Protocol of the Session on June 26, 2013

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde zur Sache jetzt keine Rede halten. Es geht eigentlich nur um ein formales Problem. Wir hatten im Präsidium letzten Donnerstag vereinbart, dass der Gesetzentwurf auch noch am Montag zugestellt wer

den kann. Allerdings kam er erst am Montagabend, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren da nicht mehr anwesend. Dienstag reichte einfach nicht mehr aus, um noch einen Abänderungsantrag zu formulieren, was wir eigentlich machen wollten. Deshalb werden wir an der Abstimmung zu diesem Punkt nicht teilnehmen. Hätten wir teilgenommen das sage ich auch -, hätten wir nicht zugestimmt, sondern wir hätten uns enthalten, weil wir der Meinung sind, dass wir die vollständige Umsetzung des Tarifergebnisses wollen. Aber, wie gesagt, wir werden an der Abstimmung nicht teilnehmen. Das wollte ich hier nur mitteilen in der Kürze der Zeit.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/548 in Erster Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/548 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf einstimmig angenommen ist, bei Zustimmung der Koalitionsfraktionen und Enthaltung der übrigen Fraktionen.

In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung durchgeführt werden. Nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von diesen Vorschriften kann der Landtag gemäß § 83 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit insofern erreicht ist, als alle Abgeordneten diesem Verfahren zugestimmt haben.

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/548. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE und der PIRATEN-Fraktion. Die Fraktion der GRÜNEN hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

(Abg. Waluga (SPD) )

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste und Zweite Lesung des von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten 24. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetenge- setz) (Drucksache 15/549)

Die Fraktionen haben mich, wie bei diesem Gesetz üblich, ermächtigt, das Gesetz zu begründen. Das will ich auch gerne tun: Einem guten Brauch entsprechend folge ich der Bitte der Fraktionen, diesen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Inhaltlich geht es um die Erhöhung der Entschädigung für die Abgeordneten.

Der saarländische Landtag hat sich einen Maßstab für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung gegeben: In einem einstimmigen Beschluss am 24. November 1993 wurde festgelegt, Erhöhungen der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten inhalts- und zeitgleich auf die Diäten zu übertragen. Nur als Zwischenbemerkung dazu: Das hieß auch, dass wir im Vergleich zu vielen anderen Landtagen und auch im Vergleich zum Bundestag nicht die in diesen Parlamenten beschlossenen Steigerungsraten zu verzeichnen hatten, da man dort teilweise auf Kommissionsentscheidungen gegründet die Angleichung der Abgeordnetenbezüge vorgenommen hat oder ein bestimmtes Indexierungsverfahren angewendet hat, das für diese Parlamente allerdings zu günstigeren Ergebnissen führte.

Soeben wurde das Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2013 und 2014 eingebracht und auch verabschiedet. Das heißt, dass die Besoldung der 17.000 Landesbeamtinnen und -beamten und der 2.000 Kommunalbeamtinnen und -beamten sowie die Versorgung der 12.000 Pensionäre linear um 2,3 Prozent für 2013 und 1,8 Prozent für 2014 angehoben werden. Die Erhöhung erfolgt jeweils gestaffelt, und zwar zum 01. Mai für die Besoldungsgruppen bis A 9, zum 01. Juli bis zur Besoldungsgruppe A 13, zum 01. September ab Besoldungsgruppe A 14. Das ist nun, so könnte man sagen, auch unser Maßstab, den der Gesetzentwurf der fünf Landtagsfraktionen berücksichtigt. Er orientiert sich exakt an dem, was soeben beschlossen wurde, im Konkreten allerdings an dem für die Besoldungsgruppe A 14 und höhere Besoldungsgruppen geltenden Zeitpunkt. Somit verschiebt sich die Erhöhung für uns jeweils auf den letztmöglichen Termin, den 01. September 2013 und den 01. September 2014. Damit leisten wir ebenso wie die saarländischen Beamtinnen und Beamten

einen Sparbeitrag zur Haushaltskonsolidierung. Die zum 01. Januar für die 13.000 Tarifbeschäftigten des Landes vorgenommene lineare Erhöhung für die Jahre 2013 und 2014 erbringen ja insgesamt 5,6 Prozent. Für die Beamtinnen und Beamten wurde das weder zeitgleich noch der Höhe nach übertragen; für sie verbleibt, wie erwähnt, mit zeitlicher Versetzung über die beiden Jahre insgesamt eine Erhöhung von 4,1 Prozent. Den resultierenden Sparbeitrag, den die Beamtinnen und Beamten unseres Landes erbringen, erbringen somit auch wir Abgeordnete. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/549 in Erster Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/549 in Erster Lesung mit großer Mehrheit angenommen ist. Dagegen gestimmt hat Frau Kollegin Maurer von den PIRATEN, der Kollege Augustin hat sich enthalten.

