Wir haben darüber hinaus auch gesagt, das will ich an dieser Stelle ganz klar betonen, wir wollen in Zukunft auch die Bafög-Mittel, ich nenne sie so, in dem Bereich Forschung und Bildung einsetzen. Klar ist aber auch, mit Blick auf die Haushaltssituation, die wir in den nächsten Jahren vor uns haben, wir werden dieses Geld brauchen, um den Status quo dessen halten zu können, was wir über den Haushalt in Wissenschaft und Hochschulen finanzieren. Das ist die Realität in diesem Land. Deswegen wird es sehr schwer sein, wenn wir uns darüber unterhalten möchten, dass nach 2017 zusätzlich etwas in diesen Bereich fließen soll. Das muss man ganz offen sagen. Nicht mehr und nicht weniger hat der Kollege Meiser ausgeführt.
Wir haben als Koalitionsfraktionen und als Regierung in der Eckdatenklausur gesagt, wir werden dieses Geld zuerst in einen Verstärkungstitel im Haushalt geben. Wie wir dieses Geld einsetzen, wird auch das Ergebnis der politischen Diskussion sein, in der wir gerade stecken. Es ist von den Oppositionsfraktionen gesagt worden, es gibt diese politische Diskussion nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es diese Diskussion nicht gäbe, dann hätten wir im vergangenen Jahr mitgeteilt: Wir legen einen Globalhaushalt für die Universität und für die HTW bis zum Jahr 2020 fest - das haben wir gesagt - und hätten dann erklärt, damit endet für diesen Landtag die Diskussion! Dann hätten wir gesagt, das ist euer Geld bis 2020, jetzt schaut, was Ihr am besten damit macht! Aber gerade das haben wir nicht gesagt, das habe ich an dieser Stelle bereits mehrfach erklärt, weil es mit Blick auf die Hochschullandschaft zur ureigensten Aufgabe der Landespolitik gehört, zu erklären, wie eine Hochschullandschaft auszusehen hat, was erhalten und was eventuell gestrichen werden muss. Das ist die Aufgabe der Politik. Dieser Aufgabe stellen wir uns, wir stecken mitten drin. Deswegen werden wir in knapp vier Wochen in diesem Haus - auch an einem Mittwoch, am 16. Juli - genau über die Eckpunkte der Hochschulentwicklungsplanung im Saarland debattieren. Dann werden wir diese politische Diskussion zu einem ersten Ende führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf der Grundlage der Eckpunkte der Hochschulentwicklungsplanung wird dann die Universität in Fortschreibung der bisherigen Ziel- und Leistungsvereinbarungen ihre Ziel- und Leistungsvereinbarung weiterentwickeln müssen, und zwar in einem Verhandlungsverfahren mit dem federführenden Ministerium, das ist in diesem Fall die Staatskanzlei. In diesem Rahmen, im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung und der Ziel- und Leistungsvereinbarung, spielt sich Hochschulautonomie ab. Hochschulautonomie im Saarland bedeutet nicht, dass die Hochschulen machen können, was sie wollen, ohne Rücksicht auf Landesinteresse zu nehmen. Hochschulautonomie im Saarland bedeutet auch, die Politik sagt, was sie für dieses Land für unerlässlich hält. Das ist der Rahmen, in diesem Rahmen haben Hochschulen Autonomie. So ist das bei uns im Saarland und wird es auch sicherlich bleiben.
Vieles ist über die Diskussion gesagt worden, die natürlich genauso abläuft, wie solche Diskussionen immer ablaufen, nicht nur im Saarland, sondern auch in anderen Bundesländern. Vieles von dem, was Sie angemerkt haben, ist interessant. Mit Blick auf die Zahlen glaube ich nicht, dass wir am heutigen Tag wirklich verlässliche, bis in die letzte Ziffer hinter dem Komma belastbare Zahlen über zukünftige Studentenzahlentwicklungen und Drittmittelentwicklungen überhaupt benennen können. Gerade der Bereich der Drittmittel ist immer abhängig von den Fragen: Was habe ich an potenziellen Geldgebern auf dem Markt? Welches Forschungsfeld ist im Moment hoch interessant? Was bieten wir an Strukturen? Diese drei Faktoren entscheiden immer wieder neu darüber, wie attraktiv das Land bezogen auf Drittmittel ist. Das wird davon abhängen, was wir im europäischen Forschungsrahmen an Mitteln zur Verfügung haben oder was sich auf Bundesebene weiterentwickelt. Deswegen kann heute niemand seriös sagen, wie sich Drittmittel entwickeln.
