mehr scheint es, als wolle man gar keine Kenntnis erlangen. Das ist wohl die Basis aller Shitstorms.
Andere sagen: Kirche muss mal offensiv werden. Und deshalb hier eine offensive Aufklärung über den „Aufreger“ Kirchensteuer: Die Kirchensteuer ist ein freiwilliger Beitrag. Nur wer Kirchenmitglied ist, zahlt sie. Sie richtet sich nach der Höhe von Lohn- und Einkommensteuer. In der Evangelischen Kirche der Pfalz beträgt sie neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Wer also wenig verdient, bezahlt weniger Steuern, damit auch weniger Kirchensteuer. Auch der einkommensteuerfreie Rentenanteil wird nicht zur Kirchensteuer herangezogen. Der Staat erkennt die Kirchensteuer als Sonderausgabe an, sodass ein Teil davon wieder zurückerstattet wird.
Kirchliche Einrichtungen werden vom Staat unterstützt, da dieser von Diakonie, Wohlfahrtsverbänden, Schulen, Kindertagesstätten profitiert - nicht nur finanziell, sondern auch durch die Vielfalt der Angebote. (Auch nichtkirchliche Privatschulen werden vom Staat bezuschusst!) Vier Prozent der erhobenen Kirchensteuer behält der Staat für seine Verwaltungshilfe ein. Das ist für die Kirche kostengünstiger als der Aufbau einer eigenen Verwaltung. Für den Staat hingegen bedeutet diese Dienstleistung, die ihm großzügig erstattet wird, jedoch kaum Mehraufwand. - Darüber haben wir vorhin schon gesprochen. Das mag früher einmal so gewesen sein, Kollege Augustin, als noch von Hand zu Fuß Lohnabrechnungen gemacht wurden.
Aber heute ist Kirchensteuer ein Code-Schnipsel in der Software. - Die Hälfte der Kirchensteuer geht in die Gemeinden und den Gemeindepfarrdienst, d. h.: der Löwenanteil bleibt bei den Gemeinden vor Ort. Ein weiteres gutes Drittel wird für Diakonie, Bildung (Schule, Akademien, Erwachsenenbildung etc.) , Kirchenmusik, gemeindepädagogische Dienste, Krankenhausseelsorge, Jugendarbeit ausgegeben. Fünfzehn Prozent werden für Finanzausgleich (zum Bei- spiel Unterstützung der östlichen Gliedkirchen), Umlagen für die EKD, Verwaltung, Dienstgebäude und Kirchenleitung veranschlagt.
Kirche ist nicht gewinnorientiert, wohl aber muss auch sie vernünftig wirtschaften, um ihre Aufgaben erfüllen und ihre Mitarbeiter bezahlen zu können. Die Haushaltspläne unserer Gemeinde werden übrigens regelmäßig zur Einsichtnahme ausgelegt. In den letzten 40 Jahren hat davon nur einmal jemand Gebrauch gemacht. - Mit transparenten Grüßen - Ihre Pfarrerin, Petra Scheidhauer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aus Anlass dieser aktuellen Gesetzesänderung, über die wir heute reden und die wir heute verabschieden, noch einmal das Wort ergreifen, weil die Diskussion heute Nachmittag doch etwas grundsätzlicher angelegt ist. Es ist dankenswerterweise von dem Kollegen Scharf, von Frau Eder-Hippler und auch vom Kollegen Schmitt auf das eine oder andere schon eingegangen worden, was aus meiner Sicht von dem Kollegen der PIRATEN zumindest sehr missverständlich zum Thema Kirchensteuer und zu anderen Dingen geäußert wurde.
Wenn wir heute eine Diskussion über das Thema Staatsleistungen an Kirchen und Kirchensteuer führen, dann ist das eine Diskussion, die nicht neu ist, die nicht isoliert hier bei uns geführt wird, sondern die immer wieder mit mehr oder weniger Verve in der bundesdeutschen Gesellschaft insgesamt geführt wird. Dabei kommen unterschiedliche Argumente zum Tragen, die von den Gegnern einer Kirchensteuerregelung angeführt werden. Das reicht vom Vorwurf, dass wir durch die Kirchensteuer quasi staatskirchliche Strukturen errichten würden, bis hin zu dem Vorwurf, dass die klassischen großen Kirchen in Deutschland durch das Einziehen der Kirchensteuer und die Tatsache, dass die Kirchensteuer als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist, bevorzugt würden. Was die meisten Gegner der Kirchensteuer vereint, das ist ihre Forderung nach einer strikten Trennung von Kirche und Staat und die Lesart, dass wir mit Blick auf unsere Verfassung eine solche strikte Trennung haben müssten oder sie geboten wäre. Ich möchte deshalb darauf hinweisen, dass wir eine solche strikte Trennung im Sinne eines laizistischen Staates in Deutschland nicht haben. Das ist nicht das Modell, das dem Grundgesetz vorschwebt.
