Protocol of the Session on March 18, 2015

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 13. Juli dieses Jahres würde das Saarländische Krankenhausgesetz zehn Jahre alt werden. Das bis zum 30. Juni 2015 befristete Saarländische Krankenhausgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. In diesen nahezu zehn Jahren seiner Bestandskraft wurde es vier Mal, allerdings nur geringfügig in einzelnen Passagen geändert. Nun steht eine sehr weitgehende Änderung an. Die Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung haben in den Jahren seit Neufassung des Saarländischen Krankenhausgesetzes im Jahr 2005 einschneidende Veränderungen erfahren, sodass das Gesetz nach Auffassung der Landesregierung in einigen Regelungen, insbesondere denjenigen der Krankenhausplanung, überarbeitet werden muss.

Das Saarländische Krankenhausgesetz soll mit dieser Änderung an die modernen Anforderungen der Krankenhausplanung angepasst werden. Die sich in immer kürzeren Zeitintervallen ändernden rechtlichen Grundlagen für den Betrieb der Krankenhäuser, seien es einerseits die gesetzlichen Regelungen des Bundes oder die Vorgaben des G-BA, andererseits die ökonomischen Rahmenbedingungen und der Wettbewerb untereinander, zwingen Krankenhäuser zu raschen strategischen Entscheidungen. Ein untätiges Zuwarten auf das Auslaufen eines im Saarland in der Regel fünfjährigen Planungszeitraumes für den Krankenhausplan und damit die Erteilung des Versorgungsauftrages wird zukünftig noch weniger möglich sein. Die drei Fortschreibungen des Krankenhausplanes 2010 bis 2015 sprechen hierzu eine deutliche Sprache. Eine starre, für den Planungszeitraum weitgehend unveränderte sowie detaillierte, das heißt bis auf die Ebene des einzelnen Bettes einer Abteilung heruntergebrochene Krankenhausplanung, wie sie derzeit das Saarländische Krankenhausgesetz vorgibt, wird diesen Anforderungen nicht mehr gerecht.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte bereits in seinem Gutachten im Jahr 2007 für die Krankenhausversorgung den Übergang von einer Detail- zu einer Rahmenplanung empfohlen. Eine Rahmenplanung, wie sie in großen Flächenländern praktiziert wird, ist allerdings für das Saarland aufgrund seiner Größe, seiner Bevölkerungsdichte sowie seiner Krankenhausstrukturen nicht der richtige Weg. Daher hat unser Haus zur Anpassung der Krankenhausplanung an die aktuellen Bedürfnisse im Frühjahr 2013 von Herrn Prof. Dr. Eberhard Wille, dem langjährigen Vorsitzenden des Sachverständigenrates zur Begut

achtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, ein Gutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten soll Grundlage für eine sachgerechte Flexibilisierung der Krankenhausplanung im Saarland sein. Das Gutachten wurde im Sommer 2013 mit den Krankenhausträgern und den Krankenkassen, also den Selbstverwaltungspartnern, in vielen Gesprächen erörtert. Im Dezember 2013 wurden als Ergebnis dieser Gespräche einvernehmlich Eckpunkte für eine sachgerechte Flexibilisierung der Krankenhausplanung im Saarland erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Eckpunkte, die die Vorstellungen der Krankenhausträger, der Kostenträger und unseres Ministeriums enthalten, wurde im Jahre 2014 der vorliegende Entwurf für die Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes aufgestellt.

Im Sommer 2014 wurden sodann folgende Institutionen in die externe Anhörung des Referentenentwurfes eingebunden. Primär wurden die unmittelbar an der Krankenhausplanung Beteiligten, also die Krankenhausträger und die Kostenträger, eingebunden, so die Saarländische Krankenhausgesellschaft, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, die BKK Landesverband Mitte, die Knappschaft-Bahn-See Landesdirektion, Landesvertretung Saarland des Verbandes der Ersatzkassen, die IKK Südwest, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Verband der Privaten Krankenversicherung Landesausschuss Saarland.

Nicht minder wichtig sind aber auch die Institutionen, die ebenfalls im Gesundheitsbereich Interessen wahrzunehmen haben, wie etwa der Saarländische Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag Saarland, die Ärztekammer des Saarlandes, Psychotherapeutenkammer des Saarlandes, Kassenärztliche Vereinigung, Kassenzahnärztliche Vereinigung, DGB Deutscher Gewerkschaftsbund RheinlandPfalz/Saarland, VSU, Verband der Privatkrankenanstalten, Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker - Landesverband Saarland, Landespflegerat, Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands - Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland, die Arbeitsgemeinschaft Saarländischer Patientenfürsprecher, Deutscher Bundesverband für soziale Arbeit e.V. - Landesverband Saar, Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes, Marburger Bund - Landesverband Saar, Zweckverband für den Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar. Auch diese Institutionen, meine Damen und Herren, hatten die Gelegenheit, in der externen Anhörung ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf abzugeben.

