Protocol of the Session on April 22, 2015

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

schwer zu vermitteln, denn ein Raumordnungsverfahren ist dann nötig, wenn eine Maßnahme raumbedeutsam ist.

Wenn 600.000 Menschen im Saarland betroffen sind, dann glaube ich, kann man nicht mehr davon reden, dass das nicht raumbedeutsam ist. Es ist absurd, über eine solche Notwendigkeit zu diskutieren. Ich verstehe auch nicht, dass das zuständige Innenministerium so lange braucht, um zu einer Entscheidung zu kommen. Die Notwendigkeit zumindest eines Raumordnungsverfahrens ist eigentlich offenkundig.

Unser Antrag liegt auf dem Tisch. Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Danke, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Bernd Wegner für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Kollege Hubert Ulrich, ich war zu Beginn Ihrer Rede ganz baff, als Sie hier wirklich von Kultur geredet haben. Sie haben von einem Film von Westernhagen erzählt.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Ich muss sagen, Sie haben mich richtig erstaunt, denn das, was Sie bisher im Hause geäußert haben, hatte in der Regel wenig mit Kultur zu tun. Deshalb fand ich, dass das ein sehr guter Beginn Ihrer Rede war.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute einen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Kollege Hubert Ulrich hat ihn begründet. Ich gehe gerne noch kurz auf den Antrag ein. Ich glaube, das, was der Kollege Eugen Roth eben zur Einsetzung des Ausschusses für Grubensicherheit und Nachbergbau gesagt hat, war eigentlich schon die Begründung und teilweise auch die Argumentation zu Ihrem Antrag.

Wenn wir uns heute über Ihren Antrag sowie Grubenwasser und den Nachbergbau unterhalten, dann müssen wir die Sorgen der Menschen ernst nehmen. Wir müssen die Ängste bei den Dingen, die beim Nachbergbau geschehen - Grubenwasseranstieg und die Folgen des Bergbaus -, wahrnehmen. Ich glaube, dass wir mit der Einsetzung dieses Ausschusses genau den richtigen Weg gegangen sind. Sie fordern in Ihrem Antrag eine größtmögliche Transparenz und das Thematisieren genau der Probleme, die Sie angesprochen haben. Man weiß eben nicht genau, was noch alles unter Tage liegt

und welche Auswirkungen der Anstieg des Grubenwassers hat. All das nehmen wir natürlich ernst. Ich glaube, mit dem Einsetzen dieses Ausschusses gehen wir genau den richtigen Weg. Wir haben im März eine weisungsfreie Beratungsstelle eingerichtet, um genau diesen Bedenken einen Raum zu geben und die Ängste zu kanalisieren.

Ich möchte auf Ihren Antrag eingehen. Sie behaupten mehrere Punkte, die Sie eben auch teilweise schon genannt haben. Sie sagen immer wieder, bis heute liegen keine unabhängigen Gutachten zur Bewertung der Risiken vor. Wir waren beide im Rahmen der parlamentarischen Arbeit in diesem Verfahren immer relativ eng beteiligt. Wir beide haben erlebt, als 2013 die RAG im Wirtschaftsausschuss zum ersten Mal über diese Pläne berichtet hat. Den realen Antrag der RAG hatten wir dann aber erst im März 2014. Dieser Antrag ist 2014 eingegangen, die Landesregierung hat sich diese Unterlagen angeschaut und klar festgestellt, dass einige Erläuterungen und Unterlagen fehlen, um dieses Konzept überhaupt beurteilen zu können, und hat an die RAG Nachforderungen gestellt. Ergebnis: Drei bis vier Monate später, Mitte des Jahres, hat die RAG geliefert und genau diese Nachforderungen dargestellt.

Im Dezember 2014 hat die Landesregierung, das Oberbergamt, eine klare Stellungnahme zu diesem Konzept vorgelegt, mit Forderungen und Anforderungen, welche Schritte die RAG in die Wege leiten muss, wenn sie diese Pläne umsetzen will, und wie dann letztendlich das Verfahren aussieht, ohne auch nur in irgendeiner Art und Weise zu sagen, dass das so umgesetzt wird oder dass wirklich die Chance besteht, 2035 nicht mehr abzupumpen und direkt die Grubenwasserhöhe so zu regulieren, dass wir den Abfluss in Luisenthal beziehungsweise in Ensdorf haben werden. Also sind Ihre Forderungen ein Stück weit aufgesetzt und, wie ich finde, deshalb auch nicht seriös.