Die Zahlen, die die Universität genannt hat, sind nach eigenem Bekunden erste grobe Schätzungen und sehr überschlägig, das waren in der Pressekonferenz 4.700 Studienplätze. Ich glaube, die PIRATEN-Fraktion hat daraus locker 5.000 gemacht, das ist ein großzügiges Aufrunden nach oben. In diese Zahlen wird der totale Wegfall der Ausbildung in Evangelischer und Katholischer Theologie mit eingerechnet, unter völliger Außerachtlassung, dass wir durch Verträge gebunden sind und es diesen Wegfall deshalb so nicht geben wird. Alleine wenn ich mir diese Zahl herunterrechne, weiß ich schon, dass die 4.700 nicht stimmen können. Deswegen hat die Universität den Auftrag erhalten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten diese Grobschätzungen noch einmal zu verifizieren, eng zu führen und realistischer zu
machen. Ich bin mir ganz sicher, Sie werden sehen, wir werden zu Zahlen kommen, die weit von den 4.700 entfernt sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe von dieser Stelle aus auch immer gesagt, wir werden bei dem Finanzszenario, das wir haben, in Zukunft eine Universität haben, die zahlenmäßig kleiner sein wird als das, was heute vorhanden ist. Aber der entscheidende Punkt ist, ob sie auch mit Blick auf ihre Schwerpunktsetzung, auf ihr Profil weiter konkurrenzfähig sein wird mit Blick auf die Hochschulen um uns herum. Deswegen ist es doch erstaunlich, dass alle die, die durchaus zu Recht gesagt haben, wir müssen die Rechtswissenschaften erhalten, das kann nicht abgeschafft werden, der Wissenschaftsrat liegt hier falsch, wir müssen auch im Bereich der Wirtschaftswissenschaften anders agieren, dann, wenn dort nicht gespart wird und die Diskussion losgeht, wo denn dann der Schwerpunkt bei Einsparungen zu setzen ist, erklären, aber dort und dort geht das überall auch nicht. Auch das, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat mit verantwortlicher Diskussion relativ wenig zu tun.
Wir wollen - das will ich an dieser Stelle noch einmal deutlich machen - die Schwerpunktsetzungen so, wie sie im Moment andiskutiert werden, über die Profilierungen und über die Kooperationsplattform, aber auch das, was die Universität und in Zukunft die HTW im Zuge eigener Konzepte überlegen, mit Blick auf die Landesinteressen noch einmal gegenprüfen. Die Aufgabe in vier Wochen wird sein, in den Eckpunkten der Hochschulentwicklungsplanung auch als Politik deutlich zu sagen: Diese Schwerpunkte wollen wir, auf jene können wir verzichten, die können wir anders gestalten.
Auf dieser Grundlage sollen die Hochschulen jetzt die verfeinerten Konzepte machen. Ich will zwei oder drei Punkte herausgreifen. Es gab das Thema Lehrerbildung. Wir haben uns diese Zahlen in den Arbeitsgruppen sehr genau angeschaut. Der Kollege Schmitt hatte auf die Zeitabläufe hingewiesen. Es ist vertretbar mit Blick auf Schülerentwicklung, mit Blick auf Ausbildungskapazitäten, die wir im Moment nicht nur im Saarland, sondern in allen Bundesländern haben, zu sagen, wir können hier diesen Korridor verschmälern und wir werden selbst dann, wenn wir ihn so verschmälern, immer noch mit einem gewissen Puffer über Bedarf ausbilden. Das ist eine seriöse Planung. Deswegen, glaube ich, ist es berechtigt, dass wir das in diesem Punkt machen, denn es nützt nichts, dass wir hier Lehrer studieren lassen, denen wir anschließend sagen müssen: Es tut uns leid, aber geht bitte irgendwo anders hin, um ein Referendariat zu machen; das, was ihr dringend für die Lehrerausbildung braucht, um abschließen zu können, können wir euch nicht bieten. - Das hat auch
Besonders interessant finde ich die Ausführungen zur Kooperationsplattform. Sehr geehrter Herr Kollege Kessler, Sie haben vollkommen recht. Wenn man sich die Debatten um die Kooperationsplattform anschaut, wenn man sich anschaut, dass es eines Gutachtens des Wissenschaftsrates bedurft hat, um überhaupt einmal auf die Idee zu kommen, man könne eventuell im Bereich der Gesundheit zusammenarbeiten, weil es jetzt zum ersten Mal in diesem Land aufgefallen ist, dass wir an der Medizinischen Fakultät und an der HTW Strukturen haben, die sich idealerweise ergänzen und dass wir hier Menschen haben - man hält es nicht für möglich im Saarland -, die sich selbst in einem Raum wie dem Saarland anscheinend noch nie über den Weg gelaufen sind, dann hat das Wissenschaftsratsgutachten seinen Zweck schon erfüllt.
