Protocol of the Session on November 12, 2014

Am Montag stand auf der Titelseite der SZ, dass nach Erkenntnissen unserer Geheimdienste ein großer IS-Anschlag droht. Wer täglich Nachrichtensendungen anschaut, kann unschwer erkennen, dass weltweit Tag für Tag Terroranschläge verübt werden. Niemand kann mit Sicherheit sagen, ob und wann es uns in Deutschland oder im Saarland trifft. Wir hatten jedenfalls bisher viel, viel Glück.

In Anbetracht der gesamten Weltlage kann unsere Entscheidung nur lauten: Wir müssen die, die uns vor solchen Gefahren schützen - also auch unseren Verfassungsschutz - mit allen rechtlich erlaubten Mitteln ausstatten. Alles andere wäre fahrlässig, wäre verantwortungslos. - Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Prof. Dr. Heinz Bierbaum.

(Abg. Becker (CDU) )

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Haltung zum Verfassungsschutz ist bekannt. Herr Kollege Becker hat auch noch einmal deutlich gemacht, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Wir sind in der Tat der Auffassung, dass der Verfassungsschutz überflüssig ist und abgeschafft gehört.

(Beifall von der LINKEN.)

Auch bei allen Verdiensten der anderen beiden Oppositionsfraktionen, den Verfassungsschutz bezüglich seiner Rechte einzudämmen, sind wir der Auffassung, dass dies letztendlich nichts nützen wird und dass es auch keine Möglichkeit gibt, das wirklich zu verbessern.

Wir sind der Auffassung, dass spätestens seit der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrundes der Verfassungsschutz sich völlig disqualifiziert hat. Es gibt mehrere Untersuchungsausschüsse, in denen das Versagen des Verfassungsschutzes sehr deutlich geworden ist. Herr Kollege Becker hat hier noch einmal dargestellt, dass der Verfassungsschutz notwendig sei, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen und uns vor Terroranschlägen zu bewahren. Genau das leistet der Verfassungsschutz nicht.

(Beifall von der LINKEN.)

Es handelt sich auch nicht nur um Verfehlungen, wenn ich mir die NSU-Mordserie anschaue. Oder wenn ich mir Bombenanschläge, wie 1978 im Celler Untersuchungsgefängnis, anschaue, die vom Verfassungsschutz ausgeführt worden sind. Wie oft sind denn V-Leute an solchen Straftaten beteiligt? All das sind doch Punkte, die nicht einfach als Verfehlungen dargestellt werden können. Das liegt am System insgesamt und deswegen halten wir den Verfassungsschutz für überflüssig, er gehört abgeschafft.

(Beifall von der LINKEN.)

Was die parlamentarische Kontrolle angeht: Wirklich kontrolliert werden die Geheimdienste nicht. Wenn man sich beispielsweise anschaut - und da haben wir ein Stück weit Realsatire -, dass der saarländische Verfassungsschutz die Anschaffung von bestimmten Luxuslimousinen zur Geheimsache erklärt, dann ist das Maß voll, dann kann man das wirklich nicht mehr ernst nehmen.

(Beifall von der LINKEN.)

Was an sinnvollen Aufgaben übrig bleibt, kann von der Polizei wahrgenommen werden. Die Polizei ist bereits heute für Straftaten und auch für Gewalt zuständig. Ich finde es absolut abwegig, Herr Kollege Becker, dass Sie die Polizeiarbeit in Richtung Vergleich Gestapo und Stasi ausgeweitet haben - das kann überhaupt nicht hingenommen werden.

(Lautes Sprechen. - Zuruf des Abgeordneten Becker (CDU).)

Wir sind gegen diese Bespitzelung. Sie wollten dann die Bespitzelung übertragen, deswegen haben Sie diesen Vergleich gemacht, und diesen Vergleich weise ich zurück.

(Beifall von der LINKEN.)

Es gibt überhaupt keinen sachlichen Grund für weitere Aufgaben, die über das, was die Polizei bereits heute macht, hinauszugehen. Das ist völlig überflüssig. Es bringt auch nichts, die Erkenntnisse noch einmal mit der Weltlage zu rechtfertigen, wegen der wir vor größeren Gefahren stehen. Das tun wir in der Tat, aber ob da der Verfassungsschutz wirklich hilfreich wäre, das wage ich doch erheblich zu bezweifeln. Bisher sind diese Erkenntnisse überhaupt nicht in dieser Form gewonnen worden. Von daher zieht diese Argumentation nicht. Bei aller Würdigung dessen, dass die anderen beiden Oppositionsfraktionen versuchen, um die Tätigkeit des Verfassungsschutzes besser zu kontrollieren und einzugrenzen: Wir sind der Meinung, dass es nur eine einzige Möglichkeit gibt, nämlich den Verfassungsschutz abzuschaffen und das, was an notwendigen Aufgaben da ist, von der Polizei wahrnehmen zu lassen. - Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN.)

