Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen hat zu Einzelplan 09 einen Abänderungsantrag eingebracht, der uns als Drucksache 15/268 vorliegt. Wir kommen zur Ab
stimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 15/268 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Abänderungsantrag Drucksache 15/268 einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen ist.
Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 17 Kapitel 17 09. Wer für die Annahme des Einzelplans 17 Kapitel 17 09 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Einzelplan 17 Kapitel 17 09 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen. Dagegen gestimmt haben die Oppositionsfraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 20 Kapitel 20 09. Wer für die Annahme des Kapitels 20 09 des Einzelplans 20 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Kapitel 20 09 des Einzelplans 20 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD. Dagegen gestimmt haben die Oppositionsfraktionen, Die LINKE, die PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Es ist über Kapitel 09 01 Einzelabstimmung beantragt. Wer für die Annahme des Kapitels 09 01 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass Kapitel 09 01 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und SPD. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, die PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir kommen zur Abstimmung über Einzelplan 09 im Übrigen. Wer für die Annahme des Einzelplans 09 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Einzelplan 09 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen aus CDU und SPD. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE, die PIRATEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir kommen nun zur Übersicht 9: Einzelplan 10 Ministerium der Justiz - und Einzelplan 18 - Verfassungsgerichtshof des Saarlandes -, Einzelplan 17 Kapitel 17 10 und Einzelplan 20 Kapitel 20 10.
Übersicht 9 - Ministerium der Justiz und Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Abän- derungsantrag: Drucksache 15/269)
Auch hier wurde die Berichterstattung zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 11). Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat die Abgeordnete Heike Kugler von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Ministerpräsidentin hat gestern gesagt, notwendige Einsparungen im Haushalt werden gerade nicht mit der Rasenmähermethode ermittelt. Doch genau dies trifft in einigen Bereichen des Justizhaushaltes zu. Die zuständige Staatssekretärin erläuterte bei der Vorstellung des Justizhaushaltes, dass die notwendigen Haushaltskürzungen wegen der Schuldenbremse mit dem Rasenmäher erfolgten. Dies betrifft zum Beispiel den gerade erst im letzten Haushalt 2012 neu eingebrachten Titel 684 02 - Zuschüsse für Täterarbeit in Fällen häuslicher Gewalt, der von 75.000 Euro auf 63.700 Euro gekürzt wurde. Dabei haben Sie, Frau Kollegin Heib, erst im letzten Jahr auf die Bedeutung dieses Titels hingewiesen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: Mit dem Ansatz in Höhe von 75.000 Euro wird meines Erachtens die Lücke im Themenfeld häusliche Gewalt geschlossen. Täterarbeit ist in diesem Bereich ein wichtiger Baustein, um häuslicher Gewalt auf Dauer zu begegnen und ein Instrument zu ihrer Vermeidung zu schaffen. Schade, dass dieser Titel bereits so kurz nach seiner Einführung schon wieder in diesem Maße zusammengestrichen wurde.
In einem anderen Bereich haben Sie die Kurve gerade noch rechtzeitig gekriegt: Lobend zu erwähnen ist die Einsicht hinsichtlich Titel 684 01 - Zuschüsse zur Durchführung ambulanter Sanktionsalternativen. Im Entwurf war dieser Titel zunächst zusammengestrichen, ist aber mittlerweile wieder aufgestockt worden und hat zusätzliche Mittel bekommen. Es wäre außerordentlich schade gewesen, wären Projekte wie „Chance“, „Jugendwerkstatt“ oder „Rat und Tat“ nicht mehr ausreichend finanziert worden.
