Protocol of the Session on June 25, 2014

sen angegangen, Wege in ein Leben ohne Kriminalität aufgezeigt und auch die Opferbelange vor Augen geführt werden. Kurzum, es muss eine erfolgreiche Resozialisierung erfolgen. Gelingt diese, so ist das zugleich der nachhaltigste Schutz der Gesellschaft vor erneuter Straffälligkeit.

Dabei spielen schulische und berufliche Bildung und Qualifikation eine besonders wichtige Rolle. Und die Entwicklungen zeigen, dass hier neben der Berufsausbildung verstärkt Maßnahmen zur Förderung der Grundbildungskompetenzen - das sind die Lese-, Schreib-, Sprech- und Rechenkompetenzen - zu ergreifen sind. Die Defizite in diesen Bereichen nehmen leider zu und erschweren die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt erheblich. Neben dem konsequenten Vorgehen bezogen auf den einzelnen jugendlichen oder heranwachsenden Täter spielt die Vernetzung der beteiligten Institutionen eine maßgebliche Rolle. Der Erfolg der Arbeit mit jugendlichen Straftätern hängt entscheidend von einem konzertierten Vorgehen von Polizei, Justiz, Jugendgerichtshilfe, Jugendämtern, Sanktionshilfeträgern und anderen beteiligten Stellen ab.

Die saarländische Justiz selbst hat mit der Ausrichtung des 1. saarländischen Jugendgerichtstags im November 2013 einen großen Schritt in Richtung Vernetzung getan. Durch Veranstaltungen wie diese kann der Informationsaustausch zwischen den Institutionen verbessert und somit die staatliche Reaktion auf Straftaten effizienter und individualisierter gestaltet werden. Diese Veranstaltungen sollen daher künftig regelmäßig durchgeführt werden.

Durch Kooperation und Kommunikation der Beteiligten können passgenaue Strategien und Handlungskonzepte erarbeitet und mit diesen sehr frühzeitig angesetzt werden. In der Praxis bewährt sich diese institutionsübergreifende Zusammenarbeit bereits im Umgang mit jugendlichen Intensivtätern. Das geschieht in einigen anderen Bundesländern etwa durch sogenannte Häuser des Jugendrechts, in denen sich in der Regel Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe zusammenfinden und kooperieren.

In diesem Zusammenhang regen wir an, unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen sowie der Größe und den soziogeografischen Gegebenheiten des Saarlandes zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie eine Fortentwicklung der interprofessionellen Zusammenarbeit, etwa in Form eines virtuellen Hauses des Jugendrechts, etabliert werden kann. Dies könnte etwa durch eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums der Justiz sowie unter Beteiligung des Ministeriums für Inneres und Sport, des Landespolizeipräsidiums, des Landkreistages und der Beauftragten für Datenschutz untersucht werden.

(Abg. Berg (SPD) )

Dem Saarland sind - das wissen wir alle - in allen Gebieten nur enge finanzielle Spielräume eröffnet. Die Bekämpfung der Jugendkriminalität bildet dabei einen ganz besonders sensiblen Bereich. Hier geraten junge Menschen, die einen Teil der Zukunft unseres Landes und unserer Gesellschaft bilden, auf ihrem Lebensweg in eine Sackgasse. Wir alle, Politik und Gesellschaft, sind gefordert, diese jungen Menschen nicht ihrem Schicksal zu überlassen, sondern sie aus dieser Sackgasse wieder herauszuholen und in ein rechtschaffenes Leben zu integrieren. Die Weichenstellungen müssen hier frühzeitig, entschlossen und effizient erfolgen.

In Zeiten knapper Kassen müssen daher innovative Wege beschritten und durch gezielte Verbesserungen wirkungsvolle Akzente der Prävention und Behandlungsarbeit gesetzt werden. Darauf zielt der vorliegende Antrag ab, meine Damen und Herren. Ich glaube, wir dürfen keinen einzigen Jugendlichen in unserem Land alleine lassen oder zurücklassen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Zur Begründung des Antrages der B 90/GRÜNE-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Hubert Ulrich das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Berg, was Sie gerade hier zum Besten gegeben haben, hat sich - ähnlich wie der Antrag, der uns von der Großen Koalition vorliegt - recht sinnvoll und recht gut angehört. Es ist viel Sinnvolles in dem Antrag drin. Es wird auch viel Sinnvolles gesagt.

