haben. Da hat man sich ganz zentral auf den Scoping-Termin am 28. April fokussiert. In der Sitzung am 04. März hat Staatssekretär Barke zum ersten Mal gesagt, dass das Unternehmen jetzt den Antrag abgegeben habe und dass man im Zuge dessen, was jetzt auf dem Tisch liegt, alles Mögliche prüfen wird, inklusive Auswirkungen auf die räumlichen Verhältnisse, Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft, Auswirkungen auf irgendwelche Stoffe, die unter der Erde gelagert sind und so weiter. Es ist insbesondere herausgestellt worden, dass in diesem Planfeststellungsverfahren in jedem Fall Raumordnungsaspekte mit behandelt werden, auch mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung; die wird in jedem Fall stattfinden. Nicht, dass in der geneigten Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass, wenn wir das nicht jetzt und heute extra beschließen, das nicht stattfinden wird! Vorgesehen ist das ohnehin. Und was die Frage betrifft, das extra als Raumordnungsverfahren noch vor dem Scoping-Termin zu machen, am Dienstag nächster Woche, so wären das noch fünf Arbeitstage. Was kann da in der Zwischenzeit noch gut oder kaputt gemacht werden? Nach meiner Beurteilung eigentlich nichts.

In den Ausschüssen wurde auch gesagt - wobei ich kein Geologe und kein Hydrologe bin -, dass man über den § 48 Abs. 2 Bundesberggesetz, wenn nicht eigens ein Raumordnungsverfahren beantragt wäre, in der Planung, gerade was das betrifft, noch tiefer einsteigen könnte. Das habe ich nicht in allen Windungen verstanden - Kollege Schmitt ist Jurist, ich bin es nicht -, aber da gibt es offenbar eine nicht un

beachtliche Fachmeinung, die im Ergebnis eigentlich zum Gegenteil dessen kommt, was durch diesen Antrag bezweckt wird.

Festzuhalten ist auch, dass, wenn das Planfeststellungsverfahren und der Scoping-Termin und alles, was dranhängt, gemacht werden, natürlich die Öffentlichkeit beteiligt wird, es werden auch die Kommunen beteiligt. Das sage ich als Bürger von Merchweiler, der potenziell betroffen ist und weiß, wie man „Bergschaden“ buchstabiert, und das in einem Ausmaß, von dem andere Gegenden im Saarland Gott sei Dank nur träumen können. Das hat dort ein Ausmaß gehabt, das sich gewaschen hat. Von daher besteht naturgemäß ein Interesse daran, dass die Dinge laufen. Die laufen aber auch.

Bisher gibt es für mich keinen einzigen Hinweis, dass dort in irgendeiner Form etwas unterlassen oder unter den Teppich gekehrt wird oder sonst was passiert wäre. Das haben uns in den Ausschüssen alle mit Argumenten hieb- und stichfest genau erklärt, da haben wir wirklich schon Stunden diskutiert. Ich habe also nichts dagegen, dass solche Anträge gestellt werden, da bin ich völlig schmerzfrei, das nimmt das Thema noch einmal in den Fokus, aber man darf natürlich nicht davon ausgehen, dass immer, wenn ein Stöcken hingehalten wird, alle drüberspringen.

Bestimmte Aussagen haben mich nämlich nachhaltig beeindruckt. Es heißt ja immer, ihr müsst direkt die Flutung stoppen. Wenn das in der Tat schadensmindernd wäre, müsste man das tun. Ich gebrauche aber den Konjunktiv. Im Moment ist sie gestoppt. Ob das aber à la longue das Richtige ist, wurde von Fachleuten bereits bestritten. Es gibt nämlich auch welche - wie zum Beispiel Professor Wagner, im Ausschuss war auch schon davon die Rede -, die sagen, dass gerade die Flutung über Tage Bergschäden mindern könnte, zum Beispiel was den Bebenbereich betrifft. Insofern bin ich doch gerne in einem ganzheitlichen Verfahren, wo ich weiß, jetzt gibt es einen Scoping-Termin, da wird alles, was zu untersuchen ist, von A bis Z festgelegt. Die Öffentlichkeit ist zu beteiligen, und dass das geschieht, ist bereits klar; das brauche ich nicht mehr zu beantragen. Wir sollten also unsere Kraft lieber in die Details stecken, die dort rauskommen, vielleicht auch mit entsprechender wissenschaftlicher Beratung, anstatt uns hier über Anträge zu unterhalten, die in fünf Arbeitstagen nichts gut und nichts kaputt machen können. Im Zweifelsfalle könnten eher Verschlechterungen eintreten, deshalb muss man der geneigten Öffentlichkeit auch klarmachen, dass das ein äußerst zweischneidiges Schwert ist.

(Beifall bei der SPD.)

Ich möchte mich damit juristisch jetzt nicht weiter befassen, das ist mir ehrlich gesagt zu kompliziert. Das

kann der Herr Innenminister machen. Ich bin gelernter Polizist, da hat man ein gesundes Halbwissen, aber immerhin.

