Protocol of the Session on February 6, 2013

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der PIRATEN-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) (Drucksache 15/330 - neu)

Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Andreas Augustin das Wort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die letzte Plenarsitzung ist gerade einmal drei Wochen her. Wir hatten uns damals recht ausführlich mit dem 50-jährigen Jubiläum des Élysée-Vertrags befasst, seitdem hat es diverse Veranstaltungen gegeben. Am 27. Januar war der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, viele Vertreter dieses Parlaments waren anwesend. Ein anderes Datum ist der 30. Januar, der 80. Jahrestag der Machtergreifung Adolf Hitlers. Dazu hat sich der Kulturstaatsminister Bernd Neumann sehr treffend geäußert. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich ihn zitieren. Es ist ein etwas längeres Zitat, das ist es meiner Mei

nung nach aber wert: „Am 30. Januar vor achtzig Jahren ist Hitler zum Reichskanzler ernannt worden. Diesem Tag kommt in der Erinnerungskultur der Bundesrepublik Deutschland besondere Bedeutung zu. Mit ihm begann eine beispiellose Unrechts- und Terrorherrschaft, die zunächst Deutschland und später weite Teile Europas erfasste. Zugleich mahnt der Tag an die ständige Verpflichtung, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie aktiv zu schützen und zu bewahren. Deshalb begehen Bund und Länder dieses Datum mit zahlreichen Veranstaltungen, die die historischen Ereignisse unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchten. Es geht darum, die Mechanismen aufzuzeigen, wie totalitäre Systeme entstehen, ihre Grundlagen und Ausgangspunkte zu beschreiben. Dies ist gerade in Anbetracht der in Umfragen ermittelten teilweise unzureichenden Kenntnisse der jüngeren Generation zur Unterscheidung von Demokratie und Diktatur eine wichtige Aufgabe historischer und politischer Bildung.“

Ein Tag danach hat der Stadtrat in Völklingen den Beschluss gefasst, die Hermann-Röchling-Höhe in Röchling-Höhe umzubenennen. Das ist besser als umgekehrt, aber das Problem in der Bezeichnung Hermann-Röchling-Höhe ist nicht der Hermann. Hermann ist ein Name, der vielleicht etwas aus der Mode gekommen, allerdings nicht negativ konnotiert ist.

(Beifall von den PIRATEN. - Sprechen und Unru- he.)

In dem Moment, wo ich Röchling-Höhe höre, denke ich immer noch an Hermann Röchling und nicht an irgendwelche andere Röchlings. Insofern halte ich das für einen falschen Schritt, aber das ist auch nicht Teil dessen, was wir heute hier unbedingt diskutieren müssen. Ich denke, dass sich dieses Thema auf Dauer von selbst erledigen wird. Es gab schon öfter irgendwelche Umbenennungen. Nach meiner Erfahrung hat sich eine Umbenennung nur dann durchgesetzt und wurde in der Bevölkerung akzeptiert, wenn sie von einer eher negativ konnotierten Bedeutung zu etwas Positivem ging. Wir hatten schon Umbenennungen - der Kollege Pauluhn ist gerade nicht da -, so hieß zum Beispiel Pinningen über 200 Jahre lang offiziell Neualtheim. Das wurde von der Bevölkerung nie akzeptiert, obwohl weder das eine noch das andere negativ zu bewerten wäre. Aber wie gesagt, es war keine Veränderung vom Negativen zum Positiven hin. Dementsprechend steht inzwischen wieder der alte Name auf dem Ortsschild. Pinningen heißt wieder Pinningen. Die sogenannte Hermann-Röchling-Höhe oder demnächst Röchling-Höhe ist im Volksmund immer noch als Bouser Höhe bekannt. Ich denke, das wird sich auf Dauer wieder durchsetzen. Das einzige Beispiel, was mir einfällt, wo sich der Name tatsächlich nach einer Umbenennung durchgesetzt hat, ist von etwas

(Abg. Conradt (CDU) )

Negativem zu etwas Positivem: Fickingen heißt jetzt Saarfels.