Bevor ich in die Thematik an sich einsteige, sage ich, dass uns am Anfang eine Kleinigkeit gestört hat. Es steht ein komisches Wort drin, nämlich, dass der Landtag die Landesregierung bittet, dieses und jenes zu tun. Das wundert mich. Normalerweise fordert das der Landtag von der Landesregierung. In den anderen Anträgen steht es auch normalerweise drin. Ich bitte um ein bisschen mehr Selbstbewusstsein der Koalitionsfraktionen und darum, ein bisschen forscher gegenüber der eigenen Regierung aufzutreten. Aber das nur am Rande.

(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen. - Sprechen.)

Das Hauptproblem, das wir mit diesem Antrag haben, ist, dass neben all dem Sinnvollen, das Sie fordern und eben aufgezählt haben, leider Gottes von Ihnen die Tatsache nicht benannt wurde, dass immer mehr Justizvollzugsbeamte auch im Jugendstrafbereich fehlen, um eine wichtige, sinnvolle und

notwendige Resozialisierung auch durchführen zu können. Sie wissen genauso gut wie ich, dass es in den saarländischen Gefängnissen eben nicht nur bei den Erwachsenen, sondern auch und gerade bei den Jugendlichen immer enger wird. Da liegt das eigentliche Problem. Wenn wir dort sparen, werden wir kurzfristig etwas mehr auf der hohen Kante haben, aber mittel- und langfristig wird sich das alles sehr negativ auswirken. Die zurückgehende Jugendkriminalität ist zunächst einmal erfreulich, aber wir werden das im Saarland nicht halten können, wenn Sie an der Stelle einen derart rigiden Sparkurs weiterfahren, wie Sie ihn an den Tag legen. Das ist ein Problem.

Hier müssen die Weichen grundsätzlich anders gestellt werden, sonst ist all das, was Sie vorgetragen haben, nicht mehr als Schall und Rauch und nicht mehr als Blendwerk, um die Öffentlichkeit von der wahren Problematik - nämlich Ihrem rigiden Sparkurs - abzulenken. Das ist das Problem! Deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil er ein Ablenkungsantrag ist. Es ist ein Jubelantrag, der an dem Problem an sich völlig vorbeigeht.

(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Wir haben einen eigenen Antrag dagegen gestellt, einen Antrag, in dem wir etwas fordern, was hier im Saarland komplett fehlt, nämlich ein Gesamtkonzept zur Prävention von Jugendkriminalität, um die bestehenden Angebote besser zusammenzuführen. Ich sage nicht, dass sie schlecht sind. Wir haben eine Reihe von guten Angeboten, aber es fehlt eine verbesserte Zusammenführung beziehungsweise ein Gesamtkonzept, um dem Resozialisierungsgedanken im Strafvollzug in stärkerem Maße Rechnung zu tragen.

Aber ich habe bereits das Hauptproblem angesprochen; es ist der Sparkurs. Was hilft es, wenn die JVA-Bediensteten mittlerweile einen Überstundensockel von 40.000 bis 50.000 Stunden jährlich vor sich herschieben? Das führt zu immer mehr Ausfällen von Resozialisierungsangeboten in den Gefängnissen, insbesondere in den Jugendstrafgefängnissen. Die beste Resozialisierung auf dem Papier hilft eben nichts, wenn der Strafgefangene in der Zelle bleibt und die Angebote gar nicht wahrnehmen kann, weil zu wenig Justizvollzugsbedienstete da sind. Das ist das Kernproblem! Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab und bitten um Zustimmung für unseren Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Uwe Conradt von der CDU-Landtagsfraktion.

(Abg. Berg (SPD) )

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Jugendkriminalität ist ein sensibles Themengebiet. Es ist zugleich eine Dauerbaustelle. Es ist wenig sinnvoll, hier ideologische Schlachten zu schlagen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das stimmt.)

Es eignet sich nicht für eine Dramatisierung, Kollege Ulrich, aber es eignet sich auch nicht für ein sozialromantisches Ignorieren von Problemen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen. - Abg. Ul- rich (B 90/GRÜNE) : Fällt Stellenstreichung jetzt unter Sozialromantik?)