Auch zu diesem Gesetzentwurf soll in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung durchgeführt werden. Wie eben schon erwähnt, dürfen nach § 33 Abs. 3 der Geschäftsordnung die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Lesung und nicht am selben Tage stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 83 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass dem Verfahren einstimmig die Zustimmung erteilt ist.

Ich darf der Form halber fragen, ob es Wortmeldungen zur Aussprache gibt? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 15/549 in Zweiter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/549 in Zweiter und letzter Lesung mit großer Mehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bei den PIRATEN gibt es dasselbe Stimmverhalten

(Präsident Ley)

wie bei der Ersten Lesung: Ablehnung durch Kollegin Maurer, Enthaltung des Kollegen Augustin, Zustimmung im Übrigen.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der PIRATEN-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Saarland (Saarländisches Seniorenmitwirkungsge- setz - SLSenMitwG) (Drucksache 15/537)

Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Jasmin Maurer das Wort.

(Vizepräsidentin Ries übernimmt die Sitzungslei- tung.)

Das war aber jetzt gemein, hinter meinem Rücken zu wechseln.

(Heiterkeit.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in den kommenden Jahren wird es in Deutschland und insbesondere auch im Saarland zu einem Wandel in der Alters- und Gesellschaftsstruktur kommen, der zu tiefgreifenden Änderungen in der Gesellschaft führen wird. Ich rede vom demografischen Wandel, der durch eine niedrige Geburtenrate und eine - glücklicherweise - gestiegene Lebenserwartung sowie durch eine zunehmende Ein- und Auswanderung geprägt ist.

Die Menschen sind auch im Alter viel vitaler als früher und verfügen im fortgeschrittenen Alter über Wissen und Erfahrungen, die sie an jüngere Generationen weitergeben können und wollen. Durch die Erfahrungen, die sie im Laufe ihres Lebens gesammelt haben, sind sie ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft, den es auch weiterhin zu fördern gilt. Es muss gewährleistet werden, dass Seniorinnen und Senioren aktiv am kulturellen, gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben teilhaben können. Die Beziehungen zwischen den Generationen müssen intensiviert, die Solidargemeinschaften vor Ort weiterentwickelt werden.

Unser Gesetzentwurf soll die Mitgestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten von Seniorinnen und Senioren stärken. Dazu sollen Seniorenbeiräte auf Gemeinde- und Stadtebene, auf der Kreis- beziehungsweise der Regionalverbandsebene und auf Landesebene verpflichtend eingerichtet werden.

Wichtig ist uns die Muss-Regelung, da uns eine Kann-Regelung, wie sie in anderen Bundesländern bereits praktiziert wird, zu locker erscheint. Wir brauchen Methoden, die wirklich etwas bewegen, statt geduldigem Papier. Das wird auch vom Landesse

niorenbeauftragten so gesehen. Aufgabe der Beiräte wäre es unter anderem, Ansprechpartner zu sein und die Gebietskörperschaften zu beraten. Die Seniorenbeiräte sind vor allen Entscheidungen der kommunalen Vertretungen anzuhören, ebenso vor Entscheidungen auf Kreis- und Regionalverbandsebene. Sie sind frühzeitig zu informieren und, soweit möglich, in Entscheidungen einzubinden. Mithilfe dieser Seniorenbeiräte wird es der älteren Generation möglich, ihre speziellen Interessen und Bedürfnisse, die leider häufig vergessen werden, einzubringen. Diese Interessen und Bedürfnisse werden heute nicht etwa aus bösem Willen vergessen, sondern schlicht, weil viele der jüngeren Generationen die Bedürfnisse und Anliegen unserer älteren Mitmenschen einfach nicht kennen, weil sie mit deren Problemen nicht konfrontiert werden. Die Herausforderungen des demografischen Wandels können und werden wir nur dann meistern, wenn die Zusammenarbeit zwischen Politik und Bürgern funktioniert.