Ich glaube, wer so wie Sie und ich in den letzten Wochen und Monaten im Ausschuss dabei war, weiß ganz genau, dass die Landesregierung gesagt hat, dass sie Professor Wagner befragen und ihn als Berater einsetzen wird. Er ist ein externer Gutachter, der dazu zu Rate gezogen wird. Der Kollege Eugen Roth hat eben auch schon gesagt, dass die Grundund Wasserversorgung Neunkirchen das Konzept Nord-Saar fortführen wird, damit die Grundlagen überhaupt da sind, um letztendlich zu entscheiden, wie die Dinge umgesetzt werden. Ihr Antrag ist, wenn ich das richtig gesehen habe, vom 16.04. Ich weiß nicht, in welcher Sitzung Sie waren. All diese Dinge sind Realität, sind schon angekündigt worden.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Dann ist ja alles in bester Ordnung.)

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) )

Nein, es ist nicht alles in bester Ordnung. Wenn Sie sich hier hinstellen und falsche Behauptungen aufstellen, ist nichts in Ordnung. Deshalb mein Appell an Sie: Das ist ein so wichtiges Thema, machen Sie kein Geschäft mit der Angst der Leute. Das halte ich für den schlechtesten Weg.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Fraktionsvorsitzenden Hubert Ulrich?

Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) mit einer Zwischenfrage: Wenn bei dem Thema, Herr Kollege Wegner, alles in bester Ordnung ist, dann erklären Sie mir mal bitte, warum die Landesregierung zu diesem Thema parlamentarische Anfragen von uns nicht beantwortet, die mittlerweile teilweise schon ein Jahr alt und älter sind? Warum geschieht das? Sie wissen auch, dass unsere Forderung nach unabhängigen wissenschaftlichen Gutachten keine drei Wochen oder drei Monate, sondern schon rund zwei Jahre alt ist. Es ist nie in die Wege geleitet worden. Da hätte ich schon ganz gerne eine Antwort auf diese beiden Fragen. Warum werden erstens parlamentarische Anfragen zu dem Thema nicht beantwortet? Zwei Wochen ist die normale Frist, bei manchen ist mittlerweile ein Jahr vergangen, ein Bruch aller parlamentarischen Regeln. Zweitens, seit wann fordern wir die unabhängigen Gutachten? Nicht erst seit gestern!

Also, das mit den Gutachten habe ich nun wirklich versucht, Ihnen zu erklären. Sie sagen, seit zwei Jahren wissen wir das. Man macht keine Gutachten, wenn keine Anträge vorliegen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Seit zwei Jahren!)

Nur weil irgendjemand einmal philosophiert, er möchte etwas machen, ist das noch lange kein Grund, Geld auszugeben und Gutachten zu machen! Der Antrag liegt seit März 2014 vor. Ich weiß nicht, wahrscheinlich habe Sie es mit den Zahlen nicht so genau oder in Ihrer Erinnerung gehen die Dinge manchmal ein bisschen durcheinander. Außerdem: Ich persönlich bin nicht zuständig für die Beantwortung von parlamentarischen Fragen an die Landesregierung. Stellen Sie diese Frage bitte an die Landesregierung. Soweit ich allerdings weiß, ist das im Zustellungsverfahren, und deshalb glaube ich, dass auch Ihre Frage damit beantwortet ist.

(Beifall von der CDU.)

Lassen Sie mich noch etwas sagen. Es ärgert mich kolossal, wenn Sie sich hier hinstellen und - manchmal auch zu Recht - fordern, dass man auch fremde Meinungen anhören und sich wissenschaftlich von Dritten beraten lassen soll. Ich möchte einmal eine Lanze für unsere Bergbaubehörden brechen. Unsere Bergbaubehörden sind zu 99 Prozent mit wirklich fähigen Ingenieuren besetzt. Sie sind keine Organisationen, die nicht neutral wären, sondern sie sind den Saarländerinnen und Saarländern in diesem Land verpflichtet und machen eine hervorragende Arbeit.

(Beifall von der CDU.)