Tatsächlich ist es nämlich so, dass wir im Saarland eine Tatverdächtigenbelastungszahl von 4.868 haben. Wenn man diese Zahl auf 100.000 Jugendliche bezieht, bedeutet das im Umkehrschluss, dass 95.000 Jugendliche pro Jahr keine Tatverdächtigen sind, so sehr es richtig ist, dass es immer noch viel zu viel ist, was wir an Tatverdächtigen haben. Hier gilt es zunächst einmal festzustellen, dass die Jugendlichen zu 95 Prozent eben keine Tatverdächtigen sind. Insofern ist das eine gute Zahl.

Aber es hat dazu geführt, dass in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen wurden. Wir haben 2007 ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz im Saarland verabschiedet. Es ist ein modernes Gesetz, wie sich gezeigt hat, und mit Blick auf die Entwicklung danach kann man sagen, dass es eine Erfolgsgeschichte des Föderalismus und für das Saarland ist. Das Saarländische Jugendstrafvollzugsgesetz kennt ein Recht auf Ausbildung, kennt ein Recht auf Beschäftigung, kennt ein Recht auf Nachsorge und es kennt die Hilfen zur Entlastung. Es hat das zentrale Vollzugsziel der Resozialisierung, gleichzeitig wahrt es das legitime Interesse der Allgemeinheit, geschützt zu werden.

Wie hat sich das nach 2007 weiterentwickelt? Das ist die entscheidende Frage. Es wurden damals 1,5 Millionen Euro, Kollege Ulrich, zusätzlich in den Haushalt eingestellt, um Maßnahmen zu finanzieren, um den Jugendstrafvollzug seiner Kernaufgabe der Resozialisierung zuzuführen. Das ist eine wahre Erfolgsgeschichte, die wir in unserem Land erlebt haben. Die höchste Zahl an Jugendkriminalitätsdelikten hatten wir im Jahr 2008 mit insgesamt 7.589 Tatverdächtigen. Seit 2008 gibt es einen stetigen Rückgang. Im Jahr 2012 - laut dem Bericht zur Jugendkriminalität aus dem Jahr 2012, der jüngste, der vorliegt - gibt es zum Beispiel im Bereich der Sachbeschädigungen einen Rückgang von 1.124 Delikten auf 688, also um 39 Prozent, im Bereich von Rauschgiftdelikten einen Rückgang von 31 Prozent. Auch bei Rohheitsdelikten gibt es einen bemerkenswerten Rückgang von 2.344 Delikten auf 1.804, also um 23 Prozent. Mitbezogen auf das Jahr 2013 - aus

dem die jüngste Zahl der Kriminalstatistik stammt -, in dem es noch 5.896 Tatverdächtige gibt, bedeutet dies insgesamt einen Rückgang von 2008 bis 2013, also in einem relativ kleinen Zeitraum, um 22,3 Prozent.

Ich glaube - mit Blick darauf, dass dies mittlerweile die geringste Zahl an Jugendkriminalität seit 16 Jahren ist -, dass man dies nicht nur en passant zur Kenntnis nehmen sollte, sondern, Kollege Ulrich, dies ist auch das Ergebnis von erfolgreicher Politik, dies ist auch das Ergebnis eines gezielten Investierens in Präventionsarbeit und es ist das Ergebnis einer erfolgreichen Arbeit der Beschäftigten im Justizbereich, aber auch in vielen anderen Bereichen. Es gibt beispielsweise eine zeitnahe Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und Trägern der Jugendhilfe. Gerade das muss es eben sein, gerade bei Jugendlichen umso stärker. Es muss schnell sanktioniert werden, Prozesse müssen schnell laufen und die Maßnahmen zur Erziehung müssen dann greifen, wenn es noch eine zeitliche Nähe zur Tat gibt. Das ist im Übrigen auch im Interesse der Opfer. Es ist aber vor allen Dingen im Interesse derer, die tatverdächtig sind. Natürlich, Herr Kollege Ulrich, ist es richtig, dass Prävention als letztes im Strafvollzug beginnt, auch wenn die Resozialisierung letztlich dort ein Kernziel ist.

