Protocol of the Session on May 15, 2013

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir müssen auch feststellen - das ist das zweite Grundsätzliche -, dass die Annahmen, die Sie bei dieser Gesetzesinitiative geleitet haben, völlig ungesichert sind. Wir wissen überhaupt nicht, ob es einen Bedarf gibt, nachzusteuern und zusätzliche Anreize zu erbringen, weil die Verfahren in der Masse noch gar nicht zum Abschluss gekommen sind.

Wir können drittens feststellen, dass Ihr Vorschlag, 30 Prozent zu geben, weit über dem liegt, was beispielsweise im Land Rheinland-Pfalz Praxis ist. Dort gibt es zwar von Anfang an einen entsprechenden Anreiz, der aber nach meinen Informationen in der Regel bei 10 bis 15 Prozent Beteiligung der kommunalen Seite liegt. Sie ignorieren mit Ihrem Vorschlag auch, dass die Kommunen heute schon einen erheblichen finanziellen Vorteil beim Ausbau der Windenergie haben. Es ist schon gesagt worden: Sie haben zusätzliche Einnahmen durch eigene Pachterlöse, sie haben Beteiligungen an den Anlagen und sie profitieren von der Gewerbesteuer.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Peter (B 90/GRÜ- NE).)

Natürlich, die meisten Kommunen haben ja eigene Flächen. Die Kommunen profitieren jetzt schon vom Ausbau der erneuerbaren Energien, denn die meisten Kommunen haben eigene Flächen, die sie in die Planung einbringen können, die auch vermarktet werden.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass eine Formulierung in diesem Gesetzentwurf noch stark verbesserungswürdig ist. Sie schreiben dort: Weitere betroffene Kommunen sollen beteiligt werden. Was „weitere betroffene Kommunen“ sind, wie man das definieren soll, bleibt völlig im Unklaren. Es ist also eine unbrauchbare Formulierung im Gesetzentwurf.

Man muss darüber hinaus bedenken, ob es nicht auch, was die rechtlichen Implikationen betrifft, schwierig wäre, wenn man quasi denjenigen, die jetzt die Planung vor Ort machen sollen, finanzielle Anreize gibt. Ob das am Ende die Akzeptanz erneuerbarer Energien und konkreter Planungsentscheidungen erhöhen würde, möchte ich doch in Frage stellen.

Wir kommen deshalb zu dem Schluss, dass wir Ihren Gesetzentwurf heute ablehnen müssen. Wir sagen aber zu, dass wir genau beobachten wollen, wie sich die Entwicklung in den nächsten Jahren gestal

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

tet. Wenn wir in den Jahren 2015 und 2016 - da bin ich mir ganz sicher - einen ganz erheblichen Fortschritt beim Ausbau der Windenergieanlagen im Saarland gemacht haben, können wir eine Bilanz ziehen. Dann kann man möglicherweise entscheiden, ob man an der einen oder anderen Stelle noch etwas verändern muss oder nicht. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Dagmar Ensch-Engel.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Haushaltsordnung des Saarlandes geändert werden. So soll die Akzeptanz der Energiewende, die im Übrigen nicht alleine aus der Errichtung von Windenergieanlagen bestehen kann, gefördert werden, indem die Kommunen mit 30 Prozent an den Pachteinahmen des SaarForst Landesbetriebes beteiligt werden sollten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der dürftigen Haushaltslage der saarländischen Kommunen kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein geplagter Bürgermeister seine eventuellen Bedenken bei Windkraftanlagen über Bord wirft. Aber für welchen Preis? Letzte Woche erst hat sich erneut eine Bürgerinitiative gegründet. Im Eingabenausschuss werden wir inzwischen von Petitionen überschwemmt. Fast täglich erreichen mich Beschwerdebriefe. Von einer Akzeptanz dieser Anlagen - und ich rede hier nicht von kleinen Windanlagen, sondern von großen Industrieanlagen, die teilweise geplant sind - durch die Bevölkerung dieses Landes sind wir weit entfernt.

(Zuruf der Abgeordneten Dr. Peter (B 90/GRÜ- NE).)

Die Energiepolitik, namentlich der Ausbau der erneuerbaren Energien, muss vorangetrieben werden. Das ist auch unsere Auffassung. Das haben wir auch schon mehrfach kundgetan. Aber die Belange der Bürgerinnen und Bürger, die gegen die Zersiedlung der Landschaft und für Natur- und Landschaftsschutz sind, dürfen nicht außer Acht gelassen werden.

(Beifall bei der LINKEN.)

