Nun zum Vorwurf, wir hätten mit der Universität nicht in der Breite die Dinge durchgesprochen. Wir haben uns das einmal angeschaut. Es gab vonseiten der Universität 157 konkrete Anmerkungen zum Landeshochschulentwicklungsplan. Ich darf einige vorlesen. Aufforderung an derzeit drittmittelschwache Bereiche zur Verstärkung ihres Engagements - entspricht den Planungen der UdS. Mechatronik-Professuren mit Material- und Werkstoffwissenschaften zusammenführen - entspricht den Planungen der UdS. Aufgabe Mechatronik als eigenes Studienfach - entspricht den Planungen der UdS. Neuausrichtung der Ingenieurwissenschaften ressourcengerecht gestalten - entspricht der Planungen der UdS. Überprüfung der Altertumswissenschaften - entspricht den Planungen der UdS. Entfall Slawistik - entspricht den Planungen der UdS. Lehramt Geografie und Italienisch laufen aus - entspricht den Planungen der UdS. Überprüfung der Größe und Struktur der Lehrstühle - entspricht Aktivitäten der UdS. Das heißt, in vielen Bereichen gab es ohnehin schon Übereinstimmungen mit dem, was die Universität des Saarlandes wollte.
Aber, sehr geehrter Herr Kollege Neyses, von den 157 konkreten Anmerkungen sind im Hochschulentwicklungsplan sage und schreibe 105 berücksichtigt worden. Für die Statistiker unter Ihnen: Das sind 67 Prozent. Wer dann davon spricht, dass wir uns mit den Stellungnahmen nicht in der Breite auseinandergesetzt hätten oder sie ignoriert hätten, der weiß schlichtweg nicht, wovon er redet.
Ja, es gibt Punkte, wo der Landeshochschulentwicklungsplan sehr genau hinschaut und sehr deutlich geworden ist. Der Kollege Thul hat zu Recht darauf hingewiesen, er ist deshalb deutlich geworden, weil es vollkommen andere Planungen der Universität gab und diese Planungen dem entgegenstanden, was dieses Haus beschlossen hat. Ehrlich gesagt: Als Ministerpräsidentin fühle ich mich dem, was der Landtag beschließt, durchaus verpflichtet. Ich glaube, das gehört zu meinem Amtsverständnis dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich möchte das einmal an einem Beispiel deutlich machen: Jura. Der Studiengang Staatsexamen Jura bleibt erhalten. Sie erinnern sich, dass der Wissenschaftsrat etwas ganz anderes empfohlen hatte. Wir haben gesagt, das soll in die Entwicklungsplanung hinein, die UdS hat gesagt, das entspricht der Planung der UdS. Also da gibt es schon mal Übereinstimmung. Wir haben gemeinsam mit der UdS ge
sagt, wir wollen das Saarbrücker Modell weiterentwickeln - großes Einvernehmen. Wir wollen Weiterbildungsangebote aufstellen - großer Haken dran. Wir wollen die Lehrleistung des Europa-Institutes stärker in den Fachbereich integrieren - großer Haken dran. Wir wollen die Robert-Schuman-Professuren prüfen - großer Haken dran. Die Drittmittelforschung und -einwerbung soll gestärkt werden - auch da waren wir uns alle einig. Schließlich sollte dort ein Sonderforschungsbereich kommen, ich glaube, das ist nicht zu viel verlangt.