Ich möchte hier auch den vielen Menschen, die im Bereich der Justiz ihre Arbeit verrichten, für ihren Einsatz ausdrücklich danken. Ich lasse es nun einmal dahingestellt, ob die Haushaltsberatungen der geeignete Rahmen sind, um Belobigungen auszusprechen. Traurige Tatsache ist aber, dass man sich von diesem Lob leider nichts kaufen kann. Glaubhaft Abhilfe schaffen könnten aber die längst überfälligen Gehaltszuwächse. Die drei Nullrunden der vergangenen Jahre wirken hier kontraproduktiv, lassen die Belobigungen, wie sie gestern und auch heute wieder in diesem Hause zahlreich zu hören waren, unglaubwürdig erscheinen. Ernst gemeintes Lob schließt nämlich eine Belohnung ein, davon waren aber die Beamten, zumindest hinsichtlich Lohnsteigerungen, bereits mehrfach ausgenommen. Daher
begrüßt die LINKE ausdrücklich die von Verdi und dem Deutschen Beamtenbund erhobenen Forderungen nach Gehaltserhöhungen von 6,5 Prozent.
Es drängt sich hier auch die Frage auf, weshalb Sie ausgerechnet die Haushaltsposition „Mehrarbeitsund Überstundenvergütungen für Beamtinnen/Beamte“ im Haushalt der Justizvollzugsanstalten zusammenstreichen. Das Argument, die Gefangenenzahlen würden ja sinken, halten wir angesichts der Angaben, die uns das Ministerium im Zusammenhang mit der Behandlung von Petitionen aus dem Bereich der JVA Ottweiler gegeben hat, für nicht stichhaltig. Das Ministerium hat uns dazu mitgeteilt, die Fluktuation an Zugängen im Erwachsenenbereich habe seit 2011 deutlich zugenommen.
Ich zitiere dazu, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Während 2011 582 Gefangene aufgenommen wurden, waren es in diesem Jahr schon bis zum 20. September 574 Zugänge.“ Im uns vorliegenden Haushaltsplan sind nun aber von der Haushaltsposition „Mehrarbeits- und Überstundenvergütungen für Beamtinnen/Beamte“ in Höhe von 150.000 Euro fast 50.000 Euro gestrichen worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Drittel!
Gestrichen! Das ist zusammengestrichen worden. Und dies, obwohl - man höre und staune - die Justizbeamtinnen und Justizbeamten einen Überstundenpool von 50.000 Stunden vor sich herschieben. Uns wurde auch gesagt, es kämen in jedem Jahr noch einmal circa 10.000 Überstunden hinzu. Das passt doch vorne und hinten nicht!
Man kann doch diesen Beamten nun nicht die Überstundenabgeltung verweigern, die Überstunden ausradieren. Urlaub können sie nicht nehmen, dafür gibt es in diesem Bereich zu wenige Beamte, und Überstunden können künftig auch nicht mehr ausbezahlt werden. Das ist außerordentlich peinlich! Im Grunde ist das ein derber Schlag ins Gesicht der Justizbeamten, die schon längst mehr tun, als nur einfach ihren Dienst zu verrichten.
So kommt es aber, wenn nach dem RasenmäherPrinzip verfahren wird, und abermals werden Kürzungen auf dem Rücken der Beamtinnen und Beamten vorgenommen. Die Ministerpräsidentin sprach gestern von leiser oder stiller Entschlossenheit bei der Arbeit der Landesregierung. Daraus ist wohl zu schließen, dass sie für die Bearbeitung des Haushaltes den leisesten Rasenmäher entwickelt hat,
den eine Regierungsbank bislang hervorgebracht hat. Rasenmäher arbeiten aber bestimmt nur selten sozial ausgewogen. Daher lehnen wir den Justizhaushalt in der vorgelegten Form ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kugler. - Das Wort hat nun die Abgeordnete Petra Berg von der SPDLandtagsfraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Justizhaushalt ist, auch wenn er zum Ende einer so langen Plenardebatte beraten wird, nicht minder bedeutsam, da er die Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit zur Aufgabe hat und diese auch garantiert. Dabei werden nicht nur die Unabhängigkeit der Gerichte und ein funktionsfähiger Strafvollzug, sondern letztlich auch die Sicherung der Bürgerfreiheit und der Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft gewahrt. Das haben wir, Frau Kugler, bei der Aus- und Aufarbeitung des gesamten Zahlenmaterials als unabänderliches Ziel stets im Blick behalten.
