Selbst wenn wir das verdoppeln, ist das von den Zahlen her so unverhältnismäßig, ein solch fachpolitischer Unsinn, dass man eben nur sagen kann: Sie brauchen ja unsere Argumentation nicht nachzuvollziehen, aber Ihre Argumente tragen schlicht und einfach nicht und sind deshalb in keiner Weise überzeugend.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende von B 90/GRÜNE Hubert Ulrich. Sie haben die Redezeit der Fraktion der PIRATEN, 1 Minute 35 Sekunden,
(Lachen und Sprechen. - Beifall von den PIRA- TEN. - Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Was ist denn das für ein Rückfall?)
Erst einmal bedanke ich mich bei der Fraktion der PIRATEN, aber auch der Christdemokraten, dass sie so freundlich waren, mir etwas Redezeit zur Verfügung zu stellen, damit ich dem Kollegen Lafontaine hier noch einmal antworten kann.
Kollege Lafontaine, ich habe jetzt ein wenig Zeit zum Reden und kann ein bisschen weiter ausholen. Da fällt mir einfach der Oskar Lafontaine der Neunzigerjahre ein, der in der Republik zusammen mit den GRÜNEN damals groß den Umbau der Industriegesellschaft gefordert hat. Da muss man schon nachfragen, was damals gemeint gewesen ist mit dem Umbau der Industriegesellschaft. Nach meiner Erinnerung, weil ich die Debatte sehr eng verfolgt habe, war damit auch der Umbau der Energieerzeugung in dieser industriellen Landschaft gemeint, die wir eben haben. Genau dieser Umbau vollzieht sich heute insbesondere durch die erneuerbare Energie.
Sie haben vorhin ins Feld geführt: Was soll das Ganze mit diesen komischen Windkraftanlagen, wenn man den Strom nicht speichern kann? Herr Lafontaine, Sie sind Physiker, Sie sind vom Grundsatz her durchaus in der Lage, das technisch nachzuvollziehen. Ich empfehle Ihnen mal, in die Bereiche reinzuschauen, in denen heute Speichermedien und -kapazitäten erforscht und vorangetrieben werden. Dort geschieht sehr viel! Ich will Ihnen nur kurz eine Möglichkeit nennen, die am weitesten greift, nämlich die sogenannte Methanisierung. Wenn man erneuerbare Energie hat, ob Solar- oder Windkraftanlagen, dann gibt es natürlich sehr viel Überschussstrom, der zu Zeiten erzeugt wird, zu denen man ihn gar nicht gebrauchen kann. Das ist so. Was mache ich mit diesem Strom? Ich kann daraus in einem ersten Schritt durch die Elektrolyse Wasserstoff und in einem zweiten Schritt durch ein weiteres Verfahren, auch aus dem 19. Jahrhundert, Methangas erzeugen. Das wurde in einer ganzen Reihe von Versuchsanlagen erprobt, auch große deutsche Unternehmen wie der VW-Konzern beteiligen sich an diesem Pilotprojekt, das sehr sinnvoll ist. Wenn ich genug Methan habe, dann kann ich damit viele Gaskraftwerke in Deutschland laufen lassen. Genug Gaskraftwerke, um theoretisch, das muss man er
Das heißt, Speichertechnologien, Herr Lafontaine, gibt es heute bereits, sie sind nur noch nicht fertig entwickelt, da ist man eben dran. Aber die Grundvoraussetzung, dass man das überhaupt vorantreiben kann, sind zunächst einmal genug Windkraftanlagen in diesem Land, damit genug Strom erzeugt wird. Das ist übrigens Strom zu Nullkosten, weil der Überschussstrom, der dabei erzeugt wird, Herr Lafontaine, exakt Kosten von null hat. Der kostet nichts, weil die Anlage steht, der Strom erzeugt wird und es nur keine Abnehmer gibt. Das heißt, wir haben bereits heute in Deutschland theoretisch die Möglichkeit, uns von den russischen Erdgaslieferungen in Zukunft komplett unabhängig zu machen, aber nur mithilfe der Windkraft, insbesondere der Windkraft und auch der Solartechnologie. Das Bild, das Sie hier eben gemalt haben, Herr Lafontaine, dass es alles Quatsch wäre, weil man den Strom gar nicht gebrauchen kann, dieses Bild entspricht nur sehr eingeschränkt der heutigen Realität. In fünf bis zehn Jahren wird die Welt eine ganz andere sein. Das mal zu diesem Thema.