Nach Vorstellung der GRÜNEN soll nun diese Akzeptanz durch finanzielle Anreize erkauft werden. Wäre es nicht sinnvoller, mit einer bis ins kleinste Detail durchdachten Konzeption zu überzeugen? Aber wer kümmert sich um die Belange der Bürger? Wer redet mit den Menschen und versucht, gemein

sam mit ihnen Alternativen zu entwickeln und umzusetzen? Für mich kommt diese Anreizpraxis einem Ablasshandel am Willen der Bürger vorbei gleich.

(Beifall bei der LINKEN. - Abg. Dr. Peter (B 90/ GRÜNE) : Welche Alternativen haben Sie denn? Kohle?)

In Ihrem Entwurf reden Sie von betroffenen Gemeinden, die sich, wenn es um den finanziellen Nutzen geht, einigen sollen. Da erlaube ich mir die Frage: Wie soll das denn funktionieren? Leere Kassen und die Aussicht auf Geld - da ist doch neuer Ärger vorprogrammiert, Frau Peter!

(Beifall bei der LINKEN.)

Aber noch brisanter ist die Situation an der Grenze zu anderen Bundesgebieten, das wissen Sie ganz genau. Dort fühlen sich die Anlieger erst recht alleine gelassen, und das nicht ohne Grund. Gerade dort sind rechtliche Grundlagen nicht geklärt.

Wer findet sich denn überhaupt noch in diesem planerischen Tohuwabohu zurecht? Ich erinnere in diesem Zusammenhang an meine Anfrage zum Stand des Ausbaus der Windkraftanlagen im Saarland. Selbst die Landesregierung konnte mir keine verbindliche Antwort geben.

(Abg. Dr. Peter (B 90/GRÜNE) : Das wurde doch gerade genannt!)

Ich kann mich Ihrer Schönrederei der Situation auch deshalb nicht anschließen, denn bezeichnenderweise äußern sich Kommunalpolitiker auch der Großen Koalition vor Ort, wie kürzlich in Blieskastel auf einer Kundgebung, ganz anders als Sie hier in diesem Landtag.

Zum Schluss möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir die Energiewende gerne mittragen, dass auch wir für den Ausbau von Windenergie im Rahmen eines gesunden und vertretbaren Energiemixes sind. Für uns ist die Rekommunalisierung, die Einbindung der Bürger vor Ort, etwa durch Bürgerenergiegenossenschaften, ein großes Thema.

(Weiterer Zuruf der Abgeordneten Dr. Peter (B 90/GRÜNE).)

Diesem Gesetzentwurf können wir jedoch nicht zustimmen, da wir nach wie vor der Meinung sind, dass die Umsetzung eines Energieumbaus für das Saarland auf der Grundlage des alten Landesentwicklungsplanes, zugegeben mit durchaus gerechtfertigten Änderungen, der erfolgreichere Weg gewesen wäre. Für die Sanierung der kommunalen Haushalte ist Ihr Vorschlag jedenfalls gänzlich ungeeignet. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN.)

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

Das Wort hat für die Fraktion der PIRATEN der Abgeordnete Michael Neyses.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Peter hat hier eben einen guten Gesetzentwurf vorgestellt, dem wir auch zustimmen möchten.

Die Idee ermöglicht den Kommunen, Anteile an den Erträgen der Windkraftanlagen zu erhalten. Dadurch wird in den Kommunen eine höhere Akzeptanz für Windkraftanlagen ermöglicht. Die Kommunen haben das Planungsrecht nach § 1 Baugesetzbuch. Die Kommunen entscheiden, was sie bauen. Dieser Gesetzentwurf soll das Engagement der Kommunen bei der Energiewende steigern. Wenn die Kommunen einen höheren Nutzen haben, interessieren sie sich auch mehr für Windkraftanlagen. Wie Dr. Jung sagte, es gibt schwierige Diskussionen vor Ort. Zurzeit ist es so, dass die Kommunen lediglich die Gewerbesteuereinnahmen erhalten, aber sie profitieren nicht von den Einnahmen durch die Verpachtungen, denn die Grundstückseigentümer des SaarForst erhalten die Pacht.

Ich sehe es nicht so wie CDU und SPD, dass die Anreize hier keine Rolle spielen können. Herr Dr. Jung, Sie widersprechen sich selbst. Einerseits sagen Sie, die Kommunen handeln auch so richtig. Andererseits sagen Sie später, dass die Kommunen nicht willkürlich handeln dürfen. Das ist ein Widerspruch in sich.