Normalerweise hätte ich mit diesem Gesetzentwurf gewartet, bis so etwas wie das Parité-Gesetz in die Beratung kommt. Sie werden sich vielleicht fragen, was das Parité-Gesetz damit zu tun hat. Dafür müssen Sie nach Berlin schauen. In Berlin gibt es die interessante Regelung, dass Straßen so lange nach Frauen benannt werden müssen, bis dort zahlenmäßig Gleichheit hergestellt ist. Das wiederum hat allerdings nicht verhindert, dass es eine Diskussion gab, eine Straße nach einer Person zu benennen, eben einer Frau, die in persönlicher Korrespondenz mit Adolf Hitler stand. Dort konnte das allerdings abgewendet werden. Sie finden es, wenn Sie nach Berta Benz oder nach Edith Kiss suchen. Berta Benz war ursprünglich im Gespräch. Die Straße heißt jetzt Edith-Kiss-Straße. Entsprechend ist die Sache hier. Wenn so etwas Teil dieses Gesetzes sein sollte - es liegt ja noch nicht vor -, hätte man dort so etwas mit einbauen können.

So nahm ich das zum Anlass, das hier schon früher zu bringen. Ich sehe es wie gesagt aufgrund der Tatsache, dass sich solche Veränderungen auf Dauer nur dann durchsetzen, wenn es eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung gibt, nicht als so kritisch an, möchte allerdings trotzdem gerade deshalb jetzt dieses Gesetz einbringen, um eine Signalwirkung zu erzielen. Unsere Frau Ministerpräsidentin hat schon von drei Signalen gesprochen. In diesem Sinne möchte ich ein Viertes hinzufügen. Wir als Landtag sollten das Signal ins Land senden, dass wir solche Umbenennungen nicht akzeptieren und für die Zukunft auch nicht mehr zulassen. Dementsprechend bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf anzunehmen. Danke schön.

(Beifall bei den PIRATEN.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Ruth Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der PIRATEN-Fraktion und jetzt auch der LINKEN! Ich hatte eigentlich anfangen wollen mit dem Satz: Im Ergebnis Ihres Antrags sind wir uns hier, denke ich, schnell einig. Nach dem Niveau des Vorredners muss ich mich erst mal sammeln. Ich bemühe mich dennoch, weil es mir wichtig ist, bei dem Thema das gebotene Niveau zu wahren.

(Beifall bei der CDU.)

Denn niemand hier und niemand im Land hat die Absicht, eine Straße, einen Platz, ein Gebäude nach Kriegsverbrechern oder Verfassungsfeinden zu be

nennen oder mit anderweitig diskriminierenden Bezeichnungen zu versehen.

(Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“)

Dort, wo in der Vergangenheit Namen verwendet wurden, die mit unserem heutigen geschichtlichen Bewusstsein nicht mehr vereinbar sind, müssen wir in der Auseinandersetzung mit unserer Geschichte und im Austausch mit der Bevölkerung für Aufklärung sorgen und nach Lösungen suchen.

(Beifall bei der CDU.)

Keine Frage: Gerade Deutschland muss sich vor allen anderen westlichen Demokratien stets besonders sensibel um den bewussten und kritischen Umgang mit seiner Geschichte bemühen. Sprache und Benennungen sind Ausdruck dieses Bewusstseins. Deshalb wurden und werden etwa die personenbezogenen Namen öffentlicher Orte immer wieder und völlig zu Recht von geschichtsbewussten Kreisen reflektiert und diskutiert, auch nach den großen Umbenennungswellen im Zuge der Entnazifizierung und des Zusammenbruchs der sozialistischen Staaten. Gerade haben wir in Völklingen erlebt, wie ein solcher Diskussionsprozess offen, durchaus kontrovers und mit einem guten Ergebnis, wie ich finde, geführt werden kann.

Im Übrigen, Herr Hilberer - ich gehe einmal davon aus, dass die SZ Sie gestern richtig zitiert hat -, es gibt in unserer Demokratie keine Sippenhaft. Die unumstrittene Tatsache, dass Hermann Röchling ein Kriegsverbrecher war, als solcher zu gelten hat, eingedenk der Tatsache, dass das Unternehmen in der NS-Zeit auf Kosten von Leib und Leben Dritter erheblich profitiert hat, rechtfertigt nicht, den Namen einer Unternehmerfamilie, die bereits seit 1881 in Völklingen wirkte und auch heute noch unternehmerisch aktiv ist, in Bausch und Bogen zu diskreditieren.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Die Entscheidung des Völklinger Stadtrats, wie sie von den Fraktionen von CDU, SPD und FDP mehrheitlich getragen wird, beinhaltet nicht nur die Umbenennung in Röchling-Höhe, sondern auch die Zusage, für die geschichtliche Aufarbeitung Sorge zu tragen. Respektieren Sie diese Entscheidung.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir haben an dem Diskussionsprozess in Völklingen übrigens gesehen, dass die Bevölkerung in aller Regel dazu tendiert, den gewohnten Namen auch in Kenntnis der damit verbundenen Geschichte beibehalten zu wollen. Sie möchte gefragt und einbezogen werden. Gerade am Wochenende hat die Bevölkerung von Essen in einem Bürgerentscheid mit 80-prozentiger Mehrheit gegen die von der Politik

(Abg. Augustin (PIRATEN) )

beabsichtigte Umbenennung zweier Straßen, benannt nach den Militaristen von Seeckt und von Einem gestimmt. Der Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass es durchaus verschiedene Möglichkeiten gibt, das unumstrittene Spannungsfeld, in dem historische Personen aus gegenwärtiger Betrachtung stehen, aufzulösen.