Artikel 4 des Grundgesetzes, im Übrigen ähnlich wie in der Europäischen Menschenrechtskonvention, lautet: „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Das bedeutet, dass zunächst einmal der ganz persönliche Glaube geschützt wird und im Gegenzug auch das ganz persönliche Nichtglauben. Es wird in unserer Gesellschaft niemand gezwungen zu glauben. Das kann jeder für sich selbst frei entschei
den. Das ist mit Blick auf das, was international um uns herum passiert, ein Riesenvorteil unserer Gesellschaft.
Die Verfassung schützt darüber hinaus aber eben auch unsere Religionsgemeinschaften. Ich darf in diesem Zusammenhang einen geschätzten Ministerpräsidentenkollegen zitieren, nämlich den badenwürttembergischen Ministerpräsidenten Kretschmann, bekanntlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Er hat gesagt: „Unsere Verfassung enthält sich einer Bewertung der Religionen und bleibt selbst religiös neutral. Aber sie erkennt und anerkennt neben dem persönlichen eben auch den gesellschaftlichen und gesellschaftsrelevanten Charakter der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Sie schützt also nicht nur die individuelle Religionsfreiheit, also die private Religionsfreiheit des Einzelnen, sondern auch eine kooperative Religionsfreiheit, also die Freiheit zur gemeinschaftlichen Ausübung von Religion im öffentlichen Raum.“ Das ist genau das, was das Grundgesetz zugrunde legt.
Wenn wir diesen Raum für die Kirchen und religiösen Gemeinschaften schaffen, dann sehr geehrter Herr Kollege von den PIRATEN, ist es eben nicht geboten und nicht möglich, dass sich konkretes gesetzgeberisches Handeln an der Frage festmacht, ob uns nach unseren politischen Bewertungen das, was die Kirche für sich in ihrer jeweiligen eigenen Diskussion als Werte und Entscheidung festlegt, gefällt oder nicht. Wir sind hier zur Neutralität verpflichtet und das sollten wir auch so handhaben.
Dass wir nicht in einer strikt laizistischen Gesellschaft leben, das sieht man schon, wenn man in diesen Plenarsaal schaut. Denn hinter mir an der Rückwand ist ein christliches Symbol zu sehen, und alle Mitglieder dieses Hauses, egal ob gläubig oder nicht gläubig, waren immer stolz darauf, dass wir diese Wurzeln und Traditionen des Saarlandes hier bei uns so sichtbar machen.
Es lohnt deshalb, darüber zu sprechen, ob es wirklich Sinn macht, eine ausgesprochen strikte Trennung zwischen Staat und Kirche durchzuführen, so wie wir es zum Beispiel in einigen Kilometern Entfernung zur Grenze in der französischen Tradition erleben. Wir haben heute eine sehr vielfältig verflochtene Beziehung zwischen Staat und Kirche. Das, was in der Öffentlichkeit diskutiert wird, schlägt meistens auf, wenn es um das Thema Staatsleistungen oder um das Thema Kirchensteuer geht. Was nicht diskutiert wird oder gerne als vollkommen normal hingenommen wird, das sind die vielfältigen Wirkungen der Kirchen in die Gesellschaft hinein. Das ge
schieht in einer ganz praktischen Art und Weise, etwa im Bereich der Wohlfahrtshilfe, etwa im Bereich der Bildung, aber auch im Sinne von Positionierungen im gesellschaftlich-politischen Kontext. Viele der sozialen Fragen, die wir heute aktuell diskutieren, sind angestoßen worden von den Kirchen, sei es von der evangelischen Kirche, sei es von der katholischen Kirche. Dass wir heute ein eigenes Arbeitsmarktprogramm hier im Saarland haben, hat auch etwas damit zu tun, dass wir zum Beispiel eine Aktion Arbeit des Bistums Trier haben. Das ist eine Einrichtung, die schon sehr früh dieses Problem im gesellschaftlichen Kontext zum Thema gemacht hat.