(Beifall von den PIRATEN und bei der LINKEN.)

Bringen sich die Senioren in die gesellschaftlichen Prozesse ein und können sie ihre Anliegen auf der politischen Ebene umsetzen, profitiert die gesamte Gesellschaft von den Potenzialen älterer Menschen. Es findet zwischen den Generationen ein wertvoller Erfahrungsaustausch statt. Zudem ist das gesteigerte Selbstwertgefühl der Senioren zu bedenken, wenn diese sehen, dass sie im hohen Alter von den vielen Erfahrungen, die sie in ihrem Leben gesammelt haben, noch einmal etwas an die jüngere Generation weitergeben können, wenn sie sehen, dass ihre Erfahrungen und Ideen weitergetragen werden.

Unser Gesetzentwurf, der übrigens an dem von Thüringen und an dem Entwurf des VdK angelehnt ist, schafft die Rahmenbedingungen, um eine aktivierende und andauernde Teilhabe von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben zu ermöglichen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Nur so schaffen wir es, die Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten der Seniorinnen und Senioren im Saarland umfassend zu stärken.

(Vereinzelt Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

Für eine Stärkung des innergesellschaftlichen Zusammenhalts, eine positive Würdigung des Älterwerdens und vor allem den Schutz vor Altersdiskriminierung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Oppositionsfraktionen.)

(Präsident Ley)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Maurer. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Pia Döring von der SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Saarländisches Seniorenmitwirkungsgesetz PIRATEN-Politik findet folgendermaßen statt: Man nehme einen Gesetzentwurf aus Thüringen vom 18.01.2012, nehme kleine redaktionelle Änderungen vor, ordne die Paragrafen neu, ersetze „Thüringen“ durch „Saarland“ und bringe ihn in den saarländischen Landtag ein. Oder man nehme den Gesetzentwurf des VdK vom März 2013, Sie können es sich aussuchen. Es wurde auf keinen Fall ein eigener Entwurf erarbeitet. So kann parlamentarische Arbeit auch aussehen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Sie fordern die Einrichtung eines Landesseniorenbeirates, den es im Saarland bereits seit 1998 gibt. Die Gründung des Landesseniorenbeirates des Saarlandes wurde durch Beschluss des Landtages vom 12.11.1997 initiiert. Der Landesseniorenbeirat gründete sich 1998, also vor genau 15 Jahren. Seit dieser Zeit leisten der Landesseniorenbeirat, die Beiräte und Seniorenbeauftragten in den Kommunen sehr gute Arbeit. Stehen im Thüringer Gesetzentwurf noch 80.000 Euro jährlich für die Kosten, so spricht der Gesetzentwurf der PIRATEN von zusätzlichen Kosten für die finanzielle Förderung der Geschäftsstelle. Unabhängig von der Tatsache, dass der Landesseniorenbeirat im Saarland im Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport eine Geschäftsstelle hat, die von einer Referatsleiterin geführt und einer Mitarbeiterin als Ansprechpartnerin unterstützt wird, kann man sich unter zusätzlichen Kosten alles vorstellen. Allein schon wegen dieses vage gehaltenen Punktes ist der Entwurf nicht tauglich.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

All das, was Sie in Ihrem Gesetzesentwurf fordern, gibt es im Saarland bereits. Die Seniorenbeiräte und -beauftragten leisten seit Jahren hervorragende Arbeit. Sie müssen also das Rad nicht neu erfinden. Defizite gibt es in den einzelnen Kommunen, das ist unstrittig. Ihr Antrag geht aber weit über die Aussagen im Koalitionsvertrag der saarländischen Landesregierung hinaus, wonach das KSVG dahingehend geändert werden soll, dass die Einrichtung kommunaler Seniorenbeiräte beziehungsweise Seniorenbeauftragter im Sinne einer Soll-Bestimmung geregelt wird.

(Zuruf der Abgeordneten Maurer (PIRATEN).)

Dies werden wir auch tun. Wir werden das KSVG nicht übergehen, da dort die Zuständigkeiten für die Kommunen geregelt sind. Wir nehmen dieses wichtige Thema ernst und werden daher einen ausgewogenen Entwurf zur Änderung des KSVG vorlegen. Auch hier gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)