Der Justizhaushalt unterscheidet sich, wie allen bekannt ist, strukturell von den anderen Ressorthaushalten. Da er fast ausschließlich zweckgebundene Mittel umfasst, haben weder Ministerium noch Landtag ausgeprägte Steuerungsmöglichkeiten. Trotz dieser eingeschränkten Lenkungsmöglichkeiten ist es gelungen, die Sparvorgaben vollständig, aber eben auch mit Augenmaß umzusetzen.
Für die konstruktive Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften, mit den Interessenverbänden und den Personalräten möchte ich mich namens der SPDFraktion sehr herzlich bedanken; sie übernehmen Verantwortung. Und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit den zweckgebundenen Mitteln und trotz Sparvorgaben ihr Bestes geben und ganz hervorragende Arbeit leisten, ist zu danken.
Lassen Sie mich auf einige Eckpunkte dieses Haushaltes kurz eingehen. Der Bundesgesetzgeber hat im November 2011 zum Beispiel das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erlassen und es damit für uns erforderlich gemacht, hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen, um gegebenenfalls Entschädigungsansprüche der Beteiligten gegen das Saarland ausgleichen zu können.
Eine weitere Pflichtaufgabe des Landes ist die Durchführung ambulanter Sanktionsalternativen, die Sie, Frau Kugler, schon angesprochen haben. Gerade für jugendliche Straftäter stellen diese Sanktionsalternativen, die meist durch Wohlfahrtsverbände begleitet werden, einen wichtigen Schritt zur Resozialisierung dar, mit dem diesen jungen Menschen eine Zukunftsperspektive in unserer Gesellschaft aufgezeigt werden kann. Um dieser Verantwortung in vollem Umfang gerecht werden zu können, wird der Mittelansatz dieser Zuschüsse mit dem Abänderungsantrag um 100.000 Euro auf fast 500.000 Euro erhöht.
Aber auch im Bereich des Betreuungsrechts wird der Haushalt an einen gestiegenen Bedarf angepasst. Der Ansatz für die Entschädigung der Berufsbetreuer wird um 1,4 Millionen Euro erhöht. Hieran zeigen sich bereits finanzielle Auswirkungen des demografischen Wandels; ihn vor Augen soll mit der Erhöhung Vorsorge getroffen werden. Es soll damit aber auch Verantwortung für die Schwachen in unserer Gesellschaft übernommen werden, damit zur Wahrung ihrer Interessen eine ausreichende Zahl an Berufsbetreuern bestellt werden kann.
Bei den Personalausgaben wurden die Sparvorgaben erbracht, indem zwölf freiwerdende Stellen nicht wiederbesetzt werden. Daneben sind aber Stellenhebungen vorgesehen, überwiegend resultierend aus der neuen Entgeltverordnung zum TarifvertragLand. Allein im Strafvollzug werden beim mittleren und gehobenen Dienst zehn Stellen höherwertig gestaltet werden können.
Beim Strafvollzug war die nachhaltige Erhaltung seiner Funktionsfähigkeit Prämisse. Deshalb wird für das Saarland auch ein neues Strafvollzugsgesetz erarbeitet, das den vom Bundesverfassungsgericht gemachten Vorgaben genügen muss. Die Gesetzesneuregelung ist erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht am 4. Mai 2011 die bislang geltenden Vorschriften für mit der Verfassung nicht vereinbar erklärt hat. Das Gericht monierte unter anderem, dass das sogenannte Abstandsgebot nicht gewährleistet war. Die Länder müssen bis spätestens 31. Mai 2013 ein Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung schaffen. Meine Damen und Herren, nach den Vorgaben der Rechtsprechung müssen die Inhaftierten, bei denen Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten ist, bereits während der Strafhaft besonders therapiert werden. Dem hierfür erforderlichen Personalmehrbedarf von vier Sozialarbeitern und zwei Psychologen trägt der vorliegende Haushalt ebenfalls Rechnung: Der Titel 427 01 - Aufwendungen für Zeitangestellte - wurde um 371.000 auf 782.000 Euro erhöht.