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN, Herr Kollege Michael Hilberer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bild, das der Kollege Becker von unseren Inlandsgeheimdiensten zeichnet, verwundert uns ein bisschen. Es erklärt vielleicht auch ein wenig, wie es zu der Endform des Gesetzes im Gesetzgebungsprozess im Landtag kam. Eines möchte ich vorwegschicken, denn das ist mir an der Stelle wichtig: Ich bin zum ersten Mal selbst mit der Arbeit des saarländischen Verfassungsschutzes vor etwa zweieinhalb Jahren in Berührung gekommen. Das war im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit des saarländischen Verfassungsschutzes. Damals hat Herr Dr. Albert beim Bundeswehr-Reservistenverband die Arbeit des Verfassungsschutzes vorgestellt. Ich hatte aus meiner persönlichen Warte seither keinen Grund, daran zu zweifeln, dass er oder die Mitarbeiter seiner Behörde seriös und integer arbeiten. Auch im zuständigen Ausschuss, in dem ich vertreten bin, ist mir kein Grund zum Zweifeln aufgefallen, soweit es die aktuellen Kontrollrechte dieses Ausschusses zulassen. Das ist heute aber nicht das Thema. Wir sprechen nicht darüber, inwiefern bestimmte Handelnde beim Verfassungsschutz sich gut oder

schlecht verhalten, sondern es geht darum, dass dieser Landtag keine Gesetze für einzelne Personen macht, sondern dass dieser Landtag Gesetze für alle möglichen Handelnden macht. Unsere Gesetze müssen allgemein gültig sein. Das muss auch für das Verfassungsschutz-Gesetz gelten. Wir müssen objektive Kriterien ansetzen. Das Gesetz muss objektiven Kriterien standhalten. Bei diesem Entwurf sehen wir klare Versäumnisse.

(Beifall von den PIRATEN und bei B 90/GRÜNE.)

Diese Versäumnisse liegen im Bereich der Kontrollbefugnisse, was den zuständigen Ausschuss, aber auch was den Landtag im Allgemeinen angeht. Sie liegen ebenfalls im Bereich des unseligen IMSI-Catchers, der jetzt eingeführt wird. Ich möchte das im Folgenden auch noch ausführen.

Wir hatten in Deutschland einen riesigen Skandal und das zu Recht - bezüglich des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes, die NSU-Affäre. Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages hat sich sehr intensiv mit der Thematik beschäftigt. Auch nach Abschluss dieses Ausschusses kommen weiterhin Informationen von Aktenvernichtung und so weiter ans Licht. Da liegt einiges im Argen. Selbstverständlich spielt auch die NSA-Affäre eine Rolle, wenn wir westliche Geheimdienste heutzutage betrachten. Da kann man als Innenpolitiker nur eines konstatieren: Das Vertrauen der Bevölkerung in die Geheimdienste ist tief erschüttert. Das ist Fakt. Wir PIRATEN sahen uns im Zuge dieser Diskussion gezwungen, die Abschaffung der Inlandsgeheimdienste in Deutschland ins Gespräch zu bringen. So umfassend ist der Schaden, den die westlichen Geheimdienste für unsere eigene Demokratie anrichten.

(Beifall von den PIRATEN und bei B 90/GRÜNE.)

Drastische Vorgänge erfordern drastische Maßnahmen. Von daher war es für uns der richtige Impuls zu sagen, wie kehren erst einmal vor der eigenen Tür. Wenn wir allerdings auf Inlandsgeheimdienste nicht verzichten können, und ich sehe dafür derzeit keine demokratische Mehrheit in diesem Land, dann ist die Politik gefragt. Denn die Geheimdienste können das verspielte Vertrauen selbst nicht wieder herstellen. Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingung dafür zu schaffen. Die Frage ist, wie man das tut. Dafür sehen wir einen Schlüssel. Dieser ist, ein nachvollziehbares Handeln dieser Behörden als Rahmenbedingungen festzulegen. Unbegründeter Angst der Bevölkerung, sofern sie wirklich unbegründet ist, begegnet man am besten mit Wissen und Kontrolle. Deshalb fordern wir an dieser Stelle umfassende Transparenz und Berichtspflichten für das zuständige Ministerium.

Vor diesem Hintergrund ist es sehr schade, dass die Koalition eben diese Erkenntnisse aus dem NSU

Untersuchungsausschuss nicht berücksichtigt hat und offensichtlich nichts aus der Aufklärungsarbeit gelernt hat. Wir ziehen daraus andere Schlüsse und sagen, wir definieren klare Regeln für eine sinnvolle Kontrolle des Verfassungsschutzes. Das gilt dann auch für das Saarland. Wir möchten, dass das Ministerium den Ausschuss in jeder Sitzung über die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, insbesondere die Überwachungsmaßnahmen, unterrichtet und dass der Ausschuss darüber hinaus zu allen Vorgängen Auskunft verlangen kann. Das ist Punkt 1.