Meine Damen und Herren, wenn wir die Energiewende wirklich wollen, dann sollten wir diesen Gesetzesentwurf annehmen. Frau Ensch-Engel, es gibt überall Widerstand vor Ort. Alle wollen die Energiewende, aber keiner vor der eigenen Tür. Das Veränderungsgesetz teilt die Änderungen des Landesentwicklungsplans Teilabschnitt Umwelt auf. Dort wird den Kommunen bei der Umsetzung der Energiewende eine entscheidende Rolle zugesprochen. Wir PIRATEN möchten, dass alle Möglichkeiten zur Umsetzung der Energiewende geprüft werden. Ich räume ein, dass nicht alle Aspekte berücksichtigt wurden, zum Beispiel bei der Verteilungsgerechtigkeit. Einzelne Gemeinden haben eben keine nutzbaren Flächen. Hier müssen wir klären, was wir dann machen. Es ist richtig, was Frau Meyer gesagt hat, es betrifft nur einige Kommunen. Dennoch bin ich der Meinung, dass wir den Gesetzesentwurf in Erster Lesung annehmen sollten, ihn im Ausschuss noch einmal besprechen, gegebenenfalls verändern und in Zweiter Lesung dann beschließen sollten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall.)

Das Wort hat Umweltministerin Anke Rehlinger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die saarländische Landesregierung schafft verlässliche Rahmenbedingungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien hier im Land, insbesondere auch zur Errichtung von Windkraftanlagen, die ja einen ganz wesentlichen Beitrag dazu leisten sollen, wenn wir unsere Ausbauziele erreichen wollen. Ich will deshalb noch einmal ganz kurz darauf eingehen, welche wichtigen Etappen wir gerade im letzten Jahr zurückgelegt haben, was das Schaffen der Rahmenbedingungen angeht. Es ist eben schon angeklungen, dass wir die Verordnung für die Landschaftsschutzgebiete auf den Weg gebracht haben. Wir haben damit das Prinzip, das vorher galt, dass die Errichtung von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich nicht möglich ist, umgekehrt. Wir haben damit den Weg eröffnet, auch in Landschaftsschutzgebieten Windkraftanlagen zu errichten. Selbstverständlich natürlich unter Beachtung aller anderen Restriktionen, die sich durch die Ausweisung anderer Schutzgebietskulissen in diesem Bereich ergeben.

Das ist ein notwendiger Schritt, wenn wir der Windkraft hier im Land tatsächlich Raum geben wollen. Das Saarland ist als Bundesland überdurchschnittlich gut bestückt mit Landschaftsschutzgebieten. Wir haben 40 Prozent unserer Landesfläche als Landschaftsschutzgebietskulisse ausgewiesen. Der Bundesschnitt liegt bei 28,5 Prozent. Selbstbewusst wie wir sind, sagen wir natürlich, das ist der besonderen Schönheit unseres Landes geschuldet, das hat aber an dieser Stelle das Problem mit sich gebracht, dass wir damit eine prohibitive Vorschrift hatten, was die Errichtung von Windkraftanlagen angeht. Dies ist auch deshalb von Bedeutung gewesen, weil diese Landschaftsschutzgebietskulissen insbesondere in waldreichen Gebieten ausgewiesen waren und es gerade diese sind, die zu den windhöffigsten Bereichen zählen. Insofern, glaube ich, war es folgerichtig die Frage der Verortung der Landschaftsschutzgebiete in dem Sinne zu klären, wie wir es getan haben. Dies aber natürlich unter Beachtung anderer wesentlicher Punkte. Dort, wo besonders schutzbedürftige Interessen im Raume stehen, geben wir diesen auch ausreichend Raum. Das haben wir mit den entsprechenden Ausnahmen, die wir dazu formuliert haben, auch getan.

Wir haben zweitens auch eine Grundsatzentscheidung getroffen, indem wir gesagt haben, dass wir auch dafür sind, dass Windkraftanlagen über dem Wald errichtet werden können. Das ist ein Punkt, den man sicherlich politisch so oder so entscheiden kann, auch weil man darauf abstellen muss, dass es

sich um hochwertige Flächen handelt, die unter Naturschutzgesichtspunkten besonders zu bewerten sind. Hier muss sicherlich besonders sensibel eine Abwägung zwischen Naturschutz einerseits und dem Ausbau der erneuerbaren Energie andererseits vorgenommen werden. Wir haben diese naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Fragen mit einer Art Leitplanke versehen. Kürzlich wurde der Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange auf aktuellstem und neuestem Stand herausgebracht. Wir haben das zusammen mit der Vogelschutzwarte und den Naturschützern gemacht und ich glaube, dass wir damit ein sehr gutes Regelwerk vorgelegt haben, das auch deutlich macht, dass wir nicht einen blinden Ausbau der erneuerbaren Energien wollen, sondern dass wir das im Einklang mit unserer Umwelt und mit dem Naturschutz auf den Weg bringen wollen. Dazu haben wir diesen Leitfaden herausgebracht. Ich glaube, dass es in der Tat wichtige Aspekte gibt, die auch den Planern und den Kommunen Hinweise dafür geben, wie die Gutachten zu erstellen sind und welche Beobachtungszeiträume relevant sind. Das sind sehr praktische Fragen, die gerade jetzt in dieser Phase von besonderer Bedeutung sind. Wir sind in einer Phase, in der wir nicht nur über die Energiewende reden, sondern in der wir die Energiewende ganz konkret organisieren wollen.