Darüber hinaus haben noch folgende weitere Personen und Institutionen Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abgegeben, die nicht in die Anhörung einbezogen waren, aber ihre Interessen betroffen sahen: die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Deutsche Gesellschaft für

(Vizepräsidentin Ries)

Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, die Landesärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Frau Dr. Birkenheier, die Landesärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie Prof. Dr. Eva Möhler sowie die Chefärztin der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Frau Dr. med. Christina Kockler-Müller.

Warum zähle ich die auf? Aus der Liste der Angehörten, sehr geehrter Herr Abgeordneter - ich will Ihren Zwischenruf jetzt bei der Einbringung des Entwurfs gar nicht dokumentieren -, können Sie erkennen -

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Wen von uns meinen Sie denn jetzt, Frau Ministerin?)

Ausnahmsweise Sie nicht, Herr Ulrich. - Aus der Liste können Sie erkennen, welche Bedeutung das Krankenhausgesetz für unser Land hat und auf welch breite Basis wir die Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs gestellt haben.

Meine Damen und Herren, mit diesem Entwurf soll nunmehr die Krankenhausplanung so gestaltet werden, dass die Krankenhausträger in Zukunft flexibel auf Veränderungen reagieren können. Damit soll der Krankenhausplanungsbehörde einerseits, aber auch den Krankenhäusern und den Kostenträgern andererseits ein Instrument an die Hand gegeben werden, das es ihnen ermöglicht, die Krankenhauslandschaft im Saarland künftig so zu gestalten, dass die Patientenversorgung weiterhin auf ganz hohem Niveau gesichert ist. Ein Aspekt dieser Flexibilisierung soll den Selbstverwaltungspartnern ermöglichen, auch außerhalb der regulären Krankenhausplanung, das heißt unterperiodisch, auf konkrete Herausforderungen und Veränderungen im Bedarf selbstständig zu reagieren und die Kapazitäten anpassen zu können. Darauf werde ich noch eingehen.

Das Land gewährleistet damit auch weiterhin die Sicherstellung einer ausreichenden - in meinen Augen hervorragenden - Krankenversorgung für die Gesamtbevölkerung. Mit der künftigen Rahmenplanung sollen flexible Gestaltungsmöglichkeiten zwischen Krankenhaus und Kostenträger ermöglicht werden, um auf Änderungsnotwendigkeiten kurzfristig reagieren zu können. Allen am Planungsprozess Beteiligten wird somit ein Instrument an die Hand gegeben, das ihnen erlaubt, die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser vor Ort zu stärken und die Versorgung strukturell weiter zu entwickeln.

Zentraler Punkt der Gesetzgebung ist die vollständige Neufassung des Sechsten Abschnitts, der §§ 22 bis 27, nämlich der Krankenhausplanung. Bereits im Titel dieses Abschnitts wird die Änderung durch die Aufnahme des Wortes „Flexible“ vor „Krankenhausplanung“ verdeutlicht. Flexibilisierung der Krankenhausplanung bedeutet nicht vollständiger Rückzug der Landesregierung auf die Vorgabe lediglich eines

Rahmens, sondern bei der Aufstellung beziehungsweise der Fortschreibung des Krankenhausplanes wird die Landesregierung auch zukünftig über die zentralen Eckpunkte der Versorgungsstruktur entscheiden. Die Krankenhausplanungsbehörde, also mein Ministerium, wird wie auch heute schon über die Aufnahme der Krankenhäuser in den Krankenhausplan, über die Zahl und Art der Abteilungen, über die Gesamtzahl der dem Krankenhaus zugewiesenen Planbetten sowie über die Gesamtzahl der Ausbildungsplätze der Gesundheitsfachberufe entscheiden. Die Festlegung der Verteilung der Planbetten auf die Abteilungen innerhalb eines Krankenhauses hingegen soll nach Vorstellung der Landesregierung künftig von den Selbstverwaltungspartnern, also den Krankenhausträgern und den Kostenträgern, in eigener Verantwortung festgelegt werden. Damit werden die Selbstverwaltungspartner die Versorgung entscheidend mit beeinflussen können.