Prävention ist auch Aufgabe von Schulen. Sie ist Aufgabe der vielen ehrenamtlichen Angebote in Vereinen und Verbänden, und ich hebe hier insbesondere die Träger der freien Jugendarbeit hervor. Letztlich ist sie aber auch ein Ergebnis der Jugendhilfe, von Schulsozialarbeit und Schoolworkern. Ich will insbesondere darauf hinweisen, dass sie auch davon abhängt, wie gut es um unsere Familien steht und wie verlässlich und gut Familien ihre Kinder erziehen können. Auch das hat Auswirkungen auf die Frage der Jugendkriminalität. Insofern haben wir ein sehr feingliedriges System.

Auch das muss man sagen: Das bloße Wegsperren - ein Kampfbegriff, wenn es um eine ideologisch geführte Debatte der Jugendkriminalität geht - war in den letzten Jahrzehnten nie ein Ziel gewesen. Es ging immer darum, dass zuerst Erziehungsmaßnahmen, richterliche Weisungen, Verwarnungen und Auflagen erfolgen und der Täter-Opfer-Ausgleich im Vordergrund steht. Diese ambulanten Maßnahmen stehen im deutschen Jugendstrafrecht an vorderster Stelle und das völlig zu Recht. Auch wenn es immer wieder den einen oder anderen gibt, der fragt, warum nicht schneller ein Arrest verhängt oder schneller in den Vollzug eingewiesen wird.

Ich glaube, dass es völlig richtig ist, ein abgestuftes System zu haben, dass den Menschen eine Chance gibt und das es uns ermöglicht zu schauen, wie weit wir mit erzieherischen Maßnahmen kommen. Die Jugendlichen sind unsere Zukunft und wir wollen,

dass möglichst viele von ihnen nicht in eine kriminelle Karriere abgleiten. Trotzdem muss es auch wirkungsvoll abschreckende Sanktionen geben. Insofern sind auch diese fünf ambulanten Sanktionsalternativen, die die Kollegin Berg beschrieben hat, ein sinnvolles Element eines Gesamtbaukastens, das sich Prävention nennt und auch Resozialisierung ermöglicht. Es wird wie alle diese Maßnahmen aus dem Haushalt des Justizministeriums finanziert, und das ist auch richtig und soll fortgeführt werden. Die bestehenden Kooperationen und die Maßnahmen zur erfolgreichen Resozialisierung der jugendlichen Straftäter sollen fortgeführt werden. Wir wollen dies noch um Grundbildungskonzepte im Bereich von Lese-, Schreib-, Sprach- und Redekompetenzen ergänzen; dies weiterhin ergänzt um eine gute Vernetzung aller Beteiligten.

Ich glaube, wir sind hier auf einem richtigen Weg. Natürlich wäre das, was Kollege Ulrich gesagt hat, stets wünschenswert, wenn wir noch mehr Geld hätten. Wir müssen aber erst einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir gute Instrumente, gute Konzepte und gute Netzwerke haben. Diese haben wir heute finanziert und es ist für ein Haushaltsnotlageland erst einmal erfolgreich, wenn wir es schaffen, diese fortzuführen.

Auch das muss man noch einmal sagen: Wir haben im Saarland ein gutes Programm für junge Intensivtäter. Es gibt eine relativ kleine Gruppe, die mit relativ vielen Straftaten unser Land belastet. Auch dort ist es besonders wichtig, das nicht im Rahmen einer übertriebenen Sozialromantik zu ignorieren. Dort ist das, was wir tun, genau richtig: Wir schenken ihnen eine besondere Aufmerksamkeit, wir weisen ihnen besonders zeitnah eine staatliche Reaktion auf Straftaten zu und wir wenden ein individuelles - das ist das Entscheidende - Maßnahmenbündel mit erzieherischen und präventiven Maßnahmen an.

Insofern gilt: Wenn hier heute etwas zu kurz springt, dann ist das der Antrag der GRÜNEN. Natürlich kann man sagen, dass das nicht vorher in eine Buchform gegossen worden ist. Das hätte erst ein Buch mit einer Auflage, einem Vorwort und einem Grußwort werden müssen, bis es das Siegel eines Gesamtkonzepts erhält. Aber, meine Damen und Herren, das Saarland hat ein Konzept in der Jugendkriminalität und deshalb geht die Forderung nach einem Gesamtkonzept absolut ins Leere. Dass der Resozialisierungsgedanke in den Vordergrund treten soll, stärker als er hier im Vordergrund steht, ist nahezu nicht möglich. Aber ich glaube, dem Kollegen Ulrich und den GRÜNEN geht es eher darum, den Eindruck zu erwecken, der Resozialisierungsgedanke stehe nicht im Vordergrund. Und das ist das eigentlich schändliche an dem Antrag der GRÜNEN, dass die gute Arbeit, die geleistet wird -

(Zuruf der Abgeordneten Huonker (DIE LINKE). Abg. Kessler (B 90/GRÜNE): Schändlich, Schande, die Rede war so schön bisher!)