Wir haben darüber hinaus zur Unterstützung der Kommunen in den letzten Monaten im Ministerium eine Politik der offenen Tür praktiziert. Es ist kaum eine Woche vergangen, in der sich nicht ein Bürgermeister, ein Investor oder sonst jemand mit der Anlage befasst hat. Auch Bürgerinitiativen hatten Termine im Ministerium. Mit denen wurden ganz konkret auf den Standort bezogen Diskussionen geführt. Gleichzeitig sind aber auch die Kommunen durch die nachgeordneten Behörden bei der durchaus schwierigen Aufgabe, entsprechende Flächennutzungspläne und Bebauungspläne auf den Weg zu bringen, unterstützt worden. Das ist für die Kommunen mitnichten eine leichte Aufgabe. Die Kommunen werden dieser Aufgabe, die ihnen übertragen worden ist, nämlich entsprechende Konzentrationszonen auszuweisen, gerecht und sie werden von ihrer kommunalen Planungsmöglichkeit Gebrauch machen, um eine Lenkungsfunktion zu entfalten und damit auch in kommunaler Hoheit entscheiden zu können, wo auf ihrem Gemeindegebiet letzten Endes Windkraftanlagen zu errichten sind, sodass nicht das gesamte Gebiet eröffnet wird.

Das alles ist schwer genug, wenn man die unterschiedlichen Interessenlagen berücksichtigt. Es gehört zu einer solchen Debatte dazu, dass man das in aller Offenheit und Ehrlichkeit tut. Es sind die Belange der Landesplanung zu berücksichtigen und Immissionsschutz und Flugsicherheit sind sicherlich noch die einfachsten Punkte, die es abzuhandeln

gilt. Es geht aber auch um die Frage des Landschaftsbildes und - ganz gewichtig - natürlich um Fragen des Arten- und Naturschutzes, die durch langwierige Gutachten geklärt werden müssen. Das hat sicherlich bei den Kommunen und Investoren nicht immer nur Freude ausgelöst, ist aber meiner Ansicht nach unabdingbar, wenn wir letztendlich eine planungsrechtliche Entscheidung treffen müssen, die rechtssicher ist und gegebenenfalls auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten kann. Es nutzt nichts, an dieser Stelle den Weg in einem ersten Schritt sehr schnell frei zu machen und in einem zweiten Schritt mit dem ganzen Verfahren baden zu gehen, wenn man vorher die Dinge nicht ausreichend abgewogen hat. Letztendlich geht es natürlich auch darum, die Interessen der Menschen zu berücksichtigen. Ja, wir haben eine große Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien - zumindest abstrakt. Konkret sieht es dann immer schon etwas anders aus, wenn die Windkraftanlage im eigenen Umfeld errichtet werden soll. Aber wir dürfen auch diese Bürgerinnen und Bürger nicht abschreiben, sondern wir müssen versuchen, sie auf dem Weg des Ausbaus der erneuerbaren Energien mitzunehmen.

Wir haben das alles diskutiert, auch mit Planern und Kommunen, um unsere Bemühungen und die Bedingungen, die wir geschaffen haben, darzustellen. Und es steht die Frage an - was eben auch angemahnt worden ist, insofern kann man hier Vollzug melden -, wie man mit rentierlichen Investitionen in den Kommunen umgeht. Das Innenministerium hat diese Aufgabe bearbeitet und einen Weg eröffnet, dass die Kommunen weiterhin am Ausbau der eneuerbaren Energien partizipieren können. Ich glaube, das ist auch ein gutes und ein wichtiges Signal für die Kommunen. Es gibt sicherlich über die Frage hinausgehend, ob man das gesetzlich regeln muss, auch andere Möglichkeiten des Vollzuges.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Wann kommt denn diese Regelung?)

Es wird über die Frage des Vollzuges geregelt werden und damit wird den Kommunen eine rechtssichere Möglichkeit eröffnet, rentierliche Investitionen in diesem Bereich auf den Weg zu bringen. Das ist, glaube ich, ein gutes und wichtiges Signal an unsere saarländischen Kommunen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir sind auch mit großem Engagement dabei - und damit komme ich jetzt auf die SaarForst-Flächen zu sprechen -, in einer Vielzahl von Gesprächen SaarForst-Flächen zu platzieren. Die Mitarbeiter des SaarForst sind quasi von morgens bis abends mit nichts anderem beschäftigt und führen intensive Gespräche mit den Kommunen.

(Ministerin Rehlinger)