Sie haben eben die Ästhetik der Landschaft angesprochen. Herr Lafontaine, ich habe mehrfach dazwischen gerufen: In Ihrer gesamten Regierungszeit, bei allen Industrieanlagen haben gerade Sie diese Diskussion nie geführt. Ich will die Industrieanlagen im Saarland nicht schlechtreden, das muss ich dazu sagen; die haben ihre Berechtigung, die sind da. Dann haben Sie das Argument eingeworfen und im Prinzip alle im Haus vorwurfsvoll gefragt: Wie haltet Ihr es mit der Bürgerbeteiligung? Ich habe dazwischengerufen: Wie haben Sie es denn mit der Bürgerbeteiligung in Ihrer Regierungszeit gehalten? Soll ich es Ihnen sagen, Herr Lafontaine? Sie haben gar keine zugelassen! Die gab es schon gar nicht, wenn es um Großprojekte ging. Wir haben heute ganz bewusst das Thema Bergbau eingeworfen; es sind Zigtausende Menschen über lange Jahre auf die Straße gegangen, um gegen die Beeinträchtigungen durch den Bergbau zu demonstrieren. Eine Bürgerbeteiligung ist von Ihrer Seite aus nie gefordert, geschweige denn zu Ihrer Regierungszeit umgesetzt worden. Es tut mir leid, aber das Argument der Bürgerbeteiligung, das Sie hier anführen, halte ich für ganz weit hergeholt.
Ich will zum Ende kommen, ich will nicht die gesamte Redezeit ausschöpfen. Sie haben eben den Wert der Landschaften, die Ästhetik der Landschaften in den Mittelpunkt Ihrer Argumentation gestellt, Sie führen immer „Steine an der Grenze“ ins Feld. Sie tun gerade so, als würden diese Kunstwerke oben an der Grenze durch eine Windkraftanlage in irgendeiner Form beeinträchtigt oder zerstört. Natürlich kann ich mir im Kopf alles einbilden, ich kann mich durch
alles gestört fühlen. Dann fühle ich mich aber auch gestört, wenn ich mir bei einem Spaziergang mit dem Hund diese Steine anschaue, die mir gerade nicht gefallen.
Diese Argumentation kann ich genauso in diese Richtung führen, wenn ich das will. Schönheit liegt immer im Auge des Betrachters, Sie bemühen ein Argument, das in der Realität gar kein Argument ist.
Sie sprechen auch von dem Wert der Landschaft. Herr Lafontaine, seit es diese Windkraftanlagen gibt, seit ich sie zum ersten Mal gesehen habe, habe ich immer das Gefühl gehabt, dass sie dazu beitragen, diese Landschaft zu erhalten und nicht zu zerstören! Jedes Kohlekraftwerk, dass wir hier laufen haben, trägt mit dazu bei, diese Landschaft zu zerstören, nämlich genau über den Weg der Klimakatastrophe, die in 20, 30 oder 50 Jahren auch bei uns in der Region dazu führen wird, dass wir verdorrte und verbrannte Landschaften haben. Von diesen Landschaften wird durch die Klimakatastrophe auch hier im Saarland nicht viel übrig bleiben, wenn es nicht gelingt, das Zwei-Grad-Ziel nur annähernd zu erreichen. Genau dafür brauchen wir zurzeit die Windkraft auf der Nordhalbkugel, zumindest weil es keine Alternative gibt, die wirklich zu greifen wäre. Wir brauchen genau diese Windkraftanlagen, um diese Landschaften, wie wir sie im Saarland haben, zu erhalten. Insofern kehrt sich Ihr Argument genau ins Gegenteil um, Herr Lafontaine. Gut, ich wäre damit mit der Argumentation, die Sie eben eingebracht haben, weitestgehend durch. - Ich bedanke mich noch mal für die Redezeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ulrich. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1059 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1059 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die Fraktion DIE LINKE, dagegen gestimmt haben alle anderen im Landtag vertretenen Fraktionen.