Das Gleiche gilt für den Bereich der Ingenieure. Sie haben hier in einer einmaligen Konstellation Ingenieure und diejenigen von der HTW und von der Universität, die sie ausbilden, an einem Tisch gehabt. Die haben gesagt, jawohl, wir wollen gemeinsam die Ingenieurausbildung im Saarland neu strukturieren und wir wollen sie so strukturieren, dass das, was der eine macht und was vom didaktischen Konzept her nicht zwingend an der anderen Seite auch angeboten werden muss, sich auf eine Stelle konzentriert, sei es HTW oder UdS. Die Universität sagt, wir wollen die Mechatronik nutzen, nicht sie wegfallen lassen. Wir wollen die Kapazitäten der Mechatronik nutzen unter dem Stichwort Industrie 4.0, um die Ingenieurthemen verknüpft mit der IT zu der Ingenieurausbildung zu entwickeln, die wir für eine Industrie 4.0 brauchen.
Das ist klassische Zukunftsgestaltung. Dann haben wir diese beiden Bereiche miteinander vereinbart, sie ergänzen sich im Bereich des Masters. Und wir haben zum ersten Mal Professoren der HTW und der Uni, die sagen: Egal ob das Universität oder ob das HTW ist, diejenigen, die etwa mit Blick auf das Thema Automatisierungstechnik promovieren wollen, die promovieren wir gemeinsam, egal, ob es jemand ist, der von der HTW kommt oder der von der UdS kommt. Das ist ein klassischer Durchbruch in der Zusammenarbeit unter Außerachtlassung aller Eitelkeiten, die in diesem Feld im Weg sind. Deswegen ist das wirklich ein großer Schritt. Sie sagen, das darf man mit entsprechenden Verstärkungsmitteln nicht fördern. Da kann ich nur sagen, etwas Zukunftsfeindlicheres ist mir in der gesamten Hochschuldebatte noch nicht untergekommen. Auch das
Deswegen werden wir in den nächsten drei Wochen noch viele Diskussionen - hier im Haus, an der Universität, an den Hochschulen - führen, um die Hochschulentwicklungsplanung nach vorne zu bringen. Diese Debatte wird nicht am 16. Juli enden. Sie wird am 16. Juli eine Grundlage bekommen und wir werden in der zweiten Hälfte über die Ausformulierung der Hochschulentwicklungsplanung weiter reden. Wir werden über die Ziel- und Leistungsvereinbarung reden, und wir werden über die Neufassung eines saarländischen Hochschulgesetzes reden. Das heißt, dieser Landtag wird die Gelegenheit haben, seiner ihm ureigenen Aufgabe, eine Hochschullandschaft in einem Bundesland zu gestalten, gerecht zu werden. Ich freue mich auf diese Aufgabe und ich freue mich auf weitere zielführende Beiträge auch aus den Oppositionsparteien. - Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion Drucksache 15/955. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/955 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/955 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE. Dagegen gestimmt haben die CDU- und die SPDLandtagsfraktion. Enthalten hat sich die Fraktion der PIRATEN.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion, Drucksache 15/962. Wer für die Annahme des Antrags Drucksache 15/ 962 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/962 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die PIRATEN-Fraktion, dagegen gestimmt haben die CDU- und die SPD-Fraktion, enthalten haben sich die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bekämp
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Jugendkriminalität wirksam bekämpfen - Präventionsangebote ausbauen und Resozialisierung stärken (Drucksache 15/963)
Zur Begründung des Antrags der Koalitionsfraktionen Drucksache 15/950 erteile ich Frau Abgeordneter Petra Berg das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Jugendkriminalität ist ausweislich der polizeilichen Kriminalstatistik deutschlandweit rückläufig. Dieser Trend ist auch im Saarland zu beobachten, wo die Zahl der durch Personen unter 21 Jahren begangenen Straftaten sowie die Zahl der unter 21 Jahre alten Tatverdächtigen laut Bericht des Landespolizeipräsidiums aus dem Jahr 2013 um etwa 4 Prozent zurückgegangen sind. Die jugendtypischen Deliktsfelder sind Ladendiebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, aber auch zunehmend Handyraub.