Eines möchte ich am Ende noch erwähnen. Es war hier die Rede von „Verhalten missbilligen“ und so weiter. Bei allem, was ich bis jetzt erlebt habe, war es so, dass die Ministerien und die Behörden, ob es das Wirtschaftsministerium, das Umweltministerium, das Innenministerium oder das LUA war, uns in keiner Frage - das sage ich auch an ihre Chefinnen und Chefs - eine Antwort schuldig geblieben sind. Da kann ich die doch nicht missbilligen! Ich würde damit ja unterstellen, dass sie quasi rechtswidrig gehandelt hätten. Wenn sie etwas anders gemacht hätten, hätten sie das Recht beugen müssen! Ich verstehe die Logik dieses Antrages nicht, und damit stehe ich wohl nicht alleine. Die Koalitionsfraktionen werden diesen Antrag ablehnen. Zur Steigerung der Sicherheit vor Bergbauschäden im Saarland trägt er ohnehin nicht bei.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Danke, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat jetzt der Minister für Inneres und Sport Klaus Bouillon.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich darf die rechtliche Bewertung des Innenministeriums darlegen, was den Antrag auf ein Raumordnungsverfahren angeht.

Herr Ulrich, das beantragte Raumordnungsverfahren - unabhängig davon, dass wir es ablehnen, weil es rechtlich nicht möglich und auch nicht erforderlich ist - ist ein deutlich schwächeres Mittel als das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren, das zurzeit läuft. Raumordnungsverfahren sind in aller Regel vorgeschaltet und behördenintern, das heißt, die Bevölkerung, diejenigen, die vielleicht zu Recht Angst haben, sind gar nicht so geschützt wie in diesem Planfeststellungsverfahren. Es ist ein Minus gegenüber dem Planfeststellungsverfahren. Das Planfeststellungsverfahren endet mit einem sogenannten Planfeststellungsbeschluss. Und der Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen Verwaltungsakt können sich alle Menschen wehren, die sich beschwert fühlen, wenn sie die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 1 oder 2 VwGO haben. Ihr Antrag ist sicher gut gemeint, erreicht aber lange nicht die Intention dessen, was das Oberbergamt von sich aus verlangt hat. Und was die Schnelligkeit der Bearbeitung angeht, muss ich sagen, am 03. März dieses Jahres hat die RAG die planerische Mitteilung eingereicht, am 09. März haben wir dieses Schreiben über das Oberbergamt des Saarlandes bekommen. Bereits am 19. März hat meine Fachabteilung festgestellt, dass wir kein Raumordnungsver

fahren brauchen, weil es nicht geeignet ist und wesentlich schwächer ist als das, was bereits bisher bearbeitet wird. Ich kann Ihnen auch gerne die Begründung vorlesen.

Die Landesplanungsbehörde geht eindeutig davon aus, dass ein Raumordnungsverfahren für das in der planerischen Mitteilung der RAG dargestellte Vorhaben aus den nachstehenden Gründen nicht erforderlich ist. - Und was wichtig ist: Wir müssen uns alle an Recht und Gesetz halten. Was man will, spielt keine Rolle. - Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 16 der Raumordnungsverordnung ist ein Raumordnungsverfahren für bergbauliche Vorhaben erforderlich, soweit sie der Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a bis 2c des Bundesberggesetzes bedürfen und im Einzelfall raumbedeutend sind und überörtliche Bedeutung haben. Der Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a bedarf das Vorhaben der RAG nach ihrem Schreiben vom 09. März nur insoweit, als mehr als 10 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr zutage gefördert werden sollen, wofür nach § 1 Nr. 9 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben in Verbindung mit Nr. 13.3.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

(Zuruf.)

Ja, das ist eben Juristendeutsch. Ich erspare mir das, ich gebe es Ihnen schriftlich. - Da ein Raumordnungsverfahren für ein bergbauliches Vorhaben nach den vorgenannten Vorschriften nur erforderlich ist - das ist das Entscheidende -, soweit das bergbauliche Vorhaben der Planfeststellung bedarf, stellt sich nur für das Zutagefördern des Grundwassers die Frage der Raumbedeutsamkeit und der überörtlichen Bedeutung. Das Ansteigenlassen des Grubenwassers für sich allein in den Wasserprovinzen, die Einstellung des Pumpbetriebes in Reden und die Einleitung des zutage geförderten Wassers in die Saar bleiben für die Frage der Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens außer Betracht, weil es sich nicht um umweltverträglichkeitsprüfungspflichtige und damit auch nicht um planungsfeststellungsbedürftige Vorhaben handelt. Aus der planerischen Mitteilung der RAG ergeben sich keine Anhaltspunkte für die Raumbedeutsamkeit und überörtliche Bedeutung des Zutageförderns des Grubenwassers. Das Zutagefördern geht weder mit einem Flächenverbrauch einher noch beeinflusst es die räumliche Entwicklung oder Funktion eines über den Standort hinausreichenden Gebietes. Die in der planerischen Mitteilung dargestellten möglichen Veränderungen haben ihre Ursache nicht in dem Zutagefördern, sondern im Ansteigenlassen des Grubenwassers und in der konzentrierten Einleitung des zutage ge