Ich komme zum zweiten Vorwurf, der Salamitaktik. Sie haben gesagt, dass es seit Februar 2013 einen Sonderbetriebsplan gebe, und Sie haben recht. Genau seit diesem Zeitpunkt ist das genehmigt. Die Felder Primsmulde und Dilsburg sind freigegeben worden, um die von Ihnen eben genannten 1.400 Meter bis auf 400 Meter aufzufüllen. Das ist alles richtig. Aber: Dieser Antrag ist schon 2010 gestellt worden und gehört zum Hauptbetriebsplan, der noch während des Abbaus stattgefunden hat. Eines ist auch ganz klar: Wir reden, wenn wir über die Primsmulde reden, über das Feld, das in der Vergangenheit dafür gesorgt hat, dass wir früher mit dem Bergbau aufhören mussten, ein Feld mit hohen seismischen Anforderungen und vor allen Dingen auch mit Explosionsgefahr. Das war letztendlich auch die Begründung, warum diese Felder geschlossen und damit auch ein Stück weit gesichert werden sollten, damit nicht noch einmal Beben und Explosionsgefahr entstehen. Auch das bitte ich Sie, einfach mal zur Kenntnis zu nehmen. Das war der Grund für die Entscheidung gewesen. Sie haben darüber berichtet, dass es da im Moment eine gerichtliche Auseinandersetzung gibt. Das Verfahren ist jetzt gestoppt worden, es wird wieder abgepumpt. Letztendlich ist klar, dass vor Gericht entschieden wird, wie es dort weitergeht. Ich glaube, damit hat sich auch ihr Spiegelstrich Nummer 1 erledigt, weil das eben vor Gericht entschieden werden muss.

Ich glaube nicht, dass man von Salamitaktik reden kann, weil dieser Sonderbetriebsplan nichts damit zu tun hat, was wir mit der Grubenwasserhaltung der RAG und dem Konzept bis 2035 im Moment hier verhandeln. Wir haben hier einen Antrag, der, wie ich eben von den Zeitabläufen schon berichtet habe, von den Bergbaubehörden, der Landesregierung jetzt bearbeitet werden muss, und zwar nach Recht und Gesetz und nicht nach irgendwelchen Emotionen.

Ich glaube, dass Sie zu Recht darauf hingewiesen haben, dass wir nächste Woche einen Scoping-Termin haben. Wenn Sie sehen, wie zu diesem Scoping-Termin eingeladen worden ist, welche Kommunen, Verbände und öffentlichen Träger eingeladen

(Abg. Wegner (CDU) )

worden sind, die alle dort mit am Tisch sitzen, dann dürfte dem Wunsch in Ihrem Antrag nach Transparenz voll und ganz Rechnung getragen worden sein. Deshalb kann auch das als erledigt gelten.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Dann können Sie ja zustimmen.)

Ich habe Ihnen gesagt, warum man nicht zustimmen kann, aber Sie haben ein Kurzzeitgedächtnis. Das wissen wir ja. Wir haben jetzt ein sogenanntes bergbaurechtliches Abschlussbetriebsverfahren und ein bergbaurechtliches Planfeststellungsverfahren, mit dem eine Umweltverträglichkeitsprüfung einhergeht. Das sind zwei Verfahren, die nicht in Salamitaktik gemacht werden, sondern die gleichzeitig behandelt werden und bei denen die Zulassungstatbestände, die Genehmigungsvoraussetzungen aus dem Abschlussbetriebsverfahren mit in die Umweltverträglichkeitsstudie, in die Umweltverträglichkeitsprüfung hineinfließen sollen. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist. Man versucht, sich die Risiken so breit wie möglich bewusst zu machen, sie zu formulieren und letztendlich einer Prüfung zu unterziehen. Das ist die Transparenz, von der ich am Anfang gesprochen habe und bei der ich mir sicher bin, dass wir den richtigen Weg gehen.

Sie haben eben noch einmal gesagt, man müsse ein Raumordnungsverfahren in die Wege leiten. Sie haben von 600.000 Menschen gesprochen, die im Land betroffen sind. Wenn Sie sich die letzte Sitzung des Wirtschaftsausschusses, in der wir diese Themen hatten, ein wenig Revue passieren lassen, dann erinnern Sie sich daran, dass man uns dort erklärt hat, dass ein Raumordnungsverfahren nicht die Tiefe der Probleme angeht, sondern sie eher grobflächig behandelt. Bei dem, was wir mit dem Planungsverfahren und der Umweltverträglichkeitsstudie betreiben, werden die Raumordnungsprobleme mit aufgenommen, mit gewürdigt und mit behandelt. Dort wird die Verträglichkeit für die Raumordnung geprüft und all diese Dinge, sodass wir keinen Gewinn hätten, wenn wir das machen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Sie haben also schon entschieden, dass keines kommt! Das ist mal eine Antwort!)

Wir hätten keinen Erkenntnisgewinn, wenn wir das machen würden, sondern wir würden eher einen angreifbaren Rahmen bieten, der uns nicht weiterbringt. Mit dieser Umweltverträglichkeitsprüfung und dem planungsrechtlichen Verfahren sind wir auf dem richtigen Weg. Ich glaube, man muss diese Dinge sehr seriös angehen.

(Erneuter Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Ich habe zu Beginn gesagt, dass wir die politischen Rahmendaten gesetzt haben, indem wir einen Gru

benausschuss gegründet haben, in dem wir das Verfahren mit begleiten werden. Wir haben Stellen eingerichtet, die es ermöglichen, die Menschen mitzunehmen, wo ihre Fragen und Sorgen ordentlich behandelt werden können.