Wo gibt es nun die Unterschiede zur Universität? Ich will das an einem Beispiel sehr deutlich machen. Da geht es um die dritte Strafrechtsprofessur, die die Universität einsparen wollte. Wir, sehr geehrter Herr Kollege Neyses, haben gesagt: Wir haben eine hervorragende Rechtswissenschaft, wir haben eine hervorragende Rechtsinformatik, wir haben ein Exzellenzcluster IT und wir haben ein bundesweit einmaliges Zentrum für IT-Sicherheit, nämlich das CISPA. Und vielleicht wäre es mit Blick auf die Zukunft gar nicht so dumm, wenn das Saarland sich überlegen würde, rund um das Thema Sicherheitsforschung einmal etwas Neues aufzubauen. Und dass das Thema Sicherheitsforschung eben nicht nur eine Frage von Hardware und Software ist, sondern auch Themen beinhaltet wie gesellschaftliche Entwicklungen und auch „Kleinigkeiten“ wie rechtliche Fragestellungen, dürfte auch jedem einleuchten. Wenn wir sagen, wir wollen zu einem Standort mit d e m Schwerpunkt IT-Sicherheitsforschung werden, dann beinhaltet das mehr, als nur zu sagen, wir setzen die IT-Fachleute dran. Wir wollen das umfassend machen, deswegen brauchen wir die dritte Strafrechtsprofessur, deswegen liegt es im Interesse des Landes, gegenüber der Universität ein klares Zeichen zu setzen. Das ist unsere Aufgabe als Landespolitiker, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das Gleiche gilt für die Professur für Bürgerliches Recht am Europa-Institut. Ja, wir haben ein tolles Europa-Institut. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Wahrheit gehört auch, was einmal im Saarland ein absolutes Alleinstellungsmerkmal war, ist es heute nicht mehr; denn Europa-Institute gibt es an anderen Universitäten und in anderen Ländern auch. Wir haben gesagt, es wäre doch toll, wenn wir neben den verfassungsrechtlichen, öffentlich-rechtlichen Fragestellungen des Europa-Institutes, die auch anderswo besprochen werden, noch einen neuen Schwerpunkt bilden würden, nämlich das Thema Bürgerliches Recht. Das ist ja auch nicht so ganz dumm, denn wir leben in einem grenzüberschreitenden Raum. Käufe werden zum Beispiel über die Grenze getätigt, Arbeitsrecht - über die Grenze, Immobilienrecht - über die Grenze. Es wäre doch ganz gut, wenn gerade hier im Saarland eine
Expertenstelle entstehen würde, die sagt, jawohl, überall dort, wo in Europa nationale Grenzen überschritten werden, auch im bürgerlichen Rechtssystem, schauen wir uns das einmal an und entwickeln eigene Expertise. Deswegen auch an dieser Stelle: Es gibt ein klares Interesse des Landes an klaren Festlegungen im Hochschulentwicklungsplan, und das vollkommen zu Recht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich kann nur sagen, die Hochschulautonomie ist in diesem Land gut aufgestellt und sie ist nicht gefährdet. Sie ist im Übrigen ein hohes Gut, ein genauso hohes Gut wie eine Politik, die zu ihrer politischen Verantwortung steht. Bei der jetzt anstehenden Gesetzesnovelle zum einheitlichen Landeshochschulgesetz bin ich auch sehr gespannt und neugierig auf die Beiträge der Opposition zur Bewahrung der Hochschulautonomie. Man sieht sich bekanntlich immer mehrmals im Leben und wir werden in diesem Punkt sicherlich spannende Diskussionen führen.
Das weitere Verfahren, meine Damen und Herren, ist klar strukturiert. Nach unserer Gesetzeslage ist vorgegeben, dass aus dem Landeshochschulentwicklungsplan und aus der Struktur- und Entwicklungsplanung der Universität gemeinsam eine Zielund Leistungsvereinbarung verhandelt wird, die mehrjährig ist und die alle zwei Jahre aktualisiert und fortgeschrieben wird. Und da ich eben bei den Stellungnahmen der Universität zum Landeshochschulentwicklungsplan schon an mehreren Stellen darauf hinweisen konnte, dass gewisse Zielsetzungen mit den Planungen der Universität übereinstimmen, gehe ich wohl nicht ganz fehl in der Annahme, dass es eine entsprechende Struktur- und Entwicklungsplanung bei der Universität schon gibt. Deswegen kann es eigentlich keine Jahrhundertaufgabe mehr sein, diese Struktur- und Entwicklungsplanung jetzt auf den aktuellen Hochschulentwicklungsplan anzupassen, dann gemeinsame und vernünftige Ziel- und Leistungsverhandlungen zu führen und gleichzeitig - und das wird die Hauptaufgabe des Ministeriums sein - die Vorarbeiten an der Novelle des Landeshochschulgesetzes voranzutreiben.
