Protocol of the Session on March 18, 2015

Ich wiederhole es für Sie, dann können Sie mitschreiben, damit Sie in Zukunft Ihre abstrusen Thesen in der Mottenkiste lassen, wo sie hingehören.

(Anhaltende Zurufe der Abgeordneten Schramm (DIE LINKE-). - Zurufe von der LINKEN.)

Viele Krankenhäuser sind bereits heute mit der personellen Ausstattung in den Miesen. Außerdem ist das Fachpersonal auf dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zu finden. Jetzt könnten Sie dazwischenrufen

(Abg. Schmidt (SPD) )

das machen Sie sowieso andauernd -, dass die finanziellen Probleme der Kliniken dann gelöst werden, wenn die Investitionskostenförderungsquote des Landes höher wäre als die derzeitigen 50 Prozent.

(Erneuter Zuruf der Abgeordneten Schramm (DIE LINKE).)

Frau Abgeordnete Schramm, ich bitte Sie, sich zu Wort zu melden, Sie haben noch genügend Redezeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Welt so einfach wäre, dann wäre sie sicherlich eine Scheibe.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das war Parteinahme durch die Präsidentin des Landtages. - Zurufe von den Oppositionsfraktionen.)

Frau Präsidentin, will der Herr Kollege Fraktionsvorsitzender hier einen Kommentar abgeben oder was will er?

Herr Fraktionsvorsitzender Ulrich, es war keine Parteinahme. Es war störend, deshalb habe ich nur darauf hingewiesen, dass die Redezeit genügt, um Stellung zu beziehen, dass wir alle zuhören können.

(Zurufe: Jawohl! und Beifall von den Regierungs- fraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich wäre es aus Sicht der Träger wünschenswert, wenn das Land mehr Geld hätte, um im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung mehr Investitionskosten zu bezuschussen. Das hat das Land allerdings nicht. Im Übrigen, wie wir alle wissen, nicht nur das Saarland nicht. Ministerin Bachmann hat es eben auch gesagt, wir haben jetzt die Förderungsquote nicht nur prozentual, sondern tatsächlich festgeschrieben, sodass bis Ende 2017 für die saarländischen Krankenhausträger Planungssicherheit besteht. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Diskussion über die Förderungsquote des Landes bezüglich eines kalkulatorischen Investitionsbedarfs nicht zielführend und lenkt von den eigentlichen Problemen ab. Das mag dem einen oder anderen politisch ins Kalkül passen, bringt uns aber hinsichtlich einer nachhaltigen Planung und Problemlösung keinen Schritt weiter.

Das Hauptproblem, das habe ich eben schon gesagt, liegt eindeutig im operativen Bereich. Wenn rote Zahlen geschrieben werden, weiß jeder - dazu muss man nicht Betriebswirtschaft studiert haben -,

dass die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Das kann viele Ursachen haben, diese Ursachen können auch von Haus zu Haus unterschiedlich sein. Wenn selbst Häuser, die im Jahresdurchschnitt einen Auslastungsgrad von über 90 Prozent haben das entspricht einer 100-prozentigen Belegung -, in die Miesen kommen, wenn selbst Häuser, die strukturell gut dastehen, völlig unabhängig von der Trägerstruktur in die Miesen kommen, dann haben wir keine hausgemachten Probleme, sondern wir haben in der Tat strukturelle Probleme.

Insofern hilft es auch nicht, wenn die von der Gesellschaft beauftragten Krankenkassen gebetsmühlenartig sagen, Herr Hans, das haben Sie auch kurz angesprochen, dass die Krankenhauskosten grundsätzlich zu hoch seien. Betriebswirtschaftlich nachweislich sind die Krankenhauseinnahmen zu niedrig. Vielleicht stehen den Kassen zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung, dann muss man das ehrlich sagen. Wenn allerdings die Gesamtmittel ausreichend sind, dann muss man vielleicht umschichten. Wenn sie nicht ausreichend sind, muss man das der Bevölkerung auch offen und ehrlich sagen. Man muss sagen, was das bedeuten kann, nämlich dass sich auf Basis der vorhandenen finanziellen Mittel nichts nachhaltig verbessern lässt beziehungsweise dass wir mehr Geld im System brauchen, was unter anderem höhere Beitragszahlungen bedeutet. Denn alles werden wir über die Vermögenssteuer in dieser großen Welt nicht regeln können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Realität, das Drumherumgerede bringt uns leider nicht weiter. Ich habe allerdings den leisen Verdacht, das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung, dass es eine Strategie von wem auch immer sein könnte, unter Beibehaltung der derzeitigen Finanzierungsstrukturen sehenden Auges hinzunehmen, dass auf dem kalten Weg einige Krankenhäuser vom Netz verschwinden. Ich persönlich allerdings halte das für den völlig falschen Weg,

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da meine Redezeit doch dem Ende zugeht, will ich zum Schluss noch auf eine Forderung von Verdi zu sprechen kommen.

(Zuruf des Abgeordneten Ulrich (B 90/GRÜNE).)