Ich will dies einmal am Beispiel von weiteren Kolonialisten und Militaristen verdeutlichen. Von 1870 bis 1845 hatte die Benennung öffentlicher Orte nach solchen Personen Konjunktur. Noch heute finden wir die Namen von Admiral von Spee, von Hindenburg, von Lettow-Vorbeck, Lüderitz, Bülow oder Moltke auf Schildern geschrieben, die letzten drei auch im Saarland. 2010 hat sich der Stadtrat von Saarlouis wie viele andere deutsche Räte übrigens auch für die Umbenennung der Von-Lettow-Vorbeck-Straße entschieden. Sie war nach einem Sohn der Stadt benannt.

Der Umgang mit Hindenburg ist weniger einheitlich. Als Chef der deutschen Heeresleitung im Ersten Weltkrieg hat er zweifelsfrei als Militarist zu gelten. Und zudem hat er - wie Sie eben erwähnt haben, Herr Augustin - bekanntermaßen Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. In Münster hat man im letzten September im Zuge eines Bürgerentscheids den Hindenburgplatz wieder in Schlossplatz umbenannt, wie er bis 1927 hieß. In Hildesheim und Bonn sowie auf dem Damm nach Sylt ist Hindenburg dagegen weiterhin Namensgeber.

Zu Moltke. Ich habe es nicht weiter recherchiert, vielleicht können mir die Kollegen PIRATEN ja weiterhelfen. Aber auf welchen Moltke nimmt denn die Moltkestraße in Saarbrücken eigentlich Bezug? Auf den preußischen Heerführer unter Bismarck oder auf den Widerstandskämpfer und Mitbegründer des Kreisauer Kreises? All dies sind berechtigte Überlegungen und wichtige Fragen, die unser Geschichtsbewusstsein schärfen sollten. Durch das Ausradieren von Namen jedenfalls findet per se keine Auseinandersetzung statt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Geschichte mahnt, meine Damen und Herren, und Vergangenheitsbewältigung ist eine Aufgabe, die nicht endet. So diskutiert Freiburg öffentlich und im eigens eingerichteten Straßenbenennungsausschuss seit Längerem über koloniale Namen im sogenannten Heldenviertel. Dort hat man entschieden, zum Beispiel die Admiral-Spee-Straße zu belassen, aber durch eine Erläuterungstafel darauf hinzuweisen, dass die Straße in der NS-Zeit nach diesem als Held des Ersten Weltkrieges gefeierten Flottenkommandeur benannt wurde. Auch dies ist eine Art, mit seiner Geschichte umzugehen, sie eben nicht nach allzu deutscher Saubermannart oberflächlich ausradieren zu wollen, sondern sie anzunehmen, anzu

prangern und sich an ihr zu reiben. Viele Bezeichnungen sind eben nur aus ihrer Zeit heraus zu verstehen und würden heute auf keinen Fall mehr gewählt. Man könnte die Beispiele fast endlos fortsetzen.

In der letzten Woche war ich in Berlin. Dort ist mir die Sedanstraße aufgefallen, die es meines Wissens auch in München und einigen weiteren deutschen Städten gibt. Man kann nun trefflich darüber streiten, ob die Erinnerung an die Schlacht von Sedan 1871, bei der der französische Kaiser gefangen genommen wurde, nicht eine Demütigung der französischen Nation bedeutet und gerade anlässlich des Élysée-Jahres zu überdenken wäre. So ließe sich das Thema ausweiten. Ich will nicht spitzfindig werden. Aber müssten wir, wenn wir Ihr Anliegen ernsthaft umsetzen wollten, nicht auch Saarlouis umbenennen? Immerhin ist Ludwig IX. keineswegs ein Ruhmesblatt der Geschichte. Und eingedenk von Punkt B Ihres Antrages sei die Frage erlaubt, wie ein Rosa-Luxemburg-Platz mit den Grundsätzen unserer Verfassung einhergeht.