Der Rückgang ist zunächst einmal eine erfreuliche Entwicklung. Betrachtet man jedoch die absoluten Zahlen, bewegt sich der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren mit knapp 6.000 und damit einem prozentualen Anteil von fast 22 Prozent an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen nach wie vor auf einem recht hohen Niveau. Wegen dieses Umstandes und auch wegen der Rohheit der Delikte muss die konsequente und effektive Bekämpfung der Jugendkriminalität weiterhin ein wichtiges Anliegen der Politik und der Gesellschaft bleiben. Dabei stellt ein erfolgreiches Jugendstrafrecht besondere Anforderungen.
Heute beginnt die Justizministerkonferenz, auf der sich das Saarland dafür einsetzen wird, dass der Begriff der schädlichen Neigungen der Jugendlichen, der an die Verhängung der Jugendstrafe geknüpft ist, herausgenommen und neu formuliert wird. Solche Begriffe, die noch aus der nationalsozialistischen Zeit stammen, haben in einem modernen Jugendstrafrecht wahrlich nichts zu suchen.
Es ist bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern besonders wichtig, schon sehr früh - also bereits bei den ersten strafrechtlich relevanten Auffälligkeiten - mit geeigneten Maßnahmen einzugreifen. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass die Verantwortung, der wir uns stellen, schon im Vorfeld kriminellen Handelns ansetzt. Dieser Verantwortung
stellen wir uns, aber das soll heute nicht der Fokus der Debatte sein. Der Antrag der GRÜNEN geht hier sehr viel weiter und setzt eigentlich eine Generalverantwortung ein. Wir wollen uns hier auf das kriminelle Handeln fokussieren, dabei jedoch die gesamtgesellschaftliche Verantwortung niemals aus den Augen verlieren.
Sehr früh werden die Weichen gestellt, ob eine kriminelle Karriere eingeschlagen wird oder ob ein straffreies Leben geführt werden kann. Es muss an den richtigen Stellschrauben gedreht werden, um ein Abgleiten in die Straffälligkeit zu verhindern. Bei der Wahl der geeigneten Mittel kommt es auf das richtige Zusammenspiel aus Sanktion und Prävention an. Es darf bei jungen Straftätern nicht bloß darum gehen, ein vergangenes Fehlverhalten zu bestrafen, sondern es muss auch für die Zukunft verhindert werden, dass die Jugendlichen erneut straffällig werden und möglicherweise dauerhaft auf die schiefe Bahn abgleiten. Bestrafung und Vorbeugung müssen demnach Hand in Hand gehen.
Dem Ziel der konsequenten Bekämpfung der Jugendkriminalität hat sich auch die Große Koalition im Saarland verschrieben. So heißt es im Koalitionsvertrag: „Die zur Bekämpfung der Jugendkriminalität entwickelten Maßnahmen und Projekte, die ein aufeinander abgestimmtes und vernetztes Vorgehen von Staatsanwaltschaft, Polizei und Trägern der Jugendhilfe vorsehen, werden wir konsequent fortsetzen, evaluieren und fortentwickeln. Wir beabsichtigen, in enger Kooperation mit Schulen, sozialen Einrichtungen und Vereinen weitere Programme zur Bekämpfung der Jugendkriminalität zu entwickeln."