Herr Kollege Hubert Ulrich, hören Sie doch einfach mal zu, auch Sie könnten möglicherweise noch etwas lernen. Ich will auf die Forderung von Verdi eingehen, im Saarland eine Verbundklinik zu schaffen. Abgesehen davon, dass dies gesellschaftsrechtlich, verfassungsrechtlich und wahrscheinlich auch kartellrechtlich überhaupt nicht machbar wäre, würde es die Probleme der einzelnen Häuser auch nicht lösen können. Zu glauben, dass man durch eine Verbundklinik die Overheadkosten derart einsparen und die betriebswirtschaftliche Welt unserer Kliniken wie

(Abg. Schmidt (SPD) )

der in Ordnung bringen könnte, ist leider völlig realitätsfern. Aber ich gebe Verdi dort recht, wo sie meint, dass mehr Zusammenarbeit, mehr Ergänzungen und weniger kostenfressende Konkurrenz nottut. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu sind in der Tat die Träger aufgerufen. Hier sollte und muss die Politik meines Erachtens die Träger durch flankierende und wo nötig durch gesetzgebende Maßnahmen unterstützen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz des Umstandes, dass ich meine Redezeit nun fast völlig ausgeschöpft habe, konnte ich die Themen leider nur streifen. Wir werden aber in Zukunft, in den nächsten Monaten und Jahren noch viele Gelegenheiten und die Notwendigkeit haben, über dieses Thema intensiver zu diskutieren. Der vorliegende Entwurf des neuen saarländischen Krankenhausgesetzes, das habe ich am Anfang schon gesagt, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die SPD-Fraktion, wen verwundert es, wird dieser Vorlage zustimmen. Danke für die Aufmerksamkeit, wenn auch nicht von allen.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Klaus Kessler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verantwortung für die Krankenhausplanung liegt bei den Bundesländern. Wir stehen hier im Saarland vor der Aufgabe, auch die grundlegenden Defizite der Krankenhausplanung anzugehen. Dazu gehören unter anderem die mangelnde Investitionsfinanzierung, bestehende Überkapazitäten, auch teilweise kostspielige Doppelstrukturen, unzureichende Arbeitsbedingungen in der Pflege und auch Probleme beim Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung.

Meine Damen und Herren, die Krankenhäuser bilden eine wesentliche Säule in der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Bislang haben wir im Saarland noch eine leistungsfähige Krankenhausmedizin. Um dies aufrechtzuerhalten und die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft sicherzustellen, ist es erforderlich, auch das Krankenhausgesetz zu reformieren und an die sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen.

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sowie des medizinisch-technischen Fortschritts stehen wir vor der Aufgabe, diese Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass auch für die Zukunft im Saarland eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sichergestellt

ist. Durch den medizinischen Fortschritt wird die Verweildauer im Krankenhaus weiter gesenkt. Auch werden Eingriffe, die früher einen langen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatten, heute oftmals eher ambulant behandelt. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung muss auch dem höheren Anteil an zunehmend älteren Patienten in Zukunft mehr Rechnung getragen werden. So ist beispielsweise damit zu rechnen, dass bis zum Jahre 2020 jeder fünfte Krankenhauspatient an Demenz erkrankt ist.

Diese Rahmenbedingungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, verlangen eine Flexibilisierung in der Krankenhausplanung, was die Regierung in ihrem Entwurf auch vorgesehen hat. Wir werden uns daher als GRÜNE der Initiative der Landesregierung im Hinblick auf eine Flexibilisierung nicht verschließen. Auch wir halten das geplante zweistufige Verfahren zur Aufstellung eines Krankenhausplans für sinnvoll und ebenso die Möglichkeit - so ist es ja vorgesehen -, nach § 25 im Plan einen Abweichungskorridor von plus oder minus 5 Prozent, aber bei insgesamt gleichbleibender Gesamtkapazität, vorzusehen.

Wir sehen allerdings auch einige kritische Punkte, die wir in dem weiteren Verfahren beraten wollen. Insbesondere bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgungsqualität können wir uns eine Verbesserung des Entwurfs vorstellen. Ziel der Versorgung im Krankenhaus muss auch eine Versorgung nach Facharztstandard sein. Im Entwurf steht jetzt allerdings im § 22 Abs. 5, dass eine Organisationseinheit im Krankenhaus - das ist eine Fachabteilung - von einer Fachärztin oder einem Facharzt geleitet werden muss. Da sonst aber Regelungen über die Qualität des medizinischen Personals fehlen, reicht uns dies als Versorgung auf Facharztniveau nicht aus. Unterhalb einer Mindestzahl von drei Fachärztinnen oder Fachärzten reicht dies aus unserer Sicht nicht aus, um eine fachärztliche Versorgung an 365 Tagen im Jahr, also ganzjährig, strukturell sicherzustellen. Wir brauchen mindestens drei Fachärztinnen und Fachärzte und werden im weiteren Verfahren darauf drängen.