Nach Ablauf der Befristung wird der tatsächliche Bedarf evaluiert werden und hier über eine dauerhafte Ausgestaltung entschieden. Das Projekt SoKoS Soziale Kompetenz für die Wiedereingliederung von Strafgefangenen -, das von Beginn an befristet war, ist zwischenzeitlich ausgelaufen und konnte in die Regelstruktur überführt werden, sodass hier der Mittelansatz entfallen konnte. Der Mittelansatz der Zuschüsse für Täterarbeit in Fällen häuslicher Gewalt, Frau Kugler, ist vor dem Hintergrund einer geplanten Kooperation mit Rheinland-Pfalz erfolgt, damit auch eine möglichst große Aufgabenbreite gewährleistet werden kann. Das ist der Hintergrund. Hier werden wir eine Kooperation anstreben, die ein effektiveres Arbeiten ermöglicht.
Diese Maßnahmen dienen allesamt einer nachhaltigen Resozialisierung der Strafgefangenen. Der Ruf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, durch die Einsparungen werde die Sicherheit der Allgemeinheit gefährdet, läuft völlig konträr zu einem effektiven, an der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und an der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgerichteten Strafvollzug. Denn dort steht die Resozialisierung der straffällig gewordenen Menschen im Vordergrund, nicht zuletzt deshalb, weil hierdurch langfristig, aufgrund geringerer Rückfallzahl auch ein Ansteigen der Kosten vermieden wird.
Gerade im Bereich des Strafvollzugs sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonderen Anforderungen ausgesetzt und leisten eine ganz hervorragende Arbeit. Die hohe Anzahl aufgelaufener Überstunden resultiert aus den Altlasten vergangener Jahre.
Sie ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass die Arbeit im Justizvollzugsdienst eine hohe Flexibilität erfordert. Ziel ist es, einen kontinuierlichen Personalbestand zu sichern. Aber die Anzahl der Überstunden, Frau Kugler, ist seit 2009 die Niedrigste mit jetzt 43.000; sie ist seit 2009 kontinuierlich gesunken.
Eine Analyse hat ergeben, dass derzeit das zahlenmäßige Verhältnis der Gefangenen pro Bediensteten bei 2,1 liegt im Vergleich zu 2,5 in den Vorjahren. Bei derzeit rückläufigen Gefangenenzahlen das ist nun mal so - wird prognostisch auch das Überstundenvolumen sinken. Hinzu kommt, dass die Bautätigkeit, die, das vergaßen Sie zu erwähnen, in der JVA das Personal in starkem Maße gebunden hat, nunmehr abgeschlossen ist. Es hat sich gezeigt, dass der Großteil der Beschäftigten den finanziellen
Ausgleich der Mehrarbeit dem Freizeitausgleich vorzieht. Es ist gelungen, die aus den Altlasten der vergangenen Jahre noch vorhandenen Überstunden nunmehr finanziell auszugleichen. Das ist umso erfreulicher, als durch diese Maßnahme auch den während der Bautätigkeit in der JVA Saarbrücken schwierigeren Arbeitsumständen der Bediensteten Rechnung getragen werden kann. Dieser Ausgleich geschieht dadurch, dass im bereits erwähnten Titel 427 01 für Zeitangestellte für das gesamte Haushaltsjahr bemessen ist, die Einstellung der Kräfte jedoch erst gegen Mitte des Jahres erfolgen kann. Der Ausgleich der Überstunden ist also gesichert, Frau Kugler.
Eine weitere Bautätigkeit, die zu erwähnen bleibt, wird es im Bereich der Saarländischen Klinik für Forensische Psychiatrie im Jahr 2013 geben. Im Haushalt 2013 im Einzelplan 20 sind 500.000 Euro als Planungskosten eines Ersatzneubaues vorgesehen, um marode Gebäudeteile ersetzen zu können. Das ist auch eine wichtige Maßnahme.