Die Krankenhausplanung wird sich zukünftig konkret in zwei Phasen aufteilen. Phase 1 umfasst die Erstellung eines Rahmenplanes der Versorgungsstrukturen durch die Landesregierung, in der sich anschließenden Phase 2 können die Selbstverwaltungspartner die Bettenverteilung innerhalb der Krankenhäuser vornehmen. Ob die Selbstverwaltungspartner von dieser Möglichkeit der eigenverantwortlichen Verteilung der Planbetten auf die einzelnen als Versorgungsauftrag zugewiesenen Fachabteilungen in der Phase 2 Gebrauch machen wollen, bleibt ihnen überlassen. Sollten diese im Einzelfall eine Verhandlungslösung nicht anstreben oder sich über eine Verteilung der Planbetten auf die einzelnen Fachabteilungen nicht einigen können, entscheidet die Krankenhausplanungsbehörde in letzter Konsequenz auch über die Verteilung der Betten. Dies ist aber ausdrücklich nicht das politische Ziel der Landesregierung. Am Ende der Phase 2 wird die Krankenhausplanungsbehörde das Ergebnis der Bettenverteilung prüfen und nach Veröffentlichung des Krankenhausplanes im Amtsblatt des Saarlandes den Krankenhausträgern für ihre Krankenhäuser - wie derzeit schon - durch den Feststellungsbescheid den Versorgungsauftrag formal übertragen.

Die Reform der Krankenhausplanung enthält aber noch eine weitere Komponente, eine zusätzliche Flexibilisierung für die Krankenhäuser dadurch, dass den Selbstverwaltungspartnern nicht nur die Verteilung der Gesamtbettenzahl eines Krankenhauses auf dessen einzelne Fachabteilungen überantwortet wird, sondern auch die Option eingeräumt wird, im Verlauf der Geltungsdauer eines Krankenhausplanes von der Gesamtbettenzahl je Krankenhaus innerhalb eines Korridors von 5 Prozent nach oben oder unten einvernehmlich abzuweichen. Dies bedeutet, wenn sich aus der Sicht der Selbstverwaltungspartner ein Mehr- oder Minderbedarf an vollstationären Betten oder teilstationären Plätzen in

(Ministerin Bachmann)

den einzelnen Krankenhäusern ergibt, können die Kapazitäten pro Krankenhaus nach oben oder unten im Umfang von 5 Prozent angepasst werden. Damit haben die Krankenhausträger und die Krankenkassen die Möglichkeit, selbstständig, ohne Einbindung der Krankenhausplanungsbehörde, über eine Ausweitung oder Verminderung der Krankenhausplanbetten im Land zu entscheiden.

Darüber hinaus wird für die Selbstverwaltungspartner die Möglichkeit eröffnet, bei gleichbleibender Gesamtbettenzahl die Verteilung der Betten des Krankenhauses im Rahmen von plus/minus 5 Prozent der Gesamtbettenzahl je Fachrichtung im Planungszeitraum zu verändern. Bei der externen Anhörung des Referentenentwurfes im Sommer 2014 wurde diese Zweiphasenlösung von den Krankenhausträgern und den Kostenträgern, insbesondere aber auch von der überwiegenden Anzahl der Angehörten, ausdrücklich begrüßt. Ich gehe daher davon aus, dass wir mit dieser Änderung des Verfahrens der Krankenhausplanung allen an der Krankenhausplanung Beteiligten, also insbesondere den Krankenhausträgern, aber auch den Kostenträgern die Möglichkeit eröffnen, zum Wohl der saarländischen Bürgerinnen und Bürger unsere sehr gute Versorgung mit Krankenhausangeboten zu erhalten oder gar in der Zukunft, trotz aller Schwierigkeiten im Gesundheitswesen, allgemein verbessern zu können.