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Saarländischen Krebsregistergesetzes (SKRG) (Drucksache 15/1029)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gesundheitsexperten gehen davon aus, dass jeder dritte Bundesbürger im Laufe seines Lebens mit der Diagnose Krebs konfrontiert wird. Es gibt derzeit zwischen 400.000 und 500.000 Neuerkrankungen jedes Jahr, davon alleine 7.000 bis 8.000 im Saarland.
Das stellt unser Gesundheitssystem vor immense Herausforderungen. Diesen Herausforderungen hat sich die Gesundheitspolitik gestellt, indem ein Nationaler Krebsplan vom Bundesgesundheitsministerium zusammen mit den Ländern, der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren erarbeitet wurde. Die Fortschritte in Vorsorge, Früherkennung und -behandlung haben einen Standard erreicht, der uns allen Anlass zur Hoffnung gibt. Es muss aber vor allen Dingen dafür Sorge getragen werden, dass dieses Wissen in die Praxis umgesetzt wird.
Kommt es zu einer Tumorerkrankung, so ist eine der Hauptforderungen, die der Nationale Krebsplan an uns stellt, dass jeder Patient gemäß dem Stadium seiner Erkrankung gleiche Chancen auf optimale Versorgung haben sollte. Deshalb brauchen die diagnostizierenden und behandelnden Ärzte aussagekräftige Daten, die sie ihren Entscheidungen zugrunde legen können. Zur Überprüfung der Versorgungsqualität werden ebenfalls valide und belastbare Daten benötigt.
Deshalb hat am 31. Januar 2013 der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister verabschiedet. Im Rahmen des Vorsitzes in der Gesundheitsministerkonferenz im Jahr 2012 ist es dem Saarland in enger Kooperation mit Hamburg gelungen, einen von hoher Fachlichkeit geprägten gemeinsamen Weg zu ebnen und die Interessen der Länder in die Gesetzgebung des Bundes mit einzubringen.
Das Bundesgesetz - das ist der Leitgedanke für die Dinge, die wir hier im Land umsetzen wollen - verfolgt vor allem zwei Ziele, erstens die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung durch organisierte Früherkennungsprogramme im Sinne von Prävention, zweitens die Verpflichtung der Länder, eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung zur Ver
Das ist der entscheidende Durchbruch, dass es erstmals eine flächendeckende Krebsregistrierung gibt. Sowohl bei der akuten als auch bei der langfristigen Behandlung gehört es weit mehr als bei nahezu allen anderen Erkrankungen zum Standard, dass mehrere Fachgebiete und Berufsgruppen in unterschiedlichen Versorgungssektoren beteiligt sind. Der komplexe Krankheitsverlauf erfordert in der Regel eine lebenslange Betreuung und Nachsorge der Patientinnen und Patienten. Die Mobilität der Bevölkerung und die zentrierte, spezialisierte Behandlung erfordern ein hohes Maß an Datenaustausch zwischen den einzelnen Registern. Durch die Vernetzung der einzelnen Landesregister gelingt es nun erstmals, Krankheitsverläufe zusammenzubringen, ohne an den Sektorengrenzen, vor allen Dingen auch nicht an den Landesgrenzen, haltmachen zu müssen.
Die durch die Register zusammengeführten Ergebnisse können auf verschiedenen Ebenen genutzt werden, sei es in der direkten Patientenversorgung, beispielsweise für Therapieentscheidungen, sei es bei der Darstellung der Krankheitslast oder bei der Bewertung von Früherkennungsprogrammen, um nur einige wesentliche Punkte zu nennen. Profitieren werden dadurch neben den Patientinnen und Patienten auch die Kliniken, die durch die Daten der Krebsregister erfahren, wie die Qualität ihrer Krebsversorgung ist.
Die flächendeckende klinische Krebsregistrierung dient wie dargestellt primär dem Ziel, die Qualität der onkologischen Versorgung zu verbessern. Daher leisten die Krankenkassen für den Betrieb der flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung eine pauschalierte, fallbezogene Förderung, die 90 Prozent der Betriebskosten deckt. Für die Länder entstehen durch die flächendeckende Einrichtung der klinischen Krebsregister einmalige Investitionsund Umstellungskosten sowie anteilige laufende Kosten, die den verbleibenden 10-prozentigen Anteil der Betriebskosten umfassen. Weiterhin tragen die Länder die Kosten für die flächendeckende epidemiologische Krebsregistrierung sowie für den Betrieb der Landesauswertungsstelle.