(Beifall bei der CDU. - Kopfschütteln bei der LIN- KEN und vereinzelte Zurufe. - Abg. Ulrich (B 90/GRÜNE) : Das müssen Sie mal näher erklären!)

Das erkläre ich Ihnen nachher. - Einen abschließenden Positivkatalog für Straßennamen und Ähnliches wird es jedenfalls kaum geben können, es sei denn, wir einigten uns auf Heilige, Pflanzen- und Tiernamen oder auf alphanumerische Bezeichnungen wie in Mannheim.

Aus all den genannten Gründen ist das Thema Benennung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze genau dort bestens aufgehoben, wo es jetzt verortet ist. Die Namensvergabe ist Ausfluss des durch Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Die Bestimmungen und Änderungen von Namen, wozu auch die Straßennamen zählen, sind am Anfang von § 35 KSVG als vorbehaltende Aufgabe des Gemeinde- und Stadtrates festgelegt, und das ist auch gut so.

Weitere gesetzliche Vorgaben beziehungsweise Richtlinien existieren im Saarland nicht. Aber es bleibt jedem Rat unbenommen, sich wie etwa die Stadt München Richtlinien für die Namensvergabe und -änderung zu geben. Jedenfalls ist es nicht unsere Aufgabe als Landesparlament, der kommunalen Ebene hier Vorschriften zu machen. Ich sage es noch einmal, es besteht hierzu auch keinerlei Notwendigkeit.

Die genannten Beispiele zeigen doch - woran ich auch keinen Zweifel gehegt hätte -, dass die notwendigen Diskussionsprozesse vor Ort stattfinden und auch funktionieren, genauso die geschichtliche Aufarbeitung. Sie haben die Gedenktage schon er

(Abg. Meyer (CDU) )

wähnt. Ich möchte auch noch die vielen Initiativen in den Kommunen und landesweit nennen, etwa unter Leitung des Adolf-Bender-Zentrums oder Frischluft e.V., die Stolpersteinverlegungen oder das Projekt „Schule gegen Rassismus“.

Ihr Antrag offenbart doch glockenklar vor allem eines, dass nämlich die PIRATEN keinerlei Bezug zur kommunalen Ebene haben. Sie sind in keinem Ortsund Gemeinderat vertreten und Sie pflegen offensichtlich auch keinerlei Kontakte zu Kommunalpolitikerinnen und -politikern oder den Gremien vor Ort, sonst wüssten Sie nämlich, dass dort Menschen am Werk sind, die ganz im Sinne des Freiherrn vom Stein kommunale Selbstverwaltung im besten Sinne betreiben.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wenn heute - was selten genug vorkommt - die Neubezeichnung eines öffentlichen Ortes mit dem Namen einer Person ansteht, dann, um diese Person zu ehren, ganz nach dem Motto „Ehre, wem Ehre gebührt“. Rassisten, Antisemiten oder sonstige demokratiefeindliche oder extremistische Subjekte sind ganz gewiss keine Personen, denen im Saarland eine solche Ehre zuteil werden kann. Und hier sind wir vielleicht beim Kernproblem Ihres Antrages. Mit der Unterstellung einer gesetzlichen Regelungsnotwendigkeit unterstellen Sie nämlich gleichzeitig, dass ein Gemeinde- oder Stadtrat bei uns genau einer solchen Idee verfallen könnte. Da fehlt Ihnen mal wieder jegliche Sensibilität.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Meine Damen und Herren, wie oft haben wir in den letzten Monaten hier um die Ausweitung basisdemokratischer Elemente gerungen. Gerade von den Verfechtern von Schwarmintelligenz und Transparenz hätte ich einen derart abwegigen Antrag wirklich nicht für möglich gehalten.

(Zurufe von den PIRATEN und der Abgeordneten Spaniol (DIE LINKE).)

Nichts ist doch transparenter als die Namen von Straßen und Plätzen. Mit einem Mausklick finden Sie sie weltweit in den Navigationssystemen, mit einem weiteren eröffnen sich Ihnen die aktuellen historischen Erkenntnisse zu Leben und Wirken einer Person. Und kaum etwas wird kritischer beäugt als das propagierte Verdienst einer Person, die etwa durch Benennung eines öffentlichen Ortes mit ihrem Namen eine Ehrung erfahren soll. Lassen Sie doch unsere Bürger und Räte entscheiden, in welchen Straßen sie leben möchten und was sie als unehrenhaft oder als Verunglimpfung empfinden.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)