Zu Punkt 2. In Abständen von höchstens sechs Monaten erstattet das Ministerium dem Ausschuss einen schriftlichen Bericht über die abgeschlossenen Maßnahmen. Punkt 3. Die Landesregierung hat dem Ausschuss auf Verlangen Einsicht in Akten und Dateien der Verfassungsschutzbehörde zu geben und die Anhörung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verfassungsschutzbehörde zu gestatten. Punkt 4. Der Ausschuss erhält ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Diensträumen des Verfassungsschutzes. Das Recht kann durch jedes einzelne Mitglied des Ausschusses oder auch gemeinsam durch mehrere Mitglieder wahrgenommen werden.

Zu Punkt 5 - jetzt kommen wir in den Bereich der Realpolitik. Die Landesregierung kann die Unterrichtung aus bestimmten Gründen verweigern. Das ist einmal der Grund des Nachrichtenzugangs, weil natürlich niemand verlangen kann, dass Quellen offengelegt werden, sofern eine Gefahr besteht, sowie aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte Dritter oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist. Man muss einschränkend sagen: Lehnt die Landesregierung eine Unterrichtung ab, dann muss der zuständige Minister dies dem Ausschuss auch begründen. Des Weiteren kann der Ausschuss Experten und Sachverständige benennen, die die Ergebnisse der Untersuchungen dann auch gegenüber dem Ausschuss berichten. Schließlich - hier kommt der Landtag als größeres Gremium ins Spiel - erstattet der Ausschuss dem Landtag jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörde, was das Ganze in den Bereich der Öffentlichkeit führt und auch dazu führt, dass die Öffentlichkeit eine Kontrollmöglichkeit hat.

Wir halten das für einen reellen Forderungskatalog zum Nutzen der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes. Wir halten diese Punkte für geeignet, das verspielte Vertrauen in unsere Inlandsgeheimdienste wieder herzustellen. Dieses Vertrauen wieder herzustellen, ist auch im Interesse der Behörde und ihrer Arbeitsfähigkeit zwingend. Sie haben nun die Möglichkeit, durch die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag dem Landesamt für

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

Verfassungsschutz diesen Dienst zu erweisen und die Arbeit wieder zu verbessern.

Dies führt mich zum zweiten bedenklichen Themenkomplex, den wir mit unserem Änderungsantrag aufgegriffen haben. Es ist die Ermächtigung zum Einsatz des sogenannten IMSI-Catchers. Das Gesetz sieht dessen Einsatz nämlich vor. Dazu muss man erst einmal wissen, was der IMSI-Catcher ist - abgesehen davon, dass er keine gute Idee ist. Technisch gesehen ist der IMSI-Catcher ein handelsüblicher Computer mit einer angestöpselten Mobilfunkantenne und entsprechender Software. Was tut er? - Er gibt sich gegenüber Mobilfunk-Endgeräten als Mobilfunkzelle aus, er behauptet also, er sei die Telekom, Vodafone, E-Plus, 02 oder was auch immer. Alle Handys, alle Mobilfunkgeräte im Einzugsbereich verbinden sich mit diesem IMSI-Catcher statt mit der eigentlichen Mobilfunkzelle. Hier kommen wir zum Kern des Problems: Alle Handys im Einzugsbereich verbinden sich mit diesem IMSI-Catcher. Wir haben also einen hohen sogenannten Beifang. Unzählige unbescholtene Bürgerinnen und Bürger fallen mit unter die Überwachung. Sie fallen unter die Überwachung durch ein Gerät, das eben nicht nur den Mitschnitt dieser IMSI ermöglicht und damit eine Zuordnung auf ein bestimmtes Mobilfunkgerät, sondern das technisch bedingt auch Sprach- und Datenverkehr abhörbar macht. Das ist höchst problematisch, zumal es im Gesetz an einer Definition der Anforderungen an dieses Gerät fehlt. Damit bleibt der IMSICatcher ein Computer mit allen aktuellen Sicherheitslücken, die wir kennen, zu dem sich chinesische oder amerikanische Geheimdienste, die organisierte Kriminalität oder wer auch immer Zutritt verschaffen können.

Es gibt keine revisionsfeste Protokollierung, wer wann was mit dem Gerät gemacht hat. Es gibt auch keine Norm über den Umgang mit Datenresten auf dem Gerät. Auf einem Computer entstehen bei Nutzung immer Datenspuren. Auch hier lässt das Gesetz offen, was beispielsweise bei der praktizierten Amtshilfe, wenn der Verfassungsschutz das Gerät der Bundespolizei nutzt, mit Datenspuren auf dem Gerät passiert. Das ist nicht revisions- und datensicher. Es ist vor diesem Hintergrund abzulehnen.