Das Thema Hochschulentwicklung in diesem Land wird weiter ein Thema sein, das den Landtag intensiv beschäftigt, und das ist gut so, weil der Landtag genau der Ort ist, wo dieses Thema hingehört. Ich darf mich für die zurückliegenden Prozesse ganz herzlich beim Landtag insgesamt, aber vor allen Dingen bei den Kollegen Thomas Schmitt und Roland Theis aus der CDU-Fraktion und Magnus Jung und Sebastian Thul von der SPD-Fraktion bedanken, weil das die vier waren - wenn ich die herausgreifen darf -, die insbesondere die inhaltlichen Diskussionen, aber auch die Finanzverhandlungen sehr intensiv begleitet haben. Das war aus meiner Sicht bisher
ein sehr intensiver Prozess, aber auch ein guter Prozess. Und ich bin mir ganz sicher, wir werden die nächsten Etappen zur Aufstellung der Hochschullandschaft in diesem Land genauso intensiv und genauso konstruktiv und mit einem genauso guten Ergebnis weitergehen.
Ich weise darauf hin, dass das Redezeitkontingent um 1 Minute und 33 Sekunden überzogen worden ist und dass diese zusätzliche Redezeit auch den anderen Fraktionen zur Verfügung steht. - Auch nach diesem Hinweis stelle ich fest, dass weitere Wortmeldungen nicht eingegangen sind. Ich schließe daher die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 15/1291. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/1291 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1291 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und B 90/GRÜNE.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der B90/GRÜNE-Landtagsfraktion Drucksache 15/1298. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/ 1298 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1298 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, PIRATEN und B 90/ GRÜNE. Dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/1305. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/ 1305 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 15/1305 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Koalitionsfraktionen.
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Gewalttaten gegen Schwule und Lesben im Saarland bekämpfen - Anlaufstelle
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Anlaufstelle für homophob motivierte Straftaten schaffen (Drucksache 15/1301)
Zur Begründung des Antrags der Oppositionsfraktionen erteile ich Frau Abgeordnete Heike Kugler das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werte Gäste! Der Übergriff auf ein schwules Paar in Merzig durch eine Bande offensichtlicher Neonazis hat uns alle aufgeschreckt. Leider ist dieser Fall kein Einzelfall. Gewalt gegen Homosexuelle ist leider inzwischen ein alltägliches Problem geworden. Studien zufolge wird jeder dritte schwule Mann in Deutschland mindestens einmal in seinem Leben Opfer antihomosexueller Gewalt. Bei lesbischen Frauen hat eine Untersuchung des nordrhein-westfälischen Frauenministeriums ergeben, dass 44 Prozent Opfer sexueller Übergriffe und Belästigungen waren. Jede Vierte hat demnach körperliche Übergriffe erfahren müssen. Lesben und Schwule sind damit überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen. In den offiziellen Kriminalstatistiken tauchen diese Fälle antihomosexueller Gewalt leider nicht auf. Anders ist dies etwa in den USA. Dort zeigt die Statistik, dass Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung regelmäßig die drittgrößte Gruppe in der Kategorie Verbrechen aus Hass darstellt.
Das Merziger Paar war mutig und ist zur Polizei gegangen. Das war sicher kein leichter Schritt. Die Dunkelziffer in diesem Bereich ist leider sehr hoch, weil viele Opfer den Gang zur Polizei fürchten, aus Scham, aus Angst vor Repressalien. Viele gerade ältere Männer haben nicht vergessen, dass es die Polizei war, die sie jahrzehntelang verfolgt hat, ja verfolgen musste. Denn bis 1988 galt der § 175 des deutschen Strafgesetzbuchs. Der ist inzwischen Gott sei Dank aufgehoben. Heute ist es so, dass etwa 5 Prozent der Gewalttaten gegen Schwule und Lesben angezeigt werden, so eine Schätzung des Frankfurter schwulen Anti-Gewalt-Projekts. Nach Meinung des Kriminologen Hans Joachim Schneider von der Universität Münster liegt auch die Aufklärungsquote, gerade bei den sogenannten einfacheren Fällen von Hasskriminalität, beispielsweise bei Beleidigungen und Pöbeleien, aber auch die Verurteilungsquote bei schwulen und lesbischen Opfern, deutlich unter dem Durchschnitt. Dies sollte uns zu denken geben.