Ich möchte aber auch weiter festhalten, dass die Probleme der Krankenhausversorgung nicht allein mit einer Reform des Saarländischen Krankenhausgesetzes behoben werden können. Gravierende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser hat ebenso die Höhe der Investitionskostenzuschüsse, die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz vom Land geleistet werden müssen.

Im Haushalt 2014 wurden die Zuschüsse des Landes für die Förderung zur Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter der Krankenhäuser von zuvor 17,5 Millionen Euro auf knapp 14 Millionen Euro gekürzt. Diese Kürzungen von rund 3,5 Millionen Euro

(Abg. Schmidt (SPD) )

wurden dann im Haushaltsplan 2015 weiter fortgeschrieben. Das hat zur Folge, dass die Krankenhäuser in einem noch viel größeren Ausmaß als bis heute dazu gezwungen sind, die eigentlich von den Krankenkassen für den Betrieb und das Personal vorgesehenen Mittel für notwendige Investitionen auszugeben. Dies trifft die städtischen Krankenhäuser noch stärker, da ihnen ja Kreditaufnahmen gesetzlich erschwert sind.

Die Auswirkungen dieser Kürzungen sehen wir im Land mittlerweile deutlich in Neunkirchen und in Saarbrücken. Durch die Umschichtung der Mittel weg vom Personal und hin zu den Investitionen wird insbesondere die Qualität der Pflege in Mitleidenschaft gezogen. Hier verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen eigentlich kontinuierlich. Es muss sichergestellt werden, dass die für die Pflege gedachten Mittel auch wirklich in der Pflege ankommen und nicht in anderen Bereichen ausgegeben werden.

Zusammen mit der Pflege muss unserer Ansicht nach auch die Krankenhaushygiene weiter verbessert werden. Die Hygiene in Krankenhäusern ist von grundlegender Bedeutung, was sich in anderen Bundesländern auch durch die schlimmen Folgen der Ausbreitung multiresistenter Keime und Infektionen auf Neugeborenenstationen nachdrücklich gezeigt hat. Wir sehen es daher im Rahmen der Qualitätssicherung insgesamt auch als notwendig an, die Durchführung und Kontrolle der Hygienemaßnahmen in den Krankenhäusern auf eine sichere Grundlage zu stellen.

Mein Fazit heute zur Ersten Lesung: Der Entwurf geht in die richtige Richtung, bleibt aber in einigen Punkten noch hinter unseren Erwartungen zurück. Deshalb werden wir uns heute enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall von B 90/GRÜNE.)

Vielen Dank. Das Wort hat nun die Abgeordnete Astrid Schramm von der Fraktion DIE LINKE.

Ich hatte eigentlich nicht vor, noch einmal hier auf das Podium zu gehen. Aber die Aussage von Herrn Schmidt kann man so nicht stehen lassen. Ich finde es unerhört, was hier vorgetragen wird. Ich glaube, Herr Schmidt als Abgeordneter ist zu weit entfernt von allem, sonst könnte er sich nicht hier hinstellen und sagen, dass es keine Menschen geben würde, die bereit wären, im Krankenhausbereich zu arbeiten.

Selbstverständlich haben wir Leute, die gerne hier arbeiten würden, aber es hängt doch an den Arbeitsbedingungen! Wir haben hier schlechtere Arbeitsbedingungen, eine schlechtere Bezahlung. Da müssen

erst einmal Anreize geschaffen werden, Herr Schmidt, damit wir Leute bekommen, die hier gerne in den Krankenhäusern arbeiten würden. Aber bisher wandern ja alle ab nach Schweden, in die Schweiz, nach Luxemburg. Da müssen Sie sich einmal überlegen, Anreize zu schaffen, anstatt hier so zu tun, als ob es das überhaupt nicht geben würde!

(Beifall von der LINKEN.)

Wo waren Sie denn - das muss ich Sie einmal fragen, Herr Schmidt -, als 4.000 Menschen auf die Straße gegangen sind und dem Aufschrei der Kliniken gefolgt sind? Ich habe Sie nicht gesehen. Viele waren da, aber Sie waren nicht da. Es wäre schön gewesen, wenn Sie dort einmal vor Ort gewesen wären und sich einmal gezeigt hätten, dann hätte ich heute Ihre Argumentation vielleicht verstanden. So verstehe ich leider nicht, was Sie hier gesagt haben. Wenn Sie glauben, die hätten das aus Spaß gemacht, da irren Sie. Gehen Sie einmal in die Krankenhäuser und reden Sie mit den Betroffenen, dann werden Sie sehen, an was es dort mangelt und warum die Situation dort so ist, wie sie derzeit ist.

(Beifall von der LINKEN.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1283 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1283 in Erster Lesung einstimmig angenommen worden ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, enthalten haben sich die Oppositionsfraktionen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterbrechen die Sitzung für die Mittagspause und treffen uns um 13.40 Uhr wieder.

(Die Sitzung wird von 12.28 Uhr bis 13.45 Uhr unterbrochen.)