Wenn wir also für eine strikte Trennung eintreten, dann müssen wir uns überlegen: Wo soll das in der Konsequenz enden? Ich halte es heute schon für schwierig, dass wir in einer Art vorauseilendem Gehorsam dabei sind, etwa in unseren Bildungskontexten, Feste und Feiertage vom religiösen Inhalt zu entkleiden. Da wird St. Martin zum Laternenfest, da wird die Weihnachtsfeier zu allem Möglichen - nur nicht mehr mit religiösem Hintergrund. Wenn das die Forderung ist im Zuge einer strikten Trennung von Staat und Kirche, heißt das dann in der Konsequenz, dass wir im öffentlichen Straßenraum keine Tannenbäume mehr aufstellen, weil das auch irgendwie nicht so ganz strikt getrennt ist? Dürfen dann eigentlich ab September in den Ladentheken noch Lebkuchen und Weihnachtsmänner stehen? Ist das dann noch strikt getrennt? Ich glaube, man muss einfach die Realität sehen, und unsere Realität ist von den Wurzeln her auch heute noch eine zutiefst vom jüdisch-christlichen Glauben geprägte Realität. Deswegen ist das Thema strikte Trennung von Staat und Kirche nicht ganz so einfach, wie es hier von dem einen oder anderen diskutiert wird.
Diese Diskussion der strikten Trennung von Staat und Kirche wird ja nicht nur von der Politik oder von außerhalb geführt, sie wird auch in den Kirchen selbst geführt. Und es gibt in den Kirchen selbst auch Gruppen, die sagen, wir möchten hier eine strikte Trennung, und zwar in dem Sinne, dass die Kirchen sich - wenn ich dieses Wort benutzen darf auf ihr Kerngeschäft zurückziehen sollten. Das ist etwas, was wir zum Beispiel auch im Zentralkomitee der Katholiken diskutieren. Wenn wir auf diese Form der Finanzierung, wie wir sie heute kennen, verzichten und wenn wir das nur noch in die Hände derjenigen legen, die sich hochaktiv beteiligen, wie wir das zum Teil etwa in den Vereinigten Staaten erleben, dann müssen wir uns fragen, ob das wirklich das ist, was wir wollen. Wollen wir dann eine Kirche, die sich aus dem gesellschaftlichen Umfeld, so wie ich es eben beschrieben habe, zurückzieht und dass diejenigen, die das Geld in der Hand haben, dann auch den Kurs innerhalb der Kirche bestimmen?
Das ist eine hochaktuelle Frage, auch für uns hier im Land. Denn das wirft die Frage auf, ob wir bereit sind zu verzichten - auf die Willi-Graf-Schulen in Saarbrücken oder das Johanneum in Homburg, auf die Albertus-Magnus-Schulen in St. Ingbert oder das Missionshaus in St. Wendel. Sind wir bereit, auf die vielen Einrichtungen der Caritas und des Diakonischen Werkes zu verzichten? Sind wir bereit, auf die Telefonseelsorge und die Psychosozialen Beratungsstellen der Kirchen zu verzichten, auf die „Brigg“ in Neunkirchen, die Wärmestube in Saarbrücken, die Herberge „Zur Heimat“ und das BruderKonrad-Haus? Wären wir bereit, auf die Christliche Erwachsenenbildung mit ihren vielfältigen Angeboten zu verzichten? Sind wir bereit, auf die Aktion Arbeit des Bistums Trier zu verzichten, auf die vielen kirchlichen Arbeitsmarktprojekte? Wären wir bereit, auf die Notfallseelsorge und die Hospize zu verzichten? Wären wir bereit, auf die vielen kirchlichen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu verzichten? Könnten wir ohne das St. Hildegardishaus in Weiskirchen auskommen oder ohne die Barmherzigen Brüder in Kleinblittersdorf, ohne das ElisabethZillken-Haus des Sozialdienstes Katholischer Frauen in Saarbrücken oder die Einrichtungen der Stiftung Kreuznacher Diakonie? Könnten wir ohne die Hilfsorganisationen Misereor und Adveniat auskommen, ohne die zahlreichen kirchlichen Vereine, Chöre und Orchester, von den Kolping-Familien bis zur Evangelischen Chorgemeinschaft an der Saar, ohne die kirchlichen Kinderfreizeiten und die Seniorennachmittage? Könnten wir verzichten auf die 72Stunden-Aktion der Katholischen Jugend? Ich kann Ihnen nur sagen: Schauen Sie sich diese Aktion einmal an, dann werden Sie nicht mehr sagen, die Kirche hätte keinen Nachwuchs!