Wir haben in intensiven Verhandlungen - ich habe die im Herbst 2012 damals persönlich als GMK-Vorsitzender in Berlin geführt - erreicht, dass die Deutsche Krebshilfe, um den Aufbau schneller voranzubringen, ihre ursprüngliche Zusage, bundesweit 6 Millionen Euro einzubringen, auf 7,2 Millionen Euro aufgestockt hatte. Dadurch wurde dieser flächendeckende Start erst möglich.
gangsvoraussetzungen. Um möglichst schnell eine verwertbare Datengrundlage zu haben, ist ein möglichst hoher Grad an Einheitlichkeit in den anstehenden gesetzlichen Regelungen auf der Länderebene das Ziel. Auch hier hat sich die bestehende Vorreiterrolle des Saarlandes gezeigt, da eine Reihe von Arbeits- und Grundsatzpapieren sowie der saarländische Gesetzentwurf an vielen Stellen auch als Muster für einzelne Regelungen in den anderen Bundesländern gilt.
Wir haben im Saarland durch den bisherigen Pioniergeist eine gute Ausgangsposition. Von Beginn der Registrierung an gab es bei uns im Saarland zeitweise übrigens auch gegen den bundesweiten Trend - eine breite Rückendeckung durch die saarländische Ärzteschaft und die entsprechenden Standesorganisationen. Das erklärt sicherlich den Erfolg unseres Registers. Der macht sich an Folgendem deutlich: Mehr als drei Jahrzehnte dienten alleine die saarländischen Daten zur Schätzung der bundesweiten Krebsbelastung. Das Saarländische Krebsregister war zudem als erstes bundesweit an nationalen und internationalen Forschungsprojekten beteiligt. Die Registrierung im Saarland umfasste bereits seit Beginn 1967 auch Krankheitsverläufe, was gerade in der Kooperation mit den Organkrebszentren und sonstigen Leistungserbringern einen deutlichen Mehrwert in der Nutzungsmöglichkeit gegenüber den anderen epidemiologischen Registern in Deutschland dargestellt hat und damit erst die Ausgangsbasis für den Ausbau zu einem klinischen Register geschaffen hat.
Im Grunde stand das Saarland bereits in den Neunzigerjahren Pate für die bundesweite epidemiologische Registrierung durch die Gründung der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland, die in Saarbrücken durchgeführt wurde. Diese Patenrolle haben wir jetzt auch bei der Einführung der klinischen Registrierung bundesweit weiter inne. Diese im Saarland vorhandene Fachkompetenz und die gute Datengrundlage können wir uns bei der Umsetzung des Krebsregistergesetzes auf Landesebene zunutze machen, indem wir unser vorhandenes Register ausbauen. Damit stellen wir sicher, dass die Fördervoraussetzungen im Saarland bis zum Dezember 2017 - das ist die Frist - umgesetzt und alle Ziele erreicht werden.
Nach Hamburg bringt das Saarland als zweites Bundesland einen Gesetzentwurf ein. Das ist übrigens historisch interessant: Hamburg war das allererste Land, das ein Krebsregister hatte, schon in den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts. Dann kam unmittelbar das Saarland.Aber wir waren das erste Flächenland, das auf diesem wichtigen Feld so frühzeitig aktiv war. Die saarländischen Vertreter ich nenne sie, sie sind im Publikum -, Frau Dr. Stegmaier und Herr Holleczek, sind bei der bundeswei
ten Umsetzung und Implementierung in vorderster Reihe und in vielen Begleitgremien vertreten. Mit der Novellierung unseres Saarländischen Krebsregistergesetzes gehen wir ein weiteres Mal mit gutem Beispiel voran. Die Geschichte des Saarländischen Krebsregisters wird um ein weiteres entscheidendes Kapitel bereichert.
Zusammenfassend kann man sagen, das Saarländische Krebsregister ist ein Paradebeispiel für unser Motto „Großes entsteht immer im Kleinen“. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zunächst zu der Überweisung und final gedacht auch zu diesem Gesetz.
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1029 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1029 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Oppositionsfraktionen.