Das ist das, was im Grunde genommen in Ihrem Antrag in die falsche Richtung weist. Das Saarland hat einen guten Plan gegen Jugendkriminalität, das Saarland trägt dem Resozialisierungsgedanken in besonderer Weise Rechnung und das sollten Sie auch einräumen.

Aber es gibt noch eine Sache darüber hinaus. Sie haben in Ihrem Antrag noch einen Satz stehen, der lautet: „Darüber hinaus ist für jugendliche Straftäter während ihrer Haftzeit das Angebot an schulischen sowie beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Ziel einer anschließenden dauerhaften Straffreiheit auszubauen.“ Meine Damen und Herren, entweder können Sie Gesetze, die Sie nicht verabschieden, nachher nicht lesen, oder Ihre Mitarbeiter haben sie nicht gelesen. Wir haben im Saarland darauf tatsächlich einen Rechtsanspruch. Insofern geht auch das völlig ins Leere. Ich glaube, da ist man nicht mehr in der Sache drin gewesen.

Ich will damit schließen: Wenn wir uns als Gesellschaft insgesamt mehr mit den Problemen von Jugendlichen beschäftigen würden, dann müssten wir uns wahrscheinlich weniger mit den Problemen beschäftigen, die Jugendliche verursachen. - Vielen Dank!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat die Abgeordnete Birgit Huonker von der DIE LINKE-Landtagsfraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Conradt, nur zur Klarstellung: Alles, was zur Prävention und Resozialisierung beiträgt, kann nicht schändlich sein. Hier sollte eine kleine Korrektur angebracht werden. Alles andere war so weit in Ordnung, da sind wir d’accord, aber so etwas kann nicht schändlich sein.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)

Der uns vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen lautet verkürzt: Wir wollen die Jugendkriminalität weiter bekämpfen und Jugendliche auf den richtigen Weg bringen. - Das ist gut und sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Weiter ist gewollt, dass zusätzlich verstärkt Kompetenzen im Lesen, Rechnen und Schreiben ausgebildet werden und dass dies in den Jugendhaftanstalten gefördert wird. Anstatt auf Geld- und Haftstrafen wird eher auf erzieherische Maßnahmen gesetzt. Auch das ist gut. Dafür gibt es verschiedene Projekte wie die ambulanten Sanktionsalternativen, die beispielsweise die AWO anbie

(Abg. Conradt (CDU) )

tet. Kollegin Berg hat das ausführlich dargestellt. Hier können die 14- bis 21-Jährigen gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten beispielsweise in der Nachbarschaftshilfe, bei älteren Menschen, sie können bei der Gartenarbeit helfen oder bei hausmeisterlichen Tätigkeiten unterstützen. Die Jugendlichen werden dabei sozialpädagogisch betreut. Ziel der Maßnahmen ist es, dazu beizutragen, dass künftige Straftaten verhindert werden. Es ist also mehr der präventive Ansatz. Das ist bestens. Wer will das denn nicht? Mit Drohungen und Repressionen alleine befördert man keine Motivation und Änderung des Verhaltens. - So weit, so gut.

Dann heißt es im vorliegenden Antrag der Regierungskoalition etwas verschämt und versteckt, der Landtag begrüße, dass die Landesregierung an der Förderung dieser Projekte trotz der angespannten Haushaltslage festhalte. Dabei sei angesichts der in diesem Bereich unumgänglichen Zuwendungskürzungen die Landesregierung gefordert, nach Auswegen zu suchen, um negative Auswirkungen zu minimieren. - Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU und SPD, Sie gehen bereits jetzt von negativen Auswirkungen aufgrund der geplanten Mittelkürzungen aus. Das ist kurzfristig sicherlich kostensparend, wird aber langfristig teuer werden. Die Regierungskoalition mag dies begrüßen, wir als LINKE tun das nicht.

(Beifall von den Oppositionsfraktionen.)