Wir müssen uns fragen, ob wir bereit wären, auf die Weltläden, die Kleiderkammern, die Sozialkaufhäuser, die Möbelbörsen zu verzichten. Wären wir bereit, auf die Grünen Damen in den Krankenhäusern zu verzichten, auf die Hospizhelferinnen und Hospizhelfer, auf den Urlaub von der Pflege? Wollten wir auf die Zehntausende Saarländerinnen und Saarländer, die beruflich oder ehrenamtlich in den kirchlichen Einrichtungen arbeiten und soziale Probleme lösen, verzichten? Wären wir bereit, darauf zu verzichten?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir bereit sind, darauf zu verzichten, garantiere ich Ihnen: Bei der nächsten Erhebung der Bertelsmann-Stiftung zum Zusammenhalt unseres Bundeslandes werden wir keinen Spitzenplatz mehr haben, sondern werden trauriges Schlusslicht sein. Wollen wir das?
Deswegen sage ich noch einmal ganz klar: Es ist gut, dass wir eine partnerschaftliche Situation zwischen Kirche und Staat haben, die grundgelegt ist in unserer Verfassung, in unserem Grundgesetz. Es ist gut, dass wir ein partnerschaftliches Verhältnis von Kirche und Staat haben, gerade auch hier im Saarland. Es ist gut, dass wir mit der katholischen und den evangelischen Kirchen ein partnerschaftliches Verhältnis haben, übrigens aber auch mit der jüdischen Synagogengemeinschaft, mit der wir seit dem Jahr 2002 einen Staatsvertrag haben, genehmigt auch von diesem Landtag, und es ist gut, dass wir ein partnerschaftliches Verhältnis haben auch zu den vielen, die im Bereich des islamischen Glaubens engagiert sind. Das alles ist gut für unsere Gesellschaft. Das alles ist gut für unser Land. Es ist daher richtig, an dieser Partnerschaft festzuhalten. Die logische Konsequenz ist es, als Ausdruck dieser Partnerschaft auch an den Regularien beim Thema Staatsleistungen und Kirchensteuer nichts zu ändern. Genau das legen wir in diesem Gesetz fest. Das ist die richtige Entscheidung. - Herzlichen Dank.
Danke schön, Frau Ministerpräsidentin. Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/756 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Danke schön. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/756 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion DIE LINKE, dagegen gestimmt hat die Fraktion der PIRATEN, enthalten hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Beschlussfassung über den von der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Verhandlungen über TTIP aussetzen: Keine Aufweichung von europäischen Umwelt-, Arbeitsschutz-, Datenschutzund Verbraucherschutz-Standards durch das Transatlantische Freihandelsabkommen!
Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Freihandelsabkommen TTIP: Sorgen der Bevölkerung und der Verbände und
Zur Begründung des Antrags der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion und der PIRATEN-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordnetem Klaus Kessler das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht in unserem Antrag um einen Sachverhalt, der aktuell in der Öffentlichkeit heftig diskutiert wird. Es geht um das Transatlantische Investitions- und Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union. TTIP steht für „Transatlantic Trade and Investment Partnership“. Das Abkommen hat zum Ziel, Handelshemmnisse zwischen den Staaten, beispielsweise Zölle, abzubauen, den Austausch von Gütern und Dienstleistungen zu erleichtern, letztlich auch Wirtschaftswachstum und Wohlstand zu fördern. Einem solchen Ziel kann man eigentlich nicht widersprechen, vom Grundsatz her ist das zu begrüßen.
Es kommt allerdings auch darauf an, unter welchen Bedingungen, unter welchen Voraussetzungen und insbesondere für welchen Preis ein solches Abkommen abgeschlossen wird. Diesbezüglich liegt unseres Erachtens einiges im Argen. Die erste Voraussetzung der Verhandlungen muss nach unserer Ansicht das höchstmögliche Maß an Transparenz bezüglich der Verhandlungsgegenstände sein. Diese Transparenz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist gegenwärtig nicht gewährleistet. Die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weder Medien noch Parlamentsvertreter sind zugelassen - lediglich Konzernvertreter, die natürlich mit am Verhandlungstisch sitzen. Das geht nicht!
Das Freihandelsabkommen darf keine geheime Kommandosache sein. Wir fordern daher Transparenz für die Verhandlungen und die Beteiligung des Parlaments und der Öffentlichkeit.
Es gibt aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch eine Reihe inhaltlicher Kritikpunkte, die nun nicht nur von Parteien, sondern auch von Nichtregierungsorganisationen vorgebracht werden, zudem von Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, aber auch von Gewerkschaften. Es gilt, auch einmal die Risiken darzustellen, die durch die geplante Harmonisierung von Regelungen und Standards zwischen den USA und der EU entstehen können.
die in Europa, die in der EU in vielerlei Hinsicht - in vielerlei Hinsicht, nicht in jeglicher Hinsicht, Herr Kollege! - einen höheren Stellenwert haben als in den USA. Ich erwähne als Beispiel die Agro-Gentechnik: Wir wollen keine Lockerung der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte!