Es macht klar - da sind wir wieder bei den Überstunden -, dass eine ganze Reihe von Bediensteten mittlerweile in die innere Emigration geht oder durch Überforderung schlichtweg krank wird. Das System wird früher oder später crashen. Es muss nachgebessert werden. Mit diesem Haushalt tun Sie das nicht. Sie machen genau das Gegenteil. Das ist ein Grund mehr, diesen Haushaltsentwurf insgesamt abzulehnen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Huonker, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie den Hinweis auf die Frage der freien Mittel in diesem Haushalt gegeben haben. Es ist in der Tat eine gute Tradition, darauf hinzuweisen, dass es sich um rund 96 Prozent gebundene Ausgaben handelt. Letztend
lich wird dadurch deutlich, wie schwierig es ist, in diesem verfügbaren kleinen Rest dafür Sorge zu tragen, dass man seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet.
Auch wenn der Rest noch so klein sein mag, wird auch die Justiz bedauerlicherweise nicht umhin kommen, ihren Beitrag zu den Sparbemühungen zu leisten. Gleichwohl veranlasst es uns festzustellen, dass es gerade in der Justiz eine große gemeinsame Anstrengung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aller Führungsverantwortlichen ist, sich diesen Beitrag abzuverlangen und ihn aufzubringen, damit auch die dritte Gewalt ihren Beitrag zur Einhaltung der Schuldenbremse leistet. Das ist sicherlich eine Feststellung, die man allen Bemerkungen, die nachfolgen werden, einmal voranstellen kann und muss.
In diesem Zusammenhang ist eines auch sehr wichtig. Das Thema Akzeptanz für Sparbemühungen spielt hier durchaus eine bedeutsame Rolle. Man muss darauf hinweisen, dass man nicht nur über die Ausgabenseite und Personalanpassungen spricht, wenn man den Konsolidierungspfad beschreitet, sondern dass man auch die Einnahmeseite mit in den Blick nimmt und dort alles einem zur Verfügung Stehende tut und unternimmt, um Einnahmeverbesserungen zu ermöglichen und zu erzielen. Insofern ist die Forderung, die die Gewerkschaften an dieser Stelle immer wieder erhoben haben und die auch die Personalvertretungen nicht müde werden, immer wieder zu erheben, vollkommen richtig. Sie ist bei uns auch richtig adressiert. Wir sind diesem Anliegen nachgekommen und haben unsere Hausaufgaben erledigt, indem wir den Blick darauf gelenkt haben, was man auf der Seite der Einnahmen an Verbesserungen erzielen kann.
An erster und prominenter Stelle kann man allein des Aufkommens wegen nennen, dass es eine Veränderung gegeben hat, auf die wir aus saarländischer Sicht als Haushaltsnotlageland im Bundesrat gedrungen haben. Es war ein hart umkämpftes Gesetz. Letztlich ist es in der abgelaufenen Legislaturperiode zustande gekommen. Es geht um das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Es ist keine einfache Materie, denn wie so oft hat das Thema wie eine Medaille zwei Seiten. Auf der Einnahmeseite konnte für die Länder eine deutliche Verbesserung erreicht werden. Für uns im Saarland heißt das, dass wir jährlich etwa 2 Millionen Euro Mehreinnahmen erwarten dürfen. Das ist ein gutes Signal, wenn es darum geht, auf der anderen Seite Einsparbemühungen abzuverlangen. Damit haben wir gezeigt, dass wir es ernst meinen, unsere Bemühungen zu dokumentieren, wenn das Thema Einnahmeverbesserungen auf der Tagesordnung steht.
Es sind sicherlich nicht immer die ganz großen Maßnahmen wie hier mit 2 Millionen Euro, die das dokumentieren können, es gibt auch andere Maßnahmen, die das belegen, unter anderem die Verbesserung des Forderungsmanagements bei der Gerichtskasse. Hier haben wir in der ersten Ausbaustufe ein neues Kassensystem eingeführt, bei dem es sich um ein modernes IT-Verfahren handelt, das bereits in anderen Bundesländern erfolgreich eingesetzt worden ist. Wir wollen darüber hinaus in diesem Zusammenhang auch die personelle Ausstattung der Gerichtskasse verbessern und einen Blick auf die internen Abläufe werfen, um Optimierungsprozesse weiter voranzutreiben und um die Einnahmensituation zu verbessern, soweit wir sie beeinflussen können.
Das dritte Beispiel ist schon genannt worden. Es sind die Einnahmemöglichkeiten im Justizvollzug. Dort haben wir mit Weitblick freie Flächen für zusätzliche Gefangenenarbeitsplätze geschaffen. Wir führen Erfolg versprechende Verhandlungen, so dass auch in der Arbeitsverwaltung der JVA Saarbrücken mit einem Einnahmeanstieg gerechnet werden kann. Mal ganz abgesehen von den fiskalischen Auswirkungen hat ein zusätzliches Arbeitsplatzangebot auch eine positive Resozialisierungswirkung. Insofern haben wir eine klassische Win-win-Situation. Es ist außerdem ein Beispiel dafür, dass wir es ernst meinen, wenn wir von Einnahmeverbesserungen sprechen.
Nichtsdestotrotz müssen wir feststellen, dass wir, auch wenn wir diese bescheidenen Möglichkeiten genutzt haben und auch in Zukunft nutzen werden, um die Einnahmensituation zu verbessern, nicht umhin kommen werden, Sparmaßnahmen umzusetzen. Sicherlich wird auch der Personalbereich nicht außen vor bleiben können. Wir werden dort im Jahr 2014 zunächst einmal einen maßvollen Beitrag zur Sparlast der öffentlichen Haushalte leisten. Ich sage in aller Deutlichkeit, dass dies geschehen wird, ohne dass dabei die Funktionsfähigkeit der Justizbehörden gefährdet wird. Man sollte hier Folgendes sagen, weil es um die Mitarbeitermotivation geht, die im Zusammenhang mit den Einsparungen keine untergeordnete Rolle spielt: Wir wollen natürlich darauf achten, dass wir immer dort, wo wir Stellen in Abgang bringen, dennoch möglichst viele Beförderungsstellen und Höhergruppierungen erhalten und damit positiv auf die Motivation der verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinwirken können.
An dieser Stelle ist es mir ebenfalls wichtig, auf eines hinzuweisen, das sicherlich für alle Ressorts gilt. Ich will es aber für die Justiz ausdrücklich tun, damit kein falscher Eindruck erweckt wird. Wenn wir heute sagen, wir können einen bestimmten Anteil an Personal einsparen, dann ist das nicht gleichzusetzen
mit der Tatsache, dass jetzt im Moment zusätzliche oder zu viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ort und Stelle und an Bord wären. Wenn man dieses Unterfangen angeht, muss man zunächst einmal auf künftige Veränderungen und Entwicklungen setzen. Das ist die Bitte, die ich habe. Wir sollten bei der Debatte redlich bleiben, Frau Kollegin Huonker. Wir werden nicht jeden Einzelfall, schon gar nicht solche, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, mit Personaleinsparungen, die erst in der Zukunft stattfinden werden, rechtfertigen können. Eine solche Verknüpfung ist unsachlich und führt an der Sache völlig vorbei. Sie hilft niemandem in diesem Lande, weder der Justiz noch den Menschen.
Ich kann insofern nur an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter appellieren, was die innere Haltung angeht, nicht die bestehenden Bedingungen als unveränderbar anzunehmen, die Personaleinsparquote darauf zu projizieren und zu erwarten, dass die Arbeitsbelastung möglicherweise in der Zukunft die gleiche sein wird.
Das wird nicht der Fall sein, denn wir müssen, wenn wir in der Zukunft den Personalabbau erfolgreich gestalten wollen, von zwei Dingen ausgehen. Das ist zum einen die demografische Rendite. Es ist, glaube ich, klar, dass wir sie nicht zu 100 Prozent voraussagen können. Wir wissen, dass es weniger Saarländer sein werden. Ob tatsächlich weniger Nachbarschaftsstreitigkeiten, weniger Mietstreitigkeiten oder Strafprozesse stattfinden werden, können wir nicht mit hinreichender Sicherheit sagen. Ich glaube dennoch, dass man das so annehmen wird. Also: Die demografische Rendite ist ein Punkt, den man beim Personalabbau mit in den Blick nehmen muss.
Das Zweite ist, dass es flankierende strukturelle Anpassungen geben wird. Uns ist sehr wohl bewusst, dass man ohne diese strukturellen Anpassungen selbstverständlich den Personalabbau nicht wird realisieren können, vor allem nicht, weil wir in der Justiz davon ausgehen müssen, dass eine Aufgabenkritik sich für diesen Bereich naturgemäß nicht eignet. Es handelt sich hier nicht um abweisbare Aufgaben, sondern es handelt sich um wichtige staatliche Aufgaben. Dieses Instrument steht uns nicht zur Verfügung, aber strukturelle Veränderungen bei den Rahmenbedingungen können wir sehr wohl schaffen.
Das haben wir auch schon mit auf den Weg gebracht. Wir haben gemeinsam mit den betroffenen Gerichtsbarkeiten schon diskutiert und eine eigene Arbeitsgruppe dazu eingerichtet. Wir werden dazu auch Mitte dieses Jahres erste Arbeitsergebnisse vorlegen können. Eine Hauptvorgabe dessen, was dort erarbeitet werden sollte, war natürlich, dass bei allen strukturellen Veränderungen auch in Zukunft
zwei Dinge zwingend zu beachten sein werden, nämlich dass es weiterhin eine bürgernahe Justiz vor Ort geben wird, auch mit einem vernünftigen Zugang zu den Gerichtsbarkeiten, und dass zweitens auch in Zukunft die Leistungsfähigkeit und Qualität bei höchstmöglicher Effektivität gewährleistet werden muss. Das sind die beiden Vorgaben, die gemacht worden sind, und ich bin zuversichtlich, dass wir es zusammen mit denjenigen, die dort Verantwortung tragen, auf den Weg bringen können, um strukturelle Veränderungen zu beschließen, die einen entsprechenden Personalabbau ermöglichen.
Eine Bemerkung noch zum Justizvollzug. Auch dort werden wir den demografischen Faktor sicher mit in den Blick nehmen. Wir werden aber auch technische Maßnahmen ergreifen, die ihren Beitrag dazu leisten, dass die Sicherheit in den Anstalten zusätzlich garantiert werden kann. Insofern sollte man auch hier nicht allzu schwarz malen. Wir sind uns der besonderen Situation gerade im Strafvollzug bewusst.
Ich will noch einige Ausführungen zu der Sachmittelausstattung machen und auf das eingehen, was der Kollege von den PIRATEN dazu gesagt hat. In der Tat gibt es beim Haushalt des Justizministeriums die Besonderheit, dass wir einen sogenannten leistungsabbildenden Haushalt haben, dass wir eine weitgehende gegenseitige Deckungsfähigkeit insbesondere bei den Personal- und Sachkosten haben sowie eine Übertragbarkeit der Ausgabenreste. Das ermöglicht es uns, dort tatsächlich flexibel zu agieren. Es hat auch einen sehr positiven Effekt, was die Frage des sogenannten Dezemberfiebers angeht; dem kann man damit sehr effektiv entgegentreten. Bisher musste noch kein Bewährungshelfer auf seine Fahrtkosten verzichten. Das wird auch in Zukunft so sein.
Ich glaube, dass das ein durchaus bewährtes Instrument ist, um flexibel mit Ausgabenpositionen umzugehen, die nur schwer vorhersehbar sind. Es wurde eben das Beispiel genannt, dass Geld eingestellt worden ist in Höhe von 100.000 Euro für Schadensersatz bei überlanger Verfahrensdauer. Bislang gab es ein solches Urteil noch nicht. Gleichwohl müssen wir aber dafür im Haushalt Vorsorge treffen. Da ist es für uns ganz angenehm, wenn dieses Geld Gott sei Dank nicht gebraucht wird, aber dort zum Einsatz gebracht werden kann, wo der eine oder andere Titel möglicherweise nicht ausreicht. Insofern ist diese Flexibilität im Justizhaushalt ein gutes und wirksames Mittel.
Bei den sächlichen Ausgaben möchte ich nur noch auf zwei Aspekte eingehen. Das ist zum einen die Aus- und Fortbildung. Das ist ein Instrument, das gerade in Zeiten, in denen wir über Personalanpassungen reden, wichtig und entscheidend ist. Dort gibt es keine Kürzungen, genauso wenig wie es Kürzungen im EDV-Bereich gibt. Das hat vor allem auch etwas damit zu tun, dass wir bis 2020 die Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr abzuschließen haben und wir gut daran tun, uns dieser Aufgabe frühestmöglich zu stellen und sie mit langem Atem und der entsprechenden finanziellen Ausstattung anzugehen.
Noch zwei Punkte, die auch schon in der Öffentlichkeit diskutiert worden sind. Der eine ist der Bereich der ambulanten Sanktionsalternativen und der zweite ist die Schuldnerberatung. Bei den Sanktionsalternativen ist schon darauf hingewiesen worden, dass es sich hier um die im letzten Jahr von den Fraktionen eingestellten 100.000 Euro handelt, die aber, was die Summe angeht, mit den Trägern entsprechend besprochen worden sind, die sich darauf eingestellt haben, dass sie jetzt auf zwei Jahre verteilt mit diesem Geld auskommen. Wir stehen in sehr engem Kontakt mit den Trägern, sodass dort alles, was notwendig sein wird, auch im anstehenden Haushaltsjahr 2014 stattfinden kann. Man kann also auch an diesem Punkt Entwarnung geben.
Das Zweite sind die Kürzungen, die in der Saarbrücker Zeitung angesprochen waren, was die Schuldnerberatung angeht. Hier nur der Hinweis: Es gibt keine Kürzungen. Es ist genauso viel eingestellt worden wie im vergangenen Jahr. Die 22.000 Euro vom vergangenen Jahr stehen auch 2014 zur Verfügung. Die Finanzierung ist also gesichert. Das, was dort vorgetragen worden ist, ist eher eine „gefühlte“ Verschlechterung für die Zukunft, weil man mit sinkenden Zuweisungen von Bußgeldern aus dem richterlichen Bereich rechnet. Ob sie sich überhaupt so einstellen werden, ist zunächst einmal reine Spekulation. Das aktuelle Zahlenmaterial lässt es eher nicht vermuten. Ich kann aber zusagen, dass wir auch für die Zukunft die Bedeutung einer funktionierenden Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten als einen wichtigen Faktor betrachten, der auskömmlich finanziert sein wird. Wir werden allerdings schon einen Blick darauf werfen, welche Struktur das Ganze haben wird. Gerade weil wir für das nächste Jahr entsprechende Mittel eingestellt haben und damit alles abgesichert ist, können wir darüber nachdenken, wie an dieser Stelle eine nachhaltige und effektive Lösung für die Zukunft aussehen wird.
Das Projekt Täterarbeit ist schon angesprochen worden. Ich glaube, das ist ein gutes Beispiel dafür, wie man durch gutes Überlegen und Kooperation - in
dem Fall mit Rheinland-Pfalz - mit weniger Geld etwas Sinnvolles auf den Weg bringen kann. Das war auch der Grund dafür, dass es eine zeitliche Verzögerung gegeben hat, und ist der Grund dafür, dass es einen verminderten Haushaltsansatz gibt - nicht, weil wir etwas Schlechteres auf den Weg gebracht haben, sondern weil wir etwas Besseres für weniger Geld bekommen haben. Insofern haben uns auch hier die Kooperation mit Rheinland-Pfalz und gutes Nachdenken ein gutes Stück vorangebracht.
Zum Justizvollzugsbereich nur noch der Hinweis weil die Opposition darauf eingegangen ist -, dass wir auf Kürzungen in besonders sensiblen Bereichen verzichtet haben. Das heißt, die Mehrarbeits- und Überstundenvergütung ist nicht gekürzt worden. Es gab im letzten Jahr auch noch mal zusätzliches Geld, um hier den in der Tat nicht sehr erfreulichen Berg an Überstunden auszahlen zu können. Wir haben auch die Kosten für die Verpflegung und die medizinische Versorgung der Gefangenen außen vor gelassen und haben für die fünf Stellen, die hier in Abgang gebracht werden sollen, fünf Stellenhebungen vorgenommen und damit die Beförderungsmöglichkeiten der Justizvollzugsbediensten an dieser Stelle ausgebaut.
Die Mitarbeiterbefragung ist eben genannt worden. Sie ist ausdrücklich kein Gutachten, das von außen übergestülpt werden soll. Vielmehr geht es gerade darum, dass uns die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Situation schildern. Es ist auch mit dem Verband und den Personalvertretungen abgestimmt, dass wir diese Mitarbeiterbefragung machen. Ich glaube, das ist ein gutes Instrument, um die besondere Situation der Justizvollzugsbediensteten abzugreifen. Auch die räumlichen Rahmenbedingungen wurden im Haushalt abgebildet. Letztes Jahr wurde das Gebäude der Sozialgerichtsbarkeit abgeschlossen, jetzt der Hauptsitz des Amtsgerichts und im nächsten Jahr haben wir als ganz große Baumaßnahme die Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie mit drei hoch gesicherten Stationen für insgesamt 60 Patienten mit einer Kostenschätzung, die sich auf rund 13 Millionen Euro beläuft.
Die Referendarausbildung ist auch ein Beispiel dafür, wie man sinnvoll sparen kann, ohne dass sich die Situation verschlechtert. Wir haben zwar von vier auf zwei Einstellungstermine umgestellt, haben aber im Zusammenwirken mit der Universität die Prüfungsanmeldungs- und Einstellungstermine exakt so aufeinander abgestimmt, dass künftig ein nahtloser Übergang vom Studium in den juristischen Vorbereitungsdienst möglich ist. Das ist also keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung unserer Ausgabensituation.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass die saarländische Justiz ihren Sparbeitrag im Rahmen ihrer Möglichkeiten erbringt, sowohl im Personal- als auch im Sachmittelbereich. Es war uns aber gleichzeitig auch möglich, weitere politische Akzente zu setzen und auch zukünftig in schwierigen Zeiten das Funktionieren der dritten Gewalt zu gewährleisten. Ich habe bereits zu Beginn meiner Rede gesagt, dass das alles eine nicht unerhebliche Kraftanstrengung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der saarländischen Justiz bedeutet, denen ich an dieser Stelle für ihr Engagement im zurückliegenden Jahr danken will. Das gilt überall dort, wo sie tätig sind, aber auch für die Beschäftigten des Justizministeriums, die durch die Geschäftsstelle der Justizministerkonferenz eine ganz besondere Belastungssituation hatten. Insofern allen Tätigen in der saarländischen Justiz ein Dankeschön und an diejenigen, die bei der saarländischen Justizministerkonferenz mitgewirkt haben, ein besonderes Dankeschön.
Ich möchte gerne noch etwas klarstellen. Vorhin wurde behauptet, dass ich den aktuellen Fall Kuß mit dem Stellenabbau von Richtern in Verbindung gebracht hätte. Das habe ich nicht getan. Das kann man hinterher im Protokoll nachlesen. Ich habe ausdrücklich gesagt, man fragt sich natürlich, ob dies auch eine Auswirkung der hohen Arbeitsbelastung unserer Gerichte ist. Das war ein Punkt. Und Sie, Frau Ministerin, haben eben das PwC-Gutachten erwähnt, als Sie von der demografischen Rendite gesprochen haben. Ich weiß nicht, wann Sie sich das letzte Mal mit den Richtern vor Ort unterhalten haben. Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang noch etwas vorlesen. Der Richterbund schreibt: „Wir möchten darauf hinweisen, dass wir über die bisher schon in der Vergangenheit vorgenommenen Stellenkürzungen hinaus keinen Raum für weitere Einsparungen im personellen Bereich sehen.“ - Das sollte hier noch einmal ganz deutlich gesagt werden, meine Damen und Herren. - Vielen Dank.
Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat zu Einzelplan 10 einen Abänderungsantrag eingebracht, der Ihnen als Drucksache 15/695 vorliegt. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 15/695 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dieser Abänderungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion, die SPD-Landtagsfraktion, die DIE LINKELandtagsfraktion und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion. Zwei Mitglieder der PIRATEN-Landtagsfraktion haben dagegen gestimmt, zwei weitere Mitglieder der PIRATEN-Fraktion haben sich der Stimme enthalten. - Ich muss das so ausführlich darstellen, weil wir die Abstimmung dokumentieren müssen. Früher wurden die Enthaltungen nicht berücksichtigt. Es stand dann im Protokoll „einstimmig beschlossen“, obwohl sich beispielsweise eine ganze Fraktion enthalten hatte. Ich muss das wiederholen, damit es entsprechend dokumentiert ist.
Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 17 Kapitel 17 10. Wer für die Annahme des Einzelplans 17 Kapitel 17 10 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 17 Kapitel 17 10 mit Stimmenmehrheit bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Ablehnung der Oppositionsfraktionen angenommen ist.