Ich komme noch auf einen weiteren bedeutsamen Punkt, der in diesem Gesetzesentwurf enthalten ist. Wie Ihnen bekannt ist, wurde mit der Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes im Jahr 2009 die Investitionsförderung von Baumaßnahmen an saarländischen Krankenhäusern pauschaliert, die bis dahin als Einzelfördermaßnahmen auf der Grundlage eines Investitionsplanes erfolgte. Das bedeutet, dass jedes Krankenhaus jährlich einen bestimmten Pauschalbetrag für Investitionsmaßnahmen erhält. Im Einvernehmen mit den saarländischen Krankenhausträgern wurde für die Dauer von sieben Jahren ein Investitionsvolumen von insgesamt 105 Millionen Euro für den Zeitraum 2010 bis 2016 festlegt. Dies bedeutet, dass an die Krankenhausträger seit 2010 jedes Jahr ein Siebtel dieser Summe an Fördermittel für Baumaßnahmen ausgezahlt werden. Im Jahr 2016 endet dieser Zyklus. Da die Landesregierung im Jahr 2014 vor dem Hintergrund der Schuldenbremse beschlossen hat, die Krankenhausinvestitionsfinanzierung zu verstetigen, wird mit Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfes die Pauschalierung der Einzelfördermittel bis zum Ende der Legislaturperiode, also bis Ende 2017, verlängert. Damit soll den Krankenhäusern ein weiteres Jahr Sicherheit gegeben werden, was die Investitionsmittel für Baumaßnahmen anbelangt. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine weitere wichtige Änderung im § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3. Mit der Änderung dieser Vorschrift wird eine Forderung des

Rechnungshofs des Saarlandes zu seiner im Jahr 2013 erfolgten Prüfung der Investitionsförderung der saarländischen Krankenhäuser nach § 30 Abs. 5 SKHG, also der pauschalierten Einzelförderung, umgesetzt.

Nach Auffassung des Rechnungshofes genügt es nicht, nur die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel durch die Wirtschaftsprüfer testieren zu lassen. Analog dem Verfahren der Prüfung der Fördermittel nach § 31 SKHG, also der Pauschalfördermittel, sollen die von den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu erfüllenden Prüfungen auch auf die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgedehnt werden. Dies bedeutet: Ausschreibungs- und Verfahrensregeln sollen eingehalten und Vergleichsangebote eingeholt und fachmännisch ausgewertet werden. Diese Anregung des Rechnungshofes des Saarlandes ist berechtigt und soll aus unserer Sicht mit dieser Gesetzesänderung umgesetzt werden. Vor Einführung der pauschalierten Einzelförderung wurde jede geförderte Einzelmaßnahme einer fachlichen und baufachlichen Prüfung hinsichtlich der Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei baulichen Angelegenheiten unterzogen. Es ist daher kein Grund ersichtlich, warum bei der pauschalierten Einzelförderung eine Überprüfung der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung entbehrlich sein soll.

Letztlich, meine Damen und Herren, soll das Krankenhausgesetz mit dieser Gesetzesänderung entfristet werden. Krankenhausplanung, Krankenhausfinanzierung und Krankenhausaufsicht ist Ländersache. Hierzu bedarf es konkreter länderspezifischer Regelungen. Es besteht daher keine Veranlassung, dieses Gesetz weiter zu befristen. Wenn Änderungen in Zukunft notwendig werden - und dies sehe ich bereits im Jahr 2016 oder 2017 durch die auf Bundesebene zu erwartende Gesetzgebung zur Krankenhausreform - wird das Gesetz, wie auch schon in früheren Jahren, an die konkreten Bedürfnisse angepasst. - Der Ministerrat hat dem Gesetzentwurf am 24.02.2015 zugestimmt. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Damen und Herren Abgeordneten des saarländischen Landtages, um Zustimmung in Erster Lesung und Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Begründung. Ich eröffne nun die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Astrid Schramm von der Fraktion DIE LINKE.

(Ministerin Bachmann)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Heute diskutieren wir in Erster Lesung über das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes. Es ist davon auszugehen, dass im zuständigen Ausschuss noch eine sehr umfangreiche Anhörung erfolgen wird. Deshalb werde ich heute auf Details des Gesetzentwurfs noch nicht eingehen und zunächst die Anhörung abwarten. Es ist bemerkenswert, dass der heute vorliegende Gesetzentwurf sich auf ein Gutachten von Herrn Prof. Dr. Eberhard Wille beruft - Frau Ministerin, Sie haben es eben erwähnt -, welches das Ministerium zur Anpassung der Krankenhausplanung im Frühjahr 2013 hat erstellen lassen. Es dient offensichtlich als Grundlage des Entwurfs und ist weder dem Parlament noch den Fraktionen bislang zur Verfügung gestellt worden. Meine Damen und Herren, Transparenz sieht anders aus.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang die Referentin des Gesetzentwurfs erwähnen, welche sich ganz offen zu den Veränderungen in der saarländischen Krankenhauslandschaft äußert. Ich zitiere mit Ihrer Zustimmung, Frau Präsidentin: Die Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung haben sich seit der Neufassung des Saarländischen Krankenhausgesetzes im Jahr 2005 einschneidend verändert. Die aktuellen rechtlichen und fachlichen Grundlagen sowie die ökonomischen Rahmenbedingungen zwingen die Krankenhäuser zu einem Umdenken. - Und genauso ist die derzeitige Situation. Es dürfte keinem hier entgangen sein, dass sich die Rahmenbedingungen massiv geändert haben. Die Krankenhäuser in unserem Land haben noch weniger Geld und befinden sich in einer ausgesprochen prekären Situation. Schon heute möchte ich davor warnen, dass letztlich aufgrund einer falschen Steuer- und Einkommenspolitik unsere saarländischen Krankenhäuser mittelfristig kaputtgespart werden. Die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patienten darf nicht ökonomischen Zielen zum Opfer fallen.