Und genau hier wollen wir deshalb ansetzen. Unser Antrag ist simpel. Die Polizei soll eigene, feste Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen benennen für lesbische und schwule Gewaltopfer, nicht mehr und nicht weniger. Dies erachten wir als eine vertrauensbildende Maßnahme, die hilft aufzuklären. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen Polizistinnen und Polizisten, die bekannt sind, die geübt sind, die Schulungen besucht haben, an die man sich im Notfall wirklich auch vertrauensvoll wenden kann. Genau das gibt es bei der Polizei in anderen Bundesländern schon längst, etwa in Berlin, in Hamburg, in Hessen. Dort fließen die Erfahrungen, die diese Ansprechpartner machen, auch in die Ausund Fortbildung der Polizei ein. Was in anderen Bundesländern längst geübte Praxis ist, kann doch bei uns kein Ding der Unmöglichkeit sein! Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, denn nach unserer Auffassung eignet sich dieses Thema nicht für Parteipolitik. Lassen Sie uns heute gemeinsam ein starkes Signal senden - gegen antihomosexuelle Gewalt, für ein respektvolles Miteinander.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist durchaus erfreulich, dass SPD und CDU auf unsere Initiative reagiert haben - wenn auch etwas spät, ihr Antrag kam in der vergangenen Nacht - und einen eigenen Antrag zum Thema gestellt haben. Die Anregung, eine Kooperation zwischen dem Land und dem Lesben- und Schwulenverband zu schließen, damit es außerhalb der Polizei vertrauenswürdige Ansprechpartner gibt, ist durchaus vernünftig. Es ist auch zutreffend, dass es Menschen geben muss, an die sich Gewaltopfer wenden können, wenn die Schwelle zur Polizei zu hoch ist, wenn die Angst, sich bloßzustellen, zu groß ist. Dafür muss ein Ansprechpartner vorhanden sein, bei dem eine Kontaktaufnahme nicht auch mit der Verpflichtung einhergeht, gleich alles zur Anzeige zu bringen. Nichtsdestotrotz sollten wir es so machen wie in Berlin, wie in Hessen, wie in Hamburg: Auch innerhalb der Polizei brauchen wir eigene Ansprechpartner. Insoweit sehe ich im Antrag der Koalition eine Ergänzung unseres Antrages. Wir bitten daher um Unterstützung auch für unseren Antrag.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kugler. Zur Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen erteile ich Frau Abgeordneter Ruth Meyer das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Folgendes Zitat wird Vincent van Gogh zugeschrieben: Die Normalität ist eine gepflasterte Straße, man kann gut auf ihr gehen,
doch es wachsen keine Blumen auf ihr. - Die poetische Seite dieses Bildes offenbart sich im Zusammenhang mit dem Thema der beiden Anträge insbesondere am Christopher Street Day, wenn wir die Community der Lesben, Schwulen, Trans- und Bisexuellen als besonders bunt und bereichernd für unsere Gesellschaft erleben.
Wahr ist aber auch, dass die gepflasterte Straße der vermeintlichen Normalität gut ausgeleuchtet ist. Hier ist man vergleichsweise sicher. Geschieht doch einmal etwas, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dies registriert und geahndet wird. Schwule, Transsexuelle, Bisexuelle und Lesben bewegen sich jedoch häufiger im Dunkelfeld, abseits der sicheren Straße, die den Namen „Normalität“ trägt. Dies geschieht überwiegend, weil ihre Orientierung von anderen als abwegig klassifiziert wird. Es geschieht aber auch, weil sie sich zum Teil selbst im Abseits bewegen, weil sie etwa Schwierigkeiten haben, zu ihrer Sexualität zu stehen, und diese deshalb heimlich leben. Beide Gründe erhöhen für diese Menschen letztlich die Gefahr, Opfer zu werden - Opfer sexistischer Anfeindungen, Opfer von Straf- und Gewalttaten, die ihren Ausgangspunkt haben in gruppenspezifischer Unmenschlichkeit, genannt Homophobie.
Einen solchen Fall mussten wir kürzlich in Merzig registrieren. Im Gegensatz zur Kollegin Kugler würde ich aber sagen, dass die beiden Betroffenen den Weg zu unserer Polizei nicht „trotzdem“ gefunden haben, sondern gerade weil sie gewusst haben, dass sie dort mit Unterstützung rechnen konnten.