(Abg. Roth (SPD) )

förderten Grubenwassers an der Saar. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Danke, Herr Minister. - Das Wort hat nun für die Fraktion B 90/DIE GRÜNEN Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich. Es ist noch ein Redezeitkontingent von 3 Minuten und 49 Sekunden vorhanden.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vom Kollegen Wegner, vom Kollegen Roth, aber auch von Ihnen, Herr Minister, ist eben ein bisschen der Eindruck erweckt worden, als wollten wir entweder Raumordnungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfung. Das ist falsch! Hier geht es nicht um entweder oder, hier geht es um beides. Die Umweltverträglichkeitsprüfung kommt bei der Phase 2, um die es jetzt geht, sowieso und das Raumordnungsverfahren sollte dem eigentlich vorgeschaltet werden. Ich erinnere daran, dass wir eine solche Debatte schon einmal in diesem Parlament hatten. Damals ging es auch um ein Raumordnungsverfahren, es ging auch um ein Großprojekt hier im Saarland. Und siehe da, oh Wunder, oh Wunder, das wurde mit ähnlichen Argumenten auch nicht durchgeführt. Damals ging es um das Kohlekraftwerk in Ensdorf. Damals gab es für den Investor den Hintergrund, Zeit zu sparen. Schaltet man nämlich ein Raumordnungsverfahren vor, wie es eigentlich sein sollte, dann kostet das schon ein bisschen Zeit und Energie. Und es gibt auch ein paar Möglichkeiten für die Gegner, das eine oder andere zu erfahren.

Kollege Wegner, ich habe mich auch wieder zu Wort gemeldet wegen Ihrem Redebeitrag. Sie haben versucht, die Argumentation von uns GRÜNEN in ein Licht zu stellen, als wäre es völliger Unsinn, was wir da fordern mit einem unabhängigen wissenschaftlichen Gutachten, weil die Anträge jetzt erst gestellt würden. Kollege Wegner, ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen: Der Antrag, das Bergwerk Saar zu fluten, stammt aus dem Jahr 2012/2013 und ist von Heiko Maas genehmigt worden. Seitdem wird dort geflutet. Und für diese Genehmigung hat bis heute in diesem Lande noch keiner ein wissenschaftliches Gutachten gesehen, weil es dazu offenbar keines gibt. Jedenfalls ist es nicht vorgelegt worden.

(Zuruf des Abgeordneten Schmitt (CDU).)

Kollege Schmitt sagt, die gibt es. Da bin ich aber gespannt, die würde ich gerne sehen. - Da hat man sich an der Öffentlichkeitsbeteiligung und an der Umweltverträglichkeitsprüfung komplett vorbeigedrückt. Die hätten ja gemacht werden müssen, wenn genau das damals beantragt worden wäre, was wir

heute hier fordern, nämlich ein Antrag für das gesamte Verfahren. Es gibt ja gute Gründe, warum diese Salamitaktik gewählt wird. Es gibt zum Beispiel die Grenze von 10 Millionen Kubikmeter Wasser, die pro Jahr nur bewegt werden darf. Sobald das überschritten wird, ist sowieso eine UVP fällig. Und wegen dieses Teilantrags kam die RAG drum herum. Das sind doch die faulen Tricks, mit denen hier gearbeitet wird. Darüber reden wir hier doch! Alles andere ist doch die Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt!

Und dann fragen Sie mich hier: Haben Sie denn im Ausschuss nicht richtig zugehört? Ich habe sehr wohl zugehört. Und wie Sie gerade merken, kennen wir die Fakten an dieser Stelle recht gut.

Der Kollege Meiser ist wieder da, ich begrüße Sie.

(Zuruf.)

Der Scoping-Termin ist ja kein Termin, der sich auf das Verfahren bezieht, das schon läuft. Kollege Roth, da geht es nur um den Anstieg von -400 Meter bis auf -320 Meter. Das ist die Phase 2 von diesem gesamten Konzept und die Phase 3 wäre der Endanstieg. Wir müssen die Dinge hier schon auseinanderhalten. Der Kernpunkt ist - und das ist auch unsere Forderung - Stopp der jetzigen Flutung. Die ist gestoppt durch den Einspruch von Nalbach. Das Ganze muss zusammenhängend wissenschaftlich untersucht und begleitet werden und im Zusammenhang genehmigt oder nicht genehmigt werden, wobei ich eher für Letzteres bin, weil die Gefahren, die real entstehen, wenn das Grubenwasser ansteigt, immer klarer werden. Die Gefahr ist groß, dass das Trinkwasser im Saarland - nicht sofort, das dauert 10, 20 oder vielleicht 30 oder 40 Jahre - am Ende durch den Grubenwasseranstieg verschmutzt wird. Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Danke, Herr Fraktionsvorsitzender! Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1336 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1336 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.

Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der PIRATEN-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜ

(Minister Bouillon)

NEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Kürzere Wege in unserer Region Finanzierungsvereinbarung für die Bahnstrecke Homburg-Zweibrücken auf den Weg bringen (Drucksache 15/1338 - neu)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Michael Hilberer das Wort.