Erst vor wenigen Tagen war in einer Meldung der Saarländischen Krankenhausgesellschaft zu lesen, dass das Saarland seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Finanzierung der notwendigen Investitionen nur unzureichend nachkommt. Es muss gewährleistet werden, dass für den Erhalt der Bausubstanz und einer modernen Medizintechnik unseren saarländischen Krankenhäusern mehr Geld zur Verfügung gestellt wird als bisher bereitgestellt wurde. Im Juni 2013 wurde von dem damaligen Gesundheitsminister Storm angekündigt, die Krankenhausplanung teilweise an Kassen und Träger zu delegieren. Eigentlich - so konnte man damals lesen - sollte bis Ende 2013 ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen,

der vorsieht, dass künftig alle Krankenhausträger und Krankenkassen unter sich ausmachen, wie viele Betten es in jeder Fachabteilung gibt.

Anderthalb Jahre später liegt uns nun der Gesetzentwurf vor. Scheinbar war und ist die Große Koalition nicht wirklich davon überzeugt, dass eine Änderung der Krankenhausplanung nennenswerte Vorteile mit sich bringt. Ich habe seinerzeit, im Jahr 2013, öffentlich kritisiert - und diese Bedenken wurden seitdem auch nicht ausgeräumt -, dass sich durch die angedachte Rahmenplanung beispielsweise die stationäre medizinische Versorgung nicht mehr am Gesundheitsbedarf der Bevölkerung orientieren, sondern das Augenmerk auf der Erbringung besonders lukrativer Leistungen liegen wird.

Meine Damen und Herren, Krankenhäuser sind Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Gesundheitssystems. Sie können mittels der Krankenhausplanung zu einer bedarfsgerechten, flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung angehalten werden. Dieses Instrument darf die Politik nicht aus der Hand geben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es augenscheinlich in erster Linie darum, die Verantwortung für die Planung und damit auch für unpopuläre Entscheidungen vom Ministerium auf Krankenhäuser und Krankenkassen zu verlagern.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir sehen der Anhörung zum uns vorliegenden Gesetzentwurf mit großem Interesse entgegen. Wir sind aber, um das vorweg zu sagen, angesichts der Grundausrichtung des Gesetzesvorhabens bereits mehr als skeptisch. Deswegen werden wir uns heute enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN und bei den PIRATEN.)

Vielen Dank. Das Wort hat nun der Abgeordnete Tobias Hans von der CDU-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich muss Ihnen ein Kompliment machen, Frau Kollegin Schramm: So viel künstliche Aufregung zu erzeugen zu einer Gesetzesnovelle, die im Grunde von allen Beteiligten begrüßt wird, von der jeder sagt, es sei eine gute Sache, dass das Gesetz nun nach zehn Jahren noch einmal angegangen wird, dass es flexibilisiert wird,

(Abg. Schramm (DIE LINKE) : Das bleibt abzuwarten!)

dazu so viel künstliche Aufregung zu erzeugen, das verdient schon Respekt! Ich muss sagen: Das haben Sie wirklich beeindruckend gemacht!

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Aber, Kollegin Schramm, das von Ihnen Gesagte kann, glaube ich, nicht darüber hinwegtäuschen, dass das, was die Ministerin eben dargestellt hat, zu 100 Prozent Geltung hat: Wir alle gemeinsam haben doch erkannt, dass das saarländische Gesetz, das Krankenhausgesetz, nach nunmehr zehn Jahren der Gültigkeit novelliert werden muss. Das Gesetz ist ja auch mit einer Befristung versehen, weil ein solches Gesetz den Gegebenheiten angepasst werden muss. Ich stimme ja mit Ihnen überein, Frau Kollegin Schramm, dass die finanzielle Situation der saarländischen Krankenhäuser wie auch der Krankenhäuser bundesweit prekär ist. Sie aber ziehen aus dieser Feststellung die falschen Schlüsse, Sie diskutieren das beim falschen Gesetz. Die Finanzierung, die Sie ansprechen, ist Gegenstand des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes, nicht Gegenstand des Saarländischen Krankenhausgesetzes. Das muss ich Ihnen nun doch noch einmal sagen.