Wir sind durchaus Ihrer Meinung, dass wir dafür sorgen müssen, dass niemand, der oder die homophobe Anfeindungen oder Gewalt erleben musste, dies aus Angst oder Scham nicht anzeigt. Wer solche Übergriffe erleben musste, der kann und muss sich in unserem Land sicher sein, dass seine Situation ernst genommen wird und die Tat auch konsequent verfolgt wird und dass gerade auch die niederen Beweggründe der Tat besondere Beachtung finden. Auf dem Weg zu diesem Ziel sind auch die Strukturen innerhalb der Polizei von Bedeutung, auch insofern stimmen wir mit Ihnen überein.
Ihr Antrag berücksichtigt allerdings unseres Erachtens zwei Aspekte nicht ausreichend: zum einen die bereits bestehende Aufgeschlossenheit unserer Polizei für diese Thematik, insbesondere auch die diesbezüglichen Anstrengungen in jüngster Zeit - ich komme gleich noch darauf zu sprechen -, zum anderen auch die Hemmschwellen und Beratungsbedarfe der Opfer, etwa auch im Vorfeld der Kontaktaufnahme zu einer Behörde beziehungsweise bei einer eventuellen Anzeige.
Wir freuen uns sagen zu können, dass unsere Polizei im Saarland für diese Thematik sensibilisiert ist. Selbstverständlich gibt es unter unseren Polizeibeamtinnen und -beamten schwul orientierte Kollegen und lesbisch orientierte Kolleginnen. Von diesen gingen Initiativen aus, die bereits seit mehreren Jahren existieren und die die Homosexualität innerhalb der Organisation gezielt thematisieren. So gibt es seit einiger Zeit einen intern namentlich bekannten Beamten und eine intern namentlich bekannte Beamtin, die sich bereitgefunden haben, als persönliche Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung zu stehen. Sie erarbeiten zudem Konzepte und berichten der Polizeiführung. Ein Ergebnis dieser Arbeit ist, dass bereits im Rahmen der Ausbildung offensiv auf die Enttabuisierung von Homosexualität hingewirkt wird. Unsere Beamtinnen und Beamten sollen sich von Beginn an in ihrem Beruf sicher sein, dass ihre persönliche sexuelle Orientierung keinerlei Auswirkung haben darf, weder auf die Anerkennung ihrer Person noch auf die Anerkennung ihrer Arbeit.
Wir müssen aber auch außerhalb der Polizei für die Bevölkerung den Schutz vor Verfolgung durch homophobe Gewalt gewährleisten, vor allem auch im akuten Notfall. In diesem Fall gilt zunächst für jeden: die 110 wählen! Die 110 verbindet mit der Führungsund Lagezentrale der Vollzugspolizei und gewährleistet die schnelle polizeiliche Intervention. Sobald offenbar wird, dass eine Straftat homophob motiviert ist, wird dies bereits innerhalb der Polizei einschlägig kategorisiert und entsprechend erfasst. Dies geschieht im kriminalpolizeilichen Meldedienst für politisch motivierte Kriminalität, der sogenannten PMK. Es geschieht nicht im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik, der PKS, diese wird zwischen den Bundesländern abgestimmt. In der PMK aber sind diese Meldungen registriert. Es ist wichtig, das zu wissen. Da aber nur festgehalten, kategorisiert und letztlich auch verfolgt werden kann, was sich im Hellfeld befindet, müssen wir uns bemühen, die Mitteilung solcher Taten zu fördern. Dies muss zum einen geschehen, um den Opfern Beratung und Unterstützung bieten zu können. Zum andern geht es auch darum, die Täter dingfest machen zu können.
Als Ansprechpartner für Opfer stehen natürlich auch die Opferschutzorganisationen wie der Weiße Ring zur Verfügung, zudem die Opferbeauftragten, die es innerhalb der saarländischen Polizei gibt. Sicherlich ist aber auch eine besonders sensibilisierte und vertraulich arbeitende Stelle sinnvoll, gewissermaßen analog zum Hilfetelefon für Frauen, die Gewalt erfahren haben.
Dort wie hier gibt es aber Gründe, die gegen eine allein bei der Polizei direkt angesiedelte Ansprechstelle sprechen: Erstens ist an Unwägbarkeiten für die