Das Saarland hat in diesem Bereich auch schon Vieles auf den Weg gebracht. So fördert das Ministerium der Justiz trotz angespannter Haushaltslage insgesamt fünf Projekte sogenannter ambulanter Sanktionsalternativen. In diesen Projekten wird mit strafrechtlich in Erscheinung getretenen Jugendlichen und Heranwachsenden gearbeitet, indem sowohl das strafrechtlich relevante Verhalten sanktioniert wird als auch durch eine möglichst individualisierte Betreuung der einzelnen Person präventiv gegen einen Rückfall in die Kriminalität vorgegangen wird. Die Tätigkeitsfelder der Projekte umfassen Maßnahmen wie zum Beispiel Arbeitsweisungen, Betreuungsweisungen, soziale Trainingskurse, Antiaggressionstrainings, aber auch die Förderung der Kreativität und erlebnispädagogische Maßnahmen.
Ich darf Ihnen beispielhaft einige Projekte nennen, die gefördert werden. Da ist einmal die Jugendwerkstatt Saarlouis. Hier lernen junge Straftäter, durch die Erbringung von Arbeitsleistungen der Gesellschaft etwas geben zu können, also einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Sie entdecken eigene Begabungen und Fähigkeiten und haben auf diese Weise auch ihre eigenen, oftmals
ersten Erfolgserlebnisse. Dann gibt es das Projekt „Diversion in Homburg und St. Ingbert" des Sozialpädagogischen Netzwerks der AWO. Hier leisten die Jugendlichen und Heranwachsenden gemeinnützige Arbeitsstunden, zum Beispiel sogenannte Wichteldienste für ältere und behinderte Menschen bei alltäglichen Erledigungen. Sie absolvieren deliktspezifische soziale Trainingskurse und lernen, sich um Schadenswiedergutmachung zu bemühen. Auch hier wird also in den Fokus gestellt, Opferinteressen zu wahren, mit Sicherheit eine wichtige Erfahrung, die die jungen Straftäter machen müssen.
Ich nenne weiter das Projekt „Chance" der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit im Regionalverband Saarbrücken. Dort haben sich bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche organisiert. Seit dem Jahr 2010 ist auch eine Eltern-Kind-Gruppe eingerichtet.
Den in diesen Projekten eingebundenen Jugendlichen und Heranwachsenden sollen durch die Kombination von Sanktion und Prävention einerseits die Konsequenzen ihrer Tat vor Augen geführt, andererseits aber eben auch Kompetenzen, Erfahrungen und Fertigkeiten vermittelt werden, die ihnen in Zukunft ein Leben in Rechtschaffenheit ermöglichen oder erleichtern. Solche Kompetenzen sind zum Beispiel Durchhaltevermögen, Zuverlässigkeit, Genauigkeit in der einzelnen Arbeitsleistung, Selbstdisziplin, Pünktlichkeit sowie grundlegende berufliche, etwa handwerkliche Fähigkeiten. Dies alles sind Kompetenzen, die wir vielleicht als selbstverständlich erachten. Es sind aber eben jene Kompetenzen, die diesen jungen Menschen sehr oft fehlen.
Den jungen Menschen werden Methoden zur besseren Strukturierung ihres Alltags an die Hand gegeben. Sie lernen, Probleme gewaltfrei anzugehen, und sollen so ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben frei von Kriminalität führen können. Hier sind wir auf einem guten Weg. Es ist richtig und wichtig, dass an dieser für die Kriminalprävention und für unsere Gesellschaft so wichtigen Stellschraube auch in Zukunft nicht zu Lasten der jungen Generation gespart wird. Jugendliche und Heranwachsende sind die Zukunft der Gesellschaft und man darf auch jene, die eine Straftat begangen haben, nicht dem Schicksal eines kriminellen Lebenswandels überlassen, sondern muss sie mit geeigneten Maßnahmen aufzufangen versuchen.
Auch das moderne Konzept des Jugendstrafvollzugs im Saarland hat sich in seiner Ausgestaltung bewährt. Jugendstrafe ist und darf kein bloßes Wegsperren sein. Gefordert ist vielmehr ein System aus Prävention und Behandlung, pädagogischer Betreuung, beruflicher Qualifizierung und therapeutischen Maßnahmen. Die Ursachen der Straftat müs
sen angegangen, Wege in ein Leben ohne Kriminalität aufgezeigt und auch die Opferbelange vor Augen geführt werden. Kurzum, es muss eine erfolgreiche Resozialisierung erfolgen. Gelingt diese, so ist das zugleich der nachhaltigste Schutz der Gesellschaft vor erneuter Straffälligkeit.