Ich stelle dazu auch ganz klar die Frage: Wo bleibt bei Ihnen die Verantwortung der Kassen? Sie sprechen die Betriebskosten des Krankenhauses an, diese sind im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung nun einmal auch von den Kassen zu erbringen, nicht aber vom Land. Wir dürfen hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Hier sind auch die Kassen gefragt. Heute diskutieren wir die Frage, wie die Rahmenplanung des Landes erfolgen kann und inwieweit wir dabei den saarländischen Krankenhäusern helfen können. Und den saarländischen Krankenhäusern helfen, das tut dieses Gesetz, meine Damen und Herren!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der saarländische Gesundheitsminister Storm und seine Nachfolgerin Monika Bachmann sagen zu Recht, dass wir eine Flexibilisierung in der Krankenhausplanung brauchen, weil der Planungszeitraum von fünf Jahren einfach so lange und so unüberschaubar ist, dass eine Gelegenheit zur Nachsteuerung gegeben sein muss. Das hat am Ende eben auch mit der Leistungserbringung und mit der Vergütung zu tun. Wir wollen es den Partnern im Gesundheitswesen, der Selbstverwaltung, den Krankenhausträgern, überlassen, nachzusteuern, wo das notwendig ist. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz nun vor. Hierbei von einem Rückzug der Politik zu sprechen, das erscheint mir doch recht abenteuerlich. Überlegen Sie sich doch bitte einmal, was Sie damit sagen! Im Gesetz selbst steht doch, dass zunächst einmal, in der Phase 1, die Landesregierung in Form der Planungsbehörde ein Gutachten erstellt. Auf der Basis dieses Gutachtens wird letztlich ein Vorrahmenplan erstellt, der wiederum mit allen Beteiligten in der Saarländischen Krankenhauskonferenz besprochen wird.

Danach erst setzt das ein, was Sie eben gesagt haben, dass man sich en détail in den Abteilungen des Krankenhauses zusammensetzt und schaut, wie die Bettenrahmenplanung vor Ort umgesetzt wird. Nur in dem Fall, dass man sich nicht einig wird, dass man vor Ort sagt, ich komme in dieser Frage mit den Krankenkassen beziehungsweise mit dem Leistungserbringer nicht zurecht, oder aber wenn man sagt, ich fordere die Entscheidungsgewalt der Politik, ist weiterhin die Politik gefragt. Es wird dann auch weiterhin die Landesplanung in Person der Gesundheitsministerin entscheiden, wie die Ausgestaltung vor Ort erfolgt. Das aus gutem Grund, insoweit bin ich bei Ihnen: Wir können uns in einem Land, das so dicht besiedelt ist wie das Saarland, in dem eine so hohe Bevölkerungs- und Krankenhausdichte gegeben ist, nicht aus der Krankenhausplanung komplett zurückziehen und sagen, dass wir das den Krankenhäusern vor Ort überlassen. Es bedarf der politischen Steuerung, da bin ich ganz bei Ihnen. Aber eben das sieht doch dieses Gesetz vor: Es geht um eine Flexibilisierung, am Ende ist es aber für die Politik immer möglich, die Entscheidungen zu treffen. Das wird sie, meine Damen und Herren, auch verantwortungsvoll tun.

Sie haben, möglicherweise etwas verwechselnd, eben das Gutachten von Professor Wille angesprochen, dieses Kurzgutachten.

(Ministerin Bachmann: Sechs Seiten!)

Diese sechs Seiten des Gutachtens haben überhaupt nichts mit dem zu tun, was wir bei der Vorgutachtenerstellung im Rahmen der Landeskrankenhausplanung erleben. Das Gutachten, von dem hier gesprochen wird, war eine Diskussionsgrundlage für die Arbeitsgruppe, in der all die Personen und Institutionen vertreten waren, von denen die Ministerin eben gesprochen hat. Das Gutachten war eine Diskussionsgrundlage, und auf dieser Diskussionsgrundlage haben die Akteure im Gesundheitswesen, die Leistungserbringer, die Kassen und das Ministerium, miteinander gesprochen.

(Zuruf der Abgeordneten Schramm (DIE LINKE).)