Aufgrund der hohen Zahlen der Überwachung Unbeteiligter und der großen Mängel in der Sicherheit und Nachvollziehbarkeit lehnen wir den Einsatz des IMSI-Catchers ab. In diesem Gesetz fehlen uns ein klarer Ausschluss dieser gefährlichen Technologie und die genannten Kontrollmöglichkeiten. Das ließe sich durch unseren Änderungsantrag heilen, ansonsten ist dem Gesetz leider nicht zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN und von B 90/GRÜ- NE.)

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der SPD Stefan Pauluhn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass die Einlassungen insbesondere der LINKEN deutlich machen, mit welchen falschen Vorstellungen, mit welchen falschen Argumenten und mit welchen falschen Schlussfolgerungen hier der Abschaffung des Verfassungsschutzes das Wort geredet wird. Das kann man so nicht stehen lassen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Gerade dieses Gesetz, das zumindest in einigen Punkten auch die Kontrollrechte des Parlaments über den Verfassungsschutz stärkt, ist überhaupt nicht dazu geeignet, diesen Argumenten der LINKEN und zum Teil auch der PIRATEN Vorschub zu leisten. Deshalb erlauben Sie mir, auf die wesentlichen Inhalte und Sachverhalte, die auch Gegenstand einer breiten Anhörung im Ausschuss waren, noch einmal einzugehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf sowie der noch einmal abgeänderte Abänderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung sind den Anforderungen, die an den Verfassungsschutz gestellt werden, angemessen und werden - das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen - sowohl dem Anspruch der Bevölkerung auf Sicherheit als auch dem Anspruch des Einzelnen auf Schutz vor staatlichen Eingriffen gerecht. Das ist der Grundpunkt dieser Gesetzesnovelle, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Hinzu kommen die sich ständig wandelnden technischen Herausforderungen. Wir haben ja gerade etwas zum IMSI-Catcher gehört, wobei das auch nur eine technische Beschreibung ist. Ich will darauf kurz eingehen, Kollege Hilberer. Sie haben die Technik richtig beschrieben, aber Sie haben nicht beschrieben, was eigentlich der Sinn dieser technischen Einrichtung ist. Die Polizei hat bereits die Befugnis, den sogenannten IMSI-Catcher zu nutzen. Diese Gesetzesnovelle erlaubt es in Zukunft auch dem Verfassungsschutz, ihn zu nutzen, wie im Übrigen in vielen anderen Bundesländern und beim Bundesamt für Verfassungsschutz auch. Die Dienste und die Polizei wissen, wer der zu Beobachtende, der Gesuchte ist. Sie kennen seine Handynummer, sie haben bestimmt - durch entsprechende Anforderungen auch gerichtsfest - schon die Daten des Handys, sie wissen nur nicht, ob sich die beobachte

(Abg. Hilberer (PIRATEN) )

te Person an einem Ort X aufhält. Gerade das ist aber wichtig, um Straftaten vorbeugend zu verhindern. Nun macht dieser IMSI-Catcher genau das, was Sie beschrieben haben. Er sagt: Alle Handys, loggt euch ein. Die Polizei kann dann innerhalb kürzester Zeit - das macht das Gerät in einem Bruchteil von Sekunden - herausfinden, ob durch die gesuchte Person am Ort A eine Gefahr besteht oder nicht. Alle anderen Daten werden direkt gelöscht und stehen den Behörden überhaupt nicht zur Verfügung. Ich finde, vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr, vor dem Hintergrund der Sicherheit der Bürger ist das ein Eingriff, der auch gerechtfertigt ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Der Eindruck, der hier von der Opposition im Debattenverlauf erweckt wurde, wonach es sich um ein Gesetz zur schleichenden Aushöhlung bürgerlicher Freiheitsrechte handelt, muss mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Er ist konstruiert, er ist falsch und er ist auch unwahr. In wesentlichen Teilen wird mit dieser Gesetzesnovelle sogar genau das Gegenteil erreicht. Da kann ich noch am besten mit der Position der LINKEN umgehen - auch wenn ich sie nicht unterstütze -, die generell sagt: „Wir können auf den Verfassungsschutz verzichten“. Das ist eine extreme Position, aber jede Partei, die sich dem Wählervotum stellt, kann auch mit extremen Positionen werben. Deshalb werden die Positionen allerdings nicht richtiger und nicht besser. Ich bin der felsenfesten Überzeugung - das sage ich auch und gerade als überzeugter Sozialdemokrat -, dass, meine sehr geehrten Damen und Herren von der LINKEN, Ihre Einschätzung, Ihre Auffassung an dieser Stelle gänzlich falsch ist.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)