(Weiterer Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Dort können die falschen Aussagen richtiggestellt werden. Sie behaupten, wir würden immer wieder sagen, es sei alles in Ordnung. Das sagt niemand von uns. Wir haben ein Verfahren vor uns, für das es überhaupt keine Eile gibt. Die RAG hat den Wunsch, etwas umzusetzen. Wir haben einen klaren gesetzlichen Rahmen, in dem wir die beantragten Dinge prüfen. Aber wir haben auch eine klare Verantwortung gegenüber den Menschen und Familien in diesem Lande. Wir werden nichts entscheiden weder in der Zukunft, weder diese Landesregierung noch dieses Parlament -, das den Menschen draußen schadet. Deshalb brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, dass während des Verfahrens insgesamt die Menschen in diesem Lande Nachteile haben oder in irgendeiner Art und Weise gefährdet werden. Das ist unsere Maßgabe. Das ist die Maßgabe dieser Landesregierung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Danke, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Dagmar Ensch-Engel.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich sagen: Ich finde es bemerkenswert, dass einem unterstellt wird, man schüre Ängste, wenn man Maßnahmen fordert, um Risiken für die Bevölkerung zu minimieren. Das habe ich heute Morgen erlebt. Ich weiß nicht, wen Sie damit beeindrucken wollen, mich nicht! Für mich ist das ganz einfach nur ein Armutszeugnis, sonst nichts.

Beim Thema Grubenwasseranstieg und den damit verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt ist die Öffentlichkeit mittlerweile aufgerüttelt und das zu Recht. Die Vorkommnisse der letzten Wochen und die Berichterstattung in den Medien haben dazu geführt, dass im Landtag ein Untersuchungsausschuss eingerichtet worden ist, der sich ausführlich mit der Thematik befassen wird. Was nun im laufenden Verfahren nötig ist, ist absolute Sorgfalt, Transparenz und Vorsicht. Wenn der Landtag, wie es immer so schön heißt, die Sorgen der Bevölkerung tatsächlich ernst nehmen will, dann sind die RAG-Pläne, spätestens bis 2035 die Grubenwasserpumpen abzustellen und das Grubenwasser selbsttätig in die Saar laufen zu lassen, in ihrem gesamten Ausmaß zu un

(Abg. Wegner (CDU) )

tersuchen. Gründlichkeit ist jetzt das Gebot der Stunde. DIE LINKE wird dem Antrag der GRÜNEN daher zustimmen. Wir halten es für sinnvoll, das stufenweise Genehmigungsverfahren durch die Prüfung eines Gesamtkonzeptes zu ersetzen. Wir halten es ebenfalls für richtig, dieses Gesamtkonzept in einem eigenen Raumordnungsverfahren auf seine Raumverträglichkeit hin zu überprüfen.

Die Landesregierung hechelte in den letzten Wochen den Ereignissen hinterher. Wenn nicht der Eindruck verstärkt werden soll, dass immer nur gerade dann etwas getan wird, wenn der politische Druck zu groß wird, dann sollten wir den vorliegenden Antrag heute gemeinsam beschließen. Der bestehende Klärungsbedarf gebietet ein solches Vorgehen. Die Landesregierung muss zu ihrer Zusicherung stehen, dass die Auswirkungen des Grubenwasseranstieges auf Menschen und Umwelt geprüft und die Öffentlichkeit beteiligt werden soll, gerade vor dem Hintergrund, dass dies in der Vergangenheit nicht ausreichend stattgefunden hat. Wir sollten genau prüfen, ob die Pläne der RAG mit den Grundsätzen der Landesplanung vereinbar sind und dabei eine breite Beteiligung aller berührten örtlichen öffentlichen Stellen der Städte und Gemeinden sowie der Fachbehörden und Verbände sicherstellen.

Dabei sollte sich die Landesregierung nicht auf das verlassen, was die RAG vorträgt. Deshalb fordern wir unabhängige wissenschaftliche Gutachten über den Gesamtkomplex der geplanten Flutung im Bergwerk Saar. Auch dies ist im vorliegenden Antrag zu Recht vorgesehen. Deshalb werben wir um Zustimmung. Ich fasse zusammen: Die Sensibilität des Themas gebietet mittlerweile äußerste Vorsicht, die genaue Prüfung aller Risiken und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Hier sollte dann auch der vom Landtag eingesetzte Untersuchungsausschuss seinen Teil zur Aufklärung beitragen, sobald er sich konstituiert hat. - Vielen Dank.